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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 122/06
BGH, Urteil vom 12.04.2007 - VII ZR 122/06
Volltext8 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2007, 356 | BGH - Haustürgeschäfte: Der Verbraucher ist auch über seine Rechte im Falle des Widerrufs zu belehren! |
1 Aufsatz gefunden |
IBR 2010, 1220
4 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 11.10.2023 - IV ZR 40/22
1. Zur ordnungsgemäßen Belehrung i.S.v. § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VVG für den Fall, dass der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt, gehört neben dem Hinweis auf die Rückgewähr empfangener Leistungen auch der Hinweis auf die herauszugebenden gezogenen Nutzungen.*)
2. Im Rahmen der Rückabwicklung nach § 152 Abs. 2 i.V.m. § 169 VVG ist der Rückkaufswert nach dem ungezillmerten Deckungskapital ohne Verrechnung der Abschluss- und Vertriebskosten zu bestimmen.*)
VolltextBGH, Urteil vom 11.10.2023 - IV ZR 41/22
1. Die Zustimmung des Versicherungsnehmers zu einem Beginn des Versicherungsschutzes vor Ende der Widerrufsfrist gem. § 9 Abs. 1 VVG kann in einen vom Versicherer vorformulierten Antrag aufgenommen werden.*)
2. Selbst wenn § 9 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 VVG gegen Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.09.2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher und zur Änderung der Richtlinie 90/619/EWG des Rates und der Richtlinien 97/7/EG und 98/27/EG (Fernabsatzrichtlinie II) verstieße, kommt eine richtlinienkonforme Auslegung oder Rechtsfortbildung nicht in Betracht.*)
VolltextBGH, Urteil vom 12.04.2007 - VII ZR 122/06
Eine Widerrufsbelehrung, die lediglich über die Pflichten des Verbrauchers im Falle des Widerrufs, nicht jedoch über dessen wesentliche Rechte informiert, entspricht nicht den Anforderungen des Gesetzes.*)
VolltextOLG Karlsruhe, Urteil vom 09.05.2006 - 8 U 12/06
Die Widerrufsfrist bei Haustürgeschäften nach §§ 312, 355 BGB beginnt nicht vor dem Zustandekommen des (schwebend wirksamen) Vertrags.*)
Volltext1 Nachricht gefunden |
(13.04.2007) Der für das private Baurecht zuständige VII. Zivilsenat des BGH hat in einer gestern verkündeten, noch nicht im Volltext vorliegenden Entscheidung zu den Belehrungspflichten eines Bauunternehmers gegenüber einem Verbraucher im Rahmen eines so genannten Haustürgeschäftes Stellung genommen.
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