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Sachgebiet: Bauvertrag

7490 Entscheidungen insgesamt




OLG Stuttgart, Urteil vom 14.10.1994 - 2 U 263/93

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1995, 850

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.1995 - 22 U 127/95

/

/1. Die Klausel in einem Bauvertrag, daß Zusatzleistungen nur zu vergüten sind, wenn der Auftragnehmer seine Ansprüche vor Beginn der Arbeiten schriftlich geltend macht und eine schriftliche Vereinbarung herbeiführt, gilt nicht für völlig selbständige Leistungen, die der Auftragnehmer nach Beendigung seiner vertraglich vereinbarten Leistung (hier: Maurer- und Betonarbeiten) erbringt (hier: Belassen des Bauzauns, des Toiletten- und des BüroContainers mit Telefonanschluß sowie des Strom- und Wasseranschlusses und Schutt- sowie Sondermüllentsorgung)./<\/p>/ /

/2. Sofern eine Auftragserteilung nicht feststellbar ist, muß der Auftraggeber dem Auftragnehmer nach den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag eine Vergütung für das Belassen des Bauzauns, des Toiletten- und des Büro-Containers nebst Telefonanschluß sowie des Strom- und Wasseranschlusses und für Entsorgung zahlen, jedenfalls dann, wenn der Auftraggeber die entsprechenden Kosten als "Bauumlage" von den Rechnungen der Nachfolgehandwerker abzieht und seinerseits den Büro-Container als Bauleitungs- und Verkaufsbüro nutzt./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1996, 270

OLG Hamm, Urteil vom 23.06.1995 - 12 U 25/95

/

/1. Der Sachvortrag des Bauherrn zur angeblichen Vereinbarung eines Pauschalpreises ist in sich unstimmig und widerspruchsvoll, wenn er den Auftrag gemäß Angebot des Unternehmers, das jeweils "ca."-Massen aufführt, erteilt hat. Dann gilt nicht der Grundsatz, wonach der den nach Einheitspreisen und Aufmaß abgerechneten Werklohn verlangende Unternehmer widerlegen muß, daß der vom Bauherrn behauptete geringere Pauschalpreis nicht vereinbart worden ist./<\/p>/ /

/2.Mit der Zurückweisung der restlichen, in der Nachbesserung der mangelhaften Werkleistung bestehenden Gegenleistung entfällt die Vorleistungspflicht des Unternehmers und kann seinem Werklohnanspruch nicht mehr die Einrede der mangelnden Fälligkeit wegen fehlender Abnahme entgegengesetzt werden./<\/p>/ /

/3.Der Bauherr hat gegenüber dem Restwerklohnanspruch des Unternehmers grundsätzlich auch dann ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB, wenn er sich mit der Annahme der angebotenen Mängelbeseitigung in Ausnahmeverzug befindet./<\/p>/ /

/4.Das Leistungsverweigerungsrecht des Bauherrn aus § 320 BGB erfaßt ausnahmsweise die Werklohnforderung nur in Höhe der voraussichtlichen Nachbesserungskosten (ohne "Druckzuschlag"), wenn der Unternehmer stets zur erforderlichen Nachbesserung bereit war und weiterhin ist./<\/p>/ /

/5.Der Verstoß des Bauherrn gegen seine Mitwirkungspflicht bei der Nachbesserung rechtfertigt einen Zinsanspruch des Unternehmers unter dem Gesichtspunkt des Schadenersatzes wegen pVV./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1996, 123

OLG Celle, Urteil vom 06.10.1994 - 22 U 234/92

/

/1. Zur Abgrenzung von § 6 Nr. 6 VOB/B zu § 2 Nr. 5 VOB/B bei Bauzeitenüberschreitungen./<\/p>/ /

/2. Zum Vorrang des § 6 Nr. 6 VOB/B vor § 642 BGB./<\/p>/ /

/3. Bei Bauzeitenüberschreitungen kann der Auftragnehmer keine Zahlungsansprüche unter dem Gesichtspunkt eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage geltend machen, weil eine Vertragsanpassung nach § 242 BGB wegen der ausdrücklichen Regelung der Rechtsfolgen einer Behinderung oder Unterbrechung der Bauausführung in § 6 VOB/B nicht in Betracht kommt./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1995, 552

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.05.1994 - 23 U 129/93

/

/Hat der Antragende für die Annahme seines Angebots festgelegt, daß der andere Teil über den Antrag binnen einer bestimmten Frist zu entscheiden hat, so muß die Mitteilung der Annahmeentscheidung dem Antragenden nicht innerhalb der Frist zugehen; der Annehmende ist nur gehalten, seine Entscheidung fristgemäß zu treffen und dies dem Antragenden unverzüglich mitzuteilen./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1995, 389

OLG Celle, Urteil vom 27.09.1994 - 16 U 67/94

/

/Weist der Auftragnehmer in seinem Angebot darauf hin, daß Abweichungen vom Leistungsverzeichnis durch Unterstreichungen gekennzeichnet sind, versäumt er aber eine Unterstreichung einer geänderten Position, so kommt grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers wegen Verschuldens bei Vertragsabschluß in Frage./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1995, 392

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.05.1995 - 23 U 133/94

/

/1. Die formularmäßige Einbeziehung von Teilen der VOB/B in einen Bauvertrag ist zwar zulässig, führt aber zur Notwendigkeit einer Inhaltskontrolle nach §§ 9 ff. AGBG./<\/p>/ /

/2. Wenn in zusätzlichen Vertragbedingungen die nachrangige Geltung der VOB/B vereinbart wird, kann eine derartige Staffelverweisung gegen § 9 AGBG verstoßen, wenn die Verwendung derartiger Klauselwerke wegen des unklaren Verhältnisses konkurrierender Regelungen für den Vertragspartner nicht mehr zu durchschauen ist./<\/p>/ /

/3. Ein Verstoß gegen § 11 Nr. 15 a AGBG liegt nicht nur bei einer Beweislastumkehr vor, sondern schon beim Versuch des Verwenders, die Beweisposition des Vertragspartners zu verschlechtern./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1996, 112

OLG Stuttgart, Urteil vom 13.04.1994 - 3 U 233/90

/

/Zur Haftung des verkehrssicherungspflichtigen Straßenbauunternehmers für Schäden, die durch ein alle 60 Jahre auftretendes Hochwasser entstehen./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1995, 720

OLG Hamm, Urteil vom 06.12.1995 - 25 U 66/94

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1996, 243

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.10.1995 - 21 U 8/95

/

/a) Dem Straßenbauunternehmer steht ein Mehrvergütungsanspruch gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B zu, wenn die Straßenverkehrsbehörde eine vom ursprünglich im Vertrag vorgesehenen Leistungsumfang abweichende Verkehrsführung anordnet und dadurch Mehrmengen bei verschiedenen Positionen des Leistungsverzeichnisses entstehen; derartige Leistungsänderungen kommen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers, da behördliche Anordnungen gemäß § 4 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOB/B in den Risikobereich des Auftraggebers fallen./<\/p>/ /

/b) Hat in einem solchen Fall der Unternehmer ein Nachtragsangebot eingereicht, dieses dann später auf Veranlassung des Auftraggebers reduziert und hat der Auftraggeber dieses reduzierte Nachtragsangebot beauftragt, so ist damit eine abschließende Vereinbarung eines neuen Preises i. S. des § 2 Nr. 5 VOB/B zustandegekommen, die weitere Nachforderungen des Unternehmers wegen dieser Leistungsänderungen ausschließt, wenn er nicht einen entsprechenden Vorbehalt in sein reduziertes Nachtragsangebot aufgenommen hat./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1996, 267

OLG Schleswig, Urteil vom 04.08.1993 - 9 U 16/93

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1995, 101

OLG Hamm, Urteil vom 11.10.1995 - 25 U 70/95

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1996, 392

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.06.1995 - 21 U 219/94

/

/1. Der Auftraggeber ist zu einer Kündigung des Bauvertrages gemäß §§ 5 Nr. 4, 8 Nr. 3 VOB/B trotz Vorliegens der formellen Voraussetzungen dann nicht berechtigt, wenn der Auftragnehmer zu Recht eine Vergütungsanpassung gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B oder aufgrund anderer Bestimmungen (z. B. § 6 Nr. 6 VOB/B oder § 242 BGB) verlangt, der Auftraggeber dies aber endgültig abgelehnt hat, da in diesem Falle dem Auftragnehmer nicht zuzumuten ist, mit den Arbeiten zu beginnen bzw. diese fortzuführen, ihm vielmehr ein Kündigungsrecht gemäß § 9 Nr. 1 VOB/B zusteht./<\/p>/ /

/2. Ein Anspruch auf Vergütungsanpassung gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B ist auch dann gegeben, wenn der Auftraggeber eine Verschiebung der vorgesehenen Bauzeit, insbesondere des Baubeginns anordnet. Voraussetzung ist aber, daß die Verschiebung des Baubeginns auf einer Anordnung des Auftraggebers beruht und die Gründe für diese Anordnung in seinem Risikobereich liegen./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1996, 115

BGH, Urteil vom 13.07.1995 - VII ZR 142/95

/

/Zur Frage der ergänzenden Vertragsauslegung eines Pauschalvertrages, dem das Angebot eines Einheitspreisvertrages zugrunde lag, in dem zwar die Kosten der Baustelleneinrichtung im Leistungsverzeichnis aufgeführt, in der Endsumme aber versehentlich nicht berücksichtigt worden waren./<\/p>/ /

/Zur Frage, wann ein externer Kalkulationsirrtum eine Anpassung der Vergütung wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage rechtfertigen kann./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1995, 842

OLG Hamm, Urteil vom 04.05.1995 - 17 U 25/94

/

/1. Der Grundsatz, daß ein Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik regelmäßig ein Sachmangel darstellt, ist bei der Veräußerung sanierter und modernisierter Altbauten nicht ohne weiteres anwendbar. Es kommt darauf an, inwieweit sich aus dem Vertrag und den ihm zugrunde liegenden Umständen ergibt, daß das beanstandete Gewerk nach den aktuellen allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen ist./<\/p>/ /

/2. Ist Gegenstand der Leistungsverpflichtung die Erneuerung der Treppenstufen, weil der alte Belag mangelhaft war, so schuldet der Unternehmer auch eine Nivellierung der Treppe, die die Stufenhöhen dem aktuellen Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik anpaßt und die von der Treppe ausgehende Gefährdung beseitigt./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1995, 846

OLG Köln, Beschluss vom 29.05.1995 - 18 W 16/95

/

/Der Erlaß einer einstweiligen Verfügung setzt voraus, daß der Antragsteller einen materiell-rechtlichen Individualanspruch schlüssig behauptet./<\/p>/ /

/Ist Ziel des Antrags, den gegenwärtigen Zustand einer Sache zum Zweck der Erhaltung eines Beweismittels zu sichern, kommt der Erlaß einer einstweiligen Verfügung nicht in Betracht. Dem Antragsteller steht insoweit nur das selbständige Beweisverfahren zur Verfügung./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1995, 874

OLG Bamberg, Urteil vom 15.12.1994 - 1 U 39/94

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1995, 394

OLG Köln, Urteil vom 19.05.1995 - 20 U 199/94

/

/1. Der Anspruch auf Eintragung einer Bauhandwerkssicherungshypothek in Höhe der ersten Baufortschrittsrate ist ausgeschlossen, wenn der Unternehmer insoweit für seinen Vergütungsanspruch eine Sicherheit nach § 648 a Abs. 2 BGB - hier durch Bankbürgschaft - erlangt hat. Der Umstand, daß der Bürge erst bei feststehender Fälligkeit zur Zahlung verpflichtet ist, steht dem nicht entgegen./<\/p>/ /

/2. Unter diesen Voraussetzungen verstößt ein in den AGB des Auftraggebers enthaltener Ausschluß des Anspruchs nach § 648 BGB nicht gegen § 9 AGBG./<\/p>/ /

/3. Zu den Voraussetzungen einer Individualvereinbarung i. S. des § 1 Abs. 2 AGBG./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1996, 272

OLG Koblenz, Urteil vom 22.02.1995 - 7 U 141/94

/

/Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Auftragnehmers, daß die Verwendung von Baustoffen und Bauteilen, für die keine DIN-Normen bestehen und keine amtliche Zulassung vorgeschrieben ist, ohne gesonderte Zustimmung des Auftraggebers zulässig ist, stellt einen so schwerwiegenden Eingriff in die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers nach § 13 Nr. 1 und Nr. 7 Abs. 2 b VOB/B dar, daß die VOB/B in ihrem Kernbereich betroffen und nicht mehr [als Ganzes] vereinbart ist./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1995, 554

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.05.1995 - 23 U 153/94

/

/1. Die Verletzung einer (unechten) technischen Teilabnahme- oder Nachweisverpflichtung durch den Bauunternehmer begründet keinen Werkmangel, sondern löst nur Rechtspflichten aus §§ 323 ff. BGB oder den Regeln der positiven Vertragsverletzung aus./<\/p>/ /

/2.Eine technische Teilabnahme kommt nach durchgeführter rechtsgeschäftlicher Abnahme nicht mehr in Betracht, so daß dem Beststeller kein Aufwendungsersatzanspruch für ihre nachträgliche Durchführung zusteht./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1996, 121

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.06.1995 - 21 U 18/95

/

/Die Klausel in einem notariellen, formularmäßigen und vom Auftragnehmer gestellten Generalunternehmervertrag, wonach sich der Auftraggeber wegen der ratenweise zu zahlenden Vergütung der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft und der Notar "jederzeit vollstreckbare Ausfertigungen dieser Urkunde ohne besondere Fälligkeitsnachweise erteilen" kann, verstößt gegen § 9 und § 11 Nr. 15 AGBG, da der Verzicht auf den Nachweis der Fälligkeit von der Regelung der §§ 726, 765 ZPO und von dem Grundgedanken des § 641 BGB zum Nachteil des Auftraggebers abweicht und diesen unangemessen benachteiligt./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1996, 143

OLG München, Urteil vom 20.06.1995 - 13 U 5787/94

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1995, 859

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.03.1995 - 22 U 139/94

/

/1. Wenn sich ein Unternehmer zur Errichtung einer Doppelhaushälfte einschließlich der äußeren Entwässerung verpflichtet, der Bauherr es jedoch übernimmt, die Entwässerung im Hausinneren selbst installieren zu lassen, ist es Aufgabe des Unternehmers, für einen ordnungsmäßigen Anschluß zwischen Innen- und Außenentwässerungssystem zu sorgen./<\/p>/ /

/Der Unternehmer haftet deshalb für Schäden infolge einer fehlerhaften Rohrverbindung zwischen Innen- und Außenentwässerung und einer undichten Kelleraußenmauerwerksdurchführung des Abwasserkanals./<\/p>/ /

/2. Die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens können im Baumängelprozeß nicht als selbständiger Schadensposten eingeklagt werden, sind vielmehr seit der Neufassung der §§ 485 ff. ZPO Kosten des Hauptprozesses; ihre Erstattung richtet sich nach der dortigen Kostenentscheidung./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1995, 854

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.04.1995 - 21 U 192/94

/

/1. Vereinbaren die Parteien im Bauvertrag einen Baubeginn im November 1990, so kommt der Auftraggeber gemäß § 296 BGB mit Ablauf des November 1990 in Annahmeverzug, wenn er die Bauleistung bis zu diesem Zeitpunkt nicht abruft und damit dem Auftragnehmer die termingerechte Ausführung unmöglich macht. Daraus kann sich für den Auftragnehmer ein Kündigungsrecht gemäß § 9 Nr. 1 a VOB/B bzw. auch gemäß § 6 Nr. 7 VOB/B unter den dort geregelten weiteren Voraussetzungen ergeben./<\/p>/ /

/2. Unterläßt der Auftragnehmer die Kündigung, so steht dem Auftraggeber nach Kündigung des Bauvertrages durch ihn wegen Weigerung des Auftragnehmers, mit den Bauarbeiten zu beginnen, ein Mehrkostenerstattungsanspruch gemäß § 8 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B dann nicht zu, wenn die Parteien im Bauvertrag den Beginn der Arbeiten im November 1990 vereinbart hatten, sich dann aber der Baubeginn aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen bis Mai 1992 verzögert und der Auftraggeber eine deshalb vom Auftragnehmer wegen inzwischen eingetretener Lohnerhöhungen verlangte Vergütungsanpassung gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B endgültig verweigert, weil eine Lohngleitklausel nicht vereinbart worden sei. Dem steht auch § 18 Nr. 4 VOB/B nicht entgegen./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1996, 119

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.05.1995 - 21 U 120/94

/

/Hat der Auftragnehmer nach dem Bauvertrag zunächst 3 Stahlträger mit einem Gesamtgewicht von 3 651,40 kg zu einem Preis von 14 520,- DM zu liefern und zu verlegen und werden später durch Planungsänderungen und/oder auf Veranlassung des Statikers statt dessen 6 Stahlträger mit einem Gesamtgewicht von 14 673,96 kg eingebaut, wobei allerdings die gesamten Stahlträger nun vom Bauherren bauseits geliefert werden, so liegt bezüglich der zunächst vereinbarten Stahlmengen eine Teilkündigung durch den Auftraggeber gemäß §§ 2 Nr. 4, 8 Nr. 1 VOB/B bzw. § 649 Sätze 1 und 2 BGB vor, so daß dem Auftragnehmer insoweit die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zusteht. Bezüglich der über den vertraglichen Leistungsumfang hinausgehenden bloßen Verlegung von Stahlträgern liegt dagegen eine Zusatzleistung vor, für die der Auftragnehmer den bloßen Verlegeaufwand zusätzlich bezahlt verlangen kann (§ 2 Nr. 6 VOB/B bzw. § 632 Abs. 1 und 2 BGB)./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1995, 712

OLG Köln, Urteil vom 09.03.1995 - 18 U 149/94

/

/1. Der Antrag auf Sicherung des Beweises unterbricht die Verjährung nicht, wenn der Antragsteller infolge Abtretung der Gewährleistungsansprüche nicht mehr Inhaber dieser Ansprüche ist./<\/p>/ /

/2. Die Rückabtretung der Ansprüche an den Antragsteller kann eine bereits vollendete Verjährung nicht rückwirkend unterbrechen./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1995, 702

OLG Celle, Urteil vom 24.11.1994 - 7 U 13/94

/

/Bei einer Kündigung nach § 8 Nr. 3 VOB/B ist der Auftragnehmer darlegungs- und beweispflichtig dafür, daß sein bis dahin fertiggestelltes Gewerk mängelfrei ist./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1995, 394

OLG Celle, Urteil vom 09.11.1994 - 13 U 223/93

/

/Zu den Voraussetzungen an eine prüfbare Rechnung i. S. des § 14 VOB/B, wenn der Auftragnehmer vertraglich Revisionsunterlagen schuldet./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1995, 261

OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.03.1995 - 22 U 162/94

/

/1. Die Verlegung eines dampfdichten Bodenbelags auf einer ohne ausreichende Dampfsperre ausgeführten, nicht unterkellerten Betonsohle ist fehlerhaft./<\/p>/ /

/2. Wenn eine mangelfreie Verlegung des vertraglich ausbedungenen Bodenbelags wegen der Be schaffenheit des Unterbodens nicht möglich ist, bedarf es für einen Schadenersatzanspruch aus § 635 BGB keiner Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nach § 634 BGB./<\/p>/ /

/3. Der Schadenersatzanspruch wegen Verlegung eines unbrauchbaren Bodenbelags umfaßt die <S. 849> Rückzahlung des geleisteten Werklohns und die Kosten der Beseitigung und Entsorgung des Belags./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1995, 848

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.07.1994 - 23 U 251/93

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1995, 247

LG Stuttgart, Urteil vom 03.08.1994 - 13 S 102/94

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1995, 262

OLG Hamm, Urteil vom 30.03.1995 - 17 U 205/93

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1995, 852

OLG Hamm, Urteil vom 05.07.1994 - 21 U 20/94

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1995, 548

OLG Hamm, Urteil vom 23.01.1995 - 17 U 105/94

/

/Macht der Besteller nach Kündigung des Werkvertrages gegenüber der Werklohnklage ein Leistungsverweigerungsrecht wegen Mängel der insgesamt brauchbar erbrachten Leistung geltend, so führt dies nicht zur Abweisung der Klageforderung als derzeit nicht fällig, sondern zur Verurteilung Zug um Zug gegen Mängelbeseitigung./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1995, 397

LG Hamburg, Urteil vom 18.12.1994 - 405 O 119/94

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1995, 399

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.03.1995 - 23 U 118/94

/

/1. Nimmt der Ausschreibende vor der Zuschlagerteilung ohne zulässigen Vorbehalt einzelne Teile aus den Angeboten der Bieter heraus und führt dies zur/<\/p>/ /

