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Sachgebiet: Öffentliches Baurecht

7130 Entscheidungen insgesamt

Online seit heute

IBRRS 2024, 0936
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Unzulässiger Betrieb von Ferienwohnungen im Wohngebiet

OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.09.2023 - 5 B 5/22

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0889
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Hat das Gebot des Einfügens (auch) einen Umweltbezug?

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.10.2023 - 10 A 804/23

1. Bei einer Baugenehmigung und einem bauplanungsrechtlichen Vorbescheid, die anhand der §§ 30 ff. BauGB zu prüfen sind, handelt es sich um Verwaltungsakte, durch die im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG Vorhaben unter Anwendung umweltbezogener Rechtsvorschriften zugelassen werden.

2. Das Gebot des Einfügens im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist nicht generell eine umweltbezogene Rechtsvorschrift im Sinne des § 1 Abs. 4 UmwRG. Es kann sich um eine solche handeln, soweit Umweltbelange im Rahmen der Prüfung des in der Vorschrift enthaltenen Rücksichtnahmegebots zu berücksichtigen sind. Soweit § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit dem Kriterium des "Sich-Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung" und den dies bestimmenden Merkmalen auf die städtebauliche Ordnung zielt, fehlt es an dem erforderlichen Umweltbezug (so bereits BVerwG, Urteil vom 24.10.2013 - 7 C 36.11 -, IBRRS 2014, 1065, zu § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 UmwRG a. F.).

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Online seit gestern

IBRRS 2024, 0887
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Vergrößerung der Wohnfläche = Gefahr der Bevölkerungsverdrängung?

OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.12.2023 - OVG 10 B 19.19

1. Anhaltspunkte für die Unwirksamkeit der Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gem. § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches für das Gebiet "Kollwitzplatz" im Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg vom 27. Mai 2014 sind nicht ersichtlich.

2. Eine mit der Erweiterung von Bestandswohnungen sowie der Erweiterung von Balkonen in den vorhandenen Wohnungen einhergehende Vergrößerung der Wohnfläche (hier: um jeweils ca. 13 m2) ist jedenfalls prinzipiell mit Blick auf die hiervon ausgehende Vorbildwirkung mietpreisrelevant. Es ist somit nicht von vornherein ausgeschlossen, dass damit eine Gefahr der Verdrängung der ansässigen Wohnbevölkerung einhergehen kann.

3. Im Umkehrschluss ist der Formulierung des § 172 Abs. 4 S. 1 BauGB zu entnehmen, dass die nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB erforderliche erhaltungsrechtliche Genehmigung versagt werden darf, wenn die bauliche Maßnahme geeignet ist, die Gefahr der Verdrängung der vorhandenen Bevölkerung hervorzurufen, und wenn eine solche Verdrängung aus den besonderen städtebaulichen Gründen nachteilige Folgen haben würde.

4. Eine Vergrößerung der Wohnfläche kann neben den mietzinsbezogenen Auswirkungen auch andere Folgen für die als schutzwürdig angesehenen Personengruppen haben, wie z.B. den Wegfall der Angemessenheit der Wohnungsgröße für Ein- bzw. Zweipersonenhaushalte.

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Online seit 26. März

IBRRS 2024, 0914
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nachbarklage eines Wettbewerbers

VG Ansbach, Urteil vom 29.02.2024 - 3 K 23.540

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0913
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Einstweiliger Rechtsschutz gegen vorhabenbezogenen Bebauungsplan

VGH Bayern, Beschluss vom 07.03.2024 - 9 NE 23.1648

Abwägung.*)

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IBRRS 2024, 0912
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Durchbrüche zu Nachbargrundstücken

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.03.2024 - 7 A 2107/22

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0901
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Erfolgloser Eilantrag der Nachbarn gegen Wohn- und Geschäftshaus

VGH Bayern, Beschluss vom 09.01.2024 - 1 CS 23.2032

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0877
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Anforderungen an Wohngebietsplanung in geruchsvorbelasteter Lage?

OVG Niedersachsen, Urteil vom 07.03.2024 - 1 KN 171/21

1. Ein vollständiger Verzicht auf den Eingriffsausgleich im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung begründet in der Regel einen Fehler im Abwägungsergebnis.*)

2. Anderes gilt, wenn der Verzicht auf einer unzulässigen Anwendung des § 13b BauGB a.F. i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 4 BauGB beruhte, jedoch die Voraussetzungen für eine unmittelbare Anwendung des § 13a BauGB vorlagen und die Gemeinde der Sache nach eine Innenentwicklung betreiben wollte.*)

3. Möchte die Gemeinde ein Wohngebiet auf einer mit einer Jahresgeruchsstundenhäufigkeit von über 10% belasteten Fläche ausweisen, so muss erkennbar sein, dass sie in der Abwägung von einer eingeschränkten Eignung der Fläche ausgegangen ist, dieses Defizit jedoch hinter überwiegende städtebauliche Belange zurückgestellt hat. Der bloße Verweis, es werde "in eine Gemengelage hinein" geplant, genügt insoweit nicht.*)

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Online seit 25. März

IBRRS 2024, 0890
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Miteigentümer haftet für illegale Nutzung!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.03.2024 - 7 B 1232/23

1. Der Miteigentümer eines Grundstücks, auf dem eine illegale bauliche Nutzung ausgeübt wird, kommt - ebenso wie die weiteren Miteigentümer – grundsätzlich als Adressat einer Ordnungsverfügung in Betracht.

2. Die nach pflichtgemäßem Ermessen vorzunehmende Störerauswahl muss sich maßgeblich am Grundsatz der Effektivität der Gefahrenabwehr orientieren. Die zuständige Ordnungsbehörde darf denjenigen in Anspruch nehmen, der die in Rede stehende Gefahr schnell und wirksam beseitigen kann.

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Online seit 22. März

IBRRS 2024, 0814
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Wann muss Airbnb Auskünfte über Vermieter-Daten erteilen?

VGH Bayern, Beschluss vom 21.08.2023 - 12 BV 23.725

1. Allein die Tatsache einer gelegentlichen, gegebenenfalls auch mehrfachen kurz- oder auch längerfristigen Vermietung oder Gebrauchsüberlassung von Wohnraum reicht angesichts der mannigfaltigen Möglichkeiten einer vollkommen legalen (genehmigten) Nutzung ohne das Hinzutreten weiterer, eindeutig auf eine Zweckentfremdung hinweisender Umstände regelmäßig nicht aus, die Annahme eines konkreten Anfangsverdachts einer entsprechenden Ordnungswidrigkeit zu rechtfertigen (vgl. bereits VGH Bayern, Beschluss vom 20.05.2020 - 12 B 19.1648, IBRRS 2020, 1540 = IMRRS 2020, 0670; Beschluss vom 16.06.2021 - 12 CS 21.1413 , NVwZ-RR 2021, 932 [933], Rz. 12).*)

2. Eine permanente "generalpräventive" (Total-)Überwachung und -kontrolle des (gesamten) Wohnungsbestands ohne konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für eine Zweckentfremdung im Einzelfall kommt in einem freiheitlichen Rechtsstaat nicht in Betracht. Das Zweckentfremdungsrecht erlaubt kein "generalpräventives Vorgehen" zur "Abschreckung" lediglich potentieller Zweckentfremder (vgl. bereits VGH Bayern, Beschluss vom 26.07.2021 - 12 B 21.913, BayVBl. 2022, 193).*)

3. Die konkrete Tauglichkeit eines bestimmten Objekts für die Verwirklichung des Tatbestandes einer Zweckentfremdung muss positiv feststehen, bevor eine Behörde als ersuchende Stelle i.S.v. § 14 Abs. 2 TMG a.F. bzw. § 22 Abs. 3 Nr. 1 TTDSG Auskunft begehrt, denn nur dann ist überhaupt eine Rechtsgutsverletzung, die den Handlungsrahmen erst eröffnet, denkbar und möglich. Eine auf bloße Mutmaßungen gestützte Auskunftserteilung ist ausgeschlossen (vgl. bereits VGH Bayern, Beschluss vom 20.08.2019 - 12 ZB 19.333; Beschluss vom 20.05.2020 - 12 B 19.1648, IBRRS 2020, 1540 = IMRRS 2020, 0670; Beschluss vom 16.06.2021 - 12 CS 21.1413, NVwZ-RR 2021, 932 [933], Rz. 14).*)

4. Aus einem im Grundsatz vollkommen legalen Verhalten - wie beispielsweise dem Vermieten von Wohnraum - kann allein noch kein Anfangsverdacht einer Zweckentfremdung hergeleitet werden. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass grundsätzlich erlaubte Handlungen unter einen allgemeinen Generalverdacht gestellt werden. Nicht ein abstrakter Gefahrenverdacht, sondern nur eine hinreichend konkrete Gefahr eröffnet den zweckentfremdungsrechtlichen Handlungs- und Eingriffsrahmen (vgl. auch bereits VGH Bayern, Beschluss vom 16.06.2021 - 12 CS 21.1413, NVwZ-RR 2021, 932 [933], Rz. 14).*)

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Online seit 19. März

IBRRS 2024, 0831
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nutzungsuntersagung trotz freiwilliger Nutzungsaufgabe?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.02.2024 - 7 B 1423/23

Eine Nutzungsuntersagung kann auch dann erlassen werden, wenn die formell illegale Nutzung unmittelbar bei Bekanntwerden der Genehmigungslage eingestellt wurde. Bei einer formell illegalen Nutzung ist eine entsprechende Nutzungsuntersagung grundsätzlich gerechtfertigt und ermessensgerecht.

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Online seit 18. März

IBRRS 2024, 0830
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Biergarten ist keine Konzertbühne!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.01.2024 - 7 B 1006/23

Deckt eine Baugenehmigung zum Betrieb eines Biergartenbetriebs lediglich den Einsatz einer Beschallungsanlage für Musik als Hintergrundunterhaltung ab, bedarf es für einen Biergartenbetrieb mit musikalischen Einzelveranstaltungen einer gesonderten Baugenehmigung bzw. einer - solche Sachverhalte erfassenden - Änderung der Baugenehmigung.

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Online seit 15. März

IBRRS 2024, 0819
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wohnung auf Betriebsgelände vorhanden: Betriebsleiterwohnung unzulässig!

VGH Bayern, Beschluss vom 12.02.2024 - 1 CS 23.1957

1. Die ausnahmsweise Zulassung von Wohnungen für Betriebsleiter- und inhaber ist nur zulässig, wenn sie dem Gewerbebetrieb zugeordnet ist und in Grundfläche und Baumasse untergeordnet ist.

2. Auch für Betriebsleiter und -inhaber muss ihr Wohnen auf oder nahe dem Betriebsgrundstück mit Rücksicht auf Art und Größe des Betriebs aus betrieblichen Gründen objektiv sinnvoll sein. Das ist nicht der Fall, wenn auf dem Betriebsgrundstück bereits geeignete Wohnungen vorhanden sind, die von dem Betriebsleiter oder -inhaber genutzt werden können.

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Online seit 14. März

IBRRS 2024, 0809
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Geringe Wohnnutzung spricht nicht gegen Kerngebiet!

OVG Niedersachsen, Urteil vom 14.12.2023 - 1 LC 11/21

1. Dass ein Vorhaben aufgrund seiner vergleichsweise geringen Größe nicht allzu weit ausstrahlt, ändert nichts daran, dass das Baugrundstück von weiter entfernten Nutzungen mit intensiveren städtebaulichen Auswirkungen mitgeprägt wird und diese den Umgebungsrahmen bestimmen.*)

2. Die Eigenart der näheren Umgebung kann einem Kerngebiet auch dann entsprechen, wenn diese der Zweckbestimmung des § 7 Abs. 1 BauNVO entspricht und in untergeordnetem Umfang auch dem Wohnen dient.*)

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Online seit 13. März

IBRRS 2024, 0804
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Zustandsstörerhaftung des Erben ohne Erbschein?

VGH Bayern, Beschluss vom 26.02.2024 - 9 CS 23.2245

1. Der nicht tatsächlich ausgeübte, lediglich fiktive Erbenbesitz begründet mangels tatsächlicher Beziehung zu einer Sache keinen Gewahrsam im Sinne einer tatsächlichen, nach außen erkennbaren Sachherrschaft (so auch OVG Sachsen-Anhalt, IBR 2023, 645).

2. Ein mit Sachherrschaft verbundener Besitz des Erben entsteht erst durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt.

3. Die Erteilung eines Erbscheins beeinflusst die materielle Erbenstellung nicht. Hat der Erbe tatsächlichen Zugriff auf das (baufällige) Gebäude und fehlt es lediglich am Nachweis der Erbenstellung, können Sicherungsmaßnahmen gleichwohl durch die Erben erfolgen.

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Online seit 12. März

IBRRS 2024, 0770
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Erweiterung illegaler Außenbereichsnutzung ist wie Erstansiedlung zu behandeln!

OVG Niedersachsen, Urteil vom 17.01.2024 - 1 KN 82/20

1. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, nach der die formelle Baurechtswidrigkeit einer tatsächlich ausgeübten Nutzung die Abwägungserheblichkeit der aus dieser folgenden Interessen nicht entfallen lässt, sofern die Nutzung nicht auch materiell baurechtswidrig ist, also jederzeit eine formelle Legalisierung möglich ist.*)

2. Möchte die Gemeinde einem rechtmäßig bestehenden Betrieb im Außenbereich die Erweiterung ermöglichen, so kann auch die Ausweisung einer gewerblich nutzbaren Fläche an einem Standort gerechtfertigt sein, für den unter Ausblendung des konkreten Planungsanlasses keinerlei städtebauliche Gründe sprechen.*)

3. Ist der Ausgangsbetrieb hingegen nicht baugenehmigt und auf der Grundlage bisher geltenden Planungsrechts auch nicht genehmigungsfähig oder stellt sich das Vorhaben nicht lediglich als Betriebserweiterung, sondern als grundlegender Umbau des genehmigten Bestandsbetriebs dar, so greift diese Erwägung nicht; die Planung ist wie eine Erstansiedlung zu behandeln.*)

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Online seit 11. März

IBRRS 2024, 0769
ProzessualesProzessuales
Sind die Kosten eines "Gegengutachtens" erstattungsfähig?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 12.02.2024 - 1 OA 67/23

Verweist eine Baugenehmigung zur Frage der Standsicherheit auf ein noch vorzulegendes Privatgutachten des Bauherrn, kommt die Erstattung der Kosten für ein weiteres Privatgutachten in Betracht, das der Nachbar im Rahmen einer Drittanfechtung der Baugenehmigung zur Überprüfung des ersten Gutachtens einholt.*)

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IBRRS 2024, 0761
Beitrag in Kürze
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann fügt sich ein Vorhaben in eine uneinheitliche Umgebung ein?

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.02.2024 - 2 M 148/23

1. Ergibt die nähere Umgebung eines Vorhabens hinsichtlich der vorgefundenen Bauweise ein uneinheitliches Bild, das mangels einer erkennbaren Ordnung weder eine Einordnung als offene oder geschlossene Bauweise noch als eine abweichende Bauweise i. S. des § 22 Abs. 4 Satz 1 BauNVO zulässt, hält sich sowohl ein Gebäude mit als auch ein Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand innerhalb des durch das Vorhandene geprägten Rahmens und fügt sich damit - vorbehaltlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gebot der Rücksichtnahme – i. S. des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB hinsichtlich seiner Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung ein.*)

2. Zur Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme wegen erdrückender Wirkung oder Verschattung des Nachbargrundstücks durch ein Vorhaben (hier verneint).*)

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Online seit 8. März

IBRRS 2024, 0754
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Keine Beschränkung der Zahl zulässiger Vorhaben in sonstigem Sondergebiet!

BVerwG, Beschluss vom 31.01.2024 - 4 BN 20.23

1. Die Beschränkung der Zahl zulässiger Vorhaben in einem sonstigen Sondergebiet ist mangels Rechtsgrundlage unwirksam. Eine planerhaltende Auslegung dieser Festsetzung scheidet aus.

2. Die Frage nach der Wirksamkeit weiterer Bestimmungen des Bebauungsplans beantwortet sich nach den zum Verhältnis von Teil- und Gesamtunwirksamkeit eines Plans entwickelten Maßstäben.

3. Hat die Gemeinde die unwirksame nummerische Beschränkung mit einer Verkaufsflächenbegrenzung verknüpft und besteht das als Sondergebiet ausgewiesene Areal nur aus einem vorhabengeeigneten Grundstück, kann die Festsetzung als grundstücksbezogene Verkaufsflächenbegrenzung aufrechterhalten werden, sofern die verbleibende Regelung zur Gewährleistung einer sinnvollen städtebaulichen Ordnung geeignet ist und zudem davon auszugehen ist, dass die Gemeinde die so verbleibende Festsetzung auch ohne die unwirksame zahlenmäßige Beschränkung erlassen hätte.

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Online seit 7. März

IBRRS 2024, 0755
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Was sind zentrenrelevante Sortimente im Sinne des Integrationsgebots?

OVG Niedersachsen, Urteil vom 09.02.2023 - 1 KN 63/20

1. Zentrenrelevante Sortimente im Sinne des Integrationsgebots (Plansatz Nr. 2.3 (05) Satz 1 LROP 2017) sind die für die Funktionsfähigkeit des jeweiligen Zentrums - Innenstadt/Ortskern oder Nebenzentrum - entscheidenden und mithin zentrenbildenden Sortimente. Welche Sortimente in der jeweiligen Gemeinde zentrenrelevant sind, lässt sich weder landesweit abschließend noch dauerhaft bestimmen; es kommt vielmehr auf die konkrete örtliche Situation - etwa die Größe der Gemeinde, das in den Zentren verfügbare Flächenangebot, die sortimentsbezogenen Ansprüche an eine marktgängige Struktur, das Vorhandensein von Betrieben mit dem zu beurteilenden Sortiment in den Zentren und die Möglichkeiten einer Neuansiedlung - an.*)

2. Aufgabe der planenden Gemeinde ist es, die Anforderungen des Integrationsgebotes durch Festsetzung der zentrenrelevanten Sortimente im Rahmen der Bauleitplanung und gegebenenfalls im Vorgriff darauf in einem Einzelhandelskonzept gemeindebezogen zu konkretisieren. Dabei muss sie sich von dem in der amtlichen Begründung zu Plansatz Nr. 2.3 (05) Sätze 1 und 2 LROP 2017 enthaltenen Regelkatalog leiten lassen. Abweichungen von den im Katalog gelisteten Sortimenten sind nur dann zulässig, wenn sie unter Benennung örtlicher Besonderheiten und ohne Widerspruch zu den Zielsetzungen des Integrationsgebotes nachvollziehbar begründet werden. Ein Widerspruch zu den Zielsetzungen des Integrationsgebots liegt jedenfalls dann vor, wenn die planende Gemeinde eine Abweichung mit einer Schädigung ihrer zentralen Versorgungsbereiche (auch) aufgrund eigener Planungen begründet.*)

3. ...

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Online seit 6. März

IBRRS 2024, 0748
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
In allgemeinem Wohngebiet dürfen max. drei große Hunde gehalten werden!

OVG Saarland, Beschluss vom 31.01.2024 - 2 A 177/22

1. In einem allgemeinen Wohngebiet (§ 4 Abs. 1 BauNVO) darf die Tierhaltung lediglich ein Annex zur Hauptnutzung - hier der Wohnnutzung - sein.*)

2. Die legale Hundehaltung in allgemeinen Wohngebieten finden ihre Grenze dort, wo die Schwelle der „Wohnakzessorietät“ überschritten wird.*)

3. Die Hundehaltung im Wohnhaus richtet sich nicht nach § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO; maßgebend ist, ob es sich noch um eine gebietsverträgliche Nutzung handelt (hier: verneint für den Fall der Haltung von mehr als drei großen Hunden).*)

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Online seit 5. März

IBRRS 2024, 0739
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Festsetzung der höchstzulässigen Wohnungszahl in Wohngebäuden zulässig?

OVG Niedersachsen, Urteil vom 12.02.2024 - 1 KN 191/21

1. Ob eine Festsetzung zur höchstzulässigen Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden von der Ermächtigungsgrundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB gedeckt ist, ist auch anhand der städtebaulichen Zielsetzungen der Ermächtigungsgrundlage zu beurteilen.*)

2. § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB erlaubt es, bei der Festsetzung der höchstzulässigen Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden nach Gebäudetypen, die im öffentlichen Baurecht anerkannt sind (Einzelhaus, Doppelhaus, Hausgruppe), zu unterscheiden. Das gilt jedenfalls bei der Festsetzung einer absoluten Höchstzahl.*)

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Online seit 4. März

IBRRS 2024, 0728
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Lärm von spielenden Grundschulkindern ist hinzunehmen!

OVG Niedersachsen, Urteil vom 05.10.2023 - 1 KN 16/21

Lärm von Grundschulkindern, die auf einem Pausenhof spielen, ebenso wie Lärm vom Schulgebäude einer Grundschule selbst ist regelmäßig als sozialadäquat hinzunehmen.*)

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Online seit 1. März

IBRRS 2024, 0724
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Anordnung von Stellplätzen und Garagen: Eigentümer hat Spielraum!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.01.2024 - 1 ME 139/23

Das Gebot der Rücksichtnahme erfordert es bis zur Grenze des Schikaneverbots nicht, unter mehreren in Betracht kommenden Grundstücksnutzungen die nachbarverträglichste auszuwählen.*)

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Online seit 29. Februar

IBRRS 2024, 0708
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Hochterrasse und Gebäude bilden bauliche Einheit!

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.01.2024 - 10 A 875/21

1. Sowohl ebenerdige Terrassen als auch Hochterrassen bilden mit dem Gebäude, an das sie angrenzen, eine bauliche Einheit.*)

2. Der Eigentümer bzw. Nutzer eines Grundstücks kann nicht beanspruchen, dass ihm auf den Freiflächen seines Grundstücks ein den Blicken Dritter entzogener Bereich verbleibt.*)

3. Der Begriff der Außenwand i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 4 BauO-NW ist nicht auf Gebäude beschränkt.*)

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Online seit 28. Februar

IBRRS 2024, 0701
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Doppelhauseigenschaft wird aufgelöst: Baubehörde muss einschreiten!

VGH Bayern, Beschluss vom 06.02.2024 - 2 CE 24.32

1. Die Doppelhaus-Festsetzung bzw. die Ausführung als Doppelhaus in der offenen Bauweise kann nachbarschützend sein mit der Folge, dass eine einseitige Aufhebung des Doppelhauses zu einer Verletzung drittschützender Normen führen kann.

2. Zum Begriff des Doppelhauses i.S.d. § 22 Abs. 2 Satz 1 BauNVO.

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Online seit 27. Februar

IBRRS 2024, 0697
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
AVV Baulärm-Werte eingehalten: Baubehörde muss nicht einschreiten!

OVG Sachsen, Beschluss vom 09.10.2023 - 1 B 153/23

1. Die zuständige (Bau-)Behörde kann auch dann gegen schädliche Umwelteinwirkungen, die von einer Baumaßnahme ausgehen, vorgehen, wenn keine Gefahr für Leben und Gesundheit besteht.

2. Eine Reduzierung des Ermessens bei Geräuschemissionen kommt erst dann in Betracht, wenn diese dem Einwirkungsbereich mit Rücksicht auf dessen durch die Gebietsart und die konkreten tatsächlichen Verhältnisse bestimmte Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit nicht mehr zugemutet werden können.

