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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IV ZR 201/10


Bester Treffer:
IBRRS 2012, 3216; IMRRS 2012, 2335
VersicherungenVersicherungen
AGB-Kontrolle allgemeiner Versicherungsbedingungen

BGH, Urteil vom 25.07.2012 - IV ZR 201/10

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18 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2012, 1296 BGH - AGB-Kontrolle allgemeiner Versicherungsbedingungen

16 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 0433; IMRRS 2024, 0178
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Betrieb noch nicht eröffnet: Privathaftpflicht ist (noch) einstandspflichtig!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.12.2023 - 5 U 50/23

1. Zur Eintrittspflicht des Privathaftpflichtversicherers wegen Baumfällarbeiten zwecks künftiger Nutzung einer derzeit stillgelegten Eissporthalle.*)

2. Angesichts der grundsätzlichen Einstandspflicht des Privathaftpflichtversicherers für alle Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson und der Notwendigkeit, dem Versicherungsnehmer bestehende Lücken im Versicherungsschutz hinreichend zu verdeutlichen, dürfte einiges dafür sprechen, auch die in neueren Bedingungen als negative Tatbestandsmerkmale formulierten Ausnahmen für Beruf und Gewerbe als - in die Leistungsbeschreibung gekleidete - Risikoausschlüsse anzusehen.*)

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IBRRS 2021, 2499; IMRRS 2021, 0920
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Betriebsschließungsversicherung greift nicht bei pandemiebedingtem Nachfrageeinbruch

OLG Celle, Urteil vom 08.07.2021 - 8 U 61/21

1. Der Versicherungsfall einer Betriebsschließung liegt für einen Partyservice nicht vor, wenn am Versicherungsort ausschließlich die Zubereitung von Speisen und kein Verzehr vor Ort erfolgt und die behördliche Schließungsanordnung den Außerhausverkauf sowie Lieferservice ausdrücklich von der Schließung ausnimmt.*)

2. Wird in den Versicherungsbedingungen einer Betriebsschließungsversicherung Versicherungsschutz für die Betriebsschließung aufgrund meldepflichtiger Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne des IfSG gewährt und heißt es im Anschluss,

"Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne dieser Bedingungen sind die folgenden, im Infektionsgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger...",

dann ist die nachfolgende Aufzählung der dem Versicherungsschutz unterfallenden Krankheiten und Krankheitserreger abschließender Natur.*)

3. Eine solche Leistungsbeschreibung ist weder intransparent, noch benachteiligt sie den Versicherungsnehmer unangemessen.*)

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IBRRS 2017, 3049; IMRRS 2017, 1263
VersicherungenVersicherungen
Belehrung über "schriftliche" Rücktrittsmöglichkeit ist nicht fehlerhaft!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.08.2017 - 12 U 97/17

1. Die Belehrung über das Rücktrittsrecht nach § 8 VVG ist formal ausreichend. Sie befindet sich in einem gesonderten, mit "wichtige Hinweise" überschriebenen Abschnitt, der unmittelbar über dem Unterschriftsfeld steht. Der Abschnitt ist insgesamt fett gedruckt und enthält lediglich zwei, durch eine Trennlinie separierte kurze Absätze. Der zweite dieser Absätze enthält die Rücktrittsbelehrung.*)

2. Eine Belehrung über die Möglichkeit, "schriftlich" zurückzutreten, ist nicht fehlerhaft.*)

3. Das für die Belehrung geltende Transparenzgebot ist nicht dadurch verletzt, dass sie einen Verweis auf einen Paragraphen der Versicherungsbedingungen enthält, wo - sachlich zutreffend - weitere Informationen enthalten sind über ein Widerspruchsrecht für den Fall, dass der Antragsteller "die Versicherungsbedingungen oder eine Verbraucherinformation nach § 10a des Versicherungsaufsichtsgesetzes" nicht erhalten hat.*)

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IBRRS 2015, 0470; IMRRS 2015, 0273
VersicherungenVersicherungen
Widerspruchsbelehrung auf Rückseite des Versicherungsscheins: Belehrung wirksam?

OLG Frankfurt, Urteil vom 05.02.2015 - 3 U 149/13

Die Wirksamkeit einer Widerspruchsbelehrung nach den Vorgaben von § 5a VVG (a.F.) wird nicht dadurch infrage gestellt, dass sich die Belehrung auf der Rückseite des Versicherungsscheins befindet, wenn auch andere an den Versicherungsnehmer übersandte Schriftstücke auf Vorder- und Rückseite bedruckt sind.*)

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IBRRS 2014, 1260; IMRRS 2014, 0624
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsmakler deckt bestimmtes Risiko nicht ab: "Quasideckung"!

BGH, Urteil vom 26.03.2014 - IV ZR 422/12

1. Hat ein Versicherungsmakler es pflichtwidrig unterlassen, ein bestimmtes Risiko abzudecken, so kann der Versicherungsnehmer von ihm verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er den erforderlichen Versicherungsschutz erhalten ("Quasideckung").*)

2. Ziff. 1.1 AHB 2008 ist nicht wegen Intransparenz gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam; sie ist auch nicht unklar i.S. von § 305c Abs. 2 BGB.*)

3. Der Risikoausschluss in Ziff. 7.14 (1) AHB 2008 ist unabhängig davon, auf wessen Handeln die Ableitung der Abwässer zurückgeht.*)

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IBRRS 2014, 1325; IMRRS 2014, 0663
VersicherungenVersicherungen
Überhöhte Kostenausgleichsvereinbarungen sind sittenwidrig und damit unwirksam!

BGH, Urteil vom 12.03.2014 - IV ZR 255/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4012; IMRRS 2013, 1950
VersicherungenVersicherungen
Berechnung des Rückkaufswerts einer Lebensversicherung

BGH, Urteil vom 11.09.2013 - IV ZR 17/13

1. Dem Versicherungsnehmer, der bis Ende 2007 einen Vertrag über eine Lebensversicherung geschlossen hat, steht im Falle der Kündigung bei Unwirksamkeit der in den allgemeinen Bedingungen enthaltenen Klauseln über die Berechnung des Rückkaufswertes und die Verrechnung der Abschlusskosten (hierzu Senatsurteil vom 25. Juli 2012 IV ZR 201/10, BGHZ 194, 208) im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ein Mindestbetrag zu, der die Hälfte des mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation berechneten ungezillmerten Deckungskapitals nicht unterschreiten darf (Fortführung Senatsurteil vom 12. Oktober 2005 IV ZR 162/03, BGHZ 164, 297).*)

2. § 169 Abs. 3 Satz 1 VVG findet auf solche Verträge weder über § 306 Abs. 2 BGB noch über die Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung Anwendung.*)

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IBRRS 2013, 4061; IMRRS 2013, 1970
VersicherungenVersicherungen
Arbeitsunfähigkeitsleistung

BGH, Urteil vom 11.09.2013 - IV ZR 303/12

Eine Klausel in den Allgemeinen Bedingungen einer Ratenschutz-Arbeitsunfähigkeitsversicherung, die bestimmt, dass der Anspruch auf Arbeitsunfähigkeitsleistung erlischt, wenn die versicherte Person unbefristet berufs- oder erwerbsunfähig wird, verstößt weder gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB noch stellt sie eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB dar.*)

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IBRRS 2013, 4202; IMRRS 2013, 2027
VersicherungenVersicherungen
Zur Berechnung des Rückkaufwertes bei Vertragsauflösungen!

BGH, Urteil vom 11.09.2013 - IV ZR 114/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4054; IMRRS 2013, 1969
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Katzen beschädigen Parkett: Kein Versicherungsschutz!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.09.2013 - 5 W 72/13

Eine den Privathaftpflichtversicherungsschutz ausschließende übermäßige Beanspruchung einer Mietsache liegt vor, wenn ein Versicherungsnehmer in der von ihm gemieteten Wohnung mehrere Katzen tagsüber unbeaufsichtigt hält und dadurch erhebliche Substanzschäden durch Verunreinigung entstehen.*)

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1 Abschnitt im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

c) Vermieter-AGB in der Wohnraummiete (BGB § 535 Rn. 838-841)