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Sachgebiet: Bauvertrag

7490 Entscheidungen insgesamt




OLG Braunschweig, Urteil vom 14.02.1991 - 2 U 27/90

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1991, 635

OLG Hamm, Urteil vom 03.09.1991 - 26 U 137/90

/

/Zur Abnahmeverweigerung wegen wesentlicher Mängel nach § 12 Nr. 3 VOB/B./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1992, 240

LG Kiel, Urteil vom 28.08.1990 - 2 O 473/89

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1991, 346

OLG München, Urteil vom 15.10.1991 - 9 U 2951/91

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1992, 234

BGH, Urteil vom 20.06.1991 - VII ZR 223/90

/

/Zur Auslegung eines Vertrages über die Errichtung einer Tennishalle, die nach dem Angebot des Unternehmers [den Vorschriften des DTB] entsprechen würde./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1991, 605

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.06.1991 - 22 U 1/91

/

/1. Dem Bauherrn steht gegenüber dem Restwerklohnanspruch des Unternehmers wegen Mängeln des Werks ein Leistungsverweigerungsrecht auch dann zu, wenn er sich mit der Annahme der vom Unternehmer angebotenen Mängelbeseitigung in Verzug befindet./<\/p>/ /

/2. Unterliegt der Kläger mit seinem uneingeschränkten Zahlungsantrag, obsiegt er jedoch aufgrund seines Hilfsantrags mit dem Zahlungsbegehren Zug um Zug gegen Mängelbeseitigung und wird gleichzeitig festgestellt, daß der Beklagte sich mit der Annahme der Mängelbeseitigung in Verzug befindet, so ist es gerechtfertigt, die Kosten gemäß § 92 Abs. 2 ZPO voll dem Beklagten aufzuerlegen./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1992, 72

OLG Köln, Urteil vom 28.03.1990 - 13 U 147/89

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1991, 468

OLG Köln, Urteil vom 06.05.1991 - 12 U 130/88

/

/1. Das unter Verwendung von Holzwerkstoffen (hier: beschichtete Spanplatten) hergestellte Werk ist mangelhaft (§ 633 Abs. 1 BGB, wenn sein emittierendes Formaldehyd in der Luft eine Ausgleichskonzentration erreicht, deren Grenzwert den des § 9 Abs. 3 Satz 1 GefStoffVO übersteigt./<\/p>/ /

/2. Zur verbindlichen Feststellung der nach § 9 Abs. 3 Satz 1 GefStoffVO höchstzulässigen Ausgleichskonzentration des Formaldehyds ist ausschließlich das - zwischenzeitlich gegenüber der ETB-Formaldehydrichtlinie von 1980 modifizierte - Prüfkammerverfahren (Referenzverfahren) maßgeblich./<\/p>/ /

/3. Das vom Bundesgesundheitsamt im Juni 1989 im Bundesgesundheitsblatt 6/89 veröffentlichte und zwischenzeitlich lediglich im sog. nichtamtlichen Teil ([vorläufige Materialkennwerte]) überarbeitete bzw. ergänzte - und in die beabsichtigte 3. Novellierung zur Gefahrstofffverordnung 1991 übernommene - Prüfkammerverfahren entspricht dem Stand von Wissenschaft und Technik i. S. von § 9 Abs. 3 Satz 2 GefStoffVO./<\/p>/ /

/4. Zur Beurteilung der Frage, ob eine Werkleistung zum Zeitpunkt ihrer Abnahme mangelhaft ist, dürfen neuere wissenschaftliche Erkenntnisse herangezogen werden, auch wenn diese erst nach dem Zeit- <S. 760> punkt der Abnahme - bis zur letzten mündlichen Verhandlung (Tatsacheninstanz) des Gewährleistungsprozesses - bekannt geworden sind./<\/p>/ /

/5. Beschichtete Spanplatten dürfen gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 GefStoffVO auch dann nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn der gesetzlich höchstzulässige Grenzwert der Ausgleichskonzentration des Formaldehyds erst durch die Weiterverarbeitung (z. B. Zerschneiden) der Platten überschritten wird./<\/p>/ /

/6. Zum Zeitpunkt der Abnahme der Werkleistungen des Beklagten Anfang bzw. Frühjahr 1987 konnte ein Schreinermeister aufgrund von Veröffentlichungen in der für ihn bestimmten Fachliteratur noch nicht wissen, daß durch Zerschneiden beschichteter Spanplatten erhöhte Ausdünstungen von Formaldehyd auftreten können. Er brauchte die ihm vom Produzenten bzw. vom Holzhändler gelieferten Spanplatten nicht auf Formaldehydausdünstungen zu untersuchen. Er hat die erhöhte Ausgleichskonzentration nicht i. S. von § 635 BGB zu vertreten./<\/p>/ /

/7. Die Gewährleistungspflicht des Unternehmers entfällt nicht deshalb, weil bauseits eine Finishlackierung vorgesehen ist, die die Ausgleichskonzentration des Formaldehyds in der Raumluft unter den Grenzwert des § 9 Abs. 3 Satz 1 GefStoffVO bringen würde./<\/p>/ /

/8. Werkleistungen, die - den Grenzwert des § 9 Abs. 3 Satz 1 überschreitende - Ausgleichskonzentrationen des Formaldehyds in der Raumluft verursachen, sind gänzlich unbrauchbar. Der Besteller kann die Vergütung auf Null DM mindern (§§ 634 Abs. 1, 4, 472 BGB)./<\/p>/ /

/9. Schrankwände können unter besonderen Voraussetzungen i. S. von § 94 Abs. 2 BGB [eingefügt] sein und demzufolge [Arbeiten bei Bauwerken] (§ 638 Abs. 1 Satz 1 BGB) darstellen. Das gilt nicht für die spezielle Anfertigung und Lieferung eines Doppelbettes und eines Eckschranks./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1991, 759

OLG Schleswig, Urteil vom 19.07.1990 - 11 U 93/87

/

/Zur Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Tiefbauunternehmer und auftraggebender Stadt, wenn es bei der Durchführung von Kanalisationsarbeiten zu einer Explosion kommt, die auf eine übermäßige Steigerung des Drucks in einer Gasleitung zurückzuführen ist, für die die Stadt verantwortlich ist./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1991, 487

OLG Schleswig, Urteil vom 19.07.1990 - 16 U 170/89

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1991, 463

OLG Hamm, Urteil vom 12.07.1991 - 26 U 146/89

/

/1.Ein gemeinsames Aufmaß i. S. von § 14 Nr. 2 VOB/B hat regelmäßig die Wirkung eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses./<\/p>/ /

/2.§ 14 Nr. 2 VOB/B setzt dabei nicht zwingend eine körperliche Aufmaßnahme vor Ort voraus. Es genügt, wenn sich die Parteien darüber einig sind, daß eine bestimmte Leistung nach Maß, Zahl und Gewicht erbracht ist. Diese Einigung kann auch anhand geeigneter Aufmaßpläne erfolgen./<\/p>/ /

/3.Will der Bauherr sich von dem Anerkenntnis lösen, so muß er beweisen, daß die in dem gemeinsamen Aufmaß getroffenen Feststellungen nicht der Wirklichkeit entsprechen, und daß ihm dieses erst nach dem gemeinsamen Aufmaß bekannt geworden ist./<\/p>/ /

/4. Dabei ist er an die dem gemeinsamen Aufmaß zugrundegelegte Abrechnungsmethode jedenfalls in der Weise gebunden, daß ihm ein Übergang auf eine völlig andere Abrechnungsmethode, der einen Vergleich einzelner Positionen nicht gestattet, verwehrt ist./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1992, 242

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.07.1991 - 23 U 25/91

/

/Die vorformulierte Klausel in Besonderen Vertragsbedingungen des Auftraggebers, wonach der Bauherr berechtigt ist, einzelne Positionen des Angebotes zurückzuziehen, zu streichen, in den Massenansätzen zu vermindern oder zu vermehren, ohne daß der Auftragnehmer durch Minderleistungen Ersatzansprüche stellen kann; eine Preisänderung tritt dadurch bei solchen oder anderen Positionen nicht ein, benachteiligt den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist deshalb wegen Verstoßes gegen § 9 AGB-Gesetz unwirksam, so daß der Auftragnehmer im Falle einer solchen Teilkündigung des Bauvertrages, sei es nach § 2 Nr. 4 VOB/B oder nach § 8 Nr. 1 VOB/B, jedenfalls den ihm durch diese Teilkündigung entgangenen Gewinn vom Auftraggeber bezahlt verlangen kann./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1992, 77

OLG Hamm, Urteil vom 14.01.1991 - 32 U 22/90

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1991, 635

OLG Stuttgart, Urteil vom 08.11.1990 - 13 U 40/90

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1991, 462

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.05.1991 - 23 U 165/90

/

/1. Bauleistungen sind grundsätzlich nach exakten Massen genau abzurechnen; Näherungsverfahren sind nur dann anzuwenden, wenn eine mathematisch genaue Abrechnung nicht oder nicht mit zumutbaren Mitteln durchführbar ist; bei dem Aufmaß nach der sogenannten Simpsonschen Formel handelt es sich nicht um ein Näherungsverfahren, sondern um eine mathematisch genaue Berechnung; sie ist zum Aufmaß von Baugruben und Erdüberschüttungen nur dann anzuwenden, wenn diese genau einem oder mehreren Prismatioden entsprechen./<\/p>/ /

/2. Technische Vorschriften und Vertragsbedingungen, die Regeln über das Aufmaß, die Abrechnung und über Art und Umfang nicht gesondert zu vergütender Nebenleistungen enthalten, können den Charakter echter Vertragsbedingungen aufweisen und unterliegen dann der Kontrolle nach dem AGBG./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1991, 772

BGH, Urteil vom 14.02.1991 - VII ZR 291/89

/

/Hat der Auftraggeber im Bauvertrag, für den die VOB/B gelten soll, die Klausel verwendet, Zahlungen seien/<\/p>/ /

/[innerhalb von einer Woche nach Zahlungsanforderung für Abschlagsrechnung 90 % der Rechnungssumme, innerhalb von zwei Wochen nach Zahlungsaufforderung für Schlußrechnung 95 % der Rechnungssumme]/<\/p>/ /

/zu leisten, so ist die VOB/B nicht [als Ganzes] vereinbart./<\/p>/ /

/(Leitsatz der Schriftleitung.)/<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1991, 473

LG Kiel, Urteil vom 30.10.1990 - 2 O 427/90

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1991, 380

LG Trier, Urteil vom 17.05.1990 - 6 O 352/86

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1991, 340

OLG Köln, vom 11.01.1989 - 11 U 5/88

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1990, 733

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.03.1991 - 19 U 47/90

/

/Die zur Abgabe eines spezifizierten Angebots erforderlichen Vorarbeiten und Planungsleistungen sind in aller Regel selbst dann nicht Gegenstand eines selbständigen, vergütungspflichtigen Werkvertrages, wenn der Besteller den Unternehmer zur Vorlage des Angebots aufgefordert hat./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1991, 613

OLG Köln, Urteil vom 14.02.1990 - 13 U 176/89

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1991, 226

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.03.1991 - 23 U 141/90

/

/Bei der Ermittlung des geschuldeten Leistungsumfangs kommt dem konkreten Leistungsverzeichnis im Verhältnis zu pauschal gefaßten Leistungsbestimmungsklauseln vorrangige Bedeutung zu. Auch bei einem Pauschalvertrag, wonach der Auftragnehmer den Um- und Neubau schlüsselfertig in einem vermietungsfähigen Zustand zu übergeben hat, ist der Aufwendungs- bzw. Schadensersatzanspruch des Auftraggebers um die Sowiesokosten zu kürzen, um die das Bauwerk bei ordnungsgemäßer Ausführung von vornherein teurer gewesen wäre./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1991, 747

OLG Hamm, Urteil vom 14.01.1991 - 6 U 131/90

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1991, 632

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.05.1990 - 19 U 16/89

/

/1. Dem Unternehmer der den Zuschlag für das Laden und Abfahren von Ausschachtung der Bodenklasse III erhalten hat, steht keine Mehrvergütung nach § 2 Nr. 5 VOB/B zu, wenn er den Aushub entgegen seiner Erwartung nicht als Kies oder Füllkies verkaufen kann./<\/p>/ /

/2. Ein Schadensersatzanspruch des Unternehmers nach § 6 Nr. 6 VOB/B hat zur Voraussetzung, daß die Behinderung der Arbeiten vom Auftraggeber verschuldet ist; die Zurechnung der Behinderung zur Risikosphäre des Auftraggebers reicht nicht aus./<\/p>/ /

/Der Auftraggeber hat es nicht zu vertreten, daß die im Einvernehmen mit dem Liegenschaftsamt für die Abfuhr des Aushubs vorgesehene und vom Unternehmer dafür benutzte öffentliche Straße nach Einschaltung der Presse durch die Anlieger vom Oberstadtdirektor gesperrt wird./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1991, 337

OLG Hamm, Urteil vom 27.03.1990 - 26 U 179/89

/

/Bei gemischten Verträgen (Übereignung des Grundstücks/Herstellung des darauf zu errichtenden Bauwerks) unterliegt der Anspruch auf Vergütung der Bauleistung im Regelfall der kurzen Verjährung des § 196 BGB./<\/p>/ /

/Das gilt jedenfalls dann, wenn der auf das Grundstück entfallende [Kaufpreis] bezahlt ist./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1991, 620

OLG Hamm, Urteil vom 11.12.1990 - 21 U 108/90

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1992, 516

OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.07.1990 - 19 U 23/88

/

/Im Falle einer Ersatzvornahme nach § 8 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B darf der Auftraggeber regelmäßig nur die tatsächlich anfallenden Mehrkosten liquidieren. Für nicht abgerechnete Leistungen des Drittunternehmers steht ihm grundsätzlich kein Erstattungsanspruch zu./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1991, 216

OLG Hamm, Urteil vom 11.01.1991 - 26 U 228/89

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1991, 788

LG Konstanz, vom 22.06.1990 - 1 S 72/90

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1990, 754

OLG Hamm, vom 14.04.1989 - 26 U 14/87

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1990, 731

OLG Köln, vom 22.06.1989 - 18 U 96/88

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1990, 729

OLG München, vom 11.10.1988 - 9 U 4491/88

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1990, 736

OLG Hamburg, vom 04.05.1990 - 1 U 130/89

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1990, 745

OLG Hamm, Urteil vom 03.08.1990 - 26 U 212/89

/

/Werte um 3 mg/l Kupfer im Trinkwasser ergeben für sich betrachtet keinen Hinweis auf einen Mangel einer Trinkwasserleitung aus Kupfer und zwar weder unter dem Gesichtspunkt eines Qualitätsmangels des Kupferrohrs noch einer etwaigen Toxizität noch einer Geschmacksbeeinträchtigung des Wassers./<\/p>/ /

/Die Auswahl von Kupferrohren als Wasserleitung bewirkt trotz möglicher Nachteile (z. B. eventuell ad- <S. 344> stringierende Wirkung des Wassers) auch im Vergleich zu anderen Werkstoffen keinen Mangel des Werks./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1991, 343

OLG Hamm, vom 24.02.1989 - 12 U 170/88

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1990, 744

OLG München, Urteil vom 13.11.1989 - 26 U 2877/89

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1991, 482

OLG Koblenz, vom 19.04.1989 - 7 U 722/88

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1990, 627

OLG Düsseldorf, vom 20.06.1989 - 23 U 180/88

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1990, 618

OLG Karlsruhe, vom 03.11.1989 - 15 U 146/89

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1990, 630

LG Darmstadt, vom 16.02.1990 - 19 O 410/88

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1990, 601

OLG Düsseldorf, vom 20.03.1990 - 21 U 188/89

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1990, 752

OLG Köln, Urteil vom 04.04.1990 - 17 U 34/89

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1991, 615

OLG Bamberg, vom 19.04.1989 - 3 U 124/88

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1990, 475

LG Düsseldorf, vom 07.03.1990 - 23 S 347/89

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1990, 732

OLG Düsseldorf, vom 13.03.1990 - 23 U 127/89

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1990, 596

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.03.1990 - 23 U 138/89

/

/1. Dem Auftragnehmer, der bei der Kalkulation seines Angebots im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung für Straßenbauarbeiten zutreffend von einer Erdaushubtiefe von nur ca. 0,50 m ausgegangen ist, bei diesem Erdaushub aber noch nicht auf tragfähigen Boden gelangt ist und deshalb auf Anordnung des Auftraggebers den Erdaushub bis zu 1,60 m Tiefe vornehmen muß, steht ein Anspruch auf Vereinbarung eines neuen Einheitspreises zu, der sich aber nicht nach § 2 Nr. 3 VOB/B, sondern nach § 2 Nr. 5 VOB/B beurteilt. Dies gilt in gleicher Weise für die dadurch ebenfalls betroffene, in gesonderter Position ausgeschriebene Verfüllung mit Frostschutzkies, die eine größere Menge und die Einbringung mit lagenweiser Verdichtung erfordert./<\/p>/ /

/2. Bei der Ermittlung der neuen Einheitspreise sind die Mehrkosten durch den erschwerten und damit zeitaufwendigeren Aushub, ggf. auch durch Einsatz anderen Gerätes, durch mögliche weitere Abtransportwege zur Kippe und evtl. erhöhte Kippgebühren (wenn die ursprünglich vorgesehene Kippe den Mehraushub nicht aufnehmen kann), durch erhöhten Aufwand für das lagenweise Einbringen und Verdichten des Frotschutzkieses und ggf. auch durch zusätzliche Maßnahmen zur Sicherung von Kabeln und Versorgungsleitungen in der Tiefe zwischen 0,60 m und 1,60 m zu berücksichtigen./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1991, 219

KG, vom 18.12.1989 - 24 U 2745/88

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1990, 472

OLG Köln, vom 11.01.1990 - 7 U 51/89

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1990, 367

OLG Düsseldorf, vom 30.01.1990 - 23 U 136/89

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1990, 609

OLG Hamm, vom 09.06.1989 - 26 U 126/88

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1990, 104