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IBRRS 2023, 2591
BausicherheitenBausicherheiten
Höhe der Sicherungshypothek nach Kündigung des Bauvertrags?

KG, Urteil vom 02.06.2023 - 7 U 127/21

1. Durch eine Kündigung – unabhängig davon, ob es sich um eine Kündigung aus wichtigem Grund oder um eine freie Kündigung handelt – wird das unvollendete Werk nicht zu einem vollendeten, so dass der Unternehmer die Einräumung der Sicherungshypothek nur für einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und für die in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen kann.

2. Die Höhe der vom Unternehmer für seine Vergütung zu beanspruchenden Sicherungshypothek richtet sich nach dem jeweiligen Baufortschritt.

3. Der Unternehmer muss für einen Anspruch auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek den der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung darlegen und beweisen.

4. Wie alle Prozesshandlungen unterliegt auch die Rüge des Mangels der Vollmacht dem Missbrauchsverbot.*)

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IBRRS 2023, 2592
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Trocknungsarbeiten sind keine Malerarbeiten!

LAG Hessen, Urteil vom 16.06.2023 - 10 Sa 1616/22

1. Ein Betrieb, der überwiegend Trocknungs-, Trockenbau-, Abbruch- und Fliesenarbeiten erbringt, erfüllt die Voraussetzungen der Rückausnahme nach § 1 Abs. 2 Abschn. VII Nr. 6 VTV, weil alle diese Tätigkeiten in § 1 Abs. 2 Abschn. V VTV genannt sind.*)

2. Was ein "Baubetrieb" i.S.d. § 1 Ziff. 2 Abs. 4 RTV-Maler ist, bestimmt sich nach den einschlägigen Tarifverträgen im Baugewerbe. Ein Betrieb, der die Anforderungen nach § 1 Abs. 2 Abschn. VII Nr. 6 VTV zugunsten von Malerbetrieben nicht erfüllt, wird auch nicht - vorbehaltlich der Sonderregeln in § 1 Ziff. 2 Abs. 5 bis 7 RTV-Maler, von den Malertarifverträgen erfasst. Auf eine Innungsmitgliedschaft in der Malerinnung kommt es dann nicht (mehr) an.*)

3. Trocknungsarbeiten werden durch § 1 Ziff. 2 RTV-Maler nicht erfasst.*)

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IBRRS 2023, 2344
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Mit dem Hinweis auf die eigene Kalkulation lässt sich eine Rüge nicht begründen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.07.2023 - 11 Verg 3/23

1. Die Anforderungen an die Darlegung einer Vergaberechtsverletzung bzw. an die Rüge dürfen nicht zu hoch angesetzt werden. Ein Mindestmaß an Substanziierung ist jedoch einzuhalten. Reine Vermutungen zu eventuellen Vergaberechtsverstößen (sog. Rüge ins Blaue hinein) reichen nicht aus.

2. Eine Rüge ist hinreichend substanziiert, wenn zumindest tatsächliche Anknüpfungstatsachen oder Indizien vorgetragen werden, die einen hinreichenden Verdacht auf einen bestimmten Vergaberechtsverstoß begründen.

3. Die Vorlage der eigenen Preiskalkulation reicht zur Substanziierung von Behauptungen nicht aus, soweit sich aus ihr keine Anhaltspunkte für eine unauskömmliche Kalkulation von Mitbewerbern ergeben.




IBRRS 2023, 2607
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann ist ein nachbarliches Abwehrrecht verwirkt?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.08.2023 - 2 A 1303/22

Zur Verwirkung eines nachbarlichen Abwehrrechts.

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IBRRS 2023, 2453
WohnraummieteWohnraummiete
Legionellenbefall des Trinkwassers Mietmangel?

AG Dresden, Urteil vom 16.02.2023 - 143 C 2593/22

1. Die Abgabe der Kündigungserklärung in einem Schriftsatz, der mit einer qualifiziert elektronischen Signatur versehen elektronisch bei Gericht eingereicht wird, genügt dem Schriftformerfordernis (§ 126a Abs. 1 BGB). Soweit der qualifiziert signierte Schriftsatz, der die Kündigung enthält, dem Prozessbevollmächtigten des Beklagten zusammen mit dem Transfervermerk, der das Ergebnis der Integritätsund Signaturprüfung aufweist, zugeht, ist das Schriftformerfordernis erfüllt.

2. Hat der besonders empfindliche Mieter nichts Besonderes vereinbart, kann er nur die Einhaltung des für alle geltenden Standards erwarten.

3. Durch einen Legionellenbefall von 100 kbE/100 ml wird zwar der in der Trinkwasserverordnung genannte Maßnahmewert überschritten, der Gebrauch der Mietsache jedoch nicht beeinträchtigt.

4. Erst bei Überschreitungen ab 10.000 kbE/100 ml kann von einer möglichen Gesundheitsgefahr ausgegangen werden und liegt somit ein Mangel der Mietsache vor.

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IBRRS 2023, 2597
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Kündigung wahrscheinlich wirksam: Suche nach Ersatzwohnung muss beginnen

LG Berlin, Beschluss vom 08.02.2023 - 14 T 1361/23

Eine Verlängerung der Räumungsfrist kommt nur in Betracht, wenn der Schuldner sich intensiv um eine Ersatzwohnung bemüht hat. Dabei beginnt die Handlungsfrist bei klarer Sach- und Rechtslage mit Erhalt der Kündigung, spätestens aber mit Stattgabe der Räumungsklage in erster Instanz oder einem Hinweis des Erstgerichts auf erhebliche Erfolgsaussichten der Räumungsklage.

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IBRRS 2023, 2593
ProzessualesProzessuales
Einstweiliges Verfügungsverfahren vor LG/OLG ist Anwaltsprozess!

KG, Beschluss vom 11.07.2023 - 5 W 69/23

Ein auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gerichtetes Verfahren ist, wenn vor dem Landgericht oder dem Oberlandesgericht anhängig, Anwaltsprozess. Eine Beschwerde gegen einen den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückweisenden Beschluss unterliegt daher dem Anwaltszwang nach § 78 Abs. 1 ZPO.*)

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Online seit 22. September

IBRRS 2023, 2589
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Bodenleger muss Beschaffenheit des Bodenaufbaus abklären!

OLG Bamberg, Urteil vom 24.08.2023 - 12 U 58/22

1. In einen Vertrag mit einem im Baubereich nicht bewanderten Unternehmer als Vertragspartner des Verwenders wird die VOB/B nur wirksam einbezogen, wenn ihm die VOB/B tatsächlich zur Kenntnis gebracht wird. Der Hinweis im Angebot: „Ausführung nach VOB/B in der derzeit gültigen Verfassung. VOB liegt zur Einsichtnahme in unseren Geschäftsräumen aus“, reicht nicht aus.

2. Ein Fußbodenbelag, der sich an mehreren Stellen hebt, so dass eine erhebliche Stolpergefahr besteht, ist nach dem funktionalen Mangelbegriff mangelhaft.

3. Ein Bodenleger muss vor der Ausführung der Arbeiten prüfen, wie der Fußbodenunterbau beschaffen ist. Das gilt nicht nur im VOB/B-, sondern auch im BGB-Bauvertrag. Der Unternehmer ist für den Mangel verantwortlich, wenn er seiner Pflicht zur Anmeldung von Bedenken nicht nachgekommen ist.

4. Ein Bodenleger ist zwar nicht zur Abklärung des Untergrunds zu einer zerstörenden Prüfung durch eine Bohrkernentnahme verpflichtet (Anschluss an OLG Oldenburg, IBR 2020, 579). Er hat jedoch vor Ausführung der Arbeiten über die Beschaffenheit des Fußbodenaufbaus zu erkundigen.

5. Weist die Leistung des Unternehmers Mängel auf, stellt der entgangene Gewinn einen zu ersetzenden Mangelfolgeschaden dar, der eine Pflichtverletzung und ein Verschulden voraussetzt.

6. Die Pflichtverletzung beim Werk- bzw. Bauvertrag besteht in der Verschaffung des mangelhaften Werks. Das Verschulden wird vermutet; der Unternehmer muss sich entlasten.

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IBRRS 2023, 2590
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wer als Bauherr auftritt, muss sich auch als Bauherr behandeln lassen!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.08.2023 - 7 A 1142/22

1. Auch derjenige, der nach außen als Bauherr auftritt und sich aus Sicht der Bauaufsichtsbehörde so verhält, muss sich als Ordnungspflichtiger behandeln lassen. Im Bauordnungsrecht gelten die im Polizei- und Ordnungsrecht zum sog. Anscheinsstörer entwickelten Grundsätze ebenfalls.

2. Der Umfang der Amtsermittlung bestimmt sich maßgeblich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls und korreliert mit der Mitwirkungspflicht der Beteiligten. Die behördliche Aufklärungspflicht findet dort ihre Grenzen, wo ein Beteiligter oder sein Vertreter zu Fragen Aufklärung geben kann, dies aber unterlässt, obwohl ihm die Bedeutung für das Verfahren bewusst sein muss und die Aufklärung von ihm erwartet werden kann, weil sie ihm zumutbar ist.

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IBRRS 2023, 2485
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümer dürfen Waschgeräte vom ehemaligen Verwalter erwerben

AG Landshut, Urteil vom 10.02.2023 - 14 C 831/22

1. Auch ohne besondere Gestattung ist eine Ladung zur Eigentümerversammlung mittels E-Mail grundsätzlich zulässig.

2. Die Eigentümerversammlung muss immer prüfen und ggf. feststellen, ob die Formalien einer ordnungsgemäßen Einberufung gewahrt sind, schon um formelle Beschlussmängel zu vermeiden. Dass dann das Ergebnis dieser Prüfung in die Form eines Beschlusses gekleidet wird, ist nicht fehlerhaft.

3. Ein Beschluss mit dem die Stromabrechnung, die Heizkostenabrechnung und die Hausgeldabrechnung für ein bestimmtes Jahr pauschal genehmigt wird, ist im Gesetz nicht vorgesehen und kann insbesondere keine Anspruchsgrundlage für Nachschüsse sein, die gegenüber den einzelnen Wohnungseigentümern gefordert werden. Mangels Beschlusskompetenz ist daher die Nichtigkeit solcher Beschlüsse festzustellen.

4. Der Erwerb von Waschgeräten vom ehemaligen Verwalter entspricht regelmäßig ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn der Kaufpreis den Zeitwert nicht übersteigt.

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IBRRS 2023, 1870
ImmobilienImmobilien
Kann eine Gemeinde rechtswidrige Beeinträchtigungen abwehren?

LG Lübeck, Urteil vom 26.06.2023 - 10 O 298/22

Eine Gemeinde, die die Beseitigung einer Eigentumsstörung begehrt, geht hierbei als Grundstückseigentümerin und nicht als Trägerin öffentlicher Gewalt vor. Als Grundstückseigentümerin kann sie - genauso wie Private - rechtswidrige Beeinträchtigungen ihres Eigentums abwehren.

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IBRRS 2023, 2594
SachverständigeSachverständige
Einseitig begünstigende Ausführungen sind ein Befangenheitsgrund!

OLG Celle, Beschluss vom 07.08.2023 - 14 W 24/23

Die eigenmächtige Ausdehnung des Beweisbeschlusses auf bis dahin im Prozess nicht aufgeworfene Fragen rechtfertigt die Ablehnung des gerichtlich bestellten Sachverständigen insbesondere dann, wenn sich der Sachverständige dabei gleichsam in die Position des Gerichts begibt und einseitig begünstigende Ausführungen macht (hier zugunsten der klagenden Partei).*)

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IBRRS 2023, 2571
ProzessualesProzessuales
Anwalt muss Schriftsätze nicht vorlesen!

LG München I, Beschluss vom 12.09.2023 - 14 T 9699/23

Sehbehinderte dürfen nicht einfach darauf verwiesen werden, sich die Schriftsätze von ihrem Anwalt vorlesen zu lassen. Sie haben vielmehr das Recht, die Dokumente selbst und eigenständig zur Kenntnis zu nehmen, und zwar so oft wie gewünscht. Deshalb müssen die Betroffenen kostenlos Audiodateien erhalten.

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Online seit 21. September

IBRRS 2023, 2582
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Arbeitnehmerüberlassung oder Tätigkeit aufgrund von Dienst-/Werkvertrag?

BAG, Urteil vom 25.07.2023 - 9 AZR 278/22

1. Zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer kommt ein Arbeitsverhältnis zustande, wenn der Arbeitsvertrag zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer unwirksam ist. Das ist regelmäßig der Fall, wenn die Arbeitnehmerüberlassung nicht ausdrücklich als solche bezeichnet und die Person des Leiharbeitnehmers nicht konkretisiert worden ist.

2. Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert ist und dessen Weisungen unterliegt. Von der Arbeitnehmerüberlassung zu unterscheiden ist die Tätigkeit eines Arbeitnehmers bei einem Dritten aufgrund eines Werk- oder Dienstvertrags.

3. Der Arbeitnehmer hat die Tatsachen darzulegen und zu beweisen, aus denen sich ergeben soll, dass ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher als zustande gekommen gilt. Die Grundsätze der sekundären Darlegungslast können jedoch eine Abstufung der Darlegungs- und Beweislast verlangen.

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IBRRS 2023, 2583
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Schweißarbeiten an Industrierohren = Rohrleitungs- oder Anlagenbau?

LAG Hessen, Urteil vom 27.05.2022 - 10 Sa 1222/21

1. Schweißarbeiten an Rohrleitungen an industriellen Anlagen gehören zum Rohrleitungsbau nach § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 25 VTV.*)

2. Arbeiten an sonstigen Teilen einer industriellen Anlage sind - sofern es nicht um bauliche Einhausungen wie Industriehallen o. ä. geht - grundsätzlich als baufremd anzusehen und dem Anlagenbau zuzurechnen. Dies gilt z. B. für Schweiß- und Instandsetzungsarbeiten an Trichtern und Luftvorwärmern, aber auch an Unterkonstruktionen wie Tragsystemen.*)

3. Der betriebliche Geltungsbereich des VTV ist nicht eröffnet, wenn der überwiegende betriebliche Zweck in der Arbeitnehmerüberlassung besteht. Für solche Konstellationen haftet der Verleiher auf den Beitrag des Urlaubsverfahrens nach § 8 Abs. 3 AEntG.*)

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IBRRS 2023, 2584
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Anforderungen an die Eignung dürfen nicht überzogen werden!

BayObLG, Beschluss vom 06.09.2023 - Verg 5/22

1. Der Antragsteller kann mit der Rüge der fehlenden Fachlosaufteilung nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 oder Nr. 3 GWB nur präkludiert sein, wenn ein durchschnittlich fachkundiger Bieter unter Anwendung der üblichen Sorgfalt hätte erkennen können, dass es im maßgeblichen Fachbereich einen eigenständigen Anbietermarkt mit spezialisierten Fachunternehmen gibt.*)

2. Im Rahmen des § 122 Abs. 4 Satz 1 GWB können besonders hohe Anforderungen unangemessen sein, wenn sie wettbewerbsbeschränkende Wirkung entfalten und diese nicht mehr durch gewichtige Gründe gerechtfertigt ist.*)

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IBRRS 2023, 2587
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann gilt das Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

OVG Saarland, Beschluss vom 05.09.2023 - 2 B 96/23

1. Streitgegenstand des vom Nachbarn in Bezug auf eine Baugenehmigung eingeleiteten Aussetzungsverfahrens ist allein ein vorläufiger, anhand einer prognostischen Bewertung der Erfolgsaussichten des Nachbarrechtsbehelfs in der Hauptsache zu beurteilender Sicherungsanspruch konkret dieses Nachbarn, nicht hingegen die materielle Zulässigkeit des genehmigten Bauvorhabens insgesamt.*)

2. Der Außenbereich (§ 35 BauGB) ist kein "Baugebiet mit einem bestimmten Gebietscharakter“, dessen Erhaltung nach den Grundsätzen eines individuellen Austausch- und Gegenseitigkeitsverhältnisses Gegenstand subjektiver Rechte privater Nachbarn sein könnte (vgl. dazu etwa OVG Saarland, Beschluss vom 28.07.2022 - 2 B 139/22, NVwZ-RR 2022, 756 = IBRRS 2022, 2368).“

3. Der Eigentümer eines Grundstücks im Innenbereich kann gegenüber einer auf dem Nachbargrundstück im Außenbereich genehmigten Bebauung Rücksichtnahme auf seine Interessen im Rahmen einer Abwägung mit den Interessen des Bauherrn nur verlangen, wenn er über eine schutzwürdige Abwehrposition verfügt. Eine solche Position erlangt er nicht allein dadurch, dass das genehmigte Vorhaben wegen einer Beeinträchtigung öffentlicher Belange, die nicht dem Schutz privater Dritter zu dienen bestimmt sind, unzulässig ist (vgl. dazu auch OVG Saarland, Beschluss vom 04.07.2016 - 2 A 161/16, SKZ 2017, 67 = IBRRS 2016, 1816, grundlegend BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93, BRS 55 Nr. 68 = IBR 1994, 387).*)

4. Eine Nachbarrechtsverletzung kann auch auf der Grundlage des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht allein daraus hergeleitet werden, dass ein Bauvorhaben sich hinsichtlich des städtebaulichen Kriteriums der überbaubaren Grundstücksfläche nicht einfügt, weil es einen durch faktische Baugrenzen bestimmten Umgebungsrahmen überschreitet.*)

5. Bei der mit Blick auf das Gebot nachbarlicher Rücksichtnahme vorzunehmenden Bewertung der gegenläufigen Interessen des Bauherrn und der Nachbarn kann vom Eigentümer eines von ihm zur Bebauung ausersehenen Grundstücks in aller Regel nicht verlangt werden, auf die bauliche Nutzung seines Grundeigentums deswegen zu verzichten, weil die Eigentümer umliegender Grundstücke ein Bauvorhaben auf einem bisher unbebaut gebliebenen Grundstück als Belastung einer bisher baulich nicht genutzten rückwärtigen Ruhezone bewerten.*)

6. Das Bauplanungsrecht vermittelt keinen generellen Schutz vor unerwünschten Einblicken auf das Nachbargrundstück und die Rücksichtslosigkeit eines Bauvorhabens lässt sich auch nicht mit dem drohenden Verlust einer bisher unverbauten Aussichtsmöglichkeit begründen.*)

7. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist davon auszugehen, dass für eine Unzumutbarkeit geplanter Bauvorhaben auf einem angrenzenden Grundstück im Regelfall kein Raum ist, wenn die der Sicherstellung einer ausreichenden Besonnung und Belüftung von Nachbargrundstücken und der Gewährleistung des störungsfreien Wohnens zur Wahrung des Nachbarfriedens dienenden Bestimmungen der §§ 7 und 8 LBO-SL über Abstände, insbesondere Grenzabstände, gegenüber dem Grundstück des konkret Beschwerde führenden Nachbarn eingehalten werden.*)

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IBRRS 2023, 2493
GewerberaummieteGewerberaummiete
Kombination einer Staffelmiete mit einer Indexklausel wirksam?

OLG Brandenburg, Urteil vom 27.06.2023 - 3 U 88/22

1. Klauseln, die für sich allein betrachtet unbedenklich erscheinen, können auch dann unwirksam sein, wenn sich erst aus der Kombination mit anderen - für sich betrachtet ebenfalls wirksamen - Regelungen eine gesetzlich missbilligte Wirkung einstellt.

2. Die Kombination einer Staffelmiete mit einer Indexklausel kann unwirksam sein, als durch die - zeitgleich zur Indexierung wirksam werdende - Staffelmiete ein "Floaten" unmöglich ist, also eine Anpassung nach oben und nach unten entsprechend der Indexveränderung dauerhaft ausbleiben muss. Insbesondere die Kombination einer automatischen Wertsicherungsklausel mit einer nur nach oben ausgerichteten Staffelmiete kann unzulässig sein, wenn "der Mietzins während der Laufzeit des Vertrags auf Grund der Staffelvereinbarung nur steigen kann".

3. Der "Lebenshaltungsindex aller privaten Haushalte in Deutschland" ist identisch mit dem Verbraucherpreisindex.

4. Weigert sich eine Partei, an der Beauftragung des Schiedsgutachters mitzuwirken, ist die andere Partei nach allgemeiner Ansicht berechtigt, den Gutachter allein zu beauftragen.

5. Das Gutachten eines Schiedsgutachters ist regelmäßig auch dann verbindlich, wenn der Sachverständige den Parteien kein rechtliches Gehör gewährt hat.

6. Eine unmittelbare oder eine entsprechende Anwendung der Vorschriften des Schiedsgerichtsverfahrens auf den Schiedsgutachtervertrag ist nicht möglich.

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IBRRS 2023, 2487
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter zur Veranlassung von Desinfektionsmaßnahmen berechtigt?

AG Mainz, Urteil vom 09.01.2023 - 73 C 14/22

1. Der Verwalter ist berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen.

2. Die Erheblichkeit einer Verpflichtung ist im Verhältnis zum Volumen des Wirtschaftsplans zu bewerten, so dass der absolute, betragsmäßige Grenzwert abhängig ist von der Größe der Gemeinschaft; diskutiert wird ein Grenzwert von 2% bis 5% des Volumens des Wirtschaftsplans.

3. Demnach ist der Verwalter nicht berechtigt, ohne vorherigen Beschluss der Wohnungseigentümer kostenpflichtige Desinfektionsmaßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus in der Liegenschaft zu veranlassen, wenn die Erheblichkeitsschwelle hierdurch überschritten wird.

4. Diese Maßnahmen sind auch nicht durch die Notgeschäftsführung gedeckt, da die Maßnahmen über zwei Jahre erfolgten.

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IBRRS 2023, 2575
ImmobilienImmobilien
Zweitwohnungsteuer i.H.v. 14 % der Jahresnettokaltmiete wirkt nicht erdrosselnd!

OVG Niedersachsen, Urteil vom 19.04.2023 - 9 LB 189/20

1. Der Mietwert der Wohnung multipliziert mit einem Nutzungsfaktor für die sog. Mischnutzung ist ein zulässiger Maßstab der Zweitwohnungsteuer.*)

2. Die Ermittlung des Mietwerts nach der auf 12 Monate hochgerechneten, aufgrund des Mietvertrages im Erhebungszeitraum geschuldeten Nettokaltmiete ist zulässig. Wird auf die geschuldete Nettokaltmiete abgestellt, schließt dies die Anwendung dieser Regelung auf Fälle aus, in denen der Eigentümer Nutzer und Innehaber der Zweitwohnung ist.*)

3. Die Bemessung der Zweitwohnungsteuer bei selbstgenutzten Eigentumswohnungen anhand einer Schätzung der Jahresnettokaltmiete in ortsüblicher Höhe in Anlehnung an den jeweils aktuellen Mietspiegel ist nicht zu beanstanden.*)

4. Ein Steuersatz von 14 v. H. der Jahresnettokaltmiete als Mietwert wirkt nicht erdrosselnd.*)

5. Bei der Beurteilung der Frage, ob die Möglichkeit zur Eigennutzung einer Zweitwohnung vertraglich ausgeschlossen ist, muss auf den Wortlaut und den Inhalt bestehender Verträge abgestellt und von deren Einhaltung ausgegangen werden, sofern dem nicht konkrete Anhaltspunkte entgegenstehen. Daher genügt nicht schon jeder formal-vertragliche Ausschluss über die Verfügbarkeit der Zweitwohnung (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 14.05.2014 - 9 ME 230/13, NVwZ 2014, 1040).*)

6. Die Nachholung der Schätzung der Nettokaltmiete aufgrund eines rückwirkend ersetzten Steuermaßstabs ist zulässig und beruht nicht auf einem vorherigen sog. Schätzausfall.*)

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IBRRS 2023, 2576
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg ist unwirksam!

BVerwG, Urteil vom 13.06.2023 - 9 CN 2.22

1. Bei den Gebühren für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel nach § 6a Abs. 5a Satz 1 StVG handelt es sich um Verwaltungsgebühren.*)

2. Soweit § 6a Abs. 5a Satz 2 StVG die Landesregierungen ermächtigt, für die Festsetzung der Gebühren Gebührenordnungen zu erlassen, ermächtigt er zum Erlass von Rechtsverordnungen nach Art. 80 Abs. 1 GG.*)

3. Wird die Ermächtigung nach § 6a Abs. 5a Satz 5 StVG auf Gemeinden als örtliche oder untere Straßenverkehrsbehörden weiter übertragen, können die Gemeinden die Gebührenordnungen nur als Rechtsverordnungen erlassen; soweit eine Delegationsverordnung stattdessen die Ausgestaltung als Satzung vorschreibt, ist sie ungültig.*)

4. § 6a Abs. 5a Satz 3 StVG regelt die Kriterien und Zwecke, nach denen die Gebühren für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen festgesetzt werden können, abschließend und beschränkt diese auf die Zwecke der Kostendeckung und des Vorteilsausgleichs; klimapolitische Lenkungszwecke und soziale Zwecke können daher zur Rechtfertigung der Gebührenhöhe nicht herangezogen werden.*)

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IBRRS 2023, 2581
ProzessualesProzessuales
Wann entfällt die Bindungswirkung an die Feststellungen der 1. Instanz?

BGH, Beschluss vom 08.08.2023 - VIII ZR 20/23

Die Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts hinsichtlich der erstinstanzlichen Tatsachenfeststellung ist nicht auf den Umfang beschränkt, in dem eine zweitinstanzliche Tatsachenfeststellung der Kontrolle durch das Revisionsgericht unterliegt. Daher hat das Berufungsgericht die erstinstanzliche Überzeugungsbildung nicht nur auf Rechtsfehler zu überprüfen. Vielmehr können sich Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen im Sinne von § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Bewertungen der erstinstanzlichen Beweisaufnahme ergeben (Bestätigung von BGH, Urteile vom 09.03.2005 - VIII ZR 266/03, BGHZ 162, 313, 315 f. = IBRRS 2005, 1466 = IMRRS 2005, 0748; vom 29.06.2016 - VIII ZR 191/15, NJW 2016, 3015 Rn. 26 = IBRRS 2016, 2089 = IMRRS 2016, 1268; Senatsbeschluss vom 11.10.2016 - VIII ZR 300/15, WuM 2016, 743 Rn. 23 = IBRRS 2016, 2977 = IMRRS 2016, 1751).*)

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IBRRS 2023, 2588
ProzessualesProzessuales
Auch die Güterichtertätigkeit ist ein Ausschlussgrund!

LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 04.05.2023 - 2 O 631/22

Der Ausschlusstatbestand des § 41 Nr. 8 ZPO umfasst auch die Güterichtertätigkeit gem. § 278 Abs. 5 ZPO, sofern das nachfolgende Verfahren mit dem Verfahren, in welchem der Richter als nicht entscheidungsbefugter Güterichter gewirkt hat, einen derart engen Sachzusammenhang aufweist, dass beide Rechtsstreite auf dasselbe entscheidungserhebliche Kerngeschehen zurückzuführen sind.*)

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Online seit 20. September

IBRRS 2023, 2557
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kein Honorar trotz umfangreicher Architektenleistungen!?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2021 - 5 U 147/20

1. Die Frage, ob ein Architektenvertrag zu Stande gekommen ist, ist nach allgemeinen rechtsgeschäftlichen Auslegungskriterien unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, die bei der Ermittlung eines gemeinsamen übereinstimmenden rechtsgeschäftlichen Willens von Bedeutung sind, zu beantworten.

2. Eine vergütungspflichtige Beauftragung ergibt sich nicht allein aus dem Tätigwerden eines Architekten. Die Vorschriften der HOAI sind als reines Preisrecht insoweit nicht behilflich.

3. Bei Großprojekten (z. B. Investorenmodellen) ist zu berücksichtigen, dass Architekten häufig bereit sind, auch umfangreiche Architektenleistungen zu erbringen, um eine mögliche, aber noch nicht gesicherte Realisierung zu fördern.

4. Darlegungs- und beweisbelastet für den Abschluss eines vergütungspflichtigen Architektenvertrags ist der Architekt.

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IBRRS 2023, 2567
VergabeVergabe
Nicht alle öffentlichen Dokumente sind sicherheitsrelevant!

EuGH, Urteil vom 07.09.2023 - Rs. C-601/21

Aufträge über die Herstellung öffentlicher Dokumente, Vordrucke und Zeichen beeinträchtigen nicht zwangsläufig die wesentlichen Sicherheitsinteressen eines Mitgliedsstaats.

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IBRRS 2023, 2564
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Rohstoff-Abbau beeinträchtigt: Zumutbarkeitsschwelle überschritten?

BVerwG, Urteil vom 23.05.2023 - 4 C 1.22

Die für § 74 Abs. 2 Satz 2 und 3 VwVfG maßgebliche fachplanerische Zumutbarkeitsschwelle ist regelmäßig überschritten, wenn die Planfeststellung einer Energieleitung dazu führt, dass auf quantitativ nicht unbedeutenden Teilflächen eines Bewilligungsfeldes keine Rohstoffe mehr aufgesucht und gewonnen werden können.*)

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IBRRS 2023, 2545
WohnraummieteWohnraummiete
Mietminderung wegen Bauarbeiten auf benachbartem Grundstück

LG Berlin, Beschluss vom 09.02.2023 - 65 S 111/22

1. Bei von einem Nachbargrundstück ausgehenden Beeinträchtigungen durch Lärm- und Schmutzimmissionen hat der Mieter die Darlegungs- und gegebenenfalls Beweislast für den Mangel als solchen und die Anknüpfungstatsachen für die eingetretene Mietminderung zu tragen.

2. Die Anforderungen an den Vortrag des Mieters gehen dabei zwar nicht über das hinaus, was er - etwa im Fall einer nicht als sozial adäquat hinzunehmenden - Lärmbeeinträchtigung aus einer Nachbarwohnung darlegen und beweisen müsste. Sie bleiben allerdings auch nicht dahinter zurück.

3. Der Mieter hat vorzutragen, welche Art von Beeinträchtigungen zu welchen Tageszeiten und über welche Zeitdauer in welcher Frequenz ungefähr aufgetreten sind.

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IBRRS 2023, 2562
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GewerberaummieteGewerberaummiete
Heilpraktiker mit Schwerpunkt amerikanische Chiropraktik ist kein Physiotherapeut!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.09.2023 - 24 U 47/22

1. Der Verstoß gegen eine Konkurrenzschutzklausel in einem Mietvertrag stellt einen Mietmangel gem. § 536 Abs. 1 BGB dar.*)

2. Ein Vermieter verstößt nicht gegen eine individualvertraglich vereinbarte Konkurrenzschutzklausel im Mietvertrag, welche eine Vermietung an Unternehmen untersagt, "die mit dem Geschäftsbereich des Mieters direkt konkurrieren", wenn der Mieter eine physiotherapeutische Praxis betreibt und der Vermieter nachfolgend Räume an einen Heilpraktiker mit dem Schwerpunkt amerikanische Chiropraktik vermietet. Denn der vereinbarte Konkurrenzschutz erfasst nicht sämtliche Tätigkeiten, die in therapeutischen Einwirkungen auf den Bewegungsapparat bestehen.*)

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IBRRS 2023, 2464
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ProzessualesProzessuales
Gleicher OLG-Bezirk ist kein Grund für ausschließlichen Gerichtsstand!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.07.2023 - 29 W 18/23

Haben die Parteien eines Bauvertrags im gleichen OLG-Bezirk ihren Geschäftssitz, führt die Vereinbarung eines Gerichtsstands an diesem Ort nicht allein zu einem ausschließlichen Gerichtsstand, wenn die Parteien ihren Sitz nicht am dortigen Landgerichtsbezirk, sondern an anderen Landgerichtsbezirken haben.

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IBRRS 2023, 2568
ProzessualesProzessuales
Ablehnungsrecht kann verfahrensübergreifend verloren gehen!

OLG Celle, Beschluss vom 07.03.2023 - 17 WF 32/23

1. Ein Richter kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn sein Ehegatte als Rechtsanwalt in der Kanzlei tätig ist, die den Gegner vor diesem Richter vertritt (BGH, IBR 2012, 429).

2. Eine Partei kann einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit nicht mehr ablehnen, wenn sie sich bei ihm in eine Verhandlung eingelassen oder Anträge gestellt hat, ohne den ihr bekannten Ablehnungsgrund geltend zu machen.

3. Der Verlust des Ablehnungsrechts tritt nicht nur in dem anhängigen Rechtsstreit ein, in dem der Ablehnungsgrund nicht geltend gemacht wurde. Vielmehr ist die Partei auch gehindert, denselben Ablehnungsgrund in einem anderen Verfahren geltend zu machen, wenn zwischen beiden Verfahren ein tatsächlicher und rechtlicher Zusammenhang besteht.

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Online seit 19. September

IBRRS 2023, 2554
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BauvertragBauvertrag
Abrechnung von Gerüstbauarbeiten als Arbeits- oder Schutzgerüst?

LG Karlsruhe, Urteil vom 28.06.2023 - 6 O 71/21

1. Bei der Abrechnung von Gerüstbauarbeiten als Arbeits- oder Schutzgerüst ist die vom Gerüst zu erfüllende Funktion maßgeblich, weshalb die Gerüstart aufzumessen ist, mit der die Arbeiten vollumfänglich ausgeführt werden können; bei im Schwerpunkt vorzunehmenden Dachsanierungsarbeiten kann die Auslegung dann zur umfassenden Anwendung der Regelungen für Schutzgerüste führen.*)

2. In zweifelhaften Fällen kann es geboten sein, eine eindeutige Vereinbarung über die Abrechnung der beauftragten Gerüstbauarbeiten zu treffen.*)

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IBRRS 2023, 2542
BauhaftungBauhaftung
Planfeststellung schließt nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch aus!

LG Dresden, Urteil vom 12.05.2023 - 4 O 2888/21

1. Der betroffene Eigentümer kann sich auf einen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog stützen, wenn von einem Grundstück im Rahmen seiner privatwirtschaftlichen Benutzung Einwirkungen auf sein Grundstück ausgehen, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen und der davon betroffene Eigentümer aus besonderen Gründen gehindert war, diese Einwirkungen rechtzeitig zu unterbinden.

2. Der Anwendungsbereich des § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB ist bei planfestgestellten Vorhaben nicht eröffnet (Anschluss an BGH, IBR 2010, 213).

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IBRRS 2023, 2552
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Was ist die Traufhöhe?

BVerwG, Beschluss vom 25.07.2023 - 4 B 28.22

Der Begriff der Traufhöhe i. S. d. Nr. 2.8 der Anlage zur Planzeichenverordnung bezeichnet die Höhe des Schnittpunkts der Außenfläche des aufgehenden Mauerwerks mit der Dachhaut (sog. Traufpunkt) über dem unteren Höhenbezugspunkt.*)

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IBRRS 2023, 2555
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Erlass einer Veränderungssperre: Zeitspanne bis Aufstellung eines B-Plans?

BVerwG, Beschluss vom 23.08.2023 - 4 BN 18.23

1. Eine Veränderungssperre darf nur erlassen werden, wenn die Planung, die sie sichern soll, ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll. Die Gemeinde muss im Zeitpunkt des Erlasses einer Veränderungssperre bereits positive Vorstellungen über den Inhalt des Bebauungsplans entwickelt haben.

2. Eine Negativplanung, die sich darin erschöpft, einzelne Vorhaben auszuschließen, reicht nicht aus.

3. Das Baugesetzbuch regelt nicht, welche Zeitspanne längstens zwischen der Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplans und dem Erlass der Veränderungssperre liegen darf. Dieser Zeitraum kann auch länger sein als die in § 17 BauGB geregelte Dauer der Veränderungssperre.

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IBRRS 2023, 2543
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WohnraummieteWohnraummiete
Täuschung bei Betriebskostenabrechnungen führt zur Kündigung!

AG Köpenick, Urteil vom 10.11.2022 - 9 C 148/21

Bei umfassender Würdigung aller Umstände des Einzelfalls haben die Mieter einen wichtigen Kündigungsgrund gem. § 543 Abs. 1 BGB im Fall der fortgesetzten vorsätzlichen Täuschung des Vermieters bei den Betriebskostenabrechnungen.

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IBRRS 2023, 2203
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Haftet der Verwalter für die verspätete Meldung eines Wasserschadens?

AG Bergisch Gladbach, Urteil vom 24.11.2022 - 70 C 25/22

Das Rechtsinstitut des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte eröffnet keine Schadensersatzansprüche des Sondereigentümers gegen den Verwalter.

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IBRRS 2023, 2544
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Ermittlungen zum Erben abgelehnt: Eigentümer ist nicht beschwerdebefugt!

KG, Beschluss vom 01.11.2022 - 1 W 362/22

Der Eigentümer eines Grundstücks ist grundsätzlich nicht zur Beschwerde berechtigt, wenn das Grundbuchamt auf seine Anregung die Einleitung von - weiteren - Ermittlungen zum Rechtsnachfolger des verstorbenen Eigentümers eines Nachbargrundstücks ablehnt. Allein der Wunsch des Anregenden, das Nachbargrundstück zu erwerben, begründet kein Beschwerderecht.*)

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IBRRS 2023, 2551
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VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Versicherungsmakler verletzt Obliegenheit: Versicherer wird leistungsfrei!

OLG Frankfurt, Urteil vom 07.12.2022 - 3 U 205/22

Schaltet der Versicherungsnehmer in die Schadensregulierung einen Versicherungsmakler ein, muss er sich dessen arglistige Verletzung einer vertraglich vereinbarten Auskunftsobliegenheit zurechnen lassen. Folge ist, dass der Versicherer leistungsfrei wird.

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IBRRS 2023, 2490
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ProzessualesProzessuales
Verlegungsantrag kurz vor dem Termin: Anforderungen an das ärztliche Attest?

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.07.2023 - 2 LA 28/20

Die Verhandlungsunfähigkeit einer Partei ist grundsätzlich durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Wird dieses erst kurz vor dem Termin vorgelegt und mit einer Erkrankung begründet, muss der Verhinderungsgrund so konkret dargelegt sein, dass das Gericht ohne eigene Nachforschungen selbst beurteilen kann, ob die Verhandlungsunfähigkeit tatsächlich vorliegt.

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Online seit 18. September

IBRRS 2023, 2553
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Keller und Wohnung separat vermietet: Umgehung der Mietpreisbremse?

BGH, Urteil vom 05.07.2023 - VIII ZR 94/21

1. Zur rechtzeitigen Bekanntmachung der Begründung zur Berliner Mietenbegrenzungsverordnung vom 28.04.2015 (im Anschluss an Senatsurteil vom 27.05.2020 - VIII ZR 45/19, IMR 2020, 312 = BGHZ 225, 352).*)

2. Zur Frage der Anwendbarkeit der §§ 556d ff. BGB im Falle von zwischen denselben Parteien separat geschlossenen Verträgen über die Anmietung einer Wohnung und über die Nutzung eines Kellers.*)

3. Zur Berechnung der bei Mietbeginn zulässigen Miethöhe im Fall der Indexmiete gem. § 557b Abs. 4 BGB.*)




IBRRS 2023, 2486
BauvertragBauvertrag
Unerhebliche Verzögerung ist kein Rücktrittsgrund!

OLG Schleswig, Beschluss vom 20.10.2022 - 12 U 132/21

1. Auch noch nicht vorliegende Pläne, Unterlagen oder Genehmigungen können in einem Bauvertrag wirksam einbezogen werden. Das Fehlen solcher Unterlagen steht der Wirksamkeit des Vertragsschlusses nicht zwingend entgegen.

2. Für Fehler in einem vom Auftraggeber in Auftrag gegebenen Baugrundgutachten ist der Auftraggeber verantwortlich. Er trägt als Eigentümer des Baugrundstücks das Baugrundrisiko.

3. Nur unerhebliche Verzögerungen berechtigen den Auftraggeber nicht dazu, von einem Bauvertrag zurückzutreten.

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IBRRS 2023, 2381
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Alles richtig gemacht (?) und doch verloren!

