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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 4 U 132/07
OLG Brandenburg, Urteil vom 05.03.2008 - 4 U 132/07
VolltextIBRRS 2008, 1914; IMRRS 2008, 1238
OLG Hamm, Urteil vom 11.12.2007 - 4 U 132/07
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Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
5 Volltexturteile gefunden |
AG Frankenthal, Urteil vom 20.06.2017 - 3a C 31/17
Der Ok-Vermerk des Sendeberichts eines Telefaxes begründet keinen Anscheinsbeweis des Zugangs einer Kündigung des Versicherungsvertrags.*)
VolltextOLG Brandenburg, Urteil vom 24.06.2009 - 4 U 137/08
1. Der Empfänger eines Bestätigungsschreibens muss nicht notwendig Kaufmann im handelsrechtlichen Sinne sein. Es genügt, wenn er im größeren Umfang selbständig beruflich am Markt tätig ist und die Handlungen nicht dem Privatbereich zuzuordnen sind. Ausreichen kann, wenn die Vertragspartei häufig als Bauträger tätig ist und ein eigenes Baubüro unterhält. Auch eine Grundstücks-GbR kann jedenfalls bei einem größeren Bauvorhaben, das Ausmaße eines gewerblichen Bauvorhabens erreicht, Empfänger eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens sein.
2. Sowohl Architekten als auch Bauingenieure können Absender eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens sein.
3. Ein OK-Vermerk liefert keinen Beweis für den Zugang des Telefax-Schreibens.
VolltextOLG Karlsruhe, Urteil vom 30.09.2008 - 12 U 65/08
Zum Zugang eines Telefax-Schreibens bei „OK“-Vermerk im Sendebericht.*)
VolltextOLG Brandenburg, Urteil vom 05.03.2008 - 4 U 132/07
Auch beim heutigen Stand der Technik bleibt es dabei, dass ein "OK-Vermerk" auf dem Sendebericht des Faxgerätes keinen Anscheinsbeweis für den Eingang des Telefaxes beim Empfänger rechtfertigt.
VolltextOLG Hamm, Urteil vom 11.12.2007 - 4 U 132/07
Die Veröffentlichung einer Gerichtsentscheidung sowie des die Berufung des unterlegenen Mandanten zurücknehmenden Schriftsatzes auf einer Internetseite verletzt auch dann keine Persönlichkeitsrechte oder das informationelle Selbstbestimmungsrecht der prozessvertretenden Rechtsanwälte des unterlegenen Mandanten, wenn deren Namen in den betreffenden Dokumenten nicht anonymisiert worden sind.
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