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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2007, 4262; IMRRS 2007, 2001
Mit Beitrag
Bauvertrag
Kostenentscheidung bei mehreren Antragsstellern
BGH, Beschluss vom 23.08.2007 - VII ZB 79/06
Ein Beschluss gemäß § 494a Abs. 2 ZPO kann nicht ergehen, wenn mehrere Antragsteller wegen ihnen zustehender Mängelansprüche aus einem Bauvertrag ein selbständiges Beweisverfahren durchgeführt haben und der Antragsgegner daraufhin von einem der Antragsteller, der zugleich Rechtsnachfolger des anderen Antragstellers hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Ansprüche geworden ist, im Klagewege in Anspruch genommen wird.*)
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