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BVerfG, Beschluss vom 06.10.2009 - 2 BvR 693/09
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IMR 2009, 428 | BVerfG - Grundrechte gelten auch im Wohnungseigentum! |
2 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 15.01.2010 - V ZR 72/09
1. Bei der Abweisung einer Beschlussanfechtungsklage darf nicht offen gelassen werden, ob der angefochtene Beschluss die Geltendmachung einer Unterlassungsklage bloß vorbereitet oder auf der Grundlage eines solchen Anspruchs eine bestimmte Nutzung des Sondereigentums untersagt.*)
2. Wenn die Teilungsklärung nichts anderes bestimmt und die Wohnungseigentümer nichts anderes vereinbart haben, ist die Vermietung einer Eigentumswohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste Teil der zulässigen Wohnnutzung.*)
BVerfG, Beschluss vom 06.10.2009 - 2 BvR 693/09
Zu den Voraussetzungen, um gegenüber einem einzelnen Eigentümer ein Hausverbot durch die Gemeinschaft auszusprechen, dass bestimmte Personen nicht mehr das Haus betreten dürfen, damit die nächtliche Ruhe nicht weiter gestört wird.
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