3. Die in Nr. 3.1.1 AVV Baulärm festgelegten Immissionsrichtwerte entfalten für den Regelfall Bindungswirkung.

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Online seit 26. Februar

IBRRS 2024, 0690
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Abwendungsvereinbarung

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.11.2023 - 2 S 56/22

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0682
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wenn eine Sauna verrückt werden kann ...

VGH Bayern, Beschluss vom 24.01.2024 - 9 ZB 22.2015

1. Ein Bauvorhaben ist bauplanungsrechtlich unzulässig, wenn es als unselbständiger Teil des Gesamtgebäudes wegen der Anrechnung auf die Geschossfläche die Geschoßflächenzahl überschreitet oder bei Qualifizierung als Nebenanlage der Eigenart des Baugebiets hinsichtlich des Umfangs der Bebauung, insbesondere der Geschossigkeit, widerspricht.

2. Eine auf einem Staffelgeschoss in Erweiterung des Gebäudes bzw. der Wohnnutzung belegene Sauna ist keine selbständige Nebenanlage. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn sie verrückt werden kann.

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Online seit 23. Februar

IBRRS 2024, 0674
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bekanntmachung unklar: Rügefrist wird nicht ausgelöst!

BVerwG, Beschluss vom 08.01.2024 - 4 BN 15.23

Lässt die Bekanntmachung der Genehmigung eines Flächennutzungsplans, der eine Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erzielen soll, nicht erkennen, dass diese Wirkung den gesamten Außenbereich der Gemeinde betrifft (und erreicht sie deshalb nicht den Hinweiszweck nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB), wird die Rügefrist des § 215 Abs. 1 BauGB a. F. nicht ausgelöst.*)

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IBRRS 2024, 0680
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Zweckentfremdung von Wohnraum: Arbeiterunterkunft ist keine Wohnnutzung

VG München, Beschluss vom 20.06.2023 - 8 S 23.1308

1. Die Umwandlung deines Wohnhauses in eine Arbeiterunterkunft stellt eine nicht genehmigte Zweckentfremdung dar, da sie nicht als Wohnnutzung zu qualifizieren ist.

2. Wohnzwecken dient ein Gebäude/eine Wohnung dann nicht mehr, wenn es/sie aufgrund seiner/ihrer spartanischen Ausstattung lediglich als Schlafstätte dient und auch einfache Wohnbedürfnisse nicht befriedigt.

3. Eine Heimstatt im Alltag liegt daher nicht vor, wenn der Nutzer der Räumlichkeiten über eine weitere "Hauptwohnung" als Heimstatt im Alltag verfügt und sich in der streitgegenständlichen "Wohnung" nur übergangsweise, z. B. als Bauarbeiter für die Abwicklung eines Bauprojekts, aufhält.

4. Als Hauptmieter kann der Mieter die zweckfremde Nutzung durch Kündigung des Untermietvertrags unmittelbar beenden, so dass er als Handlungsstörer zu qualifizieren ist.

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Online seit 22. Februar

IBRRS 2024, 0663
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Anforderungen an eine verdichtete Wohnbebauung in Wohngebieten?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16.02.2024 - 1 LA 88/23

1. Zu den Anforderungen des § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO an eine verdichtete Wohnbebauung in Wohngebieten und den Anforderungen der offenen Bauweise (§ 22 Abs. 2 Satz 1 BauNVO).*)

2. Auch bei Bestimmung der Eigenart des Baugebiets nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO kommt dem aus den Planfestsetzungen ersichtlichen Willen des Plangebers Vorrang vor den tatsächlichen Verhältnissen zu (Anknüpfung an Senatsbeschluss vom 24.02.2022 - 1 ME 186/21 -, IBRRS 2022, 0661).*)

3. § 7 NBauO ist nicht nachbarschützend.*)

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Online seit 21. Februar

IBRRS 2024, 0637
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Gebietsübergreifender Nachbarschutz nur aus dem Rücksichtnahmegebot!

OVG Bremen, Beschluss vom 11.04.2023 - 1 B 295/22

1. Für den Erfolg der Beschwerde ist maßgeblich, ob die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Ergebnis zutreffend ist. Das Beschwerdegericht ist deshalb in seiner Prüfung nicht auf solche Tatsachen beschränkt, die bereits zum Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung vorgelegen haben und auch vom Beschwerdeführer geltend gemacht worden sind. Es hat in seine Prüfung nicht nur nachträglich eingetretene und vorgetragene Veränderungen der Sach- oder Rechtslage einzubeziehen, sondern vielmehr auch solche Tatsachen, die im erstinstanzlichen Eilverfahren zwar bereits vorgelegen haben, aber gleichwohl - ob verschuldet oder unverschuldet - nicht vorgetragen worden sind.*)

2. Ein plangebietsübergreifender Schutz des Nachbarn vor gebietsfremden Nutzungen in einem angrenzenden Plangebiet unabhängig von konkreten Beeinträchtigungen besteht grundsätzlich nicht. Ein gebietsübergreifender Nachbarschutz kann sich aber aus dem in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO enthaltenen Gebot der Rücksichtnahme ergeben.*)

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Online seit 20. Februar

IBRRS 2024, 0629
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Verletzung von Abstandsflächen zwingt nicht zum Einschreiten!

VGH Bayern, Beschluss vom 29.01.2024 - 1 ZB 22.2090

1. Die Verletzung einer nachbarschützenden Vorschrift und insbesondere des Abstandsflächenrechts allein genügt nicht, damit sich das der Bauaufsichtsbehörde zustehende Ermessen auf bauaufsichtliches Einschreiten auf null reduziert.

2. Eine Ermessensreduzierung ist regelmäßig nur anzunehmen, wenn die von der rechtswidrigen Anlage ausgehende Beeinträchtigung einen erheblichen Grad erreicht und die Abwägung mit dem Schaden des Bauherrn ein deutliches Übergewicht der nachbarlichen Interessen ergibt.

3. Ein Rechtsanspruch besteht insbesondere, wenn eine unmittelbar, auf andere Weise nicht zu beseitigende Gefahr für hochrangige Rechtsgüter wie Leben oder Gesundheit droht oder sonstige unzumutbare Belästigungen abzuwehren sind.

4. Das Entschließungsermessen ist nicht bereits dann auf eine Pflicht zum Einschreiten reduziert, wenn es sich nicht nur um geringfügige Beeinträchtigungen handelt.

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Online seit 19. Februar

IBRRS 2024, 0624
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Klage auf Beseitigung

VG Cottbus, Beschluss vom 25.01.2024 - 3 L 175/23

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0622
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Vorerst kein Umbau des Burghofs am Drachenfels

VG Köln, Beschluss vom 05.02.2024 - 8 L 1233/23

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0621
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

VG Schleswig, Beschluss vom 07.02.2024 - 2 B 20/23

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0617
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Beeinträchtigung ist erheblich!

LG Augsburg, Beschluss vom 26.09.2023 - 044 S 2011/23

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0616
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Störung des Grundstücks durch Baum des Nachbarn

AG Landsberg, Urteil vom 20.04.2023 - 2 C 648/20

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0610
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Kaufpreis ist nicht vom Vorkaufsrecht umfasst!

BVerwG, Beschluss vom 09.11.2023 - 4 C 2.22

Im Anwendungsbereich von § 28 Abs. 2 BauGB ist die Gemeinde nicht befugt, bei der Ausübung des Vorkaufsrechts durch Verwaltungsakt auch einen (Teil-)Kaufpreis festzusetzen.*)

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Online seit 16. Februar

IBRRS 2024, 0605
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Gebot des Einfügens zwingt nicht zur Uniformität!

VGH Hessen, Beschluss vom 17.01.2024 - 5 B 998/23

1. Die Formulierung § 6 Abs. 11 Nr. 2 HBO: Die Abs. 1 bis 10 gelten nicht, wenn nach der umgebenden Bebauung im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB abweichende Gebäudeabstände zulässig sind, erfordert nicht, dass eine das Gebiet tatsächlich nachhaltig kennzeichnende prägende und verfestigte Abstandsflächensituation vorhanden sein müsste, um das Bedürfnis nach einem Mindestabstand zwischen Gebäuden entfallen lassen zu können.*)

2. Erforderlich ist das Einfügen in den Bestand, womit das Einfügen i. S. des § 34 Abs. 1 BauGB gerade hinsichtlich der abweichenden Gebäudeabstände gemeint ist. Dabei geht es weniger um Einheitlichkeit als um Harmonie; das Gebot des Einfügens zwingt nicht zur Uniformität.*)

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Online seit 15. Februar

IBRRS 2024, 0589
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windenergieanlagen; Pferdezucht

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.01.2024 - 22 D 29/23

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0586
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Anforderungen an die Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB?

OVG Niedersachsen, Urteil vom 16.11.2023 - 1 KN 139/21

Die Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB hat nur dann eine ausreichende Anstoßfunktion, wenn sie – auch hinsichtlich der Lage des Plangebiets – in hinreichendem Umfang Aufschluss über das Planungsvorhaben gibt. Unklarheiten bezüglich der Lokalisation des Plangebiets bzw. einem seiner Teile, die zu Fehleinschätzungen bezüglich der von der Planung ausgelösten Betroffenheiten führen können, gehen zu Lasten der planenden Gemeinde.*)

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IBRRS 2024, 0585
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nachbarklage gegen Funkmast

VGH Bayern, Beschluss vom 16.01.2024 - 15 ZB 23.1894

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0583
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Außerkrafttreten der Bebauungsvorschriften: Straßen- und Baufluchtenplan nichtig?

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.01.2024 - 3 S 184/22

Ein übergeleiteter Straßen- und Baufluchtenplan nach altem badischen Recht bleibt trotz des Außerkrafttretens der gleichzeitig erlassenen Bebauungsvorschriften rechtswirksam, wenn er für sich genommen städtebaulich sinnvoll und tragfähig ist und der Satzungsgeber bei hypothetischer Betrachtung an seiner Planungskonzeption festhalten wollte (Bestätigung von Senatsurteil vom 12.03.2008 - 3 S 2588/06 - VBlBW 2009, 17 = IBRRS 2008, 1586).*)

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Online seit 14. Februar

IBRRS 2024, 0577
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Keine Anschlussbebauung in den Außenbereich!

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.02.2024 - 10 A 307/22

1. Ein Bebauungszusammenhang ist gegeben, soweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt.

2. Ob eine Unterbrechung des Bebauungszusammenhangs vorliegt oder nicht, lässt sich nicht unter Anwendung geographisch-mathematischer Maßstäbe allgemein bestimmen. Dies bedarf einer wertenden Beurteilung.

3. Zwar lässt sich für die Beantwortung der Frage, ab welcher Größe einer unbebauten Fläche ein Bebauungszusammenhang unterbrochen wird, kein bestimmter Wert angeben. Die Größe ist jedoch nicht unerheblich.

4. Stellt sich ein Vorhaben als Anschlussbebauung in den Außenbereich dar, genügt dies bereits an sich, um es als siedlungsstrukturell unerwünscht zu qualifizieren.

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Online seit 13. Februar

IBRRS 2024, 0546
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Beurteilung landwirtschaftlicher Immissionen nach TA Lärm?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 07.02.2024 - 1 ME 134/23

1. Es bleibt offen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen das Gebot der Rücksichtnahme aus § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB bei der Vorhabenzulassung die Berücksichtigung von Erweiterungsabsichten eines benachbarten Betriebs erfordert oder ob insoweit das Prioritätsprinzip gilt.*)

2. Die Regelungen der TA Lärm können zur Beurteilung landwirtschaftlicher Immissionen nicht in direkter Anwendung, sondern nur orientierungshalber herangezogen werden. Insbesondere im Außenbereich können deshalb abhängig von den Umständen des Einzelfalls landwirtschaftstypische Immissionen zumutbar sein, selbst wenn sie Immissionsrichtwerte überschreiten.*)

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Online seit 12. Februar

IBRRS 2024, 0526
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Streubebauung ist kein im Zusammenhang bebauter Ortsteil!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.12.2023 - 2 L 112/22

Zum Vorliegen eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils i.S.v. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB.*)

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Online seit 9. Februar

IBRRS 2024, 0517
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Es gibt auch erwünschte Splittersiedlungen!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.01.2024 - 1 LA 57/23

1. Bei Betrieben, deren Ausstattung mit Flächen und Betriebsmitteln grundsätzlich eine wirtschaftliche Betriebsweise - und sei es auch nur knapp - zulässt, indiziert der lange Bestand die für einen weiteren Fortbestand erforderliche Anpassungsfähigkeit. Anders verhält es sich, wenn der Wandel der landwirtschaftlichen Betriebsformen und Rahmenbedingungen eine Bewirtschaftung dauerhaft nur noch um den Preis der Selbstausbeutung und/oder des Substanzverzehrs der überkommenen Betriebsmittel zulässt.*)

2. Splittersiedlungen i.S.d. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB sind dann nicht unerwünscht, wenn es sich bei ihnen um die herkömmliche Siedlungsform in der Gegend handelt. Hierfür muss zum gehäuften, das Landschaftsbild zumindest mitdominierenden Vorkommen eine längere Tradition der in Rede stehenden Siedlungsform hinzutreten, die sie zum konstituierenden Element der örtlichen Kulturlandschaft macht und in der sich eine allgemeine örtliche Überzeugung, sie sei eine ortsangemessene städtebauliche Struktur, widerspiegelt.*)

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Online seit 8. Februar

IBRRS 2024, 0497
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Anspruch eines Nachbarn auf Wahrung der Gebietsart?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.01.2024 - 10 B 1131/23

1. Der Anspruch eines Nachbarn auf Wahrung der Gebietsart findet, wenn es an einem Bebauungsplan fehlt, nur im Fall eines faktischen Baugebiets Anwendung und erfasst dann allein die Art der baulichen Nutzung und gerade nicht die überbaubare Grundstücksfläche.

2. Ein Nachbar kann im unbeplanten Innenbereich hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche (allein) geltend machen, es liege eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme zu seinem Nachteil vor.

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