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Online seit heute

IBRRS 2026, 0454
Beitrag in Kürze
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Keine Kostenberechnung: Architekt darf anrechenbare Kosten schätzen!

OLG Celle, Urteil vom 11.02.2026 - 14 U 172/24

1. Der Architekt genügt seiner Erstdarlegungslast, wenn er aufgrund der ihm zugänglichen Unterlagen und Informationen den Anteil der anrechenbaren Kosten sorgfältig schätzt, für die ihm sein Auftraggeber die notwendigen Auskünfte oder Unterlagen vertragswidrig vorenthalten hat.*)

2. Erst wenn der beklagte Auftraggeber die Schätzung des Architekten substantiiert bestritten hat, obliegt es dem klagenden Architekten, seinen Sachvortrag zu den Berechnungsgrundlagen gegebenenfalls zu ergänzen (BGH, IBR 1995, 64; OLG Hamm, IBR 2018, 330).*)

3. Ob die Grundlagen der Schätzung zutreffend ermittelt sind, ist keine Frage der Darlegung, sondern der Beweisaufnahme.*)

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IBRRS 2026, 0452
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Auftraggeber muss Auskömmlichkeit der Angebote prüfen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.01.2026 - 11 Verg 6/25

1. Wenn der Antragsteller mit seinem Nachprüfungsantrag die Unauskömmlichkeit des Angebots des Zuschlagsprätendenten zu einem der ausgeschriebenen Lose, verbunden mit dem Vorwurf einer Preisverlagerung auf ein weiteres Angebot zu einem anderen Los rügt und vorträgt, der Zuschlagsprätendent müsse mit beiden Angeboten ausgeschlossen werden, so erstreckt sich das Nachprüfungsverfahren auch auf die Vergabeentscheidung zu dem weiteren Los, selbst wenn der Antragsteller dazu kein Angebot abgegeben hat.*)

2. Wenn das Angebot des Zuschlagsprätendenten nur unwesentlich von dem durch einen fachkundigen Berater ermittelten Marktpreis abweicht und die Auftraggeberin die deutliche Abweichung zum Angebot des nächstbietenden Unternehmens zum Anlass genommen hat, die Plausibilität des Angebots mit Hilfe der Urkalkulation des Zuschlagsprätendenten zu prüfen, bei der sich keine Auffälligkeiten ergeben haben, so sind die Sorgfaltsanforderungen bei der Preisprüfung eingehalten.*)

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IBRRS 2026, 0447
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Kein Eigenbedarf: Kind muss nicht unbedingt ins Künstlerviertel

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 15.01.2026 - 122 C 36/25

1. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist auch im Verhältnis eines Mieters zum Untermieter möglich.

2. Für eine wirksame Kündigung bedarf es neben dem Nutzungs- oder Überlassungswillen eines besonderen Nutzungs-/Überlassungsinteresses.

3. Dieses liegt zwar nicht erst vor, wenn der Vermieter auf die Nutzung der Wohnung angewiesen ist, ein (ernsthafter) Wunsch allein reicht aber nicht aus. Der Wunsch muss sich auch auf vernünftige und nachvollziehbare Gründe stützen lassen.

4. Bei einer Kündigung durch einen Untervermieter steht nicht das starke Recht des Eigentümers dem schwächeren Besitzrecht des Mieters gegenüber, sondern es stehen sich zwei gleich starke/schwache Positionen gleichrangig gegenüber. Dies muss bei der Abwägung beachtet werden.

5. Dass das eigene Kind von der geräumigen eigenen Wohnung in eine untervermietete Wohnung in einem Künstlerviertel ziehen möchte, reicht dafür nicht aus.

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IBRRS 2026, 0453
Beitrag in Kürze
SachverständigeSachverständige
Nach Hinweiserteilung: Abwarten, Tee trinken!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.04.2025 - 30 W 33/25

1. Der Sachverständige erhält eine Vergütung nur in Höhe des Auslagenvorschusses, wenn die tatsächlichen Kosten diesen erheblich übersteigen und der Sachverständige nicht rechtzeitig auf diesen Umstand hingewiesen hat.

2. Der Sachverständige ist nach Erteilung eines Hinweises auf die Kostenüberschreitung verpflichtet, im Zweifelsfall auf eine Rückmeldung des Gerichts zu warten, wie weiter verfahren werden soll (sog. Wartepflicht).

3. Wird der Vorschuss erheblich überschritten, kommt es nicht darauf an, dass es auch bei pflichtgemäßer Anzeige wegen der Mehrkosten zu einer Fortsetzung seiner Tätigkeit gekommen wäre.

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IBRRS 2026, 0449
Beitrag in Kürze
RechtsanwälteRechtsanwälte
Anforderungen an eine wirksame Stundenhonorarvereinbarung?