LG Erfurt, Urteil vom 01.06.2023 - 9 O 26/17

1. Ohne Abnahme verjähren sowohl Erfüllungsansprüche als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung gem. § 195 BGB in drei Jahren.

2. Diese Frist beginnt (spätestens) mit Übernahme des (vermeintlich) mangelhaft errichteten Hauses.

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IBRRS 2023, 2541
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Erschließungssituation wird verschlechtert: Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.09.2023 - 7 B 808/22

1. Ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot kann ausnahmsweise auch dann zu bejahen sein, wenn sich die Erschließungssituation eines Grundstücks durch eine vorhabenbedingte Überlastung einer das Grundstück des Betroffenen erschließenden Straße erheblich verschlechtert und die entstehende Gesamtbelastung infolgedessen bei Abwägung aller Belange unzumutbar ist (hier verneint).

2. Eine Baugenehmigung kann das Eigentumsrecht verletzen, wenn sie infolge Fehlens der Erschließung für den Nachbarn in Richtung auf die Duldung eines Notwegerechts eine unmittelbare Rechtsverschlechterung in der Weise bewirkt, dass er gehindert ist, der Inanspruchnahme des Notwegerechts die Rechtswidrigkeit des Vorhabens entgegenzuhalten.

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IBRRS 2023, 2549
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Kündigung muss zum Bedarf passen - und nicht umgekehrt!

LG Berlin, Beschluss vom 19.07.2023 - 64 S 260/22

Eine auf Eigenbedarf gestützte Kündigungserklärung kann als i.S.d. § 242 BGB missbräuchlich einzuordnen sein, wenn nicht die Auswahl der Wohnung und des zu kündigenden Mietverhältnisses den tatsächlichen Bedürfnissen und Wünschen der Bedarfsperson folgte, sondern umgekehrt die Bedürfnisse und Wünsche der Bedarfsperson erst durch die Auswahl der Wohnung geweckt und bestimmt wurden.*)

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IBRRS 2023, 2548
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anwaltshonorar-Vergütungsvereinbarungen: Keine vollständige Delegation auf den WEG-Verwalter

LG Karlsruhe, Urteil vom 04.09.2023 - 11 S 68/22

Bei einer die Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtenden Vergütungsvereinbarung muss zumindest die Person des Anwalts durch die Eigentümerversammlung bestimmt werden. Eine weitergehende Delegation an den Verwalter ist - abgesehen von tatsächlich geringfügigen Vergütungsbeträgen - durch Beschluss nicht möglich.*)

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IBRRS 2023, 2540
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Stellung einer § 650f BGB-Sicherheit: Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar!

OLG Schleswig, Urteil vom 06.09.2023 - 12 U 59/23

Eine (vorläufige) Vollstreckbarkeitserklärung gegen Sicherheitsleistung ist nicht erforderlich, weil Gegenstand der verurteilten Leistung lediglich die Verpflichtung zu einer Sicherheitsleistung ist. Diese Verpflichtung zur Sicherheitsleistung ist nicht von einer - weiteren - Sicherheitsleistung abhängig zu machen (ebenso KG, IBR 2018, 668).*)

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IBRRS 2023, 2539
ProzessualesProzessuales
Streitwert zu niedrig festgesetzt: Partei ist nicht beschwert!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.09.2023 - 26 W 11/23

Eine Partei wird durch die Festsetzung eines zu niedrigen Streitwerts regelmäßig nicht beschwert.*)

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Online seit 15. September

IBRRS 2023, 2536
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Klage auf § 650f BGB-Sicherheit: Gericht darf keinen Abschlag vornehmen!

BGH, Urteil vom 17.08.2023 - VII ZR 228/22

Im Fall einer Kündigung eines Bauvertrags gem. § 650f Abs. 5 BGB reicht grundsätzlich der schlüssige Vortrag des Unternehmers zur Höhe der Vergütung gem. § 650f Abs. 5 Satz 2 BGB aus, um hiernach die Höhe einer geforderten Sicherheit gem. § 650f Abs. 1 BGB zu bemessen. Ein Abzug bei der Höhe der Sicherheit unter Anwendung von § 287 Abs. 2 ZPO kommt nicht in Betracht (Bestätigung von BGH, IBR 2014, 345).*)

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IBRRS 2023, 2529
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Feldrisse vor Aufmaß!

OLG Hamm, Urteil vom 24.11.2021 - 12 U 166/16

1. Vereinbaren die Parteien eines Einheitspreisvertrags eine Abrechnung nach § 14 VOB/B und ist außerdem vorgesehen, dass in der Schlussrechnung die Feldrisse des Vermessungsamts einzuarbeiten sind, ist bei Positionen, deren Massen sich aus dem Feldriss ergeben, nicht nach dem Aufmaß vor Ort, sondern nach den in dem Feldriss verzeichneten Massen abzurechnen.

2. Mängelrechte kann der Besteller grundsätzlich erst nach der Abnahme des Werks mit Erfolg geltend machen. Etwas anderes gilt, er nicht mehr die Erfüllung des Vertrags verlangen kann und das Vertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis übergegangen ist (vgl. BGH, IBR 2017, 187).

3. Das insolvenzrechtliche Aufrechnungsverbot ist nicht anzuwenden, wenn der Insolvenzverwalter Werklohn für mangelhafte Leistungen verlangt und der Besteller mit dem nach den Mängelbeseitigungskosten berechneten Schadensersatzanspruch aufgerechnet (BGH, IBR 2006, 27). Nichts anderes gilt für den Vorschussanspruch zur Mängelbeseitigung.

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IBRRS 2023, 2530
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
(Nutzungs-)Änderung unzulässig: Keine Legalisierung nach § 1 Abs. 10 BauNVO!

VGH Bayern, Urteil vom 08.08.2023 - 1 N 20.2600

Mit § 1 Abs. 10 BauNVO können bauliche Anlagen, deren (Nutzungs-)Änderung formell und materiell unzulässig ist, nicht legalisiert werden.*)

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