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Ihre Suche nach Volltext: XI ZR 231/89 ergab 2 Treffer in 5 Bereichen.
b. Funktion des Disagios Ä mangels anderweitiger Vereinbarung Ä regelmäßig als laufzeitabhängiger Ausgleich für einen relativ niedrigen Zinssatz;
c. dementsprechend im Falle vorzeitiger Vertragsbeendigung Anspruch des Darlehensnehmers aufÄ anteilige Ä Erstattung des Disagios;
d. Unwirksamkeit einer Bank-Formularklausel, wonach ein solcher Erstattungsanspruch generell ausgeschlossen ist (Verstoß gegen § 9 Abs. 1 AGBG).
* * *
Amtlicher Leitsatz:
Bei vorzeitiger Beendigung eines Darlehensvertrages, insbesondere aufgrund einer Kündigung nach § 247 BGB a.F., kann der Darlehensnehmer im Regelfall anteilige Erstattung eines vereinbarten Disagios verlangen, auch wenn der Darlehensvertrag keine ausdrückliche Regelung enthält.