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Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "15 W 367/04; 15 W 368/04; 15 W 369/04" ODER "15 W 367.04; 15 W 368/04; 15 W 369/04"


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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2005, 0570; IMRRS 2005, 0262
WohnungseigentumWohnungseigentum
Öffnungsklausel der Teilungserklärung

OLG Hamm, Beschluss vom 20.12.2004 - 15 W 367/04; 15 W 368/04; 15 W 369/04

1) Eine Öffnungsklausel der Teilungserklärung deckt nicht nur eine abstrakte normähnliche Änderung des Kostenverteilungsschlüssels für die Zukunft, sondern auch Regelungen, durch die im Einzelfall (Genehmigung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans) von dem in der Gemeinschaftsordnung vorgesehenen Kostenverteilungsschlüssel abgewichen wird.*)

2) Ein Wohnungseigentümer hat kein Rechtsschutzbedürfnis für einen Beschlußanfechtungsantrag, der sich gegen einen Beschluß der Eigentümerversammlung richtet, durch den gegenüber einem anderen Wohnungseigentümer eine Abmahnung wegen gemeinschaftswidrigen Verhaltens ausgesprochen worden ist.*)

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