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Sachgebiet: Insolvenz und Zwangsvollstreckung

838 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2020

IBRRS 2020, 1314
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Ehewohnung soll einem Ehegatten überlassen werden: Darf geräumt werden?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.01.2020 - 2 WF 13/20

Vereinbaren die Eheleute im Rahmen einer Ehewohnungssache, dass die Ehewohnung einem Ehegatten zur alleinigen Nutzung überlassen wird, kann hieraus die Räumungsvollstreckung nicht betrieben werden, solange die Vereinbarung nicht auch die Verpflichtung zur Räumung und Herausgabe der Ehewohnung enthält.*)

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IBRRS 2020, 1663
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Ansprüche aus Vorauszahlungbürgschaften

LG Memmingen, Urteil vom 13.12.2018 - 35 O 1860/16

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2020, 1383
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Vollstreckung einer ausländischen Entscheidung: Beklagter muss sich verteidigen können!

BGH, Beschluss vom 30.04.2020 - IX ZB 12/19

Ein Beklagter, dem das verfahrenseinleitende Schriftstück nicht in einer Weise zugestellt worden ist, dass er sich verteidigen konnte, und der sich nicht auf das Verfahren eingelassen hat, hat nur dann eine Möglichkeit, im Urteilsstaat einen Rechtsbehelf gegen die Entscheidung einzulegen, wenn ihm hierfür eine angemessene Frist zur Verfügung stand. Eine Frist von drei Tagen genügt jedenfalls dann nicht, wenn der Beklagte keine Kenntnis von dem Verfahren und der ergangenen Entscheidung hat, diese Frist ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Kenntniserlangung zu laufen beginnt und der Beklagte zu diesem Zeitpunkt seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Urteilsstaat hat und den Rechtsbehelf daher aus dem Ausland einlegen müsste.*)

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IBRRS 2020, 1148
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Muss der Schuldner Auskunft über Vermieter und Energieversorger geben?

LG München II, Beschluss vom 05.03.2020 - 6 T 617/20

1. Bei einer Vermögensauskunft hat der Schuldner (neben seinen Personalien) Angaben über sein Vermögen zu machen.

2. Bei der Angabe von Vermieter und Energieversorger handelt es sich jedoch nicht um Vermögen oder Vermögensgegenstände. Lediglich eventuelle Forderungen gegen Vermieter und Energieversorger stellen Vermögensgegenstände dar, zu deren vollständiger Mitteilung dann die Anschrift des Zahlungspflichtigen gehören würde.

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IBRRS 2020, 1340
SteuerrechtSteuerrecht
Einkommensteuer des Absonderungsberechtigten ist Masseverbindlichkeit!

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.03.2020 - 5 K 1193/17

Durch die Überlassung (nur) zur Verwertung nach § 170 Abs. 2 InsO erfolgt keine echte Freigabe aus dem Insolvenzbeschlag, so dass die aus der Veräußerung durch den absonderungsberechtigten Gläubiger resultierende Einkommensteuer Masseverbindlichkeit ist.*)

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IBRRS 2020, 0526
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Keine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Vollstreckungsschutzantrag

BGH, Beschluss vom 11.02.2020 - V ZR 201/19

1. Hat der zur Räumung eines Hauses verurteilte Schuldner in der Berufungsinstanz einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 Abs. 1 ZPO nicht gestellt, ist eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO durch das Revisionsgericht in der Regel ausgeschlossen (Bestätigung BGH BeckRS 2018, 33337; IBRRS 2019, 0025).

2. Hat der Schuldner dies versäumt, kommt eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn es dem Schuldner im Berufungsverfahren aus besonderen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar war, einen Vollstreckungsschutzantrag zu stellen.

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IBRRS 2020, 1316
Mit Beitrag
ZwangsversteigerungZwangsversteigerung
Einstweilige Einstellung der Teilungsversteigerung nur gegen Sicherheitsleistung?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.01.2020 - 7 U 27/19

Beantragt ein Drittwiderspruchskläger die einstweilige Einstellung einer Teilungsversteigerung, muss die Einstellung gegen Sicherheitsleistung nicht - wie nach § 769 Abs. 1 Satz 2 ZPO - den Regelfall bilden, sondern das Erfordernis einer Sicherheitsleistung kann sich vornehmlich nach den Erfolgsaussichten der Klage richten.*)

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IBRRS 2020, 1024
Mit Beitrag
ZwangsversteigerungZwangsversteigerung
Einstellung der Teilungsversteigerung wegen Suizidgefahr?

BGH, Beschluss vom 07.11.2019 - V ZB 135/18

1. Einem auf § 765a ZPO gestützten Antrag eines Miteigentümers in einem Teilungsversteigerungsverfahren auf einstweilige Einstellung des Verfahrens ist zu entsprechen, wenn der Zuschlag wegen einer mit dem Eigentumsverlust verbundenen konkreten Gefahr für das Leben des Schuldners oder eines nahen Angehörigen nicht erteilt werden darf.

