Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Bauvertrag

7490 Entscheidungen insgesamt




OLG Stuttgart, Urteil vom 13.04.1994 - 9 U 320/93

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1994, 789

OLG Hamburg, Urteil vom 28.04.1993 - 5 U 249/92

/

/Zur Haftung des Vermieters einer Spezialpumpe für Fertigbeton, der auch Bedienungspersonal für die Pumpe gestellt hat, aus § 831 BGB, wenn einer seiner Arbeitnehmer im Zuge der Erfüllung des Miet- und Dienstverschaffungsvertrages einen Bauarbeiter, der Arbeitnehmer des Mieters war, verletzt./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1994, 529

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.07.1994 - 22 U 15/94

/

/1. Ein mit der Verfüllung der Arbeitsräume eines Neubaus beauftragter Unternehmer, der feststellt, daß sich in den Arbeitsräumen bereits teilweise Bauschutt befindet, muß seinen Auftraggeber vor Ausführung des Auftrages auf die Gefahr einer Beschädigung der Kelleraußenisolierung durch den in den Arbeitsräumen verbleibenden Unrat hinweisen; verschließt der Architekt sich seinen Bedenken, muß der Unternehmer diese unmittelbar dem Auftraggeber mitteilen./<\/p>/ /

/2. Bei der Verfüllung der Arbeitsräume nach Fertigstellung der Rohbauarbeiten an einem Wohngebäude handelt es sich um Arbeiten an einem Bauwerk, für welche die zweijährige Verjährungsfrist nach § 13 Nr. 4 VOB/B gilt./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1995, 244

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.06.1994 - 21 U 90/92

/

/1. Ist in einem vom Auftraggeber (Hauptunternehmer) vorformulierten VOB-Bauvertrag mit einem Nachunternehmer, in dem die VOB/B als Ganzes vereinbart ist, eine Klausel enthalten, wonach die Gewährleistungsfrist 2 Jahre und 4 Wochen beträgt und mit der Gesamtabnahme des Bauwerks durch den Bauherrn beginnt, so ist diese Klausel nicht insgesamt wegen unangemessener Benachteiligung des Nachunternehmers und damit wegen eines Verstoßes gegen § 9 AGBG unwirksam./<\/p>/ /

/2.Vielmehr ist die Verlängerung der in § 13 Nr. 4 VOB/B vorgesehenen Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche von 2 Jahren um 4 Wochen als solche wirksam./<\/p>/ /

/3.Lediglich die Festlegung des Beginns dieser Verjährungsfrist auf den Zeitpunkt der Gesamtabnahme des Bauwerks durch den Bauherrn ist gemäß § 9 AGBG unwirksam, da dies den Nachunternehmer unangemessen benachteiligt./<\/p>/ /

/Beide Regelungen sind zwar in einer Klausel zusammengefaßt; sie lassen sich aber einer isolierten AGB-Kontrolle unterziehen, da sie teilbar und voneinander unabhängig sind./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1995, 111

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.07.1994 - 22 U 249/93

/

/1. Wenn ein Bauhandwerker, nachdem er mit dem Bauherrn darüber gestritten hat, ob Schäden an seinem Werk unter seine Gewährleistungspflicht fallen, dem Bauherrn ein Angebot über die genau bezeichneten Reparaturarbeiten unter Nennung kon kreter Einzelpreise mit der Bitte um Auftragerteilung übermittelt und der Bauherr das Angebot mit der Bitte um schnellstmögliche Schadensbeseitigung bestätigt, kommt ein Werkvertrag über die Reparaturarbeiten zustande./<\/p>/ <S. 255>  /

/2. In einem solchen vorbehaltlosen neuen Auftrag liegt zugleich ein Verzicht auf etwaige Gewährleistungsansprüche aus dem ursprünglichen Werkvertrag./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1995, 254

OLG Celle, Urteil vom 22.06.1994 - 6 U 212/93

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1995, 558

OLG Köln, Urteil vom 06.07.1994 - 11 U 57/94

/

/Ein Kalkulationsirrtum, der nicht die Voraussetzungen des § 119 Abs. 1 oder Abs. 2 BGB erfüllt, berechtigt nicht zur Anfechtung./<\/p>/ /

/Das Risiko der Fehlkalkulation trägt grundsätzlich der Anbieter./<\/p>/ /

/Positive Kenntnis des Auftraggebers von einem Kalkulationsirrtum i. V. m. mit §§ 23 Nr. 2 und 25 Nr. 3 VOB/A oder ein besonders auffälliger Kalkulationsfehler können nach den Grundsätzen des culpa in contrahendo einen Schadensersatzanspruch des Anbieters begründen,/<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1995, 98

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.07.1994 - 22 U 19/94

/

/1. Verpflichtet sich der Unternehmer zur schlüsselfertigen Herstellung eines Hauses einschließlich [der Erschließungskosten für die vollständige erstmalige Erschließung], so werden hiervon auch die Kosten für die Errichtung eines privaten Stichweges umfaßt, der dazu dient, von der öffentlichen Straße zu dem Baugrundstück zu gelangen./<\/p>/ /

/2. Die formularmäßige Vereinbarung einer obligatorischen Schiedsgutachterklausel in einem notariellen Bauträgervertrag ist nach § 9 AGBG unwirksam./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1995, 559

OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.02.1993 - 22 U 208/92

/

/Ein mit Abrißarbeiten beauftragter Fachunternehmer hat dafür Sorge zu tragen, daß durch die infolge der Abrißarbeiten unmittelbar geschaffene Gefahrenquelle keine dritten Personen gefährdet oder geschädigt werden./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1994, 267

OLG Köln, Urteil vom 22.06.1994 - 11 U 134/93

/

/Ist dem Unternehmer bekannt, daß in dem von ihm zu bearbeitenden Bereich Versorgungsleitungen, insbesondere auch Fernmeldekabel verlaufen, muß er sich über deren genaue Lage und Tiefe Gewißheit verschaffen./<\/p>/ /

/Eine bindend vorgeschriebene Mindestüberdeckung, wie z. B. für Gasleitungen, gibt es für Fernmeldekabel nicht, In den Bereichen, in denen Fernmeldekabel verlaufen sollen, ist ihre genaue Lage durch Suchschlitze zu orten bzw. sicherzustellen, daß sie sich außerhalb des aufzunehmenden Bodens befinden./<\/p>/ /

/Eine geringe Verlegungstiefe begründet ein erhöhtes Beschädigungsrisiko und darf deshalb nur gewählt werden, wenn es dafür einen triftigen Grund gibt./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1995, 122

OLG Köln, Urteil vom 01.07.1994 - 11 U 29/94

/

/Eine Verletzung der Offenbarungspflicht des Unternehmers bei Abnahme des Werkes aufgrund mangelhafter Überwachung des Herstellungsprozesses kann einem arglistigen Verschweigen von Mängeln gleichzusetzen sein und in entsprechender Anwendung des § 638 Satz 1 BGB die kurze Verjährungsfrist ausschließen. Zur Geltung kommt in diesen Fällen die 30jährige Verjährungsfrist. Zu den Anforderungen an die betriebliche Organisation zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Kontrolle des Herstellungsprozesses./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1995, 107

OLG Stuttgart, Urteil vom 23.03.1994 - 9 U 275/93

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1994, 519

OLG Stuttgart, Urteil vom 26.05.1993 - 9 U 12/93

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1993, 743

OLG Hamm, Urteil vom 23.03.1993 - 21 U 237/91

/

/Wirksamkeit einer Klausel in einer zum Vertragsinhalt gewordenen Bauausschreibung, nach welcher das Herstellen und Schließen von Öffnungen usw. in die Einheitspreise einzurechnen ist (Abgrenzung zu OLG München BauR 1987,554 = NJW-RR 1987, 661)./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1994, 374

OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.03.1994 - 8 U 46/93

/

/1.Sogenannte Umlageklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers über den pauschalen Abzug von Kosten für die Baustellenversorgung und -entsorgung sowie für den Abschluß einer Bauleistungsversicherung sind grundsätzlich zulässig./<\/p>/ /

/2.In einem Vertrag über die Ausführung von Betonwerksteinarbeiten ist ein pauschaler Abzug in Höhe von 1,4 % für die Baustellenversorgung und -entsorgung sowie ein weiterer Abzug von 0,14 % für den Abschluß einer Bauleistungsversicherung nicht zu beanstanden./<\/p>/ /

/3.Zu den Anforderungen an die substantiierte Darlegung eines Behinderungsschadens./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1995, 113

OLG München, Urteil vom 26.01.1994 - 27 U 513/93

/

/Ist einem Auftraggeber bereits rechtskräftig ein Kostenvorschuß des Auftragnehmers zur Mängelbeseitigung zugesprochen worden, so ist der Auftraggeber dennoch nicht gehindert, einen weiteren Vorschuß einzuklagen, wenn die Mängelbeseitigung voraussichtlich mit dem bisherigen Vorschuß nicht durchgeführt werden kann. Der Auftraggeber braucht sich nicht auf eine Nachforderung nach abgeschlossener Mängelbeseitigung verweisen lassen./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1994, 516

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.03.1994 - 22 U 159/93

/

/1. Hat ein Installateur ein WC und eine Duschtasse unmittelbar an der Trennwand zweier Doppelhaushälften so angeordnet, daß bei deren bestimmungsgemäßen Nutzung die nach der DIN 4109 zulässigen Schallschutzwerte in der anderen Doppelhaushälfte überschritten werden, dann stellen die Aufwendungen für die Errichtung einer schalldämmenden Vorsatzschale einen unter § 635 BGB fallenden Mangelfolgeschaden dar./<\/p>/ /

/2. Solange der Auftraggeber keine konkreten Tatsachen für den Beginn einer Hemmung nach § 639 Abs. 2 BGB behauptet, besteht für den Auftragnehmer kein Anlaß vorzutragen, wann eine etwaige Hemmung geendet hat./<\/p>/ /

/3. Nur der Beweissicherungsantrag des Auftraggebers oder seines Rechtsnachfolgers unterbricht gemäß §§ 477 Abs. 2, 639 Abs. 1 BGB die Verjährung der Gewährleistungsansprüche; wird der nichtberechtigte Anspruchsteller während des Verfahrens durch Abtretung anspruchsberechtigt, tritt die Verjährungsunterbrechung mit Wirksamkeit der Abtretung ein./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1994, 769

OLG Oldenburg, Urteil vom 02.02.1994 - 2 U 216/93

/

/Der Anspruch auf Vorschußleistung zur Mängelbeseitigung besteht vor der Abnahme der Werkleistung von vornherein nur in Höhe der Differenz zwischen den voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten und der offenen, noch nicht fälligen Werklohnforderung./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1994, 371

OLG Hamm, Urteil vom 13.04.1994 - 12 U 171/93

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1994, 767

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.1993 - 21 U 78/93

/

/1. Wird beim Umbau eines alten Pfarrsaals, bei dem fast nur die Außenwände erhalten bleiben, im nicht unterkellerten Teil eine Stahlbetonplatte eingebracht und beläßt der Rohbauunternehmer in dem unbelüfteten Hohlraum mit Erdberührung (Kriechkeller) Kant- und Schalhölzer, die er zur Herstellung der Stahlbetonplatte benötigt hatte, so kann sich daraus ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen den Architekten und/oder gegen den Bauunternehmer ergeben, wenn dadurch das Gebäude von echtem Hausschwamm befallen worden ist./<\/p>/ /

/2. Hat der in einem Vorprozeß zum Schadensersatz verurteilte planende und bauleitende Architekt in der entsprechenden Position des Leistungsverzeichnisses für den Rohbau nur die fachgerechte Herstellung und Vorhaltung der Deckenschalung, nicht aber auch deren anschließende Entfernung ausgeschrieben und hat der Rohbauunternehmer den Architekten nach Fertigstellung der Stahlbetonplatte noch gefragt, ob er die Schalung als sog. verlorene Schalung an Ort und Stelle belassen könne und hat der Architekt dies bejaht, so entfällt ein Ausgleichsanspruch des Architekten gegen den Roh- <S. 132> bauunternehmer, da der Architekt im Rahmen des Gesamtschuldverhältnisses gemäß § 426 BGB letztlich allein verantwortlich ist./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1995, 131

