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Sachgebiet: Kaufrecht

134 Entscheidungen insgesamt

Online seit heute

IBRRS 2024, 1316
KaufrechtKaufrecht
Hersteller ist kein Erfüllungsgehilfe des Verkäufers!

LG Gießen, Urteil vom 20.09.2022 - 5 O 402/21

1. Der Käufer verstößt nicht gegen seine kaufmännische Untersuchungs- und Rügeobliegenheit, wenn die Verunreinigung der Kaufsache (hier: Granulat) durch eine vom Käufer im Rahmen der Wareneingangsuntersuchung durchgeführte Sichtkontrolle aufgrund der Gleichfarbigkeit von mangelfreiem und kontaminiertem Material nicht feststellbar war.

2. Zu einer eigenen Überprüfung der chemischen Zusammensetzung des angelieferten Materials ist der Käufer nicht verpflichtet.

3. Voraussetzung für einen Schadenersatzanspruch des Käufers wegen der Lieferung einer mangelhaften Sache ist, dass der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Im Verhältnis zwischen den Parteien eines Kaufvertrags geht es dabei um die Frage, ob der Verkäufer erkannt hat oder erkennen musste, dass die verkaufte Ware mangelbehaftet ist.

4. Wird die Kaufsache nicht vom Verkäufer, sondern von dessen Muttergesellschaft hergestellt, ist der Verkäufer im Verhältnis zum Käufer nicht als Hersteller der Kaufsache anzusehen. Das gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Kaufsache verpackt und die Verpackung mit seinem Firmenlabel versieht. Ein solcher Aufdruck besagt nicht, dass Verkäufer die Kaufsache selbst hergestellt hat.

5. Der Hersteller einer Kaufsache ist nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers in dessen Verhältnis zum Käufer. Für einen Fehler, dem der Hersteller bei der Produktion der Kaufsache unterlaufen ist, trifft den Verkäufer gegenüber dem Käufer keine Verantwortlichkeit.

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Online seit 26. Februar

IBRRS 2024, 0687
KaufrechtKaufrecht
Verbraucher kann nach Fristablauf ohne Fristsetzung zurücktreten!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.09.2023 - 23 U 55/23

1. Der in einem Kauvertrag enthaltene Ausschluss jeglicher Gewährleistung ist bei einem Verbrauchsgüterkauf unzulässig und nicht wirksam.

2. Bei einem Verbrauchsgüterkauf bedarf es grundsätzlich keiner Fristsetzung zur Nacherfüllung. Der Verbraucher kann nach Ablauf einer angemessenen Frist ohne Fristsetzung zurücktreten, wenn er den Unternehmer von dem Mangel unterrichtet hat.

3. Auch wenn erst ein Ersatzteil beschafft und eingebaut werden muss, erscheint dafür eine Frist von zwei Wochen grundsätzlich angemessen.

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Online seit 14. Februar

IBRRS 2024, 0571
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Verkaufte Forderung besteht nicht: Wann verjähren die Ansprüche des Käufers?

BGH, Urteil vom 18.10.2023 - VIII ZR 307/20

1. Ist dem Verkäufer einer Forderung deren Übertragung auf den Käufer nicht möglich, weil die Forderung nicht besteht, liegt ein vom allgemeinen Leistungsstörungsrecht geregelter Fall der Nichterfüllung (§ 275 Abs. 1 BGB), nicht aber ein vom kaufrechtlichen Gewährleistungsrecht (§ 453 Abs. 1, §§ 434 f. BGB a.F., § 437 BGB) erfasster Mangel der verkauften Forderung vor.*)

2. Die Verjährung der sich daraus ergebenden Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 195, 199 BGB. Die Bestimmung des § 438 Abs. 1 Nr. 1 a BGB ist hierauf nicht analog anwendbar.*)

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Online seit 30. Januar

IBRRS 2024, 0404
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Im Rückgewährschuldverhältnis bestehen Rücksichtnahmepflichten!

BGH, Urteil vom 29.11.2023 - VIII ZR 164/21

Die Weigerung des Verkäufers, nach dem Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag die vom Käufer zum Zwecke der Rückgewähr in Natur gem. § 346 Abs. 1 BGB angebotene mangelhafte Kaufsache zurückzunehmen, kann jedenfalls unter den besonderen Umständen des Einzelfalls (hier: Arsenbelastung großer Mengen vom Verkäufer gelieferten Recycling-Schotters) als Verletzung von Rücksichtnahmepflichten (§ 241 Abs. 2 BGB) im Rückgewährschuldverhältnis anzusehen sein, die zu einem Schadensersatzanspruch des Käufers gegen den Verkäufer gem. § 280 Abs. 1 BGB führen kann.*)




Online seit 2023

IBRRS 2023, 3152
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Kauf technischer Anlagenteile: Toleranzen sind hinzunehmen!

OLG München, Beschluss vom 08.11.2022 - 7 U 9266/21

1. Bei einem Vertrag über die Lieferung einer technischen Anlage (hier: Aufzugskabinenteile) ist davon auszugehen, dass die Vertragsparteien ihren Vereinbarungen stillschweigend die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu Grunde legen und deshalb gewisse Toleranzen zulässig sind, auch wenn in der Vereinbarung die Maße der zu liefernden Teile bezeichnet sind.

2. Hat der Verkäufer die Kaufsache dem Käufer übergeben, trägt der Käufer die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Sachmangels. Nur vor Gefahrübergang liegt die Beweislast für die Mangelfreiheit beim Verkäufer.

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IBRRS 2023, 3058
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Kaufgegenstand weiterveräußert: Rücktritt ausgeschlossen!

OLG Dresden, Urteil vom 23.05.2023 - 4 U 1465/22

Das Rücktrittsrecht des Käufers setzt eigene Vertragstreue voraus, an der es fehlen kann, wenn der Kaufgegenstand vor der Rücktrittserklärung weiterveräußert wird.*)

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IBRRS 2023, 3043
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentümer beteiligt an Instandhaltungsrückstellung

FG Köln, Urteil vom 21.06.2023 - 2 K 158/20

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2023, 2788
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Ohne-Rechnung-Abrede macht Kaufvertrag nichtig!

OLG Brandenburg, Urteil vom 31.08.2023 - 10 U 207/22

1. Ein Verbotsgesetz steht nicht zur Disposition der Parteien. Wenn schwer wiegende Indizien, die den Schluss auf den Verstoß gegen das Verbotsgesetz erlauben, vorliegen, kann allein durch die Äußerung der Rechtsansicht, ein Verstoß gegen das Verbotsgesetz liege nicht vor, dessen Anwendung nicht ausgeschlossen sein.

2. Eine Häufung von Indizien kann vielmehr dazu Anlass geben, einen Verstoß auch dann anzunehmen, wenn keine Partei sich auf eine solche Abrede beruft.

3. Eine Ohne-Rechnung-Abrede führt zur Gesamtnichtigkeit des (Kauf-)Vertrags mit der Folge, dass keine Gewährleistungsansprüche bestehen.

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IBRRS 2023, 2454
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Eingang glaubhafter Reklamationen: Beginn der kaufmännischen Rügefrist!

LG Essen, Urteil vom 23.06.2023 - 45 O 28/22

1. Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen.

2. Liegt aufgrund einer Mängelrüge eines Kunden zumindest ein Mangelverdacht vor, gibt dies Anlass für eine weitergehende Untersuchung durch den Käufer.

3. Erfährt der Käufer durch Kundenreklamationen von Mängeln, beginnt die Rügefrist, wenn ernstzunehmende, glaubhafte Reklamationen eingegangen sind.

4. Sind die Reklamationen zu unspezifisch und versetzen den Käufer nicht in die Lage, eine ordnungsmäßige Mängelrüge vorzunehmen, verschiebt sich der Beginn der Rügefrist um die Zeit, die der Käufer für Rückfragen bei seinen Abnehmern benötigt.

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IBRRS 2023, 0086
KaufrechtKaufrecht
Stillschweigender Verzicht auf Einwand der verspäteten Mängelrüge nur im Ausnahmefall!

BGH, Urteil vom 16.11.2022 - VIII ZR 383/20

1. Der Verkäufer kann jederzeit und auch stillschweigend auf die Rechtsfolgen aus § 377 Abs. 2, 3 HGB - beziehungsweise auf den Einwand der Verspätung einer Mängelrüge - verzichten. Hierfür müssen jedoch eindeutige Anhaltspunkte vorliegen, die der Käufer als (endgültige) Aufgabe des Rechts - hier: des Verspätungseinwands - durch den Verkäufer verstehen darf (im Anschluss BGH, NJW 2023, 1567; NJW 1999, 1259; NJW 1991, 2633.*)

2. Solche eindeutigen Anhaltspunkte lassen sich grundsätzlich noch nicht ohne Weiteres einem Schreiben des Fahrzeugverkäufers entnehmen, mit dem der Fahrzeugkäufer über die Bereitstellung eines Software-Updates durch den Fahrzeughersteller unterrichtet, um die Vereinbarung eines Termins zum Aufspielen des Updates in der Werkstatt des Fahrzeugverkäufers gebeten und auf die Übernahme der Kosten der Maßnahme durch den Hersteller sowie die Möglichkeit einer für den Fahrzeugkäufer kostenlosen Überlassung eines Ersatzfahrzeugs für die Dauer der Maßnahme hingewiesen wird.*)

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IBRRS 2023, 2239
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Nach der Nachbesserung verbleibender Minderwert ist auszugleichen!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.08.2023 - 8 U 85/23

1. Der Käufer einer mangelhaften Sache kann von dem Verkäufer in Ausübung seines Wahlrechts gem. § 439 Abs. 1 BGB auch dann Nachbesserung verlangen, wenn feststeht, dass der Mangel durch die Nachbesserung nicht vollständig beseitigt werden kann ("Ausbesserungsanspruch").*)

2. Entscheidet er sich für diese Variante der Nacherfüllung, kann er zusätzlich den Kaufpreis in dem Umfang mindern, in dem der Wert der Kaufsache wegen des verbliebenen Mangels gegenüber dem Wert einer mangelfreien Sache herabgesetzt ist.*)

3. Der Verkäufer kann das Nachbesserungs- und Minderungsverlangen zurückweisen und den Käufer auf die (mögliche) Nachlieferung verweisen, wenn die verlangte "Ausbesserung" unter Berücksichtigung der zusätzlichen Kaufpreisminderung unverhältnismäßig und ihm deshalb nicht zumutbar ist.*)

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IBRRS 2023, 1323
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Einstellung der Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft durch das Prozessgericht

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.05.2021 - 11 U 7/21

1. Dem formellen Anspruch auf jederzeitige Auseinandersetzung einer Grundstückgemeinschaft kann bei materiell-rechtlichen Einwendungen mit einer Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO begegnet werden.

2. Dem Kläger (= Antragsgegner beim Vollstreckungsgericht) kann über das Prozessgericht die Einstellung des Verfahrens nach § 769 ZPO eingeräumt werden.

3. Eine Einstellung nach § 769 ZPO kann ohne Auferlegung einer Sicherheitsleistung angeordnet werden.

4. Der Beschluss kann ohne mündliche Verhandlung, auch bei fehlender Zustimmung des Beklagten, ergehen.

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IBRRS 2023, 2177
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Lieferung und Montage einer Einbauküche: Kauf- oder Werkvertrag?

OLG München, Urteil vom 26.07.2023 - 7 U 4188/21

1. Die Abgrenzung zwischen Kauf- und Werkvertrag (gerade auch bei einer Einbauküche) erfolgt danach, ob bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Schwerpunkt auf der Verpflichtung zur Verschaffung von Eigentum und Besitz (dann Kaufrecht) oder auf der Montageleistung (dann Werkvertragsrecht) liegt.

2. Beträgt der Anteil der Vergütung für die Montageleistung 7,2% des vereinbarten Gesamtpreises, stellt die Montage im Vergleich zum Erwerb der Möbel und Elektrogeräte nur eine untergeordnete Leistung dar, so dass auf den Vertrag die Vorschriften über den Kaufvertrag Anwendung finden.

3. ...

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IBRRS 2023, 2096
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Lieferung verschiedener Bauteile: Belegabgleich und Sichtprüfung erforderlich!

OLG Bremen, Urteil vom 17.03.2023 - 2 U 32/20

1. Der Käufer, der sich seine Mängelrechte aus einem Handelskauf bewahren will, darf sich bei der Untersuchung der Lieferung einer Vielzahl von Bauteilen unterschiedlichster Art und Abmessungen von verschiedenen Herstellern jedenfalls dann nicht auf eine Stichprobe beschränken, soweit ihm die Kontrolle der vereinbarten Beschaffenheit einer bestimmten Zertifizierung des jeweiligen Herstellers durch Belegabgleich und einfache Sichtprüfung möglich ist und andernfalls erhebliche Mangelfolgeschäden drohen.*)

2. Eine Mängelrüge des Käufers, die einen bei ordnungsgemäßer Untersuchung durch Belegabgleich und bloße Sichtprüfung erkennbaren Mangel anzeigt, ist jedenfalls dann nicht mehr unverzüglich i.S.d. § 377 Abs. 1 HGB erfolgt, wenn sie 15 Tage, nachdem sowohl die Ware als auch die gesondert übermittelten zugehörigen Abnahmeprüfzeugnisse abgeliefert worden sind, abgegeben wird.*)

3. Zur Bestimmtheit der Mängelrüge und zum arglistigen Verschweigen eines Mangels im Handelskauf.*)

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IBRRS 2023, 2005
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Vorfertigung ist Teil des Einbaus!

BGH, Urteil vom 21.06.2023 - VIII ZR 105/22

1. Der Anwendungsbereich des Aufwendungsersatzanspruchs gem. § 439 Abs. 3 BGB ist unter dem Gesichtspunkt des Einbaus der mangelhaften Kaufsache in eine andere Sache auch dann eröffnet, wenn sich ein Sachmangel der Kaufsache bereits im Rahmen eines - ihrer Art und ihrem Verwendungszweck entsprechenden - Vorfertigungsprozesses zeigt und es deshalb nicht mehr zum Abschluss des Einbauvorgangs kommt.*)

2. Sofern die Kaufsache nicht untrennbar mit einer anderen Sache verbunden wird, sondern in ihrer ursprünglichen Sacheigenschaft noch vorhanden ist, steht es dem Aufwendungsersatzanspruch gem. § 439 Abs. 3 BGB nicht entgegen, dass durch den Einbauvorgang eine neue Sache hergestellt wird.*)

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IBRRS 2023, 1607
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
An einen Gewährleistungsverzicht sind strenge Anforderungen zu stellen!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.04.2023 - 19 U 15/22

1. Die Partei, die sich auf außerhalb der Urkunde liegende Umstände - sei es zum Nachweis eines vom Urkundstext abweichenden übereinstimmenden Willens der Beteiligten, sei es zum Zwecke der Deutung des Inhalts des Beurkundeten aus der Sicht des Erklärungsempfängers (§§ 133, 157 BGB) - beruft, trifft die Beweislast für deren Vorliegen (BGH, IBR 2002, 574).*)

2. Die rechtsgeschäftliche Behandlung von "Vertragsumschreibungen" richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB. Dabei kann den §§ 151 Satz 1 Alt. 2 BGB und 267 Abs. 1 Satz 1 BGB Bedeutung zukommen.*)

3. An die Auslegung einer Willenserklärung, die zum Verlust einer Rechtsposition - hier: Gewährleistungsrechte - führte, sind strenge Anforderungen zu stellen; der dahingehende Wille muss unzweifelhaft und eindeutig nach außen treten (BGH, IBR 1995, 411).*)

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IBRRS 2023, 1133
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Verkäufer erfüllt nicht: Kein Abzug vom entgangenen Gewinn!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2023 - 9 U 39/22

Der Käufer eines Grundstücks, dem der Verkäufer wegen Nichterfüllung den entgangenen Gewinn ersetzen muss, muss sich nicht den durch andere Geschäfte erzielbaren Gewinn abziehen lassen. § 648 Satz 2 Halbs. 2 BGB oder § 615 Satz 2 BGB sind nicht analog auf den Schadensersatzanspruch des Käufers anwendbar.*)

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IBRRS 2023, 1022
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Gewerbeausübung untersagt: Kaufvertrag trotz Verstoßes wirksam!

OLG Rostock, Urteil vom 28.03.2023 - 7 U 95/22

1. Nicht jeder Ordnungswidrigkeiten- oder Straftatbestand stellt notwendigerweise ein Verbotsgesetz im Sinne von § 134 BGB dar. Dies ist im Zweifel nur anzunehmen, wenn sich das strafrechtliche Verbot gegen beide Vertragsparteien richtet.

2. Hat sich nur eine Partei ordnungswidrig verhalten oder strafbar gemacht, ist ein Rechtsgeschäft (ebenfalls) lediglich dann gem. § 134 BGB nichtig, sofern der Zweck des Verbotsgesetzes anders nicht zu erreichen ist und die rechtsgeschäftlich getroffene Regelung nicht hingenommen werden kann.

3. Handelt es sich bei § 35 Abs. 1 GewO um eine gewerberechtliche Ordnungsvorschrift, die nicht als Verbotsgesetz im Sinne von § 134 BGB anzusehen ist, kann hinsichtlich der Tatbestände der § 146 Abs. 1 Nr. 1 a, § 148 Nr. 1 GewO nichts anderes gelten.*)

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IBRRS 2023, 1001
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Vorauszahlung trotz Mahnung nicht geleistet: Käufer kommt in Annahmeverzug!

OLG Schleswig, Urteil vom 24.03.2023 - 1 U 67/22

1. Ein Käufer, der die vereinbarte Vorauszahlung auf den Kaufpreis trotz Rechnung und Mahnung nicht leistet, worauf die von ihm vorzunehmende Abholung der Kaufsache Zug um Zug gegen Zahlung des Restkaufpreises scheitert, kommt in Annahmeverzug.*)

2. Ein Verkäufer, der eine verkaufte Maschine nach Abschluss des Kaufvertrags bis zur Abholung durch den Käufer weiter benutzt, handelt nicht allein deswegen grundsätzlich vorsätzlich oder grob fahrlässig.*)

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IBRRS 2023, 0990
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Schwarzarbeitsrechtsprechung gilt auch im Kaufrecht!

OLG Hamm, Urteil vom 06.02.2023 - 2 U 78/22

1. Ein in schriftlicher Form geschlossener Kaufvertrag, in dem der tatsächlich vereinbarte Kaufpreis zum Zwecke der Steuerverkürzung wahrheitswidrig zu niedrig angegeben wird, kann gem. § 134 BGB i.V.m. § 370 AO nichtig sein.*)

2. Die Rechtsprechung des für Werkrecht zuständigen VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zu "Schwarzarbeitsfällen" kann bei Vergleichbarkeit der Sachverhalte auch auf das Kaufrecht zu übertragen sein.*)

3. Ein Anspruch auf Rückforderung des geleisteten Kaufpreises kann bei Nichtigkeit des Kaufvertrags aufgrund eines Verstoßes gegen § 370 AO gem. § 817 Satz 2 BGB ausgeschlossen sein.*)

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Online seit 2022

IBRRS 2022, 3639
KaufrechtKaufrecht
Billig angekauft und teuer zurückvermietet: Kauf- und Mietvertrag sittenwidrig!

BGH, Urteil vom 16.11.2022 - VIII ZR 436/21

Zur Frage des Vorliegens eines wucherähnlichen Rechtsgeschäfts im Falle des (gewerbsmäßigen) Ankaufs von Kraftfahrzeugen und anschließender Vermietung an den Verkäufer im Rahmen eines sog. "sale and rent back".*)

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IBRRS 2022, 3429
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Lieferung und Inbetriebnahme eines BHKW: Kauf- oder Werkvertrag?

OLG Jena, Urteil vom 18.01.2022 - 1 U 763/21

1. Ein Vertrag über die Lieferung und Inbetriebnahme eines Blockheizkraftwerkes kann als Kaufvertrag einzuordnen sein.*)

2. Da das verkaufte Kraftwerk keine Sache ist, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk eingesetzt worden ist, ist die Verjährungsfrist auf zwei Jahre begrenzt.*)

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IBRRS 2022, 2217
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Wann wird eine (mangelhafte) Sache in eine andere Sache "eingebaut"?

OLG Köln, Urteil vom 07.04.2022 - 15 U 82/21

Zum Begriff des "Einbaus" bzw. des "Anbringens" bei § 439 Abs. 3 BGB.*)

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IBRRS 2022, 1674
ProzessualesProzessuales
Antrag auf Verweisung an zuständiges Gericht ist noch in der Berufung möglich!

OLG Braunschweig, Urteil vom 03.05.2022 - 4 U 525/21

1. Bei der Rückabwicklung eines mit einem Kaufvertrag verbundenen Verbraucherdarlehensvertrages ist ein einheitlicher Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers gem. § 29 ZPO nicht begründet. Vielmehr verbleibt es bei der separaten Zuständigkeitsbestimmung für jeden einzelnen Antrag.*)

2. Hat das Gericht erster Instanz seine Zuständigkeit zu Recht verneint, kann der Kläger noch im Berufungsverfahren hilfsweise die Verweisung an das zuständige Gericht erster Instanz beantragen. Auf den Antrag ist der Rechtsstreit unter Aufhebung des rechtsfehlerfrei ergangenen klageabweisenden Urteils an das sachlich und örtlich zuständige Gericht erster Instanz zu verweisen. Diese Verweisung erfolgt in der Rechtsmittelinstanz durch Urteil unter gleichzeitiger Aufhebung des Urteils der Vorinstanz.*)

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IBRRS 2022, 1545
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Sind Anschluss- und Erschließungsbeiträge im Grundstückskaufvertrag auszuweisen?

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.04.2022 - 2 S 762/22

1. Nach § 24 i.V.m. § 16 Satz 1 KAG sind Anschluss- und Erschließungsbeiträge bei Grundstücken, die im Eigentum des Beitragsberechtigten (hier der Gemeinde) stehen, in der Höhe, wie sie bei einem Dritten entstehen würden, intern zu verrechnen, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, unter denen die Beitragsschuld bei einem Dritten entstehen würde. Die (sachliche) Beitragsschuld für solche Grundstücke gilt nach § 24 i.V.m. § 16 Satz 2 KAG in dem Zeitpunkt als entstanden (und zugleich als erloschen), in dem sie bei einem Dritten entstehen würde. Nach diesem Zeitpunkt kann die Beitragsschuld nicht nochmals zur Entstehung gelangen und damit auch nicht mehr nach § 26 KAG abgelöst werden.*)

2. Der Beitragsberechtigte kann ein Grundstück ab diesem Zeitpunkt als "erschlossen" zu einem entsprechenden Kaufpreis veräußern, ohne den Anteil der Erschließungskosten am Kaufpreis offenlegen zu müssen.*)

3. Weist der Beitragsberechtigte im Grundstückskaufvertrag dennoch einen bestimmten Betrag als Erschließungskosten aus, so kann dies nicht als (verdeckte) Ablösungsvereinbarung i.S.d. § 26 KAG verstanden werden; vielmehr hat die Ausweisung der Erschließungskosten in diesem Fall nur informatorischen Charakter.*)

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IBRRS 2022, 1522
ProzessualesProzessuales
Kein einheitlicher Gerichtsstand bei Rückabwicklung eines mit einem Kaufvertrag verbundenen Verbraucherdarlehensvertrags

OLG Braunschweig, Urteil vom 03.05.2022 - 4 U 582/21

1. Bei der Rückabwicklung eines mit einem Kaufvertrag verbundenen Verbraucherdarlehensvertrags ist ein einheitlicher Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers gem. § 29 ZPO nicht begründet. Vielmehr verbleibt es bei der separaten Zuständigkeitsbestimmung für jeden einzelnen Antrag.*)

2. Hat das Gericht erster Instanz seine Zuständigkeit zu Recht verneint, kann der Kläger noch im Berufungsverfahren hilfsweise die Verweisung an das zuständige Gericht erster Instanz beantragen. Auf den Antrag ist der Rechtsstreit unter Aufhebung des rechtsfehlerfrei ergangenen klageabweisenden Urteils an das sachlich und örtlich zuständige Gericht erster Instanz zu verweisen. Diese Verweisung erfolgt in der Rechtsmittelinstanz durch Urteil unter gleichzeitiger Aufhebung des Urteils der Vorinstanz.*)

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IBRRS 2022, 1425
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Verkäufer bietet kostenlose Abholung an: Kein Anspruch auf Transportkostenvorschuss!

BGH, Urteil vom 30.03.2022 - VIII ZR 109/20

1. Ein taugliches Nacherfüllungsverlangen des Käufers setzt die Zurverfügungstellung der Kaufsache am Erfüllungsort der Nacherfüllung voraus (im Anschluss an Senatsurteile vom 13.04.2011 - VII ZR 220/10, Rz. 13 ff., IBR 2011, 731 = BGHZ 189, 196; vom 19.07.2017 - VIII ZR 278/16, Rz. 21, 27 = IBR 2017, 590; IBR 2017, 591 = NJW 2017, 2758; vom 30.10.2019 - VIII ZR 69/18, Rz. 37, IBRRS 2019, 3951 = NJW 2020, 389).*)

2. Erfordert die Nacherfüllung hiernach eine Verbringung der Kaufsache an einen entfernt liegenden Nacherfüllungsort und fallen beim Käufer hierfür Transportkosten an, kann er im Fall eines Verbrauchsgüterkaufs grundsätzlich schon vorab einen (abrechenbaren) Vorschuss zur Abdeckung dieser Kosten verlangen (jetzt: § 475 Abs. 4 BGB; im Anschluss an Senatsurteile vom 13.04.2011 - VIII ZR 220/10, Rz. 37, a.a.O.; vom 19.07.2017 - VIII ZR 278/16, Rz. 29, a.a.O.).*)

3. Ein solcher Anspruch auf Zahlung eines (abrechenbaren) Transportkostenvorschusses steht dem Verbraucher grundsätzlich nicht zu, wenn der Verkäufer zu einer für den Verbraucher unentgeltlichen Abholung der Kaufsache und deren Verbringung zum Erfüllungsort bereit ist.*)

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IBRRS 2022, 0760
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Fahrzeug "kaputtrepariert": Welche Ansprüche hat der Käufer?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.04.2021 - 2 U 46/20

1. Wird im Zuge der Nachbesserungsarbeiten ein neuer (bei Gefahrübergang noch nicht vorhandener) Mangel verursacht, ist das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht weder direkt noch analog anwendbar.*)

2. Rückabwicklung kann in diesem Fall nur unter dem Gesichtspunkt der Nebenpflichtverletzung (§ 241 Abs.2 BGB) nach Maßgabe der §§ 282, 324 BGB verlangt werden. Die vorgenannten Vorschriften sind im Lichte des Art. 3 Abs. 5 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie (EGRL 44/1999) auszulegen.*)

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IBRRS 2022, 0682
KaufrechtKaufrecht
Kein Fixgeschäft durch AGB!

LG Bonn, Urteil vom 19.01.2022 - 20 O 191/20

1. Ein Rücktritt von einem Kaufvertrag wegen mangelhafter Leistungen setzt grundsätzlich voraus, dass eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt wurde und erfolglos verstrichen ist. Die Fristsetzung ist ausnahmsweise u. a. dann entbehrlich, wenn die Parteien ein absolutes Fixgeschäft geschlossen haben.

2. Ein sog. absolutes Fixgeschäft liegt vor, wenn bei der Nichteinhaltung der Leistungszeit bei wertender Betrachtung Unmöglichkeit eintritt, weil die Leistungszeit so wesentlich ist, dass eine verspätete Leistung keine Erfüllung mehr sein kann (z.B. Bestellungen für bestimmte Veranstaltungen, die danach nie mehr benötigt werden). Bei einem absoluten Fixgeschäft greifen die Regelungen über die Unmöglichkeit ein.

4. Bei einem "relativen" Fixgeschäft muss die Einhaltung der Leistungszeit so wesentlich sein, dass mit der zeitgerechten Leistung das Geschäft "stehen und fallen" soll.

5. Ob ein Fixgeschäft vorliegt, ist durch Auslegung zu ermitteln. Der Fixcharakter einer Lieferfrist im Kaufrecht kann nicht wirksam in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden.

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IBRRS 2022, 0639
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Geringfügiger Mangel ist behebbar: Trotzdem voller Kaufpreiseinbehalt!

BGH, Urteil vom 19.11.2021 - V ZR 104/20

Weist die Kaufsache einen behebbaren Mangel auf, ist der Käufer grundsätzlich selbst dann berechtigt, gemäß § 320 Abs. 1 BGB die Zahlung des Kaufpreises insgesamt zu verweigern, wenn es sich um einen geringfügigen Mangel handelt (Bestätigung von Senat, IBR 2020, 318).*)




Online seit 2021

IBRRS 2021, 3678
KaufrechtKaufrecht
Wissenserklärung kann nicht fahrlässig falsch sein!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.11.2021 - 10 U 11/21

Wer im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Kaufvertrags eine Wissenserklärung oder Wissensmitteilung abgibt, haftet dafür, dass das eigene subjektive Wissen richtig und vollständig wiedergeben wird, nicht aber dafür, dass das subjektive Wissen auch den objektiven Gegebenheiten entspricht. Eine "fahrlässig falsche Wissenserklärung" gibt es nicht.*)

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IBRRS 2021, 3517
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Kein Anspruch auf Vorauszahlung des gesamten Kaufpreises!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.02.2021 - 22 U 262/20

1. Will der Erwerber einer Einbauküche von einem Verbrauchsgüterkauf wegen Verzugs des Verkäufers zurücktreten, ist keine ausdrückliche Fristsetzung erforderlich. Es genügt eine Leistungsaufforderung und das Abwarten einer angemessenen Frist. Jedenfalls ist es ausreichend, wenn der Erwerber deutlich macht, dass dem Verkäufer nur ein begrenzter Zeitraum für die (Nach-)Erfüllung zur Verfügung steht.

2. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers einer Einbauküche, wonach der Kaufpreis "zahlbar sofort ohne Abzug" ist, benachteiligt den Käufer unangemessen und ist unwirksam (Anschluss an BGH, IBR 2013, 379).

3. Die Verwendung einer (erkennbar) unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingung ist eine Vertragspflichtverletzung. Der Käufer hat daher einen Anspruch so gestellt zu werden, als hätte der Verkäufer die unwirksame Klausel nicht verwendet.

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IBRRS 2021, 3399
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KaufrechtKaufrecht
Reduzierte Ware ist nicht vom Umtausch ausgeschlossen!

OLG Frankfurt, Urteil vom 19.10.2021 - 26 U 49/19

1. Wird eine Sache zu einem ermäßigten Sonderpreis verkauft, führt dies nicht ohne Weiteres dazu, dass der Käufer mit einer minderwertigen Qualität und einem Ausschluss der Gewährleistungshaftung des Verkäufers rechnen muss.*)

2. § 193 BGB ist auf die Mängelrüge nach § 377 Abs. 3 HGB entsprechend anzuwenden.*)

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IBRRS 2021, 2446
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ImmobilienImmobilien
Sittenwidriger Kaufpreis: Rückkaufsrecht ist wertmindernd!

OLG Bamberg, Beschluss vom 22.06.2021 - 1 U 494/20

1. Wird der Benachteiligte vor Vertragsabschluss anwaltlich beraten, liegt keine Sittenwidrigkeit vor.

2. Wenn Parteien auf Wertgutachten vertrauen und dies der Kaufpreisfindung zu Grunde legen, kann von Ausnutzen (§ 138 Abs. 1 BGB) keine Rede sein.

3. Wer nach sofortiger Kaufpreiszahlung sein befristetes Rückkaufsrecht nicht ausübt und sich dennoch auf § 138 BGB beruft, handelt (selbst) sittenwidrig.

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IBRRS 2021, 2432
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KaufrechtKaufrecht
Kauf eines Wintergartenbausatzes: Verbraucher hat kein Widerrufsrecht!

OLG Schleswig, Urteil vom 25.03.2021 - 6 U 48/20

Beim Verkauf von Wintergartenbausätzen zur Selbstmontage, die nach den individuellen Maßen und Besonderheiten des Aufstellortes gefertigt werden und dadurch nicht für andere Gebäude verwendet werden können, besteht gem. § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht des Verbrauchers.*)

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IBRRS 2021, 1754
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BaukaufrechtBaukaufrecht
Voraussetzungen für Vorschuss für Ein- und Ausbaukosten?

BGH, Urteil vom 07.04.2021 - VIII ZR 191/19

1. Schließt eine natürliche Person ein Rechtsgeschäft objektiv zu einem Zweck ab, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, so kommt eine Zurechnung entgegen dem mit dem rechtsgeschäftlichen Handeln objektiv verfolgten privaten Zweck nur dann in Betracht, wenn die dem Vertragspartner erkennbaren Umstände eindeutig und zweifelsfrei darauf hinweisen, dass die natürliche Person in Verfolgung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Bestätigung von Senatsurteile, IBR 2009, 1382 - nur online; vom 13.03.2013 - VIII ZR 186/12, Rz. 28, IBRRS 2013, 1507 = NJW 2013, 2107).*)

2. Zu den Voraussetzungen eines im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs in Betracht kommenden Anspruchs des Verbrauchers auf einen Kostenvorschuss für noch nicht angefallene Kosten des Ausbaus einer mangelhaften Kaufsache und des Einbaus einer als Ersatz gelieferten Sache (Bestätigung von Senatsurteil vom 21.12.2011 - VIII ZR 70/08, Rz. 27, 35, 53 f., IBRRS 2012, 0713 = BGHZ 192, 148).*)

3. Ein Anspruch des Käufers auf Vorschuss für die Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache besteht nicht (Bestätigung von Senatsurteil vom 21.12.2011 - VIII ZR 70/08, Rz. 49 f., a.a.O.).*)




IBRRS 2021, 1082
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KaufrechtKaufrecht
Öffentlicher Auftraggeber ist kein Kaufmann!

LG Bonn, Urteil vom 17.03.2021 - 1 O 244/20

1. Eine Fristsetzung zur Nacherfüllung ist entbehrlich, wenn der Verkäufer die Leistung (hier: die mangelfreie Lieferung der vereinbarten Masken) nicht bis zu einem im Vertrag bestimmten Termin bewirkt hat, obwohl die termin- oder fristgerechte Leistung in einer für den Verkäufer erkennbaren Weise für den Käufer wesentlich ist.

2. Einem bestehenden Fixschuldcharakter kann es zwar abträglich sein, wenn die festgelegte Lieferfrist von den Vertragsparteien nachträglich einvernehmlich verlängert wird. Aus den Umständen des Einzelfalls kann sich aber ausnahmsweise auch ergeben, dass sich abgesehen von der Terminverschiebung am Fixcharakter des Geschäfts nichts ändern soll.

3. Die öffentliche Hand betreibt kein Handelsgewerbe, wenn sie - auch als Großabnehmer - nachfragt, so dass sie auch keine kaufmännischen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten trifft.

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IBRRS 2021, 1116
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KaufrechtKaufrecht
Ende der Diskussion: Im Kaufrecht werden "fiktive" Mängelbeseitigungskosten ersetzt!

BGH, Urteil vom 12.03.2021 - V ZR 33/19

Der kaufvertragliche Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung (kleiner Schadensersatz) gemäß § 437 Nr. 3, §§ 280, 281 BGB kann anhand der voraussichtlich erforderlichen, aber (noch) nicht aufgewendeten ("fiktiven") Mängelbeseitigungskosten bemessen werden (Abgrenzung zu BGH, IBR 2018, 196, und IBR 2020, 636). Allerdings muss die Umsatzsteuer nur ersetzt werden, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.*)




IBRRS 2021, 0592
KaufrechtKaufrecht
Verbundene Kauf- und Darlehensverträge: Einheitlicher Erfüllungsort!

OLG Frankfurt, Urteil vom 20.01.2021 - 17 U 492/19

1. Gemäß § 29 ZPO besteht für Ansprüche im Zusammenhang mit dem Widerruf und der Rückabwicklung eines Darlehensvertrags, der mit einem Pkw-Kauf ein verbundenes Geschäft darstellt, ein einheitlicher Erfüllungsort am Ort, an dem sich die veräußerte Sache vertragsgemäß befindet.*)

2. Sind Ansprüche mit unterschiedlichen Erfüllungsorten mittels einer innerprozessualen Bedingung voneinander abhängig gemacht, hindert die Klammerwirkung der Bedingung eine Abtrennung der bedingten Ansprüche.*)

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IBRRS 2021, 0523
KaufrechtKaufrecht
Kaufsache mangelhaft: Verkäufer muss Transportkosten tragen!

LG Saarbrücken, Urteil vom 22.01.2021 - 13 S 130/20

Lässt der Käufer sein mangelhaftes Fahrzeug zur Werkstatt des Verkäufers überführen, weil dieser das Fahrzeug selbst überprüfen und den Mangel beseitigen will, kann er die dazu erforderlichen Transportkosten vom Verkäufer gem. § 439 Abs. 2 BGB auch dann ersetzt verlangen, wenn jener angesichts der großen Entfernung zum Ort, an dem sich der Mangel gezeigt hat, einen erbetenen Vorschuss für die Transportkosten verweigert hat.*)

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IBRRS 2021, 0516
ProzessualesProzessuales
Wohnsitz bei Kauf - nicht bei Klageerhebung - bestimmt Gericht!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 14.01.2021 - 14 O 327/20

1. Für Klagen aus unerlaubten Handlungen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist.

2. Besteht danach eine Zuständigkeit am Wohnsitz des Käufers, ist der käuferische Wohnsitz bei Vertragsschluss ausschlaggebend. Der Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung begründet keinen Gerichtsstand.

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IBRRS 2021, 0509
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KaufrechtKaufrecht
Rückgabe an unberechtigte Bedingung geknüpft: Kein Annahmeverzug!

BGH, Urteil vom 02.02.2021 - VI ZR 449/20

1. Knüpft der Käufer sein Angebot auf Rückgabe der Kaufsache an eine unberechtigte Bedingung (hier: die Zahlung von Deliktszinsen seit Kaufpreiszahlung), schließt dies einen Annahmeverzug des Verkäufers aus.

2. Zur Beschränkung der Revision durch die Revisionsanträge.*)

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IBRRS 2021, 0349
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KaufrechtKaufrecht
Ratenzahlung vereinbart: Verbindlichkeit anerkannt!

OLG München, Beschluss vom 29.01.2021 - 20 U 820/20

1. Der Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarungen stellt ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis (hier: des Käufers) dar.

2. Hat der Käufer keine unverzügliche Mängelrüge erhoben, trifft ihn die Beweislast für das Vorliegen von Mängeln.

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Online seit 2020

IBRRS 2020, 3750
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KaufrechtKaufrecht
Kaufvertrag über gebrauchte Sache: Verkürzung der Verjährungsfrist für Mängel möglich?

BGH, Urteil vom 18.11.2020 - VIII ZR 78/20

1. § 475 Abs. 2 letzter Halbs. BGB a.F. (= § 476 Abs. 2 letzter Halbs. BGB n.F.) verstößt gegen die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie, weil nach dieser Vorschrift entgegen Art. 5 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 2 Verbrauchsgüterkauf-RL bei einem Kaufvertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher über gebrauchte Sachen eine Vereinbarung über die Verkürzung der Verjährungsfrist für Sachmängelgewährleistungsrechte auf weniger als zwei Jahre zugelassen wird. Die Mitgliedstaaten können nach Art. 5 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 2 Verbrauchsgüterkauf-RL nur eine Vereinbarung über die Verkürzung der Haftungsdauer auf bis zu ein Jahr, nicht jedoch über die Verkürzung der Verjährungsfrist erlauben.*)

2. Eine richtlinienkonforme Anwendung von § 475 Abs. 2 letzter Halbs. BGB a.F. (= § 476 Abs. 2 letzter Halbs. BGB n.F.) dahingehend, dass diese Regelung entfällt oder nur eine Vereinbarung über die Verkürzung der Haftungsdauer erlaubt, kommt jedoch nicht in Betracht. Die Vorschrift ist vielmehr bis zu einer gesetzlichen Neuregelung weiterhin anzuwenden. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Verkürzung der Verjährungsfrist auf ein Jahr in Kaufverträgen über gebrauchte Sachen vorsieht, ist demnach wirksam.*)

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IBRRS 2020, 3490
ProzessualesProzessuales
Rückabwicklung von Kaufverträgen: Gerichtsstand ist Erfüllungsort!

KG, Beschluss vom 16.11.2020 - 2 AR 1053/20

1. Bei der Rückabwicklung von Kaufverträgen über bewegliche Sachen aufgrund Rücktritt, Widerruf oder Anfechtung ist nach der unverändert geltenden Rechtsprechung ein einheitlicher Erfüllungsort und damit ein Gerichtsstand nach § 29 ZPO an dem Ort anzunehmen, an dem sich die Sache zum Zeitpunkt der Rückgängigmachung des Kaufvertrages vertragsgemäß befindet (Anschluss an BGH, Urteil vom 09.03.1983 - VIII ZR 11/82, BGHZ 87, 104; IBRRS 2011, 4387).*)

2. Der Austauchort ist auch dann für die Bestimmung des Erfüllungsorts maßgeblich, wenn die verkaufte Sache untergegangen oder bereits an den Verkäufer zurückgeben worden ist, da hierdurch Zufallsergebnisse vermieden werden und der Käufer nicht schlechter stehen sollte, als wenn der die Kaufsache behalten hätte.*)

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IBRRS 2020, 3288
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KaufrechtKaufrecht
Käufer muss keinen Wartungsvertrag abschließen!

OLG Brandenburg, Urteil vom 14.08.2020 - 6 U 66/18

1. Auf einen Vertrag über die Lieferung und Montage eines Blockheizkraftwerks (BHKW) findet Kaufvertragsrecht Anwendung, wenn der Lieferanteil 2/3 des Gesamtwerts des Auftrags ausmacht und die technischen oder baulichen Anlagen des Gebäudes nicht an das BHKW angepasst oder auf ihre Eignung für den Einbau gesondert geprüft werden müssen.

2. Ein BHKW ist mangelhaft, wenn es nicht bestimmungsgemäß zur Herstellung von Energie genutzt werden kann, weil es sich entweder nicht starten lässt oder sich nach kurzer Zeit wieder abschaltet.

3. Eine (Mit-)Verantwortlichkeit des Käufers kann nicht aus dem Umstand abgeleitet werden, dass er keinen Wartungsvertrag über die Anlage abgeschlossen hat. Denn für die Beurteilung der Verantwortlichkeit kann es nicht auf den Abschluss eines Wartungsvertrags ankommen, sondern allenfalls darauf, ob eine Wartung tatsächlich intervallweise durchgeführt worden ist.




IBRRS 2020, 3067
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KaufrechtKaufrecht
Verschleiß ist kein Mangel!

BGH, Urteil vom 09.09.2020 - VIII ZR 150/18

1. Ein bei Gefahrübergang vorliegender, dem Alter, der Laufleistung und der Qualitätsstufe entsprechender, gewöhnlicher, die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigender Verschleiß eines für den Straßenverkehr zugelassenen Kraftfahrzeugs begründet einen Sachmangel nach § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 BGB nicht (Bestätigung der Senatsurteile vom 23.11.2005 - VIII ZR 43/05, Rz. 19, IBRRS 2006, 1923 = IMRRS 2006, 1200 = NJW 2006, 434; vom 10.10.2007 - VIII ZR 330/06, Rz. 19, IBRRS 2007, 5009 = IMRRS 2007, 2496 = NJW 2008, 53; vom 10.03.2009 - VIII ZR 34/08, Rz. 13, IBRRS 2009, 4502 = NJW 2009, 1588). Dies gilt auch dann, wenn sich daraus in absehbarer Zeit - insbesondere bei der durch Gebrauch und Zeitablauf zu erwartenden weiteren Abnutzung - ein Erneuerungsbedarf ergibt.*)

2. Die Vermutung des § 476 Halbs. 1 BGB - in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung (jetzt § 477 Halbs. 1 BGB) - entbindet den Käufer nicht davon darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, dass sich an der Kaufsache innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang ein mangelhafter Zustand (Mangelerscheinung) gezeigt hat. Der Käufer ist dann durch die genannte Vorschrift des Vortrags und des Nachweises enthoben, auf welche Ursache der zu Tage getretene mangelhafte Zustand zurückzuführen ist, sowie dass diese Ursache in den Verantwortungsbereich des Verkäufers fällt (Bestätigung der Senatsurteile vom 12.10.2016 - VIII ZR 103/15, Rz. 36, IBRRS 2016, 2880 = BGHZ 212, 224; vom 27.05.2020 - VIII ZR 315/18, IBRRS 2020, 1705 = zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen, unter II. 3. c bb (1)).*)

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IBRRS 2020, 2954
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KaufrechtKaufrecht
Kein Recht zur "dritten Andienung"!

BGH, Urteil vom 26.08.2020 - VIII ZR 351/19

1. Die vom Käufer gesetzte angemessene Frist zur Nacherfüllung ist nicht bereits dann gewahrt, wenn der Verkäufer innerhalb der Frist die Leistungshandlung erbracht hat; vielmehr muss auch der Leistungserfolg eingetreten sein. Die Frist ist allerdings so zu bemessen, dass der Verkäufer bei ordnungsgemäßem Vorgehen vor Fristablauf voraussichtlich nicht nur die Leistungshandlung vornehmen, sondern auch den Leistungserfolg herbeiführen kann.*)

2. Hat der Käufer eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt, die erfolglos abgelaufen ist, so ist er grundsätzlich nicht gehalten, dem Verkäufer eine zweite Gelegenheit zur Nachbesserung einzuräumen, bevor er den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt. Ein zweimaliges Fehlschlagen der Nachbesserung ist nur dann Rücktrittsvoraussetzung, wenn der Käufer sein Nachbesserungsverlangen nicht mit einer Fristsetzung verbunden hat.*)

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IBRRS 2020, 1356
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KaufrechtKaufrecht
Wenn zwei sich streiten ...

BGH, Beschluss vom 13.03.2020 - V ZR 33/19

An den VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird gem. § 132 Abs. 3 GVG folgende Anfrage gerichtet:

1. Wird an der in dem Urteil vom 22.02.2018 (IBR 2018, 196) vertretenen Rechtsauffassung festgehalten, wonach der "kleine" Schadensersatz statt der Leistung gem. §§ 280, 281 Abs. 1 BGB nicht anhand der voraussichtlich erforderlichen, aber (noch) nicht aufgewendeten ("fiktiven") Mängelbeseitigungskosten bemessen werden darf?

2. Wird ferner daran festgehalten, dass sich ein Schadensersatzanspruch des allgemeinen Leistungsstörungsrechts auf Vorfinanzierung "in Form der vorherigen Zahlung eines zweckgebundenen und abzurechnenden Betrags" richten kann (Urteil vom 22.02.2018 - VII ZR 46/17, Rz. 67, IBRRS 2018, 0964)?

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IBRRS 2020, 0903
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Augen auf beim Fensterkauf!

OLG München, Urteil vom 19.02.2020 - 20 U 4108/19

Von einer Fachfirma darf erwartet werden, dass sie die bei der Bestellung verwendeten Fachbegriffe und technischen Angaben richtig einordnen kann. Sie kann sich zum Nachteil ihrer Vertragspartner nicht darauf zurückziehen, das für die Prüfung von Bestellungen erforderliche Know How schlicht nicht zu haben.

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