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Sachgebiet: Urheber- und Immaterialgüterrecht

734 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

IBRRS 2013, 2531
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht - Schutz einer Zeichenserie auch ohne langen Entwicklungszeitraum?

BGH, Urteil vom 10.01.2013 - I ZR 84/09

MarkenRL Art. 10 Abs. 2 Buchst. a; MarkenG § 26 Abs. 3 Satz 1 und 2*)

a) Die Vorschriften der Markenrechtsrichtlinie stehen der Anwendung des § 26 Abs. 3 Satz 2 MarkenG nicht entgegen.*)

b) Der Schutz einer Zeichenserie kann auch dadurch entstehen, dass der Markeninhaber unmittelbar mit der gesamten Markenserie im Markt auftritt und die Serie nicht erst über einen längeren Zeitraum entwickelt. Aus einem nur einmalig verwendeten Zeichen kann dagegen der Schutz eines Stammzeichens einer Zeichenserie nicht abgeleitet werden.*)

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IBRRS 2013, 2470
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentnichtigkeitsverfahren gilt als Aussonderung!

BGH, Urteil vom 23.04.2013 - X ZR 169/12

Das durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Patentinhabers unterbrochene Patentnichtigkeitsverfahren betrifft im Sinne des § 86 Abs. 1 Nr. 1 InsO die Aussonderung eines Gegenstands aus der Insolvenzmasse und kann daher sowohl vom Insolvenzverwalter als auch vom Kläger aufgenommen werden.*)

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IBRRS 2013, 2407
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht

BGH, Urteil vom 09.04.2013 - X ZR 130/11

a) Allein aus dem Umstand, dass aus technischer Sicht der Anwendung eines in der Patentanmeldung offenbarten Verfahrens (hier: Verschlüsselungsverfahrens) zeitlich nachgeordnet ein weiteres Verfahren (hier: Entschlüsselungsverfahren) folgen muss, um insgesamt ein technisch und wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis zu erreichen, kann in der Regel nicht gefolgert werden, dass das weitere Verfahren auch ohne erwähnt zu werden als zu der zum Patent angemeldeten Erfindung gehörend offenbart ist.*)

b) Dies gilt auch dann, wenn dem Fachmann mit der Beschreibung des ersten Verfahrens alle Informationen an die Hand gegeben werden, die er benötigt, um mit Hilfe seines Fachwissens auch das weitere Verfahren auszuführen.*)

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IBRRS 2013, 2399
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht

BGH, Urteil vom 05.12.2012 - I ZR 85/11

a) Der Antrag auf Einwilligung in die Löschung eines Firmenbestandteils geht weniger weit als der Antrag auf Einwilligung in die Löschung der vollen Firma; dagegen geht der Antrag auf Unterlassung der Nutzung eines Firmenbestandteils weiter als der Antrag auf Unterlassung der Nutzung der vollen Firma (Bestätigung von BGH, Urteil vom 6. Juli 1973 - I ZR 129/71, GRUR 1974, 162 - etirex; Urteil vom 26. September 1980 I ZR 69/78, GRUR 1981, 60 - Sitex; Urteil vom 3. November 1994 - I ZR 71/92, GRUR 1995, 117 = WRP 1995, 96 - NEUTREX; Urteil vom 14. Februar 2008 - I ZR 162/05, GRUR 2008, 803 = WRP 2008, 1192 - HEITEC; Aufgabe von BGH, Urteil vom 26. Juni 1997 - I ZR 14/95, GRUR 1998, 165 = WRP 1998, 51 - RBB; Urteil vom 14. Oktober 1999 - I ZR 90/97, GRUR 2000, 605 = WRP 2000, 525 - comtes/ComTel; Urteil vom 31. Juli 2008 - I ZR 171/05, GRUR 2008, 1104 = WRP 2008, 1532 - Haus & Grund II; Urteil vom 31. Juli 2008 I ZR 21/06, GRUR 2008, 1108 = WRP 2008, 1537 - Haus & Grund III).*)

b) Allein der Umstand, dass sämtliche Bestandteile einer zusammengesetzten Marke oder komplexen Kennzeichnung den Gesamteindruck der Marke oder Kennzeichnung gleichermaßen bestimmen, weil keiner dieser Bestandteile das Erscheinungsbild der Marke oder Kennzeichnung dominiert oder prägt, führt nicht dazu, dass diese Bestandteile eine selbständig kennzeichnende Stellung haben. Vielmehr müssen besondere Umstände vorliegen, die es rechtfertigen, in einem zusammengesetzten Zeichen einzelne oder mehrere Bestandteile als selbständig kennzeichnend anzusehen.*)

c) Ergibt sich bei der Prüfung des Grades der Kennzeichnungskraft einer Marke oder der Ähnlichkeit einander gegenüberstehender Waren, Dienstleistungen oder Zeichen eine durchschnittliche Kennzeichnungskraft der Marke oder eine durchschnittliche Ähnlichkeit der Waren, Dienstleistungen oder Zeichen, ist diese Durchschnittlichkeit nicht weiter nach "schwach durchschnittlich", "normal durchschnittlich" und "stark durchschnittlich" abzustufen.*)

d) In der Benutzung einer Marke für Waren, die unter einen Oberbegriff des Warenverzeichnisses fallen, kann zwar zugleich eine rechtserhaltende Benutzung dieser Marke für andere Waren liegen, die unter denselben Oberbegriff des Warenverzeichnisses fallen. In einer solchen Benutzung, liegt jedoch regelmäßig keine rechtserhaltende Benutzung dieser Marke für Waren, die unter einen anderen Oberbegriff des Warenverzeichnisses fallen.*)

e) Wird die Ware, für die die Marke rechtserhaltend benutzt wird, von mehreren Oberbegriffen des Warenverzeichnisses erfasst, so kann im Löschungsklageverfahren wegen Verfalls nach §§ 49, 55 MarkenG einer der Oberbegriffe ersatzlos gelöscht werden, wenn die Ware von dem anderen Oberbegriff erfasst wird (Bestätigung von BGH, Urteil vom 7. Juni 1978 - I ZR 125/76, GRUR 1978, 647 = WRP 1978, 813 - TIGRESS).*)

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IBRRS 2013, 2293
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht

BGH, Urteil vom 19.03.2013 - X ZR 129/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1851
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Urheberrecht - Wie weit gehen die Rechte eines "Online-Videorekorders"?

BGH, Urteil vom 11.04.2013 - I ZR 151/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1849
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Urheberrecht - Kabelweitersendung: Schiedsstelle entscheidet im Streitfall!

BGH, Urteil vom 11.04.2013 - I ZR 152/11

Die Frage der (gegenseitigen) Verpflichtung eines Kabelunternehmens und eines Sendeunternehmens aus § 87 Abs. 5 UrhG zum Abschluss eines Vertrages über die Kabelweitersendung ist in entsprechender Anwendung von § 14 Abs. 1 Nr. 2, § 16 Abs. 1 UrhWG auch dann zunächst von der Schiedsstelle zu beantworten, wenn sie nicht im Wege der Klage, sondern in einem Klageverfahren im Wege des Zwangslizenzeinwands aufgeworfen wird. Das Gericht hat den Rechtsstreit beim Vorliegen der Voraussetzungen des Zwangslizenzeinwands in entsprechender Anwendung des § 16 Abs. 2 Satz 2 UrhWG auszusetzen, um den Parteien die Anrufung der Schiedsstelle zu ermöglichen.*)

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IBRRS 2013, 1845
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht - Wann ermöglichen Veränderungen an einem Patent ein neues Patent?

BGH, Urteil vom 12.03.2013 - X ZR 6/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1809
ProzessualesProzessuales
Rechtsanwälte & Notare - Kann ein Honorarstreit eine Urheberrechtssache sein?

BGH, Beschluss vom 17.01.2013 - I ZR 194/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1753
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht - Wann verstößt eine Marke gegen die guten Sitten?

BGH, Beschluss vom 02.10.2012 - I ZB 89/11

a) Die Schutzhindernisse nach § 8 Abs. 2 Nr. 4 bis 10 MarkenG gelten entsprechend für Marken kraft Verkehrsgeltung (§ 4 Nr. 2 MarkenG).*)

b) Für die Beurteilung, ob eine Marke gegen die guten Sitten im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG verstößt, kommt es nicht nur auf die Sicht der Verkehrskreise an, an die sich die mit der Marke beanspruchten Waren und Dienstleistungen richten, sondern auch auf die Anschauung der Teile des Publikums, die dem Zeichen im Alltag begegnen. Maßstab für die Beurteilung des Sittenverstoßes ist eine normal tolerante und durchschnittlich sensible Sichtweise der maßgeblichen Verkehrskreise.*)

c) Die Wortfolge "READY TO FUCK" verstößt gegen die guten Sitten im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG.*)

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IBRRS 2013, 1684
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht - Verwechslungsgefahr: Durchschnittsverbraucher ist maßgeblich!

BGH, Urteil vom 27.03.2013 - I ZR 100/11

a) Bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr kommt es auf die Auffassung des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen an. Die Annahme einer gespaltenen Verkehrsauffassung ist deshalb mit dem Begriff der Verwechslungsgefahr als Rechtsbegriff nicht zu vereinbaren. Eine andere Beurteilung ist nur ausnahmsweise dann gerechtfertigt, wenn von den sich gegenüberstehenden Zeichen verschiedene Verkehrskreise angesprochen sind, die sich - wie etwa der allgemeine Verkehr und Fachkreise oder unterschiedliche Sprachkreise - objektiv voneinander abgrenzen lassen. In einem solchen Fall reicht es für die Bejahung eines Verletzungstatbestands aus, wenn Verwechslungsgefahr bei einem der angesprochenen Verkehrskreise besteht.*)

b) Die Schutzschranke der beschreibenden Benutzung (Art. 12 Buchst. b GMV, § 23 Nr. 2 MarkenG) ist nach ihrer Funktion und Stellung im Gesetz im Löschungsklageverfahren weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar.*)

c) Die beschreibende Benutzung einer Bezeichnung, die an sich die Anwendung der Schutzschranke nach Art. 12 Buchst. b GMV eröffnet (hier: "Marulablu" als Bezeichnung eines aus der Marula-Frucht hergestellten Likörs), entspricht nicht den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel, wenn der beschreibende Inhalt der Bezeichnung nicht den Tatsachen entspricht (hier: Likör enthält keine Marula-Frucht).*)

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IBRRS 2013, 1591
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht - Verwechslungsgefahr: Störung der Gleichgewichtslage zulässig?

BGH, Urteil vom 02.10.2012 - I ZR 82/11

a) Besteht zwischen Gleichnamigen eine kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage, ist in die Prüfung, ob eine Partei trotz Störung der Gleichgewichtslage ein schutzwürdiges Interesse an der Ausweitung ihres Tätigkeitsbereichs hat (hier: Vertrieb auch von Skischuhen unter der Unternehmensbezeichnung der Beklagten), eine Änderung der Marktverhältnisse einzubeziehen, aufgrund deren der Verkehr erwartet, dass die in der Branche tätigen Unternehmen ein bestimmtes Produktsortiment (hier: Skier, Skibindungen und Skischuhe) anbieten.*)

b) Der gegen den Geschäftsführer einer Gesellschaft bestehende Auskunftsanspruch erlischt nicht mit dem Ausscheiden aus der Geschäftsleitung.*)

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IBRRS 2013, 1560
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Illegales Upload vom Anschluss des Mieters aus: Wer haftet?

AG München, Urteil vom 15.02.2012 - 142 C 10921/11

1. Erfolgt eine Urheberrechtsverletzung (illegales Upload) vom Anschluss eines Mieters aus, spricht eine tatsächliche Vermutung für dessen persönliche Verantwortlichkeit.

2. Zu der Frage, ob ein Mieter eine nicht kontrollierbare Gefahrenquelle schafft, indem er weiteren Personen den Zugang zu seinem Internetanschluss gewährt.

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IBRRS 2013, 1540
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Urheberrecht - Teile übernommen: Herausgabe des gesamten Codes zum Nachweis!

BGH, Urteil vom 20.09.2012 - I ZR 90/09

Einem Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes eines Computerprogramms nach § 809 BGB zum Zwecke des Nachweises einer Urheberrechtsverletzung steht nicht entgegen, dass unstreitig nicht das gesamte Computerprogramm übernommen wurde, sondern lediglich einzelne Komponenten und es deswegen nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass gerade die übernommenen Komponenten nicht auf einem individuellen Programmierschaffen desjenigen beruhen, von dem der Kläger seine Ansprüche ableitet.*)

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IBRRS 2013, 1494
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht

BGH, Urteil vom 02.10.2012 - I ZR 37/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1263
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Schadensersatz des Erben bei Urheberrechtsverletzung?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2013 - 20 U 48/12

Der in § 97 Abs. 2 S. 4 UrhG geregelte immaterielle Schadensersatzanspruch, wonach der Urheber auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine Entschädigung in Geld verlangen kann, wenn und soweit dies der Billigkeit entspricht, geht nicht auf den Erben über. Der Anspruch ist auf die Person des Urhebers beschränkt.

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IBRRS 2013, 1253
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Urheberrecht - Lizenzanalogie: fiktive Tarifvergütung ist Berechnungsgrundlage!

BGH, Urteil vom 12.06.2012 - I ZR 177/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1252
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Urheberrecht - Lizenzanalogie: fiktive Tarifvergütung ist Berechnungsgrundlage!

BGH, Beschluss vom 20.09.2012 - I ZR 177/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1176
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Sonstiges Zivilrecht - Patentierung eines Bohrwerkzeuges: Worauf kommt es an?

BGH, Urteil vom 22.01.2013 - X ZR 70/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1127
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Sonstiges Zivilrecht - technische Erfassungseinrichtung: nicht zwingend Patent!

BGH, Beschluss vom 13.11.2012 - X ZB 4/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0970
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht - Weiterverbreitung technischer Informationen

BGH, Urteil vom 15.01.2013 - X ZR 81/11

Maßgeblich für die Beurteilung der Frage, ob die Weiterverbreitung technischer Informationen an Dritte nach der Lebenserfahrung nahegelegen hat und die Informationen dadurch offenkundig geworden sind, sind die zum Zeitpunkt der Lieferung der technischen Information bestehenden Vereinbarungen zwischen den Beteiligten oder die sonstigen Umstände der Lieferung, nicht jedoch die besonderen Gegebenheiten in dem die Information empfangenden Unternehmen.*)

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IBRRS 2013, 0947
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht

BGH, Urteil vom 29.11.2012 - X ZR 82/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0882
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht - Verfahren zur Herstellung von L-Lysin

BGH, Urteil vom 08.01.2013 - X ZR 138/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0855
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Inverkehrbringen von "Realchemie Fluroxypyr & Aminopyralid"

BGH, Urteil vom 17.01.2013 - I ZR 226/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0853
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Apotheken: Kostenpflichtige Telefon-Hotline unzulässig!

BGH, Urteil vom 19.07.2012 - I ZR 40/11

a) Ein Apotheker darf zur pharmazeutischen Beratung seiner Kunden keine Telefon-Hotline zur Verfügung stellen, die nur gegen Gebühr in Anspruch genommen werden kann.*)

b) Eine von einer ausländischen Versandapotheke gegenüber Kunden in Deutschland unter der Überschrift "Anwendbares Recht/Gerichtsstand" verwendete Allgemeine Geschäftsbedingung, nach der für alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung entstehenden Meinungsverschiedenheiten und Rechtsstreitigkeiten ausschließlich das Recht des Staates gilt, in dem die Versandapotheke ihren Sitz hat, benachteiligt die Kunden in Deutschland unangemessen.*)

c) Eine ausländische Versandapotheke ist nicht gehindert, Tätigkeiten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Abgabe von Arzneimitteln an die Kunden stehen, auch dann im Inland durch von ihr beauftragte Unternehmen ausführen zu lassen oder selbst auszuführen, wenn sie hier über keine Apothekenbetriebserlaubnis verfügt.*)

d) Eine ausländische Versandapotheke darf Anrufe von Kunden im Inland, die Arzneimittel bestellen oder pharmazeutisch beraten werden wollen, nicht über eine Dienstleistungstelefonnummer von einer Drittfirma entgegennehmen und bearbeiten lassen.*)

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IBRRS 2013, 0262
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Ansprüche des Vermieters bei ungenehmigten Dreharbeiten beim Mieter

LG Hamburg, Urteil vom 10.01.2012 - 311 O 301/10

1. Führt eine Filmgesellschaft ungenehmigte Dreharbeiten auf einem Grundstück durch, steht dem Eigentümer ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung zu.

2. Für ungenehmigte Dreharbeiten kann der Eigentümer einen Betrag in Höhe von einer Nettomonatsmiete pro Drehtag verlangen, ungeachtet einer vertraglichen Abmachung des Filmenden mit dem Mieter.

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Online seit 2012

IBRRS 2012, 4502
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Farbgestaltung urheberrechtlich geschützt?

LG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2012 - 12 O 426/11

1. Urheberrechtlich geschützt sind nur solche Werke, die eine persönliche Schöpfung des Urhebers darstellen, die einen geistigen Gehalt aufweisen und die eine wahrnehmbare Formgestaltung gefunden haben. Zudem muss in der Gestaltung die Individualität des Urhebers zum Ausdruck kommen.

2. Bei geschützten Gebäuden - hier: einem Schloss - bezieht sich der Urheberrechtsschutz in der Regel auf die Grundstruktur des Baukörpers und auf die Fassadengestaltung. Im Inneren des Gebäudes genießen häufig nur der Eingangsbereich oder das Treppenhaus Urheberrechtsschutz. Der Urheber von Werken der Baukunst kann sich bei Eingriffen in den geschützten Bereichen auf das Urheberrecht stützen, nicht aber auf die Einrichtungen von nicht geschützten Innenräumen des Gebäudes Einfluss nehmen.

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IBRRS 2012, 4357
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Urheberrecht - Grenzen der Übertragung von Nutzungsrechten in AGB?

OLG Rostock, Urteil vom 09.05.2012 - 2 U 18/11

1. Die in § 31 Abs. 5 UrhG zum Ausdruck kommende Zweckübertragungslehre ist ein gesetzliches Leitbild im Sinne von § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Sie kann deshalb unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls taugliche Grundlage einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle sein (Anschluss an OLG Hamburg in GRUR-RR 2011, 293 ff.).*)

2. Wenn sich der Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem so weitgehenden Umfang Nutzungsrechte einräumen lässt, dass der Urheber von allen künftigen Verwendungen bzw. Weiterübertragungen von Nutzungsrechten in jeder Hinsicht ausgeschlossen ist, kann ein Gestaltungsmissbrauch vorliegen, der im Rahmen der AGB-Kontrolle zu beanstanden ist.*)

3. Eine formularmäßige Abbedingung der in §§ 34, 35 UrhG geregelten Zustimmungserfordernisse für die weitere Übertragung oder Einräumung von Nutzungsrechten zugunsten des Verwenders von Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt - vorbehaltlich der Umstände des Einzelfalls - nicht ohne weiteres zu einer unangemessenen Benachteiligung des Urhebers.*)

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IBRRS 2012, 2383
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kulturpalast: Abriss mangels Schöpfungshöhe zulässig

LG Leipzig, Urteil vom 24.04.2012 - 05 O 3308/10

Für den Schutz eines Bauwerkes genügt nicht jedes noch so geringe Maß an Individualität, um eine urheberrechtliche Schutzfähigkeit zu begründen. Vielmehr muss eine gewisse Gestaltungshöhe erreicht werden.




IBRRS 2012, 1993
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Versicherung nutzt Lichtbilder aus Gutachten: Schadensersatz!

AG Köln, Urteil vom 10.01.2012 - 264 C 313/10

1. Übersendet der Sachverständige der gegnerischen Haftpflichtversicherung ein Gutachten mit Restwertermittlung und Lichtbildern vom unfallgeschädigten Fahrzeug, ist ohne ausdrückliche Regelung davon auszugehen, dass dies lediglich dem Zweck dient, den Schadensersatzanspruch des Geschädigten der gegnerischen Versicherung gegenüber zu untermauern.

2. Nutzt die gegnerische Versicherung ohne vorherige Genehmigung Lichtbilder aus dem Sachverständigengutachten zur Restwertermittlung im Internet, ist sie dem Sachverständigen zum

Schadensersatz verpflichtet; dabei erscheint eine Lizenzgebühr von 5 Euro pro Bild der Höhe nach als angemessen.

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IBRRS 2012, 1748
SachverständigeSachverständige
"Das Gutachten ist nicht prüffähig": Ehrverletzende Äußerung?

LG Düsseldorf, Urteil vom 17.06.2009 - 12 O 153/09

1. Der Verweis im Gutachten "auf die eindeutige Rechts- und Gesetzeslage in Bezug auf das Urheberrecht, auf den Datenschutz, auf die Kalkulationsgrundlage sowie auf die Restwertermittlung in Bezug zu diesem Gutachten" kann nicht zu der Behauptung Anlass geben, dass die Weitergabe des Gutachtens an Dritte untersagt werde. Eine solche unwahre Tatsachenbehauptung stellt eine rechtswidrige Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Sachverständigen dar.

2. Durch die Aussage, das Gutachten sei nicht prüffähig, wird zwar auf den ersten Blick eine Rechtsmeinung mitgeteilt. Diese beruht aber auf der - unwahren - Tatsachenbehauptung, dass die Weitergabe des Gutachtens an Dritte untersagt werde, hat also einen konkreten tatsächlichen Inhalt. Auch durch diese - wertende - Äußerung wird der Antragsteller in seinem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verletzt, § 823 Abs. 1 BGB. Auch sie stellt eine Kreditgefährdung gem. § 824 Abs. 1 BGB dar. Auch dieser Eingriff ist widerrechtlich.

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IBRRS 2012, 1738
SachverständigeSachverständige
Hinweis auf vermeintliches "Prüfverbot": Unzulässig!

LG Düsseldorf, Urteil vom 29.09.2010 - 12 O 273/10

Weist der Sachverständige in seinem Gutachten auf die Rechtslage in Bezug auf seine Nutzungsrechte hin, wird durch die Behauptung, das Gutachten beinhalte "leider ein Prüfverbot", der Sachverständige in seinem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb beeinträchtigt sowie in seiner so genannten Geschäftsehre verletzt.

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Online seit 2011

IBRRS 2011, 5194
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
"Balthasar-Neumann-Preis": Schutzfähiger Werktitel?

OLG Stuttgart, Urteil vom 04.08.2011 - 2 U 74/10

1. Zu den Voraussetzungen, unter denen die Durchführung einer Preisverleihung in regelmäßigen Abständen unter einer bestimmten Bezeichnung ein werktitelschutzfähiges "sonstiges vergleichbares Werk" i.S.v. § 5 Abs. 3 MarkenG darstellen kann.*)

2. Die Bezeichnung "Balthasar-Neumann-Preis" ist ein schutzfähiger, hinreichend unterscheidungskräftiger Werktitel für die Verleihung eines Preises für Bauleistungen, die sich durch eine herausragende Verbindung von Architektur- und Ingenieurleistungen und eine Verknüpfung technischer und gestalterischer Aktivitäten auszeichnen.*)

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IBRRS 2011, 4557
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Urheberrechtsstreit um «S 21»: Bahn darf abreißen!

BGH, Beschluss vom 09.11.2011 - I ZR 216/10

1. Die Urheberinteressen Jahre oder Jahrzehnte nach dem Tod des Urhebers nicht notwendig dasselbe Gewicht haben wie zu seinen Lebzeiten.

2. Der Eigentümer eines urheberrechtlich geschützten Bauwerks, der sich zu Änderungen genötigt sieht, zwar grundsätzlich eine den betroffenen Urheber in seinen persönlichkeitsrechtlichen Interessen möglichst wenig berührende Lösung suchen muss. Hat er sich jedoch für eine bestimmte Planung entschieden, so geht es im Rahmen der Interessenabwägung nur noch darum, ob dem betroffenen Urheber die geplanten Änderungen des von ihm geschaffenen Bauwerks zuzumuten sind. Ob daneben noch andere, den Urheber gegebenenfalls weniger beeinträchtigende Lösungen denkbar sind, ist hierfür nicht von entscheidender Bedeutung.

3. Öffentliche Interessen an der Veränderung eines öffentlichen Zwecken dienenden Bauwerks sind in die Interessenabwägung einzubeziehen, wenn diese öffentlichen Interessen zugleich eigene Interessen des Eigentümers sind.

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IBRRS 2011, 4037
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
"Das Haus der Anwälte" : Irreführende Bezeichnung einer Kanzlei!

LG Osnabrück, Urteil vom 22.12.2010 - 1 O 2937/10

Die Bezeichnung "Das Haus der Anwälte" weckt die Vorstellung, dass die in dem so bezeichneten Gebäude ansässigen Rechtsanwaltskanzlei in bestimmter Weise kooperieren, dass bei komplexen, mehrere Rechtsgebiete umfassenden Rechtsfragen mehrere spezialisierte Rechtsanwälte aus den unterschiedlichen, in dem Gebäude ansässigen Kanzleien zusammenarbeiten.

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IBRRS 2011, 3707
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Reichweite der Urhebervermutung bei Baukunstwerken

OLG Hamm, Urteil vom 08.09.2011 - 22 U 20/11

1. Sind auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original des Werkes der bildenden Künste mehrere Personen in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet, werden sie - auch im Verhältnis zueinander - bis zum Beweis des Gegenteils als Miturheber des Werkes angesehen.

2. Ein Architektenvermerk auf einem Architektenplan begründet zunächst nur eine Vermutung für die Urheberschaft an der in diesem Entwurf verkörperten Gestaltung, nicht auch eine Vermutung der Urheberschaft an dem Werk der Baukunst selbst, wie es in dem Gebäude verkörpert ist, das unter Benutzung des Planes errichtet worden ist.

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IBRRS 2011, 2170
ProzessualesProzessuales
Urheberrecht - Urheberrecht an Schadenslichtbildern im Gutachten

AG Saarlouis, Urteil vom 09.12.2010 - 26 C 1042/10

Die ungenehmigte Weitergabe eines Gutachtens an ein externes Sachverständigenbüro zwecks "unbegrenzter Überprüfung" stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, wenn bekannt ist, dass diese Bearbeitungsweise das Einstellen von Lichtbildern in Internet-Restwert-Börsen umfasst.

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IBRRS 2011, 2086
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Urheberrechtsschutz für Sachverständigengutachten

KG, Beschluss vom 11.05.2011 - 24 U 28/11

1. Gutachten (hier über Verkehrswerte für Grundstücke) sind - was die Frage ihrer Urheberrechtsschutzfähigkeit angeht - grundsätzlich nicht dem literarischen Bereich zuzuordnen, sondern dem wissenschaftlichen Bereich.*)

2. Bei derartigen Schriftwerken kann die persönliche geistige Schöpfung nicht mit dem wissenschaftlichen oder technischen Inhalt der Darstellung begründet werden.*)

3. Ob ein wissenschaftlicher oder technischer Text unter dem - zwar nicht in erster Linie aber gleichwohl auch in Betracht kommenden - Blickwinkel der Gedankenformung und -führung den nötigen geistig-schöpferischen Gehalt hat, beurteilt sich danach, ob der betreffende Text eine individuelle - originelle - eigenschöpferische Darstellung enthält.*)

4. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass gutachterliche Schriftwerke die für ein Sprachwerk im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG notwendige Schöpfungshöhe erreichen, trägt grundsätzlich der sich auf den Urheberrechtsschutz Berufende.*)

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IBRRS 2011, 1631
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Urheberrecht - Kunst am Bau: Kann der Künstler Änderungen unterbinden?

OLG Hamm, Urteil vom 12.04.2011 - 4 U 197/10

1. Der Urheber hat auf Grund seines Urheberpersönlichkeitsrechts einen Anspruch darauf, dass sein Werk dem Publikum unverfälscht dargeboten wird. Er hat seinem Werk eine bestimmte Form und Gestaltung gegeben, in der seine Werkvorstellung, seine Werkidee in möglichst idealer Weise zum Ausdruck kommt. Nur in dieser Form braucht er sein Werk gegen sich gelten zu lassen.

2. Eine Beeinträchtigung der berechtigten geistigen und persönlichen Interessen des Urhebers an seinem Werk i.S.d. § 14 UrhG liegt auch dann vor, wenn die urheberpersönlichkeitsrechtlichen Interessen des Urhebers an seinem Werk, ohne inhaltliche Änderung des Werkes, durch Form und Art der Werkwiedergabe und -nutzung beeinträchtigt werden.

3. Eine derartige Beeinträchtigung ist etwa dann anzunehmen, wenn ein geschütztes Werk mit Zutaten von dritter Hand zu einem "Gesamtkunstwerk" vereinigt wird, das unbefangene Betrachter ohne weiteres insgesamt als Werk des Urhebers des Originalwerkes ansehen können.

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IBRRS 2011, 1006
ImmobilienImmobilien
StreetView darf Haus von der Straße aus fotografieren!

LG Berlin, Beschluss vom 13.09.2010 - 37 O 363/10

Aufnahmen eines Hauses von offener Straße aus sind nicht zu beanstanden. Etwas anderes gilt nur, soweit Aufnahmen unter Überwindung einer Umfriedung angefertigt werden und/oder die Wohnung zeigen, weil dies eine Persönlichkeitsrechtverletzung darstellen kann.

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IBRRS 2011, 0974
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Entwurfspläne urheberrechtlich geschützt?

OLG Celle, Urteil vom 02.03.2011 - 14 U 140/10

1. Ob Entwurfspläne für ein Bauwerk urheberrechtlich geschützte, persönliche geistige Schöpfungen i.S.d. §§ 2 Abs. 1 Nr. 4 und 7, 2 Abs. 2 UrhG sind, hängt vom jeweiligen Werk ab.

Entscheidend für die Urheberrechtsschutzfähigkeit der Architektenleistung ist der Grad der Individualität der Leistung. Sie muss sich von der Masse des durchschnittlichen, üblichen und alltäglichen Bauschaffens abheben und nicht nur das Ergebnis eines rein handwerklichen routinemäßigen Schaffens darstellen ("Gestaltungshöhe").*)

2. Wenn Pläne eines Architekten dem Urheberrecht unterfallen, ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, das Bauwerk nach der Vorplanung ohne Mitwirkung des planenden Architekten von einem anderen Architekten ausführen zu lassen.*)

3. In der Regel ist im Bereich der Entwurfsplanung noch nicht von einem Nachbaurecht auszugehen. Erst dann, wenn der Architekt auch die Genehmigungsplanung erstellt hat und ihm deren Vorlage bei der Genehmigungsbehörde übertragen worden ist, ist davon auszugehen, dass ein Nachbaurecht mit übertragen wurde.*)




IBRRS 2011, 0605
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht - "Haus + Grund" als Firmenbestandteil zulässig?

BGH, Urteil vom 10.06.2009 - I ZR 34/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0038
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Urheberrecht - Abstracts zu Buchrezensionen aus Zeitungen, Perlentaucher.de

BGH, Urteil vom 01.12.2010 - I ZR 12/08

1. Genießt ein Schriftwerk allein aufgrund seiner sprachlichen Gestaltung Urheberrechtschutz, so stellt eine Zusammenfassung des gedanklichen Inhalts in eigenen Worten grundsätzlich eine urheberrechtlich unbedenkliche freie Benutzung dieses Schriftwerks im Sinne des § 24 Abs. 1 UrhG dar. Enthält eine solche Zusammenfassung auch Formulierungen, auf denen die schöpferische Eigenart des Schriftwerks beruht, kommt es für die Prüfung, ob eine abhängige Bearbeitung (§ 23 Satz 1 UrhG) oder eine freie Benutzung (§ 24 Abs. 1 UrhG) vorliegt, darauf an, ob die Zusammenfassung trotz dieser Übereinstimmungen in der Gesamtschau einen so großen äußeren Abstand zum Schriftwerk einhält, dass sie als ein selbständiges Werk anzusehen ist.*)

2. Für die Beurteilung, ob eine abhängige Bearbeitung (§ 23 UrhG) oder eine freie Benutzung (§ 24 Abs. 1 UrhG) vorliegt, kommt es nicht darauf an, ob das neue Werk dazu geeignet oder bestimmt ist, das ältere Werk zu ersetzen.*)

3. Die Bestimmung des § 12 Abs. 2 UrhG regelt einen zusätzlichen Schutz des Urhebers vor der Veröffentlichung seines Werkes, nicht aber eine Beschränkung seiner Rechte nach der Veröffentlichung. Soweit eine Inhaltsangabe zugleich als Bearbeitung oder Umgestaltung des Werkes anzusehen ist, ist ihre Veröffentlichung oder Verwertung daher nach § 23 Satz 1 UrhG stets nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes zulässig.*)

4. Für die Beurteilung, ob die Benutzung eines Zeichens im Sinne des § 23 MarkenG gegen die guten Sitten verstößt, ist es nicht relevant, ob die Zeichenbenutzung im Zusammenhang mit einer Urheberrechtsverletzung steht.*)

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Online seit 2010

IBRRS 2010, 4345
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Zivilrecht - Verlagsvertrag

BGH, Urteil vom 22.04.2010 - I ZR 197/07

Ein Verlagsvertrag über ein Werk der Literatur oder der Tonkunst im Sinne des Verlagsgesetzes setzt lediglich voraus, dass der Verfasser sich verpflichtet, dem Verleger das Werk zur Vervielfältigung und Verbreitung für eigene Rechnung zu überlassen, und der Verleger sich verpflichtet, das Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten. Der Verfasser hat dem Verleger zwar grundsätzlich das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung (Verlagsrecht) zu verschaffen. Diese Verpflichtung kann jedoch vertraglich abbedungen werden. Dann steht dem Verleger nur ein einfaches Nutzungsrecht oder eine - allein im Verhältnis zum Verfasser wirkende - schuldrechtliche Befugnis zur Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes zu. Dadurch verliert der Vertrag aber nicht seinen Charakter als Verlagsvertrag.*)

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IBRRS 2010, 4154
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Urheberrecht - Urheberrechtsschutz für qualifizierten Mietspiegel?

LG Stuttgart, Urteil vom 12.01.2010 - 17 O 387/09

1. Voraussetzung des urheberrechtlichen Schutzes von Texten ist eine individuelle geistige Schöpfung, die bei Texten sowohl in der von der Gedankenformung und -führung geprägten sprachlichen Gestaltung als auch in der Art der Sammlung, Auswahl, Einteilung und Anordnung des dargebotenen Stoffs zum Ausdruck kommen kann.

2. An die Individualität von Tabellen und Zeichnungen sind keine hohen Anforderungen zu stellen. Es reicht aus, dass eine individuelle Geistestätigkeit in dem dargestellten Gedanken zum Ausdruck kommt, auch wenn das Maß an Eigentümlichkeit, an individueller Prägung gering sein mag.

3. Unerheblich ist, dass wesentliche Teile des Mietspiegels aus seiner gesetzlichen Funktion vorgegeben sind. Diese stellen für die Gemeinden nur eine unverbindliche Hilfestellung dar und geben darüber hinaus nur ganz allgemein vor, welche Themen in einem Mietspiegel Erwähnung finden sollten.

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IBRRS 2010, 4087
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Urheberrecht - Urheberrechtsschutz für qualifizierten Mietspiegel?

OLG Stuttgart, Urteil vom 14.07.2010 - 4 U 24/10

1. Einem qualifizierten Mietspiegel kann auf Grund einer klaren Konzeption der Gliederung und einer verständlichen und einleuchtenden Darstellung des Stoffs Schutz als Sprachwerk i. S. des § 2 I Nr. 1 UrhG zukommen.

2. Mangels Regelungscharakter ist ein qualifizierter Mietspiegel kein amtlicher Erlass i. S. des § 5 I UrhG.

3. Ein qualifizierter Mietspiegel ist auch kein sonstiges amtliches Werk i. S. des § 5 II UrhG, weil es an einer Veröffentlichung zur allgemeinen Kenntnisnahme und damit an einem spezifischen Verbreitungsinteresse fehlt.

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IBRRS 2010, 3331
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Stuttgart21:Antrag auf Einstweilige Verfügung zu spät

OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.08.2010 - 4 U 106/10

1. Im einstweiligen Verfügungsverfahren ist hinsichtlich der Dringlichkeit anerkannt, dass ein Verfügungsgrund fehlt, wenn der Anspruchsteller nach Erlangung der Kenntnis von den maßgeblichen Umständen der Rechtsverletzung - das sind im vorliegenden Fall die urheberrechtlichen Unterlassungsansprüche und deren drohende Beeinträchtigung durch den Abriss - zu lange abgewartet hat, bevor er die einstweilige Verfügung beantragt hat.

2. Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein Zuwarten von mehr als acht Wochen regelmäßig dringlichkeitsschädlich, jedenfalls kann bei einem Zeitraum von mehr als drei Monaten keine Dringlichkeit mehr angenommen werden.

3. Die Vorverlegung des Abrisstermins um vier bis acht Wochen führt nicht zu einer neuen Situation oder einem Wiederaufleben der Dringlichkeit, denn der Kläger hat schon bei Erhebung der Hauptsacheklage gewusst, dass ein rechtskräftiges Urteil vor dem Beginn der Abrissarbeiten nicht erstritten werden kann.

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IBRRS 2010, 3166
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekten - Urheberschutz im Bereich der Architektur

AG München, Urteil vom 19.08.2009 - 161 C 3130/09

1. Das Recht am eigenen Bild schützt den Einzelnen vor der unbefugten Verbreitung von Bildnissen. Hierbei bezieht sich das Bildnis auf die erkennbare Wiedergabe des äußeren Erscheinungsbildes einer Person in jeder Form und jedem Medium, jedoch nicht auf die Abbildung von Eigentum oder Besitz.*)

2. Im Bereich der Architektur erstreckt sich der Urheberschutz keineswegs auf jedes Gebäude. Alltagsbauten, die lediglich das bekannte architektonische Formenrepertoire wiederholen und nicht aus der Masse des Alltäglichen herausragen, sind nicht geschützt.*)

3. Grundsätzlich muss niemand hinnehmen, dass seine Privatsphäre gegen seinen Willen mit geregneten Mitteln (z. B. einem Flugzeug) "ausgespäht" wird, um daraus ein Geschäft zu machen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht als Rahmenrecht muss jedoch in der Güterabwägung mit dem Recht auf die Ausübung des Gewerbebetriebes gesehen werden. Hier darf der Gewerbebetreibende ebenfalls nicht schrankenlos in Rechte Dritter eingreifen. Sind jedoch die Zuordnung zu konkreten Adressen, die Darstellung von Personen oder persönlichen Gegenständen nicht gegeben, so ist der Eingriff in die Privatsphäre als so gering zu erachten, dass das Interesse des Gewerbebetreibenden überwiegt.*)

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IBRRS 2010, 2718
ProzessualesProzessuales
Evtl. Schlichtungverpflichtung greift Bestellungsverfahren vor

OLG München, Beschluss vom 15.07.2010 - 34 SchH 14/09

Die den Gegenstand einer negativen Feststellungsklage bildende Frage, ob eine Partei gegenüber der anderen verpflichtet ist, sich auf ein Schlichtungsverfahren zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln einzulassen, ist für das Bestellungsverfahren gemäß § 36a Abs. 3 UrhG vorgreiflich, so dass eine Aussetzung dieses Verfahrens nach § 148 ZPO in Frage kommt.*)

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IBRRS 2010, 1983
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
Patentrecht - Dynamische Dokumentengenerierung

BGH, Beschluss vom 22.04.2010 - Xa ZB 20/08

1. Ein Verfahren, das das unmittelbare Zusammenwirken der Elemente eines Datenverarbeitungssystems (hier: eines Servers mit einem Client zur dynamischen Generierung strukturierter Dokumente) betrifft, ist stets technischer Natur, ohne dass es darauf ankäme, ob es in der Ausgestaltung, in der es zum Patent angemeldet wird, durch technische Anweisungen geprägt ist.*)

2. Ein solches Verfahren ist nicht als Programm für Datenverarbeitungsanlagen vom Patentschutz ausgeschlossen, wenn es ein konkretes technisches Problem mit technischen Mitteln löst. Eine Lösung mit technischen Mitteln liegt nicht nur dann vor, wenn Systemkomponenten modifiziert oder in neuartiger Weise adressiert werden. Es reicht vielmehr aus, wenn der Ablauf eines Datenverarbeitungsprogramms, das zur Lösung des Problems eingesetzt wird, durch technische Gegebenheiten außerhalb der Datenverarbeitungsanlage bestimmt wird oder wenn die Lösung gerade darin besteht, ein Datenverarbeitungsprogramm so auszugestalten, dass es auf die technischen Gegebenheiten der Datenverarbeitungsanlage Rücksicht nimmt.*)

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