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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 29/96


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0606; IMRRS 2000, 0209
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 26.09.1997 - V ZR 29/96

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7 Treffer für den Bereich Versicherungsrecht.

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5 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2012, 2999; IMRRS 2012, 2168
VersicherungenVersicherungen
Ansprüche gegen englische Lebensversicherung

BGH, Urteil vom 11.07.2012 - IV ZR 151/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2895; IMRRS 2012, 2115
VersicherungenVersicherungen
Erfüllungsansprüche gegen Lebensversicherung

BGH, Urteil vom 11.07.2012 - IV ZR 164/11

1. Zu Erfüllungsansprüchen bei einer anteilsgebundenen Lebensversicherung ("Wealthmaster Noble"), wenn nach dem Versicherungsschein vorbehaltlos regelmäßige Auszahlungen während der Laufzeit des Vertrages vorgesehen sind und die in Bezug genommenen Policenbedingungen einschränkende Regelungen für die Einlösung von Anteilen auf schriftlichen Antrag des Versicherungsnehmers vorsehen.*)

2. Stellt sich der Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung bei wirtschaftlicher Betrachtung als Anlagegeschäft dar, so ist der Versicherer entsprechend den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur Aufklärung bei Anlagegeschäften verpflichtet, den Kläger bereits im Rahmen der Vertragsverhandlungen über alle Umstände verständlich und vollständig zu informieren, die für seinen Anlageentschluss von besonderer Bedeutung sind.*)

3. Wird eine Lebensversicherung unter Verzicht auf ein eigenes Vertriebssystem ausschließlich über rechtlich selbständige Vermittler und von diesen eingesetzte Untervermittler vertrieben (Strukturvertrieb), so sind diese Vermittler im Rahmen der geschuldeten Aufklärung im Pflichtenkreis des Versicherers tätig; dieser muss sich ihr Verhalten und ihre Erklärungen insoweit zurechnen lassen.*)

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IBRRS 2002, 0288
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 18.09.2001 - X ZR 107/00

Zur Frage der Anfechtung eines Vergleiches i.S.d. § 779 BGB wegen arglistiger Täuschung und Bedrohung.




IBRRS 2000, 0874; IMRRS 2000, 0283
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Prospekthaftung bei Erwerb im Bauträgermodell

BGH, Urteil vom 07.09.2000 - VII ZR 443/99

1. Die zum Bauherrenmodell entwickelten Prospekthaftungsgrundsätze im engeren Sinne sind auch auf den Erwerb im Bauträgermodell anwendbar.

2. Zu den notwendigen Informationen in einem Prospekt einer Immobilienanlage zählen richtige und unmißverständliche Angaben über Wohnflächen und deren Berechnungsgrundlage.




IBRRS 2000, 0606; IMRRS 2000, 0209
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 26.09.1997 - V ZR 29/96

Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

a) Die Rückgängigmachung eines Vertrages unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluß setzt einen Vermögensschaden voraus.

b) Ein Vermögensschaden tritt nicht automatisch mit der Eingehung des Vertrages ein, sondern bedingt, daß der Vertragsschluß für den Betroffenen unter Berücksichtigung der für die Schadensfeststellung allgemein anerkannten Grundsätze wirtschaftlich nachteilig gewesen ist.

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2 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

2. Selbstständiger Beratungsvertrag ( Rn. 158-165)


1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

1. Schadensfeststellung (VOB/B § 6 Abs. 6 Rn. 87-89)