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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2000, 0064
Mit Beitrag
Bauvertrag
BGH, Urteil vom 08.03.1990 - III ZR 141/88
Möglicher nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch eines Eigentümers, auf dessen Grundstück Wurzeln der angrenzenden Straßenrundbepflanzung zu Schäden und zur Beeinträchtigung der Standfestigkeit einer Grenzmauer führen.
* * *
Amtlicher Leitsatz:
Wird die Standfestigkeit einer Mauer durch Baumwurzeln beeinträchtigt, die von der Bepflanzung des angrenzenden Randstreifens einer Gemeindestraße herrühren, so kann das einen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch auslösen.