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Sachgebiet: Urheber- und Immaterialgüterrecht

734 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2008

IBRRS 2008, 1042
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Urheberrecht des Architekten bei Fassaden-Nachbau

LG München I, Urteil vom 20.12.2007 - 7 O 22578/07

Die Gestaltung der Außenfassade eines Bauwerks genießt als Werk der Baukunst Urheberrechtsschutz. Auch wenn einzelne Elemente einer Fassade nicht schutzfähig sind, wird jedoch der Kombination der Gestaltungselemente Urheberrechtsschutz zugebilligt.

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IBRRS 2008, 1012
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht

BGH, Beschluss vom 19.07.2007 - I ZB 57/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 1003
ProzessualesProzessuales
Markenrecht

BGH, Beschluss vom 15.02.2007 - I ZR 251/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0999
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht

BGH, Beschluss vom 01.06.2006 - I ZB 121/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0982
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht

BGH, Urteil vom 30.10.2007 - X ZR 134/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0868
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Urheberrecht - Innenraum als Werk der Baukunst

OLG Hamm, Urteil vom 23.08.2005 - 4 U 10/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0818
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht

BGH, Beschluss vom 23.01.2007 - X ZB 3/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0815
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht

BGH, Beschluss vom 15.02.2007 - I ZB 46/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0780
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Urheberrecht - Verbot einer ähnlichen Bildberichterstattung für die Zukunft?

BGH, Urteil vom 13.11.2007 - VI ZR 269/06

1. Im Bereich der Bildberichterstattung kann nicht mit einer \"vorbeugenden\" Unterlassungsklage über die konkrete Verletzungsform hinaus eine ähnliche oder \"kerngleiche\" Bildberichterstattung für die Zukunft verboten werden.*)

2. Vielmehr erfordert die Prüfung der Zulässigkeit einer Bildveröffentlichung ohne Einwilligung des Abgebildeten in jedem Einzelfall eine Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Interesse des Abgebildeten an dem Schutz seiner Privatsphäre, wobei die begleitende Wortberichterstattung eine wesentliche Rolle spielen kann.*)

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IBRRS 2008, 0672
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht

BGH, Urteil vom 27.03.2007 - X ZR 130/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0619
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht

BGH, Urteil vom 12.07.2006 - X ZR 160/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0590
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht

BGH, Beschluss vom 13.02.2007 - X ZB 13/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0571
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht

BGH, Urteil vom 04.12.2007 - X ZR 69/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0442
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Urheberrecht - Recht am eigenen Bild

BGH, Urteil vom 06.03.2007 - VI ZR 52/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0427
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht

BGH, Beschluss vom 27.07.2004 - X ZB 38/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0418
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht

BGH, Urteil vom 24.07.2007 - X ZR 5/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0397
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht

BGH, Beschluss vom 07.11.2006 - X ZR 65/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0318
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Urheberrecht - Drucker und Plotter vergütungspflichtige Vervielfältigungsgeräte?

BGH, Urteil vom 06.12.2007 - I ZR 94/05

Drucker und Plotter gehören nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten.*)

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IBRRS 2008, 0276
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht

BGH, Urteil vom 16.10.2007 - X ZR 182/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0210
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Urheberrecht: Entstellung eines Schulzentrums

OLG München, Urteil vom 06.09.2007 - 6 U 5041/06

Passt sich der Erweiterungsbau an die vorhandene Bebauung an und wird durch die Erweiterung der Bestand der Anlage nicht verändert, so liegt keine Entstellung des Architektenwerks im Sinne von § 14 UrhG durch die Erweiterung vor.

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IBRRS 2008, 0166
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht - Einspruch gegen deutsches Patent

BGH, Beschluss vom 30.10.2007 - X ZB 18/06

Für den Einspruch gegen ein deutsches Patent bedarf es auch dann keines besonderen Rechtsschutzbedürfnisses, wenn das Patent wegen des Doppelschutzverbots im Hinblick auf die bestandskräftige Erteilung eines europäischen Patents keine Wirkung mehr hat.*)

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IBRRS 2008, 0128
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht

BGH, Beschluss vom 28.03.2006 - X ZB 1/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0059
ProzessualesProzessuales
Patentrecht - Wiedereinsetzungsantragsfrist ein Monat!

BGH, Beschluss vom 13.11.2007 - X ZR 100/07

Die Frist für die Stellung des Antrags auf Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist beträgt auch im Patentnichtigkeitsverfahren einen Monat (Fortführung des Sen.Beschl. v. 31.5.2000 - X ZR 154/99, GRUR 2000, 1010 - Schaltmechanismus).*)

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IBRRS 2008, 0033
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht - Schutz der Gemeinschaftsmarke gegen rein firmenmäßigen Gebrauch?

BGH, Urteil vom 13.09.2007 - I ZR 33/05

1. Die Gemeinschaftsmarke ist nicht gegen einen rein firmenmäßigen Gebrauch geschützt.*)

2. Ein auf die Verletzung einer Gemeinschaftsmarke in einem Mitgliedstaat gestützter Unterlassungsanspruch besteht jedenfalls in der Regel für das gesamte Gebiet der Europäischen Gemeinschaft.*)

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IBRRS 2008, 0032
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Immaterialgüterrecht - Musterschutz für Dacheindeckungsplatten?

BGH, Urteil vom 18.10.2007 - I ZR 100/05

Ein Muster (hier: Fassaden- und Dacheindeckungsplatten) kann auch dann eigentümlich im Sinne des § 1 Abs. 2 GeschmMG a.F. sein, wenn es zwar eine gängige geometrische Form verwendet, diese Form aber für den mit Durchschnittskönnen und der Kenntnis des betreffenden Fachgebiets ausgestatteten Mustergestalter im Hinblick auf vermeintliche funktionsbedingte Nachteile von vornherein ausscheidet.*)

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IBRRS 2008, 0013
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht - INTERCONNECT/T-InterConnect

BGH, Urteil vom 28.06.2007 - I ZR 132/04

Ein Bestandteil (hier: InterConnect), der in einem zusammengesetzten Zeichen (hier: T-InterConnect) neben einem Stammbestandteil (hier: T-) die konkrete Ware oder Dienstleistung bezeichnet, kann auch bei geringer Kennzeichnungskraft über eine selbständig kennzeichnende Stellung verfügen. Stimmt dieser Bestandteil mit einem älteren Zeichen überein, kann dies zu einer Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne führen.*)

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IBRRS 2008, 0008
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht - Vertrieb eines parallelimportierten Arzneimittels

BGH, Urteil vom 12.07.2007 - I ZR 148/04

1. Die Voraussetzungen, bei deren Vorliegen sich der Originalhersteller dem Vertrieb eines parallelimportierten Arzneimittels in einer neuen Verpackung nicht unter Berufung auf sein Markenrecht widersetzen kann, weil sich dessen Ausübung als eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten i.S. von Art. 30 Satz 2 EG darstellt, gelten auch dann, wenn der Markeninhaber für dasselbe Produkt im Inland und im Ausland unterschiedliche Marken verwendet und gegen den Vertrieb des parallelimportierten Arzneimittels im Inland unter der im Ausland verwendeten Bezeichnung aus seiner inländischen Marke unter dem Gesichtspunkt der Verwechslungsgefahr vorgeht.*)

2. Für die Prüfung, ob das Erfordernis, dass das Umpacken eines parallelimportierten Arzneimittels notwendig ist, um die Ware in dem Einfuhrmitgliedstaat vermarkten zu können, als eine der Voraussetzungen dafür erfüllt ist, dass sich der Markeninhaber dem Vertrieb des Arzneimittels in einer neuen Verpackung unter Wiederanbringung der Marke nicht widersetzen kann, kommt es nur auf das konkrete im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebrachte Warenexemplar an und nicht auf mit diesem identische oder ähnliche Waren.*)

Vertreibt der Markeninhaber ein Arzneimittel im Inland und im Ausland unter unterschiedlichen Marken, so ist, wenn der Parallelimporteur die im Ausland verwendete, im Inland aber bislang nicht geschützte Bezeichnung für sich im Inland als Marke eintragen lässt und das Arzneimittel unter dieser Bezeichnung (weiter-)vertreibt, eine unlautere Mitbewerberbehinderung nur gegeben, wenn zur Kenntnis von der Benutzung im Ausland besondere Umstände hinzutreten, die das Verhalten des Parallelimporteurs als wettbewerbswidrig erscheinen lassen.*)

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Online seit 2007

IBRRS 2007, 5021
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht - Aspirin II

BGH, Urteil vom 12.07.2007 - I ZR 147/04

1. Unterrichtet der Parallelimporteur den Markeninhaber vorab vom Feilhalten des umgepackten Arzneimittels, so wird dadurch ein gesetzliches Schuldverhältnis begründet, das den Grundsätzen von Treu und Glauben unterliegt.*)

2. Beanstandet der Markeninhaber das beabsichtigte Umverpacken in der angezeigten Form in einem angemessenen Zeitraum nach der Vorabunterrichtung nicht oder nur unter einem bestimmten Gesichtspunkt, kann er treuwidrig handeln (§ 242 BGB), wenn er später Ansprüche aus seiner Marke gegen den Parallelimporteur auf einen bislang nicht gerügten tatsächlichen oder rechtlichen Aspekt stützt.*)

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IBRRS 2007, 5018
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht - Selbststabilisierendes Kniegelenk

BGH, Urteil vom 18.09.2007 - X ZR 167/05

1. Die Regelung in § 42 Nr. 1 ArbNErfG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen vom 18. Januar 2002 (BGBl. 2002 I S. 414) hält sich im Rahmen der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 9 GG.*)

2. Die Regelung der "positiven Publikationsfreiheit" des Hochschullehrers in § 42 Nr. 1 ArbNErfG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen vom 18. Januar 2002 (BGBl. 2002 I S. 414) verstößt nicht gegen Art. 5 Abs. 3 GG.*)

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IBRRS 2007, 4964
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht - Fronthaube

BGH, Beschluss vom 24.05.2007 - I ZB 37/04

1. Unter dem durch die Form vermittelten Wert einer Ware i.S. von § 3 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ist der ästhetische Wert zu verstehen, den die Form der Ware verleiht.*)

2. Der Ausschlussgrund des § 3 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG steht dem Schutz eines Zeichens, das aus der Form der Ware besteht, als Marke nur dann entgegen, wenn der Verkehr allein in dem ästhetischen Gehalt der Form den wesentlichen Wert der Ware sieht und es deshalb von vornherein als ausgeschlossen angesehen werden kann, dass der Form neben ihrer ästhetischen Wirkung zumindest auch die Funktion eines Herkunftshinweises zukommen kann.*)

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IBRRS 2007, 4960
ProzessualesProzessuales
Patentrecht - Sammelhefter II

BGH, Urteil vom 16.10.2007 - X ZR 226/02

1. Wird von mehreren, ein Ausführungsbeispiel der Erfindung beschreibenden Merkmalen nur eines in den Patentanspruch aufgenommen, das die mit dem Ausführungsbeispiel erzielte technische Wirkung angibt, liegt darin auch dann keine unzulässige Erweiterung, wenn ein anderer Weg zur Erzielung derselben Wirkung nicht offenbart ist.*)

2. Wer dem Patentnichtigkeitsverfahren auf Seiten des Klägers beitritt, gilt als Streitgenosse des Klägers (Abweichung vom Sen.Urt. v. 30.9.1997 - X ZR 85/94, GRUR 1998, 382, 387 - Schere).*)

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IBRRS 2007, 4959
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht - Stahlblech

BGH, Urteil vom 11.09.2007 - X ZR 27/04

1. Zur Auslegung eines auf Stahlbleche verschiedener Härtekategorien gerichteten Sachanspruchs.*)

2. Die Anwendung eines bekannten Verfahrens zur Herstellung eines Erzeugnisses (hier: eines Stahlblechs bestimmter Härtekategorie) auf ein gleichartiges Erzeugnis (hier: ein Stahlblech anderer Härte) ist nahegelegt, wenn aus fachmännischer Sicht Veranlassung besteht, das Verfahren hierfür zu erproben und die Verfahrensparameter dabei mit begründeter Erfolgsaussicht auf das gewünschte Ergebnis abzustimmen.*)

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IBRRS 2007, 4913
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht

BGH, Beschluss vom 04.10.2007 - X ZB 21/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4835
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht

BGH, Beschluss vom 23.10.2007 - 4 Ni 39/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4834
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht

BGH, Beschluss vom 23.10.2007 - X ZR 92/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4737
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Urheberschutz eines Gutachtens und seiner Fotos

LG Hamburg, Urteil vom 14.03.2007 - 308 O 730/06

1. Eine Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsbefugnisse lässt sich nicht daraus ableiten, dass diese bestimmte Verwendung branchenüblich ist und der Rechteinhaber von dieser Verwendung Kenntnis hatte und keinen Vorbehalt geäußert hat.*)

2. Die Annahme einer Nutzungsrechtsübertragung durch schlüssiges Verhalten scheitert mit der Zweckübertragungsregel dann, wenn die streitige Nutzungshandlung für die Erreichung des Vertragszweckes nicht unbedingt erforderlich war.*)

3. Es ist nicht rechtsmißbräuchlich, wenn der Rechteinhaber auf seine formal bestehende Rechtsposition beharrt und diese gerichtlich geltend macht.*)

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IBRRS 2007, 4655
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht

BGH, Beschluss vom 12.06.2007 - X ZR 32/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4614
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht - Umpacken eines parallelimportierten Arzneimittels

BGH, Urteil vom 14.06.2007 - I ZR 173/04

1. Das Erfordernis, dass das Umpacken eines parallelimportierten Arzneimittels notwendig ist, um die Ware in dem Einfuhrmitgliedstaat vermarkten zu können, als eine der Voraussetzungen dafür, dass sich der Markeninhaber dem Vertrieb des Arzneimittels in einer neuen Verpackung unter Wiederanbringung der Marke nicht widersetzen kann, gilt nur für das Umpacken der Ware als solches sowie für die Wahl, ob die Wiederanbringung der Marke durch Neuverpackung oder durch Aufkleben eines Etiketts auf die Verpackung der Ware erfolgt, nicht dagegen für die Art und Weise, in der das Umpacken durchgeführt wird (im Anschluss an EuGH, Urt. v. 26.4.2007 - C-348/04, GRUR 2007, 586 Tz. 38 = WRP 2007, 627 - Boehringer Ingelheim/Swingward II).*)

2. Ist das Umpacken des parallelimportierten Arzneimittels erforderlich, weil die Originalpackung mehr Tabletten enthält, als im Inland verschreibungsüblich sind, so betrifft auch die Frage, ob für den Vertrieb eines Teils des Inhalts die Originalverpackung zu verwenden ist, die Art und Weise des Umpackens.*)

3. Zur Frage der Schädigung des Rufs der Marke bei Verwendung eines vom Parallelimporteur neu gestalteten Packungsdesigns.*)

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IBRRS 2007, 4606
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht - Beurteilung der Markenähnlichkeit

BGH, Urteil vom 20.09.2007 - I ZR 94/04

1. Die Beurteilung der Warenähnlichkeit gem. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG wird nicht dadurch beeinflusst, dass die Beklagte typische Ausstattungsmerkmale der Verpackungen der Klägerin übernommen hat.*)

2. Zwischen Schokolade und Schokoladenwaren einerseits und einem Milchdessert andererseits besteht durchschnittliche Warenähnlichkeit.*)

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IBRRS 2007, 4605
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht - Isolierter Markenschutz einer zusammengesetzten Marke

BGH, Urteil vom 20.09.2007 - I ZR 6/05

Ein Kläger, der für einen Bestandteil einer zusammengesetzten Marke isoliert Markenschutz aufgrund einer Marke kraft Verkehrsgeltung in Anspruch nehmen will, muss dieses Markenrecht in der Tatsacheninstanz zum Gegenstand des Rechtsstreits machen.*)

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IBRRS 2007, 4538
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht

BGH, Beschluss vom 19.07.2007 - I ZR 47/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4432
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht - Unübersehbar große Zahl von Gestaltungsmöglichkeiten

BGH, Beschluss vom 24.05.2007 - I ZB 66/06

Handelt es sich bei einer dreidimensionalen Marke, die die äußere Form der Ware wiedergibt, nicht um eine Kombination üblicher Gestaltungsmerkmale und bestehen auf dem in Rede stehenden Warengebiet eine nahezu unübersehbar große Zahl von Gestaltungsmöglichkeiten und eine entsprechende Formenvielfalt, spricht dies gegen ein Interesse der Allgemeinheit, die als Marke beanspruchte Form freizuhalten.*)

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IBRRS 2007, 4395
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht - "Porfimer"

BGH, Beschluss vom 27.06.2007 - X ZB 30/05

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird zur Auslegung von Art. 7 der Verordnung (EWG) Nr. 1768/92 des Rates vom 18.6.1992 über die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Arzneimittel (ABl. EG 1992 Nr. L 182/1) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:*)

1. Ist der "Zeitpunkt, zu dem für das Erzeugnis als Arzneimittel die Genehmigung für das Inverkehrbringen nach Artikel 3 Buchstabe b erteilt wurde" in Art. 7 Abs. 1 der Verordnung nach Gemeinschaftsrecht bestimmt oder verweist diese Regelung auf den Zeitpunkt, zu dem die Genehmigung nach dem Recht des jeweiligen Mitgliedstaats wirksam wird?*)

2. Für den Fall, dass der Gerichtshof eine Bestimmung des Zeitpunkts nach Frage 1 durch Gemeinschaftsrecht bejaht: Auf welchen Zeitpunkt ist hierfür abzustellen?*)

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IBRRS 2007, 4394
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht - "Wellnessgerät"

BGH, Beschluss vom 11.09.2007 - X ZB 15/06

Hat das Bundespatentgericht vom Schutzrechtsinhaber angeführte Hilfskriterien ("Beweisanzeichen") für erfinderische Tätigkeit oder einen erfinderischen Schritt in den Gründen seiner Entscheidung nicht abgehandelt, erlaubt dies regelmäßig nicht den Schluss, dass das Gericht die angeführten Umstände nicht auf ihre Bedeutung für die Entscheidung geprüft hat.*)

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IBRRS 2007, 4241
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht - Papiermaschinengewebe

BGH, Urteil vom 15.05.2007 - X ZR 273/02

Ein nach Maßgabe von "Teilaufgaben" in einzelne Merkmalsgruppen aufgesplitterter Gegenstand der Erfindung kann nicht in der Weise der Prüfung auf erfinderische Tätigkeit zugrunde gelegt werden, dass einzelne Merkmale oder Merkmalsgruppen daraufhin untersucht werden, ob sie dem Fachmann durch den Stand der Technik je für sich nahegelegt waren. Der Prüfung der Rechtsfrage, ob der Gegenstand der Erfindung am Prioritätstag des Streitpatents durch den Stand der Technik nahegelegt war, ist vielmehr der Gegenstand der Erfindung in der Gesamtheit seiner Lösungsmerkmale in ihrem technischen Zusammenhang zugrunde zu legen.*)

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IBRRS 2007, 4207
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht - Gegenstand eines Streitpatents

BGH, Urteil vom 11.04.2006 - X ZR 175/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)*)

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IBRRS 2007, 4173
ProzessualesProzessuales
Patentrecht - Widerruf eines Patents

BGH, Beschluss vom 31.07.2007 - X ZB 23/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4166
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht - Sortenschutz: Nachbauentschädigung

BGH, Urteil vom 27.06.2007 - X ZR 85/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4144
ProzessualesProzessuales
Urheberrecht - Urheberpersönlichkeitsrechtliche Ansprüche

OLG Hamburg, Beschluss vom 09.01.2007 - 5 W 147/06

1. Der Auskunftsanspruch aus § 101a Abs. 1 UrhG erfasst auch urheberpersönlichkeitsrechtliche Ansprüche, sofern diese mit der Vervielfältigung bzw. Verbreitung des Werks in Zusammenhang stehen.*)

2. Eine Anspruchsdurchsetzung im Wege der einstweiligen Verfügung setzt voraus, dass neben der in § 101a Abs. 3 UrhG genannten "offensichtlichen Rechtsverletzung" ebenfalls die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen der §§ 935, 940 ZPO erfüllt sind, insbesondere eine Eilbedürftigkeit besteht und dargelegt ist.*)

3. Lehnt es das erstinstanzliche Gericht ab, die Wirkungslosigkeit einer Entscheidung i.S.v. § 269 Abs. 3 ZPO durch Beschluss ausdrücklich auszusprechen, fehlt einer hiergegen gerichteten sofortigen Beschwerde die erforderliche Beschwer, wenn die Wirkungslosigkeit zwischen den Parteien nicht streitig ist und auch ansonsten keine Anhaltspunkte ersichtlich sind, die eine ausdrückliche Feststellung erfordern könnten.*)

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IBRRS 2007, 4106
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht - Windsor Estate

BGH, Urteil vom 19.07.2007 - I ZR 93/04

1. Der aus einer Kennzeichenverletzung folgende Schadensersatzanspruch sowie der der Bezifferung dieses Anspruchs dienende Auskunftsanspruch sind zeitlich nicht durch die vom Gläubiger nachgewiesene erste Verletzungshandlung begrenzt (Aufgabe von BGH, Urt. v. 26.11.1987 - I ZR 123/85, GRUR 1988, 307 - Gaby).*)

2. Ein Lizenznehmer, der gemäß § 30 Abs. 4 MarkenG der Verletzungsklage des Lizenzgebers beitritt, erlangt die Stellung eines einfachen Streitgenossen. Dem Lizenznehmer steht im Falle einer Markenverletzung kein eigener Schadensersatzanspruch gegen den Verletzer zu.*)

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