Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Werkvertragsrecht

365 Entscheidungen insgesamt

Online seit 12. April

IBRRS 2024, 0535
WerkvertragWerkvertrag
NZB

OLG Köln, Beschluss vom 13.09.2021 - 7 U 128/20

ohne amtliche Leitsätze

Dokument öffnen Volltext


Online seit 11. April

IBRRS 2024, 1217
WerkvertragWerkvertrag
Störung der Geschäftsgrundlage: Rücktritt oder Vertragsanpassung?

BGH, Urteil vom 18.01.2024 - VII ZR 142/22

Zur ergänzenden Vertragsauslegung (hier: Rücktrittsrecht) eines im Zusammenhang mit einem Mietvertrag abgeschlossenen Bewirtungsvertrags.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 2. April

IBRRS 2024, 0921
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Mehrere Reparaturwege möglich: Unternehmer trifft Hinweispflicht!

LG Gießen, Urteil vom 01.03.2023 - 1 S 148/21

1. Der Besteller eines Reparaturauftrags hat in der Regel ein erkennbares Interesse daran, bei zwei als technisch gleichwertig einzustufenden Reparaturwegen den jeweils günstigeren bzw. weniger zeitaufwändigen auszuwählen (vgl. BGH, IBR 2017, 683).

2. Bestehen mehrere technisch gleichwertige Reparaturmöglichkeiten, trifft den Werkunternehmer die (Neben-)Pflicht, dies dem Besteller mitzuteilen. Das Unterlassen stellt sich als ersatzpflichtige Pflichtverletzung dar, die im Ergebnis durch die Zahlung von Schadensersatz auszugleichen ist.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 19. März

IBRRS 2024, 0829
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Vertrag über Dokumentation von Baumängeln ist Werkvertrag!

OLG Frankfurt, Urteil vom 23.11.2022 - 29 U 108/20

1. Ein Vertrag über die Dokumentation von Baumängeln und deren monetärer Bewertung ist als Werkvertrag zu qualifizieren. Das gilt auch dann, wenn es im Angebot heißt, dass auf den Vertrag die Vorschriften über den Dienstvertrag Anwendung finden.

2. Die Erklärung des Auftraggebers "Hau ab! Ich bin fertig mit Dir!", kann als fristlose Kündigung verstanden werden. Für die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung ist aber nicht nur die Kündigungserklärung erforderlich, sondern auch das Vorliegen eines wichtigen Kündigungsgrunds.

3. Haben die Parteien eines Werkvertrags vereinbart, dass der Vertrag nur aus wichtigem Grund gekündigt werden kann, kann eine aus wichtigem Grund erklärte Kündigung nicht in eine sog. freie Kündigung umgedeutet werden, wenn kein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 11. März

IBRRS 2024, 0771
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Kauf-/Werklieferungsvertrag oder Werkvertrag?

LG Saarbrücken, Urteil vom 29.09.2022 - 10 S 21/21

1. Für die Abgrenzung von Kauf- und Werklieferungsverträgen einerseits und Werkverträgen andererseits ist maßgeblich, auf welcher der Leistungen bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Schwerpunkt liegt.

2. Liegt der Schwerpunkt des Vertrags auf der mit dem Warenumsatz verbundenen Übertragung von Eigentum und Besitz, liegt ein Kauf- oder Werklieferungsvertrag vor. Liegt der Schwerpunkt des Vertrags dagegen nicht auf dem Warenumsatz, sondern schuldet der Unternehmer die Herstellung eines funktionstauglichen Werks, ist ein Werkvertrag anzunehmen.

3. Ein Vertrag über die Übertragung des Eigentums und des Besitzes an einem Sattel, der aus verschiedenen Fertigprodukten auf Maß individuell angepasst wurde, ist ein Kaufvertrag.

4. Eine Kaufsache ist mangelhaft, wenn sie zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Allein der Umstand, dass die Verkäufer nach Gefahrübergang Änderungen an der Kaufsache vorgenommen hat, belegt nicht, dass sie zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelhaft war, wenn es üblich ist, dass nach Fertigung weitere Termine zur sog. Feinabstimmung erfolgen.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 1. März

IBRRS 2024, 0460
WerkvertragWerkvertrag
NZB

OLG Hamm, Beschluss vom 23.01.2023 - 25 U 57/22

ohne amtliche Leitsätze

Dokument öffnen Volltext


Online seit 27. Februar

IBRRS 2024, 0539
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Montage einer Aufdach-Photovoltaikanlage: Mängel verjähren in fünf Jahren!

OLG Schleswig, Urteil vom 01.02.2023 - 12 U 63/20

Auf einen (Werk-)Vertrag über die Aufstellung einer fest mit dem Dach verbunden Photovoltaikanlage findet die fünfjährige Verjährungsfrist für Arbeiten bei Bauwerken Anwendung (vgl. BGH, IBR 2019, 203).

Dokument öffnen Volltext


Online seit 21. Februar

IBRRS 2024, 0640
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Schadensursache in Unternehmersphäre: Unternehmer muss sich entlasten!

OLG Celle, Urteil vom 07.02.2024 - 14 U 113/23

1. Bei einem Vertrag über die Reinigung eines Kraftstofftanks besteht eine Schutzpflicht des reinigenden Fachunternehmens, die Rechtsgüter des Auftraggebers vor Beschädigungen beim Reinigungsvorgang zu bewahren. Es handelt sich dabei um einen Unterfall einer Verkehrssicherungspflicht als vertraglicher Nebenpflicht.*)

2. Der Auftragnehmer genügt grundsätzlich seiner Verkehrssicherungspflicht, wenn die von ihm übernommenen Arbeiten den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.*)

3a. Die Beweislast für die objektive Pflichtverletzung, für den eingetretenen Schaden und für den Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden trägt zwar im Grundsatz der Gläubiger. Etwas Anderes kann allerdings dann gelten, wenn als Schadensursache nur solche aus dem Obhuts- und Gefahrenbereich des Schuldners in Betracht kommen. Steht demnach fest, dass als Schadensursache nur eine solche aus dem Obhuts- und Gefahrenbereich des Schuldners in Betracht kommt, muss dieser sich nicht nur hinsichtlich der subjektiven Seite, sondern auch hinsichtlich der objektiven Pflichtwidrigkeit entlasten.*)

3b. Diese Beweislastverteilung gilt auch bei einer Schadensersatzhaftung, wenn die genaue Ursache nicht aufgeklärt werden kann.*)

4a. Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1112 Teil 1) zu Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten (Beurteilung und Schutzmaßnahmen) können zur Beurteilung der Sicherheit der durchgeführten Arbeiten herangezogen werden.*)

4b. Die technischen Regelungen zum Betriebsschutz geben im Anwendungsbereich als Zusammenfassung die für den Umgang mit Explosionsgefahren geltenden anerkannten Regeln der Technik und den Stand der geforderten Schutz- und Gefahrenbeurteilungsmaßnahmen wieder und sind somit zur Bestimmung des nach der Verkehrsauffassung zur Sicherheit Gebotenen geeignet.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 8. Februar

IBRRS 2024, 0459
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Mängelansprüche ohne ordnungsgemäße Mängelanzeige!

OLG Naumburg, Urteil vom 25.06.2022 - 2 U 63/18

1. Der Auftraggeber kann keine Gewährleistungsansprüche geltend machen, wenn er den behaupteten Mangel nicht ordnungsgemäß anzeigt. Der Mangel muss zumindest hinsichtlich seines äußeren objektiven Erscheinungsbildes so genau beschrieben werden, dass der Auftragnehmer zweifelsfrei ersehen kann, was im Einzelnen beanstandet bzw. welche Abhilfe von ihm verlangt wird.

2. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen setzt im VOB/B-Vertrag eine fristgebundene Aufforderung zur Mängelbeseitigung voraus.

3. Eine individualvertraglich vereinbarte Verjährungsfrist für Mängelansprüche gilt nicht für den Fall des arglistigen Verschweigens von Mängeln.

4. Dem umfassend mit der Bauüberwachung beauftragten Architekten oder Ingenieur obliegt im Rahmen seiner Betreuungsaufgaben nicht nur die Wahrung der Auftraggeberrechte gegenüber dem Bauunternehmer, sondern auch und zunächst die objektive Klärung von Mangelursachen, selbst wenn zu diesen eigene Planungs- oder Aufsichtsfehler gehören.

5. Die dem Architekten bzw. Ingenieur vom Bauherrn eingeräumte Vertrauensstellung gebietet es, diesem im Laufe der Mängelursachenprüfung auch Mängel des eigenen Werks zu offenbaren, so dass der Bauherr seine Auftraggeberrechte auch gegen den Bauüberwacher rechtzeitig vor Eintritt der Verjährung wahrnehmen kann.

6. Ist die sog. Sekundärhaftung begründet, so führt sie dazu, dass sich der Architekt bzw. Ingenieur nicht auf die Einrede der Verjährung des gegen ihn gerichteten Gewährleistungsanspruchs berufen darf.




Online seit 2023

IBRRS 2023, 3160
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Wer Schneidbrenner einsetzt, muss Vorsichtsmaßnahmen gegen Brand treffen!

OLG Schleswig, Urteil vom 27.10.2022 - 11 U 23/20

1. Wird ein Unternehmer mit der Demontage einer Siebanlage beauftragt, hat er die Zerlegungsarbeiten mittels Schneidbrennern so durchzuführen, dass Brände vermieden werden.

2. Beim Einsatz von Schneidbrennern sind geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen. Die Bereitstellung von Feuerlöschern reicht jedenfalls dann nicht aus, wenn bei der Durchführung der Arbeiten solche Teile der Anlage in Brand geraten können, die nicht ungehindert zugänglich sind.

3. Zur Schadensberechnung bei der Beschädigung einer gebrauchten Maschine.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 3038
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Mängel sind zu beseitigen, koste es, was es wolle!

OLG Jena, Urteil vom 11.07.2023 - 7 U 328/20

1. Der Besteller eines Werks hat das Recht, einen Werkmangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, wenn er dem Unternehmer zuvor eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat und diese erfolglos abgelaufen ist.

2. Der Unternehmer kann die Nacherfüllung verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Unverhältnismäßigkeit in diesem Sinn ist in aller Regel nur dann anzunehmen, wenn einem objektiv geringen Interesse des Bestellers an einer mangelfreien Vertragsleistung ein ganz erheblicher und deshalb vergleichsweise unangemessener Aufwand gegenübersteht.

3. Hat der Besteller objektiv ein berechtigtes Interesse an einer ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags, kann ihm der Unternehmer regelmäßig die Nachbesserung wegen hoher Kosten der Mängelbeseitigung nicht verweigern.

4. Die von einem Besteller vorformulierte Klausel, wonach die Gewährleistungsfrist für Mängel fünf statt zwei Jahre beträgt, benachteiligt den Unternehmer nicht unangemessen, wenn ein Werk herzustellen ist, bei dem Mängel häufig vorkommen und erfahrungsgemäß oft erst später als fünf Jahre nach der Abnahme auftreten.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 3110
WerkvertragWerkvertrag
Komplettheitsklausel bei Detail-Pauschalvertrag ist unwirksam!

LG Hagen, Urteil vom 06.09.2023 - 21 O 75/20

1. Eine unangemessene Benachteiligung (§ 307 BGB) des Gerüstbauers liegt in einer Komplettheitsklausel bei einem Detailpauschalvertrag, wenn diese nach ihrem äußeren Erscheinungsbild für mehrere Verträge formulierte Klausel vom Auftraggeber gestellt wird und das Leistungsverzeichnis mit Positionen zu Gerüstmengen- und Vorhaltezeiten vom Auftraggeber stammt.*)

2. Es liegt kein den Auftraggeber bindender Vergleich über die Vergütungsansprüche vor, wenn eine Kürzung der Schlussrechnung zwischen dem Architekten und dem Unternehmer besprochen wird und der Unternehmer die vom Architekten vorgenommenen Kürzungen akzeptiert. Auch führt diese Prüfung nicht zu einem der Auftraggeberin zurechenbaren Anerkenntnis der Vergütungsansprüche. Es kann allerdings ein qualifiziertes Bestreiten der Auftstellmengen und -zeiten von dem Auftraggeber erwartet werden. Wenn ein Architekt eine Rechnungsprüfung durchgeführt hat, liegen nämlich tatsächliche Wahrnehmungen des Architekten vor, zu denen sich der Auftraggeber beim Architekten erkundigen kann.*)

3. Mengenänderungen machen nur dann eine Preisanpassung im Rahmen von § 2 Abs. 3 VOB/B erforderlich, wenn eine der Vertragsparteien diese geltend macht. Die Klage des Unternehmers ist daher schlüssig, wenn er nach den ursprünglichen Vertragspreisen abrechnet und auch der Auftraggeber keine Preisanpassung verlangt.*)

4. Soweit es bei einem Gerüstbauvertrag überhaupt einer Abnahme bedarf, ist diese für die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs entbehrlich, wenn ein reiner Abrechnungsstreit vorliegt und der Auftraggeber keine Nacherfüllung mehr verlangt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 3016
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Dachreinigung und -beschichtung ≠ Bauwerksarbeiten!

OLG Naumburg, Urteil vom 01.12.2022 - 4 U 30/22

Wird der Auftragnehmer mit Dachreinigungs- und -beschichtungsarbeiten (hier: Schließung von Poren zwecks Verzögerung weiterer Erosion und der Unterdrückung von Bewuchs) beauftragt, kommt dies einer Erneuerung des Daches nicht gleich. Derart konservierende und optische, nicht erneuernde Maßnahmen sind keine Bauwerksarbeiten, so dass Mängelansprüche des Auftraggebers der (nur) zweijährigen Verjährungsfrist unterliegen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 2938
WerkvertragWerkvertrag
Abnahme verweigert: Werklohn wird fällig!

LG Hannover, Urteil vom 05.05.2023 - 17 O 120/21

1. Einen fachkundigen Besteller muss der Unternehmer nicht darauf hinweisen, dass sich das Werk nur für die gewöhnliche Verwendung eignet.

2. Weigert sich der Besteller, das fertig gestellte Werk wegen behaupteter wesentlicher Mängel abzunehmen, ist darin eine endgültige Verweigerung der Abnahme zu sehen, sodass es einer Abnahme für die Fälligkeit der Vergütung nicht bedarf.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 2866
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Schadensersatz lässt sich nicht ohne Weiteres "durchstellen"!

OLG Brandenburg, Urteil vom 20.09.2023 - 7 U 90/22

1. Eine Vereinbarung über die Absicherung eines Schwer- und Großraumtransports mit einem Begleitfahrzeug stellt einen Werk- und keinen Frachtvertrag dar.

2. Macht der Besteller eines Werkvertrags Schadensersatzansprüche gegen den Unternehmer mit der Behauptung geltend, er (der Besteller) habe aufgrund einer Vertragsverletzung des Unternehmers Schadensersatz an einen Dritten leisten müssen, muss er darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass er gegenüber dem Dritten zum Schadensersatz verpflichtet war.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 2640
WerkvertragWerkvertrag
Unklarheiten über das Bestehen eines Werklohnanspruches

LG Leipzig, Urteil vom 30.06.2022 - 04 HK O 985/21

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 2629
WerkvertragWerkvertrag
NZB

LG Berlin, Beschluss vom 21.09.2023 - 19 O 140/21 (2)

ohne amtliche Leitsätze

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 2511
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Ladenbauvertrag ist Werkvertrag!

OLG Dresden, Urteil vom 24.02.2023 - 22 U 1499/22

1. Die Abgrenzung zwischen einem Kaufvertrag mit Montageverpflichtung und einem Werkvertrag ist im Rahmen einer Gesamtbetrachtung anhand des Schwerpunkts der Leistung vorzunehmen, wobei vor allem auf die Art des zu liefernden Gegenstands, das Wertverhältnis von Lieferung und Montage sowie auf die Besonderheiten des geschuldeten Ergebnisses abzustellen ist.

2. Liegt der wirtschaftliche Schwerpunkt der zu erbringenden Leistung nicht auf der Montage, sondern in der Eigentumsverschaffung der einzelnen Bauteile, was anhand der Vergütung für die Bauteile im Verhältnis zum Gesamtpreis bei mehr als 75% der zu erbringenden Zahlung der Fall ist, liegt ein Kaufvertrag mit Montageverpflichtung vor.

3. Auch wenn das Verhältnis der Montagekosten zum Gesamtpreis für einen Kaufvertrag spricht, kann ein Werkvertrag vorliegen, wenn der Besteller keine konkret benannten Möbel und Einrichtungsgegenstände von einem bestimmten Hersteller bestellt, sondern die Herstellung einer Ladeneinrichtung anhand von Mustermappen erfolgt.

4. In der Ingebrauchnahme und anschließenden Nutzung einer Werkleistung durch den Besteller kann eine konkludente Abnahme liegen. Dabei kann jedoch die erste feststellbare Nutzungshandlung allein noch nicht als Abnahme gewertet werden. Vielmehr ist eine gewisse Nutzungsdauer erforderlich.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 2309
WerkvertragWerkvertrag
Mängelbeseitigung auf Stundenlohnbasis: Besteller muss Stundenlohnzettel vorlegen!

OLG Bremen, Urteil vom 29.01.2021 - 4 U 1/20

1. Wird der Unternehmer damit beauftragt, in verschiedenen Räumen (hier: einer Yacht) eine Bodenausgleichsmasse einzubringen, die mit dem darunter liegenden Boden eine feste Verbindung eingehen soll, und kommt es zu Ablösungen, gehören zu einer hinreichend bestimmten Aufforderung zur Mängelbeseitigung neben einer Bezeichnung des Mangelsymptoms auch Angaben dazu, in welchen konkreten Räumen sich der Mangel bezeigt hat.

2. Der Besteller muss dem Unternehmer keine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen, wenn der Unternehmer die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert.

3. Eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung liegt vor, wenn der Unternehmer insbesondere durch seine Erklärungen und sein Verhalten eindeutig zum Ausdruck bringt, dass er seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird und es somit ausgeschlossen erscheint, dass er sich durch eine Aufforderung zur Leistung umstimmen lässt.

4. Hat der Besteller die Mängel im Wege der Ersatzvornahme beseitigen lassen, muss er die erstattungsfähigen Aufwendungen nachvollziehbar zusammenzustellen und erforderlichenfalls zu erläutern.

5. Lässt der Besteller mangelhafte Leistungen auf Stundenlohnbasis nachbessern, gehört zu einer hinreichenden Abrechnung regelmäßig die Vorlage der Stundenzettel mit einer Aufschlüsselung des Aufwands.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 2244
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Werkvertrag wird frei gekündigt: Welche Aufwendungen sind erspart?

BGH, Urteil vom 01.08.2023 - X ZR 118/22

1. Erspart i.S.v. § 648 Satz 2 BGB sind diejenigen Aufwendungen, die der Unternehmer ohne die Kündigung gehabt hätte und die er infolge der Kündigung nicht mehr tätigen muss (Bestätigung von BGH, IBR 2016, 332).*)

2. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unternehmer die in Rede stehenden Aufwendungen in seine Preiskalkulation einbezogen und ob er die Kalkulation gegenüber dem Besteller offengelegt hat.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 1970
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nicht belehrter Verbraucher bekommt das Dach kostenlos neu eingedeckt!

OLG München, Beschluss vom 19.04.2021 - 28 U 7274/20 Bau

1. Ein Verbraucherbauvertrag liegt nur vor, wenn erhebliche Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude vorgenommen werden. Weder die Instandsetzung oder Renovierung ohne erhebliche Umbauarbeiten noch die vollständige Neueindeckung eines Daches fallen hierunter.

2. Ein Verbraucher-Bauherr kann einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Werkvertrag über Dachdeckerarbeiten innerhalb von 12 Monaten und 14 Tagen widerrufen, wenn die erteilte Widerrufsbelehrung unwirksam ist.

3. Wird der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt, schuldet er keinen Wertersatz, wenn er den Vertrag widerruft und eine Rückgewähr der Leistung nicht möglich ist.

4. Dachziegel sind wesentliche Bestandteile eines Gebäudes und somit wesentliche Grundstücksbestandteile. Mit der Verlegung geht das Eigentum an den Dachziegeln auf den Grundstückseigentümer über.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 2014
Mit Beitrag
BauhaftungBauhaftung
Baugeldgläubiger muss Empfang, Eigenschaft und Höhe des Baugelds beweisen!

OLG Rostock, Urteil vom 21.01.2022 - 5 U 236/20

1. Empfänger von Baugeld ist jede Person, die für das Versprechen einer Leistung im Zusammenhang mit der Herstellung eines (um-)Baus eine Vergütung erhält und andere Unternehmer aufgrund eines Werk-, Dienst- oder Kaufvertrags an der Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtung beteiligt.

2. Es genügt, wenn sich das Versprechen der Leistung nur auf einzelne Teile des (Um-)Baus bezieht. In diesem Fall ist der (Nach-)Unternehmer grundsätzlich verpflichtet, die erhaltene Vergütung zugunsten der von ihm einbezogenen "anderen Unternehmer" zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, wie viele (Nach-)Unternehmer vor dem Baugeldempfänger in einer Leistungskette tätig waren.

3. Ein Generalunternehmer wird hinsichtlich des Teils der ihm als Vergütung gezahlten Beträge, der bei wirtschaftlicher Betrachtung den ihm nachgeordneten Unternehmen gebührt, einem Treuhänder angenähert. Ist der Generalunternehmer eine juristische Person, haftet im Falle eines Verschuldens auch sein gesetzlicher Vertreter.

4. Die Darlegungs- und Beweislast für den Schaden, der dadurch entsteht, dass Baugeld zweckentfremdet wurde, trägt der Baugeldgläubiger. Er ist darlegungs- und beweispflichtig dafür, in welcher Höhe der Baugeldempfänger tatsächlich Baugeld erhalten hat.

5. Der Baugeldgläubiger genügt seiner Darlegungslast durch den Nachweis, dass der Verwendungspflichtige Baugeld in mindestens der Höhe der Forderung des Baugeldgläubigers empfangen hat und von diesem Geld nichts mehr vorhanden ist, ohne dass eine fällige Forderung des Gläubigers befriedigt worden wäre. Die Beweislast des Baugeldgläubigers erstreckt sich daher auf den Empfang, die Eigenschaft sowie die Höhe des empfangenen Baugelds.

6. Der Baugeldempfänger hat den Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung zu führen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 2177
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Lieferung und Montage einer Einbauküche: Kauf- oder Werkvertrag?

OLG München, Urteil vom 26.07.2023 - 7 U 4188/21

1. Die Abgrenzung zwischen Kauf- und Werkvertrag (gerade auch bei einer Einbauküche) erfolgt danach, ob bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Schwerpunkt auf der Verpflichtung zur Verschaffung von Eigentum und Besitz (dann Kaufrecht) oder auf der Montageleistung (dann Werkvertragsrecht) liegt.

2. Beträgt der Anteil der Vergütung für die Montageleistung 7,2% des vereinbarten Gesamtpreises, stellt die Montage im Vergleich zum Erwerb der Möbel und Elektrogeräte nur eine untergeordnete Leistung dar, so dass auf den Vertrag die Vorschriften über den Kaufvertrag Anwendung finden.

3. ...

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 2139
WerkvertragWerkvertrag
Falsches Aktenzeichen

OLG Hamm, Urteil vom 16.06.2022 - 24 U 178/15

Hier hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen. Das Az und das Datum lauten korrekt:

OLG Hamm, Urteil vom 16.06.2020 - 24 U 178/16

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 2109
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Besteller muss Werk zur Mängelbeseitigung zur Verfügung zu stellen!

LG Ravensburg, Urteil vom 03.07.2023 - 5 O 101/22

1. Ob eine undichte Ventildeckeldichtung einen Mangel i.S.d. § 633 BGB am eingebauten Austauschmotor begründet oder nur einen Verschleiß darstellt, der keine Gewährleistungsrechte begründet, hängt davon ab, welche Laufleistung das Fahrzeug zwischen Reparatur und Auftreten der Ölundichtigkeit zurückgelegt hat.*)

2. Der Besteller einer Pkw-Reparatur kann dem Werklohnanspruch des Unternehmers dann den Anspruch zur Nachbesserung nicht einredeweise entgegenhalten, wenn er dem Unternehmer das Fahrzeug zur Reparatur nicht zur Verfügung stellt.*)

3. Es gehört zu den Obliegenheiten des Bestellers, dem nacherfüllungsbereiten Unternehmer das Werk zum Zweck der Mängelbeseitigung zur Verfügung zu stellen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 1957
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ausgleichszahlung ist kein Vorschuss!

OLG Koblenz, Urteil vom 18.11.2021 - 2 U 1877/20

Ein Rückforderungsanspruch des Auftragnehmers in Höhe des nicht zweckentsprechend verbrauchten Vorschusses zur Mängelbeseitigung setzt voraus, dass sich die Zahlung des Auftragnehmers auch tatsächlich als solche auf einen Mängelbeseitigungsvorschuss darstellt. Diese Voraussetzung erfüllt eine Zahlung des Auftragnehmers an ein wegen Planungsmängeln zum Schadensersatz verpflichtetes Ingenieurbüro im Wege des Gesamtschuldnerausgleichs nicht.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 1889
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Indizien sprechen für Schwarzarbeit: Leugnen allein hilft nicht!

LG Potsdam, Urteil vom 16.05.2023 - 6 O 341/21

1. Vereinbaren die Parteien eines Werkvertrags, dass der Besteller den Werklohn "schwarz" zahlt, ist der Vertrag nichtig. Das gilt auch dann, wenn die Schwarzgeldabrede erst nach Vertragsschluss erfolgt.

2. Sprechen schwerwiegende Indizien für eine Schwarzgeldabrede, gibt dies Anlass dazu, einen Verstoß gegen das Schwarzarbeitsverbot auch dann anzunehmen, wenn keine Partei sich auf eine solche Abrede beruft bzw. wenn beide Parteien die Vereinbarung von Schwarzarbeit lediglich leugnen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 1646
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Erdaushub mit Fremdstoffen eingebracht: Kein Schadensersatz ohne Fristsetzung!

OLG Zweibrücken, Urteil vom 12.01.2022 - 7 U 34/20

1. Vereinbaren ein Bauunternehmer und ein Landwirt, dass der Bauunternehmer dazu berechtigt und verpflichtet ist, Erdaushub (Mutterboden) von einer Baustelle in ein Ackergrundstück des Landwirts einzubringen, liegt kein Mangelfolgeschaden vor, wenn der eingebrachte Aushub Fremdstoffe (Gestein) enthält und das Ackergrundstück deshalb landwirtschaftlich nicht mehr nutzbar ist.

2. Ein deliktischer Schadensersatzanspruch wegen der Beschädigung fremden Eigentums scheidet aus, wenn sich der Mangelunwert der mangelhaften Vertragsleistung mit dem erlittenen Schaden am Eigentum deckt, also Stoffgleichheit vorliegt.

3. Schadensersatz statt der Leistung kann grundsätzlich nur verlangt werden, wenn der Gläubiger (hier: der Landwirt) dem Schuldner (hier: dem Bauunternehmer) nach Fälligkeit eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, und diese Frist erfolglos abgelaufen ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 1815
Mit Beitrag
WerklieferungWerklieferung
Freie Kündigung eines Werklieferungsvertrags: Unternehmer muss Kalkulation offenlegen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.06.2023 - 4 W 13/23

1. Ein Vertrag über die Herstellung bedruckter Kissenbezüge, die über Pappaufsteller gezogen werden können, ist ein Werklieferungsvertrag.

2. Ein Werklieferungsvertrag kann vom Besteller jederzeit "frei" gekündigt werden. Der Unternehmer ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendung und anderweitigen Erwerbs zu verlangen.

3. Betreffend die Ersparnisse ist die Unternehmer sekundär darlegungsbelastet, weil der Besteller insoweit mangels Kenntnis der Betriebsinterna des Unternehmers nicht zu weiterem Vortrag in der Lage ist. Es bedarf daher näherer Darlegungen hinsichtlich der bei der Berechnung der Vergütung zu Grunde gelegten Kalkulation.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 1550
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Beschränkungen durch Corona-SchutzVO: Leistung wird nicht unmöglich!

BGH, Urteil vom 27.04.2023 - VII ZR 144/22

1. Verpflichtet sich eine Fotografin zur fotografischen Begleitung einer kirchlichen Hochzeit und der sich anschließenden Feier, wird die geschuldete Leistung nicht deshalb unmöglich, weil die vom Brautpaar mit 104 Gästen geplante Hochzeit und Feier aufgrund der Beschränkungen durch eine Corona-Schutzverordnung in diesem Umfang nicht durchgeführt werden kann und deshalb verlegt wird.*)

2. Zu einer ergänzenden Vertragsauslegung bei pandemiebedingter Verlegung einer Hochzeit und Hochzeitsfeier.*)




IBRRS 2023, 1425
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Widerruf kann Verbraucher von jeglicher Vergütungspflicht entbinden!

EuGH, Urteil vom 17.05.2023 - Rs. C-97/22

Art. 14 Abs. 4 a i und Art. 14 Abs. 5 Richtlinie 2011/83/EU sind dahin auszulegen, dass sie einen Verbraucher von jeder Verpflichtung zur Vergütung der Leistungen befreien, die in Erfüllung eines außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Vertrags erbracht wurden, wenn ihm der betreffende Unternehmer die Informationen gem. Art. 14 Abs. 4 a i Richtlinie 2011/83/EU nicht übermittelt hat und der Verbraucher sein Widerrufsrecht nach Erfüllung dieses Vertrags ausgeübt hat.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 1089
WerkvertragWerkvertrag
Schiebetor mangelhaft: Rücktritt trotz Nutzung möglich!

LG Karlsruhe, Urteil vom 02.12.2022 - 6 O 65/18

1. Ein Vertrag über die Lieferung und Montage eines freitragenden Aluminiumschiebetors mit einer Länge von 14 m und einer Höhe von 2 m nebst Haltepfosten, dessen Einbau u. a. das Ausgraben des Fundaments, das Betonieren von zwei Haltepfosten unter Einsatz von 5 m³ Beton sowie die Entsorgung von ca. 5 m³ Erdaushub umfasst, ist ein Werkvertrag.

2. Das Rücktrittsrecht nach Lieferung und Montage eines freitragenden Schiebetors ist nicht wegen mangelnder Vertragstreue ausgeschlossen, indem der Besteller nach dem Erkennen der von ihm geltend gemachten Mängel das Tor weiter im Handbetrieb genutzt hat.*)

3. Eine Wertersatzpflicht entfällt ausnahmsweise, wenn die Verschlechterung des Schiebetors im Handbetrieb während des Motordefekts auf der bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme der empfangenen Leistung beruht.*)

4. Zur Berechnung der Gebrauchsvorteile (§ 287 ZPO - mit Recherchen im Internet) bei fünfjähriger, in seiner Funktion wesentlich eingeschränkter Nutzung eines Schiebetors.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0907
WerkvertragWerkvertrag
DJ, wir wissen wo Dein Auto steht …

AG Rheine, Urteil vom 13.09.2022 - 10 C 191/21

1. Wichtige und durchaus vordergründige Aufgabe eines erfahrenen "Hochzeits"-Diskjockeys (DJ) ist es, für einen reibungslosen und harmonischen Ablauf und - soweit ihm möglich - für eine gute Stimmung unter allen Hochzeitsgästen Sorge zu tragen.

2. Ein DJ muss gewisse gestalterische Freiheiten haben, mit denen er sich in dem vorgegebenen Rahmen frei bewegen kann.

3. Gelingt es einem "Hochzeits"-DJ nicht, die Musikwünsche der Hochzeitgäste zu erfüllen und ist er auch nicht dazu in der Lage, ähnliche aus demselben Genre stammende Musikwünsche zu realisieren, was unter den Hochzeitsgästen zu spürbarem Unmut führt, ist seine Werkleitung mangelhaft, was zu einer Reduzierung seines Werklohnanspruchs führt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0571
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Nicht erbrachte Leistungen werden nicht vergütet!

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.02.2023 - 10 U 55/22

1. Grundsätzlich trifft bei einem Werkvertrag den Unternehmer nach Vertragsschluss das Risiko, dass und mit welchem Aufwand er das vereinbarte Werk herstellen kann.

2. Vereinbaren die Parteien eines Werkvertrags, dass während der Vertragslaufzeit nicht abgerufene oder aus sonstigen Gründen nicht erbrachte Leistungen nicht vergütet werden, fällt es in die Risikosphäre des Unternehmers, wenn er das Werk nicht vollständig erbringen und keine Erlöse für die in den Vertragspreis eingerechneten Fixkosten erwirtschaften kann.

3. Sind dem Besteller Umstände bekannt, die bei der Werkserrichtung Gefahren erzeugen oder die geeignet sind, Mängel des Werks hervorzurufen oder dessen rechtzeitige Erstellung zu behindern, ist er zur Unterrichtung des Unternehmers dann verpflichtet, wenn dieser die genannten Umstände nicht kennt und auch nicht unschwer erkennen kann.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0515
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Her- und Bereitstellung (hier: eines Segels) ist Werklieferungsvertrag!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2022 - 5 U 213/21

1. Ein Vertrag über die Herstellung und Bereitstellung eines neuen Großsegels als Ersatz für ein bisheriges Großsegel eines Segelboots ist als Werklieferungsvertrag i.S.d. § 650 BGB einzuordnen, soweit der Vertrag nicht den Einbau und die Einpassung des Segels in das Boot umfasst. Den Schwerpunkt der vertraglichen Leistung bildet die Herstellung des Segels als bewegliche Sache, auch wenn das Segel sehr konkreten und individuellen Vorgaben entsprechen muss.*)

2. Eine rechtliche Bewertung als Werkvertrag liegt erst nahe, wenn der Vertrag die Verpflichtung begründet, die Segeltüchtigkeit des Boots (wieder) herzustellen.*)

3. Beschränkt sich der Vertragsinhalt auf die Herstellung und Bereitstellung des neuen Großsegels, kommt damit ein Werkunternehmerpfandrecht gem. §§ 647, 1257, 1204 ff. BGB als Besitzrecht gem. § 986 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht in Betracht.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0263
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Zahlungsverzug ist ein Kündigungsgrund!

OLG Schleswig, Beschluss vom 18.03.2022 - 8 U 24/21

1. Beide Vertragsparteien können den (Bau- bzw. Werk-)Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstellung des Werks nicht zugemutet werden kann.

2. Die Fortsetzung des (Bau- bzw. Werk-)Vertrags kann insbesondere dann unzumutbar sein, wenn eine Vertragspartei das für die Durchführung des Vertrags erforderliche Vertrauensverhältnis massiv erschüttert und damit den Vertragszweck erheblich und auf Dauer gefährdet.

3. Bezahlt der Besteller entgegen den getroffenen Vereinbarungen mehrere fällige Abschlagszahlungen nicht, obwohl der von ihm beauftragte Projektleiter diese geprüft und freigegeben hat, kann der Unternehmer den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0244
WerkvertragWerkvertrag
Lieferung und Montage von Außenfenstern ist Werkvertrag!