OLG Köln, Urteil vom 06.05.1994 - 19 U 205/92

/

/Nach der Neufassung der VOB/B vom 19. 7. 1990 greift die Ausschlußwirkung des § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B der vorbehaltlosen Annahme einer Schlußzahlung zugunsten des Auftraggebers nur ein, wenn in einem von der Schlußzahlung getrennten Schreiben auf die Ausschlußwirkung besonders hingewiesen wird./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1994, 634

OLG Stuttgart, Urteil vom 27.10.1993 - 1 U 143/93

/

/Die formularmäßige Vereinbarung der Sicherheitsleistung für etwaige Überzahlungen durch Bürgschaft [auf erstes Anfordern] verstößt nicht gegen das AGB-Gesetz./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1994, 376

OLG Hamm, Urteil vom 29.10.1993 - 26 U 21/93

/

/Zum Schadensausgleich zwischen dem Auftraggeber und zwei Werkunternehmern ([Nebenschuldnern]), wenn beide Gewerke mangelhaft sind und einer der Unternehmer die Mängel beseitigt, wenn ferner der Auftraggeber die Mängelbeseitigungskosten in Unkenntnis der Gewährleistungspflicht des beseitigenden Unternehmers begleicht./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1994, 371

OLG Hamm, Urteil vom 17.03.1994 - 27 U 227/93

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1994, 783

OLG Hamm, Urteil vom 21.04.1994 - 21 U 215/93

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1994, 775

OLG Celle, Urteil vom 15.10.1992 - 22 U 191/91

/

/1. Der Nachfolgeunternehmer kann gemäß § 6 Nr. 6 VOB/B von seinem Auftraggeber Schadensersatz verlangen, wenn im Bauvertrag eine feste Ausführungsfrist für seine Leistung (hier: behelfsmäßige Verkehrsführung auf der BAB) vereinbart worden ist, er diese aber wegen Verzugs des vom Auftraggeber mit notwendigen Vorleistungen (hier: Errichtung einer Autobahnbehelfsbrücke) beauftragten Vorunternehmers nicht einhalten kann (Behinderung) und ihm dadurch ein Schaden entstanden ist./<\/p>/ /

/2. Fest vereinbarte Ausführungsfristen sind nicht nur für den Auftragnehmer, sondern auch für den Auftraggeber hinsichtlich der notwendigen Mitwirkung verbindlich, so daß der Auftraggeber verpflichtet war, die Behelfsbrücke zu dem vertraglich festgelegten Zeitpunkt dem Nachfolgeunternehmen zur Verfügung zu stellen. Bedient er sich dazu eines anderen Unternehmers (Vorunternehmer), so ist dieser sein Erfüllungsgehilfe, so daß der Auftraggeber sich dessen Verschulden zurechnen lassen muß./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1994, 629

OLG Celle, Beschluss vom 29.12.1993 - 16 W 57/93

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1994, 274

OLG Köln, Urteil vom 18.02.1994 - 19 U 216/93

/

/Ein Preisvorbehalt (hier: in Form einer Lohn- und Materialpreisgleitklausel) kann gegenüber einer Festpreisvereinbarung nur dann geltend gemacht werden, wenn die tatsächlichen Voraussetzungen, unter denen der Festpreis wegfallen soll, eindeutig festgelegt worden sind. Ebenso muß vereinbart sein, was anstelle des Festpreises Vertragsinhalt werden soll./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1995, 112

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.02.1994 - 21 U 119/93

/

/1. Vereinbaren Auftraggeber und der gewährleistungspflichtige Auftragnehmer eine bestimmte Art und Weise der Mängelbeseitigung, die letztlich aber nicht zur Herstellung der ursprünglich geschuldeten Soll-Leistung führt (hier: Aufbringung eines zweilagigen Außenputzes einschließlich Gewebeeinlage und Außenanstrich auf eine mangelhafte, weil nicht schlagregendichte Klinkerfassade), so kann der Auftraggeber von dieser Vereinbarung der Ersatzlösung zurücktreten (§ 326 BGB), wenn der Auftragnehmer seine Verpflichtung nicht innerhalb der vereinbarten Frist und auch nicht innerhalb einer gesetzten Nachfrist mit Ablehungsandrohung erfüllt./<\/p>/ /

/2. Nach erfolgtem Rücktritt lebt der ursprüngliche Gewährleistungsanspruch des Auftraggebers wieder auf, so daß er die Kosten erstattet bzw. als Vorschuß verlangen kann, die erforderlich sind, um eine mangelfreie Klinkerfassade zu erhalten, ggf. auch durch Errichtung einer vorgesetzten zweiten Klinkerfassade, wenn diese Kosten nicht höher sind als die Kosten eines Abbruchs der mangelhaften und der Errichtung einer neuen Klinkerfassade./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1994, 373

OLG Hamburg, Urteil vom 20.08.1993 - 11 U 82/92

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1994, 123

OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.12.1993 - 22 U 117/93

/

/Eine zur Kündigung entsprechend § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B berechtigende grobe Vertragsverletzung liegt nicht vor, wenn der Auftragnehmer seine Arbeit einstellt, weil eine im Bauvertrag binnen einer Woche vorgesehene Vereinbarung über die gesonderte Vergütung erforderlicher Mehrleistungen für not wendige Vorarbeiten nicht fristgerecht zustande kommt./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1994, 521

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.1993 - 22 U 286/92

/

/Wenn der Unternehmer nach § 633 Abs. 2 Satz 3 BGB berechtigt ist, wegen unverhältnismäßigen Aufwands die Mängelbeseitigung zu verweigern, kann als Minderung entgegen dem Grundsatz, daß der Minderwert sich regelmäßig in den für die Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten ausdrückt, nur ein ohne Mängelbeseitigung verbleibender und zu schätzender Minderwert zugunsten des Bestellers angesetzt werden./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1993, 733

OLG München, Urteil vom 14.07.1993 - 27 U 191/92

/

/1. Der Werkunternehmer, der nach § 2 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B die Vereinbarung eines höheren Preises wegen Überschreitung des Mengenansatzes im Werkvertrag verlangt, hat die Kalkulation des ursprünglichen Angebotes offen zu legen./<\/p>/ /

/2. Im Streitfall setzt das Gericht den neuen Preis auf der Grundlage der Kalkulation des ursprünglichen Angebotes fest./<\/p>/ /

/3. Wird die ursprüngliche Kalkulation nicht offen gelegt und ist auch eine Schätzung dieser Kalkulation nicht möglich, ist das Erhöhungsbegehren unbegründet./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1993, 726

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.1993 - 22 U 69/93

/

/Die Verwendung thermisch nicht getrennter Trägerprofile für eine Atriumüberdachung zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums stellt einen Mangel dar, weil bei niedrigen Außentemperaturen an den Profilen Schwitzwasser niederschlägt und abtropft, worauf der mit der Herstellung einer solchen Konstruktion beauftragte Unternehmer den Auftraggeber vor Arbeitsbeginn hinweisen muß./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1994, 522

OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.11.1993 - 22 U 87/93

/

/1. Gemäß Ziffer 7.4 der Flachdachrichtlinien muß eine mechanische Befestigung der Dacheindeckung die erste Dichtungsbahn einschließen./<\/p>/ /

/2. Wenn die Formulierung im Auftragsschreiben: [mech. Befestigung der Wärmedämmung im Randbereich] als Anweisung i. S. von § 13 Nr. 3 VOB/B aufzufassen ist, bleibt der Auftragnehmer nach §§ 13 Nr. 3, 4 Nr. 3 VOB/B verpflichtet, auf Bedenken gegen die Ausführungsart hinzuweisen./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1994, 245

OLG Köln, Urteil vom 21.04.1993 - 13 U 240/92

/

/Hat eine katholische Kirchengemeinde durch einen bevollmächtigten Vertreter einen Bauvertrag abgeschlossen, so ist dieser Vertrag auch ohne Beobachtung des § 14 Vermögensverwaltungsgesetz wirksam./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1994, 112

OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.06.1992 - 22 U 257/91

/

/Wenn unmittelbar neben dem Giebel eines alten Gebäudes ein tiefer gegründetes Bauwerk errichtet werden soll, sind sowohl der Bauunternehmer als auch der von ihm als Subunternehmer mit den Ausschachtungsarbeiten beauftragte Unternehmer verpflichtet, die Arbeiten so zu organisieren, vorzubereiten und durchzuführen, daß das Nachbargrundstück und das darauf stehende Gebäude nicht die erforderliche Stütze verlieren./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1993, 351

OLG Zweibrücken, Urteil vom 10.01.1992 - 1 U 43/89

/

/Zur Verpflichtung eines Bauunternehmers, von ihm ausgehobene Gruben, die sich neben dem Rollweg eines Landeplatzes für kleinere Flugzeuge befinden, zu sichern./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1993, 615

OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.06.1993 - 22 U 13/93

/

/Der nach § 635 BGB schadenersatzpflichtige Unternehmer hat nicht für Schäden einzustehen, die ein von dem Besteller mit der Schadensbehebung beauftragter Drittunternehmer durch ungewöhnlich grobes Fehlverhalten verursacht (hier: bei der Beseitigung defekten Estrichs durch sorglose Stemmarbeiten verursachte völlige Zerstörung der unter dem Estrich befindlichen Dachfolie und Durchnässung der Dachisolierung mangels jeglicher Schutzmaßnahmen)./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1993, 739

OLG Hamm, Urteil vom 24.01.1993 - 21 U 148/92

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1993, 738

OLG Hamm, Urteil vom 01.07.1993 - 17 U 65/93

/

/Klagt der Unternehmer nach Rechnungserteilung den vollen Werklohn unter Hinweis darauf ein, er habe die geschuldete Leistung erbracht, bedarf es keines weiteren Vortrags zur Abnahmefähigkeit, solange weder der Unternehmer selbst noch der Besteller einen Sachverhalt vortragen, der Zweifel an der Abnahmefähigkeit begründet (Zugleich Auseinandersetzung mit dem Bericht der Kommission zur Überarbeitung des Schuldrechts zur Regelung der Abnahme)./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1993, 741

OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.11.1993 - 8 U 251/93

/

/1.Taglohnzettel müssen die durchgeführten Arbeiten nachvollziehbar beschreiben./<\/p>/ /

/2.Der Vermerk [Arbeiten nach Angabe] ist nicht nachvollziehbar./<\/p>/ /

/3.Nicht nachvollziehbare Taglohnzettel werden auch dann nicht berücksichtigt, wenn der Architekt sie unterzeichnet hat./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1995, 114

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.07.1993 - 22 U 67/93

/

/1. Nach Ablauf der gemäß § 634 Abs. 1 Satz 1 BGB gesetzten Frist zur Mängelbeseitigung, der nach § 634 Abs. 1 Satz 3 BGB das Nachbesserungsrecht ausschließt, können die Partner des Werkvertrags wirksam weitere Nachbesserung vereinbaren./<\/p>/ /

/2. Eine solche Vereinbarung kommt zustande, wenn der Unternehmer sich auf den Vorschlag des Auftraggebers, auch nach Fristablauf nachzubessern, einläßt, um der alternativ angedrohten Wandelung zu entgehen./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1994, 249

OLG Celle, Urteil vom 03.03.1993 - 3 U 50/92

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1993, 612

OLG Koblenz, Urteil vom 07.04.1993 - 7 U 1324/91

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1993, 607

OLG Köln, vom 23.06.1993 - 11 U 288/92

/

/1. Der Auftraggeber braucht sich keine seinen Vorstellungen nicht entsprechende Ausführung nur deshalb aufdrängen zu lassen, weil sie preislich gleichwertig ist./<\/p>/ /

