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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IV ZR 215/12


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IBRRS 2013, 5272; IMRRS 2013, 2413
VersicherungenVersicherungen
Boni für Wahl des vorgeschlagenen RA sind zulässig!

BGH, Urteil vom 04.12.2013 - IV ZR 215/12

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IBR 2014, 1003 BGH - Boni für Wahl des vorgeschlagenen Rechtsanwalts sind zulässig!

1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2013, 5272; IMRRS 2013, 2413
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VersicherungenVersicherungen
Boni für Wahl des vorgeschlagenen RA sind zulässig!

BGH, Urteil vom 04.12.2013 - IV ZR 215/12

Die durch §§ 127, 129 VVG, § 3 Abs. 3 BRAO gewährleistete freie Anwaltswahl steht finanziellen Anreizen eines Versicherers in Bezug auf eine Anwaltsempfehlung (hier: Schadenfreiheitssystem mit variabler Selbstbeteiligung) nicht entgegen, wenn die Entscheidung über die Auswahl des Rechtsanwalts beim Versicherungsnehmer liegt und die Grenze unzulässigen psychischen Drucks nicht überschritten wird.*)

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Versicherungen: Boni für Wahl des vorgeschlagenen Rechtsanwalts ist zulässig
(05.12.2013) Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass die durch §§ 127, 129 VVG, § 3 Abs. 3 BRAO gewährleistete freie Anwaltswahl finanziellen Anreizen eines Versicherers in Bezug auf eine Anwaltsempfehlung nicht entgegensteht, wenn die Entscheidung über die Auswahl des Rechtsanwalts beim Versicherungsnehmer liegt und die Grenze des unzulässigen psychischen Drucks nicht überschritten wird.
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1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
Einleitung (Bolz/Rodemann)
B. VOB/B und AGB-Recht (Rodemann)
VI. Die Inhaltskontrolle von AGB
2. Maßstäbe der Inhaltskontrolle