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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: bausoll

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178 Beiträge gefunden
IBR 2011, 1286 LG Marburg - Keine Bemusterung von Sandsteinen = Leistung mangelhaft?
IBR 2011, 565 OLG Düsseldorf - Bausoll bei funktionaler Leistungsbeschreibung: Auf die Detail-Festlegungen kommt es an!
IBR 2011, 338 OLG München - Bauträgervertrag über "exklusives Einfamilienhaus": Auslegung der Baubeschreibung
IBR 2010, 1093 LG Potsdam - Symptomrechtsprechung: Ausnahme für erst spät auftretende Mängel?
IBR 2010, 129 OLG Düsseldorf - Vergütung für nicht beauftragte Leistungen?
IBR 2008, 633 OLG Düsseldorf/BGH - Pauschalpreisvertrag: Nachtragsforderung bei geänderter Leistung!
IBR 2008, 71 OLG Brandenburg - Bestimmung der Transportwege "nach Wahl des Auftragnehmers": Nachtrag bei Straßensperrung?
IBR 2007, 184 LG Berlin - Wird eine bestimmte Ausführungstechnologie Bausoll?
IBR 2007, 65 OLG Düsseldorf - Globalpauschalvertrag: Bohrpfahl- statt Flachgründung im Unternehmerrisiko enthalten?
IBR 2007, 64 KG/BGH - Pauschalvertrag: Beweislast für Mindervergütung liegt beim Auftraggeber!
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2 Aufsätze gefunden
Preisfortschreibung nach § 2 Nr. 5 und 6 VOB/B mittels Bezugsleistungen?
(Johann Rohrmüller)
Dokument öffnen IBR 2008, 1367
Die Beschleunigung von Bauabläufen - Teil 2: Ansprüche des Auftragnehmers bei durchgeführter Beschleunigung
(Martin Steiner)
Dokument öffnen IBR 2007, 1400

60 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2012, 3714
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fertigungsliste weicht von Ausschreibung ab: Änderungsanordnung?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.08.2012 - 23 U 162/11

Die Freigabe einer von den Vertragsunterlagen abweichenden auftragnehmerseitigen Fertigungsliste begründet eine Anordnung im Sinne des § 2 Abs. 5 VOB/B, wenn der Auftraggeber sachkundig vertreten ist - unabhängig davon, ob der sachkundige Vertreter diese Abweichung tatsächlich erkannt hat.

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IBRRS 2012, 1939
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unwirksamkeit der Sicherheitsabrede: Herausgabe der Bürgschaft!

LG Kiel, Urteil vom 05.04.2012 - 9 O 180/11

1. Die Klausel: "Der Auftragnehmer hat eine Summe in Höhe von 5% der Abrechnungssumme auf die Dauer von fünf Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der Abnahme an, zu leisten. Der Auftraggeber behält sich vor, eine andere geeignete Sicherheit zuzulassen" ist unwirksam.

2. Geringfügige Abänderungen im zur Verwendung gestellten Klauselwerk des Auftraggebers führen nicht zu einem ausgehandelten Vertragswerk.

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IBRRS 2012, 2978
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mängel i.H.v. 5% der Auftragssumme: Kündigung aus wichtigem Grund?

OLG Schleswig, Urteil vom 21.12.2011 - 9 U 16/05

1. Der Nachbesserungsanspruch des Auftraggebers geht durch eine von ihm ausgesprochene Kündigung des Bauvertrags nicht unter. Unabhängig von der Wirksamkeit der Kündigung lässt die Kündigung die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Mängelbeseitigung unberührt.

2. Das Gewährleistungsrecht der VOB/B stellt den Nachbesserungsanspruch des Auftraggebers gegenüber anderen Gewährleistungsrechten in den Vordergrund. Dem Auftragnehmer soll durch eigene Nachbesserung die Möglichkeit gegeben werden, den durch ihn verursachten Mangel selbst zu beheben. Nur ausnahmsweise steht dem Auftraggeber als "Ersatzrecht" der Minderungsanspruch zu, wenn die Beseitigung des Mangels unmöglich oder unzumutbar ist oder einen zu hohen Aufwand erfordert.

3. Von einer Unzumutbarkeit der Mängelbeseitigung ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen auszugehen und lässt sich nicht allein mit dem Vorhandensein von Mängeln rechtfertigen. Vielmehr muss das Vertrauen des Auftraggebers in die ordnungsgemäße Durchführung der Mängelbeseitigung erschüttert sein.

4. Mängel in einer Größenordnung von insgesamt 5% des Gesamtauftragsvolumens Auftragssumme gewähren dem Auftraggeber nicht das Recht, den Bauvertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.

5. Hat der Auftragnehmer das Bauvorhaben "schlüsselfertig, mängelfrei, gebrauchsfertig und funktionsgerecht" herzustellen und ist in der Baubeschreibung vorgesehen, dass die Heizkostenerfassung für Heizung und Warmwasser je Wohnung über Wärmezähler zu erfolgen hat, gehört die Lieferung von Warmwasser- und Wärmemengenzählern auch dann zum Leistungsumfang des Auftragnehmers, wenn in der funktionalen Leistungsbeschreibung nicht explizit ausgeführt wird, dass der Auftragnehmer diese Leistungen auszuführen hat.




IBRRS 2011, 3957
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Funktionaler Mangelbegriff: Muss ein Dach immer regendicht sein?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.10.2011 - 8 U 298/07

1. Zu den Voraussetzungen einer wirksamen Einbeziehung der VOB/B bei Einschaltung eines Architekten.*)

2. Der Auftragnehmer schuldet im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen ein funktionstaugliches und zweckentsprechendes Werk; hieran ändert auch die Vereinbarung einer bestimmten, nicht zur Herbeiführung der Funktionstauglichkeit geeigneten Ausführungsart nichts.*)

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IBRRS 2011, 3982
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Darf der Auftragnehmer Sicherheiten beliebig oft austauschen?

OLG Naumburg, Urteil vom 30.09.2011 - 12 U 12/11

1. Auch wenn eine ausdrückliche Aktivierung einer vergütungspflichtigen Bedarfsposition nicht festgestellt werden kann, kommt jedoch eine konkludente Anordnung durch schlüssiges Verhalten in Betracht. Die durch den zunächst vollmachtlos handelnden Architekten getroffene Anordnung kann durch schlüssiges Handeln des Auftraggebers nachträglich genehmigt werden.

2. Auch wenn der Auftragnehmer bereits eine Sicherheit durch Bankbürgschaft gestellt hat, steht es ihm jederzeit frei, die überlassene Bürgschaft durch eine andere Sicherheit zu ersetzen.




IBRRS 2013, 0462
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Werklohn nach Kündigung (nur ausnahmsweise) ohne Abnahme fällig!

OLG Dresden, Urteil vom 20.07.2011 - 13 U 273/10

1. Eine Abnahme ist bei einem gekündigten Werkvertrag ausnahmsweise entbehrlich, wenn nicht mehr die Erfüllung des Vertrags, sondern Minderung oder Schadensersatz verlangt wird oder der Auftraggeber die Abnahme des Werks ernsthaft und endgültig abgelehnt hat. Außerdem kann sich der Auftraggeber nicht mehr darauf berufen, die Abnahme ursprünglich zu Recht verweigert zu haben, sobald die Ersatzvornahme erfolgreich durchgeführt wurde.

2. Lässt der Auftraggeber angebliche Mängel vor Abnahme im Wege der Ersatzvornahme ohne ausreichende Dokumentation beseitigen, trägt er die Beweislast für das Vorhandensein dieser Mängel, wenn er dem Auftragnehmer keine Gelegenheit gibt, eine Beweissicherung vorzunehmen.

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IBRRS 2011, 2778; IMRRS 2011, 2000
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
AG zahlt nach § 16 Abs. 6 VOB/B an NU: Zahlungseinstellung des AN?

OLG Stuttgart, Urteil vom 14.07.2011 - 10 U 59/10

1. Bei einer Klage auf Zahlung des Saldos aus einer Schlussrechnung nach VOB/B ist ein Grundurteil, ggf. in Verbindung mit einem Teilurteil, schon dann zulässig, wenn so viele Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind, dass feststeht, dass der Anspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit in irgend einer Höhe besteht. Dann muss nicht bezüglich jeder einzelnen Rechnungsposition der Anspruchsgrund vor Erlass eines Grundurteils festgestellt werden (Abweichung zu BGH Urteil vom 09.11.2006, Az. VII ZR 151/05, BauR 2007, 429) (Ziff. II 1.)*)

2. Eine Zahlungseinstellung und damit ein Kündigungsgrund nach § 8 Nr. 2 VOB/B liegt nicht vor, wenn die Generalunternehmerin keine Abschlagszahlung an sich verlangt, sondern den Bauherrn veranlasst, Abschlagszahlungen direkt an ihre Subunternehmer auszuzahlen, so dass mit der Zahlung gleichzeitig die Verbindlichkeit des Bauherrn gegenüber der Generalunternehmerin und deren Zahlungspflichten gegenüber den Subunternehmern erfüllt werden. (Ziff. II. 5a) aa)) *)

3. Wird im Kündigungsschreiben die Auftragsentziehung auf einen bestimmten Kündigungsgrund gestützt, sind nachgeschobene Kündigungsgründe erst dann zu berücksichtigen, wenn sie gegenüber dem Vertragspartner offengelegt sind und sich der Kündigende darauf berufen hat (§§ 8 Nr. 3 Abs. 1, Nr. 5 VOB/B; Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 25.3.1993, AZ: X ZR 17/92, NJW 1993, 1972 = BauR 1993, 469). (Ziff. II 5 b) und c))*)

4. Eine Werklohnforderung wird dann fällig, wenn die in der Frist von zwei Monaten nach Zugang der Schlussrechnung erhobene Rüge unberechtigt ist und ein anderer, berechtigter Fehler nicht rechtzeitig gerügt wurde, auch wenn die Schlussrechnung im Prozess unstreitig ursprünglich nicht prüffähig war (vgl. BGHZ 157, 118). (Ziff. II. 7. b))*)

5. Hat der Unternehmer irrtümlich in einer Position eine Überkalkulation vorgenommen, darf er den dadurch entstehenden zusätzlichen Gewinn bei der Abrechnung des gekündigten Detail-Pauschalvertrags nach §§ 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B, 649 S. 2 BGB gleichmäßig auf alle Leistungspositionen verteilen. (Ziff. II 6 a) bb))*)

6. Abschlagszahlungen dürfen nicht mit einzelnen Rechnungsposten der Schlussrechnung verrechnet werden, sondern nur mit der sich aus der Schlussrechnung er-gebenden Gesamtforderung. (Ziff. II. 8.)*)




IBRRS 2012, 1437; IMRRS 2012, 1049
BauträgerBauträger
Pfandfreistellung trotz Vertretenmüssens des Käufers?

OLG München, Urteil vom 30.06.2011 - 9 U 1977/10

Eine Formulierung in der Pfandfreistellungsverpflichtungserklärung, dass sich die Bank vorbehält, bei Nichtvollendung des Baus die vom Käufer geleisteten Zahlungen an den Käufer Zug um Zug gegen Löschung der Auflassungsvormerkung zurückzuzahlen, steht nicht im Einklang mit § 3 Abs. 1 MaBV. Nicht im Einklang mit § 3 Abs. 1 MaBV steht auch, dass in der Pfandfreistellungsverpflichtungserklärung eine Freistellung nur für den Fall übernommen wird, dass der Käufer die Nichtvollendung des Baus nicht zu vertreten hat.

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IBRRS 2011, 2293
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verbot der Überkompensation beim Schadensersatz wegen Mängeln

OLG München, Urteil vom 09.06.2011 - 9 U 502/11

1. Der Vermögensschaden des Auftraggebers, der noch keine Mängelbeseitigung durchgeführt hat, bemisst sich zunächst nach den zur Nachbesserung erforderlichen Netto-Kosten ohne Berücksichtigung einer etwaigen, später zu zahlenden Umsatzsteuer.*)

2. Das der Schadensbemessung zu Grunde liegende Verbot der Überkompensation gilt als allgemeiner Rechtsgedanke des Schadensersatzrechts auch für den Rechtszustand vor dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes bzw. des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften.*)

3. Bei falscher Planungsvorgabe durch den Auftraggeber und unterlassenem Hinweis des Auftragnehmers nach § 4 Nr. 3 VOB/B sind die Nachbesserungskosten grundsätzlich zu teilen.*)

4. Sind beide Parteien in gleichem Maße fachkundig spricht dies dafür, den Verschuldensanteil jeweils mit 50% zu bemessen.*)




IBRRS 2011, 1135; IMRRS 2011, 0789
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Ermittlung des geschuldeten Bausolls

OLG München, Urteil vom 15.03.2011 - 9 U 4665/10

1. Bei der Ermittlung des im Einzelfall geschuldeten Bausolls ist eine Gesamtschau aller auslegungsrelevanten Umstände vorzunehmen. Dazu zählen auch die Angaben in dem übergebenen Verkaufsprospekt.

