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Sachgebiet: Urheber- und Immaterialgüterrecht

734 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2010

IBRRS 2010, 1981
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
Markenrecht - Selbständig kennzeichnende Funktion eines Zeichens

BGH, Urteil vom 02.12.2009 - I ZR 44/07

1. Eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne kann vorliegen, wenn ein mit einer älteren Marke übereinstimmender Bestandteil identisch oder ähnlich in ein zusammengesetztes Zeichen aufgenommen wird, in dem er neben einem Serienzeichen eine selbstständig kennzeichnende Stellung behält.*)

2. Einem Bestandteil eines zur Kennzeichnung einer Zeitschrift verwendeten Zeichens kommt eine solche selbstständig kennzeichnende Stellung nicht zu, wenn ihm - wie dem Bestandteil "automobil" - von Haus aus jegliche Unterscheidungskraft und somit auch die Eignung fehlt, als ein auf die Herkunft der so bezeichneten Zeitschriften aus einem bestimmten Unternehmen hinweisender Stammbestandteil einer Zeichenserie für die Titel einer Reihe von Automobilzeitschriften verwendet zu werden, und der Zeichenbestandteil auch nicht aufgrund seiner tatsächlichen Verwendung vom Verkehr als ein solcher Stammbestandteil einer bereits existierenden Zeichenserie verstanden wird.*)

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IBRRS 2010, 1972
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
Patentrecht - Fehler in der Übersetzung eines europäischen Patents

BGH, Urteil vom 18.03.2010 - Xa ZR 74/09

Hat der Patentinhaber fristgerecht eine Übersetzung des nicht in deutscher Sprache veröffentlichten europäischen Patents eingereicht, findet Art. II § 3 Abs. 2 IntPatÜbkG keine Anwendung und bleibt es auch dann beim Eintritt der gesetzlichen Wirkungen des Patents für die Bundesrepublik Deutschland, wenn die Übersetzung Auslassungen aufweist. Solche Auslassungen sind grundsätzlich als Fehler der Übersetzung anzusehen, deren Rechtsfolgen sich nach Art. II § 3 Abs. 4 und 5 IntPatÜbkG bestimmen.*)

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IBRRS 2010, 1900
ProzessualesProzessuales
Patentrecht - Patentnichtigkeitsverfahren erfordert klare Anspruchsfassung

BGH, Urteil vom 18.03.2010 - Xa ZR 54/06

Ein europäisches Patent kann im Nichtigkeitsverfahren nicht mit Patentansprüchen beschränkt verteidigt werden, die dem Erfordernis einer deutlichen (klaren) und knappen Anspruchsfassung nicht genügen.*)

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IBRRS 2010, 1897
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht - Abgrenzung zwischen Fachgebieten Internet und Telefonie

BGH, Urteil vom 15.04.2010 - Xa ZR 69/06

Bestand zwischen zwei Teilbereichen eines Fachgebietes (hier: Datenübertragung in öffentlichen Fernmeldenetzen und Datenübertragung mittels Internetund LAN-Technologie) traditionell eine gedankliche Kluft, kann für den Fachmann dennoch Veranlassung bestehen, zur Lösung eines technischen Problems Vorschläge aus beiden Bereichen heranzuziehen, wenn sich am Prioritätstag bereits Anwendungen und Verfahren herausgebildet haben, die die Grenze zwischen den beiden Bereichen überschreiten (hier: Internet-Telefonie), und wenn sich das technische Problem in beiden Bereichen in ähnlicher Weise stellt.*)

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IBRRS 2010, 1882
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Teilabriss des Stuttgarter HBf zulässig

LG Stuttgart, Urteil vom 20.05.2010 - 17 O 42/10

1. Für den Urheberrechtsschutz eines Bauwerks kommt es auf den ästhetischen Eindruck, den das Werk nach dem Durchschnittsurteil des für Kunst empfänglichen und mit Kunstdingen einigermaßen vertrauten Menschen vermittelt, an (hier für den Stuttgarter Hauptbahnhof bejaht).

2. Urheberrechtliche Unterlassungsansprüche des Architekten bzw. seiner Erben sind nicht schon wegen der rechtlichen Wirkungen eines unanfechtbaren Planfeststellungsbeschlusses ausgeschlossen.

3. Zur Verwirkung urheberrechtlicher Unterlassungsansprüche (hier verneint).

4. Das dem Architekten zustehende Recht, ein Änderungsverbot auszusprechen, besteht nicht vorbehaltlos. Gerade bei Bauwerken wird das urheberpersönlichkeitsrechtliche Erhaltungsinteresse durch die Sachherrschaft des Eigentümers begrenzt. Maßgebliche Faktoren sind die Schöpfungshöhe des Bauwerks und die Schwere der beabsichtigten Veränderungen einerseits und das Interesse des Eigentümers an einer Modernisierung des Gebäudes und an einer zweckmäßigen Nutzung des Grundstücks andererseits, aber auch der Zeitablauf (hier: 54 Jahre nach Tod des Urhebers) und ein durch öffentlich-rechtliche Planungen bestehendes Allgemeininteresse (hier: Änderungsverbot durch Treu und Glauben gem. § 39 Abs. 2 UrhG ausgeschlossen).




IBRRS 2010, 1818
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Patentgerichte müssen Präzedenzfälle EPÜ-weit beachten

BGH, Beschluss vom 15.04.2010 - Xa ZB 10/09

1. Die deutschen Gerichte haben Entscheidungen, die durch die Instanzen des Europäischen Patentamts oder durch Gerichte anderer Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens ergangen sind und eine im Wesentlichen gleiche Fragestellung betreffen, zu beachten und sich gegebenenfalls mit den Gründen auseinanderzusetzen, die bei der vorangegangenen Entscheidung zu einem abweichenden Ergebnis geführt haben. Dies gilt auch, soweit es um Rechtsfragen geht, beispielsweise um die Frage, ob der Stand der Technik den Gegenstand eines Schutzrechts nahegelegt hat.*)

2. Nicht jede Verletzung dieser Pflicht verletzt den Anspruch der betroffenen Partei auf rechtliches Gehör.*)

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IBRRS 2010, 1126
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht

BGH, Beschluss vom 16.03.2010 - X ZR 169/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1035
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht

BGH, Urteil vom 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

1. Die Ermittlung des einem Patent zugrunde liegenden technischen Problems ist Teil der Auslegung des Patentanspruchs. Das technische Problem ist aus dem zu entwickeln, was die Erfindung tatsächlich leistet.*)

2. In der Beschreibung des Patents enthaltene Angaben zur "Aufgabe" der Erfindung können einen Hinweis auf das richtige Verständnis des Patentanspruchs enthalten. Auch für solche Angaben gilt jedoch - wie für den gesamten übrigen Inhalt der Patentschrift - der Vorrang des Patentanspruchs.*)

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IBRRS 2010, 1002
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht

BGH, Urteil vom 04.02.2010 - Xa ZR 4/07

Hat der berufungsführende Nichtigkeitskläger in erster Instanz mehrere Nichtigkeitsgründe erfolglos geltend gemacht, seine Berufung aber nur hinsichtlich eines der Nichtigkeitsgründe begründet, ist die Berufung im Umfang der anderen Nichtigkeitsgründe unzulässig.*)

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IBRRS 2010, 0959
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Urheberrechtsschutz der Architektenzeichnungen

AG Potsdam, Urteil vom 10.07.2008 - 21 C 153/08

1. Architektenzeichnungen sind als technische Zeichnung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 UrhG urheberrechtlich geschützt.

2. Die Veröffentlichung der Architektenzeichnung ohne Einwilligung des Architekten auf einer fremden Homepage verstößt gegen das Urheberrecht des Architekten.

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IBRRS 2010, 0925
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Urheberrechtsschutz der Architektenzeichnungen

LG Potsdam, Urteil vom 04.01.2010 - 2 O 148/09

1. Architektenzeichnungen sind als technische Zeichnung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 UrhG urheberrechtlich geschützt.

2. Die Veröffentlichung der Architektenzeichnung ohne Einwilligung des Architekten auf einer fremden Homepage verstößt gegen das Urheberrecht des Architekten.

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IBRRS 2010, 0910
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht

BGH, Urteil vom 25.02.2010 - Xa ZR 100/05

1. Eine ausführbare Offenbarung der Erfindung kann zu verneinen sein, wenn der geschützte Gegenstand im Patentanspruch durch offene Bereichsangaben für physikalische Eigenschaften über die dem Fachmann in der Gesamtheit der Unterlagen an die Hand gegebene Lösung hinaus so weit verallgemeinert wird, dass der Patentschutz über den Beitrag der Erfindung zum Stand der Technik hinausgeht.*)

2. Ist ein Verfahren offenbart, durch das ein Stoff oder ein sonstiges Erzeugnis erhalten werden kann, deren physikalische Eigenschaften in den offenen Bereich fallen, kann das ausführbar offenbarte erfindungsgemäße Erzeugnis dadurch charakterisiert werden, dass es durch das angegebene Verfahren erhältlich ist.*)

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IBRRS 2010, 0818
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht

BGH, Urteil vom 26.01.2010 - X ZR 25/06

Die Angabe "weitgehend geschlossen" in einem Patentanspruch kann dahin auszulegen sein, dass ein vollständiger Verschluss nicht erfasst ist (hier in einem Fall ausgesprochen, in dem für den Stand der Technik ein solcher Verschluss kennzeichnend war).*)

Nach einer Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung über eine Patentnichtigkeitsklage braucht ein zweites Sachverständigengutachten nicht allein deshalb erhoben zu werden, weil das schriftliche Gutachten des angehörten Sachverständigen patentrechtliche Vorgaben noch nicht hinreichend berücksichtigt hatte.*)

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IBRRS 2010, 0780
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht

BGH, Urteil vom 28.01.2010 - Xa ZR 30/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0729
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht

BGH, Urteil vom 22.12.2009 - X ZR 28/06

Eine Passage in der Beschreibung, die nicht Inhalt der ursprünglichen Unterlagen gewesen ist, kann nur dann den Nichtigkeitsgrund der unzulässigen Erweiterung begründen, wenn deren Berücksichtigung bei der Auslegung des Patentanspruchs des erteilten Patents zu einem veränderten Verständnis der darin verwendeten Begriffe oder des geschützten Gegenstands führt.*)

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IBRRS 2010, 0714
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht

BGH, Urteil vom 22.12.2009 - X ZR 27/06

Eine unzulässige Erweiterung liegt vor, wenn der Gegenstand des Patents sich für den Fachmann erst aufgrund eigener, von seinem Fachwissen getragener Überlegungen ergab, nachdem er die ursprünglichen Unterlagen zur Kenntnis genommen hatte.*)

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IBRRS 2010, 0610
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht

BGH, Urteil vom 17.12.2009 - Xa ZR 34/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0578
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht

BGH, Urteil vom 21.01.2010 - Xa ZR 20/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0577
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht - Auffinden einer neuen Lehre = erfinderische Tätigkeit?

BGH, Urteil vom 08.12.2009 - X ZR 65/05

Das Auffinden einer neuen Lehre zum technischen Handeln kann nicht schon dann als nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend bewertet werden, wenn lediglich keine Hinderungsgründe zutage treten, von im Stand der Technik Bekanntem zum Gegenstand dieser Lehre zu gelangen, sondern diese Wertung setzt voraus, dass das Bekannte dem Fachmann Anlass oder Anregung gab, zu der vorgeschlagenen Lehre zu gelangen.*)

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IBRRS 2010, 0491
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht - Verletzungsprozess

BGH, Urteil vom 22.12.2009 - X ZR 56/08

1. Fehlt im Verletzungsprozess Parteivortrag zu unmittelbaren Tatumständen, die Anhaltspunkte beispielsweise dafür zu geben vermögen, welche technischen Zusammenhänge für das Verständnis der unter Schutz gestellten Lehre bedeutsam sein könnten, wer als Durchschnittsfachmann in Betracht zu ziehen sein und welche Ausbildung seine Sicht bestimmen könnte (z.B. zum technischen Gebiet, auf dem die Erfindung liegt, zu den auf diesem Gebiet tätigen Unternehmen, der Ausbildung von deren Mitarbeitern bzw. zum Vorhandensein eigener Entwicklungsabteilungen), hat das Gericht darauf hinzuwirken, dass die Parteien sich dazu vollständig erklären.*)

2. Selbst wenn solche dem unmittelbaren Beweis zugängliche Tatsachen zwischen den Parteien unstreitig sind, kann die Einholung eines Sachverständigengutachtens geboten sein, wenn die Kenntnis dieser Tatsachen allein je nach Fall nicht ausreicht, um auf die ihrerseits dem unmittelbaren Beweise nicht zugängliche Sicht des Fachmanns zu schließen oder die technischen Zusammenhänge zuverlässig zu bewerten. Das Verletzungsgericht prüft in jedem Einzelfall eigenverantwortlich, ob es aus diesem Grund einen Sachverständigen hinzuzieht.*)

3. Der Entschluss des Verletzungsgerichts, die Patentansprüche auszulegen, ohne im Hinblick auf für die Auslegung maßgebliche, dem unmittelbaren Beweis nicht zugängliche Gesichtspunkte einen Sachverständigen hinzuziehen, unterliegt der uneingeschränkten Rechtmäßigkeitskontrolle durch das Revisionsgericht.*)

4. Wird die Verurteilung wegen Verletzung des Klagepatents in von dessen Wortsinn abweichender Form erstrebt, muss sich aus dem Klageantrag ergeben, in welchen tatsächlichen Gestaltungen sich die Abweichung von den Vorgaben des Patentanspruchs verkörpert.*)

5. Ergibt sich aus dem klägerischen Sachvortrag, dass (auch) eine Verletzung des Klagepatents in vom Wortsinn abweichender Form geltend gemacht werden soll, ohne dass dies in den Anträgen einen Niederschlag gefunden hat, hat das Tatsachengericht dies im Rahmen der ihm obliegenden Verpflichtung, auf die Stellung sachdienlicher Anträge hinzuwirken, zu erörtern.*)

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IBRRS 2010, 0488
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht

BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - I ZB 97/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0487
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht

BGH, Urteil vom 12.01.2010 - X ZR 139/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0485
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht

BGH, Beschluss vom 16.11.2009 - X ZB 37/08

1. Ist über den Vorwurf der Patentverletzung im selbständigen Beweisverfahren ein Sachverständigengutachten erstellt worden, können möglicherweise berührte Geheimhaltungsinteressen des vermeintlichen Verletzers in aller Regel in der Weise gewahrt werden, dass der Schutzrechtsinhaber die Einsicht in das Gutachten (zunächst) auf namentlich benannte rechts- bzw. patentanwaltliche Vertreter beschränkt und diese insoweit umfassend zur Verschwiegenheit verpflichtet werden.*)

2. Zur Einsicht durch den Schutzrechtsinhaber persönlich darf ein solches Gutachten nicht freigegeben werden, bevor der vermeintliche Schutzrechtsverletzer Gelegenheit hatte, seine Geheimhaltungsinteressen geltend zu machen. Er hat insoweit im Einzelnen darzulegen, welche Informationen im Gutachten Geheimhaltungswürdiges, namentlich Geschäftsgeheimnisse, offenbaren und welche Nachteile ihm aus der Offenbarung drohen.*)

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IBRRS 2010, 0480
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht

BGH, Urteil vom 14.01.2010 - Xa ZR 66/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0469
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht

BGH, Urteil vom 22.12.2009 - X ZR 55/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0369
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht

BGH, Urteil vom 17.11.2009 - X ZR 137/07

Dem Arbeitnehmererfinder stehen zur Vorbereitung seines Vergütungsanspruchs im Klagewege durchsetzbare Ansprüche auf Auskunft und Rechnungslegung über den mit dem Gegenstand der Erfindung gemachten Gewinn regelmäßig nicht zu (insoweit Aufgabe von BGHZ 137, 162 - Copolyester II, Leitsatz c; Sen.Urt. v. 13.11.1997 - X ZR 6/96, GRUR 1998, 684, 688 - Spulkopf; v. 16.4.2002 - X ZR 127/99, GRUR 2002, 801, 803 - abgestuftes Getriebe).*)

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IBRRS 2010, 0354
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht

BGH, Urteil vom 19.11.2009 - Xa ZR 170/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0335
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht

BGH, Urteil vom 17.11.2009 - X ZR 60/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0322
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht

BGH, Beschluss vom 16.07.2009 - I ZB 53/07

1. Die Grundsätze des § 322 ZPO sind auf bestandskräftige Entscheidungen des Deutschen Patent- und Markenamts im Löschungsverfahren übertragbar.*)

2. Hat der Beschwerdeführer im markenrechtlichen Beschwerdeverfahren gemäß § 66 MarkenG die Beschwerdegebühr nicht gezahlt, tritt die daran anknüpfende Rechtsfolge des § 6 Abs. 2 PatKostG kraft Gesetzes ein. Die in § 23 Abs. 1 Nr. 4 RPflG vorgesehene Entscheidung des Rechtspflegers, dass die Beschwerde als nicht erhoben gilt, hat nur deklaratorische Bedeutung.*)

3. Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Zeichen (hier: der Legostein) ausschließlich aus einer Form besteht, die zur Erreichung einer technischen Wirkung i.S. von § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG erforderlich ist, sind diejenigen Merkmale außer Betracht zu lassen, die die Grundform der Warengattung ausmachen. Dienen die verbleibenden Merkmale ausschließlich der Herbeiführung einer technischen Wirkung (hier: Verbindung der Spielbausteine), ist die Warenform nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG vom Markenschutz auch dann ausgenommen, wenn die technische Lösung (hier: Klemmwirkung durch Kupplungselemente in Form von Noppen) durch unterschiedlich ausgestaltete Merkmale (hier: unterschiedlich geformte Noppen) erreicht werden kann.*)

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IBRRS 2010, 0320
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht

BGH, Beschluss vom 16.07.2009 - I ZB 54/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0319
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht

BGH, Beschluss vom 09.07.2009 - I ZB 88/07

1. Der Ausschlussgrund des § 3 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG steht dem Markenschutz einer ästhetisch wertvollen Formgebung nur dann entgegen, wenn der Verkehr allein in dem ästhetischen Gehalt der Form den wesentlichen Wert der Ware sieht.*)

2. Wird eine Formmarke nie isoliert, sondern nur zusammen mit weiteren Kennzeichen benutzt, sind die Angaben zur Marktposition, zu Umsätzen und Werbeankündigungen auf die Zeichenkombination bezogen und deshalb für die Durchsetzung der reinen Formmarke i.S. von § 8 Abs. 3 MarkenG im Regelfall nicht genügend aussagekräftig.*)

3. An den Durchsetzungsgrad einer Formmarke i.S. des § 8 Abs. 3 MarkenG, die eine von den typischen Merkmalen der Produkte dieser Warengattung abweichende Gestaltung aufweist, sind keine besonders hohen Anforderungen zu stellen.*)

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IBRRS 2010, 0307
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht - Lizenzsatz bei Verletzung eines Kennzeichenrechts

BGH, Urteil vom 29.07.2009 - I ZR 169/07

1. In die Beurteilung, welcher Lizenzsatz einer Umsatzlizenz bei der Verletzung eines Kennzeichenrechts angemessen ist, ist die in der Branche übliche Umsatzrendite regelmäßig einzubeziehen.*)

2. Kann ein wegen einer Kennzeichenverletzung zur Auskunft Verpflichteter nicht zweifelsfrei beurteilen, ob das Kennzeichenrecht des Gläubigers durch bestimmte Geschäfte verletzt worden ist, und führt er die Geschäfte deshalb im Rahmen der Auskunft auf, handelt er nicht widersprüchlich, wenn er im nachfolgenden Betragsverfahren den Standpunkt einnimmt, diese Geschäftsvorfälle seien in die Bemessung des Schadensersatzes nicht einzubeziehen.*)

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Online seit 2009

IBRRS 2009, 3888
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Urheberrrecht - Angemessene Vergütung nach Beteiligungsgrundsatz zu ermittlen!

BGH, Urteil vom 07.10.2009 - I ZR 39/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3869
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht - Zulässige Zuziehung von Experten seitens des Fachmannes

BGH, Urteil vom 29.09.2009 - X ZR 169/07

1. Die Zuziehung von Experten oder sonst besser qualifizierten Fachleuten oder die Einholung von entsprechenden Erkundigungen kann vom zuständigen Fachmann erwartet werden, wenn das zu lösende Problem sich in einem sachlich naheliegenden Fachgebiet in ähnlicher Weise stellt bzw. wenn er aufgrund seiner eigenen Sachkunde erkennen kann, dass er eine Lösung auf einem anderen Gebiet finden kann (Bestätigung von Sen.Urt. v. 26.10.1982 - X ZR 12/81, GRUR 1983, 64, 66 f. - Liegemöbel und v. 11.3.1986 - X ZR 17/83, GRUR 1986, 798 - Abfördereinrichtung für Schüttgut).*)

2. Setzt die Frage, ob gegebenenfalls der Rat eines höher qualifizierten Fachmanns hilfreich sein könnte, voraus, dass der Fachmann bereits eine ihm durch den Stand der Technik nicht nahegelegte Lösung zumindest in Grundprinzipien erdacht hat, kann die erfinderische Tätigkeit nicht mit der Begründung verneint werden, die Lösung wäre dem Spezialisten nahegelegt gewesen.*)

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IBRRS 2009, 3790
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht

BGH, Beschluss vom 28.07.2009 - X ZB 41/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3779
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Urheberrecht

BGH, Urteil vom 07.10.2009 - I ZR 230/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3758
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Urheberrecht - Zusätzliches Vergütungsverlangen des Übersetzers

BGH, Urteil vom 07.10.2009 - I ZR 38/07

1. Der Übersetzer eines literarischen Werkes, dem für die zeitlich unbeschränkte und inhaltlich umfassende Einräumung sämtlicher Nutzungsrechte an seiner Übersetzung lediglich ein für sich genommen übliches und angemessenes Seitenhonorar als Garantiehonorar zugesagt ist, kann gemäß § 32 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 UrhG ab dem 5.000. verkauften, bezahlten und nicht remittierten Exemplar des übersetzten Werkes eine zusätzliche Vergütung beanspruchen, die bei gebundenen Büchern 0,8% und bei Taschenbüchern 0,4% des Nettoladenverkaufspreises beträgt. Besondere Umstände können es als angemessen erscheinen lassen, diese Vergütungssätze zu erhöhen oder zu senken.*)

2. Darüber hinaus kann ein solcher Übersetzer gemäß § 32 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 UrhG grundsätzlich die Hälfte des Nettoerlöses beanspruchen, den der Verlag dadurch erzielt, dass er Dritten das Recht zur Nutzung des übersetzten Werkes einräumt. Dabei ist unter Nettoerlös der Betrag zu verstehen, der nach Abzug der Vergütungen weiterer Rechtsinhaber verbleibt und auf die Verwertung der Übersetzung entfällt.*)

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IBRRS 2009, 3685
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht

BGH, Urteil vom 08.09.2009 - X ZR 15/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3683
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht

BGH, Beschluss vom 29.09.2009 - X ZB 19/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3591
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht - Markenverletzung durch Trefferliste einer Suchmaschine

BGH, Urteil vom 07.10.2009 - I ZR 109/06

1. Erscheint bei der Eingabe eines Suchbegriffs in der Trefferliste einer Suchmaschine ein Text, dem der Verkehr eine markenmäßige Benutzung des für einen Dritten als Marke geschützten Begriffs entnimmt, so genügt der Markeninhaber mit dem Vortrag dieses Geschehens im Regelfall seiner Darlegungslast für eine markenmäßige Benutzung seines Zeichens durch den Inhaber der unterhalb des Textes angegebenen, über einen elektronischen Verweis (Link) zu erreichenden Internetadresse. Macht dieser geltend, er benutze den betreffenden Begriff auf seiner Internetseite nur in einer beschreibenden Bedeutung, trägt er hinsichtlich der dafür maßgeblichen konkreten Umstände die sekundäre Darlegungslast.*)

2. Unterhält ein Unternehmen ein Werbepartnerprogramm, bei dem seine Werbepartner auf ihrer Website ständig einen Link auf die das Angebot dieses Unternehmens enthaltende Internetseite bereitstellen, so sind diese Werbepartner jedenfalls dann als Beauftragte des Unternehmens i.S. von § 14 Abs. 7 MarkenG anzusehen, wenn ihnen für jeden Besucher, der über diesen Link zu dem Unternehmen gelangt und mit diesem einen Geschäftsabschluss tätigt, eine Provision gezahlt wird und der betreffende Werbepartner erst nach einer Überprüfung durch den Unternehmer selbst, der den Werbepartnern eine Auswahl für die Gestaltung der Werbemittel vorgibt, in das Partnerprogramm aufgenommen wird. Die Haftung nach § 14 Abs. 7 MarkenG beschränkt sich dabei auf das Handeln des Beauftragten auf eine bestimmte zum Partnerprogramm angemeldete Website, wenn nur über diese Website getätigte Links abgerechnet werden und der Auftraggeber auch nicht damit rechnen muss, dass der Beauftragte noch anderweitig für ihn tätig wird.*)

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IBRRS 2009, 3584
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht - Bestimmung des Werts des Patentnichtigkeitsverfahrens

BGH, Beschluss vom 28.07.2009 - X ZR 153/04

Bei der Bestimmung des Werts des Patentnichtigkeitsverfahrens ist die Klagesumme einer bezifferten Patentverletzungsschadensersatzklage regelmäßig in voller Höhe zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2009, 3581
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht - Ausschluss des Vorbenutzungsrechts bei vertraglicher Beziehung

BGH, Urteil vom 10.09.2009 - Xa ZR 18/08

Ein Vorbenutzungsrecht gemäß § 12 PatG ist in aller Regel ausgeschlossen, wenn der Benutzer und der Erfinder in vertraglicher Beziehung stehen und der Erfindungsbesitz im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrags erlangt wurde.*)

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IBRRS 2009, 3574
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht

BGH, Urteil vom 28.07.2009 - X ZR 9/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3562
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht - Verletzung des Patentinhabers auf rechtliches Gehör

BGH, Beschluss vom 22.09.2009 - Xa ZB 36/08

Verteidigt der Patentinhaber im Einspruchsverfahren nur einen von zwei nebengeordneten, im Wesentlichen inhaltsgleichen Patentansprüchen in einer beschränkten Fassung, verletzt es den Anspruch des Patentinhabers auf rechtliches Gehör, wenn die Patentabteilung oder das Patentgericht ohne weitere Anhaltspunkte annimmt, der Patentinhaber wolle den Gegenstand des beschränkten Patentanspruchs nur für den Fall verteidigen, dass sich auch der Gegenstand des nicht beschränkten Patentanspruchs als rechtsbeständig erweist, und das Patent wegen mangelnder Patentfähigkeit des Gegenstands des nicht beschränkten Patentanspruchs insgesamt widerruft.*)

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IBRRS 2009, 3561
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht - Was ist Aufgabe der Erfindung?

BGH, Urteil vom 30.07.2009 - Xa ZR 22/06

1. Bei der Bestimmung des technischen Problems (der "Aufgabe") der Erfindung sind Vorgaben, die der Fachmann von seinen Auftraggebern erhält, mit einzubeziehen, sie sind nicht der Problemlösung, sondern dem Problem selbst zuzurechnen (Fortführung von BGH, Urt. v. 22.5.1990 - X ZR 124/88, GRUR 1991, 811, 813 f. - Falzmaschine).*)

2. Hilfskriterien (früher: "Beweisanzeichen") können lediglich im Einzelfall Anlass geben, bekannte Lösungen besonders kritisch darauf zu überprüfen, ob sie vor dem Hintergrund des allgemeinen Fachwissens hinreichende Anhaltspunkte für ein Naheliegen der Erfindung bieten und nicht erst aus Expost-Sicht eine zur Erfindung führende Anregung zu enthalten scheinen.*)

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IBRRS 2009, 3560
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht - Markenmäßige Benutzung eines Domainnamens

BGH, Urteil vom 14.05.2009 - I ZR 231/06

1. Der Schutz eines Domainnamens als Werktitel nach § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG kann grundsätzlich erst einsetzen, wenn das über den Domainnamen erreichbare titelschutzfähige Werk weitgehend fertiggestellt ist.*)

2. Für die Vorverlagerung des Schutzes eines Werktitels durch eine Titelschutzanzeige reicht die bloße Titelankündigung auf der eigenen Internetseite der Werktitelschutz beanspruchenden Partei nicht aus.*)

3. Eine markenmäßige Benutzung eines Domainnamens kommt auch dann in Betracht, wenn bei Aufruf des Domainnamens eine automatische Weiterleitung zu einer unter einem anderen Domainnamen abrufbaren Internetseite erfolgt.*)

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IBRRS 2009, 3347
ProzessualesProzessuales
Markenrecht - Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung

LG Köln, Beschluss vom 09.09.2009 - 33 O 47/09

1. Der Wert des Streitgegenstandes in Wettbewerbs- wie in Markensachen ist vom Gericht nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung des nach objektiven Maßstäben zu bestimmenden Interesses der Rechtsschutz begehrenden Partei an der Unterbindung des gerügten Wettbewerbsverstoßes festzusetzen.

2. Maßgeblich ist dabei das objektive Interesse des Antragstellers, wie es sich im Zeitpunkt der Einreichung des Verfügungsantrages bzw. der Klage darstellt.

3. Ein nicht unerhebliches Indiz für die Bewertung des Interesses an dem erstrebten Verbot stellt in diesem Zusammenhang die Streitwertangabe der Partei bei Verfahrensbeginn - d.h. zu einem Zeitpunkt, in dem der Ausgang des Verfahrens noch ungewiss ist - dar.

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IBRRS 2009, 3292
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Urheberrecht an gemeinsamem Entwurf

BGH, Urteil vom 26.02.2009 - I ZR 142/06

1. Sind auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste mehrere Personen in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet, werden sie gemäß § 10 Abs. 1 UrhG - auch im Verhältnis zueinander - bis zum Beweis des Gegenteils als Miturheber des Werkes angesehen.*)

2. Bereits ein geringfügiger eigenschöpferischer Beitrag zu einem gemeinsam geschaffenen Werk, der sich nicht gesondert verwerten lässt, begründet nach § 8 Abs. 1 UrhG die Miturheberschaft.*)

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IBRRS 2009, 3269
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht

BGH, Urteil vom 22.04.2009 - I ZR 5/07

1. Die Pflicht der Verwertungsgesellschaft, aufgrund der von ihr wahrgenommenen Rechte jedermann auf Verlangen zu angemessenen Bedingungen Nutzungsrechte einzuräumen, besteht ausnahmsweise dann nicht, wenn im Einzelfall eine missbräuchliche Ausnutzung der faktischen Monopolstellung der Verwertungsgesellschaft ausscheidet und diese dem Verlangen auf Einräumung von Nutzungsrechten vorrangige berechtigte Interessen entgegenhalten kann.*)

2. Die Beurteilung, ob eine sachlich gerechtfertigte Ausnahme vom Abschlusszwang nach § 11 Abs. 1 UrhWG gegeben ist, erfordert eine Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der Zielsetzung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes sowie des Zweckes der grundsätzlichen Abschlusspflicht der Verwertungsgesellschaft.*)

3. Die Verwertungsgesellschaft darf die Einräumung von Nutzungsrechten danach dann verweigern, wenn der Interessent an der von ihm beabsichtigten Ausübung der begehrten Nutzungsrechte aus Rechtsgründen gehindert ist, weil es dazu der Einräumung weiterer Nutzungsrechte bedarf, die er nicht erlangen kann.*)

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IBRRS 2009, 3171
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Urheberrecht - Erlöschen von einfachen Nutzungsrechten

BGH, Urteil vom 26.03.2009 - I ZR 153/06

Ein einfaches Nutzungsrecht, das sich von einem ausschließlichen Nutzungsrecht ableitet, erlischt nicht, wenn das ausschließliche Nutzungsrecht aufgrund eines wirksamen Rückrufs wegen Nichtausübung (§ 41 UrhG) erlischt.*)

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