BGH, Urteil vom 19.02.2026 - IX ZR 226/22

1. Die Vergütungsvereinbarung muss in der Textform genügender Weise auch den Anwendungsbereich der Honorarabrede erkennen lassen.*)

2. Für die Auslegung der Vergütungsvereinbarung dürfen auch außerhalb der Textform liegende Umstände herangezogen werden.*)

3. Die Klausel "Das vereinbarte Honorar kann über den Gebühren des RVG liegen (= Grundlage für evtl. Erstattungsansprüche gegen die Gegenpartei)" ist kein ausreichender Hinweis darauf, dass der Gegner im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten muss.*)

4. Eine in einer Vergütungsvereinbarung enthaltene Anerkenntnisklausel, nach deren Inhalt mit den Rechnungen dargestellte Bearbeitungszeiten für das Mandat vom Mandanten anerkannt seien, sollte der Mandant nicht innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Rechnung auf Fehler hingewiesen haben, ist auch im Rechtsverkehr mit Unternehmern unwirksam (Fortführung BGH, IBR 2024, 603).*)

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Online seit gestern

IBRRS 2026, 0424
Beitrag in Kürze
WerkvertragWerkvertrag
Kein Mängeleinbehalt "von oben", kein Mängeleinbehalt "nach unten"!

KG, Urteil vom 18.07.2025 - 14 U 41/20

1. Erhält der Hauptunternehmer vom Hauptauftraggeber eine Vergütung (auch) für das vom Nachunternehmer hergestellte Werk, dann wird der Vergütungsanspruch des Nachunternehmers gegen den Hauptunternehmer fällig (sog. Durchgriffsfälligkeit).

2. Verlangt der Nachunternehmer daraufhin vom Hauptunternehmer die fällige Vergütung, trägt der Hauptunternehmer die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Mängeln, aufgrund derer er die Zahlung der Vergütung verweigern will.

3. Jedenfalls dann, wenn sich der Hauptauftraggeber nicht gleichfalls wegen dieser Mängel auf ein Leistungsverweigerungsrecht beruft und einen Teil der Vergütung einbehält oder seine Mängelrechte auf andere Weise durchzusetzen versucht, kann sich der Hauptunternehmer nicht auf ein auf diese Mängel gründendes Leistungsverweigerungsrecht berufen (BGH, IBR 2007, 472).

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IBRRS 2026, 0441
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Nachunternehmer "nachgeschoben": Ausschluss des Angebots?

OLG Celle, Beschluss vom 12.02.2026 - 13 W 8/26

1. Zum Primärrechtsschutz in einem Verfahren zur Vergabe von Bauleistungen im Unterschwellenbereich.*)

2. Zu einer gemäß § 15 Abs. 3 VOB/A unzulässigen nachträglichen Angebotsänderung zählt grundsätzlich auch die Änderung eines ursprünglich nicht vorgesehenen Nachunternehmereinsatzes. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Auftraggeber im Angebot bereits verbindliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz verlangt hat.*)

3. Eine unzulässige Angebotsänderung führt zwar nicht dazu, dass das Angebot des Bieters per se auszuschließen wäre. Jedoch dürfen die daraus folgenden Änderungen bei der Prüfung und Wertung des Angebots nicht berücksichtigt werden.*)

4. Ist ein einstweiliger Verfügungsantrag auf die Untersagung des Zuschlags an einen konkurrierenden Bieter in einem Unterschwellenvergabeverfahren gerichtet, bemisst sich de Streitwert nach dem Zuschlagsinteresse des Antragstellers. Dieses drückt sich in dem mit dem Auftrag angestrebten Bruttogewinn aus und ist idR entsprechend § 50 Abs. 2 GKG mit 5 % der Bruttoauftragssumme zu bemessen.*)

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IBRRS 2026, 0444
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Aufklärungspflicht des Vermieters über eine Verkaufsabsicht?

LG Stuttgart, Beschluss vom 09.02.2026 - 13 S 67/25

Eine Aufklärungspflicht des Vermieters über eine Verkaufsabsicht besteht vor Abschluss eines unbefristeten Mietvertrags jedenfalls dann nicht, wenn diese noch nicht auf einen konkreten Kaufinteressenten konkretisiert ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 04.02.2015 – VIII ZR 154/14, IMR 2015, 139).*)

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IBRRS 2026, 0199
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann sind Angebote hinreichend bestimmt und vergleichbar?

LG München I, Urteil vom 03.07.2025 - 36 S 1486/24 WEG

1. Der Beschluss über Baumaßnahmen ist hinreichend bestimmt, wenn er erkennen lässt, durch wen welche konkreten Arbeiten zu welchem Preis ausgeführt werden sollen.

2. Die Reihenfolge der Abstimmungsfragen führt nicht zur Anfechtbarkeit eines Beschlusses.

3. Bei allen größeren Maßnahmen sind regelmäßig mindestens drei Vergleichsangebote einzuholen, die vergleichbar sind oder aufgrund der Bepreisung der einzelnen Leistungen vergleichbar gemacht werden können.