LG Karlsruhe, Urteil vom 23.11.2022 - 6 O 195/20

1. Werden Verträge über die Lieferung von Fenstern mit Montageverpflichtung für Außenwände an Gebäuden geschlossen, ist grundsätzlich - sei es bei der Errichtung eines Neubaus, oder im Zuge von Renovierungsarbeiten - von einem Werkvertrag auszugehen.*)

2. Dem Einbau der Außenfenster kommt aus den verschiedensten Gesichtspunkten für die Funktionstauglichkeit eines Gebäudes erhebliche Bedeutung zu: der Belichtung, der Belüftung, dem Schallschutz, der Wind- und Regendichtigkeit, der Steuerung der Innentemperaturen, ihrem Anteil an der Wärmedämmung des Gebäudes, dem Einbruchschutz oder sogar der Kommunikation der Bewohner mit den Menschen im Außenbereich.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0243
WerkvertragWerkvertrag
Einbau einer komplexen Anlage: Unternehmer muss Kompatibilität prüfen!

LG Heilbronn, Urteil vom 12.12.2022 - 6 O 43/22

Der Veräußerer eines Bezahlautomaten mit Kassenschnittstelle ist vor der Auftragsannahme verpflichtet, die Kompatibilität des vom Kunden verwendeten Kassensystems mit dem Bezahlautomaten zu prüfen und eine bestehende Inkompatibilität dem Kunden mitzuteilen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0264
WerkvertragWerkvertrag
Vorbehaltlose Wiederinbetriebnahme = Abnahme der Leistung!

OLG Celle, Beschluss vom 10.01.2022 - 9 U 108/21

1. Durch die vorbehaltlose Wiederinbetriebnahme einer Maschine (hier: einer Lokomotive) nach den vom Unternehmer durchgeführten Arbeiten wird die Leistung des Unternehmers (schlüssig) abgenommen.

2. Behauptet der Besteller, er könne mangels der Vorlage entsprechender Nachweise die Leistungserbringung nicht prüfen, hat er zu konkretisieren, welche Nachweise ihm fehlen.

3. Wird als Vergütung der Leistung ein Pauschalpreis vereinbart, beeinflussen Änderungen, die sich im Lauf der Vertragsdurchführung ergeben, die Vergütung grundsätzlich nicht. Eine Preisanpassung erfolgt nur bei wesentlichen Änderungen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0183
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Vorbehaltlose Wiederinbetriebnahme = Abnahme der Leistung!

OLG Celle, Beschluss vom 02.02.2022 - 9 U 108/21

1. Durch die vorbehaltlose Wiederinbetriebnahme einer Maschine (hier: einer Lokomotive) nach den vom Unternehmer durchgeführten Arbeiten wird die Leistung des Unternehmers (schlüssig) abgenommen.

2. Behauptet der Besteller, er könne mangels der Vorlage entsprechender Nachweise die Leistungserbringung nicht prüfen, hat er zu konkretisieren, welche Nachweise ihm fehlen.

3. Wird als Vergütung der Leistung ein Pauschalpreis vereinbart, beeinflussen Änderungen, die sich im Lauf der Vertragsdurchführung ergeben, die Vergütung grundsätzlich nicht. Eine Preisanpassung erfolgt nur bei wesentlichen Änderungen.




IBRRS 2023, 0137
WerkvertragWerkvertrag
Werkstatt ist abzuschließen!

LG Aachen, Urteil vom 01.06.2022 - 12 O 248/21

1. Zu den Pflichten aus einem Werkvertrag zählen neben den Hauptleistungspflichten auch sog. leistungssichernde Nebenpflichten. Hierunter fallen hierunter insbesondere Erhaltungs- und Obhutspflichten in Bezug auf den Schuldgegenstand.

2. Der Unternehmer hat die Maßnahmen zu treffen, die technisch praktikabel und effektiv sowie unter Berücksichtigung des Betriebsablaufs zumutbar und mit Rücksicht auf den Wert der in Obhut genommenen Sache erforderlich sind. Dazu gehört, dass die Werkstatt selbst verschlossen gehalten und die Zugänge wirksam versperrt werden müssen.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 2022

IBRRS 2022, 3663
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Bedenkenhinweis ist an den Besteller zu richten!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.05.2022 - 22 U 140/21

1. Der Unternehmer haftet selbst dann für einen Mangel, wenn dieser auf die vom Besteller erstellte Leistungsbeschreibung oder auf eine Anordnung des Bestellers zurückzuführen ist. Etwas anders gilt, wenn der Unternehmer ordnungsgemäß Bedenken angemeldet hat.

2. Ein Bedenkenhinweis muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Dem Besteller müssen die nachteiligen Folgen und die sich daraus ergebenden Gefahren der unzureichenden Werkausführung konkret dargelegt werden.

3. Der Bedenkenhinweis muss zudem an den Besteller selbst gerichtet werden. Zwar kann im Einzelfall auch ein Mitarbeiter oder ein Bauleiter des Bestellers für einen Bedenkenhinweis empfangsbevollmächtigt sein. Wenn dieser sich jedoch dem Bedenkenhinweis verschließt, müssen die Bedenken an den Besteller selbst gerichtet werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0701
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Wesentlicher Mangel einer Werbeanzeige: Verlust des Werklohnanspruchs!

LG Zwickau, Urteil vom 18.11.2022 - 6 S 18/22

1. Eine gedruckte Werbeanzeige ist abnahmefähig gem. §§ 640, 641, 646 BGB.

2. Für die Abnahmefähigkeit eines Werks kommt es nicht auf dessen Nachbesserungsfähigkeit an.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 3524
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Lieferung und Inbetriebnahme eines BHKW ist Werkvertrag!

OLG Hamm, Urteil vom 16.06.2020 - 24 U 178/16

1. Verpflichtet sich ein Unternehmer, einen Gegenstand zu liefern und zu montieren, kommt es für die rechtliche Einordnung des Vertragsverhältnisses als Kaufvertrag mit Montageverpflichtung oder als Werkvertrag darauf an, auf welcher der beiden Leistungen der Schwerpunkt liegt.

2. Ein als Kaufvertrag bezeichneter Vertrag über die Lieferung und Montage serienmäßiger Blockheizkraftwerksmodule ist als Werkvertrag zu qualifizieren, wenn der Unternehmer nicht nur einzelne Teile liefert, sondern er sich zum Aufbau und der Inbetriebnahme eines funktionsfähigen Blockheizkraftwerk verpflichtet hat.

3. Ob eine Pflichtverletzung in Form einer mangelhaften Werkleistung erheblich ist und den Besteller zum Rücktritt berechtigt, bestimmt sich nach umfassender Abwägung der Interessen der Parteien. Im Rahmen der Abwägung ist die Bedeutung des Mangels anhand der Verkehrsanschauung und aller Umstände des Einzelfalls zu würdigen.

4. Abzustellen ist auf den Beseitigungsaufwand und darauf, ob der Mangel überhaupt Einfluss auf die Errichtung des Werks hat. Zu berücksichtigen ist bei behebbaren Mängeln insbesondere der für eine Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand im Verhältnis zum Kaufpreis.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 3429
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Lieferung und Inbetriebnahme eines BHKW: Kauf- oder Werkvertrag?

OLG Jena, Urteil vom 18.01.2022 - 1 U 763/21

1. Ein Vertrag über die Lieferung und Inbetriebnahme eines Blockheizkraftwerkes kann als Kaufvertrag einzuordnen sein.*)

2. Da das verkaufte Kraftwerk keine Sache ist, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk eingesetzt worden ist, ist die Verjährungsfrist auf zwei Jahre begrenzt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 3008
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Lieferung entspricht nicht dem Muster: Werkleistung mangelhaft!

OLG Celle, Urteil vom 14.09.2021 - 4 U 41/20

1. Ein Vertrag über die Lieferung von "speziell nach den Vorgaben des Bestellers" ausgebauter Container, deren Zusammenfügung zu zwei getrennten Sanitärblöcken und deren Montage auf seitens des Bestellers bereitzustellender Fundamente ist ein Werkvertrag.

2. Weichen die zur Vertragserfüllung gelieferten Container in einigen nicht unerheblichen Punkten von den seitens des Unternehmers vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellten "Mustercontainern" ab, ist das Werk mangelhaft.

3. Grundsätzlich kann der Besteller eines Werks Mängelrechte erst nach der Abnahme mit Erfolg geltend machen. Ausnahmsweise ist der Besteller berechtigt, Mängelrechte ohne Abnahme geltend zu machen, wenn der Besteller nicht mehr die Erfüllung des Vertrags verlangen kann und das Vertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis übergegangen ist.

4. Macht der Besteller gegenüber dem Unternehmer nur noch Schadensersatz statt der Leistung in Form des kleinen Schadensersatzes geltend oder erklärt er die Minderung des Werklohns, findet eine Abrechnung der beiderseitigen Ansprüche jedenfalls dann statt, wenn der Unternehmer das Werk als fertig gestellt zur Abnahme anbietet. Gleiches gilt, wenn der Besteller im Wege der Minderung nur noch eine Herabsetzung des Werklohns erreichen will.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 2999
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Was nicht funktionstauglich ist, ist mangelhaft!

OLG Celle, Urteil vom 23.06.2021 - 14 U 47/20

1. Ein Vertrag über die Herstellung einer Werbeanlage, bestehend aus vier beleuchteten Werbetafeln und einem Drehwürfel auf einem Gerüstturm, stellt einen Werkvertrag dar.

2. Der Werkunternehmer schuldet ein nach den Vertragsumständen zweckentsprechendes und funktionstaugliches Werk. Ein Werk, das diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist mangelhaft.

3. Sind die vom Unternehmer installierten Leuchtkästen für den vertraglich vorgesehenen Einsatz ungeeignet, weil die Kästen selbst und die darin befindlichen elektronischen Bauteile nicht ausreichend gegen Feuchtigkeit geschützt sind, ist das Werk mangelbehaftet.

4. Der Rücktritt von einem Werkvertrag ist jedenfalls dann nicht wegen Unerheblichkeit des Mangels ausgeschlossen, wenn das Werk nicht funktionstauglich ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 2935
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Irrtum über Leistungsumfang berechtigt zur Anfechtung!

OLG Schleswig, Urteil vom 30.03.2022 - 12 U 94/21

1. Eine wegen arglistiger Täuschung erklärte Anfechtung kann in einer Anfechtung wegen Irrtums umgedeutet werden, wenn keine arglistige Täuschung vorliegt. Das ist selbst dann möglich, wenn der Anfechtende seine Anfechtungserklärung nur auf eine arglistige Täuschung stützt.

2. Ein Irrtum über den Umfang der Leistung, die der Unternehmer zu erbringen hat, stellt einen beachtlichen, zur Anfechtung wegen Irrtums berechtigenden Motivirrtum dar, wenn der anfechtende Besteller die Erklärung bei Kenntnis der Sachlage nicht abgegeben hätte.

3. Die Anfechtung wegen Irrtums ist auch bei sehr geringer wirtschaftlicher Bedeutung nicht ausgeschlossen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 2936
WerkvertragWerkvertrag
Fehleranzeige ist Reparaturauftrag, nicht nur Inaugenscheinnahme!

AG Pfaffenhofen, Urteil vom 13.05.2022 - 1 C 278/21

Zeigt der der Besteller dem Unternehmer den Ausfall einer Gasbrennwerttherme an und behebt der Unternehmer die am Heizgerät bestehenden Fehler, ist der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten bzw. üblichen Vergütung verpflichtet.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 2822
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Abrechnung nach Kündigung: Urkalkulation muss nachträglich erstellt werden!

OLG Zweibrücken, Urteil vom 08.12.2020 - 5 U 67/19

1. Ein Vertrag über Herstellung und Montage einer Produktionsanlage für Düngemittelgranulat stellt einen Werkvertrag dar.

2. Der Unternehmer muss bei einer vorzeitigen Kündigung des Werkvertrags durch den Auftraggeber die Grundlagen der Kalkulation des (Pauschal-)Preises für die vereinbarte Leistung offenlegen.

3. Hat der Unternehmer diesen (Pauschal-)Preis nur "im Kopf" kalkuliert, hat er die maßgeblichen Preisermittlungsgrundlagen nachträglich zusammenzustellen und dabei zu den ersparten Aufwendungen konkret vortragen.

Dokument öffnen Volltext