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Sachgebiet: Insolvenz und Zwangsvollstreckung

835 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2020

IBRRS 2020, 2916
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsräumung trotz Corona?

AG Fulda, Beschluss vom 18.06.2020 - 51 M 1342/20

1. Allein die Anzahl der bei der Räumung beteiligten Personen führt nicht dazu, dass diese nicht durchgeführt werden kann.

2. Vom Gerichtsvollzieher muss versucht werden, die Räumung unter Beachtung des Mindestabstands von 1,5 m durchzuführen, was nicht grundsätzlich und immer unmöglich ist.

3. Sofern die Einhaltung im Einzelfall nicht möglich ist, muss der Gerichtsvollzieher dann geeignete Schutzmaßnahmen prüfen und gegebenenfalls anordnen, mit denen dem Risiko einer Infektion begegnet werden kann.

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IBRRS 2020, 2915
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Inkongruente Deckung ist Indiz für Benachteiligungsabsicht

BGH, Urteil vom 17.09.2020 - IX ZR 174/19

1. Die Indizwirkung einer inkongruenten Deckung für den Benachteiligungsvorsatz setzt nicht voraus, dass der Schuldner bei der Rechtshandlung bereits drohend zahlungsunfähig war.*)

2. Gewährt der Schuldner eine inkongruente Deckung, mit der er nahezu seine gesamte Liquidität einem beherrschenden Unternehmen überträgt, liegen finanziell beengte Verhältnisse vor, die ernsthafte Zweifel an der Liquiditätslage des Schuldners begründen, wenn der Schuldner aufgrund der Rechtshandlung nicht mehr in der Lage ist, bestehende Verpflichtungen aus einem Werkvertrag zu finanzieren.*)

3. Ob die Indizwirkung einer inkongruenten Deckung gemindert ist, weil die Rechtshandlung längere Zeit vor dem Insolvenzantrag liegt, hängt davon ab, inwieweit der Schuldner nach der Rechtshandlung weiter geschäftlich tätig gewesen ist und regelmäßig Einnahmen und Ausgaben zu verbuchen hatte.*)

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IBRRS 2020, 2907
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Rechtsgedanken des § 940a Abs. 2 ZPO auf Gewerberaummietverhältnis anwendbar?

KG, Beschluss vom 14.11.2019 - 12 W 52/19

Zur Anwendung des Rechtsgedankens von § 940a Abs. 2 ZPO im Rahmen der Abwägung von § 940 ZPO bei einem Gewerberaummietverhältnis, wenn der Vermieter von einem Untermieter als Dritten im Wege der Einstweiligen Verfügung die Räumung begehrt (Abgrenzung zu KG, Beschluss vom 09.05.2019 - 8 W 28/19).*)

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IBRRS 2020, 2905
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Teilweise Räumung durch Insolvenzverwalter begründet keine Masseverbindlichkeit

BGH, Urteil vom 17.09.2020 - IX ZR 62/19

1. Stellt die Räumungspflicht des Mieters nur eine Insolvenzforderung dar, begründet eine teilweise Räumung durch den Insolvenzverwalter keine Masseverbindlichkeit.*)

2. Entfernt der Insolvenzverwalter eine Einrichtung, die der Schuldner mit der Mietsache verbunden hat und die im Eigentum des Schuldners steht, stellt die Pflicht zur Instandsetzung der Sache in den vorigen Stand keine Masseverbindlichkeit dar, wenn der Insolvenzverwalter dabei den Rahmen einer teilweisen Erfüllung der Räumungspflicht nicht überschreitet.*)

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IBRRS 2020, 2771
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung verweigert: Rechtsmittel des Rechtsnachfolgers?

BGH, Beschluss vom 26.08.2020 - VII ZB 39/19

1. Für den Rechtsnachfolger eines Gläubigers ist bei Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung nach § 727 ZPO durch den zuständigen Rechtspfleger eines Amts- oder Landgerichts im ersten Rechtszug die sofortige Beschwerde nach § 11 Abs. 1 RPflG, §§ 567 ff. ZPO der statthafte Rechtsbehelf. Nichts Anderes gilt, wenn dem Antragsteller eine vollstreckbare Ausfertigung i.S.v. § 727 ZPO erteilt wird, er aber geltend macht, diese entspreche nicht dem Gesetz und beeinträchtige daher sein Recht auf fehlerfreie Erteilung einer Vollstreckungsklausel.*)

2. Ist dem Rechtsnachfolger eines Gläubigers eine Vollstreckungsklausel erteilt worden, wonach die Rechtsnachfolge durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen ist, so ist der Rechtsnachfolger, der geltend macht, die Rechtsnachfolge sei bei dem Gericht offenkundig, beschwert.*)

3. Hat sich der Rechtspfleger von der Rechtsnachfolge durch anlässlich des Antrags vorgenommene Einsichtnahme in eine in der Generalakte des Amtsgerichts abgelegte, vom Antragsteller dort zuvor eingereichte notariell beglaubigte Abschrift einer Abtretungsvertragsurkunde überzeugt, war die Rechtsnachfolge nicht bei dem Gericht offenkundig.*)

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IBRRS 2020, 2683
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Partei wird zur Begutachtung durch Sachverständigen gezwungen: Was sind Kosten der Zwangsvollstreckung?

