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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZB 29/05


Bester Treffer:
IBRRS 2006, 1374; IMRRS 2006, 0836
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anwaltl. Einigungsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren

BGH, Beschluss vom 28.03.2006 - VIII ZB 29/05

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 0502; IMRRS 2021, 0188; IVRRS 2021, 0092
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Gewillkürte Prozessführungsbefugnis durch Ausgliederungsvertrag?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.01.2021 - 12 U 216/20

1. § 126 Abs. 2 VVG begründet keine gesetzliche Prozessführungsbefugnis des Schadensabwicklungsunternehmens zur Geltendmachung von gemäß § 86 VVG auf den Rechtsschutzversicherer übergegangenen Regressansprüchen.*)

2. Aus einem Ausgliederungsvertrag zwischen dem Rechtsschutzversicherer und einem Schadensabwicklungsunternehmen kann sich eine gewillkürte Prozessführungsbefugnis ergeben.

3. Bei einer Klage in gewillkürter Prozessstandschaft tritt die verjährungshemmende Wirkung der Klageerhebung erst in dem Augenblick ein, in dem diese prozessual offengelegt wird oder offensichtlich ist. Dafür genügte es, dass die Klagepartei offenlegte, dass sie als Schadensabwicklungsunternehmen auftrete und Auskunfts- sowie Zahlungsansprüche des Rechtsschutzversicherers geltend mache.*)

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IBRRS 2006, 1374; IMRRS 2006, 0836
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anwaltl. Einigungsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren

BGH, Beschluss vom 28.03.2006 - VIII ZB 29/05

Die Festsetzung einer anwaltlichen Einigungsgebühr nach § 2 Abs. 2 Satz1 RVG in Verbindung mit Nrn. 1000, 1003 VV RVG im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103, 104 ZPO erfordert - wie bisher die Festsetzung einer anwaltlichen Vergleichsgebühr nach § 23 BRAGO (dazu BGH, Beschluss vom 26. September 2002 - III ZB 22/02, NJW 2002, 3713) -, dass die Parteien einen als Vollstreckungstitel tauglichen Vergleich nach § 794 Abs. 1 ZPO haben protokollieren lassen (§§ 160 Abs. 3 Nr. 1, 162 f. ZPO).*)

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