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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IV ZR 215/12
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IBRRS 2013, 5272; IMRRS 2013, 2413
Versicherungen
Boni für Wahl des vorgeschlagenen RA sind zulässig!
BGH, Urteil vom 04.12.2013 - IV ZR 215/12
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IBR 2014, 1003 | BGH - Boni für Wahl des vorgeschlagenen Rechtsanwalts sind zulässig! |
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IBRRS 2013, 5272; IMRRS 2013, 2413
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Versicherungen
Boni für Wahl des vorgeschlagenen RA sind zulässig!
BGH, Urteil vom 04.12.2013 - IV ZR 215/12
Die durch §§ 127, 129 VVG, § 3 Abs. 3 BRAO gewährleistete freie Anwaltswahl steht finanziellen Anreizen eines Versicherers in Bezug auf eine Anwaltsempfehlung (hier: Schadenfreiheitssystem mit variabler Selbstbeteiligung) nicht entgegen, wenn die Entscheidung über die Auswahl des Rechtsanwalts beim Versicherungsnehmer liegt und die Grenze unzulässigen psychischen Drucks nicht überschritten wird.*)
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Versicherungen: Boni für Wahl des vorgeschlagenen Rechtsanwalts ist zulässig
(05.12.2013) Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass die durch §§ 127, 129 VVG, § 3 Abs. 3 BRAO gewährleistete freie Anwaltswahl finanziellen Anreizen eines Versicherers in Bezug auf eine Anwaltsempfehlung nicht entgegensteht, wenn die Entscheidung über die Auswahl des Rechtsanwalts beim Versicherungsnehmer liegt und die Grenze des unzulässigen psychischen Drucks nicht überschritten wird.
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(05.12.2013) Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass die durch §§ 127, 129 VVG, § 3 Abs. 3 BRAO gewährleistete freie Anwaltswahl finanziellen Anreizen eines Versicherers in Bezug auf eine Anwaltsempfehlung nicht entgegensteht, wenn die Entscheidung über die Auswahl des Rechtsanwalts beim Versicherungsnehmer liegt und die Grenze des unzulässigen psychischen Drucks nicht überschritten wird.
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