/Änderung der Reihenfolge der niedrigsten Gebote,/<\/p>/ /

/kann dies zu einem Schadenersatzanspruch des ohne die Herausnahme niedrigsten Bieters führen./<\/p>//

/<S. 99>  /

/2. § 9 Nr. 1 VOB/A und mündlich erklärter Vorbehalt./<\/p>/ /

/3. Der Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens greift nicht durch, wenn die für einen "schwerwiegenden Grund" i. S. des § 26 Nr. 1 c VOB/A sprechenden Umstände dem Ausschreibenden schon vor der Ausschreibung bekannt waren./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1996, 98

OLG Hamm, Urteil vom 12.01.1995 - 27 U 144/94

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1995, 571

OLG Köln, Urteil vom 04.03.1994 - 19 U 204/93

/

/1.Es kann einen Betrug darstellen, der Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus unerlaubter Handlung auslöst, wenn der Unternehmer einen in Wahrheit bestehenden Mangel leugnet und dadurch den Auftraggeber davon abhält, Neuherstellung des Werkes zu verlangen, obwohl ein derartiger Anspruch des Auftraggebers noch besteht. Bewirkt der Auftragnehmer auf diese Weise, daß der Auftraggeber einen Mangel nicht rügt und das Werk abnimmt, so daß der Gewährleistungsanspruch des Auftraggebers sich auf das hergestellte Werk beschränkt und daher grundsätzlich nicht mehr Neuherstellung verlangt werden kann, führt dies zu einem Schadensersatzanspruch des Auftraggebers, der gemäß § 249 BGB auf Ersatz der Kosten für die Neuherstellung gerichtet sein kann (hier: Darstellung einer bei Fliesenlegearbeiten ausgeführten Schwelle als angebliche technische Notwendigkeit)./<\/p>/ /

/2.Gleiches gilt, wenn zwar ausnahmsweise auch nach Abnahme des Werkes eine Neuherstellung noch verlangt werden kann, weil der Mangel nur auf diese Weise beseitigt werden kann, aber nunmehr nach endgültiger Herstellung des Werkes der Einwand der Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung eingreift und deswegen der Auftraggeber nur noch auf den Minderwert verwiesen wird./<\/p>/ /

/3.Die VOB/B wird durch eine bloße Inbezugnahme des Auftraggebers und Verwenders in seinem Auftragsschreiben, mit dem er das Vertragsangebot des Auftragnehmers annimmt, nicht Bestandteil des Bauvertrages./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1995, 100

OLG Hamm, Urteil vom 13.01.1995 - 12 U 84/94

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1995, 564

OLG Köln, Urteil vom 04.02.1994 - 19 U 162/93

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1995, 243

OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.07.1994 - 2 U 290/93

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1995, 116

OLG Oldenburg, Urteil vom 15.12.1993 - 2 U 147/93

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1995, 105

OLG Zweibrücken, Urteil vom 01.02.1994 - 8 U 96/93

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1995, 95

OLG Rostock, Urteil vom 05.10.1994 - 2 U 39/94

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1995, 262

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.10.1994 - 21 U 92/94

/

/1. Droht der Subunternehmer dem Bauherrn aufgrund ausbleibender Zahlungen seines Auftraggebers, des Hauptunternehmers, die Einstellung der Arbeiten an und kommt es daraufhin zu einer Besprechung über eine Weiterarbeit des Subunternehmers, an der der Architekt des Bauherrn teilnimmt, so liegt in der Entsendung des Architekten zu dieser Besprechung eine umfassende Vollmacht, die den Architekten aus der Sicht des Subunternehmers auch zu einem Schuldbeitritt für die zukünftigen Leistungen des Subunternehmers bevollmächtigt./<\/p>/ /

/2. Erstellt der Architekt über diese Besprechung eine Aktennotiz, die er auch dem Subunternehmer zuleitet, mit dem Inhalt, daß der Bauherr in den Auftrag einsteigt und die geleistete Arbeit vergüten wird, falls der Subunternehmer von seinem Auftraggeber keine Vergütung erhält, so liegt darin ein wirksamer Schuldbeitritt bezüglich des Vergütungsanspruchs des Subunternehmers für alle nach dieser Besprechung erbrachten Leistungen des Subunternehmers./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1995, 257

OLG München, Urteil vom 21.10.1994 - 23 U 3264/94

/

/Voraussetzungen für die wirksame Inanspruchnahme des Bürgen (Bank) aus einer befristeten (Bau-) Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1995, 400

OLG Hamm, Urteil vom 27.06.1994 - 17 U 53/93

/

/1. Hat der Unternehmer entgegen vertraglicher Zusicherung eine Leuchtreklame ohne die notwendigen statischen Berechnungen an einem Geschäftshaus angebracht, einen danach auftretenden Mangel erst nach dreimaliger Aufforderung beseitigt und einen sodann auftretenden mit Gefahren für den allgemeinen Verkehr und das Gebäude verbundenen weiteren Mangel lediglich besichtigt, ohne sich weiter darum zu kümmern, ist wegen der durch dieses Verhalten erwiesenen Unzuverlässigkeit des Unternehmers eine Wandelung ohne Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung möglich./<\/p>/ /

/2. Das Anbringen einer mit dem Gebäude fest verbundenen Leuchtreklame ist Arbeit bei einem Bauwerk i. S. des § 638 BGB, wenn die mängelfreie Errichtung wegen ihrer Größe und Befestigung am Bauwerk nur durch spezielle Planung und statische Berechnung gewährleistet ist und sich die Leuchtreklame als erweiternder Bauteil darstellt, in welchem sich das Baurisiko verwirklichen kann (Abgrenzung zur OLG München, BauR 1992, 631 und OLG Hamm, NJW-RR 1990, 789)./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1995, 240

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.1993 - 21 U 8/93

/

/1. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Schlußrechnung gemäß § 14 Nr. 4 VOB/B selbst zu erstellen, wenn der Auftragnehmer trotz angemessener Fristsetzung von 2 Monaten eine prüfbare Schlußrechnung nicht eingereicht hat, nachdem ein Verfahren nach § 18 Nr. 2 VOB/B durch Bescheid der vorgesetzten Stelle beendet worden war und der Auftragnehmer dagegen Einspruch eingelegt hat./<\/p>/ /

/2. Nach Erstellung der Schlußrechnung durch den Auftraggeber ist diese alleinige Abrechnungsgrundlage in einem Rechtsstreit, so daß der Auftragnehmer seine darüber hinausgehenden Vergütungsansprüche im einzelnen darlegen und beweisen muß, ohne sich auf seine später erstellte abweichende eigene Rechnung berufen zu können, wenn diese in ihrem Aufbau von der prüfbaren Schlußrechnung des Auftraggebers völlig abweicht./<\/p>/ /

/3. Die vom Auftraggeber erstellte und dem Auftragnehmer übersandte Schlußrechnung mit der Feststellung einer Überzahlung des Auftragnehmers stellt eine Schlußzahlung des Auftraggebers i. S. des § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B a. F. dar und schließt Mehrforderungen des Auftragnehmers aus, wenn dieser nicht rechtzeitig den Vorbehalt geltend macht und diesen rechtzeitig begründet./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1995, 258

OLG Zweibrücken, Urteil vom 20.09.1994 - 8 U 214/93

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/1. Ordnet der Auftraggeber bzw. Hauptunternehmer durch Übergabe entsprechender Pläne eine Änderung der auszuführenden, gegenüber der von ihm bzw. vom Bauherrn ausgeschriebenen und so Vertragsinhalt gewordenen Leistung an (hier: Einbau von Fenstern vor dem Mauerwerk statt zwischen den Laibungen) und entsteht dadurch für den Subunternehmer ein erheblicher Mehraufwand (hier: 25 % des Gesamtpreises), so ist der Subunternehmer berechtigt, die Ausführung der Arbeiten bis zur Vereinbarung eines neuen Preises gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B zu verweigern./<\/p>/ /

/2. Kündigt daraufhin der Auftraggeber gemäß § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B den Bauvertrag, weil der Subunternehmer nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt mit den Arbeiten begonnen hat, so kann der Auftraggeber vom Auftragnehmer keine Erstattung der ihm durch die Kündigung entstandenen Mehrkosten gemäß § 8 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B verlangen./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1995, 251

LG Stuttgart, Urteil vom 03.06.1993 - 6 KFH O 13/93

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1994, 650