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Sachgebiet: AGB

954 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

IBRRS 2013, 4253
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
44-jährige Bindungsdauer zum Ankauf eines Erbbaugrundstücks?

BGH, Urteil vom 01.03.2013 - V ZR 31/12

1. Eine schuldrechtliche Vereinbarung, mit der sich der Erbbauberechtigte zum Ankauf des Erbbaugrundstücks auf Verlangen des Grundstückseigentümers verpflichtet, ist grundsätzlich zulässig, soweit sich nicht aus den Besonderheiten des Einzelfalls etwas anderes ergibt. Anstößig ist jedoch eine übermäßig lange oder sich gar auf die gesamte Laufzeit des Erbbaurechts erstreckende Bindungsdauer des Kaufzwangs.

2. Die Bindungsdauer von 44 Jahren an das Angebot zum Ankauf des Erbbaugrundstücks ist bei einem für 99 Jahre bestellten Erbbaurecht für sich genommen nicht sittenwidrig.

3. Allerdings hält eine solche Angebotsklausel einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle nicht stand.

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IBRRS 2013, 4194
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Kumulation von Vertragserfüllungs- und Mängelsicherheit!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2013 - 23 U 120/12

1. Der Bezug von Räumen während laufender Bauarbeiten begründet ein Mitverschulden des Auftraggebers, wenn es zu einer Schädigung kommt, mit der typischerweise bei einem solchen vorzeitigen Bezug zu rechnen ist, wie etwa Kratzern an Möbeln, die durch das Vorbeitragen von Baumaterialien verursacht werden. Ein solcher typischer Schaden liegt indessen nicht vor, wenn eine Trinkwasserleitung wegen einer unzureichend verpressten Muffe undicht wird.

2. Die Haftungsbeschränkung gemäß § 6 Nr. 6 VOB/B findet auf den Anspruch gemäß § 4 Nr. 7 Satz 2 VOB/B keine Anwendung.

3. Verweigert der Schädiger ernsthaft und endgültig die Leistung von Schadensersatz, wandelt sich der zunächst gegebene Freistellungsanspruch in einen Zahlungsanspruch um.

4. Sehen die AGB des Auftraggebers eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Bruttopauschalpreises vor, die erst nach Abnahme zurückgegeben werden muss, und sehen sie darüber hinaus eine Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5% des Bruttopauschalpreises vor, führt dies zu einer Kumulation von Vertragserfüllung- und Gewährleistungssicherheit.

5. Regelungen in AGB des Auftraggebers, die zu einer Kumulation von Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheit führen, sind unwirksam.

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IBRRS 2013, 4175
AGBAGB
Werklieferungsvertrag: Wann ist ein Aufrechnungsverbot in AGB zulässig?

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 20.09.2013 - 5 HK O 2105/13

1. Aufrechnungsverbote in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers kommen dann nicht zur Geltung, wenn sie den Auftraggeber in einem Abrechnungsverhältnis zwängen, eine mangelhafte oder unfertige Werkleistung in vollem Umfang zu vergüten, obwohl ihm Gegenansprüche in Höhe der Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungskosten zustehen. Das gilt auch für den Werklieferungsvertrag.

2. Die vom Lieferanten in den AGB verwendete Klausel: "Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist" ist dennoch wirksam. Der Käufer kann folglich gegen den Zahlungsanspruch seines Betonlieferanten mit Schadensersatzforderungen wegen mangelhaften Betons nicht aufrechnen, da es sich von vornherein um inhaltsgleiche, auf eine Geldleistung gerichtete Forderungen handelt und eine Umgehung des Aufrechnungsverbots durch ein Zurückbehaltungsrecht nicht in Betracht kommt.

3. Eine Entscheidung durch Teilurteil ist zulässig, wenn bei erhobener Widerklage nur die Klage oder die Widerklage zur Endentscheidung reif ist. Das gilt aber nur wenn die Entscheidung unabhängig davon ist, wie das Schlussurteil über den noch anhängigen Teil des Rechtsstreits entscheidet, die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen im Teilurteil und im Schlussurteil also ausgeschlossen ist.

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IBRRS 2013, 4171
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Bindefrist an Angebot nicht bestimmbar: Klausel unwirksam!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2013 - 23 U 91/13

1. Eine formularmäßig vereinbarte Bindefrist ist unwirksam, wenn der Vertragspartner des Verwenders nicht berechnen kann, wann die Bindung an sein Angebot endet.

2. Das Transparenzgebot verpflichtet den Verwender von AGB, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar, einfach und präzise darzustellen.




IBRRS 2013, 4082
Mit Beitrag
AGBAGB
Erklärung auf Verzicht der Einrede der Verjährung ist keine AGB!

OLG Koblenz, Urteil vom 05.07.2013 - 10 U 1116/11

Eine nachträglich geschlossene Vereinbarung, dass der Schuldner gegenüber dem Gläubiger auf die Einrede der Verjährung verzichtet, stellt keine Allgemeine Geschäftsbedingung dar, sondern ist eine eigenständige Vereinbarung und unterliegt daher nicht den §§ 305 ff. BGB.

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IBRRS 2013, 4050
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
AGB-Klausel "Abnahme durch Erst-Verwalter" unzulässig!

BGH, Urteil vom 12.09.2013 - VII ZR 308/12

Eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrages verwendete Klausel, die die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen vom Bauträger bestimmbaren Erstverwalter ermöglicht, ist gemäß § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz (jetzt: § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB) unwirksam.*)




IBRRS 2013, 3978
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Preisänderungsvorbehaltsklauseln sind unwirksam!

AG Idstein, Urteil vom 18.03.2013 - 32 C 22/12

1. Ein Mietvertrag für Heizkostenverteiler und die Vergütung für deren Ablesung ist mangels Einigung unwirksam, wenn die Angaben im Vertrag die tatsächliche Hauptleistung, den Einbau von Heizkostenverteiler, um das Dreifache übersteigen. Eine solche Differenz ist mit einer ca-Angabe nicht zu erklären.

2. Eine Klausel, wonach die Grundlage einer künftigen Gebührenrechnung "die dann gültige Preisliste" ist, ist der Sache nach eine Preisänderungsvorbehaltsklausel, die unwirksam ist.

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IBRRS 2013, 3829
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kostenvoranschlag vom Vermieter vorgelegt: Quotenklausel unwirksam!

LG Berlin, Urteil vom 17.07.2012 - 65 S 66/12

Eine Klausel, nach der zur Ermittlung der Beteiligungsquote der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes maßgeblich sein soll, ist unwirksam.

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IBRRS 2013, 3729
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
"Ausgabe einer Bank Card nicht möglich": Klausel unwirksam?

BGH, Urteil vom 16.07.2013 - XI ZR 260/12

1. Die im Preis- und Leistungsverzeichnis eines Kreditinstituts enthaltenen Bestimmungen über ein Pfändungsschutzkonto "Die Kontoführung erfolgt grundsätzlich auf Guthabenbasis. Die Ausgabe einer ... Bank Card oder einer Kreditkarte sowie die Nutzung des Karten- und Dokumentenservices sind nicht möglich." sind im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB jedenfalls dann unwirksam, wenn sie auch für Bestandskunden gelten (Fortführung der Senatsurteile vom 13. November 2012 XI ZR 500/11, WM 2012, 2381 und XI ZR 145/12, [...]).*)

2. Gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam ist auch eine Klausel über die gesonderte Berechnung von Leistungen beim Pfändungsschutzkonto, soweit diese gegenüber dem von dem Kunden bislang mit dem Kreditinstitut vereinbarten Kontomodell die Berechnung eines zusätzlichen Entgelts für die Führung des Girokontos nach Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto zur Folge hat.*)

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IBRRS 2013, 3665
Mit Beitrag
AGBAGB
Recht - Energieversorger: Klauseln zur Preisanpassung möglich?

BGH, Urteil vom 31.07.2013 - VIII ZR 162/09

1. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Energieversorgungsunternehmen in Gasversorgungsverträgen mit Endverbrauchern (Normsonderkunden) verwendet, halten die Klauseln*)

a) "Ändern sich die allgemeinen veröffentlichten Tarifpreise (Haushalt und Gewerbe) [des Versorgungsunternehmens], so ist [das Versorgungsunternehmen] berechtigt, die Vertragspreise angemessen zu ändern. Die Änderungen werden wirksam mit der öffentlichen Bekanntgabe der geänderten Preise ab dem in der Bekanntgabe angegebenen Zeitpunkt ..."*)

b) "Die Preise des Sonderabkommens HS sind an den Tarif H II, die Preise des Sonderabkommens GS an den Tarif G II der ab 1. Oktober 1981 gültigen allgemeinen Tarife für die Versorgung mit Gas [des Versorgungsunternehmens] gebunden. Ändern sich die Grundpreise dieser Tarife, so ändern sich auch die Grundpreise der Sonderabkommen im gleichen Verhältnis; ändern sich die Arbeitspreise dieser Tarife, so ändern sich die Arbeitspreise der Sonderabkommen um den gleichen Betrag."*)

der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB nicht stand (zu a) Fortführung von BGH, Urteil vom 17. Dezember 2008 - VIII ZR 274/06, BGHZ 179, 186 Rn. 12 ff.; zu b) Bestätigung von BGH, Urteil vom 14. Juli 2010 VIII ZR 246/08, BGHZ 186, 180 Rn. 38 ff.).*)

2. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Energieversorgungsunternehmens, die für das Vertragsverhältnis mit Normsonderkunden eine Preisanpassung oder ein einseitiges Preisänderungsrecht des Energieversorgungsunternehmens in der Weise regeln, dass sie die unmittelbare Anwendbarkeit der AVBGasV oder ein mit § 4 AVBGasV in jeder Hinsicht gleichlautendes Änderungsrecht vorsehen, halten der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB nicht stand (im Anschluss an EuGH, RIW 2013, 299 - RWE Vertrieb; Aufgabe von BGH, Urteile vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 225/07, BGHZ 182, 59 Rn. 19 ff., und VIII ZR 56/08, WM 2009, 1711 Rn. 21. ff.; vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 246/08, BGHZ 186, 180 Rn. 33 ff.).*)

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IBRRS 2013, 3624
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Verbrauchsgüterkauf: Keine Verkürzung der Gewährleistungsfrist!

KG, Urteil vom 03.06.2013 - 25 U 49/12

Bei einem Verbrauchsgüterkauf kann die Verjährung der Mängelansprüche des Käufers nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Verkäufers auf weniger als zwei Jahre verkürzt werden.

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IBRRS 2013, 3018
Mit Beitrag
AGBAGB
Haftungsbegrenzung in AGB unwirksam!

BGH, Urteil vom 04.07.2013 - VII ZR 249/12

1. Die Klauseln in Textilreinigungsverträgen mit Verbrauchern

"Haftungsgrenze

Der Textilreiniger haftet für den Verlust des Reinigungsgutes unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes.

Für Bearbeitungsschäden haftet der Textilreiniger nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes."

sind wegen der Begrenzung der Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, unwirksam.*)

2. Die Klauseln in Textilreinigungsverträgen mit Verbrauchern

"Ansonsten ist die Haftung auf das 15fache des Bearbeitungspreises begrenzt.

