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(sortiert nach Relevanz Verkündungsdatum)
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Volltexturteile gefunden |
VG Stuttgart, Urteil vom 23.06.2016 - 1 K 3376/13
1. Einen presserechtlichen Auskunftsanspruch kann nur derjenige geltend machen, der einem Presseunternehmen zugeordnet werden kann, das die Gewähr für die publizistische Aufbereitung und ggf. Verbreitung der begehrten Auskünfte an die Öffentlichkeit bietet und an der öffentlichen Meinungsbildung mitwirkt.*)
2. Ein Unternehmen, dessen Geschäftszweck die Sammlung und Aufbereitung von Auftragsinformationen für Unternehmen insbesondere der Bauwirtschaft ist, verfolgt mit seinen Internetportalen keine journalistische Zielsetzung, wenn diese ersichtlich auf die Geschäftsinteressen der gewerblichen Nutzer zugeschnitten sind und der Schwerpunkt des Angebots auf der kommerziellen Vermarktung von Daten über die Vergabe öffentlicher Aufträge liegt.*)
VolltextVGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.03.2014 - 1 S 169/14
1. Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten im Sinn der §§ 54 Abs. 2, 55 Abs. 2 und 3 RStV sind nur solche, die sowohl journalistisch als auch redaktionell gestaltet sind.*)
2. Auch auf kleine Zielgruppen zugeschnittene Angebote können journalistisch sein, wenn sie eine erkennbare publizistische Zielsetzung haben, d.h. von der Intention her auf Teilhabe am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung - jedenfalls innerhalb der Zielgruppe - angelegt sind.*)
3. Zur Bewertung von Internetportalen, die Informationen über öffentliche Ausschreibungen sammeln und diese für die Bedürfnisse der gewerblichen Wirtschaft aufbereiten.*)
VolltextVG Stuttgart, Beschluss vom 02.01.2014 - 1 K 3377/13
Bei an die Bauwirtschaft und damit verbundene Wirtschaftszweige sich richtende Internetportale handelt es sich offensichtlich nicht um "Presse" im Sinne des Landespressegesetzes (PresseG-BW), sondern um Telemedien im Sinne des § 1 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG) bzw. § 2 Abs. 1 S. 3 des Rundfunkstaatsvertrags (RStV).*)
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