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Sachgebiet: Insolvenz und Zwangsvollstreckung

835 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2018

IBRRS 2018, 0497
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Keine Teilungsversteigerung betreffend die Ehewohnung während des Getrenntlebens

OLG Hamburg, Beschluss vom 28.07.2017 - 12 UF 163/16

1. Aus den Grundsätzen von Treu und Glauben ergibt sich ein Schutz des räumlich-gegenständlichen Bereichs der Ehe, so dass während der Trennungszeit der Ehegatten die Herausgabe einer Ehewohnung aus Eigentum nicht betrieben werden kann. Die Regelungen über die Zuweisung der Ehewohnung während des Getrenntlebens entfalten unter den getrennt lebenden Eheleuten eine Sperrwirkung gegenüber Herausgabeansprüchen aus anderem Rechtsgrund.

2. Dies gilt gleichermaßen, wenn es nicht um eine Herausgabe bzw. Veräußerung der Ehewohnung aus Alleineigentum geht, sondern um eine Teilungsversteigerung zur Aufhebung des gemeinschaftlichen Eigentums der Ehegatten an der Ehewohnung.

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IBRRS 2018, 0634
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

OLG Köln, Beschluss vom 08.09.2017 - 1 U 56/17

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2018, 0496
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung wegen Suizidankündigung

AG Duisburg-Hamborn, Beschluss vom 12.04.2017 - 4 XVII 562/16A

Zur Problematik der Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung wegen Suizidankündigung.

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IBRRS 2017, 3066
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Ersetzung der Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Veräußerung des Erbbaurechts

BGH, Beschluss vom 13.07.2017 - V ZB 186/15

1. Ein mit der Bestellung eines Erbbaurechts verfolgter Zweck im Sinne Abs. 1 Satz 1 ErbbauRG kann auch die Erzielung eines wertgesicherten
Erbbauzinses sein.*)

2. Ist bei der Zwangsversteigerung eines Erbbaurechts der Meistbietende nicht bereit, die im Erbbaurechtsvertrag enthaltene schuldrechtliche Verpflichtung des Erbbauberechtigten zur Anpassung des Erbbauzinses zu übernehmen, kann der Grundstückseigentümer seine Zustimmung zur Erteilung des Zuschlags verweigern, wenn die Zwangsversteigerung nicht zum Erlöschen einer Erbbauzinsreallast geführt hat (Abgrenzung zu Senat, Beschluss vom 26.02.1987 - V ZB 10/86, BGHZ 100, 107).*)

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IBRRS 2018, 0489
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckung nur gegen Vorschusszahlung: Keine Rechtsbeschwerde zum BGH!

BGH, Beschluss vom 10.01.2018 - VII ZB 65/17

1. Die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof ist im Verfahren betreffend die Anordnung eines Gerichtsvollziehers, die Durchführung eines Vollstreckungsauftrags von der Zahlung eines Vorschusses abhängig zu machen, auch dann nicht statthaft, wenn das Landgericht als Beschwerdegericht sie in dem angefochtenen Beschluss zugelassen hat (Anschluss an BGH, Beschluss vom 11.09.2008 - I ZB 22/07, DGVZ 2008, 187 = IBRRS 2008, 4159).*)

2. Eine derartige unstatthafte Rechtsbeschwerde kann regelmäßig in eine weitere Beschwerde umgedeutet und die Sache an das zuständige Oberlandesgericht abgegeben werden.*)

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IBRRS 2018, 0311
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Einstweilige Verfügung zur Räumung gewerblich genutzter Wohnräume?

OLG München, Beschluss vom 12.12.2017 - 32 W 1939/17

Bei einem Antrag nach § 940 ZPO auf Räumung von gewerblich genutzten Räumen ist in der Regel ein Verfügungsgrund gegeben, wenn die in § 940a Abs. 2 ZPO genannten Voraussetzungen vorliegen, die den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Dritte auf Räumung von Wohnraum ermöglichen.*)

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IBRRS 2018, 0104
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftragnehmer insolvent: Auftraggeber kann zurücktreten!

OLG Frankfurt, Urteil vom 15.12.2016 - 3 U 54/15

1. Ein Bauvertrag wird weder durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftragnehmers noch durch die Erfüllungsverweigerung des Insolvenzverwalters beendet.

2. Auch wenn der Auftraggeber gegenüber dem Insolvenzverwalter nichts unternimmt, um das Vertragsverhältnis mit dem insolventen Auftragnehmer zu beenden, kann ihm nicht das Recht abgeschnitten werden, sich vom Vertrag anderweitig (hier: durch Rücktritt) zu lösen.

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IBRRS 2018, 0326
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Anzeige der Masseunzulänglichkeit hemmt die Verjährung nicht!

BGH, Urteil vom 14.12.2017 - IX ZR 118/17

1. Die Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter führt nicht dazu, dass die Verjährung von Altmasseverbindlichkeiten gehemmt wird.*)

2. Die Parteien können auch dann ein die Verjährung hemmendes Stillhalteabkommen vereinbaren, wenn der Insolvenzverwalter sich aufgrund der Anzeige der Masseunzulänglichkeit auf ein gesetzliches Leistungsverweigerungsrecht berufen kann. In diesem Fall genügt es für ein Stillhalteabkommen nicht, wenn der Gläubiger Hinweise auf das nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit bestehende Leistungsverweigerungsrecht unwidersprochen hinnimmt.*)

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IBRRS 2018, 0365
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Regelmäßig abgestellte Fahrzeuge sind vom Vermieterpfandrecht umfasst

BGH, Urteil vom 06.12.2017 - XII ZR 95/16

1. Das Vermieterpfandrecht umfasst auch Fahrzeuge des Mieters, die auf dem gemieteten Grundstück regelmäßig abgestellt werden.*)

2. Das Pfandrecht erlischt, wenn das Fahrzeug für die Durchführung einer Fahrt von dem Mietgrundstück·auch nur vorübergehend·entfernt wird. Es entsteht neu, wenn das Fahrzeug später wieder auf dem Grundstück abgestellt wird.*)

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IBRRS 2018, 0312
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Kann Zugriff auf verpfändetes Kautionssparbuch per einstweiliger Verfügung verhindert werden?

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 14.12.2017 - 33 C 3695/17

Der Mieter kann im Wege der einstweiligen Verfügung den Zugriff des Vermieters auf ein verpfändetes Kautionssparbuch nicht verhindern.

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IBRRS 2017, 4198
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Verrechnungsabreden in der Vermieterinsolvenz nicht insolvenzfest

AG Hamburg-Harburg, Urteil vom 11.10.2017 - 647 C 544/16

1. Vereinbaren die Mietvertragsparteien, dass Forderungen der Mieter während eines bestimmten Zeitraums mit der Miete verrechnet werden sollen, handelt es sich dabei um eine Vorausverfügung i.S.d. § 110 InsO.

2. Die Verrechnungsabrede ist bei Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Vermieters nur für den Zeitraum des § 110 Abs. 1 InsO wirksam.




IBRRS 2018, 0039
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 21.09.2017 - I ZB 125/16

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2017, 4237
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Zweifel an angemeldeter Forderung: Insolvenzverwalter muss widersprechen!

LG Stendal, Beschluss vom 12.10.2017 - 25 T 13/17

1. Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet bei Zweifeln am Bestand einer angemeldeten Forderung Widerspruch zu erheben.*)

2. Der pflichtwidrig unterlassene Widerspruch des Insolvenzverwalters stellt eine Pflichtverletzung dar, die seine Entlassung aus wichtigem Grund nach § 59 Abs. 1 InsO rechtfertigen kann.*)

3. Ein Verschulden der sachbearbeitenden Mitarbeiter, die der Insolvenzverwalter mit der Aufgabe der Forderungsanmeldung betraut hat, ist ihm zuzurechnen.*)

4. Die Tiefe der Überprüfung der Forderung ist eine Frage des Einzelfalls. Häufen sich Indizien, die am Bestand der Forderung Zweifel aufkommen lassen, kann der Insolvenzverwalter zu einer tiefergehenden Prüfung der Forderung verpflichtet sein.*)

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Online seit 2017

IBRRS 2017, 4062
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Verurteilung zur Herausgabe: Nach Fristablauf nur noch Schadensersatz!

BGH, Urteil vom 09.11.2017 - IX ZR 305/16

1. Beantragt ein Gläubiger, den Schuldner zur Herausgabe einer Sache zu verurteilen, diesem eine Frist zur Herausgabe der Sache zu setzen und ihn weiter zu verurteilen, nach fruchtlosem Ablauf der Frist Schadensersatz statt der Leistung zu zahlen, liegt in diesem Antrag ein Verlangen auf Schadensersatz statt der Leistung, wenn der Gläubiger nicht deutlich macht, sein Wahlrecht erst künftig ausüben zu wollen.*)

2. Wird ein Schuldner verurteilt, eine Sache an den Gläubiger herauszugeben und nach fruchtlosem Ablauf einer ihm zur Herausgabe gesetzten Frist Schadensersatz statt der Leistung zu zahlen, ist mit Eintritt der Bedingung des Fristablaufs der im Urteil titulierte Herausgabeanspruch ausgeschlossen und der Schuldner nur noch zur Zahlung des ausgeurteilten Schadensersatzes verpflichtet, wenn sich nicht aus dem Urteil ergibt, dass die Verurteilung zur Zahlung von Schadensersatz unter der weiteren aufschiebenden Bedingung eines künftigen Schadensersatzverlangens des Gläubigers steht.*)

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IBRRS 2017, 3888
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Pfändungsbeschluss: Pfändungsfreier Betrag muss nicht beziffert werden

BGH, Beschluss vom 11.10.2017 - VII ZB 53/14

In einem Beschluss gemäß § 850k Abs. 3 ZPO kann eine Bezifferung des pfändungsfreien Betrags unterbleiben, wenn dies erforderlich ist, um eine gleichmäßige Befriedigung des Gläubigers und gleichrangiger weiterer Unterhaltsberechtigter zu erreichen.*)

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IBRRS 2017, 3848
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Zahlungsunwilligkeit = Zahlungsunfähigkeit!

BGH, Urteil vom 12.10.2017 - IX ZR 50/15

Zeigt der Schuldner ein nach außen hervortretendes Verhalten, in dem sich typischerweise ausdrückt, dass er nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen, liegt auch dann Zahlungseinstellung vor, wenn der Schuldner tatsächlich nur zahlungsunwillig ist.*)

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IBRRS 2017, 3839
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Verzugszinsen bei verzögerter Freigabe eines hinterlegten Betrages!

BGH, Urteil vom 12.10.2017 - IX ZR 267/16

Bei verzögerter Freigabe eines hinterlegten Geldbetrages hat der Gläubiger in entsprechender Anwendung von § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB einen Anspruch auf Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (Fortführung von IBR 2006, 495 = BGHZ 167, 268).*)

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IBRRS 2017, 3550
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Wer hat die Einkommensteuer zu entrichten: Der Insolvenz- oder der Zwangsverwalter?

FG Düsseldorf, Urteil vom 03.05.2017 - 15 K 2669/15

1. Ob die Einkommensteuer vom Insolvenzverwalter als Masseverbindlichkeit oder aber vom Zwangsverwalter als Vermögensverwalter geschuldet wird, hängt von der Rechtsform des Schuldners ab.

2. Die Zwangsverwaltung eines Grundstücks im Vermögen einer Personengesellschaft oder Bruchteilsgemeinschaft, ob vor oder nach der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Gesellschafters bzw. -gemeinschafters angeordnet, hat keinen Einfluss auf die Einkommensteuerentrichtungspflicht des Insolvenzverwalters.

3. Bei der Zwangsverwaltung über das Grundvermögen (allein) des Schuldners selbst hat indes nicht der Insolvenzverwalter, sondern der Zwangsverwalter die Einkommensteuer zu entrichten; ihm gegenüber ist die Steuer festzusetzen.

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IBRRS 2017, 3761
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Immobilenkauf: Rücktrittsrecht im Insolvenzfall gläubigerbenachteiligend?

BGH, Urteil vom 12.10.2017 - IX ZR 288/14

1. Ein in einem Grundstückskaufvertrag zu Gunsten des Verkäufers vereinbartes Rücktrittsrecht für den Insolvenzfall ist nicht gläubigerbenachteiligend, wenn das Rücktrittsrecht von vornherein Bestandteil des gegenseitigen Vertrags ist, der Schuldner Rechte an der Sache ausschließlich aufgrund dieses Vertrags erworben hat, die Rücktrittsklausel den Berechtigten in den Stand setzt, einen Zugriff der Gläubiger auf die Sache jederzeit abwehren zu können, und die Rücktrittsklausel freie Verfügungen des Schuldners zu Gunsten einzelner Gläubiger ausschließt.*)

2. Die Verpflichtung des Schuldners in einem Grundstückskaufvertrag zur unentgeltlichen Rückübertragung im Fall des Rücktritts ist gläubigerbenachteiligend. Der Verwalter kann in diesem Fall verlangen, dass die Masse so gestellt wird, wie wenn dem Schuldner die gesetzlichen Ansprüche aus dem Rückgewährschuldverhältnis zustünden.*)




IBRRS 2017, 3758
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Unterschied zwischen Mitbesitz und untergeordnetem Gewahrsam?

LG München I, Beschluss vom 31.07.2017 - 14 T 8470/17

1. Im formalisierten Zwangsvollstreckungsverfahren kann es nur auf die tatsächlichen Besitzverhältnisse, nicht auf materielle Besitzrechte ankommen.

2. Alleine aus der Aufnahme eines Dritten in die Wohnung kann nicht auf einen Mitbesitz geschlossen werden, der zwingend einen Titel nach § 750 Abs. 1 ZPO auch gegen diesen erfordert.

3. Vielmehr muss anhand der tatsächlichen Umstände des jeweiligen Einzelfalls vor Ort beurteilt werden, ob der Dritte eigenen Gewahrsam hat und nicht nur Besitzdiener ist. Diese tatsächlichen Besitzverhältnisse hat der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan zu prüfen, wobei sich aus den Gesamtumständen klar und eindeutig ergeben muss, dass der dritte Mitbesitzer ist, um den Gläubiger von einer Verschleierung der Besitzverhältnisse durch den Schuldner zur Vereitelung der Zwangsvollstreckung zu schützen.

4. Volljährige Kinder des Schuldners haben wie minderjährige Kinder kein eigenständiges Besitzrecht nach Erreichen des 18. Lebensjahres. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Kind zu diesem Zeitpunkt in der Wohnung der Eltern wohnt, denn die Besitzdienerschaft der Kinder ändert sich nicht alleine mit dem Erreichen der Volljährigkeit, ohne dass eine Änderung der Besitzverhältnisse nach außen erkennbar geworden ist.

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IBRRS 2017, 3756
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Alternative Mieträume vorhanden: Kein Vollstreckungsschutz!

AG Hamburg, Beschluss vom 14.02.2017 - 67g IN 137/15

1. Die Freigabe des Vermögens und von Ansprüchen aus freiberuflicher Tätigkeit einer freiberuflich tätigen Insolvenzschuldnerin nach § 35 Abs. 2 InsO steht der Verwertung einer Immobilie mit betrieblich genutzten Räumlichkeiten als Insolvenzmasse nicht entgegen.

2. Einer Räumung stehen im Rahmen von § 765a ZPO zudem weder das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb noch die Berufsfreiheit der Schuldnerin entgegen, wenn diese sich auf die Tätigkeit in anderen Mieträumlichkeiten verweisen lassen muss und deshalb die Interessen der Gläubiger an der Verwertung der Masse überwiegen.

3. Ob auch die Immobilie selbst nach § 35 Abs. 2 InsO freigegeben wurde, ist nicht bei einem Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO, sondern im Rahmen einer Erinnerung nach § 766 ZPO zu entscheiden.

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IBRRS 2017, 3757
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
IVR

LG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 24.05.2017 - 13 T 20/16

(Ohne)

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IBRRS 2017, 3487
ProzessualesProzessuales
Kostenerstattungsanspruch des Insolvenzschuldners: Nur der Insolvenzverwalter ist antragsbefugt!

OLG Schleswig, Beschluss vom 17.07.2017 - 7 W 19/17

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über prozessuale Ansprüche des Schuldners unabhängig davon auf den Insolvenzverwalter über, ob dieser in den Rechtsstreit eintritt oder nicht. Für den prozessualen Kostenerstattungsanspruch nach § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO ist deshalb allein der Insolvenzverwalter antragsbefugt.

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IBRRS 2017, 3421
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Pflichtverletzung im eröffneten Verfahren: Vergütungsanspruch verwirkt?

BGH, Beschluss vom 21.09.2017 - IX ZB 28/14

Der vorläufige Insolvenzverwalter verwirkt seinen Vergütungsanspruch in der Regel nicht durch Pflichtverletzungen, die er als Insolvenzverwalter im eröffneten Verfahren begeht.*)

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IBRRS 2017, 3404
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Freihändige Verwertung eines lastenfreien Grundstücks?

BGH, Beschluss vom 21.09.2017 - IX ZB 84/16

1. Im Beschwerdeverfahren ist die Kammer nicht befugt, selbst über die Übertragung eines in die originäre Zuständigkeit des Einzelrichters fallenden Beschwerdeverfahrens zu entscheiden.*)

2. Verwertet der Insolvenzverwalter ein lastenfreies Grundstück freihändig, kommt ein Zuschlag nur in Betracht, wenn die Verwertungstätigkeit über die üblichen mit der Veräußerung eines Grundstücks verbundenen Tätigkeiten in erheblichem Maß hinausgeht.*)

3. Ein Zuschlag für Erschwernisse bei der Informationsbeschaffung kann auch dann gerechtfertigt sein, wenn die Informationsbeschaffung beim Schuldner dadurch erheblich erschwert wird, dass die bisherigen Organe des Schuldners ausgeschieden und von ihnen keine Informationen mehr zu erhalten sind, der neue Geschäftsführer keine Kenntnisse hat, auf Kenntnisse der Beschäftigten nicht zurückgegriffen werden kann und eine ausreichende Information anhand der Geschäftsunterlagen nicht möglich ist.*)




IBRRS 2017, 3373
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Auskunft und Informationszugang!

VG Greifswald, Urteil vom 23.08.2017 - 6 A 1248/14

1. Der Anspruch auf Informationszugang wird nicht durch andere Normen betreffend den Informationszugang ausgeschlossen. In § 1 Abs. 3 Satz 2 IFG M-V ist geregelt, dass besondere Rechtsvorschriften über den Zugang zu amtlichen Informationen, die Auskunftserteilung oder die Gewährung von Akteneinsicht unberührt bleiben. Der Gesetzgeber hat damit festgeschrieben, dass grundsätzlich die Normen über den Informationszugang nebeneinander gelten sollen.*)

2. Der Grundsatz, dass allgemeinere Gesetze subsidiär gegenüber speziellen Gesetzen sind, kann nur dann Anwendung finden, wenn sich das speziellere Gesetz als abschließende Regelung begreift. Dies ist bei den Regelungen zum Zugang zu Fahrzeug- und Halterdaten in der StVG nicht der Fall.*)

3. Die Insolvenzschuldnerin und damit auch der Beklagte können sich gegenüber dem Kläger nicht auf den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen berufen. Denn mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlangt der Insolvenzverwalter die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen (§ 80 Abs. 1 InsO) und hat gegenüber dem Insolvenzschuldner einen Anspruch auf Auskunft über alle das Verfahren betreffenden Verhältnisse (§ 987Abs. 1 Satz 1 InsO), mithin auch über alle Umstände, die für die Beurteilung von Gläubigerforderungen bedeutsam sein können.*)

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IBRRS 2017, 3280
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung

BGH, Urteil vom 07.09.2017 - IX ZR 71/16

Der mit der Durchsetzung einer Forderung beauftragte Rechtsanwalt kann verpflichtet sein, den Mandanten auf die insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit freiwilliger Zahlungen des Schuldners und das hiermit verbundene Ausfallrisiko hinzuweisen. (Rn. 12)*)

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IBRRS 2017, 3213
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Titulierung "Wohnung 4. OG rechts" ist eindeutig!

LG München I, Beschluss vom 24.05.2017 - 14 T 6466/17

1. In der Titulierung von zu vollstreckenden Titeln, die Wohnungen betreffen, ist die Bezeichnung unter Angabe des Stockwerks sowie links, Mitte oder rechts üblich und nach dem allgemeinen Sprachgebrauch stets so zu verstehen, dass diese sich von der Straße aus, dem Haus zugewandt vor diesem stehend bemisst.

2. Ein geschaffener Titel ist durch das Vollstreckungsorgan bei Unklarheiten auszulegen, indem sich das Vollstreckungsorgan ggf. weiterer, öffentlich zugänglicher Quellen - wie z.B. dem Grundbuch mitsamt der dazugehörigen Pläne - bedient.

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IBRRS 2017, 3225
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Ratenzahlungsvereinbarung spricht nicht für drohende Zahlungsunfähigkeit!

BGH, Urteil vom 06.07.2017 - IX ZR 178/16

Erklärt sich der Schuldner einer geringfügigen Forderung gegenüber dem Gerichtsvollzieher zum Abschluss einer Zahlungsvereinbarung bereit, muss der Gläubiger allein aus diesem Umstand nicht zwingend darauf schließen, dass der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.*)

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IBRRS 2017, 3254
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
ohne

LG Hamburg, Urteil vom 03.05.2017 - 318 S 48/16

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2017, 2600
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Enthaftungserklärung des Verwalters: Folgen für den Insolvenzbeschlag?

BGH, Beschluss vom 13.07.2017 - IX ZB 33/16

Als Folge einer Enthaftungserklärung des Verwalters für das Wohnraummietverhältnis des Schuldners scheidet auch der Anspruch des Schuldners auf Rückzahlung einer Mietkaution bis zur gesetzlich zulässigen Höhe aus der Insolvenzmasse aus.

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IBRRS 2017, 2734
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Aufhebung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gegen einen Drittschuldner

VGH Bayern, Urteil vom 02.05.2017 - 4 B 15.878

1. Drittschuldner können grundsätzlich Rechtsschutz gegen eine behördliche Pfändungs- und Überweisungsverfügung in Anspruch nehmen, sich aber nicht darauf berufen, dass die gepfändete Forderung nicht besteht.

2. Im Fall der einseitig gebliebenen Erledigungserklärung ist die ursprüngliche Zulässigkeit und Begründetheit jedenfalls dann zu prüfen, wenn der Beklagte über ein analog § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO zu bestimmendes berechtigtes Feststellungsinteresse verfügt.

3. Bei einer Anfechtungsklage, deren Gegenstand gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO ein belastender Verwaltungsakt ist, ist eine Hauptsacheerledigung immer dann anzunehmen, wenn die mit dem Verwaltungsakt verbundene rechtliche Beschwer nachträglich weggefallen ist.

4. Eine behördliche Pfändungs- und Überweisungsverfügung bleibt nicht schon deshalb von Anfang an ohne jede Wirkung, weil die von ihr betroffene Forderung nicht besteht.

5. Ein berechtigtes Feststellungsinteresse ist grundsätzlich dann gegeben, wenn zu erwarten ist, dass die Beklagte aufgrund der von ihr begehrten Entscheidung gegebenenfalls künftig vor gleichen oder ähnlichen Klagen geschützt sein wird.

6. Die Rechtmäßigkeit der Pfändungs- und Überweisungsverfügung hängt nicht davon ab, ob die von ihr betroffene Forderung tatsächlich besteht.

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IBRRS 2017, 2392
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Klage spricht nicht für (drohende) Zahlungsunfähigkeit!

BGH, Urteil vom 22.06.2017 - IX ZR 111/14

Setzt ein Gläubiger eine unbestrittene Forderung erfolgreich zwangsweise durch, kann daraus nicht geschlossen werden, dass der Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungseinstellung kannte, wenn der Gläubiger außer dieser Forderung und den von ihm zur zwangsweisen Durchsetzung der Forderung unternommenen erfolgreichen Schritten keine weiteren konkreten Tatsachen über die Zahlungsunfähigkeit oder die Vermögenslage seines Schuldners kennt.*)




IBRRS 2017, 2742
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Reverse-Charge-Verfahren beim Immobilienerwerb durch Zwangsversteigerung?

EuGH, Urteil vom 26.04.2017 - Rs. C-564/15

1. Art. 199 Abs. 1 g Richtlinie 2006/112/EG ist dahin auszulegen, dass er auf die Lieferung von Grundstücken anwendbar ist, die vom Schuldner im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens verkauft werden.*)

2. Die Vorschriften der Richtlinie 2006/112/EG sowie die Grundsätze der Steuerneutralität, der Effektivität und der Verhältnismäßigkeit sind dahin auszulegen, dass sie dem nicht entgegenstehen, dass in einer Situation wie der im Ausgangsverfahren fraglichen dem Erwerber eines Gegenstands für die Mehrwertsteuer, die er aufgrund einer nach der gewöhnlichen Mehrwertsteuerregelung ausgestellten Rechnung rechtsgrundlos an den Verkäufer gezahlt hat, obwohl der betreffende Umsatz der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) unterlag, das Recht auf Vorsteuerabzug versagt wird, wenn der Verkäufer diese Steuer an das Finanzamt abgeführt hat. Die genannten Grundsätze erfordern allerdings, dass der Erwerber seinen Anspruch auf Rückzahlung der zu Unrecht in Rechnung gestellten Mehrwertsteuer unmittelbar gegen die Steuerverwaltung geltend machen kann, soweit die Rückzahlung durch den Verkäufer an den Erwerber unmöglich oder übermäßig schwierig wird, insbesondere im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Verkäufers.*)

3. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist dahin auszulegen, dass er dem entgegensteht, dass in einer Situation wie der im Ausgangsverfahren fraglichen die nationalen Steuerbehörden gegen einen Steuerpflichtigen, der einen Gegenstand erworben hat, dessen Lieferung dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegt, eine Geldbuße in Höhe von 50 % des von ihm an die Steuerverwaltung zu entrichtenden Mehrwertsteuerbetrags verhängen, wenn der Steuerverwaltung keine Steuereinnahmen entgangen sind und keine Anhaltspunkte für eine Steuerhinterziehung vorliegen, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist.




IBRRS 2017, 2729
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung: Duldungsbescheid wegen Stundungszinsen?

OVG Niedersachsen, Urteil vom 03.04.2017 - 9 LC 31/16

Der Eigentümer eines Grundstücks hat nach § 77 Abs. 2 Satz 1 AO die Zwangsvollstreckung in den Grundbesitz wegen Stundungszinsen für Grundsteuern, für Erschließungsbeiträge und für Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag nicht zu dulden.

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IBRRS 2017, 2743
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
IVR

LG Magdeburg, Beschluss vom 20.05.2014 - 3 T 123/14

(Ohne)

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IBRRS 2017, 2733
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Erinnerung des Rechtsnachfolgers gegen Vollstreckungsklausel zulässig?

VGH Bayern, Beschluss vom 13.02.2017 - 8 S 16.2620

1. Die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung (§ 727 Abs. 1 ZPO) ist nicht nur bei der Gesamtrechtsnachfolge, sondern auch bei der Einzelrechtsnachfolge zulässig (hier: Vollstreckungsklausel für gerichtlichen Vergleich gegen Grundstückserwerber).

2. Mit der Erinnerung nach § 732 ZPO gegen die Erteilung einer Vollstreckungsklausel können nur formelle Fehler im Verfahren der Klauselerteilung geltend gemacht werden.

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IBRRS 2017, 2726
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Durchsuchung der Wohnung zulässig?

LG Hamburg, Beschluss vom 28.02.2017 - 326 T 83/16

Die insoivenzgerichtlich angeordnete Durchsuchung der (unerkannt ehemaligen) Wohnung des Schuldners verletzt den diese vollständig untervermietenden Hauptmieter als mittelbaren Besitzer nicht im Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1 GG. Eine ausnahmsweise Fortsetzungsfeststeilungsbeschwerde ist daher nicht statthaft.

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IBRRS 2017, 2730
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
IVR

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.03.2017 - 2 B 1271/16

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2017, 2727
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
IVR

LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 24.02.2017 - 12 O 62/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)




IBRRS 2017, 2724
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Qualifizierte Klausel nach § 726 Abs. 1 ZPO notwendig für Vollstreckung eines Vergleichs mit Zug um Zug-Vereinbarung

LG München I, Beschluss vom 03.01.2017 - 14 T 20267/16

1. Die Erinnerung ist zulässig und begründet, da eine qualifizierte Klausel nach § 726 Abs. 1 ZPO notwendig für die Vollstreckung eines Vergleichs mit Zug um Zug-Vereinbarung ist.

2. § 726 Abs. 2 ZPO findet keine Anwendung auf Vergleiche, so dass zum Nachweis der Erfüllung der Räumungsverpflichtung Klage auf Erteilung einer Vollstreckungsklausel nach § 731 ZPO hätte erhoben werden müssen.

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IBRRS 2017, 2567
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Ohne Entscheidung zur Abwendungsbefugnis keine Einstellung der Zwangsvollstreckung!

BGH, Beschluss vom 04.07.2017 - VIII ZR 101/17

1. Sind die Mieter wegen der drohenden Zwangsvollstreckung bereit ausgezogen, ist statt einer Räumungsvollstreckung nur noch eine Vollstreckung wegen Verurteilung zur Zahlung möglich. Dies setzt voraus, dass den Mietern durch Vollstreckung der Geldforderung ein unersetzlicher Nachteil droht.

2. Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung kommt nicht in Betracht, wenn das Berufungsgericht eine Entscheidung über eine Abwendungsbefugnis unterlassen hat und der Schuldner keinen Antrag auf Urteilsergänzung stellt.

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IBRRS 2017, 2554
RechtsanwälteRechtsanwälte
Nach Mandatsbeendigung keine Streitwert-Heraufsetzung!

FG Hamburg, Beschluss vom 04.05.2017 - 3 KO 104/17

1. Der ausgeschiedene Prozessbevollmächtigte hat nach Rechtskraft seiner Vergütungsfestsetzung und der Kostenfestsetzung keinen Anspruch mehr auf eine (gem. § 11 Abs. 2 RVG, § 107 Abs. 1 Satz 2 ZPO) rechtskraftdurchbrechende Streitwert-Heraufsetzung nach §§ 32, 33 RVG oder § 63 GKG und diesbezügliche Gebühren-Nachfestsetzung.*)

2. Für eine erstmalige finanzgerichtliche Wertfestsetzung gemäß § 63 Abs. 2 Satz 2 GKG fehlt es an der amtswegigen Angemessenheit, wenn ein Streit über Gerichtskosten nicht mehr in Betracht kommt.*)

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IBRRS 2017, 2544
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Notarvollmacht zur Vertretung einer GbR erlischt mit Insolvenzeröffnung!

OLG München, Beschluss vom 22.05.2017 - 34 Wx 87/17

1. Wird vom Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in seiner Funktion als Vertretungsorgan eine Notarvollmacht zur Vertretung der Gesellschaft erteilt, erlischt diese mit Eröffnung der Insolvenz über das Vermögen des Gesellschafters.

2. Enthält der Gesellschaftsvertrag einer GbR keine Fortsetzungsklausel, wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters die Gesellschaft bürgerlichen Rechts aufgelöst. Die werbende Gesellschaft wird kraft Gesetzes zur Liquidationsgesellschaft, deren geänderter Gesellschaftszweck in der Abwicklung besteht.

3. Der insolvente Gesellschafter scheidet nicht aus der Gesellschaft aus, sondern bleibt während der Abwicklung deren Gesellschafter, sein Anteil an der Gesellschaft fällt in die Insolvenzmasse.

4. Bei der sich außerhalb des Insolvenzverfahrens vollziehenden Auseinandersetzung der Gesellschaft nimmt der Insolvenzverwalter die Gesellschafterrechte des insolventen Gesellschafters wahr.

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IBRRS 2017, 2352
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Sprechen schleppende Zahlungen bereits für eine Gläubigerbenachteiligung?

LG Bonn, Urteil vom 13.01.2017 - 1 O 180/16

1. Ein Benachteiligungsvorsatz des Schuldners (hier: eines Generalunternehmers) knüpft an die von ihm vorgenommenen, eine Gläubigerbenachteiligung hervorrufenden Rechtshandlungen an. Deshalb ist die erforderliche Kenntnis des Anfechtungsgegners (hier: eines Nachunternehmers) jeweils auf die gläubigerbenachteiligende Rechtshandlung des Schuldners bezogen.

2. Allein der Umstand, dass in Rechnung gestellte Forderungen des Anfechtungsgegners über einen längeren Zeitraum angewachsen sind, reicht für die erforderliche Kenntnis nicht aus, solange nicht zumindest konkrete Maßnahmen des Anfechtungsgegners zur Forderungseinziehung infolge ihrer Erfolglosigkeit den Rückschluss auf eine ungünstige Vermögenslage des Schuldners gestattet hätten.

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IBRRS 2017, 2469
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Prozesskostenhilfeantrag nicht näher begründet: Frist gewahrt?

BGH, Beschluss vom 18.05.2017 - IX ZA 9/17

Ein Insolvenzverwalter hat die Frist zur Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde in der Regel nicht unverschuldet versäumt, wenn er innerhalb der Frist einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt, jedoch nicht dargelegt hat, aus welchen tatsächlichen Gründen den wirtschaftlich beteiligten Insolvenzgläubigern eine Prozessfinanzierung nicht zumutbar ist.*)

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IBRRS 2017, 2468
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Wann ist der Betriebseinstellungsbeschluss der Gläubiger aufzuheben?

BGH, Beschluss vom 22.06.2017 - IX ZB 82/16

1. Der Schuldner in der Eigenverwaltung ist nicht befugt, einen Antrag auf Aufhebung eines Beschlusses der Gläubigerversammlung zu stellen.*)

2. Das Insolvenzgericht darf nur dann auf Antrag den Beschluss der Gläubigerversammlung, den Betrieb des Schuldners einzustellen, aufheben, wenn eine ordnungsgemäße Fortführungsplanung eindeutig bessere Quotenaussichten durch die Betriebsfortführung ergibt.*)

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IBRRS 2017, 2404
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Voraussetzung für die Aufenthaltsermittlung des Schuldners?

BGH, Beschluss vom 21.06.2017 - VII ZB 5/14

Voraussetzung für die Aufenthaltsermittlung des Schuldners nach § 755 ZPO ist ein zugrundeliegender Vollstreckungsauftrag, der den Anforderungen des § 802a Abs. 2 ZPO genügen muss. Isolierte Aufenthaltsermittlungsaufträge sind unzulässig (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 14.08.2014 - VII ZB 4/14, IBRRS 2014, 3901).*)

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IBRRS 2017, 2373
StrafrechtStrafrecht
Wegen Insolvenzverschleppung verurteilt: Geschäftsführerstellung erlischt!

LG Halle, Urteil vom 10.05.2017 - 2a Ns 2/17

1. Wenn der in das Handelsregister eingetragene Geschäftsführer einer GmbH auf Grund einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Beitragsvorenthaltung und/oder vorsätzlicher Insolvenzverschleppung nicht mehr Geschäftsführer sein darf, führt dies ipro jure zum Verlust des Amtes als Geschäftsführer. Eine Eintragungsänderung im Handelsregister wäre nur deklaratorisch.*)

2. Die Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung entfällt, wenn die Rechtspflicht des eingetragenen Geschäftsführers endet.*)

3. Die nachträgliche Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB setzt voraus, dass die früher begangene Tat beendet ist. Dies ist in den Fällen des § 15a InsO gegeben, wenn die formelle Geschäftsführerstellung endet und der Täter auch nicht mehr faktischer Geschäftsführer ist.*)

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IBRRS 2017, 2355
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Reingewinn bestimmt die Insolvenzmasse!

OLG Brandenburg, Urteil vom 29.03.2017 - 7 U 57/14

1. Der Insolvenzverwalter hat keinen Anspruch auf die hälftigen Mieteinnahmen, sondern nur auf Teilung eines etwaigen Reingewinns, der sich aus der Differenz zwischen Mieteinnahmen und Aufwendungen des Klägers für die Finanzierung und dem Erhalt der Immobilie ergibt.

2. Entsteht kein Reingewinn, weil die Aufwendungen des Klägers die an diesen gezahlten Mieteinnahmen übertreffen, ist der Mandant hierüber vom Anwalt bei Übernahme der Vertretung in dem Rechtsstreit mit dem Insolvenzverwalter aufzuklären.

3. Die Ermittlung des an den Insolvenzverwalter auszukehrenden Reingewinns durch Abrechnung ist keine Aufrechnung. Sie bestimmt vielmehr erst die dem Insolvenzverwalter zustehende Forderung zugunsten der Insolvenzmasse.

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