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Sachgebiet: Immobilien

5152 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2003

IBRRS 2003, 2025
ImmobilienImmobilien
Baulandsachen: Verzinsung des Geldausgleichs

BVerfG, Beschluss vom 08.05.2002 - 1 BvR 485/01

Die Rechtsauffassung, dass der Zinsanspruch des Eigentümers nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 64 Abs. 2 Satz 3 BauGB gegeben sei und voraussetze, dass die Anfechtung des Umlegungsplans lediglich wegen der Höhe einer Geldleistung erfolgt sei und dass ein Härtefall vorliege, ist nicht nachvollziehbar. Sie ist unter keinem erkennbaren Gesichtspunkt mehr vertretbar und daher willkürlich.

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IBRRS 2003, 1983
ImmobilienImmobilien
Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis nach Grundstücksteilung

BGH, Urteil vom 11.07.2003 - V ZR 199/02

Wird ein einheitlich (hier: mit einer Burganlage) bebautes Grundstück so geteilt, daß auf jedem der beiden neu entstandenen Grundstücke ein Gebäude steht, kann der Erwerber des einen Grundstücks nach den Grundsätzen des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses verpflichtet sein, bauliche Änderungen an seinem Gebäude in einer die Belange des anderen (teilenden) Grundstückseigentümers möglichst wenig beeinträchtigenden Weise zu verwirklichen.*)

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IBRRS 2003, 1962
ImmobilienImmobilien
Bedarfssteigerung vom Wegerecht umfasst?

BGH, Urteil vom 06.06.2003 - V ZR 318/02

Wird ein auf dem herrschenden Grundstück unterhaltener Betrieb durch Hinzupachten von Flächen erweitert, so erlaubt eine Grunddienstbarkeit in Form eines Wegerechts grundsätzlich keine Nutzung, die dem Betrieb auf den Pachtflächen dient. Nur soweit der durch die Erweiterung des Betriebs erhöhte Bedarf auch bei einer an sich möglich gewesenen Erweiterung auf dem herrschenden Grundstück entstanden wäre und dies auf eine zur Zeit der Dienstbarkeitsbestellung vorhersehbare Bedarfssteigerung, in der Sache aber gleichbleibenden Nutzung zurückzuführen ist, kann eine andere Betrachtung geboten sein.*)

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IBRRS 2003, 1944
ImmobilienImmobilien
Haftung wegen Abbruchs von Vertragsverhandlungen

OLG Rostock, Urteil vom 30.01.2003 - 1 U 41/01

1. Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Haftung desjenigen, der den späteren Vertragsschluss als sicher hinstellt, dann aber die Vertragsverhandlungen ohne triftigen Grund abbricht, gelten grundsätzlich nicht bei formbedürftigen Rechtsgeschäften, weil dies auf einen dem Formerfordernis zuwiderlaufenden indirekten Zwang zum Vertragsschluss hinausliefe.*)

2. Voraussetzung für eine Haftung aus culpa in contrahendo ist in diesen Fällen regelmäßig eine vorsätzliche Treuepflichtverletzung, die darin zu sehen ist, dass der Partner eine tatsächlich nicht vorhandene Abschlussbereitschaft vorspiegelt oder von einer geäußerten Abschlussbereitschaft abrückt, ohne dies zu offenbaren.*)

3. Das gilt jedoch nur, wenn die Formvorschrift gerade den Schutz desjenigen bezweckt, der die Vertragsverhandlungen abbricht. Auf § 313 Satz 1 BGB a.F. und § 2 GmbHG trifft das in jedem Fall zu, weil diese Bestimmungen alle am Vertrag Beteiligten schützen wollen. Dagegen schützt § 4 VerbrKrG nur den Verbraucher. Verweigert die Bank den als sicher hingestellten Vertragsschluss, verbleibt es deshalb bei der erweiterten Haftung, die bei formfreien Rechtsgeschäften greift.*)

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IBRRS 2003, 1940
ImmobilienImmobilien
Kreditverträge nach dem “Haustürwiderrufsgesetz” widerrufen?

OLG Hamm, Urteil vom 01.10.2002 - 21 U 165/01

1. Ein notariell beurkundeter Bauträgervertrag, für dessen Finanzierung Kreditverträge abgeschlossen worden sind, kann nicht nach dem Haustürwiderrufsgesetz widerrufen werden.

2. Realkreditvertrag und finanziertes Grundstücksgeschäft stellen kein zu einer wirtschaftlichen Einheit verbundenes Geschäft dar; es liegt auch kein verbundenes Geschäft i.S.d. § 9 VerbrKrG vor.

3. Ein Ausnahmefall, in dem der Darlehensgeber sich nicht mit seiner Finanzierungsrolle begnügt, sondern die Funktion des Verkäufers übernimmt, kann nicht allein in dem Umstand gesehen werden, dass der Erwerber mit dem aufgenommenen Darlehen die Eigentumswohnung finanzieren möchte.

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IBRRS 2003, 1929
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Geruchsbelästigungen durch Nutztierhaltung

OLG Brandenburg, Urteil vom 27.03.2003 - 5 U 245/01

1. Zur Ortsüblichkeit von Viehhaltung in einer Umgebung, die zu einem Allgemeinen Wohngebiet erklärt worden.

2. Für die Beurteilung der Ortsüblichkeit, für die von einem Vergleich des beeinträchtigenden Grundstücks mit anderen Grundstücken des Bezirks entsprechend dem Gepräge dieser Gegend auszugehen ist, muß auf die gesamte Ortschaft als Beobachtungsgebiet abgestellt werden (BGH, NJW 1976,1204; OLG Braunschweig, Niedersächs. Rechtspfleger 1987, 185).

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IBRRS 2003, 1889
ImmobilienImmobilien
Rückabwicklung eines Immobilienkaufvertrages

OLG Koblenz, Urteil vom 24.04.2003 - 5 U 1566/00

Zur Berechnung der wechselseitigen Ansprüche bei Rückabwicklung eines auf arglistiger Täuschung beruhenden Immobilienkaufvertrages.*)

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IBRRS 2003, 1887
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verantwortlichkeit für Bauschäden am Nachbargebäude

OLG Koblenz, Urteil vom 17.07.2003 - 5 U 18/03

1. Eine deliktische Haftung des Bauherrn für baubedingte Schäden am Nachbargebäude scheidet aus, wenn er die Arbeiten von Fachleuten hat durchführen lassen, deren Sachkunde er vertrauen durfte. Architekt und Bauunternehmer sind keine Verrichtungsgehilfen des Bauherrn.*)

2. Für derartige Schäden schuldet der Bauherr jedoch in entsprechender Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB einen angemessenen Ausgleich, wenn der Geschädigte die Beeinträchtigung nicht abwehren konnte.*)

3. Der Ausgleichsanspruch verjährt auch dann nach 30 Jahren, wenn daneben ein Anspruch aus unerlaubter Handlung in Betracht kommt, für den die dreijährige Verjährungsfrist des § 852 BGB gilt.*)

4. Hat der Kläger erstinstanzlich keinen Anlass, zu seiner Aktivlegitimation ergänzend vorzutragen, muss neues Vorbringen in zweiter Instanz jedenfalls mangels Nachlässigkeit berücksichtigt werden.*)




IBRRS 2003, 1884
ImmobilienImmobilien
Ablauf von Niederschlagswasser auf das Nachbargrundstück

OLG Köln, Urteil vom 06.09.2002 - 19 U 87/02

Gemäß § 27 NachbG-NW sind bauliche Anlagen so einzurichten, dass Niederschlagswasser nicht auf das Nachbargrundstück geleitet wird. Der Eigentümer eines Grundstückes wird hierdurch aber nicht verpflichtet, den Ablauf des Niederschlagswassers aufgrund der natürlichen Gestaltung des Bodens auf das Nachbargrundstück zu verhindern.

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IBRRS 2003, 1874
ImmobilienImmobilien
Einschränkung des Nießbrauchrechts

BGH, Urteil vom 06.06.2003 - V ZR 392/02

Auch für das Revisionsverfahren nach dem Zivilprozeßreformgesetz müssen die Gründe des Berufungsurteils tatbestandliche Darstellungen enthalten, die für eine revisionsrechtliche Nachprüfung ausreichen. Insbesondere müssen die tatsächlichen Grundlagen der Entscheidung des Berufungsgerichts zweifelsfrei zu erkennen sein.*)

Ein Nießbrauch kann in zulässiger Weise dahin eingeschränkt werden, daß der Nießbraucher von den Nutzungen eines Grundstücks lediglich eine Quote erhalten soll (Quotennießbrauch). In diesem Fall findet im Verhältnis zwischen Nießbraucher und Eigentümer § 748 BGB nur insoweit Anwendung, als Lasten und Kosten der gemeinschaftlichen Berechtigung zu Nutzungsziehungen betroffen sind.*)

Zu der gewöhnlichen, dem Nießbraucher obliegenden Unterhaltung der Sache zählen nur solche Maßnahmen, die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung regelmäßig, und zwar wiederkehrend innerhalb kürzerer Zeitabstände zu erwarten sind.*)

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IBRRS 2003, 1873
ImmobilienImmobilien
Genossenschaft als Rechtsnachfolgerin des Nutzers

BGH, Urteil vom 30.05.2003 - V ZR 370/02

Ist eine Genossenschaft mit gewerblichem oder handwerklichem Geschäftsgegenstand zwar nicht formell als Investitionsauftraggeberin aufgetreten, oblag ihr aber von Anfang an gegenüber der bauausführenden Stelle die Finanzierung des Bauprojekts und erhielt sie nach Bauausführung die Nutzung ohne die Einschränkungen der Anordnung für die Übertragung volkseigener unbeweglicher Grundmittel an sozialistische Genossenschaften vom 11. Oktober 1974 übertragen, so kann sie in entsprechender Anwendung des § 9 Abs. 2 Nr. 3 SachenRBerG als Rechtsnachfolgerin des Nutzers angesehen werden.*)

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IBRRS 2003, 1871
ImmobilienImmobilien
Leistungsbestimmungsrecht eines Drittbegünstigten

BGH, Urteil vom 30.05.2003 - V ZR 216/02

Auf das Leistungsbestimmungsrecht eines Drittbegünstigten (§ 328 Abs. 1 BGB) finden die Regeln zur Leistungsbestimmung durch eine Partei (§ 315 BGB), und nicht die Vorschriften zur Leistungsbestimmung durch einen Dritten (§§ 317 ff. BGB) Anwendung.*)

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IBRRS 2003, 1837
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Pflicht zur Bewilligung einer Baulast

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.04.2003 - 9 U 204/02

1. Eine Verpflichtung zur Bewilligung einer Baulast kann sich aus einer Grunddienstbarkeit ergeben, und zwar als Nebenpflicht aus dem durch die Grunddienstbarkeit begründeten gesetzlichen Schuldverhältnis, wenn die Bewilligung der Baulast für den Berechtigten notwendig ist, um den Zweck der Grunddienstbarkeit zu verwirklichen.

2. Zu den Voraussetzungen einer solchen Verpflichtung.

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IBRRS 2003, 1716
ImmobilienImmobilien
Zusammenschluss von Grundstücken: Grunddienstbarkeit ausgedehnt?

OLG Hamm, Beschluss vom 21.01.2003 - 15 W 461/02

1) Wird ein mit einer Grunddienstbarkeit belastetes Grundstück mit anderen Grundstücken vereinigt (§ 890 Abs. 1 BGB), so erstreckt sich die bestehende Belastung nicht auf die anderen Teile des neuen Grundstücks.*)

2) Wird bei der Anlegung des Loseblattgrundbuchs die Beschränkung der Belastung auf die dem früheren Grundstück entsprechende Teilfläche nicht übernommen, so wird das Grundbuch unrichtig; an die Veräußerung der herrschenden Grundstücke kann sich ein gutgläubiger Erwerb in Ansehung der Grunddienstbarkeit anschließen.*)

3) Weist das Rechtsbeschwerdegericht die Sache zur abschließenden Entscheidung über die Eintragung eines Amtswiderspruchs an das Grundbuchamt zurück, so kann es gleichzeitig gem. § 76 GBO das Grundbuchamt zur Eintragung eines vorläufigen Amtswiderspruchs anweisen.*)

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IBRRS 2003, 1710
ImmobilienImmobilien
Mitbenutzung der Tiefgaragenzufahrt als entgeltliches Notwegerecht

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.07.2002 - 4 U 10/02

Ist für die Eigentümer eines Bürohauses ohne eigene Zufahrt zu den Einstellplätzen im Untergeschoss vor mehr als 30 Jahren im Zuge des Neubaus eines benachbarten Laden- und Bürokomplexes eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf eine - nie bestellte - Grunddienstbarkeit betreffend die Mitbenutzung der Tiefgaragenzufahrt sowie der unterirdischen Fahrstraßen des Neubaukomplexes eingetragen worden und ist diese Mitbenutzung seitdem toleriert worden, so können sich die Eigentümer des Bürohauses gegenüber dem Begehren der heutigen Eigentümer des Neubaukomplexes, die Mitbenutzung der Zufahrt zu den Einstellplätzen zu unterlassen, in zumindest entsprechender Anwendung von § 917 Abs. 1 BGB auf ein entgeltliches Notwegrecht berufen, um zu den Einstellplätzen des Bürohauses zu gelangen.*)

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IBRRS 2003, 1677
ImmobilienImmobilien
Sicherung des Vorkausfsrechts des Miteigentümers

BayObLG, Beschluss vom 14.11.2002 - 2 Z BR 114/02

Räumen sich die Miteigentümer eines Grundstücks gegenseitig für den Fall der Insolvenz ein Ankaufsrecht oder Vorkausfsrecht ein, so genügt jeweils eine Vormerkung zugunsten jeden Miteigentümers.*)

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IBRRS 2003, 1673
ImmobilienImmobilien
Feststellung des "Verkehrswerts"

BayObLG, Urteil vom 10.12.2002 - 1 Z RR 614/00

Zur Feststellung des "Verkehrswerts" eines zur Vermeidung einer Enteignung abgetretenen Grundstücks.*)

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IBRRS 2003, 1671
ImmobilienImmobilien
Erwerbsverbot wegen formnichtigen Kaufvertrages

OLG Naumburg, Beschluss vom 18.12.2002 - 11 W 306/02

1. Ist ein Grundstückskaufvertrag formnichtig und droht die Heilung des Formmangels über § 313 Satz 2 BGB a.F., kann der Grundstückseigentümer im Wege der einstweiligen Verfügung die Eintragung des Käufers durch ein Erwerbsverbot selbst dann verhindern, wenn der Eintragungsantrag bereits beim Grundbuchamt gestellt ist.*)

2. Das Erwerbsverbot dient dem Zweck, den mit der Formnichtigkeit einhergehenden Kondiktionsanspruch vor der Vereitelung durch Vollzug der Eintragung des zur Herausgabe der Auflassung verpflichteten Grundstückserwerbers im Grundbuch zu bewahren. Es kommt dann nicht zum Tragen, wenn der Kondiktionsanspruch über § 814 BGB ausgeschlossen ist, weil den Parteien aufgrund der Belehrung durch den Notar über die Folgen unrichtiger bzw. unvollständiger Beurkundung die Nichtigkeit des Grundstückskaufs positiv bekann war.*)

3. Einer vor diesem Hintergrund erbrachten Leistung liegt regelmäßig nicht der Wille zur Erfüllung des Grundgeschäfts zugrunde. Es geht vielmehr um Herbeiführung der Heilung und des dann vereinbarten Leistungsaustauschs. Wird dieser Zweck verfehlt, ist dem sich hieraus ergebenden Kondiktionsanspruch § 814 BGB nicht entgegen zu halten. Von Zweckverfehlung kann allerdings dann kein Rede sein, wenn der "Kaufpreis" ganz oder überwiegend entrichtet ist und zur Verwirklichung des Gewollten allein die Grundbucheintragung aussteht. Das beantragte Erwerbsverbot soll in diesem Fall die Zweckverfehlung und damit den Kondiktionsanspruch erst herbeiführen. Einem solchen Vorgehen steht zumindest § 815 BGB entgegen.*)

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IBRRS 2003, 1670
ImmobilienImmobilien
Wohnungskauf: Beweislast bei Mangelbehauptung

OLG Celle, Urteil vom 19.12.2002 - 4 U 111/02

1. Die Berufungseinlegung ist wirksam, wenn der Rechtsanwalt zwar bei Abfassung noch nicht, aber bei Eingang der Berufungsschrift beim Oberlandesgericht zugelassen ist.*)

2. Auch im Werkrecht trägt der Besteller die Beweislast dafür, dass er von dem Unternehmer über den Standort von Müllcontainern vor dem Haus nicht aufgeklärt worden ist, wenn der Unternehmer eine erfolgte Aufklärung substantiiert behauptet hat.*)

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IBRRS 2003, 1650
ImmobilienImmobilien
Umfang der Unwirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages

OLG Celle, Urteil vom 19.12.2002 - 4 U 105/02

1. Die Unwirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz ergreift auch eine in der gleichen Urkunde dem Geschäftsbesorger erteilte Vollmacht.*)

2. In der Regel besteht kein Anspruch der finanzierenden Bank auf erneute Erteilung einer Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung in der ursprünglichen Form bei - unterstellt - wirksamen Darlehensvertrag unter dem Gesichtspunkt des dolo-agit-Einwandes.*)

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IBRRS 2003, 1635
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch

BGH, Urteil vom 30.05.2003 - V ZR 37/02

a) Wird durch den Bruch einer von den Stadtwerken privatrechtlich betriebenen Wasserversorgungsleitung das benachbarte Grundstück überschwemmt, so haben die Stadtwerke für die Schäden des Eigentümers oder Grundstücksnutzers einen angemessenen Ausgleich in Geld zu leisten (Bestätigung der bisherigen Senatsrechtsprechung).*)

b) Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch wird durch die Anlagenhaftung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 HaftpflG nicht ausgeschlossen.*)

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IBRRS 2003, 1626
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
"Echter Erschließungsvertrag": Erschließungskosten

OLG Schleswig, Urteil vom 13.03.2003 - 16 U 100/02

Wer aufgrund eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB die Erschließung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchführt, kann von einem begünstigten Grundstückseigentümer Erstattung der anteiligen Erschließungskosten ausschließlich aufgrund einer mit diesem getroffenen vertraglichen Vereinbarung verlangen.

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IBRRS 2003, 1621
ImmobilienImmobilien
Kostenrecht: Bauverpflichtung ist wertmäßig einzurechnen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.11.2002 - 10 W 98/02

1. Eine durch den Käufer übernommene Bauverpflichtung ist regelmäßig als eine zusätzliche Leistung für die Überlassung des Grundstücks im Sinne des § 20 Abs. 1 S. 1 2. Halbs. KostO anzusehen und daher wertmäßig dem Kaufpreis hinzuzurechnen.*)

2. Für die Bewertung einer in einem Grundstückskaufvertrag vereinbarten Bauverpflichtung ist das Interesse des Berechtigten an der Errichtung des Gebäudes maßgebend. Dieses kann wirtschaftlicher oder ideeller Art sein.*)

3. Die Bemessung des wirtschaftlichen Interesses erfolgt nach § 30 Abs. 1 KostO, die des ideellen Interesses nach § 30 Abs. 2, 3 KostO. Ist das Interesse zugleich wirtschaftlicher und ideeller Art, so sind die Werte beider Interessen zu ermitteln und zusammenzurechnen.*)

4. Erstreckt sich das wirtschaftliche Interesse lediglich auf die Übertragung von Unterhaltungs- und Sanierungspflichten und der damit verbundenen Kosten, bemisst sich dieses Interesse nach einem Bruchteil von ca. 20 - 30 % der ersparten voraussichtlichen Sanierungskosten.*)

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IBRRS 2003, 1620
ImmobilienImmobilien
Verkäufer muss über Fäkalienkeller aufklären - auch ungefragt

OLG Dresden, Beschluss vom 02.04.2003 - 11 U 1901/02

Ein mit 100 m³ Fäkalabwasser gefüllter selbständiger Keller ist ein Umstand, den der Verkäufer eines Grundstücks ungefragt dem Käufer offenbaren muss, auch wenn der Käufer weiß, dass auf dem Grundstück ein selbständiges Kellergewölbe existiert.*)

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IBRRS 2003, 1616
ImmobilienImmobilien
Änderung des für ein Gewerbegrundstück geschuldeten Erbbauzinses

OLG Frankfurt, Urteil vom 19.02.2003 - 21 U 37/02

Die vertraglich vereinbarte Änderung des für ein Gewerbegrundstück geschuldeten Erbbauzinses, wenn sich Leistung und Gegenleistung nicht mehr in einer "nach Recht und Billigkeit" angemessenen Weise entsprechen, richtet sich nicht zwingend nach dem geänderten Grundstückswert. Die Wertsteigerung des Grundstücks, die im Wesentlichen auf einer nicht absehbaren Änderung der planungsrechtlichen Situation beruht, führt jedenfalls dann nicht zu einer auszugleichenden Äquivalenzverschiebung, wenn der Erbbauberechtigte die Möglichkeit einer gesteigerten Nutzung des Grundstücks nicht realisiert.*)

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IBRRS 2003, 1615
ImmobilienImmobilien
Gutgläubiger Eigentumserwerb an einem Grundstück

OLG Naumburg, Beschluss vom 25.02.2003 - 11 Wx 19/02

Zum gutgläubigen Eigentumserwerb an einem Grundstück in Erfüllung eines Vermächtnisses.*)

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IBRRS 2003, 1613
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Bedeutung des Begriffes "Altlast"

OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.03.2003 - 1 U 67/02

1. Mangels konkreter anderer vertraglicher Regelung ist auch in Verträgen, die im Jahre 1998 geschlossen wurden, der Begriff "Altlast" so zu verstehen, wie er seit 01.03.1999 in § 2 Abs. 5 BBodSchG definiert wird.*)

2. Eine mit einer zu hohen PAK-Konzentration (polycyclische Kohlenwasserstoffe) behaftete Teer- bzw. Asphaltdecke stellt weder eine schädliche Bodenveränderung (§ 2 Abs. 3 BBodSchG) noch eine Altlast (§ 2 Abs. 5 BBodSchG) dar, wenn ausgeschlossen ist, dass Regenwasserdurchsickerungen und damit verbundene vertikale Schadstoffverlagerungen in den darunter liegenden Boden bzw. in Grundwasserleiter möglich sind.*)

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IBRRS 2003, 1611
ImmobilienImmobilien
Löschung des im Grundbuch eingetragenen Nacherbenvermerks

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.03.2003 - 3 Wx 162/02

Übereignet der nicht befreite Vorerbe in Erfüllung eines angeordneten Vermächtnisses ein Nachlassgrundstück an den Vermächtnisnehmer, so ist zur Löschung des im Grundbuch eingetragenen Nacherbenvermerks die Zustimmung des (der) Nacherben nicht erforderlich.*)

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IBRRS 2003, 1610
ImmobilienImmobilien
Rückforderung einer Immobilienzuwendung an Schwiegersohn

OLG Celle, Urteil vom 27.03.2003 - 6 U 198/02

1. Veräußern Eltern an ihr Kind und dessen Ehegatten in einer ausschließlich als Kaufvertrag bezeichneten Vereinbarung ein Erbbaurecht zu einem Preis, der nur etwa der Hälfte des Verkehrswertes entspricht, so liegt darin auch dann keine (gemischte) Schenkung, wenn den Parteien die Wertdifferenz bei Vertragsschluss bewusst war. Vielmehr handelt es sich insoweit um eine mit den ehebezogenen Zuwendungen unter Ehegatten vergleichbare Begünstigung.*)

2. Ein Anspruch wegen Rückforderung dieser anteiligen unentgeltlichen Zuwendung gegenüber dem Schwiegerkind nach Scheitern der Ehe ist grundsätzlich nach den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage möglich.*)

3. An der Unzumutbarkeit der Aufrechterhaltung der geschaffenen Vermögenslage fehlt es indessen, wenn im Rahmen des Scheidungsverfahrens ein Zugewinnausgleich zwischen dem Kind der Kläger und dem Schwiegerkind herbeigeführt werde, durch den dem Kind die Hälfte des dem Schwiegerkind über den Kaufpreis unentgeltlich zugewandten Mehrwertes zugeflossen ist. Anderenfalls bestünde die Gefahr einer doppelten Inanspruchnahme des Schwiegerkindes.*)

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IBRRS 2003, 1601
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zusicherung der Bebaubarkeit des Grundstücks

OLG Dresden, Urteil vom 16.04.2003 - 11 U 1340/02

1. Die Klageerweiterung ist wirksam erhoben, wenn sie den Gegner nachweislich erreicht, auf eine förmliche Zustellung kommt es nicht an.*)

2. Wenn der Kläger in der mündlichen Verhandlung nur den Antrag aus dem Klageschriftsatz, nicht aber aus dem Schriftsatz mit der Klageerweiterung stellt, hat er den Antrag aus der Klageerweiterung stillschweigend zurückgenommen.*)

3. Der Verkäufer sichert die Bebaubarkeit eines Grundstücks nicht zu, wenn er im Kaufvertrag nur erklärt: es gebe eine positive Bauvoranfrage, welche nach der mündlichen Erklärung der Sachbearbeiterin noch wirksam sei; 6000 qm könnten als Bauland genutzt werden, die Baubehörde habe vorab mündlich erklärt, es könnten 8 Eigenheime gebaut werden; jedenfalls dann nicht, wenn zuvor der Käufer im Vertrag erklärt haben wollte, 6000 qm seien als Bauland genehmigt worden und 10 Eigenheimstandorte würden genehmigt werden.*)

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IBRRS 2003, 1600
ImmobilienImmobilien
Pflicht zur Bewilligung einer Baulast

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.04.2003 - I-9 U 204/02

1. Eine Verpflichtung zur Bewilligung einer Baulast kann sich aus einer Grunddienstbarkeit ergeben, und zwar als Nebenpflicht aus dem durch die Grunddienstbarkeit begründeten gesetzlichen Schuldverhältnis, wenn die Bewilligung der Baulast für den Berechtigten notwendig ist, um den Zweck der Grunddienstbarkeit zu verwirklichen.

2. Zu den Voraussetzungen einer solchen Verpflichtung.

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IBRRS 2003, 1598
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kauf von vermeintlichem Bauerwartungsland: Auflösung des Vertrages?

OLG Naumburg, Urteil vom 13.05.2003 - 11 U 82/02

Kauft eine Gemeinde Agrarflächen mit der fehlerhaften Vorstellung, es handelt sich bereits um Bauerwartungsland, und wird die Sachmängelgewährleistung hierbei ausgeschlossen, so kann sie sich unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vom Vertrag lösen, selbst wenn der geschuldete Kaufpreis den Grundstückswert um ein Vielfaches übersteigt.*)

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IBRRS 2003, 1594
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kauf eines Planungspaketes i.V.m. Grundstückserwerb

OLG Naumburg, Urteil vom 21.01.2003 - 11 U 2/02

1. Der Kauf eines Planungspakets kann so mit dem Erwerb des zu bebauenden Grundstücks verbunden sein, dass ein einheitliches, insgesamt zu beurkundendes Geschäft vorliegt.*)

2. Schließt sich an den formnichtigen Grundstückskauf mit Auflassung der formnichtige Kauf der Planungen an, können Auflassung und Grundbucheintragung die Nichtigkeit des Gesamtgeschäfts nicht heilen.*)

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IBRRS 2003, 1584
ImmobilienImmobilien
Redlicher Erwerb trotzt "Schwarzgeldabrede"

BVerwG, Urteil vom 30.04.2003 - 8 C 10.02

Der Rechtserwerb an einem Grundstück ist nicht deshalb unredlich, weil der zugrunde liegende Kaufvertrag unter gleichzeitiger Vereinbarung von "Schwarzgeld" abgeschlossen worden ist. Ein mit einer Schwarzgeldabrede verbundener Kaufvertrag stellte unter den besonderen Gegebenheiten in der DDR keine sittlich anstößige, moralisch verwerfliche Manipulation im Sinne des Vermögensrechtes dar. Für die Beurteilung der sittlichen Anstößigkeit des Erwerbsvorganges ist es unerheblich, ob der an der Schwarzgeldabrede beteiligte Veräußerer selbst Restitutionsansprüche geltend macht oder ein früherer Inhaber des Vermögenswertes.*)

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IBRRS 2003, 1558
ImmobilienImmobilien
Duldung einer nachträglichen Überbauung

OLG Braunschweig, Urteil vom 19.02.2003 - 7 U 128/02

1. Eine Duldungspflicht des neuen Eigentümers bzgl. einer Überbauung allein aufgrund einer zwischen seinem Rechtsvorgänger und dem überbauenden Nachbarn möglicherweise zu Stande gekommenen schuldrechtlichen Vereinbarung besteht nicht. Denn eine schuldrechtliche Vereinbarung ohne dingliche Sicherung bindet den Rechtsnachfolger nicht.

2. Nachträgliche Veränderungen und Erweiterungen eines Gebäudes sind kein Überbau im Rechtssinne, den der Nachbar zu dulden hat. Nachträgliche Grenzüberschreitungen führen also lediglich dann zur Anwendung des § 912 BGB, wenn der nachträgliche Anbau selbst ein Gebäude darstellt.

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IBRRS 2003, 1555
ImmobilienImmobilien
Bewertung einer Bauverpflichtung

OLG Hamm, Beschluss vom 27.02.2003 - 15 W 297/01

1) Übernimmt der Erwerber in einem Grundstückskaufvertrag mit einem Vorhabenträger im Sinne des § 7 BauGBMaßnG eine Bauverpflichtung, so kann die Bewertung sich nicht an dem öffentlichen Interesse der Gemeinde an einer zügigen und geschlossenen Entwicklung des neuen Baugebietes (entsprechend dem Regelwert des § 30 Abs. 2 KostO) orientieren, sondern muß das erwerbswirtschaftliche Interesse des Vorhabenträgers angemessen berücksichtigen.*)

2) Dies gilt auch dann, wenn der Vorhabenträger eine erwerbswirtschaftlich tätige Landesentwicklungsgesellschaft ist, deren Kapitalanteile mittelbar überwiegend von dem Land Nordrhein-Westfalen gehalten werden.*)

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IBRRS 2003, 1554
ImmobilienImmobilien
Anpassung des Erbauzinses

OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.04.2003 - 9 U 47/02

Zur Anpassung des Erbauzinses für ein gewerblich genutztes Grundstück, wenn diese nach dem Vertrag über das Erbbaurecht bei wesentlicher Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere Verschlechterung der Kaufkraft um mindestens 20% zu erfolgen hat (Mitberücksichtigung der Wertentwicklung vergleichbarer Grundstücke).*)

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IBRRS 2003, 1553
ImmobilienImmobilien
Gebührenfreiheit nach § 60 Abs. 4 KostO

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.03.2003 - 20 W 76/03

Die Gebührenfreiheit nach § 60 Abs. 4 KostO gilt nicht für die Eintragung von (Mit-)erben als Eigentümer im Grundbuch auf Grund vorausgegangener Erbauseinandersetzung (Aufrechterhaltung der bisherigen Senatsrechtsprechung).*)

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IBRRS 2003, 1541
ImmobilienImmobilien
Gasleitung an einer Grenzwand

AG Trier, Urteil vom 15.01.2003 - 5 C 395/01

An eine überbaute Grenzwand dürfen Nachbarn eine Gasleitung nur mit Einwilligung der Eigentümer der Wand anbringen.

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IBRRS 2003, 1534
ImmobilienImmobilien
Gasleitung an einer Grenzwand

LG Trier, Beschluss vom 24.04.2003 - 1 S 16/03

An eine überbaute Grenzwand dürfen Nachbarn eine Gasleitung nur mit Einwilligung der Eigentümer der Wand anbringen.

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IBRRS 2003, 1515
ImmobilienImmobilien
Grundstück durch Grünstreifen v. Straße getrennt: Beitragspflicht?

OVG Thüringen, Beschluss vom 10.02.2003 - 4 ZEO 1139/98

Ein Anliegergrundstück, das von der Verkehrsfläche der ausgebauten Straße durch einen bepflanzten Grünstreifen getrennt wird, unterliegt nicht der Beitragspflicht, wenn der Grünstreifen seinerseits Bestandteil der Straße ist und er auf Grund seiner straßenrechtlichen Widmung (Verkehrsübergabe) nicht dazu bestimmt ist, als wegemäßiger Zugang zum Anliegergrundstück genutzt zu werden.*)

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IBRRS 2003, 1429
ImmobilienImmobilien
Wasserversorgung: Beweislast für Billigkeit des Entgelts

BGH, Urteil vom 30.04.2003 - VIII ZR 279/02

a) Zum Zustandekommen eines Wasserversorgungsvertrages durch konkludentes Handeln.*)

b) Im Zahlungsprozeß gegen den Kunden trifft das Versorgungsunternehmen die Darlegungs- und Beweislast für die Billigkeit der Ermessensausübung bei Festsetzung des Leistungsentgelts; das Bestreiten der Billigkeit der Preisbestimmung des Versorgungsunternehmens durch den Kunden wird durch die Regelung des § 30 Abs. 1 AVBWasserV nicht ausgeschlossen.*)

c) Das Wasserversorgungsunternehmen ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Versorgungsverträge mit den Mietern unter gleichzeitiger Entlassung des Grundstückseigentümers als Vermieter aus seinem Vertragsverhältnis abzuschließen.*)

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IBRRS 2003, 1428
ImmobilienImmobilien
Wegerecht und Einfriedung des betroffenen Grundstücks

OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.10.2002 - 4 U 20/02

Der Berechtigte, dem durch eine Grunddienstbarkeit das Recht eingeräumt ist, über das Nachbargrundstück zur nächsten Straße zu gehen und zu fahren, hat es hinzunehmen, dass der Nachbar zur erforderlichen Absicherung seines Betriebs sein Grundstück einzäunt, sofern der Nachbar dem Berechtigten Schlüssel für die nachts geschlossenen Tore zur Straße und zum Grundstück des Berechtigten aushändigt und solange der Berechtigte auch nachts über ein anderes Grundstück ungehinderten Zugang zu einer Straße hat.*)

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IBRRS 2003, 1421
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Beweislast bei behaupteter Arglist

BGH, Urteil vom 30.04.2003 - V ZR 100/02

Die in den Kaufvertrag aufgenommene Erklärung des Verkäufers, ihm sei "vom Vorhandensein wesentlicher unsichtbarer Mängel nichts bekannt", rechtfertigt keine Abweichung von dem Grundsatz, daß den Käufer die Darlegungs- und Beweislast dafür trifft, daß der Verkäufer ihn über offenbarungspflichtige Umstände nicht aufgeklärt hat.*)

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IBRRS 2003, 1420
ImmobilienImmobilien
Folgen der Aufhebung einer Zwangsverwaltung