Achtung:

Unsere Haftung kann auf das 15fache des Bearbeitungspreises begrenzt sein (s. Nr. 5 AGB).

Sie können aber unbegrenzte Haftung in Höhe des Zeitwerts, zum Beispiel durch Abschluss einer Versicherung, vereinbaren."

sind unwirksam, weil sie entgegen den Geboten von Treu und Glauben den Vertragspartner des Verwenders unangemessen benachteiligen.*)




IBRRS 2013, 2885
Mit Beitrag
AGBAGB
Angebot unbefristet, aber widerrufbar: Klausel unwirksam!

BGH, Urteil vom 07.06.2013 - V ZR 10/12

Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen das Angebot des anderen Teils unbefristet fortbesteht und von dem Verwender jederzeit angenommen werden kann, sind auch dann mit § 308 Nr. 1 BGB unvereinbar, wenn das Angebot nicht bindend, sondern widerruflich ist.*)

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IBRRS 2013, 2776
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Unwirksame formularmäßige Quotenabgeltungsklausel

BGH, Urteil vom 29.05.2013 - VIII ZR 285/12

Eine formularmäßige Klausel in einem Wohnraummietvertrag, die den Mieter verpflichtet, sich anteilig an den Kosten zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses noch nicht fälliger Schönheitsreparaturen zu beteiligen (Quotenabgeltungsklausel), und zur Berechnung der Abgeltungsbeträge folgende Regelung vorsieht:

"Berechnungsgrundlage ist der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts",

ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (Aufgabe von Senatsbeschluss [Rechtsentscheid] vom 6. Juli 1988 - VIII ARZ 1/88, BGHZ 105, 71, 79 ff., und von Senatsurteil vom 6. Oktober 2004 - VIII ZR 215/03, WuM 2004, 663).*)

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IBRRS 2013, 2580
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verschuldensunabhängige Vertragsstrafe ohne Höchstgrenze unwirksam!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.2011 - 23 U 116/11

1. Vertragsbedingungen sind schon dann vorformuliert, wenn sie für eine mehrfache - mindestens dreimalige - Verwendung schriftlich aufgezeichnet oder in sonstiger Weise fixiert sind. Dabei kommt es nicht darauf an, wer die Vertragsbedingungen vorformuliert hat. Die Vorschriften der §§ 305 ff BGB können deshalb auch dann anwendbar sein, wenn der Auftraggeber die von einem Dritten - z.B. einem Architekten - vorformulierten Vertragsbedingungen stellt. Dem steht nicht entgegen, dass der Auftraggeber diese Vertragsbedingungen nur in einem einzigen Vertrag verwenden will.

2. Enthält ein Bauvertrag eine Vielzahl von formelhaften Wendungen und ist die Vertragsstrafenregelung und nicht auf das konkrete Bauvorhaben zugeschnitten, spricht der Beweis des ersten Anschein für eine zur Mehrfachverwendung entworfene Bedingung.

3. Aushandeln erfordert mehr als Verhandeln. Von einem Aushandeln kann nur dann gesprochen werden, wenn der Verwender zunächst den in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen "gesetzesfremden Kerngehalt" inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellt und dem Verhandlungspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumt. Dazu muss er sich deutlich und ernsthaft zur gewünschten Änderung einzelner Klauseln bereit erklären.

4. Eine vorformulierte Vertragsstrafenregelung, die eine verschuldensunabhängige Verwirkung der Vertragsstrafe vorsieht und keine Regelung über eine Höchstgrenze enthält, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.

5. Die Anforderungen an die Darlegungslast einer Partei richten sich nach seinem Kenntnisstand. Verfügt eine Partei über kein zuverlässiges Wissen und kann sie das Wissen auch nicht erlangen, kann sie genötigt sein, eine von ihr nur vermutete Tatsache zu behaupten und unter Beweis zu stellen. In einem solchen Fall ist der Beweisantrag nicht auf eine unzulässige Ausforschung gerichtet. Das gilt allerdings nicht für Tatsachen, über die eine Partei zwar kein zuverlässiges Wissen besitzt, dieses Wissen aber bei Beachtung ihrer Prozessförderungspflicht erlangen kann.

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IBRRS 2013, 2579
BauvertragBauvertrag
Verschuldensunabhängige Vertragsstrafe ohne Höchstgrenze unwirksam!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.10.2011 - 23 U 116/11

1. Vertragsbedingungen sind schon dann vorformuliert, wenn sie für eine mehrfache - mindestens dreimalige - Verwendung schriftlich aufgezeichnet oder in sonstiger Weise fixiert sind. Dabei kommt es nicht darauf an, wer die Vertragsbedingungen vorformuliert hat. Die Vorschriften der §§ 305 ff BGB können deshalb auch dann anwendbar sein, wenn der Auftraggeber die von einem Dritten - z.B. einem Architekten - vorformulierten Vertragsbedingungen stellt. Dem steht nicht entgegen, dass der Auftraggeber diese Vertragsbedingungen nur in einem einzigen Vertrag verwenden will.

2. Enthält ein Bauvertrag eine Vielzahl von formelhaften Wendungen und ist die Vertragsstrafenregelung formelhaft verfasst und nicht auf das konkrete Bauvorhaben zugeschnitten, spricht der Beweis des ersten Anschein für eine zur Mehrfachverwendung entworfene Bedingung.

3. Aushandeln erfordert mehr als Verhandeln. Von einem Aushandeln kann nur dann gesprochen werden, wenn der Verwender zunächst den in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen "gesetzesfremden Kerngehalt" inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellt und dem Verhandlungspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumt. Dazu muss er sich deutlich und ernsthaft zur gewünschten Änderung einzelner Klauseln bereit erklären.

4. Eine vorformulierte Vertragsstrafenregelung, die eine verschuldensunabhängige Verwirkung der Vertragsstrafe vorsieht und keine Regelung über eine Höchstgrenze enthält, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.

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IBRRS 2013, 2517
Mit Beitrag
AGBAGB
Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist in AGB unwirksam!

BGH, Urteil vom 29.05.2013 - VIII ZR 174/12

1. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier: eines Gebrauchtwagenkaufvertrags), mit der die gesetzliche Verjährungsfrist für die Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels der verkauften Sache abgekürzt wird, ist wegen Verstoßes gegen die Klauselverbote des § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB insgesamt unwirksam, wenn die in diesen Klauselverboten bezeichneten Schadensersatzansprüche nicht von der Abkürzung der Verjährungsfrist ausgenommen werden (Bestätigung von BGH, Urteile vom 15. November 2006 VIII ZR 3/06, BGHZ 170, 31 Rn. 19; vom 26. Februar 2009 Xa ZR 141/07, NJW 2009, 1486 Rn. 17).*)

2. Zu der Frage, ob bei einem Gebrauchtwagenkauf, wenn der Verkäufer vor der Übergabe des Fahrzeugs auf Wunsch des Käufers eine Flüssiggasanlage einbaut, ein Kaufvertrag oder ein gemischter Vertrag vorliegt.*)

3. Zu den Anforderungen an eine Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO (Fortführung von BGH, Urteile vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 45/09, NJW 2010, 3434 Rn. 19; vom 24. Juni 2009 - VIII ZR 332/07, NJW-RR 2009, 1404 Rn. 16; vom 6. Dezember 2012 - VII ZR 84/10, NJW 2013, 525 Rn. 23 f.; vom 23. Oktober 1991 - XII ZR 144/90, WM 1992, 36 unter 3 a).*)

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IBRRS 2013, 2283
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abschlagszahlung nur nach Bauleiterbestätigung: Klausel wirksam!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.11.2012 - 9 U 141/11

1. Eine Regelung in einem VOB-Vertrag, wonach Abschlagszahlungen erst fällig werden, wenn eine schriftliche Bestätigung des vom Auftraggeber beauftragten Bauleiters vorliegt, ist wirksam.

2. Der Auftraggeber kann sich auch dann noch auf diese vereinbarte Fälligkeitsvoraussetzung berufen, wenn er die ersten 10 Abschlagszahlungen ohne einen solchen Bauleiternachweis bezahlt hat.

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IBRRS 2013, 2180
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Fehler des Prüfsachverständigen: Mitverschulden des AG?

OLG Hamm, Urteil vom 12.04.2013 - 12 U 75/12

1. Gibt der vom Auftraggeber beauftragte Prüfsachverständige eine Werkstattzeichnung frei, obwohl die Zeichnung mangelhaft ist, so kann der Auftragnehmer kein Mitverschulden geltend machen, wenn ein Schaden entsteht.

2. Unterlassen es Architekt und Tragwerksplaner des Auftraggebers, Werkstattpläne des Auftragnehmers zu überprüfen, und entsteht daraufhin ein Schaden, so kann der Auftragnehmer kein Mitverschulden einwenden.




IBRRS 2013, 2173
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Sicherungsabreden im VHB unwirksam!

LG Berlin, Urteil vom 17.04.2013 - 10 O 213/12

1. Ohne ausdrückliche Vereinbarung sichert eine Vertragserfüllungsbürgschaft keine Rückzahlungsansprüche aus Überzahlung.

2. Eine Sicherungsabrede benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders von Allgemeinen Geschäftsbedingungen unangemessen und ist unwirksam, wenn nach Abnahme eine Sicherheit in Höhe von 8% zu stellen ist, die Ansprüche auf Vertragserfüllung und Mängelansprüche sichert, nicht aber Ansprüche aus Überzahlung.

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IBRRS 2013, 2171
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Was bedeutet "Aktionsbonus" für Neukunden?

BGH, Urteil vom 17.04.2013 - VIII ZR 225/12

Zur Auslegung einer Allgemeinen Geschäftsbedingung in einem Stromlieferungsvertrag über die Gewährung eines sogenannten "Aktionsbonus" für Neukunden.*)

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IBRRS 2013, 2133
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abwehr von Vertragsstrafe: AN muss Bauablaufstörungen darlegen!

OLG Brandenburg, Urteil vom 18.01.2012 - 13 U 116/09

1. Die Vertragsstrafenklauseln eines vorgedruckten Vergabeverhandlungsprotokolls können nicht ohne Weiteres als Allgemeine Geschäftsbedingungen angesehen werden, wenn das Protokoll insoweit ausfüllungsbedürftige Leerräumen enthält und diese "Lücken" handschriftlich ausgefüllt werden.

2. Eine Vertragsstrafenregelung, wonach die Obergrenze "maximal insgesamt 5%" der Nettoauftragssumme beträgt, ist dahin auszulegen, dass bei Verwirkung von Vertragsstrafen für mehrere Termine insgesamt die Obergrenze von 5% der Nettoauftragssumme gilt.

3. Ein Vertragsstrafenanspruch wegen Verzugs entfällt, wenn der Auftragnehmer darlegen und beweisen kann, dass er die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Hierfür ist die Darlegung erforderlich, dass und in welchem zeitlichen Umfang (Beginn und Ende) der Auftragnehmer an der Erbringung seiner Leistungen gehindert war.

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IBRRS 2013, 2117
Mit Beitrag
AGBAGB
Doppelte Schriftformklausel: Mündliche Vereinbarung doch wirksam?

OLG Frankfurt, Urteil vom 18.03.2013 - 2 U 179/12

1. Eine unwiderruflich ausgestaltete doppelte Schriftformklausel in zwischen Unternehmern vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist wirksam. Für einen Ausschluss einer mündlichen Änderung der doppelten Schriftformklausel besteht im Hinblick auf die gesetzliche Regelung des § 550 BGB auf Seiten beider Vertragsparteien ein anerkennenswertes Bedürfnis.*)

2. Die Schriftformklausel steht nicht in Widerspruch zu einer zugleich vereinbarten Schriftformheilungsklausel, da diese gerade nur in dem Fall einschlägig ist, dass trotz der vereinbarten doppelten Schriftformklausel eine mündlich getroffene Vereinbarung der Parteien wirksam ist.*)

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IBRRS 2013, 2077
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Mängelfreie Abnahme bei Inbesitznahme: Klausel unwirksam!

LG Duisburg, Urteil vom 18.10.2012 - 8 O 227/10

1. Die Klausel in einem Bauträgervertrag, die den Erwerber für den Fall der eigenmächtigen Inbesitznahme unabhängig von bestehenden Mängeln zur Einzahlung des Rest-"Kaufpreises" auf ein Notaranderkonto verpflichtet, ist wegen der Einschränkung des dem Erwerber gegebenenfalls zustehenden Leistungsverweigerungsrechts unwirksam.

2. Gegen eine Klausel, die an die eigenmächtige Inbesitznahme die Fiktion einer mängelfreien Abnahme und die Verlagerung der Beweislast für Mängel auf den Erwerber knüpft, bestehen keine Bedenken.




IBRRS 2013, 1950
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sind Massenkündigungen zwangsläufig kartellrechtswidrig?

OLG Hamburg, Urteil vom 30.01.2013 - 13 U 211/09

Kündigt ein Energieversorgungsunternehmen den Vertrag, da es befürchten muss, dass es aufgrund bestehender Zweifel an einer AGB-Klausel keine Preisanpassungen durchführen kann, so ist dies kein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung und damit nicht kartellrechtswidrig, auch wenn eine Vielzahl von Verträgen gekündigt wird.

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IBRRS 2013, 1714
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vereinbarung über Fälligkeit der Bürgschaftsforderung wirksam?

BGH, Urteil vom 26.02.2013 - XI ZR 417/11

1. Der Anspruch aus einer selbstschuldnerischen Bürgschaft entsteht zwar grundsätzlich mit der Fälligkeit der Hauptschuld und wird damit auch fällig. Den Parteien steht es aber frei, die Geltendmachung der Forderung als vertragliche Fälligkeitsvoraussetzung zu vereinbaren.

2. Die Klausel:

"Sind die durch die Bürgschaft gesicherten Ansprüche der Bank fällig und erfüllt der Hauptschuldner diese Ansprüche nicht, kann sich die Bank an den Bürgen wenden, der dann aufgrund seiner Haftung als Selbstschuldner nach Aufforderung durch die Bank Zahlung zu leisten hat."

lässt die Fälligkeit der Bürgschaftsforderung erst mit der Inanspruchnahme des Bürgen durch den Gläubiger eintreten und kann in AGB wirksam vereinbart werden.

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IBRRS 2013, 1610
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kein generelles Hunde- und Katzenverbot durch AGB!

BGH, Urteil vom 20.03.2013 - VIII ZR 168/12

Eine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, die den Mieter verpflichtet, "keine Hunde und Katzen zu halten" ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.*)




IBRRS 2013, 1588
VersicherungenVersicherungen
Forderungsausfallversicherung: Wirksam für Vermögensschäden

BGH, Beschluss vom 13.02.2013 - IV ZR 260/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1568
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Unlauterer Wettbewerb - Werbeanrufe: Wann ist die Einwilligung wirksam?

BGH, Urteil vom 25.10.2012 - I ZR 169/10

a) Die Vorschriften der §§ 305 ff. BGB finden auch Anwendung auf von Veranstaltern vorformulierte Erklärungen, die Verbraucher im Rahmen von Gewinnspielen abgeben und mit denen sie ihr Einverständnis zu Werbeanrufen zum Ausdruck bringen.*)

b) Eine Einwilligung ist nicht bereits deshalb unwirksam, weil sie im Rahmen einer vorformulierten Erklärung abgegeben wurde, die der Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB unterliegt (im Anschluss an BGH, Urteil vom 16. Juli 2008 VIII ZR 348/06, BGHZ 177, 253 Rn. 29, 33 PayBack; Aufgabe von BGH, Urteil vom 27. Januar 2000 I ZR 241/97, GRUR 2000, 818 = WRP 2000, 722 Telefonwerbung VI; Urteil vom 2. November 2000 I ZR 154/98, VersR 2001, 315).*)

c) Eine Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie in Kenntnis der Sachlage und für den konkreten Fall erklärt wird. Dies setzt voraus, dass der Verbraucher hinreichend auf die Möglichkeit von Werbeanrufen hingewiesen wird und weiß, auf welche Art von Werbemaßnahmen und auf welche Unternehmen sich seine Einwilligung bezieht.*)

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IBRRS 2013, 1441
Mit Beitrag
AGBAGB
Sind missbräuchliche Klauseln von Amts wegen für nichtig zu erklären?

EuGH, Urteil vom 21.02.2013 - Rs. C-472/11

1. Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen sind dahin auszulegen, dass das nationale Gericht, das die Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel von Amts wegen festgestellt hat, um die Konsequenzen aus dieser Feststellung ziehen zu können, nicht abwarten muss, dass der über seine Rechte informierte Verbraucher erklärt, dass er die Nichtigerklärung der genannten Klausel beantragt. Der Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens verpflichtet jedoch im Allgemeinen das nationale Gericht, das die Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel von Amts wegen festgestellt hat, die Parteien darüber zu informieren und ihnen Gelegenheit zu geben, dies in der von den nationalen Verfahrensvorschriften dafür vorgesehenen Form kontradiktorisch zu erörtern.*)

2. Somit ist auf die dritte Frage zu antworten, dass das nationale Gericht, um die etwaige Missbräuchlichkeit der Vertragsklausel, auf die der bei ihm gestellte Antrag gestützt ist, beurteilen zu können, alle anderen Klauseln des Vertrags berücksichtigen muss.*)

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IBRRS 2013, 1435
SchiedswesenSchiedswesen
Feststehende Kostentragungspflicht: Klausel unwirksam!

AG Gengenbach, Urteil vom 18.03.2013 - 1 C 175/12

1. Eine in den Allgemeinen Leasingbedingungen enthaltene Schiedsgutachtervereinbarung ist unwirksam, wenn dem Leasingnehmer in jedem Fall die vollen Gutachterkosten auferlegt werden.*)

2. Eine in den Allgemeinen Leasingbedingungen erfolgte vollständige Gleichsetzung von Reparaturkosten und Minderwert ist unwirksam.*)

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IBRRS 2013, 1328
Mit Beitrag
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Gesamte Vergütung im Voraus zu zahlen: Klausel unwirksam!

BGH, Urteil vom 07.03.2013 - VII ZR 162/12

1. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten einer von ihm einzubauenden Küche

"Der Kaufpreis ist spätestens bei Anlieferung der Kaufgegenstände ohne Abzug zu bezahlen."

ist unwirksam.*)

2. Eine Allgemeine Geschäftsbedingung verliert ihren Charakter als nach §§ 305 ff. BGB der Inhaltskontrolle unterliegender Klausel nicht allein dadurch, dass sie von den Parteien nachträglich geändert wird. Vielmehr muss die nachträgliche Änderung in einer Weise erfolgen, die es rechtfertigt, sie wie eine von vornherein getroffene Individualvereinbarung zu behandeln. Das ist nicht der Fall, wenn der Verwender auch nach Vertragsschluss dem Vertragspartner keine Gestaltungsfreiheit eingeräumt und den gesetzesfremden Kerngehalt der Klausel nicht zur Disposition gestellt hat.*)




IBRRS 2013, 1018
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Rückzahlung der Mietkaution

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 143/12

Der Veräußerer eines vermieteten Grundstücks haftet dem Mieter für die Rückzahlung der Kaution für den Fall, dass der Mieter die Kaution vom Erwerber nicht zurückbekommen kann. Ein eventueller Ausschluss dieser Haftung muss eindeutig vereinbart werden.

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IBRRS 2013, 0646
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete
Überprüfung der GEMA-Bestimmungen

BGH, Urteil vom 05.12.2012 - I ZR 23/11

1. Die Regelungen eines Berechtigungsvertrags sind als Allgemeine Geschäftsbedingungen unabhängig davon einer Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB unterworfen, ob es sich bei dem Vertragspartner um ein ordentliches, außerordentliches oder angeschlossenes Mitglied der Verwertungsgesellschaft handelt.*)

2. In den Ausführungsbestimmungen zum Verteilungsplan der GEMA für das Aufführungs- und Senderecht in der seit dem 28. Juni 2006 geltenden Fassung hält die Regelung des Abschnitt IV Ziff. 4 Abs. 3*)

der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB nicht stand.*)

3. Programme, die den Namen einzelner Bezugsberechtigter auffallend häufig enthalten, ohne dass hierfür ein sachlicher Grund gegeben ist, sind von der Verrechnung insoweit ausgeschlossen, als sie auf dem zu beanstandenden Tatbestand beruhen. Im Zweifel werden diese Programme bis zur endgültigen Klärung von der Verrechnung zurückgestellt.*)

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IBRRS 2013, 0645
AGBAGB
Transparenzgebot

BGH, Urteil vom 16.01.2013 - IV ZR 232/10

§ 80 Satz 1 VBLS verstößt nicht gegen das Transparenzgebot.*)

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IBRRS 2013, 0644
VersicherungenVersicherungen
Hinweispflicht der Versicherung

BGH, Urteil vom 16.01.2013 - IV ZR 94/11

1. Unter Geltung des § 207 Abs. 2 Satz 2 VVG hat der Versicherungsnehmer ebenso wie nach der früheren Regelung des § 178n Abs. 2 Satz 2 VVG den Nachweis zu erbringen, dass die versicherte Person von der Kündigung Kenntnis erlangt hat. Damit übereinstimmende Bestimmungen in Allgemeinen Versicherungsbedingungen benachteiligen den Versicherungsnehmer nicht unangemessen i.S. von § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB.*)

2. Der Versicherer ist nach Treu und Glauben verpflichtet, den Versicherungsnehmer darauf hinzuweisen, dass eine von diesem erklärte Kündigung mangels Nachweises der Kenntnis der versicherten Person unwirksam ist.*)

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IBRRS 2013, 0552
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Unterschied zwischen Preishauptabreden und Preisnebenabreden?

OLG Naumburg, Urteil vom 13.12.2012 - 2 U 14/12

1. Zur Unterscheidung zwischen Preishauptabreden und Preisnebenabreden.*)

2. Eine Spannungsklausel in Sonderkunden-Lieferungsverträgen für leitungsgebundenes Erdgas, die eine Änderung des Gaspreises ausschließlich an die Preisentwicklung für leichtes Heizöl knüpft und Kostensenkungen des Lieferanten außerhalb der Gasbezugskosten weder beim Arbeitspreis noch beim Grundpreis berücksichtigt, benachteiligt den Kunden des Versorgungsunternehmens unangemessen i.S. von § 307 Abs. 1 BGB. Das gilt auch für gewerbliche Sonderkunden.*)

3. Bei Unwirksamkeit der Preisanpassungsklausel kommt eine ergänzende Vertragsauslegung dahin gehend in Betracht, dass die im Liefervertrag ausdrücklich vorgesehenen Fristen zur Geltendmachung von Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abrechnungen der Lieferantin auch auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Preisänderung angewendet werden.*)

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IBRRS 2013, 0538
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kündigung eines Girokontos

BGH, Urteil vom 15.01.2013 - XI ZR 22/12

1. Eine ordentliche Kündigung nach Nr. 19 Abs. 1 AGB-Banken 2002 setzt nicht voraus, dass die Bank eine Abwägung ihrer Interessen an einer Beendigung des Vertragsverhältnisses mit den Interessen des Kunden an dessen Fortbestand vornimmt.*)

2. Das vom Grundsatz der Privatautonomie beherrschte bürgerliche Recht enthält keine über eine mittelbare Drittwirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes begründbare allgemeine Pflicht zur gleichmäßigen Behandlung sämtlicher Vertragspartner (hier bei der Ausübung eines vertraglich vereinbarten ordentlichen Kündigungsrechts). Die mittelbare Geltung des Art. 3 Abs. 1 GG im Verhältnis einzelner Privatrechtssubjekte zueinander setzt ein soziales Machtverhältnis voraus. Dieses Machtverhältnis ergibt sich nicht allein aus der kreditwirtschaftlichen Betätigung einer privaten Bank.*)

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IBRRS 2013, 0479
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Haftung eines Gesellschafters einer GbR für Darlehensverbindlichkeit

BGH, Urteil vom 27.11.2012 - XI ZR 144/11

Ist die Haftung der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für eine Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft in dem Darlehensvertrag auf den ihrer Beteiligungsquote entsprechenden Teil der Gesellschaftsschuld beschränkt worden, ist durch Auslegung zu ermitteln, ob sich ihre Haftung erhöht, wenn nicht alle Gesellschaftsanteile gezeichnet werden.*)

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IBRRS 2013, 0256
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Vollkaskoähnliche Haftungsbefreiung auch bei grober Fahrlässigkeit?

LG München I, Urteil vom 13.07.2012 - 12 O 21256/11

Der Kfz-Vermieter kann sich auf grobe Fahrlässigkeit trotz entsprechender Haftungsregelung in seinen AGB nicht berufen, wenn zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die marktüblichen Versicherungsbedingungen der Kfz-Versicherer eine solche Haftung nicht mehr vorsahen.*)

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IBRRS 2013, 0048
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Werklieferung - Aufrechnung nur mit rechtkräftiger Forderung: Klausel unwirksam!

LG Freiburg, Urteil vom 17.12.2012 - 12 O 64/12

Auch im kaufmännischen Rechtsverkehr ist eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Werklieferungsvertrages, wonach die Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Bestellers ausgeschlossen ist, unwirksam.*)

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IBRRS 2013, 0038
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unwirksame Vertragsstrafe für Überschreitung von Zwischenfristen

BGH, Urteil vom 06.12.2012 - VII ZR 133/11

Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Bauvertrags getroffene Vertragsstrafenregelung, die eine für die schuldhafte Überschreitung einer Zwischenfrist zu zahlende Vertragsstrafe auf höchstens 5 % der Gesamtauftragssumme festlegt, ist unwirksam.*)

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Online seit 2012

IBRRS 2012, 4758
Mit Beitrag
AGBAGB
"Bring or pay-Verpflichtung" in Formularvertrag unwirksam!

BGH, Urteil vom 22.11.2012 - VII ZR 222/12

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Abfallentsorgungsunternehmens, wonach der Vertragspartner bei Nichtanlieferung der vereinbarten Quartalsmenge Abfall das Entgelt für die gesamte vereinbarte Menge zu zahlen hat, wenn die Fehlmenge nicht durch entsprechende Mehrlieferungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums ausgeglichen wird ("bring or pay-Verpflichtung"), benachteiligt den Vertragspartner unangemessen und ist deshalb unwirksam.*)




IBRRS 2012, 4677
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gewährleistungsbürgschaft muss nur gegen Zahlung übergeben werden!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.06.2012 - 22 U 159/11

Der Werkunternehmer, der auf Grundlage einer wirksamen Sicherheitsabrede zur Gestellung einer Gewährleistungsbürgschaft verpflichtet ist, ist insoweit nicht vorleistungspflichtig. Der Unternehmer muss die Gewährleistungsbürgschaft daher nur Zug um Zug gegen die Auszahlung des Sicherheitseinbehalts übergeben.

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IBRRS 2012, 4458
Mit Beitrag
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Inwieweit unterliegt das Hauptleistungsversprechen der AGB-Kontrolle?

BAG, Urteil vom 16.05.2012 - 5 AZR 331/11

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ausschließlich die Vergütung von Überstunden, nicht aber die Anordnungsbefugnis des Arbeitgebers zur Leistung von Überstunden regelt, ist eine Hauptleistungsabrede und deshalb von der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB ausgenommen.*)

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IBRRS 2012, 4357
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Urheberrecht - Grenzen der Übertragung von Nutzungsrechten in AGB?

OLG Rostock, Urteil vom 09.05.2012 - 2 U 18/11

1. Die in § 31 Abs. 5 UrhG zum Ausdruck kommende Zweckübertragungslehre ist ein gesetzliches Leitbild im Sinne von § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Sie kann deshalb unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls taugliche Grundlage einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle sein (Anschluss an OLG Hamburg in GRUR-RR 2011, 293 ff.).*)

2. Wenn sich der Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem so weitgehenden Umfang Nutzungsrechte einräumen lässt, dass der Urheber von allen künftigen Verwendungen bzw. Weiterübertragungen von Nutzungsrechten in jeder Hinsicht ausgeschlossen ist, kann ein Gestaltungsmissbrauch vorliegen, der im Rahmen der AGB-Kontrolle zu beanstanden ist.*)

3. Eine formularmäßige Abbedingung der in §§ 34, 35 UrhG geregelten Zustimmungserfordernisse für die weitere Übertragung oder Einräumung von Nutzungsrechten zugunsten des Verwenders von Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt - vorbehaltlich der Umstände des Einzelfalls - nicht ohne weiteres zu einer unangemessenen Benachteiligung des Urhebers.*)

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IBRRS 2012, 4292
WohnraummieteWohnraummiete
Berechnung der Mietfläche

BGH, Urteil vom 04.10.2000 - XII ZR 44/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 4232
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Intransparente Management-Kosten-Klausel

BGH, Urteil vom 26.09.2012 - XII ZR 112/10

1. Die formularmäßig vereinbarte Klausel eines Mietvertrages über Geschäftsräume, die dem Mieter eines in einem Einkaufszentrum belegenen Ladenlokals als Nebenkosten nicht näher aufgeschlüsselte Kosten des "Centermanagers" auferlegt, ist intransparent und daher unwirksam; die Wirksamkeit einer daneben ausdrücklich vereinbarten Übertragung von Kosten der "Verwaltung" wird dadurch allerdings nicht berührt (Fortführung des Senatsurteils vom 03.08.2011 - XII ZR 205/09 - IMR 2011, 410 f = NJW 2012, 54).*)

2. Zur Umlagefähigkeit von Hausmeisterkosten.*)

3. Gerät der Mieter mit Nebenkostenvorauszahlungen in Verzug, bleiben dem Vermieter die aus dem Schuldnerverzug folgenden Rechte grundsätzlich auch nach dem Eintritt der Abrechnungsreife erhalten; ihm sind deshalb für die Zeit bis zur Abrechnungsreife auch dann noch Verzugszinsen auf rückständige Vorauszahlungen zuzusprechen, wenn die Betriebskostenvorauszahlungen selbst wegen eingetretener Abrechnungsreife nicht mehr verlangt werden können.*)




IBRRS 2012, 4109
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ausschluss der Einrede der Aufrechenbarkeit: In AGB wirksam?

LG Hamburg, Urteil vom 09.03.2012 - 321 O 87/11

1. Durch den formularmäßigen Ausschluss der Einrede der Aufrechenbarkeit wird der Bürge unangemessen benachteiligt, wenn der Ausschluss auch für den Fall gilt, dass die Gegenforderung des Hauptschuldners unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

2. Zwar muss derjenige, der sich auf den Schutz der §§ 305 ff BGB beruft, beweisen, dass die zum Vertragsbestandteil gemachten Klauseln AGB im Sinne des § 305 Abs. 1 BGB sind. Allerdings greift zu Gunsten des Vertragspartners des Klauselverwenders ein Anscheinsbeweis. Das Vorliegen von AGB ist nämlich prima facie anzunehmen, wenn ein gedrucktes oder sonst vervielfältigtes Klauselwerk oder Muster des anderen Teils verwandt worden.

3. Aus dem Inhalt und der Gestaltung der in einem Bauvertrag verwendeten Bedingungen kann sich ein von dem Verwender zu widerlegender Anschein ergeben, dass die Klauseln zur Mehrfachverwendung vorformuliert sind.

4. Macht der Verwender geltend, seine AGB seien im konkreten Fall nicht bloß einbezogen, sondern ausgehandelt worden, trifft ihn die Beweislast.

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IBRRS 2012, 4027
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Allgemeines Vertragsrecht - Eintritt in Wärmelieferungsvertrag?

OLG Brandenburg, Urteil vom 05.03.2012 - 1 U 14/11

1. Auch wenn die ursprüngliche Absicht bestand und es für eine Eigentümergemeinschaft wirtschaftlich geboten war, in einen Wärmelieferungsvertrag einzutreten, reicht dies nicht aus, einen Vertragseintritt anzunehmen. Bestehen keine Anhaltspunkte dafür im Vertrag und lassen sich aus den Vertragsverhandlungen ebensowenig welche ziehen, so ist nicht von einem Eintritt auszugehen.

2. Liegt ein Formularvertrag vor, der den Regelungen der AVBFernwärmeV unterliegt, und bestimmt der Verwender hinsichtlich der Laufzeit, wie die noch offene Lücke in den Vertragsbedingungen gefüllt wird, so liegt eine vorformulierte Vertragsbedingung vor. Fehlt dann ein Angebot zu den allgemeinen Bedingungen der Verordnung, ist eine Laufzeitvereinbarung unwirksam. Mithin kann der Vertrag durch ordentliche Kündigung beendet werden.

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