2. Der Zuschlag ist nicht ohne Weiteres zu versagen und die Teilungsversteigerung nicht (einstweilen) einzustellen, wenn eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des beteiligten Miteigentümers mit der Teilungsversteigerung verbunden ist; vielmehr ist das in solchen Fällen ganz besonders gewichtige Interesse des von der Auseinandersetzung Betroffenen (Lebensschutz, Art. 2 Abs. 2 SatzGG) gegen das Auseinandersetzungsinteresse der anderen Miteigentümer (Eigentumsschutz, Art. 14 GG; effektiver Rechtsschutz, Art. 19 Abs. 4 GG) abzuwägen.

3. Es ist daher sorgfältig zu prüfen, ob der Gefahr der Selbsttötung auf andere Weise als durch Einstellung der Teilungsversteigerung wirksam begegnet werden kann.

4. Eine dauerhafte Einstellung der Versteigerung ist dem ein Teilungsversteigerungsverfahren betreibenden Miteigentümer nur in extremen Ausnahmefällen zuzumuten.

5. Dieser extreme Ausnahmefall liegt vor, wenn die konkrete Gefahr besteht, dass sich ein Beteiligter eines Zwangs- oder Teilungsversteigerungsverfahrens das Leben nimmt, wenn der Zuschlag erteilt wird, und diese Gefahr nicht abgewendet werden kann.

6. Das Vollstreckungsgericht kann auf diesen Interessenkonflikt nur mit einer - gegebenenfalls auch wiederholten - einstweiligen Einstellung des Verfahrens reagieren. Es kann den Konflikt nicht selbst auflösen.




IBRRS 2020, 1241
Mit Beitrag
ZwangsversteigerungZwangsversteigerung

BGH, Beschluss vom 20.02.2020 - V ZB 17/19

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2019, 3683
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Schuldbefreiende Zahlung bei Zwangsverwaltung

OLG Stuttgart, Urteil vom 09.05.2019 - 13 U 273/18

1. Für die Kenntnis von der Anordnung der Zwangsverwaltung (§§ 146 Abs. 1, 22 Abs. 2 S. 2 ZVG) kommt es auf den Zeitpunkt der Leistungshandlung und nicht den Leistungserfolg an.

2. Der Zugang einer Mitteilung über die Anordnung der Zwangsverwaltung begründet eine Vermutung dafür, dass der Empfänger Kenntnis von ihr erlangt hat, zur Entkräftung muss der Empfänger Umstände dartun, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit ergibt, dass er dennoch die maßgebliche positive Kenntnis von der Beschlagnahme bei der Vornahme der Leistungshandlung nicht hatte.




IBRRS 2020, 1122
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Inhalt und Umfang des Verbots unklar: Unterlassungsverfügung nicht vollziehbar!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.04.2020 - 6 W 34/20

Die wirksame Vollziehung einer Unterlassungsverfügung, die bereits mit einer Ordnungsmittelandrohung versehen ist, erfordert, dass der Schuldner Umfang und Inhalt des Verbotes zweifelsfrei ermitteln kann. Eine ohne Begründung versehene Beschlussverfügung, die auf Anlagen Bezug nimmt, wird daher nur dann wirksam vollzogen, wenn dem Schuldner neben dem Beschluss selbst auch die Anlagen zugestellt werden, die Aufschluss über Inhalt und Reichweite des Verbots geben.*)

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IBRRS 2020, 1113
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Insolvenzverfahren aufgehoben: Verwalter hat kein Einziehungsrecht mehr!

BayObLG, Beschluss vom 08.04.2020 - 1 VA 132/19

1. Zum Recht auf Einsicht eines Gesellschaftsgläubigers in die Akte eines abgeschlossenen Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Gesellschafters.*)

2. Die Ermächtigung des Insolvenzverwalters zur Einziehung gem. § 171 Abs. 2 HGB und die damit verbundene Sperrwirkung für den Gläubiger endet mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens.*)

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IBRRS 2020, 1108
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Räumungsfrist: In Corona-Zeiten bis 30.06.2020

LG Berlin, Beschluss vom 03.04.2020 - 65 S 205/19

1. Eine Entscheidung über die (Bemessung der) Räumungsfrist kann abgeändert werden, wenn veränderte Umstände bzw. neue Tatsachen vorliegen.

2. Aufgrund der nicht vorhersehbaren Corona-Pandemie ist deshalb die Räumungsfrist auf den 30.06.2020 zu verlängern.




IBRRS 2020, 1007
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Insolvenztabelle kann als Nachweis für Vollstreckungsprivileg dienen!

BGH, Beschluss vom 11.03.2020 - VII ZB 38/19

Durch die Vorlage eines vollstreckbaren Auszugs aus der Insolvenztabelle kann der Gläubiger den Nachweis einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung für das Vollstreckungsprivileg des § 850f Abs. 2 ZPO führen, wenn sich daraus ergibt, dass eine solche Forderung zur Tabelle festgestellt und vom Schuldner nicht bestritten worden ist (Anschluss an BGH, Beschluss vom 04.09.2019 - VII ZB 91/17, NJW 2019, 3237 = IBRRS 2019, 3095).*)

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IBRRS 2019, 3682
Mit Beitrag
ZwangsversteigerungZwangsversteigerung
Ersteher darf Schlösser nicht eigenmächtig austauschen!

AG Heilbronn, Urteil vom 02.09.2019 - 7 C 2068/19

1. Der Ersteher ist nicht befugt, eigenmächtig Schlösser am ersteigerten Objekt auszutauschen.

2. Dem Vollstreckungsschuldner nach § 93 ZVG ist im Falle der verbotenen Eigenmacht, eine Ermächtigung nach § 887 Abs. 1 ZPO gegen den Ersteher zu erteilen.

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IBRRS 2019, 2399
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Suizidgefahr kein Grund zur Einstellung einer Zwangsvollstreckung!

LG Potsdam, Beschluss vom 08.04.2019 - 1 T 230/18

1. Das Vollstreckungsgericht hat zu beachten, dass die für die Vollstreckung zuständigen Organe auch die Eigentumsrechte des Vollstreckungsgläubigers wahren und die staatliche Aufgabe des Lebensschutzes nicht durch eine dauerhafte Einstellung der Vollstreckung gelöst werden kann.

2. Gegebenenfalls hat das Vollstreckungsgericht bei der zuständigen Behörde die Unterbringung der (suizid-)gefährdeten Betroffenen anzuregen und dann gegebenenfalls sicherzustellen, dass die Zwangsvollstreckung nicht vor Ingewahrsamsnahme fortgesetzt wird.

3. Kommt es nicht zu einer Unterbringung, liegt darin die Entscheidung der insoweit primär zuständigen Stelle, die es im Regelfall gestattet, die Zwangsvollstreckung fortzusetzen.

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IBRRS 2020, 0679
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Einstellung der Räumungsvollstreckung bei Zwischenumzug und Suiziddrohung

LG Stuttgart, Beschluss vom 04.11.2019 - 10 T 438/19

1. Ein Zwischenumzug ist dem Räumungsschuldner zuzumuten, wenn die zeitnahe Fertigstellung einer Ersatzwohnung nicht sichergestellt ist.

2. Zu den Anforderungen an die Darlegung einer konkreten Suizidgefahr für den Fall der Zwangsräumung.

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IBRRS 2019, 3394
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Einstellung der Zwangsvollstreckung im Verfahren vor dem BGH

BGH, Beschluss vom 16.10.2019 - XII ZR 101/19

Der für die Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO erforderliche "nicht zu ersetzende Nachteil" liegt selbst bei einer Räumungsklage nicht in der Vollstreckung der Räumung, auch wenn damit das Prozessergebnis vorweggenommen wird. Erforderlich ist, dass der Schuldner einen darüberhinausgehenden Nachteil darlegt.

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IBRRS 2020, 0925
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Eindämmung des Coronavirus: Räumungsfristen sind zu verlängern!

LG Berlin, Beschluss vom 26.03.2020 - 67 S 16/20

1. Gerichtliche Räumungsfristen sind derzeit in Berlin gem. § 721 ZPO grundsätzlich jedenfalls bis zum 30.06.2020 zu erstrecken oder auf Antrag entsprechend zu verlängern. Die erlassenen Landesverordnungen zur Eindämmung des Coronavirus haben das öffentliche Leben im Land Berlin weitgehend beschränkt und zum Erliegen gebracht, so dass die erfolgreiche Beschaffung von Ersatzwohnraum für einen zur Räumung verpflichteten Mieter derzeit überwiegend unwahrscheinlich, wenn nicht sogar ausgeschlossen ist.*)

2. Eine davon abweichende Bemessung oder die Versagung der Räumungsfrist kommen ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn der Verbleib des Räumungsschuldners in der Mietsache eine Gefahr für Leib oder Leben begründet oder gleichrangige Interessen des Vermieters oder Dritter eine umgehende Räumung der Mietsache gebieten.*)




IBRRS 2020, 0627
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Vergleichsforderung aus unerlaubter Handlung muss als solche bezeichnet werden!

OLG Hamm, Beschluss vom 23.07.2019 - 9 U 20/19

Wird der persönlich in Anspruch genommene Geschäftsführer einer Bauunternehmung auf Werklohn verklagt und das der Klage stattgebende Urteil der 1. Instanz (auch) auf § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1 GSB gestützt, kann die Forderung nicht als solche aus unerlaubter Handlung zur Insolventabelle angemeldet werden, wenn das Urteil angefochten wurde und die Parteien sich vor dem Berufungsgericht verglichen haben, ohne eine entsprechende Feststellung in den Vergleich aufgenommen zu haben.

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IBRRS 2020, 0625
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Vergleichsforderung aus unerlaubter Handlung muss als solche bezeichnet werden!

OLG Hamm, Beschluss vom 14.05.2019 - 9 U 20/19

Wird der persönlich in Anspruch genommene Geschäftsführer einer Bauunternehmung auf Werklohn verklagt und das der Klage stattgebende Urteil der 1. Instanz (auch) auf § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1 GSB gestützt, kann die Forderung nicht als solche aus unerlaubter Handlung zur Insolventabelle angemeldet werden, wenn das Urteil angefochten wurde und die Parteien sich vor dem Berufungsgericht verglichen haben, ohne eine entsprechende Feststellung in den Vergleich aufgenommen zu haben.

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IBRRS 2020, 0563
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Nach Unzulänglichkeitsanzeige fällige Wohngeldforderung ist Neumasseverbindlichkeit!

LG Berlin, Beschluss vom 02.08.2019 - 53 T 3/19 WEG

1. Nach der Masseunzulänglichkeitsanzeige fällige Wohngeldforderungen sind Neumasseverbindlichkeiten, auf die sich die Masseunzulänglichkeitsanzeige inhaltlich nicht erstreckt.

2. Neumasseforderungen können danach grundsätzlich im Wege der Leistungsklage geltend gemacht werden.

3. Die Leistungsklage ist bzw. wird aber unzulässig, wenn der Insolvenzverwalter im Urteilsverfahren gegenüber den Neugläubigern die erneute bzw. andauernde Masseunzulänglichkeit darlegt und ggf. nachweist. In diesem Falle bleibt auch dem Neugläubiger allein die Möglichkeit der Feststellungsklage.

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IBRRS 2020, 0624
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Bei Räumungsvergleich gilt: Wohnung muss identifizierbar sein!

LG Heidelberg, Beschluss vom 02.08.2019 - 5 T 39/19

1. Grundlage der Auslegung eines Vergleichs ist allein der protokollierte Inhalt des Vergleichs.

2. Wird in einem Räumungsvergleich lediglich das Stockwerk genannt, in dem die Wohnung liegt, und gibt es auf diesem Stockwerk mehrere Wohnungen, so ist die zu räumende Wohnung nicht ausreichend bestimmt.

3. Auch das Vorhandensein eines mit dem Namen der Schuldnerin beschrifteten Klingelschilds genügt nicht, um die Wohnung der Schuldnerin ausreichend bestimmbar zu machen. Denn der Name am Klingelschild kann beliebig verändert, beseitigt oder an anderer Stelle angebracht werden, so dass dies zur Bestimmbarkeit einer zu räumenden Wohnung nicht ausreicht.

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IBRRS 2020, 0698
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Keine Unterbrechung eines anhängigen Anfechtungsprozesses durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens

OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.08.2019 - 12 U 56/18

1. Der Gläubigeranfechtungsprozess eines absonderungsberechtigten Gläubigers, der nur aus seinem Sicherungsrecht vorgeht, wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners nicht unterbrochen, denn § 17 Abs. 1 S. 1 AnfG setzt voraus, dass ein Insolvenzgläubiger eine Klage zur Durchsetzung eines Einzelgläubigeranspruchs (gegen einen Dritten) erhoben hatte, dessen Gegenstand vom Insolvenzbeschlag über das Schuldnervermögen erfasst wird.*)

2. Der Anfechtungsgegner kann sich gegen den Anfechtungsanspruch verteidigen, indem er geltend macht, dass die Anfechtungsklage gegen ihn nach § 242 BGB treuwidrig sei. Falls der Gläubiger seinen Hauptanspruch gegen den Schuldner ebenfalls anfechtbar erlangt hat, kann der Anfechtungsgegner sich darauf indessen nur unter den für eine eigene Anfechtungseinrede nach § 9 AnfG geltenden Voraussetzungen berufen, also wenn die §§ 2, 3 ff. AnfG gerade auch zu seinen Gunsten erfüllt sind.*)

3. Haben sich mehrere Gläubiger auf anfechtbare Weise vollstreckbare Schuldtitel verschafft, kann keiner von ihnen eine Anfechtungsklage gegen den anderen erheben. Eine Abwägung der Stärke der beiderseitigen Anfechtungsansprüche findet nicht statt. Maßgeblich für die Befriedigung bleibt vielmehr die Rangfolge, die sich aus der materiellen Rechtslage ergibt. Das gilt auch im Fall der Abtretung.*)

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IBRRS 2020, 0719
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Verfahrenseröffnung spricht für unzureichende Insolvenzmasse!

BGH, Beschluss vom 06.02.2020 - IX ZR 5/19

1. Es spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass in dem eröffneten Verfahren die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um alle Gläubigeransprüche zu befriedigen. Dabei sind auch die Forderungen einzubeziehen, denen der Insolvenzverwalter widersprochen hat, weil nach der Lebenserfahrung die Möglichkeit besteht, dass jener Widerspruch durch eine Feststellungsklage (§ 179 InsO) beseitigt werden kann. Greift der Anscheinsbeweis ein, muss der Anfechtungsgegner nachweisen, dass die angemeldeten Forderungen nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind und eine Feststellung zur Tabelle unter jedem Gesichtspunkt ausscheidet.*)

2. Der Anscheinsbeweis ist erschüttert, wenn die ernsthafte Möglichkeit eines atypischen Verlaufs feststeht. Dies kommt beispielsweise in Betracht, wenn es sich bei den bestrittenen Insolvenzforderungen um eine Vielzahl, auf vergleichbarem Sachverhalt beruhender Forderungen mehrerer Insolvenzgläubiger handelt, der Insolvenzverwalter sämtlichen dieser angemeldeten Forderungen widersprochen hat, seit dem Prüfungstermin und dem Widerspruch des Insolvenzverwalters eine erhebliche Zeit verstrichen ist, keiner der betreffenden Gläubiger eine Feststellungsklage erhoben hat, ein - nicht notwendig das Insolvenzverfahren betreffender - Musterprozess über die Feststellung einer solchen Insolvenzforderung rechtskräftig verloren gegangen ist und der rechtliche Bestand der Insolvenzforderungen erheblichen Zweifeln ausgesetzt ist.*)

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IBRRS 2020, 0707
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Rechte im Grundbuch fehlerhaft gelöscht: Wie ist der Nachweis zu führen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2019 - 3 Wx 120/19

Zum - hier verneinten - Vorliegen der vom Insolvenzverwalter in der Form des § 29 GBO nachzuweisenden Voraussetzungen für eine Grundbuchunrichtigkeit in Bezug auf den Eintrag der auf gemeinsames Gesuch des Eigentümers des übertragenen Grundstücks, über dessen Vermögen zuvor das Insolvenzverfahren eröffnet worden war, und des mangels Eintragung der Insolvenzeröffnung in das Grundbuch nach § 893 BGB in seinem guten Glauben geschützten Erwerbers erfolgten Löschung eines dem übertragenden Eigentümer vorbehaltenen Nießbrauchsrechts sowie einer eingetragenen Rückauflassungsvormerkung.*)

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IBRRS 2020, 0681
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Kann ein ausländischer Schiedsspruch im In- und Ausland vollstreckt werden?

OLG München, Beschluss vom 20.12.2019 - 34 Sch 14/18

1. Die Vorlage des ausländischen Schiedsspruches lediglich in beglaubigter Abschrift führt nicht zur Unzulässigkeit des Antrags auf Vollstreckbarerklärung, denn die Regelungen in Art. 2 mit Art. 4 Abs. 1 Buchst. a und b UNÜ sind nur als Beweisbestimmungen zu verstehen.

2. Die Tatsache, dass im Ausland bereits Vollstreckungsmaßnahmen auf Grundlage eines ausländischen Schiedsspruches ergriffen wurden, lässt das Rechtschutzbedürfnis der Antragstellerin auf Vollstreckbarerklärung im Inland nicht entfallen.

3. Allein die Einleitung eines Aufhebungsverfahrens im Heimatstaat des Schiedsspruchs führt nicht dazu, dass das Antragsverfahren auf Vollstreckbarerklärung ausgesetzt werden müsste.

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IBRRS 2020, 0705
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Feststellung der Unwirksamkeit des Verkaufs einer Liegenschaft

EuGH, Urteil vom 04.12.2019 - Rs. C-493/18

1. Art. 3 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29.05.2000 über Insolvenzverfahren ist dahin auszulegen, dass die Klage eines von einem Gericht des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, bestellten Insolvenzverwalters, auf Feststellung der Unwirksamkeit des Verkaufs einer in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Liegenschaft und der zu Lasten dieser bestellten Hypothek der Gesamtheit der Gläubiger gegenüber in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des ersten Mitgliedstaats fällt.

2. Art. 25 Abs. 1 der VO Nr. 1346/2000 ist dahin auszulegen, dass die Entscheidung, mit der ein Gericht des Mitgliedstaats der Verfahrenseröffnung dem Insolvenzverwalter erlaubt, in einem anderen Mitgliedstaat eine Klage zu erheben, auch wenn diese in die ausschließliche Zuständigkeit dieses Gerichts fiele, nicht die Übertragung einer internationalen Zuständigkeit an die Gerichte dieses anderen Mitgliedstaats bewirken kann.

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IBRRS 2020, 0670
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Akzessorität einer Zwangshypothek wird im Insolvenzfall durchbrochen!