2. Der Erwerber eines exklusiven Einfamilienhauses, dessen "großzügiger Privatgarten" im Verkaufsprospekt hervorgehoben wird, kann erwarten, dass die Gartenfläche über einen direkten und ausreichend breiten Zugang verfügt und nicht umständlich nur über das Wohnzimmer und die Terrassentüre oder über die Garage erreicht werden kann.

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1 Materialientext gefunden

Schreiben privater Verbände

Stellungnahme BSB: "Überprüfung des Bauvertragsrechts"
Stellungnahme BSB: Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Überprüfung des Bauvertragsrechts" - Beantwortung des Fragebogens für die Praxisbeteiligung
(vom 14.04.2005)
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1 Interview gefunden
IBR 2005, 189: "Vorher in Lösungen denken - Nachträge vermeiden" - Partnerschaftliche Vertragsmodelle bieten allen Beteiligten klare Vorteile in der Bauabwicklung
(Interview mit Dr. Mike Gralla)Herr Dr.-Ing. Mike Gralla berichtete bereits im Jahr 2000 in dieser Zeitschrift über das Thema "Neue Wettbewerbsformen in der deutschen Bauwirtschaft". Schwerpunkt war die Analyse innovativer Wettbewerbs- und Vertragsformen. Seit 1999 beschäftigt sich Dr. Gralla mit der praxisgerechten Implementierung von partnerschaftlichen Modellen bei HOCHTIEF.
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30 Blog-Einträge gefunden
Preisbildungsregeln des BGB bei BauSoll-Modifikationen: Gesetzesinitiative gescheitert?

Seit mittlerweite gut fünf Jahren kennt das Bauvertragsrecht im BGB ein Regelungssystem zur Preisbildung bei einer einseitig vom Besteller angeordneten Änderung des vereinbarten Werkerfolgs oder einer zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs notwendigen Änderung (§ 650b Abs. 2 BGB). Kurz und praktisch: BauSoll-Modifikation. Der Gesetzgeber wollte mit dem Regelungssystem zur Preisbildung (§ 650c Abs. 1 und 2 BGB) den in der Bauwirtschaft verbreiteten verdeckten Preismanipulationen entgegenwirken. Es braucht nicht viel zu der Auffassung, dieses Ansinnen als gescheitert anzusehen.
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Was hat Schimon Peres mit dem Zustand unseres Vergütungs- und Entschädigungsrechts im zivilen Baurecht zu tun?

Ein ermutigender Satz des früheren israelischen Präsidenten Schimon Peres: "Pessimismus ist einfach Zeitverschwendung, Pessimismus lähmt da, wo wir eigentlich Haltung, Mut und aktives Handeln brauchen." Den fragwürdigen Zustand unseres Vergütungs- und Entschädigungsrechts mit Haltung, Mut und aktivem Handeln weiterentwickeln. So hoffe ich auf eine Klärung der Frage, wie vom Auftraggeber angeordnete BauSoll-Modifikationen im Sinne von § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B der Höhe nach zu behandeln sind. Kalkulatorische Preisniveaufortschreibung oder tatsächliche Kosten, das ist hier die wohl zentrale Frage. Eine Frage, zu deren Beantwortung etliche Zweifel durchlebt werden müssten; siehe etwa Drittler, BauR 2023, 1871. Die zügige Klärung tut Not. Gefordert ist der VII. Zivilsenat am BGH. Zügig und bitte: ...
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§ 650c Abs. 1, 2 BGB: Am Ende nur Makulatur?

Die Höhe der Vergütung von geänderten und zusätzlichen Leistungen, den hier so genannten BauSoll-Modifikationen, bestimmt sich in der Praxis weitestgehend auch heute noch in über Jahrzehnte geltender linearer Preisfortschreibung nach Korbion, einer Fortschreibung unter Rückgriff auf die Auftragskalkulation, verbreitet als Korbion'sche Preisformel bekannt, eine Fortschreibung, nach Kapellmann/Schiffers - näher konkretisierend - unter Beibehaltung des Vertragspreisniveaufaktors.
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BGH klärt brennende Frage trotz Gelegenheit nicht

Bei allem Respekt vor der Würde des Amtes und der Menschen darin: Die Bauwelt wartet auf die höchstrichterliche Klärung. Die Antwort auf die Frage, wie der neue Preis nach § 2 Abs. 5, 6 VOB/B, gleich ob mit oder ohne bauzeitliche Wirkung, zu bilden ist, wird mit Hochspannung erwartet.

Worum geht es?
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Nachweise im gestörten Bauablauf: Kein Zauberwerk

Was muss der Vortrag des im Verzögerungsfall beweisbelasteten Auftragnehmers leisten, wenn er Nachteile aus Behinderungen aus dem Risikobereich des Auftraggebers geltend machen möchte? Welche Hürde muss er bei der Darlegung der Anspruchsgrundlage / des Haftungsgrundes nehmen? Und wenn eine Anspruchsgrundlage festgestellt ist: Was muss anschließend ein den Anspruch ausfüllender Kausalitätsnachweis leisten, um eine hinreichende Grundlage zur Schätzung nach § 287 ZPO zu bieten?
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"Tatsächlich erforderliche Kosten" in § 2 Abs. 5 VOB/B anders adressiert als in § 2 Abs. 3 Nr. 2

Der neue Preis einer Mehrmenge oberhalb der 110 %-Grenze unter einer Position eines VOB/B-Einheitspreisvertrages richtet sich seit der Entscheidung des BGH in "Mengenänderung Va), tats. Kosten" vom 08.08.2019 - VII ZR 34/18 - nach den tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge für Allgemeine Geschäftskosten und Wagnis + Gewinn. Eine Lösung, die sich an § 650c Abs. 1 BGB orientiert und damit eine Ahnung vermittelt, wie der Bundesgerichtshof auf die Preisermittlung nach § 2 Abs. 5, 6 VOB/B sehen könnte?
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Vom Fesseln und Entfesseln: Ambivalenz in § 650c Abs. 1, 2 BGB

Den Gesetzgeber hat die Idee geleitet, den Auftragnehmer durch Abrechnung einer angeordneten Änderung nach § 650b Abs. 2 BGB wirtschaftlich so zu stellen, wie er ohne die Änderung gestanden hätte, nicht besser, nicht schlechter. Diese Leitidee wohnt dem Abs. 1 des § 650c BGB mit einer sauber durchdachten Theorie inne, die mit ...
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Soll Claimmanagement ausgetrocknet werden?

Gegen die Vergütung der Aufwendungen der Nachtragserstellung wird gehäuft die Entscheidung BGH "Nachtragskosten" vom 22.10.2020 (VII ZR 10/17, NZBau 2021, 24) eingewendet:
"Die Kosten eines Privatgutachtens, die der Auftragnehmer zur Ermittlung der Vergütung nach § 2 Abs. 5 VOB/B aufwendet, sind vom Auftraggeber nicht nach dieser Bestimmung als Teil der Mehrkosten zu erstatten."
Wenn ein Auftraggeber darauf seine ablehnende Haltung stützt, wird nicht berücksichtigt, dass der Auftragnehmer mit Teilen seiner Arbeit am Nachtrag Aufgaben des Auftraggebers mit erledigt hat.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag
VOB/B quo vadis II - Entschädigung: DVA schließt Gerechtigkeitslücke nicht

Die Rechtsprechung hat den Ausgleich von Nachteilen des Auftragnehmers aus Behinderungen aus dem Risikobereich des Auftraggebers durch Gesetzesauslegung stark eingeschränkt. So werden Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers als bloße Obliegenheiten eingestuft. Das schränkt die Rechte des Auftragnehmers besonders einschneidend ein, wenn - wie nach meiner Einschätzung in etwa dreiviertel (!) aller Behinderungsfälle - der Vorunternehmer verspätet leistet, dies mangels Erfüllungsgehilfeneigenschaft (§ 278 BGB) des Vorunternehmers im Verhältnis zu seinem Auftraggeber von diesem Auftraggeber aber in dessen Verhältnis zum (nachfolgenden) Auftragnehmer nicht wie eigenes Verschulden zu vertreten ist und damit ein Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers ausscheidet; BGH "Vorunternehmer I", BauR 1985, 561.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag
Durchgängig konkret: Kausalitätsnachweis Bauzeit als Kernstück eines Bauzeitnachtrags

Behinderungswirkungen können neben der Verletzung von Mitwirkungspflichten auch durch Annahmeverzüge des Auftraggebers und die Bauinhalte betreffende Änderungsanordnungen des Auftraggebers (BauSoll-Modifikationen nach § 1 Abs. 3, 4 VOB/B oder § 650b BGB) ausgelöst werden. Es fragt sich, wie zeitliche Wirkungen aus Annahmeverzug und BauSoll-Modifikation in der Störungsmodifikation des Soll-Bauablaufs darzulegen sind. In der Rechtspraxis und bei Auseinandersetzungen um Folgen aus Bauablaufstörungen wird teilweise vertreten, die zeitlichen Wirkungen solcher Behinderungen seien in Anlehnung an die Korbion'sche Preisformel "vorkalkulatorisch" auf Basis der Kalkulationsgrundlagen fortzuschreiben. Zur Konkretheit im Nachweis von zeitlichen Folgen aus Behinderungen im Bauablauf habe sich der Bundesgerichtshof (bisher) nur im Schadenskontext (§ 280 BGB, § 6 Abs. 6 VOB/B), also zu der Darlegung der Folgen aus Pflichtverletzungen des Auftraggebers, geäußert.
[mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag (Dokument öffnen 1 Leseranmerkung)
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24 Leseranmerkungen gefunden
Urteil OLG Dresden vom 08.01.2010 -1 U 1371/09
Leseranmerkung von Thomas Karczewski zu
 R 
Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den TÜV: Klausel in Bauträgervertrag wirksam!
(Achim Olrik Vogel)
Dokument öffnen IBR 2013, 82
"Ein Blinder erhält eine Brille und kann jetzt 'wahrscheinlich' sehen!"
Leseranmerkung von Kamphausen zu
 R 
DIN-Normen nicht eingehalten: Gleichwohl kein Mangel?
(Friedhelm Weyer)
Dokument öffnen IBR 2008, 568
Kritik von Bach ist berechtigt
Stellungnahme des Autors (RA Walther Leitzke) zu
 R 
Pauschalvertrag: Beschränkt die Mengenangabe das Bausoll?
(Walther Leitzke)
Dokument öffnen IBR 2003, 232
Missverständlicher Leitsatz
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
 R 
Pauschalvertrag: Beschränkt die Mengenangabe das Bausoll?
(Walther Leitzke)
Dokument öffnen IBR 2003, 232
Urteil wenigstens missverständlich
Leseranmerkung von Dr. Drittler zu
 R 
Müssen Mehrkosten gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B tatsächlich entstanden sein?
(Stefan Althaus)
Dokument öffnen IBR 2008, 1054 (nur online)
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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
G. Im Nachgang: Grundsätze der Vertragsauslegung
IV. Auslegung von Risikoübernahmen im Bauvertrag

9 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 1 VOB/B Art und Umfang der Leistung (Bolz)
B. § 1 Abs. 1 VOB/B: Bestimmung der auszuführenden Leistung
I. Leistungsbegriff

§ 4 VOB/B Ausführung (Karczewski)
B. § 4 Abs. 1 VOB/B: Mitwirkung, Überwachung, Anordnung und Bedenken
II. § 4 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B: Überwachung
2. Inhalt der Regelung
III. § 4 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B: Anordnungsbefugnis
2. Inhalt der Regelung
b) Einschränkung der Anordnungsbefugnis
IV. § 4 Abs. 1 Nr. 4 VOB/B: Bedenken gegen Ausführungsanordnungen
2. Inhalt der Regelung
F. § 4 Abs. 5 VOB/B: Schutzaufgaben des Auftragnehmers
II. Inhalt der Regelung
4. Besondere Schutzaufgaben

§ 8 VOB/B Kündigung durch den Auftraggeber (Jahn)
F. § 8 Abs. 3 Nr. 2 - Kündigungsfolgen
II. § 8 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 - Anspruch des Auftraggebers auf Erstattung der Mehrkosten aufgrund Ausführung durch Dritte (Selbstvornahme)










12 Abschnitte im "Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

I. Pflicht zur Umstellung des Bauablaufes (VOB/B § 6 Rn. 65-67)

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2 Abschnitte im "Pünder/Schellenberg, Vergaberecht" gefunden

d) Auswahlpositionen (VOB/A § 4 Rn. 12)

2. Pauschalvertrag (Abs. 1 Nr. 2) (VOB/A § 4 Rn. 19-21)




1 Abschnitt im "Korbion/Mantscheff/Vygen, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" gefunden

cc) Beschaffenheitsvereinbarung ( Rn. 936-954)