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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZB 32/05


Bester Treffer:
IBRRS 2005, 2102; IMRRS 2005, 1069
ProzessualesProzessuales
Gemeinschaft der Wohnungseigentümer rechtsfähig?

BGH, Beschluss vom 02.06.2005 - V ZB 32/05


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5 Beiträge gefunden
IMR 2007, 171 OLG Oldenburg - "Kostenfalle" Vergleichskostentenor!
IMR 2006, 81 OLG München - Mehrheitsbeschluss über erstmalige ordnungsgemäße Herstellung?
IMR 2006, 21 OLG Celle - Persönliche Haftung der einzelnen Wohnungseigentümer aus Altverträgen
IBR 2005, 1225 BGH - Wohnungseigentum: Beschlussanfechtung nicht gegen den Verband, sondern gegen die übrigen Wohnungseigentümer!
IBR 2005, 517 BGH - Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist teilrechtsfähig!

68 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2013, 0321; IMRRS 2013, 0240
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
WEG als Adressatin eines Straßenreinigungsgebührenbescheids?

OVG Sachsen, Beschluss vom 29.10.2012 - 5 B 329/12

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann Inhaltsadressatin eines Straßenreinigungsgebührenbescheides sein, weil sie die Gebührenpflichten der Wohnungseigentümer als deren gemeinschaftsbezogene Pflichten wahrzunehmen hat.

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IBRRS 2013, 1142; IMRRS 2013, 0694
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Sondereigentum an Versorgungsleitungen!

BGH, Urteil vom 26.10.2012 - V ZR 57/12

1. Durch die Teilungserklärung kann Sondereigentum an wesentlichen Bestandteilen des Gebäudes nicht begründet werden; diese kann die Grenze zwischen dem gemeinschaftlichen Eigentum und dem Sondereigentum nur zu Gunsten, nicht aber zu Ungunsten des gemeinschaftlichen Eigentums verschieben (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 3. April 1968 V ZB 14/67, BGHZ 50, 56, 60).*)

2. Versorgungsleitungen, die wesentliche Bestandteile des Gebäudes sind, stehen zwingend im Gemeinschaftseigentum, soweit sie im räumlichen Bereich des Gemeinschaftseigentums verlaufen. Das gilt auch dann, wenn ein Leitungsstrang ausschließlich der Versorgung einer einzelnen Wohnung dient (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 8. Juli 2011 V ZR 176/10, IMR 2011, 366 f = NJW 2011, 2958).*)




IBRRS 2012, 4059; IMRRS 2012, 2908
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gemeinschaft darf Kredit zur Finanzdeckung beschließen!

BGH, Urteil vom 28.09.2012 - V ZR 251/11

1. Es liegt in der Kompetenz der Wohnungseigentümer, die Aufnahme eines Kredites zur Deckung des Finanzbedarfs der Wohnungseigentümergemeinschaft zu beschließen.*)

2. Dagegen fehlt es jedenfalls seit der vom Gesetzgeber nachvollzogenen Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 10 Abs. 6 Satz 1 WEG) an der Kompetenz, den Wohnungseigentümern eine gesamtschuldnerische Haftung durch Mehrheitsbeschluss aufzubürden.*)

3. Ein Wohnungseigentümer hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass die Ausführung eines bestandskräftigen Beschlusses unterbleibt; etwas anders gilt nur dann, wenn schwerwiegende Gründe - etwa bei einer erheblichen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse - die Durchführung der bestandskräftig beschlossenen Maßnahme als treuwidrig (§ 242 BGB) erscheinen lassen.*)




IBRRS 2012, 3258; IMRRS 2012, 2358
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verzögerter Beschluss über Instandsetzung: Schadensersatz?

BGH, Urteil vom 13.07.2012 - V ZR 94/11

a) Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen verzögerter Beschlussfassung über notwendige Instandsetzungsmaßnahmen nach § 280 Abs. 1 und 2, § 286 BGB scheidet aus, wenn der betroffene Wohnungseigentümer vorher gefasste Beschlüsse über die Zurückstellung der Instandsetzung nicht angefochten hat.*)

b) Die Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband ist jedenfalls dann dem einzelnen Wohnungseigentümer gegenüber verpflichtet, die unverzügliche Umsetzung eines Beschlusses zur Sanierung des Gemeinschaftseigentums gegenüber dem Verwalter durchzusetzen, wenn der Beschluss den Zweck hat, einen Schaden am Gemeinschaftseigentum zu beseitigen, der das Sondereigentum des Wohnungseigentümers unbenutzbar macht.*)

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IBRRS 2012, 4446; IMRRS 2012, 3172
Mit Beitrag
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Kann Wohnungseigentümer gegen Nachbarbebauung vorgehen?

VGH Bayern, Urteil vom 12.07.2012 - 2 B 12.1211

1. Der einzelne Wohnungseigentümer gem. § 10 I 1 Halbs. 1, § 21 I WEG ist nicht berechtigt, aufgrund seines ideellen Anteils am gemeinschaftlichen Eigentum wegen einer Beeinträchtigung dieses Eigentums Abwehrrechte gegen ein Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück geltend zu machen. Der einzelne Wohnungseigentümer (§ 1 II WEG) kann aber baurechtliche Nachbarrechte aus eigenem Recht nach § 13 I Halbs. 2 WEG geltend machen, wenn eine konkrete Beeinträchitung seines Sondereigentums im Raum steht.*)

2. Ein Nachbar, dessen Grundstück nicht im Plangebiet oder im faktischen Baugebiet liegt, hat grundsätzlich keinen von konkreten Beeinträchtigungen unabhängigen Anspruch auf Schutz vor gebietsfremden Nutzungen im Plangebiet oder faktischen Baugebiet (kein "gebietsübergreifender Gebietserhaltungsanspruch").*)

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IBRRS 2012, 4417; IMRRS 2012, 3155
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gewerblicher WEG-Verwalter muss rechtskundig sein!

LG Hamburg, Urteil vom 23.05.2012 - 318 S 198/11

1. Eine Untergemeinschaft ist nicht (teil-)rechtsfähig und ihr steht daher auch nicht die Kompetenz zu, einen sog. "Teil-Verwalter" durch Beschluss zu bestellen.

2. Den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung wird nur dann Rechnung getragen, wenn die Gemeinschaft auch einen WEG-Verwalter bestellt hat; ein verwalterloser Zustand wird lediglich geduldet.

3. Von einem gewerblichen WEG-Verwalter können zwar nicht die Kenntnisse eines Volljuristen verlangt werden, wohl jedoch Kenntnise darüber, dass dieser nicht nur für einzelne Einheiten der WEG unter Ausschluss anderer tätig werden kann.




IBRRS 2012, 1701; IMRRS 2012, 1248
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Straßenreinigung u. Abfallbeseitigung: Verband ist Schuldner!

BGH, Urteil vom 22.03.2012 - VII ZR 102/11

1. Auch bei einem durch Landesgesetz angeordneten Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich Abfallentsorgung und Straßenreinigung kommt das privatrechtliche Nutzungsverhältnis durch Angebot, das regelmäßig als Realofferte in der tatsächlichen Leistungsgewährung liegt, und Annahme durch die Entgegennahme der Leistungen zustande.*)

2. Die landesrechtlichen Regelungen des Landes Berlin zum Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich Abfallentsorgung und Straßenreinigung sind dahin auszulegen, dass sich die Realofferte an die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband richtet und diese Entgeltschuldnerin ist.*)

3. Eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Wohnungseigentümer ergibt sich weder aus den landesrechtlichen Vorschriften des Landes Berlin noch aus den Leistungsbedingungen der Berliner Stadtreinigungsbetriebe.*)

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IBRRS 2012, 1603; IMRRS 2012, 1168
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Neubegründung bereits entstandener Zahlungspflichten

BGH, Urteil vom 09.03.2012 - V ZR 147/11

Die Wohnungseigentümer sind nicht berechtigt, bereits entstandene, aber noch nicht erfüllte Zahlungsverpflichtungen eines Wohnungseigentümers mit Stimmenmehrheit erneut zu beschließen und so neu zu begründen. Ein dennoch gefasster Beschluss ist wegen fehlender Beschlusskompetenz nichtig.*)

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IBRRS 2012, 0818; IMRRS 2012, 0595
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abberufener Verwalter darf keine Forderungen mehr einziehen!

BGH, Urteil vom 20.01.2012 - V ZR 55/11

Die vorzeitige Abberufung eines Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft wegen gravierender Pflichtverletzungen mit der Folge, dass den Wohnungseigentümern eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zugemutet werden kann, führt im Regelfall dazu, dass eine materiell-rechtliche Ermächtigung zu einem Forderungseinzug erlischt.*)

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IBRRS 2012, 0554; IMRRS 2012, 0403
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ProzessualesProzessuales
ZVG: Prozesskosten einer Wohngeldklage bevorrechtigt

LG Bonn, Urteil vom 17.08.2011 - 5 S 77/11

1. Sämtliche unter § 16 Abs. 2 WEG fallenden Kosten der Verwaltung nehmen an dem bevorrechtigten Rang nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG teil

2. Die Prozesskosten einer Wohngeldklage zählen zu den Kosten der Verwaltung im Sinne des § 16 Abs. 2 WEG.

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 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 von 68 [11 bis 50

3 Nachrichten gefunden
Bundesgerichtshof zur Haftung einzelner Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft für Wasserkosten
(21.01.2010) Der Bundesgerichtshof hat am 21.01.2010 eine Entscheidung zur Haftung für die Kosten der Belieferung eines in Wohnungseigentum aufgeteilten Hauses mit Wasser sowie der Abwasserentsorgung getroffen. Eine Haftung einzelner Wohnungseigentümer als Gesamtschuldner für die Forderung des klagenden Versorgungsunternehmen wurde in dem entschiedenen Fall verneint.
Dokument öffnen mehr…

Wohnungseigentümergemeinschaft kann auch für Heizungskosten eines zahlungsunfähigen früheren Eigentümers haften
(15.01.2010) Das Oberlandesgericht Koblenz hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zahlung von Heizungskosten verurteilt, die teilweise durch den Verbrauch eines früheren, mittlerweile insolventen Wohnungseigentümers angefallen sind. Die Entscheidung befasst sich mit den Fragen der (teilweisen) Rechtsfähigkeit von Wohnungseigentumsgemeinschaften und der Begründung vertraglicher Verpflichtungen durch die Gemeinschaft der Eigentümer.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IMR 2010, 1001 Dokument öffnen OLG Koblenz, 09.10.2009 - 10 U 1164/08

BGH: Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum
(19.04.2007) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 24.Juni 2005 – V ZB 32/05, BGHZ 163, 154, 172, 177; Urteil vom 24. Juni 2005 – V ZR 350/03, NJW 2005, 3146) ein rechtsfähiger Verband sui generis. Ihre Rechtsfähigkeit ist auf die Teilbereiche des Rechtslebens beschränkt, bei denen die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums als Gemeinschaft am Rechtsleben teilnehmen.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IBR 2007, 302 Dokument öffnen IBR 2007, 318 Dokument öffnen IMR 2007, 195 Dokument öffnen IBR 2007, 373 Dokument öffnen IBR 2007, 374 Dokument öffnen IMR 2007, 232 Dokument öffnen BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05


2 Materialien gefunden

Gesetzentwürfe

WEG-Änderungsgesetz
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze - Gesetzentwurf der Bundesregierung [BT-Drs. 16/887] (Text-Dokument)
(vom 09.03.2006)
Dokument öffnen Text

Stellungnahmen und Empfehlungen zu Gesetzentwürfen

Gegenäußerung der BReg zur Stellungnahme des BRat zum WEG-Änderungsgesetz
Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates vom 08.07.2005 zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze
(vom 08.07.2005)
Dokument öffnen Text

3 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
D. Wirksamkeit des Werkvertrages
VI. Vertretergeschäfte

§ 650f BGB Bauhandwerkersicherung (Schmitz)
B. Sachlicher, personeller und zeitlicher Anwendungsbereich
II. Personeller Anwendungsbereich
2. Bestellerausnahmen

§ 650u BGB Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften (Pause/ Vogel)
D. Anwendung des Werkvertragsrechts
II. Sach- und Rechtsmängelhaftung, §§ 633 ff. BGB
3. Durchsetzung der Mängelrechte beim Erwerb von Wohnungseigentum

1 Abschnitt im "Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht" gefunden

b) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Gläubigerin ( Rn. 82-87)



1 Abschnitt im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

VI. Wohnungseigentum (BGB § 566 Rn. 79-84)