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Sachgebiet: Sachverst�ndige

1255 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2015

IBRRS 2015, 2636
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Falschgutachten "nötigt" zum Vergleich: Haftet der Gutachter auf Schadensersatz?

OLG Koblenz, Beschluss vom 03.03.2015 - 5 U 2/15

Der gerichtliche Sachverständige haftet nur dann für eine falsche Begutachtung, wenn die von ihm mitgeteilten Erkenntnisse Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung geworden sind. Mangels Regelungslücke scheidet eine analoge Anwendung von § 839a BGB auch dann aus, wenn unter dem Druck eines ungünstigen Falschgutachtens ein später als unangemessen empfundener Vergleich geschlossen wird. In derartigen Fällen ist eine Schadensersatzpflicht des Gerichtsgutachters allenfalls unter den engen Voraussetzungen des § 826 BGB denkbar.

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IBRRS 2015, 2683
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Zusammenarbeit mit Anwaltskanzlei macht Sachverständigen befangen!

OLG Celle, Beschluss vom 02.09.2015 - 14 W 33/15

1. Der Anschein der Voreingenommenheit eines Sachverständigen besteht, wenn aus Sicht einer ruhig und vernünftig denkenden Partei die Besorgnis aufkommt, der Sachverständige stehe nicht neutral zwischen den Parteien, sondern neige sich den Interessen einer Partei zu.

2. Arbeitet ein Sachverständiger zum Zeitpunkt der Bestellung durch das Gericht mit den Prozessbevollmächtigten einer Partei aus einer anderen Niederlassung zusammen, so gibt dies Anlass zur Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen, auch wenn kein Bezug zu den streitgegenständlichen Parteien besteht.

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IBRRS 2015, 2640
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Sachverständiger mit Erfolg abgelehnt: Rechtsbeschwerde unzulässig!

BGH, Beschluss vom 22.07.2015 - XII ZB 667/14

Ein Beschluss, durch den die Ablehnung eines Sachverständigen (hier: in einem die Regelung der elterlichen Sorge betreffenden Verfahren) für begründet erklärt worden ist, kann vom Gegner nicht mit der Rechtsbeschwerde angefochten werden. Das gilt auch dann, wenn die Rechtsbeschwerde in der betreffenden Entscheidung zugelassen worden ist.*)

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IBRRS 2015, 2045
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Vergütung auch bei Abbruch des gerichtlichen Gutachterauftrags!

LG Chemnitz, Urteil vom 27.01.2014 - 3 O 1359/08

1. Die Entschädigung des gerichtlich bestellten Sachverständigen ist nach der erforderlichen Zeit zu bemessen, die nach objektiven Maßstäben zu bestimmen ist.

2. Für die Bemessung der Zeit sind weder die Angaben des Sachverständigen noch die tatsächliche aufgewendete Zeit schlechthin maßgeblich.

3. Bei Infragestellung der Angaben des Sachverständigen muss der Beschwerdeführer allerdings hierzu dezidiert ausführen, warum der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung ungewöhnlich hoch erscheint.

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IBRRS 2015, 2554
SachverständigeSachverständige
Öffentliche Bestellung kann bis zur Vollendung des 68. Lebensjahrs befristet werden!

VGH München, Beschluss vom 26.01.2015 - 22 ZB 14.1673

Eine vor Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes - AGG - und der Richtlinie 2000/78/EG verfügte, bis zur Vollendung des 68. Lebensjahrs reichende Befristung der öffentlichen Bestellung als Sachverständiger ist nicht auf Grund unzulässiger Benachteiligung wegen des Alters nichtig und unwirksam.*)

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IBRRS 2015, 2513
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Sachverständiger darf sich verteidigen!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.07.2015 - 7 W 39/15

1. Ein Sachverständiger kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn er sich nicht auf eine sachliche Auseinandersetzung mit den gegen sein Gutachten vorgebrachten Einwendungen beschränkt, sondern seine Stellungnahme sprachliche Entgleisungen enthält, die einem zur Objektivität und Neutralität - auch in der Ausdrucksweise - verpflichteten Sachverständigen nicht unterlaufen dürfen.

2. Auch die völlig unangemessene Reaktion des Sachverständigen auf einen Vorhalt, unsachliche Äußerungen über eine Partei oder ihren Prozessbevollmächtigten oder das unbesehene Abqualifizieren angekündigter Einwendungen können die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen.

3. Dagegen ist die Ablehnung unbegründet, wenn der Sachverständige auf heftige Angriffe einer Partei mit noch angemessener Schärfe reagiert.

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IBRRS 2015, 2494
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Gutachten trotz Mängeln verwertet: Sachverständiger erhält Vergütung!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.06.2015 - 2 O 138/14

§ 8a Abs. 2 Satz 2 JVEG soll verhindern, dass Streitigkeiten über die Verwertbarkeit von Leistungen eines Sachverständigen in den Kosteninstanzen wiederholt werden; der Sachentscheidung für eine Verwertbarkeit im Hauptsacheverfahren soll präjudizielle Wirkung zukommen. Soweit das Gericht eine Leistung im Ergebnis auch nur nicht völlig untergeordnet mitberücksichtigt, gilt sie als verwertbar und brauchen die Bedingungen in § 8a Abs. 2 Nr. 1 bis 4 JVEG nicht mehr geprüft werden.*)

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IBRRS 2015, 2458
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Erhält der wegen Befangenheit abgelehnte Sachverständige noch Vergütung?

OLG Naumburg, Beschluss vom 16.04.2015 - 10 W 57/14

1. Hat der Sachverständige im Rahmen der Leistungserbringung grob fahrlässig oder vorsätzlich Gründe geschaffen hat, die einen Beteiligten zur Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit berechtigen, erhält der Sachverständige eine Vergütung nur insoweit, als seine Leistung bestimmungsgemäß verwertbar ist.

2. Eine begründete Ablehnung des Sachverständigen und die hierdurch bedingte Unverwertbarkeit des Gutachtens führen zu einem Verlust des Vergütungs- oder Entschädigungsanspruchs, wenn der Sachverständige den Ablehnungsgrund verschuldet hat. Bei einem erst im Verlauf des Verfahrens entstandenen Ablehnungsgrund kommen allerdings nur Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit in Betracht.

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IBRRS 2015, 1149
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Gefälligkeitsgutachten macht unzuverlässig!

VG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.02.2015 - 4 K 4602/14

1. Bereits ein einziges Gefälligkeitsgutachten begründet die Unzuverlässigkeit des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

2. Die Weiterverwendung des Rundstempels nach Ablauf der Bestellung begründet die Unzuverlässigkeit des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

3. Will sich der Sachverständige auf die Unwirksamkeit der Höchstaltersgrenze (BVerwG, IBR 2012, 233) berufen, muss er Klage gegen die Bestellungsbehörde erheben.

4. Die Unzuverlässigkeit bei der Ausübung der Sachverständigentätigkeit führt zur Löschung aus der Architektenliste, womit die Befugnis entfällt, die geschützte Berufsbezeichnung "Architekt" zu führen.

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IBRRS 2015, 2404
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Parteien nicht über Ortstermin benachrichtigt: Sachverständiger befangen!

OLG Hamm, Beschluss vom 07.05.2015 - 32 W 7/15

Unterlässt es ein Sachverständiger, eine Partei vom Ortstermin zu benachrichtigen, führt er den Ortstermin sodann in alleiniger Anwesenheit der anderen Partei durch, lässt er sich dabei von der anwesenden Partei die im Verfahren umstrittene Handhabung eines im Streit befindlichen technischen Gerätes erläutern und fasst er sodann sein schriftliches Gutachten ab, ohne einen neuerlichen Ortstermin mit beiden Parteien in Erwägung zu ziehen, kann diese Häufung der eine Partei benachteiligen Verfahrensfehler die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen begründen.*)

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IBRRS 2015, 2271
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Baumängel übersehen: Welchen Schaden muss der Sachverständige ersetzen?

OLG München, Urteil vom 28.11.2013 - 14 U 618/10

1. Wird ein Sachverständiger von einem Kaufinteressenten damit beauftragt, ein Hausanwesen auf etwaige bauliche Mängel zu untersuchen, soweit dies ohne zerstörende Eingriffe in die Bausubstanz möglich ist, und steht ihm hierfür nur ein begrenzter Zeitraum zur Verfügung, liegt ein Dienst- und kein Werkvertrag vor.

2. Verletzt der Sachverständige die sich aus dem Dienstvertrag ergebende Pflicht, die Immobilie auf erkennbare Baumängel und Schäden bzw. auf diesbezügliche Hinweise zu untersuchen, und erwirbt der Interessent das Hausanwesen, ist er so zu stellen, wie er stehen würde, wenn die Auskunft des Sachverständigen richtig gewesen wäre.

3. Macht der Kaufinteressent geltend, dass er bei Kenntnis der Mängel von einem Kauf Abstand genommen hätte, liegt sein Schaden nicht in den Kosten der Mangelbeseitigung. Er hat vielmehr einen Anspruch dahingehend, so gestellt zu werden, als ob der Kaufvertrag über die Immobilie nicht geschlossen worden wäre.

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IBRRS 2015, 2228
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Sachverständiger entscheidet, wie er das Gutachten erstellt!

LG Gera, Beschluss vom 17.07.2015 - 3 OH 54/12

1. Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, dem Sachverständigen dezidiert vorzuschreiben, wie er die Symptome am Bauwerk dokumentiert und welche Hilfsmittel er hierfür benutzt.

2. Es obliegt allein dem Sachverständigen, vor Ort die Entscheidung über Hilfsmittel zu treffen.

3. Nach Entscheidung des Gerichts über eine Befangenheit eines Gutachters ist aus Vertrauensschutzgesichtspunkten eine Nachfrist für den einzuzahlenden Prozesskostenvorschuss zu gewähren.

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IBRRS 2015, 2226
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Mangelnde Sachkunde und Sorgfalt sind keine Befangenheitsgründe!

OLG Hamm, Beschluss vom 07.04.2015 - 1 W 1/15

1. Die Äußerung des gerichtlich bestellten Sachverständigen, dass er bestimmte Konstruktionen als nicht schadenfrei herstellbar ansehe und grundsätzlich einen Planungsfehler annehme, obwohl es andere Fachmeinungen gäbe, begründet nicht die Besorgnis der Befangenheit.

2. Die Äußerung des gerichtlich bestellten Sachverständigen, er kenne den Inhalt der Gutachten eines bestimmten Privatsachverständigen und er brauche "da nicht einmal hineinzuschauen" begründet nicht die Besorgnis der Befangenheit, wenn aus dem Sachverhalt gleichzeitig ersichtlich ist, dass er gleichwohl beabsichtigt, sich mit dem konkreten Privatgutachten auseinander zu setzen.

3. Anhaltspunkte für eine mangelhafte Unparteilichkeit gehen grundsätzlich nicht aus dem Vorwurf mangelnder Sorgfalt, mangelnder Sachkunde oder unzureichender Tatsachenermittlung hervor.

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IBRRS 2015, 2112
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Werbung mit der Bezeichnung "Zertifizierter Bausachverständiger" irreführend?

LG Bonn, Urteil vom 10.06.2015 - 16 O 38/14

Die Werbung mit der Bezeichnung "Zertifizierter Bausachverständiger" mit oder ohne Hinzufügung des Hinweises auf den "TÜV" ist zulässig, weil darin keine Irreführung liegt.

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IBRRS 2015, 1951
SachverständigeSachverständige
Vergütung auf Stundenlohnbasis: Sachverständiger muss wirtschaftlich arbeiten!

LG München I, Urteil vom 08.05.2014 - 31 S 2956/13

1. Die Erstattung eines Bausachverständigengutachtens ist üblicher Weise nur gegen Zahlung einer Vergütung zu erwarten. Haben die Parteien keine bestimmte Vergütung vereinbart, ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen (BGB § 632 Abs. 2).

2. Die ortsübliche Vergütung für eine Gutachtertätigkeit kann auch eine Honorierung auf Stundenlohnbasis sein. Die Üblichkeit bezieht sich dann auf die im Markt der Bausachverständigen verbreiteten Berechnungsregel.

3. Ein Vergütungsanspruch auf Stundenlohnbasis bemisst nach den tatsächlich geleisteten Stunden, wobei dem Sachverständigen nicht gestattet ist, unbeschränkt vergütungspflichtigen Aufwand zu betreiben. Die Vereinbarung einer Stundenlohnvergütung begründet nach Treu und Glauben eine vertragliche Nebenpflicht zur wirtschaftlichen Betriebsführung.

4. Verletzt der Sachverständige die Pflicht zur wirtschaftlichen Betriebsführung, macht er sich dem Auftraggeber schadensersatzpflichtig. Der Anspruch des Auftraggebers geht dahin, ihn von der Vergütung des zeitlichen Aufwands freizustellen, der auf einer unwirtschaftlichen Betriebsführung beruht. Im Ergebnis führt das zu einer Herabsetzung der Vergütung.

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IBRRS 2015, 1982
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Eigenmächtige Erweiterung des Beweisbeschlusses macht Sachverständigen befangen!

OLG Dresden, Beschluss vom 26.05.2015 - 9 W 130/15

1. Eine Befürchtung der fehlenden Unparteilichkeit kann berechtigt sein, wenn der Sachverständige Beweisthemen umformuliert, über die durch den Auftrag gezogenen Grenzen hinausgeht bzw. den seines Erachtens gebotenen Weg zur Entscheidung weist.

2. Erweitert der Sachverständige den Beweisbeschluss von sich aus um die von ihm als erforderlich angesehenen Probleme der Dach-/Notentwässerung, ohne den Parteien oder dem Gericht (ZPO § 407a) Anzeige zu machen, befragt er überdies einen weiteren Sachverständigen hierzu, schätzt er den zu erwartenden Kostenaufwand und entwirft einen umfangreichen Fragenkatalog, so kann er als befangen angesehen werden.

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IBRRS 2015, 1910
SachverständigeSachverständige
Macht eine Internet-Recherche den Sachverständigen befangen?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.01.2015 - 9 W 45/14

1. Verwertet der Sachverständige von ihm selbst durch Internet-Recherchen beschaffte Informationen zum Nachteil einer Partei, ohne seine Recherchen und die dabei gewonnenen Informationen im schriftlichen Gutachten offen zu legen, kann dies eine Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen.*)

2. Ob bei verständiger Würdigung aus der Sicht der Partei eine parteiliche Tendenz des Sachverständigen zu befürchten ist, hängt von einer Gesamtschau sämtlicher Umstände ab. Waren die vom Sachverständigen zunächst nicht offen gelegten Informationen für die Abfassung des Gutachtens eher nebensächlich, kann dies gegen eine Besorgnis der Befangenheit sprechen.*)

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IBRRS 2015, 1109
SachverständigeSachverständige
Sachverständiger unterhält Büro am Gerichtsort: Kann er trotzdem Fahrtkosten verlangen?

OLG Köln, Beschluss vom 11.02.2015 - 17 W 313/14

1. Der Sachverständige bestimmt auf der Grundlage des ihm erteilten Auftrags, welche Untersuchungen er aus fachlicher Sicht zur Beantwortung der Beweisfrage oder der -fragen für notwendig hält. Überschreitet der Sachverständige den ihm erteilten, sich aus der Fragestellung in der Beweisanordnung ergebenden Auftrag nicht nur leicht fahrlässig, sondern grob unachtsam, so ist ihm insoweit eine Vergütung in der Regel zu versagen.

2. Verwertet jedoch das Gericht den den Auftrag überschreitenden Teil des Gutachtens mit, liegt darin eine nachträgliche Auftragserweiterung und damit eine Billigung der Vorgehensweise des Sachverständigen.

3. Der Sachverständige erhält seine Reisekosten zur Terminverhandlung auch dann ersetzt, wenn er zwar am Gerichtsort ein Büro unterhält, am Termintag jedoch extra anreisen musste.

4. Die Aushändigung einer Tischvorlage bei einem erteilten mündlichen Gutachten stellt keine grobe Überschreitung des Auftrags dar.

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IBRRS 2015, 1073
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Vorschuss um 33% überschritten: Sachverständigenvergütung wird gekürzt!

OLG Hamm, Beschluss vom 08.05.2015 - 12 U 62/14

1. Für die Entscheidung nach § 8a Abs. 4 JVEG kommt es nicht darauf an, ob eine Partei von ihrem Beweisantritt im Falle der Kenntnis von den durch die Begutachtung entstehenden Kosten Abstand genommen hätte.*)

2. Auch besteht nicht mehr die Möglichkeit, von der Partei einen die bereits entstandenen Mehrkosten deckenden Vorschuss nachzufordern.*)

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IBRRS 2015, 1047
SachverständigeSachverständige
Beauftragung von Gutachterausschuss (BauGB § 192): Wie werden die Sachverständigen entschädigt?

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.01.2015 - 4 O 177/14

1. Bei der gerichtlichen Beauftragung eines Gutachterausschusses im Sinne des § 192 BauGB als Sachverständiger sind alle bestellten Ausschussmitglieder, die bei der Erarbeitung des Gutachtens beteiligt waren, als Sachverständige im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 JVEG anzusehen, für die ein Stundensatz nach den § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 JVEG anzusetzen ist.*)

2. Es kann offen bleiben, ob für die hauptamtlichen und die ehrenamtlichen Gutachter grundsätzlich ein einheitlicher Stundensatz nach § 9 Abs. 1 Satz 1 JVEG angenommen werden muss. Jedenfalls wenn für den Entschädigungsanspruch der ehrenamtlichen Gutachter gegenüber dem Gutachterausschuss bzw. dessen Träger ein Stundensatz bestimmt ist, der unter dem anzusetzenden Stundensatz nach § 9 Abs. 1 JVEG liegt, kann auch nur dieser Stundensatz im Rahmen der Festsetzung der Vergütung nach § 4 Abs. 1 JVEG angenommen werden.*)

3. Die Tätigkeit der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wird nicht von § 8 Abs. 1 Nr. 1 erfasst, so dass insoweit auch kein Stundensatz nach § 9 Abs. 1 JVEG anzusetzen ist. In Betracht kommt allenfalls eine Erstattung für die Tätigkeit der Geschäftsstelle als Aufwendungen für Hilfskräfte nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 JVEG, für die aber Daten zu dem Gehalt der Mitarbeiter der Geschäftsstelle erforderlich sind.*)

4. Die Fahrtkosten der ehrenamtlichen Gutachter des Gutachterausschusses zu einem Ortstermin sind grundsätzlich nach billigem Ermessen gem. § 5 Abs. 5 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 JVEG anzusetzen.*)

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IBRRS 2015, 0951
SachverständigeSachverständige
Als (sachverständiger) Zeuge vernommen: Anspruch auf Entschädigung?

OLG Braunschweig, Beschluss vom 01.12.2014 - 2 W 97/14

1. Voraussetzung für die Entstehung des Entschädigungsanspruchs eines Zeugen gegen die Staatskasse ist, dass der Zeuge von einem Gericht "herangezogen" worden ist. Das ist der Fall, wenn er zunächst von einer Prozesspartei gestellt wurde, anschließend jedoch vom Gericht als (sachverständiger) Zeuge vernommen wurde.

2. Es ist für den Entschädigungsanspruch des von dem Gericht nicht geladenen, aber nach Gestellung durch eine Partei dennoch vernommenen Zeugen irrelevant, ob sich eine Zeugenvernehmung im Nachhinein als ergiebig und deshalb zweckdienlich erwiesen hat.

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IBRRS 2015, 0855
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Erhöhung der JVEG-Stundensätze ist nur in Ausnahmefällen möglich!

LG Köln, Beschluss vom 13.03.2015 - 8 OH 38/14

1. Die Stundensätze des JVEG stellen die übliche Vergütung dar und sind für das Gericht bindend. Allein wirtschaftliche Erwägungen des Sachverständigen können einen Antrag auf Erhöhung der Vergütung nicht rechtfertigen.

2. Die gerichtliche Zustimmung zu einem Erhöhungsantrag kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht. Besondere Gründe des Einzelfalls können besonders schwierige Beweisfragen, deren Beantwortung überlegenes Wissen oder den Einsatz technisch anspruchsvoller und selten vorgehaltener Geräte erfordern, darstellen.

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IBRRS 2015, 0813
SachverständigeSachverständige
Gutachten angeblich fehlerhaft: Sachverständiger nicht automatisch befangen!

AG Bergheim, Beschluss vom 23.10.2014 - 26 H 3/14

Allein die Behauptung, das Gutachten sei fehlerhaft, oder die abweichende fachliche Bewertung eines Privatgutachters rechtfertigt nicht die Ablehnung des gerichtlich bestellten Sachverständigen als befangen.

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IBRRS 2015, 0826
SachverständigeSachverständige
Sachverständiger oder sachverständiger Zeuge?

OLG Koblenz, Beschluss vom 01.08.2014 - 13 UF 175/14

1. Zur Abgrenzung zwischen einem nach § 8 JVEG zu vergütenden Sachverständigen und einem nach § 19 JVEG zu entschädigenden Zeugen.*)

2. Für die Abgrenzung zwischen Sachverständigen und sachverständigen Zeugen kommt es in einer mündlichen Verhandlung/Anhörung nicht auf den Inhalt der Ladung, sondern auf die tatsächliche Art der Heranziehung an.

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IBRRS 2015, 0758
SachverständigeSachverständige
Verkehrswertgutachten: Wie weit haftet der Gutachter gegenüber dem Erwerber?

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 04.02.2015 - 2 U 7/14

Zur Haftung des Sachverständigen im Rahmen der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Haftung aus Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte.*)

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IBRRS 2015, 0792
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Nochmals: Höchstaltersgrenze für Prüfsachverständige ist zulässig!

BVerwG, Urteil vom 21.01.2015 - 10 CN 1.14

Die Gewährleistung der Bausicherheit dient im Sinne von Art. 2 Abs. 5 der Richtlinie 2000/78/EG dem Erfordernis der öffentlichen Sicherheit. Sie ist ein legitimes Ziel, das für Prüfsachverständige für technische Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden eine Ungleichbehandlung wegen des Alters durch Festsetzung einer generellen Höchstaltersgrenze von 70 Jahren rechtfertigen kann.*)

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IBRRS 2015, 0696
SachverständigeSachverständige
Übersetzung nicht digitalisierter Texte: Sachverständiger erhält erhöhtes Honorar!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.02.2015 - 4 WF 235/14

Für die Übersetzung nicht elektronisch zur Verfügung gestellter oder sonstiger nicht editierbarer Texte ist entgegen dem Wortlaut des § 11 Abs. 1 Satz 2 JVEG ein erhöhtes Honorar fällig.

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IBRRS 2015, 0650
SachverständigeSachverständige
Kein Honorar vereinbart: Sachverständiger kann übliche Vergütung verlangen!

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 13.11.2014 - 8 O 1426/14

1. Ist eine bestimmte Vergütung zwischen dem Geschädigten und dem Sachverständigen nicht vereinbart, kann dieser vom Besteller nur die übliche (§ 632 Abs. 2 BGB) Vergütung verlangen. Dies heißt, dass die Erforderlichkeit der vom Sachverständigen in Rechnung gestellten Kosten nur bejaht werden kann, wenn die Rechnung den Voraussetzungen des § 632 Abs. 2 BGB genügt.*)

2. Die Höhe der nach § 632 Abs. 2 BGB üblichen Sachverständigenkosten kann auf der Grundlage des arithmetischen Mittels des sog. "HB V Korridors" der BVSK-Honorarbefragung 2013 bestimmt werden.*)

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IBRRS 2015, 0516
SachverständigeSachverständige
Wann ist ein Verkehrswertgutachten mangelhaft?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.05.2014 - 4 U 248/13

1. Ein Verkehrswertgutachten ist nicht schon dann fehlerhaft, wenn es in der Beurteilung einzelner wertbildender Faktoren oder im Ergebnis von der Wertermittlung eines Gerichtssachverständigen abweicht. Vielmehr ist dem Sachverständigen bei der Schätzung ein Beurteilungsspielraum zuzubilligen.

2. Mangelhaft ist das Gutachten erst dann, wenn der Gutachter der Wertermittlung (vorwerfbar) unzutreffende Tatsachen zugrunde legt oder anerkannte Bewertungsgrundsätze - hier insbesondere die Wertermittlungsverordnung (WertV) - missachtet und hierdurch zu einem unrichtigen Ergebnis gelangt.

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IBRRS 2015, 0461
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Altersgrenze von 68 Jahren für Prüfsachverständige rechtmäßig?

OVG Saarland, Urteil vom 04.02.2015 - 1 A 11/14

Die im Saarland für die Anerkennung und das Tätigwerden als Prüfsachverständiger nach der "Verordnung über die Prüfberechtigten und Prüfsachverständigen nach der Landesbauordnung" geltende Altersgrenze von 68 Jahren dient nach den Vorstellungen und dem Willen des Landesgesetzgebers im Sinn des Art. 2 Abs. 5 RL 2000/78/EG der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, insbesondere dem Schutz der Gesundheit und der Rechte und Freiheiten all der Personen, die sich in oder in der Nähe baulicher Anlagen aufhalten bzw. technische Anlagen und Einrichtungen benutzen.*)

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IBRRS 2015, 0406
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Beantwortung ungestellter Fragen als Ablehnungsgrund?

OLG Köln, Beschluss vom 26.09.2014 - 19 W 31/14

1. Es kann einen Ablehnungsgrund darstellen, wenn ein Sachverständiger ungefragt mit seinen Feststellungen über die durch den Beweisbeschluss vorgegebenen Beweisfragen hinaus geht und vom Auftrag nicht umfasste Fragen beantwortet. Das ist der Fall, wenn er dem Gericht oder den Parteien den aus seiner Sicht für richtig gehaltenen Weg der Entscheidungsfindung weist.

2. Es liegt keine Befangenheit vor, wenn der Sachverständige nach seiner individuellen Bewertung im Einzelfall zu einer begründeten Bewertung gelangt, die von der herrschenden Meinung abweicht.

3. Fehler im Gutachten, die der Komplexität des Auftrags und dem Umfang der Akte geschuldet sind, können die Besorgnis der Befangenheit nicht rechtfertigen.

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IBRRS 2015, 0389
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Wann wird der erhobene Kostenvorsschuss „erheblich“ überschritten?

OLG Dresden, Beschluss vom 26.09.2014 - 3 W 980/14

Zur Bestimmung dessen, was als „erhebliche“ Überschreitung des erhobenen Kostenvorschusses anzusehen ist, muss auf den Zweck der Aufklärungspflicht des Sachverständigen abgestellt werden. Zu fragen ist, ob es bei einer pflichtgemäßen Anzeige durch den Sachverständigen zu einer Fortsetzung seiner Tätigkeit gekommen wäre. Auf eine starre Grenze von 20% des erhobenen Kostenvorschusses kommt es nicht an.

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IBRRS 2015, 0384
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Auslagenvorschuss um 34% überschritten: Vergütung nur in Höhe des Vorschusses!

LG Heidelberg, Beschluss vom 05.02.2015 - 3 T 4/15

Zur Beschränkung der Sachverständigenvergütung auf die Höhe des Auslagenvorschusses gemäß § 8a Abs. 4 JVEG.*)

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IBRRS 2015, 0294
SachverständigeSachverständige
Wertermittlung eines Hausanwesens: Schätzung mit Sachverstand macht Gutachten unverwertbar!

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 29.12.2014 - 6 W 64/14

Die Bemerkung des mit der Wertermittlung eines Hausanwesens beauftragten Sachverständigen, wonach er zunächst einen Verkehrswert anhand Sachverstands und Marktkenntnissen schätze und diese Schätzung danach durch die Wertermittlung "gewissermaßen plausibel" mache, konnte schon nach der bis zum 01.08.2013 bestehenden Gesetzeslage zur Unverwertbarkeit des Gutachtens und dazu führen, dass der Vergütungsanspruch wegfällt und die bereits ausbezahlten Kosten nicht zu Lasten der Parteien angesetzt werden können.*)

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IBRRS 2015, 0239
SachverständigeSachverständige
Mitarbeiter einer Partei ist kein Sachverständiger!

BGH, Urteil vom 10.12.2014 - IV ZR 281/14

Ein Mitarbeiter einer Partei ist kein Sachverständiger im Rahmen des Sachverständigenverfahrens nach A.2.18 AKB.*)

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IBRRS 2015, 0232
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verspätetes Gutachten: Sachverständiger muss 500 Euro Ordnungsgeld zahlen!

OLG Köln, Beschluss vom 13.01.2015 - 24 U 180/12

Zur Beschleunigung des Rechtsstreits ist die Festsetzung eines Ordnungsgelds gegen den Sachverständigen geboten, wenn dieser trotz Nachfristen das von ihm zu erstattende Gutachten nicht vorlegt.

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IBRRS 2015, 0236
ProzessualesProzessuales
Müssen Haupt- und Zusatzgutachter unterschieden werden können?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.12.2014 - 1 U 52/14

Zur beweisrechtlichen Verwertbarkeit eines medizinischen Sachverständigengutachtens, wenn dieses nicht erkennen lässt, welche Fragestellungen vom Hauptgutachter und welche Fragen von einem Zusatzgutachter beantwortet worden sind.*)

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IBRRS 2015, 0190
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Vorschuss vierfach überschritten: Vergütung wird auf Vorschussbetrag gekürzt!

OLG Hamm, Beschluss vom 24.07.2014 - 24 U 220/12

Übersteigt die vom Sachverständigen geltend gemachte Vergütung den von den Parteien angeforderten Kostenvorschuss erheblich, d.h. um mehr als 20% (hier: 2.000,- EUR Vorschuss, später knapp 9.000,- EUR geltend gemacht), und weist der Sachverständige darauf unter Verstoß gegen § 407a Abs. 3 Satz 2 ZPO nicht rechtzeitig hin, ist seine Vergütung nach dem eindeutigen Wortlaut von § 8a Abs. 4 JVEG und der eindeutigen Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drucks. 17/11471 (neu), S. 260 linke Spalte) auf den Betrag des Vorschusses zu kappen. Angesichts dieser neuen gesetzlichen Regelung besteht keinen Anlass dazu, den Vorschussbetrag - was nach altem Recht teilweise gemacht wurde (vgl. KG, 04.05.2011 - 22 U 59/09, IBRRS 2011, 4186; LG Osnabrück, 13.02.2013 - 3 OH 72/11, IBRRS 2013, 5365, [Erhöhung um 20-25%]) - zu erhöhen.*)

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IBRRS 2015, 0188
SachverständigeSachverständige
Streit um Lärmbeeinträchtigungen: Verdeckte Schallmessungen zulässig!

OLG Hamm, Urteil vom 24.07.2014 - 24 U 31/14

Wird der Lärmverursacher in den Fällen behaupteter Lärmbeeinträchtigungen vorab immer über die Messtermine des gerichtlichen Sachverständigen informiert, kann zu befürchten sein, dass dieser sein Verhalten entsprechend einrichtet bzw. ändert und der Sachverständige damit keine Umstände vorfindet, die den gewöhnlichen Verhältnissen entsprechen. Es kann damit die Gefahr bestehen, dass das Schallgutachten keine objektiven Messergebnisse liefert und deshalb keine taugliche Grundlage für die Entscheidung des Rechtsstreits ist (vgl. OLG Saarbrücken, 15.01.1998 - 5 W 377/95, MDR 1998, 492). Verdeckte Messungen eines Sachverständigen widersprechen in solchen Fällen nicht dem Grundsatz der Parteiöffentlichkeit gemäß § 357 ZPO und verstoßen auch nicht gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs, wenn dieses anschließend gewährt wird.*)

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IBRRS 2015, 0186
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Konkurrent als Sachverständiger befangen?

LG Mainz, Beschluss vom 08.12.2014 - 1 OH 9/13

Der Umstand, dass der Sachverständige, ebenso wie eine Partei eine selbstständige Tätigkeit auf dem Gebiet des Maler-, Lackierer-, Trockenbau- und Stuckateurhandwerks ausübt, rechtfertigt für sich gesehen noch keine Besorgnis der Befangenheit

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IBRRS 2015, 0017
SachverständigeSachverständige
Mehrausfertigungen eines Gutachtens: Fotos nicht gesondert abzurechnen

OLG Hamburg, Beschluss vom 03.12.2014 - 4 W 133/14

Sind Fotos Teil des schriftlichen Gutachtens des Sachverständigen geworden, können die in Mehrfachausfertigungen des Gutachtens enthaltenen Fotos nicht nach § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 JVEG n. F. gesondert abgerechnet werden. Zu ersetzen sind nach § 7 Abs. 2 JVEG n. F. vielmehr die Kopien bzw. Ausdrucke der Seiten des Gutachtens, auf denen sich die Fotos befinden.*)

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IBRRS 2015, 0003
SachverständigeSachverständige
Befangenheitsgrund aus Form des Gutachtens erkennbar: Ablehnungsantrag ist sofort zu stellen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.10.2014 - 15 W 53/14

1. Wird die Ablehnung des Sachverständigen darauf gestützt, dass angestellter Arzt eines Diakoniekrankenhauses ist, und ist dieser Umstand auf jeder Seite seines Gutachtens ohne weiteres erkennbar, ist der Ablehnungsantrag unverzüglich zu stellen und nicht die Frist zur Stellungnahme zum Gutachten abzuwarten.

2. Ein Zeitraum von über einem Monat für die Stellung eines Ablehnungsantrag kann keinesfalls als unverzüglich angesehen werden.

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IBRRS 2015, 0012
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Nicht öffentlich bestellter Bausachverständiger darf Rundstempel benutzen!

OLG Koblenz, Urteil vom 06.08.2014 - 9 U 194/14

Hat ein Bausachverständiger, der nicht öffentlich bestellt und vereidigt ist, sich vertraglich verpflichtet, die Verwendung eines Rundstempel zu unterlassen, in dem innerhalb des umlaufenden Textes neben dem Namen die Worte "Bau- und Bodensachverständiger" und innerhalb eines weiteren Kreises waagerecht der Name und die Adresse des Sachverständigen abgedruckt sind, liegt ein Verstoß gegen diese konkrete Unterlassungsverpflichtung nicht vor, wenn der Sachverständige nunmehr einen abweichend gestalteten Rundstempel benutzt, bei dem im umlaufenden Text neben dem Namen die Bezeichnung "Bau-Sachverständiger" und waagerecht im inneren Kreis nicht mehr Name und Adresse, sondern nur die Bezeichnung "Bau-Sachverständiger für Schäden an Gebäuden" abgedruckt ist (Anschluss an Bleutge, Der Bausachverständige 2014, 54-59).*)

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Online seit 2014

IBRRS 2014, 3110
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Sachverständiger als frühere gegnerische Prozesspartei: Ist er befangen?

LG Kiel, Beschluss vom 25.10.2012 - 11 OH 22/12

Allein der Umstand, dass der Sachverständige gegen eine der verfahrensbeteiligten Seiten zuvor einen Prozess geführt hat, begründet nicht die Besorgnis der Befangenheit.

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IBRRS 2014, 3189
SachverständigeSachverständige
Altershöchstgrenze unwirksam: Bestellung lebt nicht automatisch wieder auf!

VG Frankfurt/Main, Urteil vom 11.04.2014 - 4 K 1599/13.F

Aus dem Umstand, dass nach der Entscheidung des BVerwG v. 1.2.2012 (BVerwGE 141, 385 = DS 2012, 124 = NJW 2012, 1018) die Festlegung einer Höchstaltersgrenze in einer Sachverständigenordnung in bestimmten Sachgebieten mit höherrangigem Recht unvereinbar und damit unwirksam ist, folgt nicht die Nichtigkeit eines vor diesem Zeitpunkt ergangenen und bestandskräftig gewordenen Bescheids, mit dem das Erlöschen der Rechtsstellung als Sachverständiger festgestellt worden ist.

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IBRRS 2014, 4430
SachverständigeSachverständige
Überschreitung des Gutachterauftrags als Ablehunugsgrund?

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 13.10.2014 - 5 W 65/14

1. Die Ablehnung eines Sachverständigen ist spätestens binnen zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung des Beschlusses über seine Ernennung zu beantragen. Diese Frist gilt aber nicht, wenn der Befangenheitsgrund erst nach der Bestellung zu Tage tritt. In einem solchen Fall muss die Ablehnung unverzüglich, mithin ohne schuldhaftes Zögern nach Kenntniserlangung beantragt werden.

2. In den Fällen, in denen der Inhalt des vom Sachverständigen gefertigten Gutachtens dessen Befangenheit nahe legt, sind die Ablehnungsgründe grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Gutachtens geltend zu machen.

3. Nicht jede Überschreitung des Gutachterauftrags rechtfertigt per se die Besorgnis der Befangenheit, es kommt stets auf die Einzelumstände an. Dabei gilt der Grundsatz, dass mehrere Gründe, die für sich betrachtet den Anschein einer Voreingenommenheit vielleicht noch nicht auszulösen geeignet sind, in ihrer Gesamtschau der ablehnenden Partei berechtigten Anlass geben können, an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu zweifeln.

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IBRRS 2014, 3131
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Ergänzungsfragen sind zuzulassen!

OLG Celle, Beschluss vom 07.11.2013 - 4 W 177/13

Das Gericht muss, auch wenn es selbst die schriftliche Begutachtung eines gerichtlichen Sachverständigen für ausreichend und überzeugend hält, einem Parteiantrag stattgeben, dem Sachverständigen Ergänzungsfragen zu seinem Gutachten zu stellen, es sei denn, der Antrag ist verspätet oder rechtsmissbräuchlich gestellt.*)

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IBRRS 2014, 3133
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Weiterarbeit an Gutachten trotz Befangenheitsantrag möglich!

OLG München, Beschluss vom 26.03.2012 - 1 W 260/12

1. § 47 ZPO, wonach ein abgelehnter Richter vor Erledigung des Ablehnungsgesuchs nur Handlungen vornehmen darf, die keinen Aufschub gestatten, findet auf Sachverständige keine Anwendung.

2. § 406 ZPO regelt nur, dass ein Sachverständiger wie ein Richter abgelehnt werden kann, ohne dass eine Verweisung auf § 47 ZPO erfolgt.

3. Eine analoge Anwendung ist auch nicht geboten, da die Tätigkeit eines Sachverständigen nicht mit der eines Richters vergleichbar ist.

4. Einem Sachverständigen steht völlig frei, ob er während eines laufenden Ablehnungsverfahrens intern an seinem Gutachten weiter arbeitet oder nicht.

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IBRRS 2014, 3068
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Kürzung der Vergütung des Sachverständigen - neues Recht?

OLG Hamm, Beschluss vom 14.10.2014 - 10 U 104/11

Teilt der über seine Kostenwarnpflicht belehrte Sachverständige, dem 3.000,- € als Höchstvergütung genannt sind, bloß mit, dass sich seine Vergütung auf „mehr als 5.000,- €“ belaufen wird und eine „genauere Angabe derzeit nicht möglich“ ist, woraufhin für ihn erkennbar zu bisher eingezahlten 2.000.- € weitere 3.000.- € als Vorschuss an die Gerichtskasse fließen, beläuft sich sein Vergütungsanspruch auf maximal 6.000,- €. Für diese Vergütungsgrenze ist jetzt ganz ohne Bedeutung, ob die beweispflichtige Partei in Kenntnis der tatsächlich höheren Vergütung vorweg keinen Abstand von der Beweisaufnahme genommen hätte.

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IBRRS 2014, 3010
ProzessualesProzessuales
Rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren gegen die Kürzung der Vergütung

OLG Koblenz, Beschluss vom 21.11.2014 - 14 W 693/14

Falls der Entschädigungsantrag des gerichtlichen Sachverständigen und seine Beschwerde gegen die Rechnungskürzung substanzielle Sachargumente enthalten, muss die Nichtabhilfeentscheidung nach § 4 Abs. 4 JVEG erkennen lassen, dass das Gericht die Sachargumente des Sachverständigen zur Kenntnis genommen, geprüft, berücksichtigt und gewürdigt hat. Fehlt es daran, ist das Grundrecht des Sachverständigen auf rechtliches Gehör verletzt, was unter Aufhebung der inhaltlich unzureichenden Nichtabhilfeentscheidung zur Rückgabe in die erste Instanz führen kann.

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