/2. Der Schaden bemißt sich nach den zur nachträglichen Herstellung des vertragsgerechten Zustandes erforderlichen Mehrkosten und ist grundsätzlich unabhängig davon, ob der Kläger die entsprechenden Arbeiten tatsächlich ausführen läßt./<\/p>/ /

/3. Die Beschränkung der Ersatzpflicht wegen Unverhältnismäßigkeit des Schadensbehebungsaufwandes gem. § 251 Abs. 2 BGB bzw. des Mangelbeseitigungsaufwandes gem. § 633 Abs. 2 S. 3 BGB beruht auf dem Grundsatz von Treu und Glauben als Maßstab der Rechtsausübung (§ 242 BGB)./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1994, 119

OLG Köln, Urteil vom 13.07.1993 - 22 U 48/93

/

/Bei der Ausschreibung eines privaten Auftraggebers kann von der Geltung der VOB/A nur ausgegangen werden, wenn die Anwendung von Teil A ausdrücklich oder nach den Umständen völlig eindeutig vereinbart worden ist./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1994, 100

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.07.1993 - 22 U 55/93

/

/1. Ein Bieter, der erkennt, daß einzelne Positionen mit weit überhöhten Massenansätzen ausgeschrieben sind und entgegen den Bewerbungsbedingungen auf die Unrichtigkeit der Leistungsbeschreibung nicht hinweist, sondern versucht, durch aus dem Rahmen fallende niedrige Einheitspreise in diesen Positionen eine günstige Stelle im Ausschreibungsverfahren zu erlangen, ist nicht ausreichend zuverlässig i. S. des § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A und hat keinen Schadenersatzanspruch wegen enttäuschten Vertrauens in die Ordnungsmäßigkeit der Ausschreibung./<\/p>/ /

/2. Ein solcher Anspruch scheidet auch dann aus, wenn der Bieter zwar das niedrigste Angebot gemacht hat, dies aber unter Berücksichtigung der tatsächlich auszuführenden Massen nicht mehr der Fall ist./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1994, 240

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.1993 - 23 U 218/92

/

/1. Verlangt der Besteller vom Unternehmer vereinbarungsgemäß den auf diesen entfallenen Anteil der Prämie für eine Bauwesenversicherung und sieht der Bauvertrag keine bestimmte prozentuale Beteiligung, ausgerichtet an der Auftragssumme vor, muß der Besteller eine spezifizierte Anteilsberechnung in einer für den Unternehmer nachvollziehbaren Weise unter Berücksichtigung der Gesamtauftragssumme vornehmen./<\/p>/ /

/2. Der Besteller darf wegen Mängeln einen entsprechenden Teil der Sicherheit über den für die Rückgabe derselben vereinbarten Zeitpunkt und auch über den Ablauf der Verjährungsfrist hinaus einbehalten, wenn zu diesem Zeitpunkt noch Mängel vorhanden sind und er rechtzeitig vor Ablauf der Frist die Mängel gerügt hat./<\/p>/ /

/3. Macht der Besteller im Wege der Abrechnung der beiderseitigen Ansprüche einen Kostenvorschußanspruch zur Beseitigung von Mängeln geltend, kann er daneben die Sicherheit nicht mit der Begründung zurückbehalten, es sei noch ungewiß, ob der Kostenvorschuß zur Beseitigung der Mängel ausreichend sei./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1993, 736

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.1993 - 23 U 204/92

/

/1. Die Dauer der Haftung eines Bürgen für Gewährleistungsverpflichtungen eines Unternehmers ändert sich nicht dadurch, daß die Parteien des Bauvertrages nach der Abnahme der Bauleistungen eine neue Gewährleistungsfrist vereinbaren./<\/p>/ /

/2. Die Hemmung des Laufs der Verjährungsfrist nach § 639 Abs. 2 BGB endet trotz Erklärung des Unternehmers gegenüber dem Besteller, daß der Mangel beseitigt sei, erst mit der Abnahme der Nachbesserungsleistung, wenn der Unternehmer die förmlich Abnahme ausdrücklich verlangt und diese alsbald durchgeführt wird./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1993, 747