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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 60/10


Bester Treffer:
IBRRS 2011, 0515; IMRRS 2011, 0376
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Stimmverbot wegen Beitragsrückständen!

BGH, Urteil vom 10.12.2010 - V ZR 60/10

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10 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IMR 2011, 104 BGH - Verzug mit Beitragszahlungen: Kein Ausschluss eines Wohnungseigentümers aus WEG-Versammlung!

4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2011, 4463; IMRRS 2011, 3207
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Umfang des Stimmrechtsverbots

BGH, Urteil vom 14.10.2011 - V ZR 56/11

Von dem Stimmrechtsverbot nach § 25 Abs. 5 Alt. 2 WEG werden nur Abstimmungen über Beschlussgegenstände erfasst, die verfahrensrechtliche Maßnahmen betreffen, worunter insbesondere Beschlüsse über die Einleitung des Rechtsstreits, die Art und Weise der Prozessführung und die Frage der verfahrensrechtlichen Beendigung fallen; dass eine Beschlussfassung Auswirkungen auf den Rechtsstreit in materiell-rechtlicher Hinsicht hat oder haben kann, genügt nicht.*)

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IBRRS 2011, 4688; IMRRS 2011, 3401
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zum Rechtsschutzinteresse bei inhaltsgleichem Zweitbeschluss

LG Düsseldorf, Urteil vom 16.03.2011 - 25 S 56/10

1. Das Rechtsschutzinteresse für die Anfechtung eines Beschlusses entfällt bei inhaltsgleichem bestandskräftigem Zweitbeschluss.

2. Wenn von den in der Versammlung anwesenden Eigentümern keine Rüge hinsichtlich der Anwesenheit eines an sich nicht Teilnahmeberechtigten bei der Eigentümerversammlung erhoben wird, kann diesem Verhalten der Eigentümer jedenfalls ein stillschweigender Verzicht auf die Einhaltung der Nichtöffentlichkeit entnommen werden.

3. Allein aus dem Fehlen einer Beschlussfeststellung im Protokoll lässt sich regelmäßig noch nicht schließen, dass ein Beschluss nicht zustande gekommen ist, im Zweifel wird vielmehr bei einem protokollierten klaren Abstimmungsergebnis von einer konkludenten Beschlussfeststellung auszugehen sein.

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IBRRS 2011, 0515; IMRRS 2011, 0376
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Stimmverbot wegen Beitragsrückständen!

BGH, Urteil vom 10.12.2010 - V ZR 60/10

1. Ein Wohnungseigentümer, der mit der Zahlung von Beiträgen in Verzug ist, kann deswegen nicht von der Wohnungseigentümerversammlung ausgeschlossen werden; ihm kann auch nicht das Stimmrecht entzogen werden.*)

2. Die Ungültigerklärung von Beschlüssen scheidet in der Regel aus, wenn feststeht, dass sich ein Beschlussmangel auf das Abstimmungsergebnis nicht ausgewirkt hat; anders verhält es sich jedoch bei schwerwiegenden Eingriffen in den Kernbereich elementarer Mitgliedschaftsrechte, die dazu führen, dass das Teilnahme- und Mitwirkungsrecht eines Wohnungseigentümers in gravierender Weise ausgehebelt wird.*)

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IBRRS 2010, 1542; IMRRS 2010, 1079
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümerversammlung: Kein Ausschluss wg Beitragsrückstands

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 17.03.2010 - 14 S 5126/09

1. Die Klausel in einer Teilungserklärung, dass ein Wohnungseigentümer, der mit der Zahlung von Beiträgen länger als einen Monat in Verzug ist, von der Teilnahme an der Eigentümerversammlung ausgeschlossen werden kann, ist nichtig.*)

2. Wird ein Wohnungseigentümer zu Unrecht von der Teilnahme an der Eigentümerversammlung ausgeschlossen, sind die anschließend gefassten Beschlüsse per se anfechtbar, ohne dass es einer Prüfung der Kausalität des Ausschlusses bedürfte.*)

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