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Immobilien
Geplante Baumaßnahmen: Nachbar muss weiterhin heizen können!
LG Augsburg, Beschluss vom 03.11.2025
1. Dem Grundstücksnachbarn kann gegen geplante Baumaßnahmen ein - im Wege einstweiliger Verfügung durchsetzbarer - Anspruch auf Unterlassung gem. §§ 861 f. BGB zustehen, wenn die geplanten Baumaßnahmen eine Besitzstörung ohne gesetzliche Gestattung begründen und...
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