Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1117 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IBRRS 2012, 0185BGH, Beschluss vom 25.11.2011 - BLw 2/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0151
OLG Dresden, Beschluss vom 05.10.2011 - 17 W 0828/11
GbR: Zu den Voraussetzungen der Eintragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters.*)
VolltextIBRRS 2012, 0120
BGH, Urteil vom 26.10.2011 - VIII ZR 108/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0108
BGH, Beschluss vom 17.11.2011 - V ZB 114/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0007
BGH, Beschluss vom 17.11.2011 - V ZB 58/11
1. Ein Urteil, das den Beklagten dazu verurteilt, die Eintragung eines beschränkten dinglichen Rechts in das Grundbuch zu bewilligen, muss das einzutragende Recht vollständig bezeichnen.*)
2. Das Grundbuchamt kann im Wege der Auslegung des Urteilstenors den Mangel fehlender Bestimmtheit der Entscheidung - wie eine fehlende Festlegung des Typs des einzutragenden dinglichen Rechts - nicht beheben.*)
VolltextIBRRS 2012, 0006
BGH, Urteil vom 21.10.2011 - V ZR 10/11
1. Auch eine im Servitutenbuch einer württembergischen Gemeinde eingetragene Dienstbarkeit muss auf einem gemäß §§ 4 ff. GBV neu angelegten Grundbuchblatt als Belastung eingetragen sein. Ist sie auf das neue Grundbuchblatt nicht übertragen worden, gilt sie nach dem in § 46 Abs. 2 GBO bestimmten Grundsatz als gelöscht (wenngleich materiell-rechtlich weiterbestehend).*)
2. Aufgrund der Verweisung auf Art. 55 EGBGB in § 142 Abs. 2 GBO sind von der Grundbuchordnung abweichende landesrechtliche Vorschriften außer Kraft getreten. Die Grundbuchordnung enthält keinen Vorbehalt, der es erlaubte, nach §§ 4 ff. GBV angelegte Grundbücher nach landesrechtlichen Vorschriften in Verbindung mit einem anderen Register als das Grundbuch im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu führen.*)
VolltextOnline seit 2011
IBRRS 2011, 5319BGH, Beschluss vom 24.11.2011 - VII ZB 12/11
Zur Auslegung einer notariellen Unterwerfungserklärung, in der der Schuldner die persönliche Haftungserklärung ausdrücklich nur gegenüber dem "jeweiligen Gläubiger" der Grundschuld übernommen hat.*)
VolltextIBRRS 2011, 5274
BGH, Beschluss vom 24.11.2011 - VII ZB 30/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5222
BGH, Beschluss vom 24.11.2011 - VII ZB 29/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5156
OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.09.2011 - 10 W 874/11
Der im Grundbuchrecht herrschenden Bestimmtheitsgrundsatz verlangt, dass neben dem Grundstück selbst und dem dinglichen Recht auch die Person des Berechtigten klar und eindeutig feststehen muss. Diesen Anforderungen wird durch die Benennung der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter im notariellen Vertrag entsprochen, welche einen weiteren Identitätsnachweis entbehrlich macht, sofern nicht konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Grundbuch durch die beantragte Eintragung unrichtig würde.
VolltextIBRRS 2011, 5138
OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.08.2011 - 20 W 277/11
1. Der § 72 GBO n. F. gilt, wenn erst nach dem 01.09.2009 die Löschung einer vor nach diesem Stichtag erfolgten Grundbucheintragung begehrt wird.*)
2. Für die Bestimmtheit der Bezeichnung des Kaufgegenstandes in einem Teilflächenkaufvertrag ist die Bezugnahme auf die Einzeichnungen in einem beigefügten Lageplan in Verbindung mit der Einräumung eines Bestimmungsrechts nach § 315 BGB unter Angabe der Bestimmungskriterien ausreichend.*)
3. Bei der Identitätserklärung nach Auflassung eines nicht vermessenen Grundstücksteils entsprechend dem Veränderungsnachweis handelt es sich um eine gegenüber dem Grundbuchamt in der Form des § 29 Abs. 1 Satz 1 GBO vorzunehmende Verfahrenshandlung.*)
VolltextIBRRS 2011, 5137
OLG München, Beschluss vom 16.09.2011 - 34 Wx 376/11
Zum Nachweis der Vertretung einer GmbH im Grundbuchverfahren, deren Geschäftsführer gesamtvertretungsberechtigt sind, durch einen durch Gesellschafterbeschluss einzelermächtigten Geschäftsführer allein.*)
VolltextIBRRS 2011, 5122
OLG München, Beschluss vom 28.07.2011 - 34 Wx 90/10
Zur Erledigung der Hauptsache, wenn die Eintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Eigentümerin zunächst mangels grundbuchtauglicher Nachweise abgelehnt, diese aber anschließend ausdrücklich zum Vollzug des Eigentumswechsels im Zeitpunkt der Auflassung neu errichtet und die Eintragung sodann vollzogen wurde.*)
VolltextIBRRS 2011, 5077
BGH, Beschluss vom 27.10.2011 - VII ZB 38/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5041
OLG Frankfurt, Urteil vom 17.03.1995 - 10 U 64/94
BGB § 648 gewährt dem Architekten nur dann einen Anspruch auf Sicherung seiner Vergütungsforderung durch Grundbucheintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek, wenn das sichernde Grundstück durch die geistige Leistung des Architekten eine Wertsteigerung erfahren hat.
