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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: bausoll
684 Treffer für den Bereich Versicherungsrecht.Es gibt für Ihre Suchanfrage 689 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

178 Beiträge gefunden |
IBR 2011, 1286 | LG Marburg - Keine Bemusterung von Sandsteinen = Leistung mangelhaft? |
IBR 2011, 565 | OLG Düsseldorf - Bausoll bei funktionaler Leistungsbeschreibung: Auf die Detail-Festlegungen kommt es an! |
IBR 2011, 338 | OLG München - Bauträgervertrag über "exklusives Einfamilienhaus": Auslegung der Baubeschreibung |
IBR 2010, 1093 | LG Potsdam - Symptomrechtsprechung: Ausnahme für erst spät auftretende Mängel? |
IBR 2010, 129 | OLG Düsseldorf - Vergütung für nicht beauftragte Leistungen? |
IBR 2008, 633 | OLG Düsseldorf/BGH - Pauschalpreisvertrag: Nachtragsforderung bei geänderter Leistung! |
IBR 2008, 71 | OLG Brandenburg - Bestimmung der Transportwege "nach Wahl des Auftragnehmers": Nachtrag bei Straßensperrung? |
IBR 2007, 184 | LG Berlin - Wird eine bestimmte Ausführungstechnologie Bausoll? |
IBR 2007, 65 | OLG Düsseldorf - Globalpauschalvertrag: Bohrpfahl- statt Flachgründung im Unternehmerrisiko enthalten? |
IBR 2007, 64 | KG/BGH - Pauschalvertrag: Beweislast für Mindervergütung liegt beim Auftraggeber! |
2 Aufsätze gefunden |

60 Volltexturteile gefunden |

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.08.2012 - 23 U 162/11
Die Freigabe einer von den Vertragsunterlagen abweichenden auftragnehmerseitigen Fertigungsliste begründet eine Anordnung im Sinne des § 2 Abs. 5 VOB/B, wenn der Auftraggeber sachkundig vertreten ist - unabhängig davon, ob der sachkundige Vertreter diese Abweichung tatsächlich erkannt hat.


LG Kiel, Urteil vom 05.04.2012 - 9 O 180/11
1. Die Klausel: "Der Auftragnehmer hat eine Summe in Höhe von 5% der Abrechnungssumme auf die Dauer von fünf Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der Abnahme an, zu leisten. Der Auftraggeber behält sich vor, eine andere geeignete Sicherheit zuzulassen" ist unwirksam.
2. Geringfügige Abänderungen im zur Verwendung gestellten Klauselwerk des Auftraggebers führen nicht zu einem ausgehandelten Vertragswerk.


OLG Schleswig, Urteil vom 21.12.2011 - 9 U 16/05
1. Der Nachbesserungsanspruch des Auftraggebers geht durch eine von ihm ausgesprochene Kündigung des Bauvertrags nicht unter. Unabhängig von der Wirksamkeit der Kündigung lässt die Kündigung die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Mängelbeseitigung unberührt.
2. Das Gewährleistungsrecht der VOB/B stellt den Nachbesserungsanspruch des Auftraggebers gegenüber anderen Gewährleistungsrechten in den Vordergrund. Dem Auftragnehmer soll durch eigene Nachbesserung die Möglichkeit gegeben werden, den durch ihn verursachten Mangel selbst zu beheben. Nur ausnahmsweise steht dem Auftraggeber als "Ersatzrecht" der Minderungsanspruch zu, wenn die Beseitigung des Mangels unmöglich oder unzumutbar ist oder einen zu hohen Aufwand erfordert.
3. Von einer Unzumutbarkeit der Mängelbeseitigung ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen auszugehen und lässt sich nicht allein mit dem Vorhandensein von Mängeln rechtfertigen. Vielmehr muss das Vertrauen des Auftraggebers in die ordnungsgemäße Durchführung der Mängelbeseitigung erschüttert sein.
4. Mängel in einer Größenordnung von insgesamt 5% des Gesamtauftragsvolumens Auftragssumme gewähren dem Auftraggeber nicht das Recht, den Bauvertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
5. Hat der Auftragnehmer das Bauvorhaben "schlüsselfertig, mängelfrei, gebrauchsfertig und funktionsgerecht" herzustellen und ist in der Baubeschreibung vorgesehen, dass die Heizkostenerfassung für Heizung und Warmwasser je Wohnung über Wärmezähler zu erfolgen hat, gehört die Lieferung von Warmwasser- und Wärmemengenzählern auch dann zum Leistungsumfang des Auftragnehmers, wenn in der funktionalen Leistungsbeschreibung nicht explizit ausgeführt wird, dass der Auftragnehmer diese Leistungen auszuführen hat.

OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.10.2011 - 8 U 298/07
1. Zu den Voraussetzungen einer wirksamen Einbeziehung der VOB/B bei Einschaltung eines Architekten.*)
2. Der Auftragnehmer schuldet im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen ein funktionstaugliches und zweckentsprechendes Werk; hieran ändert auch die Vereinbarung einer bestimmten, nicht zur Herbeiführung der Funktionstauglichkeit geeigneten Ausführungsart nichts.*)


OLG Naumburg, Urteil vom 30.09.2011 - 12 U 12/11
1. Auch wenn eine ausdrückliche Aktivierung einer vergütungspflichtigen Bedarfsposition nicht festgestellt werden kann, kommt jedoch eine konkludente Anordnung durch schlüssiges Verhalten in Betracht. Die durch den zunächst vollmachtlos handelnden Architekten getroffene Anordnung kann durch schlüssiges Handeln des Auftraggebers nachträglich genehmigt werden.
2. Auch wenn der Auftragnehmer bereits eine Sicherheit durch Bankbürgschaft gestellt hat, steht es ihm jederzeit frei, die überlassene Bürgschaft durch eine andere Sicherheit zu ersetzen.

OLG Dresden, Urteil vom 20.07.2011 - 13 U 273/10
1. Eine Abnahme ist bei einem gekündigten Werkvertrag ausnahmsweise entbehrlich, wenn nicht mehr die Erfüllung des Vertrags, sondern Minderung oder Schadensersatz verlangt wird oder der Auftraggeber die Abnahme des Werks ernsthaft und endgültig abgelehnt hat. Außerdem kann sich der Auftraggeber nicht mehr darauf berufen, die Abnahme ursprünglich zu Recht verweigert zu haben, sobald die Ersatzvornahme erfolgreich durchgeführt wurde.
2. Lässt der Auftraggeber angebliche Mängel vor Abnahme im Wege der Ersatzvornahme ohne ausreichende Dokumentation beseitigen, trägt er die Beweislast für das Vorhandensein dieser Mängel, wenn er dem Auftragnehmer keine Gelegenheit gibt, eine Beweissicherung vorzunehmen.


OLG Stuttgart, Urteil vom 14.07.2011 - 10 U 59/10
1. Bei einer Klage auf Zahlung des Saldos aus einer Schlussrechnung nach VOB/B ist ein Grundurteil, ggf. in Verbindung mit einem Teilurteil, schon dann zulässig, wenn so viele Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind, dass feststeht, dass der Anspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit in irgend einer Höhe besteht. Dann muss nicht bezüglich jeder einzelnen Rechnungsposition der Anspruchsgrund vor Erlass eines Grundurteils festgestellt werden (Abweichung zu BGH Urteil vom 09.11.2006, Az. VII ZR 151/05, BauR 2007, 429) (Ziff. II 1.)*)
2. Eine Zahlungseinstellung und damit ein Kündigungsgrund nach § 8 Nr. 2 VOB/B liegt nicht vor, wenn die Generalunternehmerin keine Abschlagszahlung an sich verlangt, sondern den Bauherrn veranlasst, Abschlagszahlungen direkt an ihre Subunternehmer auszuzahlen, so dass mit der Zahlung gleichzeitig die Verbindlichkeit des Bauherrn gegenüber der Generalunternehmerin und deren Zahlungspflichten gegenüber den Subunternehmern erfüllt werden. (Ziff. II. 5a) aa)) *)
3. Wird im Kündigungsschreiben die Auftragsentziehung auf einen bestimmten Kündigungsgrund gestützt, sind nachgeschobene Kündigungsgründe erst dann zu berücksichtigen, wenn sie gegenüber dem Vertragspartner offengelegt sind und sich der Kündigende darauf berufen hat (§§ 8 Nr. 3 Abs. 1, Nr. 5 VOB/B; Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 25.3.1993, AZ: X ZR 17/92, NJW 1993, 1972 = BauR 1993, 469). (Ziff. II 5 b) und c))*)
4. Eine Werklohnforderung wird dann fällig, wenn die in der Frist von zwei Monaten nach Zugang der Schlussrechnung erhobene Rüge unberechtigt ist und ein anderer, berechtigter Fehler nicht rechtzeitig gerügt wurde, auch wenn die Schlussrechnung im Prozess unstreitig ursprünglich nicht prüffähig war (vgl. BGHZ 157, 118). (Ziff. II. 7. b))*)
5. Hat der Unternehmer irrtümlich in einer Position eine Überkalkulation vorgenommen, darf er den dadurch entstehenden zusätzlichen Gewinn bei der Abrechnung des gekündigten Detail-Pauschalvertrags nach §§ 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B, 649 S. 2 BGB gleichmäßig auf alle Leistungspositionen verteilen. (Ziff. II 6 a) bb))*)
6. Abschlagszahlungen dürfen nicht mit einzelnen Rechnungsposten der Schlussrechnung verrechnet werden, sondern nur mit der sich aus der Schlussrechnung er-gebenden Gesamtforderung. (Ziff. II. 8.)*)

OLG München, Urteil vom 30.06.2011 - 9 U 1977/10
Eine Formulierung in der Pfandfreistellungsverpflichtungserklärung, dass sich die Bank vorbehält, bei Nichtvollendung des Baus die vom Käufer geleisteten Zahlungen an den Käufer Zug um Zug gegen Löschung der Auflassungsvormerkung zurückzuzahlen, steht nicht im Einklang mit § 3 Abs. 1 MaBV. Nicht im Einklang mit § 3 Abs. 1 MaBV steht auch, dass in der Pfandfreistellungsverpflichtungserklärung eine Freistellung nur für den Fall übernommen wird, dass der Käufer die Nichtvollendung des Baus nicht zu vertreten hat.


OLG München, Urteil vom 09.06.2011 - 9 U 502/11
1. Der Vermögensschaden des Auftraggebers, der noch keine Mängelbeseitigung durchgeführt hat, bemisst sich zunächst nach den zur Nachbesserung erforderlichen Netto-Kosten ohne Berücksichtigung einer etwaigen, später zu zahlenden Umsatzsteuer.*)
2. Das der Schadensbemessung zu Grunde liegende Verbot der Überkompensation gilt als allgemeiner Rechtsgedanke des Schadensersatzrechts auch für den Rechtszustand vor dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes bzw. des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften.*)
3. Bei falscher Planungsvorgabe durch den Auftraggeber und unterlassenem Hinweis des Auftragnehmers nach § 4 Nr. 3 VOB/B sind die Nachbesserungskosten grundsätzlich zu teilen.*)
4. Sind beide Parteien in gleichem Maße fachkundig spricht dies dafür, den Verschuldensanteil jeweils mit 50% zu bemessen.*)

OLG München, Urteil vom 15.03.2011 - 9 U 4665/10
1. Bei der Ermittlung des im Einzelfall geschuldeten Bausolls ist eine Gesamtschau aller auslegungsrelevanten Umstände vorzunehmen. Dazu zählen auch die Angaben in dem übergebenen Verkaufsprospekt.
2. Der Erwerber eines exklusiven Einfamilienhauses, dessen "großzügiger Privatgarten" im Verkaufsprospekt hervorgehoben wird, kann erwarten, dass die Gartenfläche über einen direkten und ausreichend breiten Zugang verfügt und nicht umständlich nur über das Wohnzimmer und die Terrassentüre oder über die Garage erreicht werden kann.

1 Materialientext gefunden |
Schreiben privater Verbände
Stellungnahme BSB: "Überprüfung des Bauvertragsrechts"Stellungnahme BSB: Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Überprüfung des Bauvertragsrechts" - Beantwortung des Fragebogens für die Praxisbeteiligung
(vom 14.04.2005)

1 Interview gefunden |
Herr Dr.-Ing. Mike Gralla berichtete bereits im Jahr 2000 in dieser Zeitschrift über das Thema "Neue Wettbewerbsformen in der deutschen Bauwirtschaft". Schwerpunkt war die Analyse innovativer Wettbewerbs- und Vertragsformen. Seit 1999 beschäftigt sich Dr. Gralla mit der praxisgerechten Implementierung von partnerschaftlichen Modellen bei HOCHTIEF.

