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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Rückzahlungsanspruch nach Kündigung: Was muss Auftraggeber darlegen

10 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2009, 507 OLG Brandenburg - Rückzahlungsanspruch nach Kündigung: Was muss Auftraggeber darlegen?

5 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2011, 1653
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Erklärung der Nichtabnahmefähigkeit schließt konludente Abnahme aus

OLG Stuttgart, Urteil vom 19.04.2011 - 10 U 116/10

1. Ist die Frage eines optischen Mangels eines Werks durch Lichtbilder und/oder die technische Begutachtung eines Sachverständigen nicht ausreichend aufzuklären, ist das Gericht gehalten, einen Augenschein einzunehmen. (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 18.08.2008 - 10 U 4/06, ibr-online, BauR 2009, 1926).*)

2. Eine ausdrückliche Erklärung des Bestellers, das Werk sei nicht abnahmefähig, schließt eine anschließende konkludente Abnahme durch Ingebrauchnahme aus, wenn zwischen Mängelrüge und Ingebrauchnahme nicht nachgebessert wurde.*)

3. Eine Selbstvornahme liegt nicht vor, wenn der Besteller nur nachteilige Auswirkungen eines Baumangels auf die Gebrauchstauglichkeit des Gebäudes, an dem die Bauleistungen erbracht werden, beseitigt, ohne den vom Unternehmer geschuldeten Erfolg zu bewirken. In einem solchen Fall bleibt der Unternehmer bis zur Mängelbeseitigung verpflichtet, wenn die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben.*)

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IBRRS 2009, 3413
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kündigung: Keine Vergütung für unbrauchbar erbrachte Teilleistung!

OLG Celle, Urteil vom 31.03.2009 - 7 U 77/07

1. Der Auftraggeber kann nach Kündigung des Werkvertrags eine geleistete Vorauszahlung zurückverlangen, wenn die bis zur Kündigung erbrachte Teilleistung wegen vorhandener Mängel nicht brauchbar oder deren Verwertung dem Auftraggeber nicht zumutbar ist.

2. Der Auftragnehmer muss die Voraussetzungen der Vergütungsfähigkeit der ausgeführten Teilleistung darlegen und beweisen.

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IBRRS 2008, 0501
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Sicherungsbedürfnis im Sinne des § 648a BGB

OLG Naumburg, Urteil vom 09.02.2007 - 10 U 47/05

Gelingt die Darlegung des Restwerklohnanspruches nicht, so steht damit noch nicht fest, dass das Sicherungsbedürfnis im Sinne des § 648a BGB entfallen ist.*)

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IBRRS 2008, 1183
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Überzahlung beim vorzeitig beendeten Pauschalpreisvertrag

OLG Hamm, Urteil vom 24.02.2006 - 26 U 45/04

1. Auf die substanziiert vom Bauherrn behauptete Überzahlung hat der Unternehmer darzulegen und zu beweisen, dass die bis zur vorzeitigen Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen eine Vergütung rechtfertigen, die den erhaltenen Abschlagszahlungen zumindest entspricht bzw. diese übersteigt.

2. Ist der Auftraggeber verpflichtet, einen Finanzierungsnachweis vor Baubeginn zu stellen, kann der Unternehmer, der ohne Nachweis mit den Bauleistungen begonnen hat, mangels Finanzierungsnachweises weder wegen unterlassener Mitwirkung noch aus sonstigem Schuldnerverzug den Bauvertrag kündigen.




IBRRS 2005, 1613
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftragsentziehung ohne deren Ankündigung möglich?

OLG Oldenburg, Urteil vom 18.11.2004 - 8 U 150/04

1. Der Bauherr ist zur Entziehung des Auftrages auch ohne vorangegangene Ankündigung berechtigt, wenn die Gesamtschau der Umstände den Schluss zulässt, dass der Bauunternehmer seiner Leistungsverpflichtung auch nach Fristsetzung mit Ankündigung der Auftragsentziehung nicht nachgekommen wäre.

2. Wenn der Unternehmer nach der Kündigung trotz Aufforderung und Fristsetzung nicht prüfbar abrechnet, kann der Bauherr eine eigene Berechnung aufstellen und überzahlte Beträge zurückfordern.

3. Bei der Bewertung der Teilleistungen ist kein gesonderter Zuschlagsbetrag für Wagnis und Gewinn zu berücksichtigen.

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1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

d) Darlegungs- und Beweislast bei vertraglichen Rückzahlungsansprüchen ( Rn. 22-26)


1 Abschnitt im "Sonntag/Rütten, Privates Baurecht" gefunden

IV. Klage auf Rückgewähr eine Überzahlung ( Rn. 53-62)


1 Abschnitt im "Roquette/Schweiger, Vertragsbuch Privates Baurecht" gefunden

III. Generalunternehmervertrag ( Rn. 1-241)