Dies wird in der Regel nur dann der Fall sein, wenn die Planungsleistungen des Architekten in die Tat umgesetzt worden sind.
VolltextIBRRS 2011, 5004
OLG München, Beschluss vom 10.03.1997 - 28 W 2542/96
Der Streitwert einer Klage auf Auflassung eines bebauten Grundstücks richtet sich nach dessen Verkehrswert, auch wenn die Auflassung wegen eines verhältnismäßig geringen offenen Kaufpreisrests verweigert wird, dem die Kläger Gegenrechte (z.?B. aus Vertragsstrafe) entgegensetzen.*)
VolltextIBRRS 2011, 4975
OLG München, Urteil vom 17.06.1999 - 19 U 6498/98
Ein Bauträger ist dem Erwerber gem. §§ BGB § 817 S. 1, BGB § 818 BGB § 818 Absatz I BGB zur Auszahlung seiner Zinsersparnisse verpflichtet, die er dadurch erlangt hat, dass er vereinbarte Raten vom Erwerber abgefordert und zur Kredittilgung verwendet hat, obwohl eine Auflassungsvormerkung zu Gunsten des Erwerbers noch nicht eingetragen war.
VolltextIBRRS 2011, 4917
OLG München, Beschluss vom 20.07.2011 - 34 Wx 131/10
Soll die Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Grundbuchverkehr abweichend von der gesetzlichen Regelung vertreten werden, ist ein grundbuchtauglicher Vertretungsnachweis in der Form des § 29 Abs. 1 GBO unerlässlich (siehe auch KG vom 8.3.2011, 1 W 99/10, 1 W 100/10). Die Vorlage eines - auch notariell beurkundeten - Gesellschaftsvertrags, der die Einzelvertretungsbefugnis des handelnden Gesellschafters ausweist, genügt hierfür nicht.*)
VolltextIBRRS 2011, 4906
OLG Hamm, Beschluss vom 16.07.2002 - 21 W 1/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4843
BGH, Urteil vom 10.11.2011 - IX ZR 142/10
Die Sicherungsabtretung des Anspruchs auf Rückgewähr einer Grundschuld kann nur dann ein Recht auf abgesonderte Befriedigung im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Abtretenden begründen, wenn eine Revalutierung der Grundschuld ohne Zustimmung des Abtretungsempfängers nicht oder nicht mehr in Betracht kommt.*)
VolltextIBRRS 2011, 4837
BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - V ZR 59/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4825
BGH, Urteil vom 07.10.2011 - V ZR 78/11
Bei der Feststellung, ob ein Ehegatte mit einer Grundschuldbestellung über sein (nahezu) gesamtes Vermögen verfügt, sind neben dem Nominalbetrag der Grundschuld auch die bei einer künftigen Vollstreckung in die Rangklasse 4 des § 10 Abs. 1 ZVG fallenden Grundschuldzinsen einzubeziehen und regelmäßig mit dem zweieinhalbfachen Jahresbetrag zu berücksichtigen.*)
VolltextIBRRS 2011, 4804
BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - V ZB 90/11
Die Vertretungsverhältnisse einer GbR können auch bei der späteren Löschung einer von ihr erwirkten Zwangssicherungshypothek mit der vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils nachgewiesen werden, auf Grund dessen die Eintragung der Hypothek erfolgte.*)
VolltextIBRRS 2011, 4738
BGH, Urteil vom 06.04.1965 - V ZR 272/62
Das die Verjährung nach § 208 BGB unterbrechende Anerkenntnis des Verpflichteten braucht nicht in einer positiven Handlung zu bestehen.*)
VolltextIBRRS 2011, 4657
OLG München, Beschluss vom 15.06.2000 - 2Z BR 46/00
1. Maßgebend i.S. des § INSO § 88 InsO ist auch ein zunächst mangelhafter oder beim unzuständigen Gericht gestellter Antrag, sofern er zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt.*)
2. Wird eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshypothek auf Grund eines Zahlungstitels umgeschrieben, entsteht eine Zwangssicherungshypothek, die nicht den Rang der Vormerkung teilt.*)
3. Wird eine Zwangssicherungshypothek mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens unwirksam, entsteht eine Eigentümergrundschuld.*)
VolltextIBRRS 2011, 4602
KG, Beschluss vom 19.07.2011 - 1 W 492/11
Für die bloße Löschung eines nach § 47 Abs.2 GBO gebuchten Gesellschafters bedarf es neben der formgerechten Berichtigungsbewilligung des Ausgeschiedenen keiner Bewilligung der weiteren im Grundbuch eingetragenen Gesellschafter gemäß §§ 19, 22 Abs.2 GBO.*)
VolltextIBRRS 2011, 4558
OLG Hamm, Beschluss vom 03.11.2011 - 15 Wx 582/10
1. Allein dadurch, dass im Aufteilungsplan abgeschlossene Räume (im Kellergeschoss) mit einer Ziffer gekennzeichnet werden, kann Sondereigentum nicht begründet werden, wenn die Beschreibung des Sondereigentums in der Aufteilungserklärung sprachlich so abschließend gefasst ist, dass sie die lediglich im Aufteilungsplan mit Ziffern gekennzeichneten Räume gerade nicht erfasst.*)
2. Wird das Wohnungseigentum später in der Weise unterteilt, dass an den gekennzeichneten Kellerräumen selbständiges Sondereigentum begründet wird, so ist die dies vollziehende Grundbucheintragung, die zur Bezeichnung des Sondereigentums sowohl auf die ursprüngliche als auch die (unterteilende) Teilungserklärung Bezug nimmt, im Sinne des § 53 Abs. 1 S. 2 GBO inhaltlich unzulässig und muss gelöscht werden.*)
VolltextIBRRS 2011, 4535
KG, Beschluss vom 24.02.2011 - 1 W 472/10
1. Ist eine Vormerkung zunächst zur Sicherung eines nur auf Lebenszeit des Berechtigten eingeräumten Eigentumsverschaffungsanspruchs bewilligt worden, so genügt der urkundliche Nachweis des Todes des Berechtigten nicht zur Löschung der Vormerkung aufgrund Unrichtigkeitsnachweises.*)
2. Eine dem Notariatsangestellten in einem Grundstückskaufvertrag erteilte Durchführungsvollmacht erstreckt sich, selbst wenn sie zur Abgabe von Löschungsbewilligungen berechtigt, ohne besondere Anhaltspunkte nicht auf die Bewilligung der Löschung einer Vormerkung, die einen auf Lebenszeit des Veräußerers eingeräumten, aufschiebend bedingten Rückerwerbsanspruch sichern sollte und über deren Löschung nach dem Tode des Berechtigten die Vertragsurkunde keine Regelungen enthält.*)
VolltextIBRRS 2011, 4525
KG, Beschluss vom 25.10.2011 - 1 W 479/11
Wollen die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft eine Teilfläche ihres Wohnungseigentumsgrundstücks abtrennen und veräußern, so müssen sie hierzu nicht sämtliche Sondereigentumsrechte, sondern nur diejenigen im Bereich der abzutrennenden Teilfläche aufheben. Dabei etwa entstehende isolierte Miteigentumsanteile müssen mit einem oder mehreren anderen Miteigentumsanteilen am Restgrundstück verbunden werden. Das gilt auch, wenn das Gebäude, das im Bereich der abzuschreibenden Teilfläche liegen sollte, noch nicht erbaut ist, die Wohnungsgrundbuchblätter jedoch schon angelegt sind.*)
VolltextIBRRS 2011, 4512
BGH, Beschluss vom 06.10.2011 - V ZB 52/11
1. § 156 KostO ist auch auf Notarkostenrechnungen aus der Zeit vor dem 1. September 2009 anwendbar, wenn die gerichtliche Überprüfung erst danach beantragt wird.*)
2. Eine Abweichung von dem Regelwert für die Beurkundung eines Vorkaufsrechts für ein Erbbaurecht lässt sich nicht darauf stützen, dass die Veräußerung eines Erbbaurechts nach dessen Inhalt auch von der Zustimmung des Grundstückseigentümers abhängt.*)
