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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 14 U 9/03


Bester Treffer:
IBRRS 2004, 0924
BauvertragBauvertrag
Organisationsverschulden als arglistiges Verschweigen?

OLG Schleswig, Urteil vom 14.03.2004 - 14 U 9/03

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10 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2004, 308 OLG Schleswig - Mangelhafte Wärmedämmung: Kein Organisationsverschulden!

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2007, 2410
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Organisationsverschulden: Nicht bei jedem gravierenden Mangel!

OLG Stuttgart, Urteil vom 14.11.2006 - 12 U 52/06

1. Mängel können überzeugende Indizien für eine fehlende oder unzureichende Organisation sein, wenn es nahezu undenkbar erscheint, dass diese Mängel im Fall einer ausreichenden Organisation der Überwachung und Überprüfung der Arbeiten übersehen worden wären.

2. Einem Mangel kann nur dann eine Indizwirkung für die Annahme eines Organisationsverschuldens zukommen, wenn es sich um einen objektiv so schwerwiegenden Mangel handelt, dass die Funktion oder der Bestand des Gesamtbauwerks beeinträchtigt ist.

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IBRRS 2004, 0924
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Organisationsverschulden als arglistiges Verschweigen?

OLG Schleswig, Urteil vom 14.03.2004 - 14 U 9/03

Von einem dem arglistigen Verschweigen eines Sachmangels gleichzusetzenden Organisationsverschulden mit der Folge einer entsprechenden Verlängerung der Verjährungszeit ist nicht auszugehen, wenn der mit der Errichtung eines Fertighauses beauftragte Bauunternehmer lediglich die Dachdämmung nicht fachgerecht hergestellt hat.*)

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2 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit)
D. Verjährung bei arglistig verschwiegenen Mängeln
E. Verjährung nach Organisationsobliegenheitsverletzung

3 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

(3) Strategien des Auftragnehmers ( Rn. 483-487)

(a) Arglistig verschwiegener Mangel ( Rn. 477-478)