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Sachgebiet: Bauvertrag

7504 Entscheidungen insgesamt




OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.05.2000 - 22 U 197/99

/

/1. Der Bauunternehmer, der die Genehmigungspläne im Maßstab 1:100 erhält, aber keine Ausführungspläne, sondern nur die Pläne des Statikers, kann davon ausgehen, daß er nach den Statikerplänen bauen soll; er ist nicht verpflichtet, diese Pläne auf Übereinstimmung mit den Genehmigungsplänen zu überprüfen und den Auftraggeber auf Abweichungen hinzuweisen./<\/p>/ /

/2. Es gehört nicht zu den anerkannten Regeln der Baukunst, bei der Erstellung des Rohbaus die obere Betondecke mit einem Gefälle zu versehen, um den Wasserabfluß des Flachdachs sicherzustellen./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 1339

KG, Urteil vom 26.05.2000 - 4 U 4025/99

/

/Teilt der Auftraggeber das Ergebnis seiner Schlußrechnungsprüfung mit und fügt hinzu: "Als Anlage erhalten Sie einen Scheck zur Verrechnung und zum Ausgleich aller offenen Forderungen. . . . Mit dem Einlösen des Schecks erkennt der AN die Abrechnung in vollem Umfang an", so kommt durch Einlösen des Schecks seitens des Auftragnehmers jedenfalls bei Vorliegen eines VOB-Vertrages kein Abfindungsvertrag zustande./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2001, 108

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.05.2000 - 22 U 214/99

/

/1. Wenn eine kalendermäßig bestimmte verbindliche Ausführungsfrist durch Zusatzaufträge verlängert wird, ist der Fertigstellungstermin nicht mehr nach dem Kalender bestimmt, so daß der Auftragnehmer erst durch Mahnung nach Fälligkeit in Verzug gerät./<\/p>/ /

/2. Ein Schadensersatzanspruch wegen unzureichender Besetzung der Baustelle setzt Verzug des Auftragnehmers, jedenfalls aber ein hinreichend bestimmtes Abhilfeverlangen des Auftraggebers voraus./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 1336

OLG Celle, Urteil vom 13.07.2000 - 14 U 254/99

/

/Bietet ein Unternehmer mit "FR" bezeichnete Badezimmer-Türen an, ist dies aus der Sicht des Bestellers dahin zu verstehen, daß Feuchtraumtüren Vertragsgegenstand geworden sind. Daß das Kürzel "FR" im System des Türenherstellers eine andere Bedeutung hat, ist unerheblich./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 1490

OLG Nürnberg, Urteil vom 26.01.2000 - 4 U 3249/99

/

/1. Die Pfennigklausel ist eine Wertsicherungsklausel, die nur wirksam vereinbart werden kann, wenn sie ausschließlich lohn- und gehaltsabhängige Anteile enthält./<\/p>/ /

/2. In die Änderungssätze ist kein Anteil für Gewinn aufzunehmen./<\/p>/ /

/3. Überhöhte Änderungssätze sind nicht genehmigungsfähig./<\/p>/ /

/4. Statt der überhöhten sind genehmigungsfähige Änderungssätze abzurechnen./<\/p>/ /

/5. Über die Anpassung der Änderungssätze hinaus kann der Bauherr vom Auftragnehmer nach Treu und Glauben nicht auch noch eine Selbstbeteiligung an der Lohnerhöhung verlangen./<\/p>/ /

/6. Beruft sich der Bauherr nach Vertragsabschluß auf die Nichtigkeit überhöhter Änderungssätze, verstößt das nicht gegen Treu und Glauben./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 1867

KG, Urteil vom 15.03.1999 - 24 U 5157/98

/

/Sieht der Bauvertrag Leistungen auf Abruf vor und erfolgen Abrufe und Leistungen schneller als nach der Gesamtlaufzeit zu erwarten, liegen weder eine Änderung der Preisgrundlagen durch einseitige Anordnungen des Auftraggebers noch zusätzliche Leistungen des Unternehmers vor./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2001, 407

OLG Jena, Beschluss vom 13.10.1999 - 6 Verg 1/99

/

/1. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens nach § 116 ff. GWB ist das Vergabeverfahren in der Form, die es durch die Entscheidung der Vergabekammer gefunden hat. Das Antragsprinzip des § 108 Abs. 2 GWB ergibt für das Beschwerdeverfahren, daß das Beschwerdegericht sich auf die Prüfung der vom Beschwerdeführer ausdrücklich gerügten Rechtsverstöße beschränkt. Das gilt nicht nur für Beschwerden eines übergangenen Bieters (BayObLG, Beschluß vom 14. 5. 1999 - Verg 1/99 -), sondern auch für Beschwerden der Vergabestelle./<\/p>/ /

/2. § 118 Abs. 1, 2 GWB setzen voraus, daß die Vergabekammer den Antrag auf Nachprüfung abgelehnt hat. Nur dann besteht nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB die Möglichkeit einer Verlängerung der aufschiebenden Wirkung auf Antrag des Beschwerdeführers. Für den Fall, daß die Vergabestelle die dem Antrag folgende Entscheidung der Vergabekammer anficht, ist § 118 Abs. 3 GWB einschlägig./<\/p>/ /

