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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 318/12
BGH, Urteil vom 09.10.2013 - VIII ZR 318/12
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Volltexturteile gefunden |
OLG Bamberg, Beschluss vom 06.09.2017 - 4 U 114/17
1. Die Hemmung der Verjährung setzt Verhandlungen über den Anspruch voraus, wobei der Begriff der Verhandlung weit zu verstehen ist. Hierfür genügen bereits Erklärungen, die den Gläubiger berechtigterweise annehmen lassen, dass der Schuldner sich auf eine Erörterung über die Berechtigung des Anspruchs einlässt.
2. Eine Vergleichsbereitschaft oder eine Bereitschaft zum Entgegenkommen ist nicht erforderlich. Ebenso reicht jeder Meinungsaustausch über den Anspruch aus, wenn nicht sofort erkennbar die Verhandlung in jeder Hinsicht abgelehnt wird.
3. Allein die Erklärung des Schuldners, dass er grundsätzlich zu einer einverständlichen Regelung bereit sei, reicht nicht aus, um schon eine Hemmung anzunehmen ebenso wenig die schlichte Entgegennahme eines Vergleichsvorschlags oder die Mitteilung, dass die Angelegenheit an die Haftpflichtversicherung abgegeben wurde, sofern auf die versicherungsrechtlichen Obliegenheiten Bezug genommen wird.
VolltextBGH, Urteil vom 09.10.2013 - VIII ZR 318/12
Ansprüche des Käufers wegen Mangelhaftigkeit der Komponenten einer Photovoltaikanlage, die der Käufer auf dem bereits vorhandenen Dach einer Scheune angebracht hat, um durch Einspeisung des erzeugten Solarstroms Einnahmen zu erzielen, unterliegen nicht der fünfjährigen Verjährung nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BGB, sondern der zweijährigen Verjährung nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB.*)
Volltext4 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
Einführung vor § 631 BGB (Jurgeleit) |
E. Einordnung anderer Verträge als Werkvertrag |
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen) |
§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit) |
P. Verjährung des Anspruchs wegen Mängeln einer für ein Bauwerk verwendeten Sache |
§ 650 BGB Anwendung des Kaufrechts (Bruinier) |
B. Der Anwendungsbereich des § 650 BGB |
I. „Bewegliche Sachen“ |
3. Gilt das auch für bewegliche Sachen, die zum Einbau in ein Bauwerk bestimmt sind? |
1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 13 VOB/B Mängelansprüche (Jurgeleit) |
E. § 13 Abs. 4 VOB/B - Verjährung der Mängelrechte |
II. Einzelne Verjährungsfristen |
3. Vorrang anderweitiger Vereinbarungen im Vertrag |
1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |