Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Urteile zum Zivilprozess & Schiedswesen
IBRRS 2010, 1062
BGH, Urteil vom 11.03.2010 - IX ZR 104/08
1. Hat ein Rechtsanwalt in einem Scheidungsverbundverfahren bezifferte Ansprüche seines Mandanten auf Hausratsteilung geltend gemacht, kann er sich in einem später gegen ihn geführten Regressprozess nicht darauf beschränken, den Wert der Gegenstände unsubstantiiert zu bestreiten.*)
2. Hat ein Rechtsanwalt dem Mandanten pflichtwidrig zum Abschluss eines Vergleichs geraten, der zu einem Verlust von Versorgungsausgleichsansprüchen geführt hat, kann der Mandant lediglich die Feststellung begehren, vom Zeitpunkt der Rentenberechtigung an so gestellt zu werden, als sei dieser Betrag auf sein Versicherungskonto eingezahlt worden, wenn eine die Rente erhöhende Zahlung an den Rentenversicherungsträger nach dem Sozialversicherungsrecht nicht zulässig ist.*)
VolltextIBRRS 2010, 0992
LG Berlin, Urteil vom 09.03.2010 - 49 S 139/09
Bei einem Werklohnstreit aus der Reparatur einer Klimaanlage ist der Gerichtsstand des § 29 ZPO am Ort der zu reparierenden Anlage gegeben.
VolltextIBRRS 2010, 1025
BGH, Beschluss vom 09.03.2010 - VI ZB 56/07
Im Prozesskostenhilfeverfahren werden die außergerichtlichen Kosten eines Rechtsbeschwerdeverfahrens nicht erstattet.*)
VolltextIBRRS 2010, 1065
BGH, Urteil vom 02.03.2010 - VI ZR 23/09
1. Die deutschen Gerichte sind zur Entscheidung über Klagen wegen Persönlichkeitsbeeinträchtigungen durch im Internet abrufbare Veröffentlichungen international zuständig, wenn die als rechtsverletzend beanstandeten Inhalte objektiv einen deutlichen Bezug zum Inland in dem Sinne aufweisen, dass eine Kollision der widerstreitenden Interessen - Interesse des Klägers an der Achtung seines Persönlichkeitsrechts einerseits, Interesse des Beklagten an der Gestaltung seines Internetauftritts und an einer Berichterstattung andererseits - nach den Umständen des konkreten Falls, insbesondere aufgrund des Inhalts der beanstandeten Meldung, im Inland tatsächlich eingetreten sein kann oder eintreten kann.*)
2. Dies ist dann anzunehmen, wenn eine Kenntnisnahme von der beanstandeten Meldung nach den Umständen des konkreten Falls im Inland erheblich näher liegt als es aufgrund der bloßen Abrufbarkeit des Angebots der Fall wäre und die vom Kläger behauptete Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts durch Kenntnisnahme von der Meldung (auch) im Inland eintreten würde.*)
VolltextIBRRS 2010, 1056
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.02.2010 - 4 W 29/10
Zum Zeitpunkt der Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens bei umfangreichen Gutachten, wenn zur Stellungnahme hierzu keine Frist gesetzt wurde.*)
VolltextIBRRS 2010, 1066
BGH, Beschluss vom 25.02.2010 - V ZB 92/09
Betreibt ein Gläubiger, der den dem Schuldner als Miteigentümer eines Grundstücks zustehenden Anspruch auf Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft und auf Teilung sowie Auszahlung des Erlöses gepfändet hat, die Teilungsversteigerung, ist der Schuldner auch dann nicht an einer Verfügung über seinen Miteigentumsanteil gehindert, wenn der gepfändete Anspruch dadurch untergeht.*)
VolltextIBRRS 2010, 0981
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.02.2010 - 2 AR 30/09
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden vom Gerichtsstand des § 29a ZPO Ansprüche des Vermieters aufgrund eines selbständigen Gewähr-, Garantie- oder Bürgschaftsvertrages gegen einen Dritten, der nicht Partei eines Miet- oder Pachtvertrages über Räume, dessen Anbahnung oder Abwicklung ist, nicht erfasst.