3. Eine solche Abweichung kommt nur ausnahmsweise und nur in Betracht, wenn der Eintritt des Vorkaufsfalls und die Ausübung des Vorkaufsrechts auf Grund von anderen für alle Beteiligten erkennbaren eindeutigen und sicher vorhersehbaren Umständen im Zeitpunkt der Beurkundung weniger wahrscheinlich ist als die Nichtausübung.*)
4. Bei der Bemessung der gebotenen Abweichung von dem Regelwert des § 20 Abs. 2 KostO hat der Tatrichter ein Ermessen, dessen Ausübung im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt überprüfbar ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 4454
BGH, Beschluss vom 29.09.2011 - V ZB 241/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4376
BGH, Urteil vom 28.09.1984 - V ZR 43/83
Auch seit der Neufassung von § 313 BGB durch das Gesetz vom 30. 5. 1973 (BGBl I, 501) können Grundstückskaufverträge nach der Auflassung (aber noch vor der Eigentumsumschreibung) formlos abgeändert werden.*)
VolltextIBRRS 2011, 4335
BGH, Beschluss vom 29.09.2011 - V ZB 1/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4268
BGH, Urteil vom 02.10.1987 - V ZR 42/86
1. Eine Anschlußberufung gem. § 521 ZPO ist nur zulässig, wenn damit mehr erreicht werden soll als die Zurückweisung der Berufung. Unzulässig ist daher die Anschließung mit einem Antrag, der dem bereits in erster Instanz zuerkannten Klageantrag entspricht.
2. Ist ein notarieller Grundstücksvertrag noch nicht durch Auflassung vollzogen, dann muß eine diesen Vertrag inhaltlich ergänzende mündliche Vereinbarung der Vertragsparteien beurkundet werden.
VolltextIBRRS 2011, 4244
KG, Beschluss vom 25.10.2011 - 1 W 480/11
Wollen die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft eine Teilfläche ihres Wohnungseigentumsgrundstücks abtrennen und veräußern, so müssen sie hierzu nicht sämtliche Sondereigentumsrechte, sondern nur diejenigen im Bereich der abzutrennenden Teilfläche aufheben. Dabei etwa entstehende isolierte Miteigentumsanteile müssen mit einem oder mehreren anderen Miteigentumsanteilen am Restgrundstück verbunden werden. Das gilt auch, wenn das Gebäude, das im Bereich der abzuschreibenden Teilfläche liegen sollte, noch nicht erbaut ist, die Wohnungsgrundbuchblätter jedoch schon angelegt sind.*)
VolltextIBRRS 2011, 4226
BGH, Urteil vom 21.02.1991 - V ZB 13/90
Macht die Teilungserklärung die Veräußerung des Wohnungseigentums von der Zustimmung des Verwalters abhängig, so gilt dies auch für die Veräußerung aus der Hand des teilenden Eigentümers nach Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft.*)
VolltextIBRRS 2011, 4139
OLG München, Beschluss vom 24.11.2010 - 34 Wx 103/10
Die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten eines an dem Rechtsgeschäft nicht beteiligten Dritten (hier: "für die Erben" einer noch lebenden Person) ist unwirksam, weil § 328 BGB auf dingliche Rechte nicht anwendbar ist. Ergibt sich die Bestellung eines derartigen Rechts aus der Eintragung selbst, ist diese von Amts wegen zu löschen.*)
VolltextIBRRS 2011, 4133
OLG Celle, Urteil vom 15.07.2011 - Not 7/11
Die bloße Bitte eines Maklers um Grundbucheinsicht berechtigt den Notar ohne nähere Prüfung eines berechtigten Interesses nicht zur Einholung eines Grundbuchauszugs im automatisierten Abrufverfahren.*)
VolltextIBRRS 2011, 4115
BGH, Beschluss vom 29.09.2011 - V ZB 3/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4084
OLG München, Beschluss vom 05.08.2010 - 27 Wx 45/10
Die Verpflichtung des Eigentümers dem Versprechensempfänger, mehrere beschränkte persönliche Dienstbarkeiten gleichen Inhalts zugunsten beliebiger vom Versprechensempfänger benannter Dritter zu bestellen, kann durch eine Vormerkung gesichert werden.