30 Blog-Einträge gefunden |
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Worum geht es?
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"Die Kosten eines Privatgutachtens, die der Auftragnehmer zur Ermittlung der Vergütung nach § 2 Abs. 5 VOB/B aufwendet, sind vom Auftraggeber nicht nach dieser Bestimmung als Teil der Mehrkosten zu erstatten."Wenn ein Auftraggeber darauf seine ablehnende Haltung stützt, wird nicht berücksichtigt, dass der Auftragnehmer mit Teilen seiner Arbeit am Nachtrag Aufgaben des Auftraggebers mit erledigt hat.
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24 Leseranmerkungen gefunden |
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Urteil OLG Dresden vom 08.01.2010 -1 U 1371/09 Leseranmerkung von Thomas Karczewski zu
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"Ein Blinder erhält eine Brille und kann jetzt 'wahrscheinlich' sehen!" Leseranmerkung von Kamphausen zu
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Kritik von Bach ist berechtigt Stellungnahme des Autors (RA Walther Leitzke) zu
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Missverständlicher Leitsatz Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
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Urteil wenigstens missverständlich Leseranmerkung von Dr. Drittler zu
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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
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§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen) |
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G. Im Nachgang: Grundsätze der Vertragsauslegung |
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IV. Auslegung von Risikoübernahmen im Bauvertrag |
9 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
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§ 1 VOB/B Art und Umfang der Leistung (Bolz) |
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B. § 1 Abs. 1 VOB/B: Bestimmung der auszuführenden Leistung |
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I. Leistungsbegriff |
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§ 4 VOB/B Ausführung (Karczewski) |
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B. § 4 Abs. 1 VOB/B: Mitwirkung, Überwachung, Anordnung und Bedenken |
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II. § 4 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B: Überwachung |
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2. Inhalt der Regelung |
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III. § 4 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B: Anordnungsbefugnis |
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2. Inhalt der Regelung |
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b) Einschränkung der Anordnungsbefugnis |
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IV. § 4 Abs. 1 Nr. 4 VOB/B: Bedenken gegen Ausführungsanordnungen |
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2. Inhalt der Regelung |
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F. § 4 Abs. 5 VOB/B: Schutzaufgaben des Auftragnehmers |
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II. Inhalt der Regelung |
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4. Besondere Schutzaufgaben |
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§ 8 VOB/B Kündigung durch den Auftraggeber (Jahn) |
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F. § 8 Abs. 3 Nr. 2 - Kündigungsfolgen |
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II. § 8 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 - Anspruch des Auftraggebers auf Erstattung der Mehrkosten aufgrund Ausführung durch Dritte (Selbstvornahme) |
30 Abschnitte im "Sonntag/Rütten, Privates Baurecht" gefunden |
I. Unterscheidung Bausoll - Bauist ( Rn. 146-150)
13. Muster: § 11 Pauschalpreis ( Rn. 193-195)
13. Muster: § 11 Pauschalpreis ( Rn. 317-319)
14. Muster: § 12 Pauschalvergütung ( Rn. 445-447)
6. Muster: § 4 Leistungen der Auftragnehmerin: Planung ( Rn. 47-49)
6. Muster: § 4 Leistungen der Auftragnehmerin: Planung ( Rn. 166-168)
6. Muster: § 4 Leistungen der Auftragnehmerin: Planung ( Rn. 290-292)
6. Mögliche Einwendungen des Auftraggebers ( Rn. 73)
116 Abschnitte im "Kapellmann/Messerschmidt, VOB-Kommentar, Teil A/B" gefunden |
VI. Vor § 2 Abs. 5, Abs. 6, Abs. 7 Nr. 2, Abs. 8 Nr. 2, Nr. 3 VOB/B (VOB/B § 2 Rn. 345-350)
a) Systematik, Rolle des Sachverständigen (VOB/B § 2 Rn. 144-148)
d) Rechtsfolge (VOB/B § 2 Rn. 195-200)
dd) Vorweg genommene Anordnung aus Notwendigkeit (VOB/B § 2 Rn. 378)
(3) Verweis auf nur einsehbare Unterlagen (VOB/B § 2 Rn. 111-113)
ff) Rechtsfolgen (VOB/B § 2 Rn. 92)
(5) Abschnitt 4, Konsoltraggerüste (VOB/B § 2 Rn. 131-139)
b) Anordnung irrelevant innerhalb des Bausolls; irrtümliche Anordnung (VOB/B § 2 Rn. 368-369)
ee) Gewerbliche Verkehrssitte, typisches Verständnis (VOB/B § 2 Rn. 141-143)
aa) Bestimmbarkeit der Leistung, Bestimmung nach Vertragsschluss (VOB/B § 2 Rn. 45-47)
20 Abschnitte im "Cramer/Kandel/Preussner, Beck'scher Online-Kommentar VOB/B" gefunden |
1. Abweichung Erfolgssoll zu Bausoll (VOB/B § 2 Abs. 1 Rn. 10-12)
I. Pauschalpreisvertrag (VOB/B § 2 Abs. 2 Rn. 43)
3. Anspruchsausschlüsse (VOB/B § 2 Abs. 8 Rn. 46)
II. Einheits- und Pauschalpreisvertrag (VOB/B § 2 Abs. 1 Rn. 1)
III. Erheblichkeit der Abweichung (VOB/B § 2 Abs. 8 Rn. 16)
C. Vergütungsanspruch des Auftragnehmers (VOB/B § 2 Abs. 8 Rn. 17)
3. Abweichungen beim Verfahrenssoll (VOB/B § 2 Abs. 1 Rn. 17-23)
2. Gegenstand der Zusatzleistung (VOB/B § 2 Abs. 6 Rn. 1)
27 Abschnitte im "AGB-Klauseln in Bauverträgen, AGB-Klauseln in Bauverträgen" gefunden |
D. Ausgangslage und Interessen der Vertragsparteien ( Rn. 28-29)
V. Risikoübernahmeklauseln ( Rn. 91)
3. AGB des Auftragnehmers ( Rn. 61)
B. Gesetzliches Leitbild / Regelungen der VOB/B ( Rn. 8-17)
3. Einbeziehung behördlicher Genehmigungen ( Rn. 43-44)
1. Schlüsselfertigklauseln/Totale Komplettheitsklauseln ( Rn. 37-41)
112 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden |
B. Das Konfliktpotenzial der VOB Teile A und B ( Rn. 6-8)
4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen ( Rn. 173-VOB/C DIN 18322 173)
4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen ( Rn. 173-DIN 18322 DIN 18322 173)
4 Nebenleistungen und Besondere Leistungen ( Rn. 77-VOB/C DIN 18332 82)
4 Nebenleistungen und Besondere Leistungen ( Rn. 77-DIN 18332 DIN 18332 82)
2. VOB/C und Vertrags-/Bausoll ( Rn. 41-41a)
3 Ausführung ( Rn. 42-VOB/C DIN 18311 47)
3 Ausführung ( Rn. 42-DIN 18311 DIN 18311 47)
4 Nebenleistungen und Besondere Leistungen ( Rn. 76-DIN 18333 DIN 18333 93)
4 Nebenleistungen und Besondere Leistungen ( Rn. 76-VOB/C DIN 18333 93)
21 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |
m) Nebenleistungen/Besondere Leistungen nach DIN 18299 Abschnitt 4.1 und 4.2. ( Rn. 123-124)
a) Die Störung ist vom Auftragnehmer zu vertreten. (VOB/B § 6 Abs. 3 Rn. 10-11)
d) Zur Abgrenzung Nebenleistung/Besondere Leistung. (VOB/B § 2 Abs. 1 Rn. 21)
D. Befugnisse des Auftraggebers (VOB/B § 6 Abs. 3 Rn. 36-40)
g) Verwirklichung von Bodenrisiken. (VOB/B § 6 Abs. 2 Rn. 29-30)
§ 13 Abs. 3 [Mängelansprüche bei vom Auftraggeber verursachten Mängeln]
II. Risikoverteilung, Planungsverantwortung und Äquivalenzverhältnis (VOB/B § 1 Abs. 4 Rn. 52-56)
12 Abschnitte im "Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden |
I. Pflicht zur Umstellung des Bauablaufes (VOB/B § 6 Rn. 65-67)
14 Abschnitte im "Roquette/Schweiger, Vertragsbuch Privates Baurecht" gefunden |
3. Hohe Anforderungen an die Beschreibung der geschuldeten Leistungen ( Rn. 6-14)
IV. Projektsteuerungsvertrag ( Rn. 1-103)
II. Standard-VOB-Bauvertrag (Einzelvergabe) ( Rn. 1-390)
IV. Generalübernehmervertrag ( Rn. 1-107)
III. Generalunternehmervertrag ( Rn. 1-241)
7 Abschnitte im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden |