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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 485 C 1864/11
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IMR 2012, 1046 | AG München - Hunde an die Leine! |
1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2011, 3591; IMRRS 2011, 2546
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Hunde an die Leine!
AG München, Urteil vom 19.09.2011 - 485 C 1864/11 WEG
1. Aus dem wohnungseigentumsrechtlichen Rücksichtnahmegebot folgt, dass Hunde sowohl im Gebäude als auch in den Außenanlagen der Wohnungseigentumsanlage an die Leine zu nehmen sind.
2. Der Leinenzwang gilt unabhängig von einem entsprechenden Eigentümerbeschluss oder einer Regelung in der Hausordnung; er ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz.
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