VolltextIBRRS 2011, 4048
OLG München, Beschluss vom 09.08.2011 - 34 Wx 248/11
Zum grundbuchmäßigen Nachweis der Aufhebung einer Veräußerungsbeschränkung (§ 12 WEG) durch Eigentümerbeschluss.*)
VolltextIBRRS 2011, 3991
KG, Beschluss vom 14.07.2011 - 1 W 193/11
Erwirbt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Grundstücks- oder Wohnungseigentum, reicht es für die Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch aus, wenn die GbR und ihre Gesellschafter in der notariellen Auflassungsverhandlung benannt sind und die für die GbR Handelnden erklären, dass sie deren alleinige Gesellschafter sind; weiterer Nachweise der Existenz, der Identität und der Vertretungsverhältnisse dieser GbR bedarf es gegenüber dem Grundbuchamt nicht (Anschluss an BGH, NJW 2011, 1958).*)
VolltextIBRRS 2011, 3978
OLG München, Beschluss vom 15.06.2011 - 34 Wx 158/10
Beim Erwerbsgeschäft einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bedarf es - von Ausnahmen abgesehen - über deren Benennung und Bezeichnung ihrer Gesellschafter in der notariellen Auflassungsverhandlung hinaus keiner Nachweise zu Existenz, Identität und ihrer Vertretung (Anschluss an BGH vom 28.4.2011, V ZB 194/10 = ZIP 2011, 1003; Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung, zuletzt Beschluss vom 4.4.2011, 34 Wx 159/10).*)
VolltextIBRRS 2011, 3952
BGH, Beschluss vom 19.09.2011 - V ZB 321/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3939
BGH, Beschluss vom 16.09.2011 - V ZB 63/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3897
OLG Oldenburg, Beschluss vom 17.03.2011 - 12 W 50/11
1. Zur Bemessung des Geschäftswerts für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit betreffend den Betrieb einer Photovoltaikanlage, wenn die Dienstbarkeit zugunsten des finanzierenden Darlehensgläubigers eingetragen wird.
2. Der Geschäftswert für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit betreffend den Betrieb einer von Grundstückseigentümer betriebenen Photovoltaikanlage bemisst sich, wenn die Dienstbarkeit zu Gunsten des finanzierenden Darlehensgläubigers eingetragen wird, nach der Höhe des Darlehens.
VolltextIBRRS 2011, 3891
KG, Beschluss vom 02.08.2011 - 1 W 243/11
Die Voreintragung des Berechtigten ist nicht entsprechend § 40 Abs. 1 GBO entbehrlich, wenn der Erbe nicht die Übertragung des Grundstücks, sondern zunächst nur eine Auflassungsvormerkung zugunsten eines Erwerbers verbunden mit einer Belastung des Grundstücks eintragen lassen will.*)
VolltextIBRRS 2011, 3890
OLG Hamm, Beschluss vom 17.08.2011 - 15 W 242/11
1. Gegen die Verfügung des Grundbuchamtes, durch die einem Beteiligten die Verpflichtung zur Vornahme bestimmter Handlungen gem. § 82 S. 1 GBO auferlegt wird, ist die Beschwerde nach § 71 Abs. 1 GBO statthaft (Abweichung von OLG München FGPrax 2010, 122).*)
2. Die Verpflichtung eines Beteiligten aus § 82 S. 1 GBO ist erschöpft, wenn er einer Aufforderung des Grundbuchamtes folgend einen Antrag gestellt hat, der zu einer berichtigenden Eintragung im Grundbuch geführt hat.*)
3. Hat das Grundbuchamt diese Eintragung unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften vorgenommen, kann es nicht den ursprünglich verpflichteten Beteiligten auf die Beibringung weiterer Nachweise (hier betr. den Eintritt einer Nacherbfolge) in Anspruch nehmen, sondern ist darauf beschränkt, gem. § 53 Abs. 1 S. 1 GBO einen Amtswiderspruch einzutragen, nachdem es die dazu erforderlichen eigenen Ermittlungen zur fortbestehenden Unrichtigkeit des Grundbuchs durchgeführt hat.*)
VolltextIBRRS 2011, 3872
OLG München, Beschluss vom 30.09.2011 - 34 Wx 418/11
Beinhaltet der Vollstreckungstitel (das Urteil) als Gläubigerin eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ohne auch ihre (alle) Gesellschafter auszuweisen, eignet sich dieser nicht zur Eintragung einer Zwangshypothek. Die fehlende (oder ungenügende) Bezeichnung der Gesellschafter im vorgelegten Titel ist nicht in jedem Fall ein unbehebbarer Mangel.*)
VolltextIBRRS 2011, 3871
OLG München, Beschluss vom 30.09.2011 - 34 Wx 356/11
1. Zum zulässigen Inhalt einer Zwischenverfügung.*)
2. Nicht kapitalisiert im Titel ausgewiesene Zinsen können im Rahmen der Zwangshypothek nicht als fester Betrag ins Grundbuch eingetragen werden.*)
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