Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: AGB

955 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IBRRS 2011, 4254
BauvertragBauvertrag
AGB- Begrenzung von Vertragsstrafen in AGB bei Bauaufträgen

BGH, Urteil vom 19.01.1989 - VII ZR 348/87

Bei allen - auch kleineren - Bauaufträgen muß jede in gegenüber einem Kaufmann verwendeten AGB enthaltene Vereinbarung einer Vertragsstrafe, deren Höhe sich nach einem bestimmten Vomhundertsatz der Auftragssumme je Kalender-, Werk- oder Arbeitstag richtet, eine Begrenzung nach oben aufweisen, wenn sie der Inhaltskontrolle nach § AGB-GESETZ § 9 AGB-Gesetz standhalten soll.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 4251
Beruf, Handwerk und GewerbeBeruf, Handwerk und Gewerbe
Aufrechnungseinschränkung in AGB

BGH, Urteil vom 18.04.1989 - X ZR 31/88

1. Eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach ihrem Wortlaut nur die Aufrechnung mit unbestrittenen Forderungen zuläßt, erfaßt sinngemäß auch die Zulässigkeit der Aufrechnung mit rechtskräftig festgestellten Forderungen.*)

2. An der in BGHZ 92, BGHZ Band 92 Seite 312 (BGHZ Band 92 Seite 316) = NJW 1985, NJW Jahr 1985 Seite 319 = LM § 9 (c) AGB-Gesetz Nr. 3 vertretenen Auffassung, daß eine in einer AGB-Bestimmung enthaltene unwirksame Regelung ohne weiteres die Unwirksamkeit der in derselben Bestimmung enthaltenen anderen Regelung, gegen deren Wirksamkeit - für sich gesehen - keine Bedenken bestehen, nach sich ziehe, wird nicht festgehalten.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 4213
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Nachbesserungskosten für in Saudi-Arabien reparierte Maschine

BGH, Urteil vom 23.01.1991 - VIII ZR 122/90

1. Wird dem Käufer in AGB des Verkäufers ein unentgeltliches oder kostenloses Nachbesserungs- oder Nachlieferungsrecht eingeräumt, ist dieser nur zur Übernahme derjenigen Kosten verpflichtet, die für die Erfüllung der Nachbesserungs- oder Nachlieferungspflicht am ursprünglichen Lieferungsort erforderlich sind.*)

2. Das Verbringen der Kaufsache an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Empfängers entspricht nur dann dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache i. S. des § BGB § 476a S. 2 Halbs. 2 BGB, wenn diese ihrer Natur nach zum Ortswechsel bestimmt ist; die dem Verkäufer bei Vertragsschluß bekannte Absicht des Käufers zur Weiterveräußerung der Sache genügt nicht.*)

3. Aufwendungen i. S. des § BGB § 476a S. 1 BGB sind auch solche, die zum Auffinden der Schadensursache notwendig sind.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 4208
Beruf, Handwerk und GewerbeBeruf, Handwerk und Gewerbe
Allgemeines Vertragsrecht- Unangemessener Gewährleistungsausschluß in AGB

BGH, Urteil vom 26.06.1991 - VIII ZR 231/90

1. Der endgültige und gleichzeitige Ausschluß von Wandelung und Minderung durch AGB ist auch im kaufmännischen Geschäftsverkehr unangemessen, selbst wenn dem Vertragspartner des Verwenders statt dessen ein Rücktrittsrecht eingeräumt ist. *)

2. Zur Unwirksamkeit einer inhaltlich und sprachlich teilbaren Klausel, die Wandelung und Minderung endgültig ausschließt, wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 4207
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Ausreichende Fristsetzung in AGB eines Schlüsseldienstes

BGH, Urteil vom 19.11.1991 - X ZR 28/90

Eine Klausel in den AGB eines Schlüsseldienstes, nach der dieser vier Monate und 14 Tage nach Bestellung von seiner Verpflichtung, einen Ersatzschlüssel zu fertigen, frei wird und das bereits voll entrichtete Entgelt behalten darf, wenn sich der Besteller bis dahin nicht gemeldet hat, verstößt weder gegen §§ 10 Nr. 3, 11 Nr. 4 noch § AGB-GESETZ § 9 AGB-GESETZ § 9 Absatz I oder AGB-GESETZ § 9 Absatz II Nr. 1 AGB-Gesetz.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 4206
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Handelsrecht- Unangemessene Kumulation zw. SE und Vertragsstrafe

BGH, Urteil vom 21.11.1991 - I ZR 87/90

Der Grundsatz, daß durch AGB die Verpflichtung des Gläubigers nicht abbedungen werden kann, auf einen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung die aus diesem Grund verwirkte Vertragsstrafe anzurechnen (BGHZ 63, BGHZ Band 63 Seite 256 = NJW 1975, NJW Jahr 1975 Seite 163 = LM Allg. Geschäftsbedingungen Nr. 58), gilt auch für Handelsvertreterverträge.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 4202
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung bei notwendiger, sofortiger Leistung

BGH, Urteil vom 26.01.1993 - X ZR 90/91

1. Einer Nachfristsetzung zur Nachbesserung (Lieferung einer Maschine) bedarf es nicht, wenn die sofortige Geltendmachung des Anspruchs auf Schadensersatz durch ein besonderes Interesse des Bestellers gerechtfertigt ist (Maschine wird sofort benötigt).

2. Eine Haftungsbeschränkung für Wandelung oder Schadensersatz in den AGB des Lieferanten auf grobes Verschulden ist unwirksam, wenn sie damit wesentliche, aus der Natur des Vertrags folgende Rechte und Pflichten betrifft. Die Beschränkung der Haftung im Rahmen der Mängelgewährleistung auf grobe Fahrlässigkeit ist unwirksam, wenn sie dem Besteller den Nachbesserungsanspruch nicht beläßt und bei deren Erfolglosigkeit nicht Rücktritt, Wandelung oder Minderung gewährt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 4195
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Beschränkung der Gewährleistung auf Nachbesserung in AGB

BGH, Urteil vom 02.02.1994 - VIII ZR 262/92

1. Werden Gewährleistungsansprüche gegen den Klauselverwender auf einen Nachbesserungsanspruch beschränkt, so muß dem anderen Vertragsteil ausdrücklich das Recht vorbehalten werden, bei Fehlschlagen der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Gewährleistung ist, nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

2. Wer das Wiederaufleben der Ansprüche von Wandelung und Minderung nicht an den Wortlaut des Gesetzes ("Fehlschlagen der Nachbesserung”) knüpft, sondern statt dessen Anwendungsfälle des Fehlschlagens aufzählt, muß sämtliche Erscheinungsformen des Fehlschlagens aufzählen, will er sich nicht dem Verdikt der Unwirksamkeit der Klausel insgesamt aussetzen.

3. Dem Pkw-Wandelungsbegehren steht mangels zureichender Anhaltspunke im Einzelfall nicht der Einwand der Verwirkung entgegen, der sich auf den Umstand gründet, daß der Wandelungsberechtigte das Fahrzeug während des Wandelungsprozesses weiterbenutzt. Denn im Regelfall ist die Weiternutzung (gegen Wertersatz der Gebrauchsvorteile) die gegenüber der Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs günstigere Verhaltensalternative.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3968
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
"Weißen" bedeutet weiß streichen!

BGH, Urteil vom 21.09.2011 - VIII ZR 47/11

Die formularmäßige Verpflichtung des Mieters, Decken und Oberwände auch während der Mietzeit zu "weißen", ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 307 BGB unwirksam, da der Begriff "weißen" bei der nach § 305c Abs. 2 BGB gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung jedenfalls auch dahin verstanden werden kann, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen in weißer Farbe vorzunehmen hat (Bestätigung von BGH, Urteil vom 23.09.2009 - VIII ZR 344/08, IMR 2009, 414).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3903
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Unklare Obliegenheitsklausel

OLG Celle, Urteil vom 29.09.2011 - 8 U 146/11

Der 8. Zivilsenat des OLG Celle hat drei Rechtschutzversicherern untersagt, in ihren Allgemeinen Bedingungen folgende Klausel zu verwenden oder sich bei der Abwicklung der Verträge auf diese zu berufen:

"Sie haben ... alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte."

Diese Klausel widerspricht dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, da der durchschnittlich verständige Versicherungsnehmer der Bestimmung des § 17 (5) c) cc) ARB nicht entnehmen kann, was von ihm konkret verlangt wird und er deshalb auch nicht zu erkennen vermag, wann er gegen seine Obliegenheiten verstößt und dadurch seinen Versicherungsschutz ganz oder teilweise gefährdet.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3902
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Unklare Obliegenheitsklausel

OLG Celle, Urteil vom 29.09.2011 - 8 U 145/11

Der 8. Zivilsenat des OLG Celle hat drei Rechtschutzversicherern untersagt, in ihren Allgemeinen Bedingungen folgende Klausel zu verwenden oder sich bei der Abwicklung der Verträge auf diese zu berufen:

"Sie haben ... alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte."

Diese Klausel widerspricht dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, da der durchschnittlich verständige Versicherungsnehmer der Bestimmung des § 17 (5) c) cc) ARB nicht entnehmen kann, was von ihm konkret verlangt wird und er deshalb auch nicht zu erkennen vermag, wann er gegen seine Obliegenheiten verstößt und dadurch seinen Versicherungsschutz ganz oder teilweise gefährdet.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3459
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Gewährleistungsausschluss in AGB des Verkäufers: Unwirksam!

OLG Oldenburg, Urteil vom 27.05.2011 - 6 U 14/11

Auch in Verbraucherverträgen ist der Gewährleistungsausschluss "Der Verkäufer übernimmt für die Beschaffenheit des verkauften Kraftfahrzeugs keine Gewährleistung" unwirksam.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3282
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wann ist eine Klausel in AGB überraschend?

BGH, Urteil vom 21.07.2011 - IV ZR 42/10

Überraschend ist eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dann, wenn sie objektiv ungewöhnlich ist, was nach den Gesamtumständen zu beurteilen ist. Als zweite Voraussetzung muss hinzukommen, dass der andere Teil mit der Klausel "nicht zu rechnen braucht".

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 2834
ImmobilienImmobilien
Stromkunde: Missverständliche Klausel gibt einmalige Bonuszahlung!

