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IMR 05/2020 - Vorwort

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es ist Karfreitag, ich bin in der vierten Woche im selbst verordneten Homeoffice. Infolge Corona ist nichts mehr, wie es war. Glücklich und dankbar bin ich zwischenzeitlich über beA und über die digitale Akte, ohne die mir das Arbeiten von zu Hause aus sehr schwerfiele. Noch vor drei Monaten hätte ich nicht gedacht, dass ich das niederschreibe. Das Erfordernis, ohne Papierakte zu arbeiten, hat mich hier extrem vorangebracht, ein kleiner Vorteil in der Krise.

Ich hoffe sehr, dass, wenn Sie dieses Editorial lesen, die Ausgangsbeschränkungen weiter gefruchtet haben und wieder ein Stück mehre Normalität in unser aller Leben und in das Wirtschaftsleben eingetreten ist.

Der für März 2020 terminierte Deutsche Mietgerichtstag wurde wegen er Corona-Krise auf den 11./12. September verlegt. Die 39. Mietrechtstage des eid in Berchtesgaden fanden ebenfalls coronabedingt nicht statt. Das Schicksal der künftigen mietrechtlichen und wohnungseigentumsrechtlichen Veranstaltungen in diesem Jahr ist noch ungewiss. Gerade jetzt aber ist der fachliche Austausch extrem wichtig, denn Vermieter, Mieter, Wohnungseigentümer und Verwalter, alle sind in irgendeiner Form von der Pandemie betroffen. Die anwaltliche Beratung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist aktuell sehr gefragt.

Das ist auch der Grund, weshalb wir in dieser Ausgabe der IMR zunächst die Themen behandeln und bearbeiten, die den Mietrechtler und WEG-Rechtler momentan massiv beschäftigen und voraussichtlich noch lange beschäftigen werden. Erläutert werden in einzelnen Beiträgen die mit der COVID-19-Pandemie im Zusammenhang stehenden Probleme: Kündigungsausschluss für pandemiebedingte Zahlungsausfälle des Mieters, Mietminderung, Anpassung des Vertragsverhältnisses wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage, Regelung nach den Grundsätzen der Unmöglichkeit, Verwalterbestellung, Wohnungseigentümerversammlungen, Besichtigungs- und Betretungsrechte von Maklern und Handwerkern, Instandhaltung und Instandsetzung im gemeinschaftlichen Eigentum und Sondereigentum, Wirtschaftsplan, Zahlungspflichten der Wohnungs- und Teileigentümer, Zwangsverwaltung, Räumungsvollstreckung. Daneben wird, wie gewohnt, auch die aktuelle Rechtsprechung aufgearbeitet.

Trotz allen möglichen persönlichen Einbußen und Schwierigkeiten, mit denen wir in diesen Tagen konfrontiert werden, wünsche ich Ihnen von Herzen, dass Sie, Ihre Mitarbeiter und Ihre Lieben die Krise gut überstehen und gesund bleiben. Ich freu mich sehr, wenn wir uns möglichst bald und in gewohnter Umgebung wieder persönlich austauschen können.

Bis dahin sende ich Ihnen ganz herzliche und kollegiale Grüße aus München

Henrike Butenberg
Mitglied des IMR-Beirates

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