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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 11 U 96/01
OLG Köln, Beschluss vom 14.01.2002 - 11 U 96/01
Volltext6 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2002, 710 | OLG Köln - Bürgschaft auf erstes Anfordern: AGB oder Individualvereinbarung? |
2 Volltexturteile gefunden |
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.01.2008 - 5 U 59/07
Die Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Absicherung einer echten Vorauszahlung ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. Sie ist auch als Allgemeine Geschäftsbedingung wirksam, weil die Bereitstellung einer Vorauszahlungsbürgschaft auf erstes Anfordern nicht zu einer unangemessen Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders im Sinne des § 9 AGB-Gesetz führt.
VolltextOLG Köln, Beschluss vom 14.01.2002 - 11 U 96/01
Die Möglichkeit, dass es sich um eine Individualvereinbarung unter Benutzung üblicher Muster handelt, führt in einstweiligen Verfügungsverfahren dazu, dass das Vorliegen einer Allgemeinen Geschäftsbedingung nicht bewiesen ist.
Volltext2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |