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IBRRS 2009, 3985; IMRRS 2009, 2187
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anbringung einer Parabolantenne

BGH, Urteil vom 13.11.2009 - V ZR 10/09

1. Die Verpflichtung der Wohnungseigentümer, die Anbringung einer Parabolantenne an dem gemeinschaftlichen Haus zu dulden, ist nicht von der Staatsbürgerschaft des Miteigentümers abhängig, der die Antenne angebracht hat.*)

2. Voraussetzung, eine Antenne anbringen lassen zu dürfen, ist die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft. Dieser steht das Recht zu, den Ort der Anbringung zu bestimmen.*)

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