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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 16 U 43/06
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IBRRS 2007, 4453; IMRRS 2007, 2127
Architekten und Ingenieure
Konkludent vereinbarter Kostenrahmen: Überschreitung
OLG Frankfurt, Urteil vom 14.12.2006 - 16 U 43/06
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IBR 2007, 573 | OLG Frankfurt/BGH - Haftung des Architekten bei Überschreitung eines konkludent vereinbarten Kostenrahmens! |
1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2007, 4453; IMRRS 2007, 2127
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Konkludent vereinbarter Kostenrahmen: Überschreitung
OLG Frankfurt, Urteil vom 14.12.2006 - 16 U 43/06
1. Ein konkludent vereinbartes Baukostenlimit liegt vor, wenn der Architekt die Kostenermittlungen an die Finanzierungsvorgaben des Bauherrn anpasst und der Bauherr ihn erst aufgrund einer diesen finanziellen Vorgaben entsprechenden Kostenschätzung beauftragt.
2. Ein Vorteilsausgleich wegen Verkehrswertsteigerung des Bauobjekts im Rahmen des Schadensersatzes wegen Bausummenüberschreitung entfällt, wenn der Bauherr mittels Wertgutachten nachweist, dass der Verkehrswert des Bauwerks unterhalb der Baukosten liegt.
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§ 650p BGB Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen (Zahn) |
C. § 650p Abs. 1 |
V. Geschuldete Leistungen / Vertragspflichten |
3. Einzelheiten zu den Vertragspflichten |
a) Planung |
cc) Berücksichtigung von Kostenvorgaben und wirtschaftlichen Verhältnissen |