BGH, Beschluss vom 09.07.2020 - I ZB 79/19

1. Eine einstweilige Verfügung, mit der dem Schuldner eines Besichtigungsanspruchs im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens aufgegeben wird, die Inaugenscheinnahme durch einen Sachverständigen und Eingriffe in die Substanz der untersuchten Sache zu dulden und zudem dem Sachverständigen sowie anderen Personen Zutritt zu seinen Geschäftsräumen zu gewähren, stellt ihrem Schwerpunkt nach eine Duldungsverfügung dar, die nach § 890 ZPO zu vollstrecken ist.*)

2. Die Kosten der Hinzuziehung eines Gerichtsvollziehers zum Begutachtungstermin sind regelmäßig notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung (§ 788 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 ZPO) einer solchen Duldungsverfügung.*)

3. Kosten, die durch die Teilnahme von anwaltlichen Vertretern des Gläubigers am Begutachtungstermin entstehen, sind keine Kosten der Zwangsvollstreckung einer solchen Duldungsverfügung. Sie sind als Kosten des Beweisverfahrens im Wege eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs oder im Rahmen der Kostenerstattung des nachfolgenden Hauptsacheprozesses geltend zu machen.*)

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IBRRS 2020, 2340
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Umfang der Einstandspflicht des Zwangsverwalters für Verletzung verwalterspezifischer Pflichten

OLG Rostock, Urteil vom 02.04.2020 - 3 U 1/19

1. Als Beteiligter am Verfahren der Zwangsverwaltung ist auch derjenige anzusehen, dem gegenüber dem Verwalter aus dem Zwangsversteigerungsgesetz herrührende Pflichten obliegen; daher hat der Verwalter für die Verletzung verwalterspezifischer Pflichten auch denjenigen gegenüber einzustehen, die formell am Verfahren nicht beteiligt sind.

2. Mit der Beschlagnahme verliert der Schuldner nur die Verwaltung und Benutzung des Grundstücks, nicht auch die Rechte an seinem Gewerbebetrieb. Zum Eingriff in den Gewerbebetrieb des Schuldners hat der Zwangsverwalter keinerlei Befugnis.

3. Nur soweit zum Zwecke der Erhaltung oder ordnungsgemäßen Nutzung eine dem Schuldner demnach untersagte tatsächliche oder rechtliche Verfügung über das Grundstück erforderlich ist, wird sie als Folge der Beschlagnahme durch den Verwalter ausgeübt.

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IBRRS 2020, 2372
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckung gegen Erstschuldner aussichtslos: Zweitschuldner haftet!

OLG Naumburg, Beschluss vom 24.01.2020 - 12 W 2/20

1. Nach Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid schuldet derjenige die Gerichtskosten, der den Vollstreckungsbescheid beantragt hat.

2. Gibt es jedoch bereits einen Schuldner, dem gerichtlich Gebühren auferlegt wurden (sog. Erstschuldner) haftet ein weiterer Schuldner (sog. Zweitschuldner) nur, wenn eine Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Erstschuldners erfolglos geblieben ist oder aussichtslos erscheint.

3. Dabei genügt es für die Zweitschuldnerhaftung, wenn mit gewisser Wahrscheinlichkeit zu vermuten ist, dass mit keiner schnellen und sicheren (Teil-)Verwirklichung des Anspruchs der Justizkasse gegen den Erstschuldner zu rechnen ist.

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IBRRS 2020, 2341
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wohnsitz bekannt: Keine öffentliche Bekanntmachung!

FG München, Urteil vom 30.01.2020 - 10 K 1105/17

Die Vollstreckung von Ersuchen eines EU-Mitgliedstaates verstößt gegen den "ordre public", wenn die Vollstreckungsersuchen die Betreibung von Forderungen betreffen, gegen deren Festsetzung die Betroffenen nicht effektiv Rechtsschutz suchen konnten, weil die Forderungen nach dem nationalen Recht des ersuchenden Staates öffentlich bekannt gegeben werden durften (obwohl der deutsche Wohnsitz der Betroffenen bekannt war).*)

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IBRRS 2020, 2348
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Eintragung einer Zwangssicherungshypothek in ein zum Gesamtgut gehörendes Grundstück

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.04.2020 - 3 Wx 14/20

1. Hat das Grundbuchamt bei der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück, das zum Gesamtgut der Ehegatten in Gütergemeinschaft (hier: Errungenschaftsgemeinschaft polnischen Rechts) gehört, die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek als Vollstreckungsorgan vorzunehmen, so muss der Gläubiger die Voraussetzungen des § 741 ZPO durch formwirksame öffentliche Urkunden (§ 29 GBO) nachweisen (hier: mit Unterschrift und Stempel versehene Auskunft aus dem Gewerberegister sowie die beglaubigte Abschrift des Protokolls des Gerichtsvollziehers über das im Zusammenhang mit der Verhaftung des Schuldners erstellte Vermögensverzeichnis).*)

2. Wird der vom Grundbuchamt wegen Formmangels zu Recht als unzureichend beanstandete Nachweis erst im Beschwerdeverfahren nach Eingang der Akten beim Oberlandesgericht formgerecht erbracht, so führt dies (gleichwohl) zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung.*)

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IBRRS 2020, 2339
ProzessualesProzessuales
Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Löschung einer Auflassungsvormerkung?

BVerfG, Beschluss vom 15.05.2020 - 2 BvQ 24/20

1. Als Mittel des vorläufigen Rechtsschutzes hat die einstweilige Anordnung auch im verfassungsgerichtlichen Verfahren die Aufgabe, die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern; sie soll auf diese Weise dazu beitragen, Wirkung und Bedeutung einer erst noch zu erwartenden Entscheidung in der Hauptsache zu sichern und zu erhalten.*)

2. Deshalb bleiben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht, es sei denn, die Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet.*)

3. Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre.*)

4. Die nach § 32 Abs. 1 BVerfGG erforderliche Folgenabwägung lässt den Erlass einer einstweiligen Anordnung geboten erscheinen. Die Folgen, die einträten, wenn die Löschung der zu Gunsten der Antragstellerin bestehenden Auflassungsvormerkung im Grundbuch erfolgte, sich aber später herausstellte, dass die Bestätigung des Insolvenzplans verfassungswidrig war, wiegen erheblich schwerer als die Folgen, die entstünden, wenn der Vollzug des Insolvenzplans insoweit einstweilen untersagt würde, sich aber später herausstellte, dass er ohne Verfassungsverstoß hätte vollzogen werden können*)

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IBRRS 2020, 2378
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckungsschutzantrages in Verfahren zur Zwangsversteigerung von Grundstücken

VerfGH Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.02.2020 - 58/19.VB-2

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2020, 2377
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckungsschutzantrag aufgrund Ratenzahlungsmöglichkeit

VerfGH Sachsen, Beschluss vom 24.04.2020 - Vf . 24-IV-20

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2020, 2376
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Keine Kassation einer durchgeführten Räumung aufgrund § 765a ZPO

LG Heilbronn, Beschluss vom 08.06.2020 - 1 T 170/20

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2020, 2375
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Corona und Räumung

LG Verden, Beschluss vom 08.05.2020 - 6 T 33/20

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2020, 2374
Mit Beitrag
ZwangsversteigerungZwangsversteigerung
Einstellung des Zwangsversteigerung wegen Suizidgefahr der Ehefrau?

AG Heilbronn, Beschluss vom 12.02.2020 - 2 K 96/18

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2020, 2349
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Herausgabe der Wohnung bei Zugehörigkeit der Covid-19-Risikogruppe

AG Frankfurt/Main, Beschluss vom 08.04.2020 - 82 M 4390/20

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2020, 2346
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Kein Vollstreckungsschutz trotz nicht vorhandenem Ersatzwohnraum

AG Frankfurt/Main, Beschluss vom 24.03.2020 - 82 M 4390/20

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2020, 2333
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Einstellung der Zwangsversteigerung aufgrund der Gefahr der Selbsttötung

BGH, Beschluss vom 25.06.2020 - V ZB 90/17

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2020, 2320
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Keine Zuschlagserteilung bei Vorliegen eines Verfahrenshindernisses

LG Mönchengladbach, Urteil vom 29.05.2020 - 5 T 261/18

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2020, 2272
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Pfändungsschutzvorschriften nicht beachtet: Pfändung (un-)wirksam?

BGH, Beschluss vom 02.07.2020 - VII ZA 3/19

1. Die Überweisung einer gepfändeten Forderung zur Einziehung setzt als Hoheitsakt die öffentlich-rechtliche Beschlagnahme des Pfandgegenstands (Verstrickung) voraus. Deshalb gehört eine wirksame Pfändung zum Tatbestand der Überweisung. Wirksam ist eine Pfändung, wenn sie nicht nichtig ist, d. h. unter einem besonders schweren und bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundigen Fehler leidet.*)

2. Allein in der Nichtbeachtung von Pfändungsschutzvorschriften liegt kein besonders schwerer und offenkundiger Fehler der Pfändung einer Forderung (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 23.10.2008 - VII ZB 16/08, NJW-RR 2009, 211 = IBRRS 2008, 3107 = IMRRS 2008, 1791).*)

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IBRRS 2020, 2254
Mit Beitrag
ZwangsverwaltungZwangsverwaltung
Antrag auf Zwangsverwaltung zurückgenommen: Zwangsverwalter bleibt prozessführungsbefugt

BGH, Urteil vom 09.07.2020 - IX ZR 304/19

Wird die Zwangsverwaltung nach Rücknahme des Antrags auf Zwangsverwaltung aufgehoben, bleibt der Zwangsverwalter in einem laufenden Passivprozess prozessführungsbefugt.*)

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IBRRS 2020, 2180
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Kein Rechtsmittel gegen Ablehnung der Berichtigung der Insolvenztabelle

BGH, Beschluss vom 16.07.2020 - IX ZB 14/19

Lehnt der Rechtspfleger eine Berichtigung oder Ergänzung der Insolvenztabelle ab, so ist die Entscheidung des Insolvenzrichters über eine dagegen eingelegte Erinnerung nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (Fortführung von BGH, Beschluss vom 24.11.2016 - IX ZB 4/15, IBRRS 2017, 0447 = WM 2017, 346).*)

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IBRRS 2020, 2164
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Pfändung der Corona-Soforthilfe wegen Altschulden?

LG Köln, Urteil vom 29.07.2020 - 39 T 57/20

1. Bei der Corona-Soforthilfe handelt es sich nicht um sonstige Einkünfte i.S.v. § 850i ZPO, die von § 850k Abs. 4 ZPO erfasst wären.

2. Der Anspruch des Schuldners auf Gewährung der Corona-Soforthilfe ist ein nach § 851 Abs. 1 ZPO unpfändbarer Anspruch, da er als zweckgebunden anzusehen ist. Denn er dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz des Begünstigten und der Überbrückung von dessen aktuellen Liquiditätsengpässen infolge der Corona-Pandemie.

3. Altgläubiger aus der Zeit vor der Corona-Pandemie können auf die Corona-Soforthilfe nicht im Wege der Forderungspfändung zugreifen.

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IBRRS 2020, 1979
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Ansprüche wegen Verstoßes gegen Benachteiligungsverbot gehören zur Insolvenzmasse

BGH, Beschluss vom 18.06.2020 - IX ZB 11/19

Der Anspruch auf Entschädigung wegen eines immateriellen Schadens nach einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot kann abgetreten und gepfändet werden. Er fällt daher in die Insolvenzmasse.*)

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IBRRS 2020, 1978
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wiederaufnahme gegen rechtskräftigen Zuschlagsbeschluss?

BGH, Beschluss vom 05.03.2020 - V ZB 20/19

Gegen einen rechtskräftigen Zuschlagsbeschluss ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens analog §§ 578 ff. ZPO statthaft, wenn es sich bei dem Wiederaufnahmegrund um einen Zuschlagsversagungsgrund i.S.v. § 100 ZVG handelt (hier: Nichtigkeitsgrund gem. § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO).*)

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IBRRS 2020, 1961
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Wie wird eine Forderung ordnungsgemäß angemeldet?

BGH, Urteil vom 25.06.2020 - IX ZR 47/19

1. Die Aufnahme eines durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei unterbrochenen Rechtsstreits über eine Insolvenzforderung ist nur wirksam, wenn die besonderen Sachurteilsvoraussetzungen für eine Forderungsfeststellungsklage gegeben sind.*)

2. Für eine wirksame Forderungsanmeldung erfordert die Angabe des Grundes der Forderung die bestimmte Angabe des Lebenssachverhalts, aus dem die Forderung nach der Behauptung des Gläubigers entspringt; eine schlüssige Darlegung der Forderung ist nicht erforderlich (Klarstellung zu BGH, Urteil vom 22.01.2009 - IX ZR 3/08, IBRRS 2009, 0823 = WM 2009, 468).*)

3. Ob der Insolvenzgläubiger seine Forderung in ausreichend individualisierter Weise angemeldet hat, richtet sich nach den Verhältnissen im Prüfungstermin; eine nachträglich erfolgte Individualisierung wirkt nicht auf den Zeitpunkt der Forderungsanmeldung zurück.*)

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IBRRS 2020, 1995
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Gläubigerversammlung lehnt Beschlussfassung ab: Kein Antrag auf Beschlussaufhebung

BGH, Beschluss vom 28.05.2020 - IX ZB 64/17

Ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Beschlussaufhebung ist in der Regel nicht gegeben, wenn die Gläubigerversammlung eine Beschlussfassung mehrheitlich abgelehnt hat.*)

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IBRRS 2020, 1903
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Ein gegen einen von mehreren Mitmietern erwirkter Räumungstitel genügt!

BGH, Beschluss vom 30.04.2020 - I ZB 61/19

1. Im Verfahren der sofortigen Beschwerde gemäß §§ 567 ff. ZPO ist der vollbesetzte Spruchkörper außer in Fällen, in denen die Zuständigkeit des Einzelrichters zweifelhaft ist, nicht befugt, selbst über die Übertragung eines in die originäre Zuständigkeit des Einzelrichters fallenden Beschwerdeverfahrens zu entscheiden (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 16.09.2003 - X ARZ 175/03, BGHZ 156, 147, 152 = IBRRS 2003, 2878 = IMRRS 2003, 1247).*)

2. Bei einer Räumungsvollstreckung müssen die Gläubiger eine Rechtsnachfolgeklausel gemäß § 750 Abs. 2, § 727 ZPO nur dann erwirken, wenn sich aus den Gesamtumständen klar und eindeutig ergibt, dass die Rechtsnachfolger des Schuldners tatsächlichen (Mit-)Besitz an den Räumen haben.*)

3. Die Bestimmung des § 563a Abs. 1 BGB setzt voraus, dass zum Zeitpunkt des Todes eines Mieters ein gemeinsames Mietverhältnis im Sinne des § 563 BGB bestanden hat.*)

4. "Besitz" im Sinne des § 885 ZPO meint den Besitz in Form des "Gewahrsams" gemäß § 886 ZPO, der seinerseits dem unmittelbaren Besitz nach § 854 Abs. 1 BGB entspricht.*)

5. Der nicht tatsächlich ausgeübte, das heißt fiktive Erbenbesitz nach § 857 BGB begründet jedenfalls soweit und solange Gewahrsam eines Dritten besteht keinen Gewahrsam im Sinne einer tatsächlichen, nach außen erkennbaren Sachherrschaft.*)

6. Für die Räumung gemäß § 885 ZPO genügt ein gegen einen von mehreren Mitmietern erwirkter Räumungstitel.*)

7. Das Wegschaffen von Gegenständen nach § 885 Abs. 2 und 3 ZPO, die früher im (Mit-)Eigentum des Erblassers gestanden haben, stellt keine Vollstreckung in den Nachlass dar.*)




IBRRS 2020, 1880
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Trotz Vollstreckungsverbots darf vollstreckbare Ausfertigung erteilt werden

BGH, Beschluss vom 18.06.2020 - IX ZB 46/18

1. Widerspricht der Schuldner lediglich dem Rechtsgrund einer Forderung als vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung, ist dem Gläubiger auch nach Erteilung der Restschuldbefreiung aus der Eintragung der Forderung in der Tabelle eine vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen.*)

2. Das während der Wohlverhaltensphase im Restschuldbefreiungsverfahren geltende Vollstreckungsverbot steht der Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung aus der Tabelle nicht entgegen.*)

3. Durch Ausschüttungen im Rahmen des Verteilungsverfahrens werden mehrere Forderungen eines Insolvenzgläubigers nach dem Verhältnis ihrer Beträge berichtigt; abweichende Anrechnungsvorschriften finden keine Anwendung.*)

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IBRRS 2020, 1840
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Räumungsfrist ausreichend?

LG Berlin, Beschluss vom 23.06.2020 - 67 T 57/20

Macht der Mieter zur Begründung seines Antrags auf Verlängerung der Räumungsfrist nach § 721 Abs. 3 Satz 1 Alt. 1 ZPO geltend, die ursprünglich gewährte Räumungsfrist habe zur Beschaffung von Ersatzwohnraum nicht ausgereicht, hat das Gericht - erforderlichenfalls im Wege einer Beweiserhebung - tatsächliche Feststellungen dazu zu treffen, ob die vom Mieter bislang entfalteten Bemühungen zur erfolgreichen Beschaffung von Ersatzwohnraum hinreichend intensiv gewesen sind. Eine Versagung des Verlängerungsantrags wegen nicht hinreichender Bemühungen des Mieters ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Gericht tatsächlich feststellt, dass dem Mieter bei hinreichend intensiver Suche die Anmietung von Ersatzwohnraum bis zum Ablauf der ursprünglich gewährten Räumungsfrist gelungen wäre.*)

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IBRRS 2020, 1710
RechtsanwälteRechtsanwälte
Auch nach Mandatsbeendigung: Anwalt muss Zustellung weiterleiten!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.01.2020 - 6 W 105/19

1. Das Zwangsvollstreckungsverfahren gehört nach § 172 Abs. 1 Satz 3 ZPO zum ersten Rechtszug, weshalb Zustellung in diesem Verfahren nach § 87 ZPO auch nach Erlöschen der Vollmacht an den Prozessbevollmächtigten des ersten Rechtszuges zugestellt werden können.*)

2. Der Fortbestand der Pflicht zur Weiterleitung von Schriftstücken auch nach Beendigung des Mandats mag einen Eingriff in die Berufsfreiheit des Rechtsanwaltes darstellen, der aber zur Sicherstellung der Rechtspflege erforderlich ist.*)

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IBRRS 2020, 1761
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
WEG darf Zwangsversteigerung trotz Vollstreckungsverbots betreiben

BGH, Beschluss vom 28.05.2020 - V ZB 56/19

1. Das in § 111h Abs. 2 Satz 1 StPO angeordnete Vollstreckungsverbot gilt für alle in § 111f StPO geregelten, in Vollziehung eines Vermögensarrests entstehenden Sicherungsrechte der Staatsanwaltschaft; insbesondere greift es auch dann ein, wenn der Vermögensarrest in ein Grundstück bewirkt worden ist. *)

2. Das Vollstreckungsverbot des § 111h Abs. 2 Satz 1 StPO unterbindet nur die Zwangsvollstreckung aus Rechten, die gegenüber dem in Vollziehung des Vermögensarrests entstandenen Sicherungsrecht der Staatsanwaltschaft nachrangig sind. *)

3. Vollstreckungsmaßnahmen anderer Gläubiger bleiben auch dann, wenn die Staatsanwaltschaft in Vollziehung eines Vermögensarrests die Eintragung einer Sicherungshypothek bewirkt hat, insoweit zulässig, als sie auf Rechten beruhen, die nach dem Rangklassensystem des § 10 ZVG Vorrang genießen; infolgedessen kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft weiterhin die Zwangsversteigerung wegen Ansprüchen der Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG betreiben. *)




IBRRS 2020, 1751
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Antrag auf Räumungsschutz hinsichtlich einer Zwangsvollstreckung

AG Heilbronn, Beschluss vom 26.05.2020 - 16 M 4077/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2020, 1732
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Gesundheitliche Beschwerden wegen drohender Räumung: Gutachten im Räumungsprozess erforderlich?

BGH, Beschluss vom 26.05.2020 - VIII ZR 64/19

Beruft sich der Mieter im Räumungsprozess darauf, die Beendigung des Mietverhältnisses stelle für ihn eine unzumutbare Härte dar (§ 574 Abs. 1 Satz 1 BGB) und trägt er zu seinen diesbezüglich geltend gemachten gesundheitlichen Beeinträchtigungen substanziiert sowie unter Vorlage aussagekräftiger fachärztlicher Atteste vor, verstößt die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens zum Gesundheitszustand des Mieters sowie zu der Art, dem Umfang und den konkreten Auswirkungen seiner - behaupteten - Erkrankungen auf die Lebensführung im Allgemeinen und im Falle des Verlusts der vertrauten Umgebung regelmäßig gegen das Gebot rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG; im Anschluss an Senatsurteile vom 22.05.2019 - VIII ZR 180/18, Rz. 31, 44, IMRRS 2019, 0719 = BGHZ 222, 133, und VIII ZR 167/17, Rz. 38, Rz. 38, IMRRS 2019, 0707 = NJW-RR 2019, 972).*)

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IBRRS 2020, 1707
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Verpflichtung zur Wiederherstellung einer Böschung: Ursprungszustand muss konkretisiert werden!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.09.2019 - 9 W 24/19

1. Die in einem Vergleich von einem Bauunternehmer übernommene Verpflichtung, auf einem Grundstück "die ursprüngliche Böschung hinter der betonierten Stützmauer wiederherzustellen", ist nicht vollstreckungsfähig, wenn der ursprüngliche Zustand der Böschung im Text des Vergleichs nicht konkretisiert wird.*)

2. An der fehlenden Vollstreckungsfähigkeit eines Vergleichs ändert sich auch dadurch nichts, dass die unzulängliche Formulierung auf einem Vorschlag des Gerichts beruht.*)

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IBRRS 2020, 1632
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckungskosten eines unzulässigen Teilurteils hat Schuldner nicht zu tragen

LG Fulda, Urteil vom 08.05.2020 - 36 C 134/18

1. Ein Erfüllungseinwand, der im Rahmen einer (hypothetischen) Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO präkludiert wäre, kann einer titulierten und im Prozess zur Aufrechnung gestellten Forderung nicht entgegengehalten werden.*)

2. Eine erstmals im Prozess erklärte Aufrechnung kann (auch teilweise) zurückgenommen werden mit der Folge, dass auch die materiell-rechtlichen Wirkungen der Aufrechnung entfallen.*)

3. Sind dem Gläubiger im Rahmen der Vollstreckung eines nach Entstehung der Kosten aufgehobenen (unzulässigen) Teilurteils Vollstreckungskosten entstanden, so sind dies auch dann nicht vom Schuldner zu tragen, wenn der zu Grunde liegende Antrag des Gläubigers im Rahmen des weiteren Verfahrensganges Erfolg hat.*)

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IBRRS 2020, 1617
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Entscheidung über Vollstreckungskosten ist Kostenentscheidung

BGH, Beschluss vom 05.03.2020 - I ZB 50/19

1. Die Ablehnung des Gerichtsvollziehers, Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 Abs. 1 ZPO mitzuvollstrecken, stellt eine Entscheidung über Kosten im Sinne des § 567 Abs. 2 ZPO dar.*)

2. Die Kosten des gemeinsam mit dem Antrag auf Einholung der Vermögensauskunft gem. § 802c ZPO gestellten Antrags auf Einholung von Drittauskünften nach § 802l ZPO sind keine notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung i.S.d. § 788 Abs. 1 Satz 1, § 91 ZPO.*)

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IBRRS 2020, 1240
Mit Beitrag
ZwangsversteigerungZwangsversteigerung
Welche Folgen hat die Einstellung der Zwangsvollstreckung?

BGH, Beschluss vom 20.02.2020 - V ZB 131/19

1. Wird die Zwangsvollstreckung aus dem Titel, auf dessen Grundlage der Gläubiger die Zwangsversteigerung betreibt, auf die Vollstreckungsgegenklage des Schuldners nach Erteilung des Zuschlags für unzulässig erklärt, ist im Rahmen des Verteilungsverfahrens gemäß den §§ 105 ff. ZVG der auf den Titel entfallende Teil des Versteigerungserlöses dem Schuldner zuzuteilen.*)

2. Die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungstitel hat aber nicht zur Folge, dass dem Schuldner auch der Teil des Vollstreckungserlöses zusteht, der auf eine aufgrund des Zuschlags gemäß § 91 Abs. 1 ZVG erloschene Grundschuld entfällt, aus der die Zwangsvollstreckung nicht betrieben worden ist. Vielmehr ist dieser Erlösanteil dem Grundschuldgläubiger zuzuteilen, es sei denn, eine solche Zuteilung ist wegen eines für begründet erklärten Widerspruchs (§ 115 Abs. 1 Satz 2 ZVG i.V.m. §§ 876 bis 882 ZPO) oder - bei einer vollstreckbaren Grundschuld - wegen einer begründeten Vollstreckungsgegenklage (§ 115 Abs. 3 ZVG i.V.m. § 767 ZPO) ausgeschlossen.*)

3. Die Zuteilung an den Grundschuldgläubiger ist unabhängig davon vorzunehmen, ob es sich hierbei um einen Dritten oder um den die Zwangsvollstreckung betreibenden Gläubiger handelt.*)




IBRRS 2020, 1570
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Geld-Einzahlungen aus kalter Zwangsverwaltung können anfechtbar sein

BGH, Urteil vom 30.04.2020 - IX ZR 162/16

1. Werden an den Grundpfandgläubiger Mieten gezahlt, die in den Haftungsverband des Grundpfandrechts fallen, benachteiligt dies die Gläubigergesamtheit, wenn die den Zahlungen zu Grunde liegenden Mietforderungen nicht insolvenzfest beschlagnahmt waren und deshalb dem Gläubigerzugriff unterlagen; die Beschlagnahme kann vorgerichtlich auch durch eine Pfändung aufgrund des dinglichen Anspruchs vorgenommen werden (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 17.09.2009 - IX ZR 106/08, Rz. 17, IBRRS 2009, 4065 = IMRRS 2009, 2231 = BGHZ 182, 264).*)

2. Erklärt sich der spätere Schuldner gegenüber einem Grundpfandgläubiger damit einverstanden, die aus dem Grundpfandrecht folgende Haftung von Mietforderungen in einer Art und Weise zu verwirklichen, die in ihren Wirkungen für das der Gläubigergesamtheit haftende Schuldnervermögen einer formellen Zwangsverwaltung entspricht, kann es am Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners fehlen, wenn die Erstreckung des Grundpfandrechts auf die Mietforderungen insolvenzfest ist.*)




IBRRS 2020, 0678
Mit Beitrag
ZwangsversteigerungZwangsversteigerung
Leistungssuchende können auf Teilungsversteigerung verwiesen werden

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.12.2019 - L 18 AS 2213/19

1. Wer Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen will, hat zuvor Vermögensgegenstände, sofern verwertbar, einzusetzen.

2. Ist der Vermögensgegenstand ein Erbteil, in dem ein Grundstück vorhanden ist, ist dem Hilfesuchenden zuzumuten, die Teilungsversteigerung gegen den zur Auflösung der Gemeinschaft unwilligen Miterben zu betreiben.

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IBRRS 2020, 2782
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Einstweilige Anordnung gegen Insolvenzplan mit Löschungsbewilligung einer Vormerkung

BVerfG, Beschluss vom 15.05.2020 - 2 BvQ 25/20

Ist im Insolvenzplan eine Regelung enthalten, nach der eine im Grundbuch eingetragene Vormerkung gelöscht werden soll, und wird die sofortige Beschwerde des Vormerkungsgesicherten gegen die Bestätigung des Insolvenzplans zurückgewiesen, so wiegt das Sicherungsinteresse des Vormerkungsgesicherten bis zur Entscheidung über seine Verfassungsbeschwerde schwerer als das Interesse am Vollzug des Insolvenzplans, der nur der Liquidierung der Insolvenzschuldnerin dient.

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IBRRS 2020, 1580
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Rücktrittserklärung seitens der Klagepartei?

OLG München, Beschluss vom 05.07.2019 - 27 U 302/19

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2020, 1323
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 765a ZPO bei Suizidgefahr

VerfG Brandenburg, Beschluss vom 17.01.2020 - VfGBbg 68/19

Die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung kann angeordnet werden, wenn dem Betroffenen die Gefahr eines Suizids droht. Hält jedoch ein Sachverständigengutachten die Gefahr für unbegründet und lehnt das zuständige Gericht daraufhin die Einstellung der Zwangsvollstreckung ab, so muss der Beschwerdeführer einer Verfassungsbeschwerde in nachvollziehbarer Weise darlegen, in welchen Grundrechten dieser verletzt ist und sich argumentativ mit der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzen.

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IBRRS 2020, 1489
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Wann kennt Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners?

BGH, Urteil vom 07.05.2020 - IX ZR 18/19

1. Eine unternehmerische Tätigkeit des Schuldners rechtfertigt den Schluss auf eine Kenntnis des Anfechtungsgegners von anderen, durch die angefochtene Rechtshandlung benachteiligten Gläubigern nur dann, wenn der Anfechtungsgegner von dieser Tätigkeit weiß.*)

2. Bei der Vermutung, dass der andere Teil im Falle einer Zahlungsvereinbarung oder einer sonstigen Zahlungserleichterung die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zur Zeit der angefochtenen Handlung nicht kannte, handelt es sich um eine widerlegbare gesetzliche Vermutung.*)

3. Zur Widerlegung der Vermutung kann sich der Insolvenzverwalter auf alle Umstände berufen, die über die Gewährung der Zahlungserleichterung und die darauf gerichtete Bitte des Schuldners hinausgehen.*)

4. Die Vermutung kann auch durch den Nachweis widerlegt werden, dass der Anfechtungsgegner Umstände kannte, die bereits vor Gewährung der Zahlungserleichterung bestanden und aus denen nach der gewährten Zahlungserleichterung wie schon zuvor zwingend auf eine Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zu schließen war.*)

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IBRRS 2020, 1490
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Insolvenzverwalter soll nur angemeldete Forderungen prüfen: Gegenstandswert?

BGH, Beschluss vom 07.05.2020 - IX ZB 29/18

Soweit für die Vergütung eines Sonderinsolvenzverwalters, dessen Auftrag auf die Prüfung einer angemeldeten Forderung beschränkt ist, die Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes heranzuziehen sind, ist der Gegenstandswert für die Geschäftsgebühr nach billigem Ermessen zu bestimmen. Er entspricht in der Regel der Befriedigungsquote, die für die geprüfte Forderung im Zeitpunkt der ersten Prüftätigkeit zu erwarten gewesen ist.*)

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IBRRS 2020, 1467
ProzessualesProzessuales
Willkürliche Zuständigkeitsbestimmung ist nicht bindend!

BayObLG, Beschluss vom 19.05.2020 - 1 AR 42/20

Hat eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ihre Geschäftstätigkeit im Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung vollständig eingestellt und verweist das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk die vom Eröffnungsantrag betroffene Gesellschaft ihren Sitz hat, das Verfahren an das Gericht, in dessen Bezirk der Aufbewahrungsort der Geschäftsbücher der Schuldnerin lediglich vermutet wird, so bindet die Verweisung wegen objektiver Willkür nicht.*)

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IBRRS 2020, 1314
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Ehewohnung soll einem Ehegatten überlassen werden: Darf geräumt werden?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.01.2020 - 2 WF 13/20

Vereinbaren die Eheleute im Rahmen einer Ehewohnungssache, dass die Ehewohnung einem Ehegatten zur alleinigen Nutzung überlassen wird, kann hieraus die Räumungsvollstreckung nicht betrieben werden, solange die Vereinbarung nicht auch die Verpflichtung zur Räumung und Herausgabe der Ehewohnung enthält.*)

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IBRRS 2020, 1663
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Ansprüche aus Vorauszahlungbürgschaften

LG Memmingen, Urteil vom 13.12.2018 - 35 O 1860/16

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2020, 1383
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Vollstreckung einer ausländischen Entscheidung: Beklagter muss sich verteidigen können!

BGH, Beschluss vom 30.04.2020 - IX ZB 12/19

Ein Beklagter, dem das verfahrenseinleitende Schriftstück nicht in einer Weise zugestellt worden ist, dass er sich verteidigen konnte, und der sich nicht auf das Verfahren eingelassen hat, hat nur dann eine Möglichkeit, im Urteilsstaat einen Rechtsbehelf gegen die Entscheidung einzulegen, wenn ihm hierfür eine angemessene Frist zur Verfügung stand. Eine Frist von drei Tagen genügt jedenfalls dann nicht, wenn der Beklagte keine Kenntnis von dem Verfahren und der ergangenen Entscheidung hat, diese Frist ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Kenntniserlangung zu laufen beginnt und der Beklagte zu diesem Zeitpunkt seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Urteilsstaat hat und den Rechtsbehelf daher aus dem Ausland einlegen müsste.*)

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