/3. Hatte die Vergabestelle das Angebot eines bestimmten Bieters bereits in die vierte Wertungsstufe nach § 25 VOL/A einbezogen (Wirtschaftlichkeitsprüfung), kann sie einem Prüfungsantrag dieses Bieters im Vergabeprüfungsverfahren nur solche Rügen entgegenstellen, für welche die Rechtsgrundlagen der Vergabe zwingend den Ausschluß von der Ausschreibung anordnen. Verbleibt es danach im Ermessen der Vergabestelle, ein formal nicht einwandfreies Angebot im Wettbewerb zu belassen, ist es der Vergabestelle durch § 242 BGB verwehrt, von der vorgängig zugunsten des Angebots getroffenen Ermessensentscheidung abzurücken./<\/p>/ /

/4. Fordert der Auftraggeber zur Vorlage von Angeboten auf, welche neben Bauleistungen auch die Baufinanzierung einschließen (sog. alternative Projektfinanzierung durch Erbringen von Bau- und Finanzierungsdienstleistungen einer Hand), so können Bauleistungserbringer (Unternehmer) und Baufinanzierer (Bank) als Bietergemeinschaft auftreten. Es kann aber auch der Unternehmer alleiniger Bieter sein, selbst dann, wenn die mit ihm bei der Auftragsfinanzierung kooperierende Bank mit dem Auftraggeber direkt in Verbindung getreten ist./<\/p>/ /

/5. Bei der vergleichenden Bewertung gleicher Angebotspositionen (z. B. der angebotenen Preise) hat die Vergabestelle keinen Bewertungsspielraum./<\/p>/ /

/6. Ob eine Skontogewährungserklärung bei der Bestimmung des in den Angebotsvergleich einzustellenden Preises beachtlich ist, hängt davon ab, ob aus der Sicht des Auftraggebers die für die Skontogewährung gestellten Bedingungen realistischerweise eintreten werden. Der für die Auftragserteilung bis zu einem bestimmten Tag in Aussicht gestellte Preisnachlaß muß beim Preisvergleich außer Betracht bleiben, wenn die Vergabestelle nach Lage der Dinge zum Zeitpunkt der Eröffnung des Preisvergleichsergebnisses an die Bieter, auch im Hinblick auf die durch § 97 Abs. 5 GWB n. F. erweiterten Rechtsschutzmöglichkeiten davon ausgehen mußte, daß bis zum Stichtag der Zuschlag nicht erteilt sein wird. Skonti, die ein Bieter bei einem als Bauleistungs- und Finanzierungsmodell ausgeschriebenen Vorhaben für den Fall verspricht, daß die finanzierende Bank die Abschlags- bzw. Schlußzahlungsforderungen des Unternehmers fristgemäß erfüllt, darf die Vergabestelle nur berücksichtigen, wenn sie den Nachlaß selbst direkt bei der Bank einfordern kann und wenn die Zahlungsfristen faktisch erfüllbar bemessen sind. Letzteres ist zu verneinen für binnen acht Werktagen zu erbringende Abschlagstilgungen und eine binnen 18 Werktagen zu erfüllende Schlußzahlung./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 388

OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.02.2000 - 7 U 67/98

/

/1. Sind die Ursachen für zukünftige weitere Gebäudeschäden durch stattgefundenen Bergbau bereits gesetzt, dann kann der bergbaugeschädigte Grundeigentümer bereits heute denjenigen merkantilen Minderwert ersetzt verlangen, der der Höhe nach durch die in einem Zeitraum von ca. 5-10 Jahren zu erwarteten Schädigungen geprägt ist./<\/p>/ /

/2. Erhebliche Schädigungen, die Voraussetzung für einen merkantilen Minderwert sind, hängen nicht davon ab, daß wesentliche Eingriffe in die Tragkonstruktion oder eine Hebung des Gebäudes stattgefunden haben./<\/p>/ /

/3. Der merkantile Minderwert wegen Bergschäden kann vom Gericht selbst dann in Anlehnung an das Gesamtminderwertabkommen zwischen dem Verband bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer und der Ruhrkohle AG gemäß § 287 Abs. 1 ZPO geschätzt werden, wenn mehrere (Gerichts- und Privat-)Gutachter zu einem deutlich höheren Minderwert gekommen sind./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 1487

OLG Hamm, Urteil vom 23.05.2000 - 24 U 19/00

/

/Bei einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern stellt die Änderung der Ausführungsfristen im Bauvertrag eine Hauptschuld dar, für die der Bürge nach § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB nicht einstehen muß./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2002, 495

OLG Hamm, Urteil vom 05.04.2000 - 25 U 175/99

/

/Im Bürgschaftsprozeß kann der Bürge nicht erfolgreich einwenden und die Zahlung verweigern, weil die zugrunde liegende Vereinbarung im Bauvertrag, wonach die Ablösung des Sicherheitseinbehalts von 5 % für 5 Jahre nur durch Bürgschaft auf erstes Anfordern abgelöst werden kann, möglicherweise als vorformulierte Klausel des Auftraggebers anzusehen und deshalb unwirksam ist. Dies bedarf vielmehr der Klärung im Rückforderungsprozeß./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 1350

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.02.2000 - 5 U 10/99

/

/Verweist der in bautechnischen Fragen nicht bewanderte Bauherr den Werkunternehmer wegen erforderlicher technischer Anordnungen an den Bauleiter, kann und darf dieser nicht davon ausgehen, daß der Bauherr dem Bauleiter die rechtsgeschäftliche Vollmacht für die Vergabe von nicht unerheblichen Zusatzaufträgen übertragen hat./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 891

OLG Stuttgart, Urteil vom 02.11.1999 - 10 U 103/99

/

/1. Die Haftungsbeschränkung bei Personenschäden in anderen Unternehmen tätiger Personen bei "vorübergehenden betrieblichen Tätigkeiten auf einer gemeinsamen Betriebsstätte" ist weit zu fassen. Eine solche gemeinsame Betriebstätte liegt dann vor, wenn eine auch nur lose Verbindung der einzelnen Arbeiten vorliegt, die sich gegenständlich, zeitlich und räumlich überschneiden./<\/p>/ /

/2. Diese Haftungsbeschränkung gilt nach der Verweisung des SGB VII § 106 Abs. 3 auf SGB VII § 104 auch für den schädigenden Unternehmer und sein Unternehmen und nicht nur für die anderen im Betrieb tätigen Personen./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 752

KG, Urteil vom 09.11.1999 - 4 U 5313/98

/

/Macht der Auftraggeber nach Beendigung eines Werkvertrages ein Zurückbehaltungsrecht wegen Mängelbeseitigungsansprüchen geltend, so entfällt dieses nicht deshalb, weil der Auftragnehmer ihn gemäß § 648 a BGB zur Sicherheitsleistung hinsichtlich des noch ausstehenden Werklohns aufgefordert, er diese Sicherheit aber nicht geleistet hat. Das Verlangen nach Sicherheit gemäß § 648 a BGB kann mithin nicht dazu führen, daß der Auftraggeber den vollen Werklohn zahlen muß, obwohl Mängel vorliegen./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 738

KG, Urteil vom 23.03.1999 - 4 U 1635/97

/

/1. Der Zusatz "diese Mitteilung über die Schlußzahlung erfolgt unter Hinweis auf die Ausschlußwirkung gemäß VOB § 16 Nr. 3 Abs. 2" genügt nicht den zwingenden Anforderungen der VOB/B für den Ausschluß von Nachforderungen. Zu den Anforderungen an einen Vorbehalt (VOB/B § 16 Nr. 3 Abs. 5)./<\/p>/ /

/2. Die Änderung der Kalkulationsgrundlage im Sinne von VOB/B § 2 Nr. 5 muß durch ein dem Auftraggeber zurechenbares Verhalten ausgelöst worden sein. Obliegenheit des Auftragnehmers vor Abgabe seines Angebots zur Information über Einzelheiten der Bauausführung, die er dem Leistungsverzeichnis nicht entnehmen kann, aber für seine Kalkulation benötigt./<\/p>/ /

/3. Bei der auch in AGB zulässigen Vereinbarung, daß eine Vertragsstrafe bis zur Schlußzahlung geltend gemacht werden kann, ist als Schlußzahlung in zeitlicher Hinsicht die Fälligkeit der Schlußzahlung anzunehmen./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 575

OLG Hamburg, Urteil vom 21.12.1999 - 8 U 189/99

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 2000, 1491

OLG Celle, Beschluss vom 26.06.1998 - 6 U 21/97

/

/1. Eine zivilprozessuale Auseinandersetzung über zwei Leistungspositionen in einer Größenordnung von 27 000,- DM sowie auf seiten des Geschäftsführers des betroffenen Bauunternehmens mit Heftigkeit geführte verbale Auseinandersetzungen über ungeeignete Teilmengen einzubringenden Materials bei zwei anderen Bauvorhaben berechtigen die Straßenbauverwaltung nicht, dem betroffenen Bauunternehmen in zwei Fällen trotz günstigsten Angebotes den Zuschlag zu versagen und das Unternehmen künftig bis auf weiteres bei Straßenbauvorhaben mit einem Volumen von mehr als 500 000,- DM nicht mehr an Ausschreibungen zu beteiligen./<\/p>/ /

/2. Das beklagte Land hat durch seine Straßenbauverwaltung deshalb gegen § 8 Nr. 5 und 25 VOB/A verstoßen./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 1326

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.11.1999 - 21 U 59/99

/

/1. Die Inanspruchnahme einer Bürgschaft auf erstes Anfordern stellt einen offensichtlichen Rechtsmißbrauch gemäß § 242 BGB dar, wenn der Bürgschaftsgläubiger die gewährte Bürgschaft nur unter Verstoß gegen das zwingende Recht des § 648 a Abs. 2 Satz 2 BGB erlangt hat und sie unter Verstoß gegen dieses Recht ausüben will./<\/p>/ /

/2. Die Vorschrift des § 648 a Abs. 2 Satz 2 BGB erfaßt nur solche Vergütungs- oder vergütungsgleichen Ansprüche, die eine Vorleistung des Unternehmers voraussetzen. Dies ist bei Ansprüchen aus § 649 BGB oder § 8 Nr. 1 Satz 1 VOB/B nicht der Fall./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 919

OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.12.1999 - 22 U 170/99

/

/1. Die Vermutung des § 885 Abs. 1 Satz 2 BGB, daß der durch eine Vormerkung zu sichernde Anspruch gefährdet ist, kann widerlegt werden./<\/p>/ /

/2. Wenn der Bauhandwerker seine Schlußrechnung erst 11/2 Jahre nach Beendigung seiner Arbeiten erstellt und danach noch einmal 9 Monate zuwartet, bis er eine einstweilige Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung für eine Bauhandwerkersicherungshypothek beantragt, kann eine Eilbedürftigkeit nur noch unter besonderen Umständen bejaht werden./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 921

LG Leipzig, Urteil vom 21.08.1998 - 16 O 561/98

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1999, 923

OLG Köln, Beschluss vom 27.01.2000 - 3 W 6/00

/

/1. Die Begründung einer Verpflichtung des Bauunternehmers zur Gestellung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers verstößt gegen § 9 AGBG und ist deshalb unwirksam./<\/p>/ /

/2. Die Bürgschaftsverpflichtung kann aber ohne die Regelung, daß auf erstes Anfordern ohne Prüfung des Rechtsgrundes zu zahlen ist, aufrechterhalten werden./<\/p>/ /

/3. Im Wege der einstweiligen Verfügung ist dem Auftraggeber in diesem Falle zu untersagen, die Bürgschaft ohne Prüfung des Rechtsgrundes in Anspruch zu nehmen und Zahlung zu verlangen./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 1228

OLG Celle, Urteil vom 17.12.1998 - 14 U 282/97

/

/1. Der Vorbehalt der Vertragsstrafe muß selbst dann bei der Abnahme erklärt werden, wenn der Gläubiger schon vorher den Strafanspruch durch Aufrechnung geltend gemacht hat./<\/p>/ /

/2. Hat der Schuldner auch für den Gläubiger erkennbar eindeutig zum Ausdruck gebracht, daß der die bereits verwirkte Vertragsstrafe endgültig im Rahmen der Abrechnung gegen sich gelten lassen will, bedarf es zum Schutz des Schuldners bei der späteren Abnahme nicht mehr eines Vorbehalts des Gläubigers./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 278

OLG Hamm, Urteil vom 09.10.1998 - 12 U 112/98

/

/Eine 30jährige Gewährleistungsfrist wegen Organisationsverschuldens des Hauptunternehmers kommt nicht in Betracht, wenn der Subunternehmer Innenputzarbeiten ohne Spritzbewurf gemäß DIN 18550 ausführt und deshalb der Innenputz großflächig nach 6 Jahren beim Neutapezieren abplatzte, der Hauptunternehmer aber einen Bauleiter zur Leitung und Überwachung der Bauarbeiten des Subunternehmers eingesetzt hat./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 767

OLG Dresden, Urteil vom 29.09.1999 - 6 U 1480/99

/

/Vergütungsansprüche nach § 8 Nr. 3 (3) VOB/B sind - zumindest dann, wenn die vom Auftraggeber genutzten Gerätschaften zwischenzeitlich zurückgegeben wurden und noch keine Schlußrechnung über die erbrachten Werkleistungen erteilt wurde - im Rahmen einer Schlußrechnung nach § 8 Nr. 6 VOB/B abzurechnen. Eine separate Geltendmachung der Vergütungsansprüche nach § 8 Nr. 3 (3) VOB/B ist in diesem Fall nicht möglich./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 271

OLG Braunschweig, Urteil vom 07.10.1999 - 8 U 91/99

/

/Die Verfüllung des Raumes über eine Drainage mit dem vorgefundenen Boden ohne eine Kiesschicht gemäß der damals (1974/75) gültigen DIN 4095 (1973) und ohne Kontroll- und Reinigungsschächte läßt für sich allein noch nicht den Schluß auf einen arglistig verschwiegenen Mangel zu, wenn 21 Jahre später Feuchtigkeitsschäden im Keller auftreten./<\/p>/ /

/In diesem Fall kann auch ein Organisationsverschulden nicht festgestellt werden, wenn der Unternehmer seine wenigen Baustellen selbst überwacht, den Mangel aber nicht erkannt hat./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 109

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.1999 - 22 U 90/99

/

/1. Wenn der Auftraggeber Rechnungen prüft und erst nach Ablauf der vereinbarten Skontierungsfrist Zahlungen leistet, kann er sich zur Rechtfertigung des gleichwohl vorgenommenen Skontoabzugs nicht auf mangelnde Prüfbarkeit der Rechnungen berufen./<\/p>/ /

/2. Ob eine vereinbarte Skontofrist eingehalten ist, richtet sich nicht nach dem Zeitpunkt des Zahlungseingangs bei dem Auftragnehmer, sondern danach, wann der Auftraggeber die Zahlungshandlung vornimmt./<\/p>/ /

/3. Im Regelfall ist davon auszugehen, daß der Auftragnehmer den vereinbarten Skontoabzug nur einräumen will, wenn der Auftraggeber die berechtigte Forderung vollständig bezahlt./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 729

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.1999 - 22 U 71/98

/

/1. Ein Unternehmer, der in grober Weise gegen seine Pflichten aus § 4 Nr. 3 VOB/B verstößt, indem er keinerlei Überprüfung der Vorleistung eines anderen Unternehmers vornimmt und deshalb dem Auftraggeber keinen Hinweis gibt, kann sich nach Treu und Glauben nicht auf ein Mitverschulden des Auftraggebers, weil auch dieser die ordnungsgemäße Ausführung der Vorleistung nicht überprüft hat, berufen./<\/p>/ /

/2. Ein Bauträger, der mit den Erwerbern der Wohnungen einen Balkonbelag aus 15 x 20 cm großen Keramikplatten im Mörtelbett vereinbart und dem Plattenleger einen entsprechenden Auftrag erteilt hat, muß sich nicht auf eine Mängelbeseitigung durch die kostengünstigere Verlegung von 40 x 40 cm großen Natursteinplatten auf Stelzlagern einlassen./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 421

OLG Celle, Urteil vom 23.12.1999 - 22 U 15/99

/

/Ein Bauunternehmen übernimmt im Einzelfall Planungsverantwortung und damit Haftungsrisiken, wenn es Vorschläge zur Bauausführung unterbreitet, die über eine bloße Bedenkenanmeldung hinausgehen./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 1073

OLG Celle, Urteil vom 08.07.1999 - 14 U 7/99

/

/Der Anspruch auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek setzt voraus, daß Besteller und Eigentümer des Grundstückes identisch sind. Ausnahmen vom Identitätsgrundsatz kommen nur noch unter ganz engen Voraussetzungen in Betracht, weil Bauhandwerker von ihren Auftraggebern Sicherheit nach § 648 a BGB verlangen könnten (Bestätigung zu OLG Celle, IBR 1996, 506 - Abgrenzung zu KG, BauR 1999, 921)./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 101

LG Rostock, Urteil vom 16.07.1999 - 4 O 485/98

/

/1. Verletzt der Auftragnehmer ihm obliegende Obhuts- und Sicherungspflichten gemäß § 4 Nr. 5 VOB/B, so haftet er für den daraus entstehenden Schaden nach dem Rechtsinstitut der positiven Vertragsverletzung./<\/p>/ /

/2. Der Auftragnehmer hat das von ihm erstellte Wasserleitungssystem einer Musterwohnung vor Befüllung mit Wasser selbst dann nochmals auf Dichtigkeit zu überprüfen, wenn er zum Zeitpunkt der Fertigstellung jedoch vor Abnahme des Leitungssystems dieses einer Druckprobe mit Stickstoff unterzog, die keine Leckage anzeigte, danach jedoch die Wohnung für weitere Unternehmer zur Ausführung von Folgegewerken zugänglich war und somit die Gefahr einer zwischenzeitlichen Lockerung des eingesetzten Baustopfens nicht auszuschließen ist./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 105

OLG München, Beschluss vom 29.04.1998 - 21 U 6082/97

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/Kommt der Geschädigte auf einer Baustelle zu Schaden, die ein Schild mit dem Firmennamen des Bauherrn aufweist, so kann er sich - zumal bei anwaltlicher Vertretung - in zumutbarer Weise durch einfache Erkundigung über den Ersatzpflichtigen vergewissern. Der Beginn der Verjährungsfrist des § 852 BGB wird auch nicht dadurch hinausgeschoben, daß er den Ausgang eines Strafverfahrens gegen den Bauleiter abwarten will oder eine Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf Dritte in Betracht zieht./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 1040

OLG Brandenburg, Urteil vom 30.06.1998 - 11 U 195/97

/

/Ein Tiefbauunternehmen hat seiner Verpflichtung zur Vergewisserung über die Lage einer unterirdischen Wasserleitung genügt, wenn es eine Leitungsinformation des Wasserversorgungsunternehmens eingeholt und sie mit der Leitungsauskunft des von der Eigentümerin des Grundstücks beauftragten Ingenieur- und Vermessungsbüros verglichen hat und sich hiernach die durchzuführenden Ausschachtungsarbeiten als gefahrlos dargestellt haben./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 1041

OLG Nürnberg, Urteil vom 09.10.1998 - 6 U 1414/97

/

/1. Liegen bei einem Werk mehrere abgrenzbare Mängel vor, so kann es angemessen sein, dem die Beseitigung beanspruchenden Auftraggeber für jeden dieser Mängel einen gesonderten Zurückbehaltungsbetrag aus dem Werklohn zuzuerkennen./<\/p>/ /

/2. Erfordert die Mängelbeseitigung eine Kostenbeteiligung des Auftraggebers wegen "Sowiesokosten" oder Mitverschuldens, so dient es in besonderen Fällen dem Interessenausgleich, wenn der Auftraggeber dem Unternehmer vorab Sicherheit in einer Höhe leistet, die den auf ihn fallenden Kostenanteil in jedem Fall deckt (Rechtsgedanke des § 711 ZPO)./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 273

OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.01.1999 - 14 U 146/97

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/Eine Skontovereinbarung, wonach "bei Zahlung nach § 16 VOB/B ein Nachlaß von 3,5 %" gewährt wird, ist wirksam./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 1028

OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.12.1997 - 8 U 1937/97

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/Hat der Bauarbeiter eines Subunternehmers auf der Baustelle durch weisungswidriges Verhalten die Gefahr eines Dacheinsturzes verursacht, kann seine Haftung für den Schaden eines Bauarbeiters des Werkunternehmers dann entfallen, wenn er den für die Baustelle verantwortlichen Mitarbeiter des Werkunternehmers deutlich und unmißverständlich auf die Gefahr hingewiesen hat, dieser aber die Warnung mißachtet und durch eigenes Fehlverhalten den Einsturz des Daches beschleunigt hat (Unterbrechung des haftungsrechtlichen Zurechnungszusammenhangs)./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 419

OLG Dresden, Urteil vom 21.06.1999 - 2 U 801/99

/

/1. Leistet der Besteller nicht fristgerecht Sicherheit nach § 648 a BGB, so hat der Werkunternehmer auch noch nach Abnahme ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich Nachbesserungsarbeiten./<\/p>/ /

/2. Leistet der Besteller nicht fristgerecht Sicherheit nach § 648 a BGB, so kann er den Werklohn nach § 320 I BGB wegen ausstehender Nachbesserungsarbeiten nur in Höhe der einfachen voraussichtlichen Kosten der Mangelbeseitigung zurückbehalten./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 1314

OLG Celle, Urteil vom 05.11.1998 - 22 U 39/96

/

/Erhebt der Auftragnehmer gegenüber einem mündlich geäußerten Nachbesserungsverlangen des Auftraggebers sofort die Einrede der Verjährung, ist eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung unter Fristsetzung entbehrlich./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 763

OLG Köln, Urteil vom 12.11.1998 - 18 U 68/98

/

/1. Der Bauunternehmer, der Dehnungsfugenschnitte in Kenntnis von einer darunter verlegten Fußbodenheizung ausführt, haftet dem Bauherrn wegen positiver Vertragsverletzung auf Ersatz des durch die Beschädigung der Fußbodenheizung entstandenen Schadens./<\/p>/ /

/2. Der Bauherr muß sich jedoch gemäß §§ 254, 278 BGB eine Mitverursachungsquote wegen unterlassener Koordinierung dieser Arbeiten durch seinen Architekten anrechnen lassen (hier 1/3)./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 768

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.1999 - 22 U 120/98

/

/1. Die mit einer Fristsetzung verbundene Aufforderung an den Unternehmer, seine Bereitschaft zur Mängelbeseitigung zu erklären, ist dem Verlangen, die Mängel innerhalb der Frist zu beseitigen, nicht gleichzusetzen und genügt deshalb den Anforderungen des § 634 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht./<\/p>/ /

/2. Allein daraus, daß der Unternehmer Abweisung der auf § 635 BGB gestützten Klage beantragt und Mängel im Prozeß in Abrede stellt, kann eine endgültige Verweigerung der Nachbesserung, die eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nach § 634 Abs. 1 Satz 1 BGB entbehrlich macht, nicht entnommen werden./<\/p>/ /

/3. Der Verzug des Unternehmers mit der Mängelbeseitigung entfällt, wenn er dem Besteller die Nachbesserung in einer den Annahmeverzug begründenden Weise anbietet./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 1030

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.03.1999 - 22 U 199/98

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/Gewährleistungsansprüche aus dem Einbau einer Alarmanlage in Büroräume, bei denen eine solche Anlage nicht regelmäßig zur Herstellung des Gebäudes gehört, verjähren jedenfalls in keiner längeren Frist als einem Jahr./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 732

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.03.1999 - 22 U 210/98

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/Ein im Rahmen gärtnerischer Arbeiten zur Umgestaltung eines Hausgartens für dessen Bewässerung angelegter einfacher Gartenbrunnen, welcher aus einem 7 m tiefen Bohrloch und einer Pumpe besteht, ist kein Bauwerk i. S. des § 638 Abs. 1 Satz 1 BGB, vielmehr handelt es sich auch insoweit um Arbeiten an einem Grundstück./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 734

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.1999 - 21 U 127/98

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/Ist ein Mangel der Werkleistung des Nachfolgeunternehmers (hier: Parkettleger) auf eine unterlassene Aufheizung des Estrichs und die Übergabe eines unvollständig ausgefüllten Aufheizprotokolls (vgl. DIN 18356 Ziffer 3.1.1) durch den Estrichleger bzw. die Heizungsfirma und zugleich auf die Verletzung der Prüfungs- und Hinweispflicht gemäß § 4 Nr. 3 VOB/B zurückzuführen, so muß sich der Auftraggeber des Parkettlegers das mitwirkende Verschulden des Vorunternehmers gemäß §§ 254, 278 BGB anrechnen lassen, da dieser insoweit Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers ist (so zu Recht auch von Craushaar, Festschrift Vygen 1999, S. 154 ff. und Putzier, a. a. O., S. 353 ff., 363 sowie BGH, BauR 1999, 1032)./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 1309