OLG Koblenz, Urteil vom 05.12.2019 - 1 U 1536/19

1. Durchbrechung der Akzessorietät einer Zwangssicherungshypothek im Insolvenzfall bei Restschuldbefreiung - Hat der Insolvenzgläubiger ein Recht (hier: Zwangssicherungshypothek), das ihn zur abgesonderten Befriedigung berechtigt, so wird dieses auch bei einer Restschuldbefreiung des Insolvenzschuldners von dieser nicht berührt. Das dingliche Recht besteht (nicht mehr akzessorisch) fort.*)

2. Der Insolvenzschuldner kann dementsprechend nach Restschuldbefreiung auch nicht die Löschung der Zwangssicherungshypothek verlangen.*)




IBRRS 2019, 4062
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Kein Pfändungsschutz im Zwangsverwaltungsverfahren?

BGH, Beschluss vom 10.10.2019 - V ZB 154/18

1. Die Pfändungsschutzvorschrift des § 850i ZPO findet im Zwangsverwaltungsverfahren keine entsprechende Anwendung.*)

2. Dem Schuldner sind im Zwangsverwaltungsverfahren Mittel für seinen Unterhalt nur nach Maßgabe von § 149 Abs. 3 ZVG und unter den dort genannten Voraussetzungen zur Verfügung zu stellen.*)




IBRRS 2020, 0700
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Vergütung für Nachlasspflegschaft aus der Staatskasse

OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.10.2019 - 3 W 57/19

1. Gem. § 1836 Abs. 1 Satz 3 BGB i.V.m. § 1 Abs. 2 S. 2 VBVG besteht ein Anspruch des Nachlasspflegers gegen die Staatskasse, wenn der Nachlass mittellos i.S. von § 1836 d BGB ist; bei der Prüfung der Mittellosigkeit ist grundsätzlich nur das verfügbare Aktivvermögen zu berücksichtigen, die Nachlassverbindlichkeiten bleiben außer Betracht, da ansonsten eine unangebrachte Privilegierung der Nachlassgläubiger gegenüber der Staatskasse bestünde.

2. Für die Beurteilung der Vermögensverhältnisse ist grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten Tatsacheninstanz maßgeblich; Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse während der Nachlasspflegschaft sind allerdings zu berücksichtigen.

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IBRRS 2020, 0680
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Amtshaftung wegen Verwaltungsvollstreckung zivilrechtlicher Forderungen?

OLG Koblenz, Urteil vom 12.09.2019 - 1 U 135/19

1. Zivilrechtliche Ansprüche einer Gemeinde (hier: Rechnung für Erneuerung Hausanschluss - Wasser) können grundsätzlich nicht im Wege der Verwaltungsvollstreckung beigetrieben werden.*)

2. Ist die Verwaltungsvollstreckung ausnahmsweise für bestimmte zivilrechtliche Forderungen landesrechtlich zugelassen (z. B. Lieferung von Gas, Wasser etc.), so führt ein Widerspruch des Bürgers dazu, dass die öffentliche Hand diesen Anspruch dann auf dem regulären Klagewege weiterverfolgen muss.*)

3. Die Vorschriften der Verwaltungsvollstreckungsgesetze schützen den in Anspruch genommenen Bürger und der auf diesem Gebiet für die öffentliche Hand Tätige hat die Amtspflicht, ausschließlich gesetzlich vorgesehene Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen.*)

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IBRRS 2020, 0673
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Insolvenzvermerks

OLG Köln, Beschluss vom 21.10.2019 - 2 Wx 287/19

1. Das Ersuchen eines Insolvenzverwalters auf Löschung eines aufgrund der Eröffnung eines ausländischen Insolvenzverfahrens im deutschen Grundbuch eingetragenen Insolvenzvermerks ist an Insolvenzgericht zu richten.*)

2. Das Grundbuchamt trägt die Löschung des Insolvenzvermerks nur auf entsprechendes Ersuchen des Insolvenzgerichts ein.*)

3. Für die Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Insolvenzvermerks über die Eröffnung eines ausländischen Insolvenzverfahrens gilt im Anwendungsbereich der EuInsVO Art. 102 § 6 Abs. 2 EGInsO (bzw. Art. 102c § 8 Abs. 2 EGInsO) entsprechend. Es bedarf keines Rückgriffs auf § 346 InsO.*)

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IBRRS 2020, 0672
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Insolvenzvermerks

OLG Köln, Beschluss vom 21.10.2019 - 2 Wx 275/19

1. Das Ersuchen eines Insolvenzverwalters auf Löschung eines aufgrund der Eröffnung eines ausländischen Insolvenzverfahrens im deutschen Grundbuch eingetragenen Insolvenzvermerks ist an Insolvenzgericht zu richten.*)

2. Das Grundbuchamt trägt die Löschung des Insolvenzvermerks nur auf entsprechendes Ersuchen des Insolvenzgerichts ein.*)

3. Für die Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Insolvenzvermerks über die Eröffnung eines ausländischen Insolvenzverfahrens gilt im Anwendungsbereich der EuInsVO Art. 102 § 6 Abs. 2 EGInsO (bzw. Art. 102c § 8 Abs. 2 EGInsO) entsprechend. Es bedarf keines Rückgriffs auf § 346 InsO.*)

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IBRRS 2020, 0671
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Insolvenzvermerks

OLG Köln, Beschluss vom 21.10.2019 - 2 Wx 271/19

1. Das Ersuchen eines Insolvenzverwalters auf Löschung eines aufgrund der Eröffnung eines ausländischen Insolvenzverfahrens im deutschen Grundbuch eingetragenen Insolvenzvermerks ist an Insolvenzgericht zu richten.*)

2. Das Grundbuchamt trägt die Löschung des Insolvenzvermerks nur auf entsprechendes Ersuchen des Insolvenzgerichts ein.*)

3. Für die Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Insolvenzvermerks über die Eröffnung eines ausländischen Insolvenzverfahrens gilt im Anwendungsbereich der EuInsVO Art. 102 § 6 Abs. 2 EGInsO (bzw. Art. 102c § 8 Abs. 2 EGInsO) entsprechend. Es bedarf keines Rückgriffs auf § 346 InsO.*)

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IBRRS 2020, 0677
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Gutgläubiger Grundstückserwerb im vorläufigen Insolvenzverfahren?

OLG Köln, Beschluss vom 28.10.2019 - 2 Wx 298/19

Auch nach der Anordnung des Insolvenzgerichts, dass der Schuldner über Gegenstände seines Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen darf, kann das Eigentum an einem vom Schuldner gleichwohl ohne Zustimmung veräußerten Grundstück gutgläubig erworben werden, wenn zu dem Zeitpunkt der Eintragung des Eigentümerwechsels die Verfügungsbeschränkung entgegen § 23 Abs. 3, § 32 Abs. 1 Nr. 1 InsO nicht im Grundbuch eingetragen ist.

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IBRRS 2020, 0676
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Gutgläubiger Grundstückserwerb im vorläufigen Insolvenzverfahren?

OLG Köln, Beschluss vom 28.10.2019 - 2 Wx 297/19

Auch nach der Anordnung des Insolvenzgerichts, dass der Schuldner über Gegenstände seines Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen darf, kann das Eigentum an einem vom Schuldner gleichwohl ohne Zustimmung veräußerten Grundstück gutgläubig erworben werden, wenn zu dem Zeitpunkt der Eintragung des Eigentümerwechsels die Verfügungsbeschränkung entgegen § 23 Abs. 3, § 32 Abs. 1 Nr. 1 InsO nicht im Grundbuch eingetragen ist.

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IBRRS 2020, 0675
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Gutgläubiger Grundstückserwerb im vorläufigen Insolvenzverfahren?

OLG Köln, Beschluss vom 28.10.2019 - 2 Wx 296/19

Auch nach der Anordnung des Insolvenzgerichts, dass der Schuldner über Gegenstände seines Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen darf, kann das Eigentum an einem vom Schuldner gleichwohl ohne Zustimmung veräußerten Grundstück gutgläubig erworben werden, wenn zu dem Zeitpunkt der Eintragung des Eigentümerwechsels die Verfügungsbeschränkung entgegen § 23 Abs. 3, § 32 Abs. 1 Nr. 1 InsO nicht im Grundbuch eingetragen ist.

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IBRRS 2020, 0674
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Gutgläubiger Grundstückserwerb im vorläufigen Insolvenzverfahren?

OLG Köln, Beschluss vom 28.10.2019 - 2 Wx 290/19

Auch nach der Anordnung des Insolvenzgerichts, dass der Schuldner über Gegenstände seines Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen darf, kann das Eigentum an einem vom Schuldner gleichwohl ohne Zustimmung veräußerten Grundstück gutgläubig erworben werden, wenn zu dem Zeitpunkt der Eintragung des Eigentümerwechsels die Verfügungsbeschränkung entgegen § 23 Abs. 3, § 32 Abs. 1 Nr. 1 InsO nicht im Grundbuch eingetragen ist.

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IBRRS 2020, 0468
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wann ist eine unvertretbare Handlung vollstreckungsfähig?

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.01.2020 - 2 O 131/19

Ein gerichtlicher Vergleich, der dem Vollstreckungsschuldner eine Verpflichtung zur Vornahme einer unvertretbaren Handlung auferlegt, hat nur dann einen vollstreckungsfähigen Inhalt, wenn die zur Erfüllung geeignete Handlung hinreichend konkretisiert und für die Durchführenden klar erkennbar ist.*)

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IBRRS 2020, 0465
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsversteigerungsantrag abgelehnt: Interesse am Aufschub ist wertbestimmend!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.01.2020 - 26 W 1/20

Im Falle einer Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags nach § 180 Abs. 2 ZVG ist für die Wertfestsetzung das Interesse der Beschwerdeführerin am Aufschub wertbestimmend.*)

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IBRRS 2020, 0424
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Vergütung des Abwicklers einer Rechtsanwaltskanzlei ist keine Masseverbindlichkeit

BGH, Urteil vom 28.11.2019 - IX ZR 239/18

1. Die Ansprüche des Abwicklers einer Rechtsanwaltskanzlei auf Vergütung für seine Tätigkeit stellen keine Masseverbindlichkeiten dar.*)

2. Bürgerlich-rechtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kanzleiabwickler und dem ehemaligen Rechtsanwalt bestehen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Rechtsanwalts nicht zu Lasten der Masse fort, soweit der ehemalige Rechtsanwalt als Auftraggeber anzusehen ist.*)

3. Ein Dienstvertrag des Schuldners, der kein Dauerschuldverhältnis begründet, besteht nicht mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. Dies gilt auch für Anwaltsverträge.*)

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IBRRS 2020, 0320
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Räumung von Geschäftsräumen durch einstweilige Verfügung?

OLG Celle, Urteil vom 09.01.2020 - 2 U 116/19

Die in § 940a ZPO zum Ausdruck kommende gesetzgeberische Wertung kann nicht im Rahmen der Anwendung von § 940 ZPO auf Geschäftsraumietverhältnisse übertragen werden.*)




IBRRS 2020, 0209
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 02.01.2020 - VIII ZR 328/19

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2020, 0149
ProzessualesProzessuales
Geschäftsadresse für Gerichtszuweisung nicht geprüft: Beschluss nicht bindend!

BayObLG, Beschluss vom 19.12.2019 - 1 AR 139/19

Verweist das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk die vom Eröffnungsantrag betroffene Gesellschaft mit beschränkter Haftung ihren statutarischen, im Handelsregister auch eingetragenen Sitz hat, das Verfahren an das Gericht, in dessen Bezirk die im Handelsregister gleichfalls eingetragene Geschäftsadresse liegt, ohne die ihm obliegenden und sich aufdrängenden Ermittlungen zum Mittelpunkt einer Geschäftstätigkeit an der neuen Geschäftsadresse vorgenommen zu haben, so bindet die Verweisung wegen objektiver Willkür auch dann nicht, wenn das verweisende Gericht seine Entscheidung auf die grob fehlerhafte Rechtsauffassung gestützt hat, mit der Geschäftsadresse habe sich auch der allgemeine Gerichtsstand der Schuldnerin geändert.*)

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Online seit 2019

IBRRS 2019, 4156
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Erneuter Befall mit Echtem Hausschwamm - Ersatz von Kosten

KG, Urteil vom 08.12.2017 - 7 U 159/16

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2019, 4067
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Nachhaftung des Schuldners für vom Insolvenzverwalter nicht erfüllte Masseverbindlichkeiten

BFH, Urteil vom 02.04.2019 - IX R 21/17

1. Der Insolvenzschuldner erzielt die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn der Insolvenzverwalter die vom Schuldner als Vermieter begründeten Mietverträge erfüllt.*)

2. Wird die Einkommensteuer erstmals nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens festgesetzt, ist der Steuerbescheid dem vormaligen Insolvenzschuldner als Inhaltsadressat bekannt zu geben; eine Bekanntgabe an den vormaligen Insolvenzverwalter kommt nicht mehr in Betracht.*)

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IBRRS 2019, 4016
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 14.11.2019 - IX ZB 18/19

Zu den Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts bezüglich der Versendung fristgebundener Schriftsätze per Telefax. (Rn. 11)*)

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IBRRS 2019, 3923
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Auch vorläufiger Insolvenzverwalter kann mehr oder weniger als den Regelsatz erhalten

BGH, Beschluss vom 17.10.2019 - IX ZB 5/18

Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters gilt § 3 InsVV entsprechend (§ 10 InsVV), auch wenn der Festsetzung die durch das Gesetz vom 15.07.2013 (BGBl. I S. 2379) geänderten Normen zu Grunde zu legen sind.*)

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IBRRS 2019, 1707
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Räumung von Gewerberaum per einstweiliger Verfügung?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.04.2019 - 2-28 O 74/19

1. Wenn die Voraussetzungen des für Wohnraum geltenden § 940a Abs. 2 ZPO vorliegen (Vermieter hat Räumungstitel gegen Mieter, aber ein Dritter nutzt das Mietobjekt, was der Vermieter erst später erfährt), kann auch die Räumung von Gewerberaum per einstweiliger Verfügung angeordnet werden.

2. § 940a Abs. 2 ZPO ist zwar weder direkt noch analog auf Gewerberäume anwendbar, die Wertung ist aber übertragbar.

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