VolltextIBRRS 2010, 1063
BGH, Beschluss vom 22.02.2010 - II ZB 8/09
Wegen des eindeutigen, einer Auslegung nicht zugänglichen Wortlauts des § 155 Abs. 5 Satz 1 BRAO und des darin zum Ausdruck kommenden Willens des Gesetzgebers, aus Gründen der Rechtssicherheit Rechtshandlungen eines Rechtsanwalts auch dann als wirksam zu behandeln, wenn der Rechtsanwalt damit einem ihm gegenüber verhängten Berufsverbot zuwider handelt, muss - ungeachtet der damit verbundenen, den Rechtsanwalt unbillig begünstigenden Rechtsfolgen - auch die fristgerechte Einlegung der Berufung durch einen sich selbst vertretenden Rechtsanwalt, der in Kenntnis des gegen ihn verhängten Berufsverbots und unter Verstoß gegen § 155 Abs. 2 i.V.m. § 155 Abs. 4 letzter Halbsatz BRAO handelt, als fristwahrende, wirksame Berufung behandelt werden.*)
VolltextIBRRS 2010, 1021
BGH, Urteil vom 17.02.2010 - VIII ZR 70/07
1. Die Lieferung eines Kraftfahrzeugs in einer anderen als der bestellten Farbe stellt im Regelfall einen erheblichen Sachmangel und eine erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers dar. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer neben der im Kaufvertrag festgelegten zunächst auch eine andere Fahrzeugfarbe in Betracht gezogen hatte.*)
2. Zur Frage der Verwertbarkeit der Aussage eines Zeugen über den Inhalt eines Telefonats, das er ohne Einwilligung des Gesprächspartners mitgehört hat (im Anschluss an BGH, Urteil vom 18. Februar 2003 - XI ZR 165/02, NJW 2003, 1727 und BGHZ 162, 1).*)
VolltextIBRRS 2010, 1064
BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - I ZB 3/09
Die einer Kanzleiangestellten erteilte konkrete Weisung, die in der Berufungsschrift angegebene Faxnummer des Berufungsgerichts noch einmal zu überprüfen, reicht in Verbindung mit der in der Rechtsanwaltskanzlei bestehenden allgemeinen Weisung, zur Ermittlung der Telefaxnummer des zuständigen Gerichts das Ortsverzeichnis "Gerichte und Finanzbehörden" zu verwenden, aus, um Fehler bei der Ermittlung der Faxnummer oder ihrer Übertragung in den Schriftsatz aufzudecken. Es ist dann ausnahmsweise nicht erforderlich, die Faxnummer nach dem Absenden des Schriftsatzes nochmals anhand eines zuverlässigen Verzeichnisses zu überprüfen.*)
VolltextIBRRS 2010, 1060
OLG Schleswig, Beschluss vom 22.01.2010 - 16 W 6/10
Die Entscheidung des Gerichts, die Akten eines noch nicht beendeten selbständigen Beweisverfahrens zur Hauptsache zu ziehen und die Beweisaufnahme dort fortzuführen, ist nicht durch Beschwerde anfechtbar.
VolltextIBRRS 2010, 1078
BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - VII ZB 79/09
1. Die dem Gläubiger in Vorbereitung eines nicht von vornherein aussichtslosen Drittschuldnerprozesses entstandenen notwendigen Kosten können, soweit sie bei dem Drittschuldner nicht beigetrieben werden können, im Verfahren nach § 788 ZPO festgesetzt werden (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2005 - VII ZB 57/05, NJW 2006, 1141).*)
2. Ein Anspruch des Gläubigers gegen den Drittschuldner aus § 840 Abs. 2 Satz 2 ZPO kann nicht daraus abgeleitet werden, dass er die Forderung zu Unrecht nicht anerkennt.*)
3. Anwaltskosten, die dadurch entstehen, dass der Drittschuldner, der nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses die gemäß § 840 Abs. 1 ZPO geforderten Erklärungen nicht innerhalb der Zwei-Wochen-Frist abgibt, ein weiteres Mal zur Abgabe dieser Erklärungen aufgefordert wird, sind nicht als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung gemäß § 788 ZPO festsetzungsfähig (im Anschluss an BGH, Urteil vom 4. Mai 2006 - IX ZR 189/04, NJW-RR 2006, 1566).*)
VolltextIBRRS 2010, 1054
OLG Celle, Beschluss vom 14.01.2010 - 4 W 10/10
Wird ein Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft (sog. Negativbeschluss) angefochten und gleichzeitig die Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Vornahme der abgelehnten Maßnahme verlangt, so handelt es sich um einen einheitlichen Lebenssachverhalt, der eine Zusammenrechnung der Streitwerte für die Anträge nicht rechtfertigt.
VolltextIBRRS 2010, 1057
BGH, Beschluss vom 13.01.2010 - XII ZB 108/09
Einer Prozesspartei, die vor Ablauf einer Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist lediglich Prozesskostenhilfe beantragt hat, ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser Fristversäumung nur dann zu bewilligen, wenn sie vernünftigerweise nicht mit einer Verweigerung der Prozesskostenhilfe mangels Bedürftigkeit rechnen musste. Mit der Verweigerung der Prozesskostenhilfe ist bereits dann zu rechnen, wenn das Rechtsmittelgericht auf Zweifel hinsichtlich der Bedürftigkeit der Prozesspartei hingewiesen hat und diese vernünftigerweise davon ausgehen muss, dass sie die Zweifel nicht ausräumen kann.*)
VolltextIBRRS 2010, 1073
OLG München, Beschluss vom 27.11.2009 - 34 Wx 102/09
1. Zu den Voraussetzungen der Löschung von Rückgewährsvormerkungen ohne Bewilligung des Berechtigten.*)
2. Ein auf Klage nach § 767 ZPO ergangenes Urteil, das die Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde für unzulässig erklärt, ist kein geeignetes Mittel, die Unrichtigkeit des Grundbuchs im Hinblick auf eine Vormerkung zu beweisen, die einen mit dieser Urkunde begründeten Anspruch sichert.*)
VolltextIBRRS 2010, 1074
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.11.2009 - 24 U 57/09
1. Wird der Rechtsanwalt beauftragt, den Abschluss eines Darlehensvertrages mit einer Bank zu von dieser angeblich zugesagten Konditionen herbeizuführen, weil dem Mandanten nur ein ungünstigeres Darlehensangebot einer anderen Bank vorliegt, so beschränkt sich der Gegenstandswert der Tätigkeit auf die Zinsdifferenz.*)
2. Erhält der Rechtsanwalt den Auftrag, bezüglich eines Versicherungsantrags das vereinbarte Widerrufsrecht des Mandanten auszuüben, ist die Tätigkeit nach den Wertvorschriften des GKG zu bemessen.*)
3. Zur Berechnung des Mehrvertretungszuschlags nach RVG-VV Nr. 1008.*)
VolltextIBRRS 2010, 0971
OLG Schleswig, Beschluss vom 25.11.2009 - 2 W 164/09
Bei Bauwerkverträgen ist gemeinsamer Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen regelmäßig der Ort des Bauwerks. Das gilt auch für Reparaturarbeiten, da der Schwerpunkt des Vertrags durch die besondere Ortsbezogenheit der vertragstypischen Werkleistung bestimmt wird.
VolltextIBRRS 2010, 1069
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14.07.2009 - 5 W 109/09
Der Streitwert im Rahmen der Anfechtungsklage wegen Ungültigerklärung des Beschlusses über die Jahresabrechnung, ist an der den Kläger tatsächlich belastenden Kaltwasserposition festzumachen.
VolltextIBRRS 2010, 0989
OLG Celle, Beschluss vom 30.03.2009 - 4 W 41/09
Begrenzung des Gebührenstreitwertes in Wohnungseigentumssachen gemäß § 49 a GKG.*)
VolltextIBRRS 2010, 1044
OLG Frankfurt, Urteil vom 11.12.2008 - 15 U 122/08
Da der Bürgschaftsanspruch zwar in seinem Bestand von dem der Hauptforderung abhängig ist, im Übrigen aber als selbstständiger Anspruch besteht und einer anderen Verjährung unterliegt als die Hauptforderung, hat die Klage gegen den Bürgen keinen Einfluss auf die Verjährung des gesicherten Anspruchs gegen den Hauptschuldner. Der Bürge kann daher, selbst wenn ihm die Einrede der Vorausklage nicht zusteht, die Verjährung der Hauptforderung auch dann noch einwenden, wenn er selbst in nicht rechtsverjährter Zeit aus der Bürgschaft im Wege der Klage in Anspruch genommen wurde und die Hauptforderung erst im Verlaufe des gegen ihn geführten Rechtsstreits eintritt.*)
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