OLG Nürnberg, Urteil vom 09.07.1999 - 6 U 3845/98

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/Der Auftraggeber hat die ihm übersandte Schlußrechnung nach Zugang unverzüglich daraufhin zu überprüfen, ob alle von ihm für notwendig erachteten Unterlagen beiliegen. Fehlende Unterlagen hat er unverzüglich anzufordern. Unterläßt er dies, kann er sich nicht auf mangelnde Fälligkeit der Schlußrechnung berufen, wenn davon auszugehen ist, daß ihm die erforderlichen Unterlagen so rechtzeitig zugegangen wären, daß die Rechnungsprüfung im Rahmen der 2-Monatsfrist des § 16 Abs. 1 VOB/B hätte erfolgen können./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 1316

OLG Stuttgart, Urteil vom 12.03.1999 - 2 U 74/98

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/Entspricht das Gerüst wegen zu geringer Fangbreite (60 cm statt 90 cm) nicht den Unfallverhütungsvorschriften und kommt dadurch ein Mitarbeiter zu Schaden, so haften dafür gesamtschuldnerisch aus unerlaubter Handlung der Gerüstbauer, der Bautechniker der Firma, der der Geschädigte angehört, und der örtliche Bauleiter, wobei sich der Geschädigte ein Mitverschulden seines Arbeitgebers anrechnen lassen muß./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 748

OLG Brandenburg, Urteil vom 30.06.1999 - 13 U 141/98

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/1. Der Lauf der Gewährleistungsfrist wird durch eine hilfsweise erklärte Aufrechnung hinsichtlich des durch die Aufrechnung nicht verbrauchten Teils des Anspruchs unterbrochen, sofern der Auftraggeber binnen 6 Monaten nach rechtskräftigem Abschluß des Vorprozesses Klage auf den nicht verbrauchten Teil des Anspruchs erhebt. (Leitsatz der Schriftleitung)/<\/p>/ /

/2. Auch in Fällen, die an sich der kurzen Verjährung nach § 13 Nr. 4 VOB/B unterliegen, kann in Anwendung von § 638 Abs. 1 Satz 1 BGB die Geltung der 30jährigen Verjährungsfrist in Betracht kommen, wenn der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder wenn er sich seiner vertraglichen Offenbarungspflicht bei Ablieferung des fertigen Werkes dadurch entzogen hat, daß er sich bewußt unwissend gehalten oder sich keiner Gehilfen bei der Pflicht bedient hat, Mängel zu offenbaren. Die Voraussetzungen hierfür hat der Auftraggeber darzulegen, wobei im Einzelfall auch der Art des Mangels eine Indizwirkung zukommen kann; diese Indizwirkung darf allerdings nicht überspannt werden./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 1191

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.1999 - 5 U 93/98

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/Hebt ein öffentlicher Auftraggeber eine Öffentliche Ausschreibung auf, obwohl hierfür die Voraussetzungen des § 26 VOB/A nicht vorliegen, und vergibt er dann den Auftrag im Wege der Freihändigen Vergabe nach § 3 Nr. 4 VOB/A, so haftet er dem Bieter, der bei der Öffentlichen Ausschreibung das annehmbarste Angebot abgegeben hatte, aus dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen auf Ersatz des entgangenen Gewinns ("positives Interesse")./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 741

OLG Dresden, Urteil vom 15.04.1999 - 9 U 3454/97

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/1. Der Geschäftsführer einer GmbH, die ihrerseits Baugeldempfänger ist, ist nach § 14 StGB für die Zweckentfremdung von Baugeld strafrechtlich verantwortlich und gemäß §§ 823 Abs. 2 BGB, 1 Abs. 1, 5 GSB, 14 StGB persönlich schadensersatzpflichtig./<\/p>/ /

/2. Der Schutzbereich des § 1 Abs. 1 GSB erstreckt sich auch auf die sog. "Nachmänner", denen als Subunternehmer die Herstellung des Gebäudes oder von Teilen des Gebäudes übertragen wurde./<\/p>/ /

/3. Bei einem modifizierten Baudarlehen wird Baugeld i. S. von § 1 GSB nur in Höhe der Kosten des Baues begründet./<\/p>/ /

/4. Eine analoge Haftung nach § 179 Abs. 1 BGB scheidet aus, wenn hinter der nicht existenten <S. 586> Scheinfirma bzw. unrichtig bezeichneten juristischen Person ein tatsächlicher Träger des Unternehmens steht und dieser nach den Grundsätzen des unternehmensbezogenen Handelns als wirklicher Vertragspartner gewollt wird./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 585

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.1999 - Verg 1/99

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/1. Der Vergabenachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn er bei der Vergabekammer eingeht, bevor das Vergabeverfahren durch Erteilung des Zuschlags oder in sonstiger Weise beendet worden ist./<\/p>/ /

/2. Das Nachprüfungsverfahren beginnt mit dem Eingang des (formgerechten) Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer. Endet das Vergabeverfahren durch Zuschlagserteilung oder in sonstiger Weise nach dem Eingang des Nachprüfungsantrags, aber vor dessen Zustellung an den öffentlichen Auftraggeber oder vor einem sonstigen Tätigwerden der Vergabekammer, bleibt die Befugnis der Vergabekammer bestehen, auf Antrag eines Beteiligten festzustellen, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat (§ 114 Abs. 2 Satz 2 GWB)./<\/p>/ /

/3. Der Begriff "unverzüglich" für die Erfüllung der Obliegenheit, einen im Vergabeverfahren erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits nach der Kenntniserlangung (unverzüglich) gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 2 Satz 1 GWB), ist in Anlehnung an § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB auszulegen. Demzufolge hat ein Unternehmen den von ihm schon im Vergabeverfahren erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften unter Berücksichtigung der für Prüfung und Begründen der Rüge notwendigen Zeit so bald gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, als es ihm nach den konkreten Umständen des Einzelfalls möglich und zumutbar ist, wobei dem Unternehmen auch eine angemessene Überlegungsfrist zusteht, ob es überhaupt in dieser Weise gegen den Auftraggeber vorgehen will./<\/p>/ /

/4. In den Fällen, in denen das Vergabeverfahren schon vor dem 1. 1. 1999 (Inkrafttreten der §§ 97 ff. GWB n. F.) begonnen hat und das Unternehmen den Verstoß gegen Vergabevorschriften auch schon vor dem 1. 1. 1999 erkannt hat, beginnt der Zeitraum, in dem die Rügeobliegenheit (§ 107 Abs. 2 Satz 1 GWB) unverzüglich zu erfüllen ist, erst am ersten gewerblichen Arbeitstag des Jahres 1999 (4. Januar)./<\/p>/ /

/5. Die Begründung einer sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren erfüllt das Erfordernis des § 117 Abs. 2 Nr. 1 GWB, wenn sich das Beschwerdebegehren hinreichend bestimmt aus der Begründung ergibt; es bedarf keines förmlichen, ausformulierten Antrags./<\/p>/ /

/6. Die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde hängt nicht davon ab, daß der Beschwerdeführer seine Pflicht gemäß § 117 Abs. 4 GWB erfüllt, die anderen Beteiligten des Verfahrens vor der Vergabekammer mit der Beschwerdeeinlegung durch Übermittlung einer Ausfertigung der Beschwerdeschrift zu unterrichten./<\/p>/ /

/7. Die Entscheidung über die Kosten des (Vergabe-)Beschwerdeverfahrens ist in analoger Anwendung des § 128 Abs. 3 und 4 GWB zu treffen./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 751

OLG Hamburg, Beschluss vom 14.05.1999 - 8 U 35/99

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/1. Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern ist auf den Ausnahmefall der offenkundig rechtsmißbräuchlichen Inanspruchnahme beschränkt./<\/p>/ /

/2. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn in einem vorformulierten Generalunternehmervertrag die Ablösung des Barsicherheitseinbehalts von 5 % für 5 Jahre nur durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern erfolgen kann, da diese Regelung einer Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG nicht standhält, und zwar selbst dann nicht, wenn diese Regelung in gleicher Weise in dem Generalübernehmervertrag enthalten ist./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 445

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.06.1998 - 22 U 207/97

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/1. Ein BGB-Bauvertrag kann unter Berücksichtigung des Verhaltens der Vertragspartner auch ohne ausdrückliche Vereinbarung dahin auszulegen sein, daß die Schlußzahlung von der Erteilung einer Schlußrechnung abhängig sein soll./<\/p>/ /

/2. Wenn bei einem BGB-Bauvertrag die Schlußrechnung als Fälligkeitsvoraussetzung vereinbart ist, kann der Auftraggeber unter den Voraussetzungen des § 14 Nr. 4 VOB/B die Schlußrechnung auf Kosten des Unternehmers selbst erstellen./<\/p>/ /

/3. Eine Fälligkeit ohne Erteilung der vereinbarten Schlußrechnung kommt allenfalls dann in Betracht, wenn der Auftraggeber dem Unternehmer eine angemessene Frist zur Vorlage der Schlußrechnung gesetzt hat und der Unternehmer dieser Obliegenheit nicht nachkommt./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 655

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.09.1998 - 5 U 10/98

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/Erwähnt der Auftraggeber von Rohrleitungsarbeiten in seiner Ausschreibung nicht, daß die zu entfernenden Leitungen in erheblichem Umfang mit Asbest ummantelt sind - weil er dies vor der Ausschreibung nicht aufgeklärt hat -, und kommt es dann wegen der vom Auftraggeber übernommenen Entsorgung des Asbests zu einer lange andauernden Unterbrechung der Ausführung, so kann der Auftragnehmer nach Kündigung des Bauvertrages Schadensersatz gemäß § 6 Nr. 7, Nr. 6 VOB/B verlangen./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 491