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OLG München, Beschluss vom 13.12.2006 - 34 Wx 109/06
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IMR 2007, 51 | OLG München - Mobilfunkantenne auf dem Dach einer Mehrhausanlage: Beseitigungsverlangen |
2 Volltexturteile gefunden |
AG München, Urteil vom 30.10.2008 - 481 C 1025/08
1. Alle Sondereigentümer einer Mehrhausanlage sind stimmberechtigt, wenn es um eine Veränderung des Erscheinungsbildes eines die Anlage prägenden Hauses geht, auch wenn die Teilungserklärung grundsätzlich eine Abstimmung nach einzelnen Gebäude einer Mehrhausanlage vorsieht.
2. Das Blockstimmrecht bei einer Mehrhausanlage ist auch ausgeschlossen, wenn es um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eines Miteigentümers gegen die WEG geht.
VolltextOLG München, Beschluss vom 13.12.2006 - 34 Wx 109/06
1. Durch die Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem Dach des Gebäudes einer Wohnungseigentumsanlage mit mehreren Gebäuden werden in der Regel alle Eigentümer in ihren Rechten betroffen. Der Errichtung müssen daher auch alle Eigentümer zustimmen.*)
2. Die in der Teilungserklärung enthaltene Berechtigung der Miteigentümer eines Gebäudes einer Mehrhausanlage, Entscheidungen über das gemeinschaftliche Eigentum in ihrem Gebäude ohne die Mitwirkung der Miteigentümer der anderen Gebäude zu regeln, umfasst nicht die Genehmigung einer Mobilfunkanlage auf dem Dach ihres Gebäudes.*)
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