BGH, Urteil vom 08.05.2003 - IX ZR 385/00

Wird ein Zwangsverwaltungsverfahren wegen Antragsrücknahme aufgehoben, kann der Zwangsverwalter ohne Ermächtigung im Aufhebungsbeschluß von ihm eingeleitete Zahlungsprozesse wegen beschlagnahmter Ansprüche nicht mehr fortführen.*)

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IBRRS 2003, 1406
ImmobilienImmobilien
Rückauflassungsklausel im Kaufvertrag

BGH, Urteil vom 09.05.2003 - V ZR 240/02

Ist in einem Grundstückskaufvertrag vorgesehen, dass das Grundstück wieder dem Verkäufer zufällt, wenn der Käufer seine Tätigkeit, für die er das betreffende Grundstück erworben hat, aufgibt, ohne durch behördliche Maßnahmen hierzu genötigt zu werden, so wird der Käufer bei - erfüllbaren - immissionsschutzrechtlichen Auflagen nicht durch eine Behörde zur Aufgabe genötigt, sondern gibt den Betrieb freiwillig aufgrund Rentabilitätsgründen auf und muss das Grundstück dementsprechend wieder rückauflassen.

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IBRRS 2003, 1403
ImmobilienImmobilien
Anschluss an Kanalisation oder genügen geschlossene Gruben?

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.05.2003 - 1 A 10036/03

1. Auch wenn dies in Art. 49 LV-RP nicht ausdrücklich geregelt ist, wird dort doch die prinzipielle Zulässigkeit von Eingriffen in das kommunale Selbstverwaltungsrecht im Rahmen der Gesetze vorausgesetzt.

2. Die Zuerkennung einer speziellen Rechtsaufsichtsbefugnis an die obere Wasserbehörde im Bereich der Abwasserbeseitigungspflicht verletzt die kommunale Selbstverwaltung nicht.

3. Die Anordnungsmöglichkeiten nach § 52 Abs. 5 Satz 4 LWG-RP beschränken sich von vornherein auf erforderliche Fälle der Errichtung, Erweiterung oder Anpassung notwendiger Abwasseranlagen, die gemeindlicherseits nicht vorgesehen sind, unangemessen lange hinausgeschoben oder ohne zwingenden Grund verzögert werden.

4. Die gesetzliche Regelung des Wasserhaushaltsgesetzes und des Landeswassergesetzes geht von einem Vorrang zentraler Abwasseranlagen aus.

5. Nur wenn eine Kanalisation keinen Nutzen für die Umwelt bringt oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, sind gemäß § 4 Abs. 2 KomAbwVO individuelle Systeme oder andere geeignete Maßnahmen erforderlich, die das gleiche Umweltschutzniveau wie eine Kanalisation gewähren.

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IBRRS 2003, 1384
ImmobilienImmobilien
Vollstreckung aus abgetretener Grundschuld ohne Sicherungsabrede?

OLG Stuttgart, Urteil vom 09.04.2003 - 9 U 204/02

Der Inhalt der Verwendungsbefugnis abgetretener Ansprüche auf Rückgewähr der vorrangig eingetragenen Grundschuld muss in einer Sicherungszweckerklärung der Parteien vereinbart werden. Wenn eine Abrede wie der abgetretene Rückgewähranspruch verwendet werden darf, gänzlich fehlt, ist die Gläubigerin lediglich befugt, die an sie abgetretene vorrangige Grundschuld löschen zu lassen, oder auf sie zu verzichten. Eine Ausnutzung des besseren Ranges kommt nicht in Betracht.*)

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IBRRS 2003, 1378
ImmobilienImmobilien
Zwangsvollstreckung: Zuschlagsversagung wg. eines Verfahrensfehlers

BGH, Beschluss vom 09.05.2003 - IXa ZB 25/03

Versteigert der Rechtspfleger in demselben Verfahren mehrere Grundstücksbruchteile nach Gesamt-, Gruppen- und Einzelausgeboten, so verstößt er gegen § 73 Abs. 1 Satz 2 ZVG, wenn er das jeweils abgegebene höchste Gesamt- oder Gruppenausgebot durch dreimaligen Aufruf verkündet und nach Eintrag der genauen Uhrzeit im Protokoll insoweit die Versteigerung schließt. Wegen eines solchen Verfahrensfehlers ist der Zuschlag zu versagen.*)

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IBRRS 2003, 1368
ImmobilienImmobilien
Rechtsmittel gegen Enteignungsentschädigung

BGH, Urteil vom 08.05.2003 - III ZR 68/02

Hat gegen die Festsetzung einer Enteignungsentschädigung durch die Enteignungsbehörde nur der Enteignungsbetroffene im baulandgerichtlichen Verfahren fristgerecht Antrag auf gerichtliche Entscheidung mit dem Ziel einer Erhöhung eingereicht, so kann der entschädigungspflichtige Enteignungsbegünstigte nicht nach Ablauf der Antragsfrist "Widerklage" auf Herabsetzung der festgesetzten Entschädigung erheben (Abgrenzung zu BGHZ 35, 227).*)

Zur Frage des Bestandsschutzes eines im Außenbereich stehenden sog. Kottens, wenn die Baugenehmigungsbehörde dessen (möglicherweise illegale) Instandsetzung für Wohnzwecke aufsichtsbehördlich "begleitet" hat.*)

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