AG Tiergarten, Urteil vom 24.01.2011 - 3 C 377/10

Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Stromversorgers enthaltene Klausel

"Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit (dem Stromanbieter) schließen, bietet Ihnen (der Stromanbieter) einen einmaligen Bonus. Dafür darf das Vertragsverhältnis nicht vor Ablauf der ersten zwölf Versorgungsmonate von Ihnen selbst oder (dem Stromversorger) gekündigt werden"

gibt auch demjenigen Kunden, dessen Vertragsverhältnis bereits mit Wirkung zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird und damit nicht länger als zwölf Versorgungsmonate andauert, einen Anspruch auf die Bonuszahlung.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 2808
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
10% Vertragserfüllungsbürgschaft + 5% Einbehalt: In AGB unwirksam!

LG Köln, Urteil vom 24.06.2011 - 82 O 2/11

1. Grundsätzlich muss die Vertragspartei, die sich im Individualprozess auf den Schutz des AGB-Gesetzes beruft, die Voraussetzungen für das Vorliegen Allgemeiner Geschäftsbedingungen darlegen und beweisen. Abweichend von diesem Grundsatz genügt der Vertragspartner eines Bauträgers seiner Darlegungslast schon durch die Vorlage eines mit dem Bauträger abgeschlossenen Vertrags, wenn der Bauträger gewerblich tätig ist und der Vertrag Klauseln enthält, die typischerweise in Bauträgerverträgen verwendet werden. Das gilt auch, wenn es sich bei dem Bauträger um eine sog. Objektgesellschaft handelt.

2. Die Vereinbarung einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% der Brutto-Auftragssumme ist AGB-rechtlich nicht zu beanstanden.

3. Die Sicherungsabrede ist allerdings wegen Übersicherung unwirksam, wenn in dem Vertrag zusätzlich bestimmt ist, dass Zahlungen nur bis zu einem Gesamtleistungsstand von 95% erfolgen und die letzten 5% im Vorgriff auf den Gewährleistungseinbehalt nicht ausgezahlt werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 2619
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Prüfungsmaßstab für pauschalierten Schadensersatz bei Kündigung

BGH, Urteil vom 05.05.2011 - VII ZR 161/10

1. Prüfungsmaßstab für die Wirksamkeit einer vom Unternehmer gestellten Klausel, die die Höhe der Vergütung des Unternehmers nach § 649 Satz 2 BGB bei vorzeitiger Vertragsbeendigung mit einer Pauschale regelt, ist § 308 Nr. 7a BGB in entsprechender Anwendung. Wegen der vergleichbaren Interessenlage ist auch § 309 Nr. 5b BGB entsprechend anzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 1996 - VII ZR 250/94, IBR 1997, 21 = BauR 1997, 156 = ZfBR 1997, 36).*)

2. Ist dem Besteller durch eine solche Klausel der Nachweis gestattet, dass die dem Unternehmer nach § 649 BGB zustehende Vergütung wesentlich niedriger ist als die Pauschale, so kommt dadurch hinreichend klar und den Anforderungen des Gesetzes genügend zum Ausdruck, dass auch der Nachweis gestattet ist, dem Auftragnehmer stehe überhaupt keine Vergütung zu.*)

3. Eine Klausel, die den entgangenen Gewinn und die bis zur Kündigung getätigten Aufwendungen pauschaliert, hält einer Überprüfung anhand des § 308 Nr. 7a BGB nur stand, wenn sie sich im Rahmen der gemäß § 649 Satz 2 BGB typischerweise zu beanspruchenden Vergütung hält. Werden mit der Pauschale 15 % des vereinbarten Werklohns geltend gemacht, sind für die Angemessenheitskontrolle dazu konkrete tatsächliche Feststellungen zu treffen.*)




IBRRS 2011, 2579
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Widersprüche im Vertrag: Welche Regelung ist vorrangig?

OLG Köln, Beschluss vom 27.10.2010 - 17 U 128/09

1. Legen die Vertragsparteien individualvertraglich eine Reihenfolge in Bezug auf die Geltung der einzelnen Vertragsbestandteile fest, ist dies für die Vertragsauslegung von ausschlaggebender Bedeutung.

2. Enthält der Bauvertrag eine abschließende Regelung über die Ausgestaltung der vom Auftragnehmer zu stellenden Gewährleistungsbürgschaft, kann diese durch den Verweis auf ein Muster nicht mehr einseitig abgeändert oder ergänzt werden.




IBRRS 2011, 2436
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Begriff der Auftragssumme, AGB-rechtliches Transparenzgebot

LG Osnabrück, Urteil vom 31.03.2011 - 4 O 122/11

1. "Endbetrag der Auftragssumme" ist nach dem objektiven Empfängerhorizont derart zu verstehen, dass dieser die Summe sämtlicher Aufträge, die bis zum Ende der Ausführung angefallen sind, umfasst. In diesem Kontext kann dann die Begrifflichkeit "Auftragssumme" aber auch als ein Wert verstanden werden, der sich nach der von den Parteien vor der Ausführung des Auftrages vereinbarten Vergütung bemisst.

2. Wird die Bemessungsgrundlage für den Tagessatz der Vertragsstrafe auf ein Prozentsatz der "Auftragsumme" festgelegt, ist diese nicht eindeutig bestimmt, wenn es mehrere mögliche Auslegungen des Begriffes "Auftragssumme" zur Verfügung stehen. Diese Unklarheit führt dazu, dass die Rechte und Pflichten der Parteien in der Klausel nicht so klar und präzise wie nötig umschrieben sind und die Klausel wegen eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam ist.




IBRRS 2011, 2318
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zur Verjährung des Kostenerstattungsanspruchs

BGH, Beschluss vom 04.05.2011 - VIII ZR 265/10

Sämtliche Ansprüche des Mieters wegen Schönheitsreparaturen, die er während des Mietverhältnisses im Hinblick auf eine später als unwirksam erkannte Renovierungsklausel vorgenommen hat, verjähren gemäß § 548 Abs. 2 BGB. Dies gilt für einen Bereicherungsanspruch ebenso wie für einen etwaigen Schadensersatzanspruch des Mieters.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 2177
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Fristlose Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung

BGH, Urteil vom 04.05.2011 - VIII ZR 191/10

1. Eine Formularklausel, die abweichend von § 551 BGB a.F. bestimmt, dass die Miete für den jeweiligen Monat im Voraus zu zahlen ist, stellt auch in Kombination mit einer Aufrechnungsklausel, der zufolge die Aufrechnung einen Monat zuvor anzukündigen ist, keine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar.*)

2. Zu den Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung.*)




IBRRS 2011, 2137
GewerberaummieteGewerberaummiete
Umlegung von Verwaltungskosten in AGB

BGH, Urteil vom 04.05.2011 - XII ZR 112/09

1. Die Umlegung von Verwaltungskosten ist bei der Geschäftsraummiete nicht ungewöhnlich.

2. Eine in einem gewerblichen Mietverhältnis vereinbarte Formularklausel zur Umlage der "Kosten der kaufmännischen und technischen Hausverwaltung" ist nicht überraschend im Sinne von § 305c Abs. 1 BGB und benachteiligt den Mieter auch nicht im Sinne von § 307 BGB unangemessen.

3. Allein der Umstand, dass die vom gewerblichen Vermieter verlangten Betriebskostenvorauszahlungen die später entstandenen Kosten deutlich unterschreiten, begründet noch keinen Vertrauenstatbestand, der wegen unzureichender Aufklärung eine Schadensersatzpflicht des Vermieters auslösen oder den Mieter aufgrund § 242 BGB zu einer Leistungsverweigerung berechtigen könnte. Ein solcher Vertrauenstatbestand erfordert vielmehr das Vorliegen besonderer Umstände.

4. Durch die Platzierung der Klausel in Nr. 17 wird auch im Zusammenhang mit der fehlenden Bezifferung der Kosten nicht der Eindruck erweckt, dass es sich um eine vergleichsweise unbedeutende Position handle.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 2081
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Hausratversicherung: Umfang der Reparaturkostenklausel

OLG Köln, Beschluss vom 29.03.2011 - 9 U 241/10

Nach dem eindeutigen Wortlaut der Reparaturkostenklausel des § 2 Nr. 1 h VHB 2000 werden nur tatsächlich entstandene Reparaturaufwendungen ersetzt. Das schließt eine fiktive Abrechnung und auch einen Anspruch auf Vorschuss aus.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 2066
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
AGB: 15% Vergütungspauschale für nicht erbrachte Leistungen

BGH, Urteil vom 05.05.2011 - VII ZR 181/10

1. Eine Klausel in von Verkaufsberatern vermittelten Verträgen über den Hausbau, wonach der Unternehmer einen Antrag des Bestellers innerhalb eines Monats nach dessen Unterzeichnung des Vertragsformulars annehmen kann, ist so zu verstehen, dass für die Fristberechnung das im Vertragsformular eingetragene Datum maßgebend ist. Auf das tatsächliche Datum der Unterzeichnung kommt es nicht an.*)

2. § 649 Satz 3 BGB ist kein Leitbild für die Vereinbarung von Vergütungspauschalen im Falle einer freien Kündigung.*)

3. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmers enthaltene Vergütungspauschalierung auf 15 % des Teilbetrags aus dem Gesamtpreis, der auf den Teil der Leistungen entfällt, die der Unternehmer bis zu einer freien Kündigung noch nicht ausgeführt hat, ist unwirksam, wenn die Berechnung dieses Vergütungsteils von der Berechnung der Vergütung für erbrachte Leistungen abhängt und diese unklar geregelt ist.*)




IBRRS 2011, 1918
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verjährung des Ersatzes von rechtsgrundlosen Renovierungsleistungen

BGH, Urteil vom 04.05.2011 - VIII ZR 195/10

Ersatzansprüche des Mieters wegen Schönheitsreparaturen, die er während des Mietverhältnisses in der irrigen Annahme einer entsprechenden Verpflichtung ausgeführt hat, verjähren nach § 548 Abs. 2 BGB binnen sechs Monaten ab Beendigung des Mietverhältnisses.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 1889
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Sicherung in Höhe von 10% der Auftragssumme unangemessen!

BGH, Urteil vom 05.05.2011 - VII ZR 179/10

1. Ein in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Bauvertrags enthaltenes Klauselwerk, wonach Gewährleistungsansprüche und Überzahlungsansprüche bis zur vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung des Auftraggebers in Höhe von 10 % der Auftrags-, bzw. Abrechnungssumme gesichert sind, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen.*)

2. Die Erhebung einer Zwischenfeststellungsklage des Sicherungsnehmers gegen den Bürgen über die Wirksamkeit einer Sicherungsabrede in einem Bauvertrag ist zulässig, wenn nicht ausgeschlossen ist, dass dem Sicherungsnehmer vom Sicherungszweck umfasste Forderungen gegen den Sicherungsgeber zustehen, die nicht Gegenstand des Klageverfahrens in der Hauptsache sind (Fortführung von BGH, Urteil vom 17. Mai 1977 - VI ZR 174/74, BGHZ 69, 37).*)




IBRRS 2011, 1872
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Anscheinsbeweis für mangelhafte Leistung nach Abnahme

LG Stuttgart, Urteil vom 15.12.2010 - 21 O 152/09

1. Ein typischer Geschehensablauf im Sinne des Anscheinsbeweises liegt vor, wenn Wassereintritte durch ein undichtes Dach durchdringen und Wasserschäden in den darunterliegenden Wohnungen verursachen.

2. Typisch ist eine Beschädigung der Dachabdichtung mit scharfkantigen Werkzeugen/Gegenständen während der Bauphase.

3. Eine Schiedsklausel mit folgendem Inhalt ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam vereinbart und bindend:

"Bei Streit über Art und Umfang von Schäden, das Vorliegen von Mängeln, Art und Umfang etwa erforderlicher Nachbesserungsarbeiten, die Ordnungsgemäßheit einer durchgeführten Nachbesserung, die Höhe einer festzusetzenden Minderung ist der Auftraggeber und/oder der Bauherr berechtigt, aber nicht verpflichtet, einen öffentlich bestellten Sachverständigen mit der Erstattung eines Schiedsgutachtens zu beauftragen. Macht der Auftraggeber und/oder Bauherr von diesem Wahlrecht Gebrauch, so entscheidet der Schiedsgutachter mit bindender Wirkung für alle Beteiligten nach billigem Ermessen."




IBRRS 2011, 1869
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unzulässige Klauseln durch bürgende Bank

LG München I, Urteil vom 05.05.2011 - 11 O 14092/10

Verwendet eine für den Bauträger bürgende Bank in Bürgschaften nach § 7 MaBV oder Lastenfreistellungserklärungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 MaBV Klauseln, die ihre Pflichten jeweils beschränken, so sind diese Klauseln wegen unangemessener Benachteiligung des Erwerbers unwirksam, wenn sie - für die Beteiligten erkennbar - den Sicherungsstandard untergraben, den der Erwerber nach der MaBV erwarten darf.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 1639
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Ausschluss der Aufrechnung in AGB

BGH, Urteil vom 07.04.2011 - VII ZR 209/07

Die von einem Architekten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Architektenvertrages verwandte Klausel

"Eine Aufrechnung gegen den Honoraranspruch ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig"

ist gemäß § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz unwirksam.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 1614
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Unwirksamkeit eines formularmäßigen Kündigungsausschlusses

BGH, Urteil vom 02.03.2011 - VIII ZR 163/10

Ein formularmäßiger Kündigungsausschluss ist unwirksam, wenn der Mieter für mehr als vier Jahre - gerechnet vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter den Vertrag erstmals beenden kann - gebunden wird (IMR 2011, 48).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 1290
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaum: Vereinbarung Umsatzmiete formularvertraglich möglich!

LG Potsdam, Urteil vom 28.10.2010 - 10 O 153/10

1. Die formularmäßige Vereinbarung einer Umsatzmiete in einem Gewerbemietvertrag über Räumlichkeiten eines Ladenlokals in einem Bahnhof stellt keine überraschende und unwirksame Klausel nach § 305c Abs. 1 BGB dar.

2. Die Klausel verstößt auch nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 BGB.

3. Die Umsatzmiete ist auch nicht sittenwidrig gemäß § 138 BGB.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 1289
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaum: Vereinbarung Umsatzmiete formularvertraglich möglich!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.02.2011 - 3 U 171/10

1. Die formularmäßige Vereinbarung einer Umsatzmiete in einem Gewerbemietvertrag über Räumlichkeiten eines Ladenlokals in einem Bahnhof stellt keine überraschende und unwirksame Klausel nach § 305c Abs. 1 BGB dar.

2. Die Klausel verstößt auch nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 BGB.

3. Die Umsatzmiete ist auch nicht sittenwidrig gemäß § 138 BGB.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 1287
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaum: Vereinbarung Umsatzmiete formularvertraglich möglich!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.03.2011 - 3 U 171/10

1. Die formularmäßige Vereinbarung einer Umsatzmiete in einem Gewerbemietvertrag über Räumlichkeiten eines Ladenlokals in einem Bahnhof stellt keine überraschende und unwirksame Klausel nach § 305c Abs. 1 BGB dar.

2. Die Klausel verstößt auch nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 BGB.

3. Die Umsatzmiete ist auch nicht sittenwidrig gemäß § 138 BGB.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 1127
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft: Verzicht auf die Einrede des § 770 BGB wirksam?

OLG Hamburg, Beschluss vom 15.10.2010 - 9 W 65/10

1. Aufgrund der Zweckbestimmung der Gewährleistungsbürgschaft kommt eine Verhinderung der Inanspruchnahme im Wege der einstweiligen Verfügung nur dann in Betracht, wenn die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft offenkundig rechtswidrig ist.

2. Eine Vereinbarung, nach welcher eine Bürgschaft unter Verzicht auf die Rechte aus § 770 BGB vorgesehen ist, ist als rechtlich unbedenklich zu beurteilen.

3. Selbst wenn man in einer solchen Vereinbarung eine unangemessene Benachteiligung des Bürgen nach § 307 BGB sehen will, wäre dehalb nicht automatisch eine völlige Unwirksamkeit der Sicherungsabrede anzunehmen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 1078
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
VOL-Vertrag: Sicherheitseinbehalt von 5% ohne Ablösemöglichkeit?

AG Neustadt a. Rbge., Urteil vom 05.01.2011 - 43 C 1192/10

Die Vereinbarung eines 5%-igen Sicherheitseinbehalts in einem VOL-Vertrag ohne ausdrückliche Ablösungsmöglichkeit durch Bürgschaft verstößt gegen § 305c und § 307 BGB und ist daher unwirksam.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 1060
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Unwirksame Schöhnheitsreparaturenklausel in Gewerberaummietvertrag

KG, Beschluss vom 17.05.2010 - 8 U 17/10

Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrages über Geschäftsräume enthaltene Regelung, die dem Mieter die Verpflichtung zur Ausführung der Schönheitsreparaturen auferlegt und bestimmt, dass der Mieter nur mit Zustimmung des Wohnungsunternehmens von der bisherigen Ausführungsart abweichen darf, ist gemäß §§ 305c Abs. 2, 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.*)




IBRRS 2011, 0981
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Insolvenzrecht verdrängt Arbeitnehmerentsendegesetz!

OLG Dresden, Urteil vom 09.03.2011 - 13 U 720/10

1. Eine Vereinbarung mittels derer gesetzliche Regressansprüche des Auftraggebers aus § 1a AEntG a.F. (AEntG n.F. § 14) gegen einen Werklohnanspruch des Auftragnehmers nach Erklärung einer Schuldübernahme zur Lohnzahlungsverpflichtung aufgerechnet werden, ist einer separaten Insolvenzanfechtung zugänglich. Das AEntG tritt hinter die insolvenzrechtlichen Regelungen zurück.

2. Die Klausel in einem Werkvertrag, wonach ein Gewährleistungseinbehalt von 5% nur durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abgelöst werden kann, benachteiligt den Unternehmer in unangemessener Art und Weise, da die Wahl anderer Austauscharten hierdurch ausgeschlossen ist. Die Klausel ist insgesamt unwirksam.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 0684
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Täuschung über Vermittlungsprovision bei Objektfinanzierung

BGH, Urteil vom 11.01.2011 - XI ZR 220/08

1. Zur arglistigen Täuschung über die Höhe von Vermittlungsprovisionen mittels eines so genannten "Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrages" (im Anschluss an BGH, Urteil vom 29. Juni 2010 - XI ZR 104/08, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)

2. Zur Wirkung der vom Berufungsgericht in Bezug genommenen Feststellungen im unstreitigen Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils (im Anschluss an BGH, Urteil vom 8. Januar 2007 - II ZR 334/04, NJW-RR 2007, 1434 Rn. 11 mwN).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 0610
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
AGB: Verzinsungsausschluss für Kaution unwirksam!

LG Lübeck, Urteil vom 22.07.2010 - 14 S 59/10

1. Die Vereinbarung einer Klausel in AGB, wonach die eingezahlte Kaution zinslos gewährt werden soll, ist unwirksam.

2. Die Zinsen wachsen der Kaution zu und der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Kaution tatsächlich auf einem Sparbuch mit gesetzlicher Kündigungsfrist angelegt worden ist, mindestens in Höhe der bei dieser Anlageform zu erzielenden Zinsen als ein primärer Erfüllungsanspruch, der erst mit der Kaution insgesamt fällig wird und dessen Verjährung deshalb erst mit Fälligkeit der Kaution zu laufen beginnt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 0519
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Klausel über Abschlussgebühren in AGB

BGH, Urteil vom 07.12.2010 - XI ZR 3/10

Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse enthaltene Klausel

"Mit Abschluss des Bausparvertrages wird eine Abschlussgebühr von 1% der Bausparsumme fällig. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die Abschlussgebühr angerechnet. Die Abschlussgebühr wird nicht - auch nicht anteilig - zurückbezahlt oder herabgesetzt, wenn der Bausparvertrag gekündigt, die Bausparsumme ermäßigt oder das Bauspardarlehen nicht voll in Anspruch genommen wird."

hält der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 0493
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kündigung wegen AGB-rechtswidriger Sicherheitsabrede

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.05.2010 - 21 U 124/09

1. Zur Unwirksamkeit einer AGB-Klausel über die Stellung einer Sicherheit in einem Fertighausvertrag wegen Intransparenz.

2. Beharrt der Fertighauslieferant auf die unwirksam vereinbarte Sicherheit, ist der Besteller zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

3. Der Fertighauslieferant schuldet aber keinen Schadensersatz wegen unberechtigter, aber gutgläubiger Aufforderung zur weiteren Vertragsabwicklung.

4. Die Klausel in einem Vertrag über die Errichtung eines Fertighauses, wonach der Auftraggeber im Falle der Kündigung des Vertragsverhältnisses in jedem Fall verpflichtet ist, einen pauschalen Werklohn in Höhe von 10% der Gesamtauftragssumme an den Auftragnehmer zu zahlen, ohne klarzustellen, dass die Pauschale nur anfällt, wenn der Auftraggeber den Kündigungsgrund nicht zu vertreten hat, ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, weil sie den Vertragspartner entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 0323
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Abschlussrenovierung: Einengung der Farbwahl auf "Weiß" unwirksam!

BGH, Beschluss vom 14.12.2010 - VIII ZR 198/10

Eine Klausel, die den Mieter verpflichtet, beim Auszug die Wände ausschließlich in Weiß zu streichen, ist unwirksam.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 0004
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Unwirksamkeit eines formularmäßigen Kündigungsausschlusses

BGH, Urteil vom 08.12.2010 - VIII ZR 86/10

Ein formularmäßiger Kündigungsausschluss ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn er einen Zeitraum von vier Jahren - gerechnet vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter den Vertrag erstmals beenden kann - überschreitet.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 2010

IBRRS 2010, 4509
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
IT-Recht - Unzulässige AGB in Webhostingverträgen

OLG Koblenz, Urteil vom 09.09.2010 - 2 U 1388/09

1. Eine inhaltliche Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen mittels Zustimmungsfiktion in Webhostingverträgen erlaubt, dass das Vertragsgefüge insgesamt umgestaltet werden kann. Es ermöglicht bei kundenfeindlichster Auslegung eine Änderung der wesentlichen Vertragsbestandteile des Vertrages. Dies kann insbesondere die Preise, Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten betreffen. Allein die Möglichkeit des Widerrufs ist nicht geeignet, die Benachteiligung durch diese Klausel zu kompensieren (im Anschluss an BGH Urteil vom 11.10.2007 - III ZR 63/07 - NJW-RR 2008, 134).

2. Bei einer Rücklastschrift entstehenden Personalkosten sind nicht als Schadensersatz erstattungsfähig (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 17.09.09 - Xa ZR 40/08 - NJW 2009, 3570).

3. Eine Vertragsstrafenregelung in den AGB ist unwirksam, wenn die Klausel mit dem Begriff der "Zuwiderhandlung" verschuldensunabhängig ausgestaltet ist. Dies lässt sich nicht damit rechtfertigen, dass der Webhosting-Anbieter der Gefahr der illegalen Verwendung von Software begegnen muss.

4. Eine Klausel, wonach eine außerordentliche Kündigung bereits bei Zahlungsverzug von 20 Tagen möglich ist, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar.

5. Die Klausel, wonach der Webhosting-Anbieter bei einer vertraglichen Laufzeit oder einer Mindestvertragslaufzeit von bis zu 12 Monaten berechtigt ist, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen, ist für den Kunden unangemessen und überraschend. Die Klausel lässt nicht damit rechtfertigen, dass anders als bei der TK-Anschlüssen und der fehlenden Erreichbarkeit des Kunden über mehrere Tage bei Webhosting-Verträgen ein Wechsel des Webhosting-Anbieters in Stunden möglich sei, da nicht erwartet werden kann, dass der Kunde mit seiner Webseite in kürzester Zeit "umzieht".

6. Eine Klausel, wonach bei einer einmaligen Überschreitung des Datentransfers die automatische Umstellung auf einen Vertrag mit entsprechendem Datenvolumen erfolgen kann, ist nicht angemessen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 4508
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
IT-Recht - Online-Widerrufsbelehrung

OLG Koblenz, Beschluss vom 27.05.2010 - 2 U 1331/09

1. Die vorübergehende Inanspruchnahme eines anderen Telefonanbieters trotz Vereinbarung eines Komplettanschlusses beim vertraglichen Internetanbieter stellt keine Einschränkung der Hauptleistungspflicht und unangemessene Benachteiligung des Kunden dar.

2. Eine Online-Widerrufsbelehrung bei Altverträgen ist fehlerhaft, wenn darauf hingewiesen wird, dass das Widerrufsrecht mit der Ausführung der Dienstleistung erlischt, in einem Klammerzusatz aber fälschlicherweise bereits die Beauftragung zur sofortigen Bereitstellung des DSL-Anschlusses als Beispiel hierfür angeführt.

3. Abmahnkosten eines Verbraucherschutzverbandes können auch dann in vollem Umfange verlangt werden, wenn die Abmahnung nur zum Teil berechtigt war (in Anknüpfung an BGH Urteil vom 09.12.2009 - VIII ZR 219/08 - MDR 2010, 257, BGHZ 177, 253).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 4488
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
AGB oder nicht?

OLG Rostock, Urteil vom 15.07.2010 - 3 U 134/09

1. Ob es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Kaufvertrag handelt, hat das Gericht von Amts wegen zu prüfen.*)

2. Handelt es sich bei geregelten Bedingungen in einem Kaufvertrag unstreitig um Allgemeine Geschäftsbedingungen nach § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, hat das Gericht die entsprechenden Rechtsvorschriften anzuwenden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 4424
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Unwirksame Reparaturklausel: Zuschlag auf preisgebundene Miete

BGH, Beschluss vom 31.08.2010 - VIII ZR 28/10

1. Der Vermieter ist bei öffentlich gefördertem, preisgebundenem Wohnraum berechtigt, die Kostenmiete einseitig um den Zuschlag nach § 28 Abs. 4 II. BV zu erhöhen, wenn die im Mietvertrag enthaltene Klausel über die Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam ist.

2. Es liegt kein Verstoß gegen das Verbot geltungserhaltender Reduktion darin, dass dem Vermieter bei der Kostenmiete in Folge der unwirksamen Schönheitsreparaturenklausel ein Zuschlag nach § 28 Abs. 4 II. BV zusteht.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 4418
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
AGB: Ausschluss der Aufrechnung mit "konnexen" Gegenforderungen

OLG Celle, Urteil vom 11.11.2010 - 11 U 133/10

1. Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern kann die Aufrechnung mit "konnexen" Gegenforderungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen werden. Der mögliche Wertungswiderspruch zwischen § 309 Nr. 2 BGB und § 309 Nr. 3 BGB ist insoweit nicht vorhanden, da zwischen Unternehmern auch das Zurückbehaltungsrecht auf die unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen begrenzt werden darf.*)

2. Eine ausdrückliche Erwähnung der entscheidungsreifen Gegenforderungen ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erforderlich, da diese von den unstreitigen und rechtskräftig festgestellten Forderungen mit umfasst sind.*)




IBRRS 2010, 4174
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Umlage der Wasserversorgung nach Verbrauch

BGH, Urteil vom 06.10.2010 - VIII ZR 183/09

1. § 556a Abs. 1 Satz 2 BGB lässt es zu, dass die Kosten der Wasserversorgung im - vom Gesetz vorausgesetzten - Normalfall, in dem die Wohnungen der Abrechnungseinheit im Wesentlichen vermietet sind, einheitlich nach dem erfassten Wasserverbrauch umgelegt werden, also auch insoweit, als Fixkosten wie Grundgebühren oder Zählermiete unabhängig vom tatsächlichen Wasserverbrauch anfallen. Dieser Grundsatz findet seine Grenze dort, wo eine solche Umlegung wegen erheblichen Wohnungsleerstands in der Abrechnungseinheit zu einer unzumutbaren Mehrbelastung der Mieter mit Fixkosten der Wasserversorgung führt, die auf die leerstehenden Wohnungen nicht nach Verbrauch umgelegt werden können, weil in ihnen aufgrund des Leerstands kein Wasserverbrauch anfällt.*)

2. In einem Formularmietvertrag hält die im Folgenden in Kursivschrift wiedergegebene Klausel

"Frisch-/Kaltwasser wird, soweit der Verbrauch über Messeinrichtungen erfasst wird, nach dem Ergebnis der Messungen abgerechnet. Entsprechendes gilt für die Grundgebühr (sie wird im Verhältnis der je Wohnung erfassten Verbrauchsmenge umgelegt)."

der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht stand, weil sie die Grenze der Zulässigkeit einer Umlegung auch der Grundgebühren der Wasserversorgung nach dem erfassten Verbrauch nicht beachtet.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 4091
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kein Anerkenntnis, wenn die Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen

OLG Celle, Urteil vom 15.09.2010 - 7 U 53/10

1. Ein rein tatsächliches Anerkenntnis des Schuldners ist zwar ausreichend, um die Verjährung des Anspruchs des Gläubigers gemäß § 212 BGB neu beginnen zu lassen. Dies ist aber nur möglich, wenn zum Zeitpunkt der Abgabe des Anerkenntnisses die Verjährungsfrist noch nicht verstrichen war. Ein nach Ablauf der Verjährungsfrist abgegebenes Anerkenntnis kann die eingetretene Verjährung nicht mehr beseitigen; der Anspruch bleibt verjährt.*)

2. Ein nach Ablauf der Verjährungsfrist abgegebenes rein tatsächliches Anerkenntnis kann zwar unter Umständen als Verzicht auf die Einrede der Verjährung aufgefasst werden. Insoweit gilt, dass es bei einer ausdrücklichen Verzichtserklärung nicht darauf ankommt, ob der Schuldner Kenntnis von dem Ablauf der Verjährungsfrist hatte. Dagegen lassen sich schlüssige Handlungen nur als Verzicht deuten, wenn der Schuldner vom Eintritt der Verjährung weiß oder mit ihr rechnet.*)




IBRRS 2010, 4080
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zulässiger Umfang einer Vertragserfüllungsbürgschaft

OLG Stuttgart, Urteil vom 19.10.2010 - 10 U 97/09

1. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrags, wonach eine Vertragserfüllungsbürgschaft, die die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie die Erstattung von Überzahlungen absichern soll, erst nach Vorlage der Schlussrechnung und Erfüllung aller bis dahin erhobener Ansprüche auf Verlangen in eine Gewährleistungsbürgschaft umgewandelt wird, verstößt nicht gegen § 307 BGB.*)

2. Eine Unwirksamkeit der Sicherungsabrede ergibt sich angesichts deren Reichweite unter Einbeziehung von Rückerstattungsansprüchen insbesondere nicht daraus, dass für einen vorübergehenden Zeitraum der Auftragnehmer neben einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 5% der Auftragssumme zusätzlich einem - durch Bürgschaft abzulösenden - Gewährleistungseinbehalt von 5% der Abrechnungssumme ausgesetzt ist.*)