4. Die Angebote müssen nicht in jeder Hinsicht anhand eines konkreten Leistungsverzeichnisses vergleichbar sein. Vielmehr können auch Angebote verglichen werden, die eine Pauschalvergütung enthalten oder die die Vergütung in Preisbestandteile oder Teilentgelte aufteilen.

5. Erhält bereits das erste Angebot die absolute Mehrheit, darf die Abstimmung bereits nach der Abstimmung über das erste Angebot abgebrochen werden, da keines der weiteren Angebote mehr Stimmen auf sich hätte vereinigen können.

...

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Online seit 24. Februar

IBRRS 2026, 0416
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Wenn es gebaut ist, ist es gebaut!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.11.2024 - 2 U 53/24

1. Auch wenn der Auftraggeber die beauftragten Leistungen beim Auftragnehmer nicht abruft, sondern diese durch einen Drittunternehmer ausführen lässt, ist das nicht zwingend als Kündigung oder einvernehmliche Vertragsaufhebung anzusehen.

2. Klagt der Auftragnehmer auf Zahlung des vereinbarten Werklohns Zug um Zug gegen Erbringung der vertraglich geschuldeten Werkleistung, kann der Auftraggeber die Zahlung verweigern, wenn der Aufwand für die Erfüllung in einem krassen Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Auftragnehmers steht, weil der Auftraggeber (hier) die vertragliche Leistung durch einen Drittunternehmer hat ausführen lassen und der Rückbau erhebliche Kosten auslösen würde.

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IBRRS 2026, 0365
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
"Manager" ist kein Hausverwalter!

LG Darmstadt, Urteil vom 30.01.2026 - 28 O 154/24

1. "Managementkosten"- sowie Endrenovierungsklauseln ohne Rücksicht auf Abnutzung oder Renovierungsbedarf sind bei Gewerberaummiete unwirksam.

2. Eine AGB-Kontrolle (§ 307 BGB) durch negative Feststellungsklage ist zulässig.

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IBRRS 2026, 0381
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rechtswidrig ausgeschlossener Eigentümer muss sich wehren!

AG Herne, Urteil vom 11.11.2025 - 28 C 3/25

1. Bei der Verletzung von Mitwirkungsrechten ist für die Nichtigkeitsfolge vorauszusetzen, dass die betroffenen Mitglieder in besonderer Weise schutzbedürftig und auf die Nichtigkeitsfolge in besonderer Weise angewiesen sind.

2. Von einem Eigentümer, der auf welch böswillige und rechtswidrige Art auch immer von der Versammlung ausgeschlossen wurde, kann grundsätzlich erwartet werden, dass er die Verletzung seiner Rechte, seien sie auch noch so gravierend, in einer Anfechtungsklage rügt.

3. Für eine zeitlich unbegrenzte Schwebe der Beschlüsse muss ein hinreichender Grund vorhanden sein, der in der Person des betroffenen Eigentümers liegen muss.

4. Die (rechtzeitige) Anfechtung führt allerdings zur Ungültigkeit der angefochtenen Beschlüsse wegen des Verstoßes gegen die Mitwirkungsrechte.

5. Es steht der Zulässigkeit der Klage nicht entgegen, wenn ein Klageantrag nicht ausdrücklich als solcher bezeichnet ist, sich jedoch aus den Umständen ergibt, was das Anliegen der Klage ist.

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Online seit 23. Februar

IBRRS 2026, 0406
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Teilschlussrechnung nur bei in sich abgeschlossener Teilleistung!

OLG Naumburg, Urteil vom 04.03.2025 - 2 U 50/24

1. Bei einem VOB/B-Vertrag setzt die Stellung einer Teilschlussrechnung voraus, dass ein "in sich abgeschlossener Teil der Leistung" erbracht wurde.

2. Eine Teilschlussrechnung kann selbst dann in eine Abschlagsrechnung umzudeuten sein, wenn die Parteien ausdrücklich die Stellung einer Teilschlussrechnung (hier: isoliert über einen "GU-Zuschlag") vereinbart haben.

3. Nach Eintritt der Schlussrechnungsreife (hier: durch einvernehmliche Vertragsaufhebung) kann der Unternehmer keine Abschlagszahlungen mehr verlangen.

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IBRRS 2026, 0394
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Angebotswertung ist in Prosa zu dokumentieren!

VK Sachsen, Beschluss vom 17.12.2025 - 1/SVK/027-25

1. Ist der Abruf eines Einzelauftrags mit einem Wettbewerb zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern (Miniwettbewerb) verbunden, besteht die Möglichkeit vergaberechtlichen Primärrechtsschutzes für Einzelaufträge auch dann, wenn der Wert des Einzelauftrags nicht den maßgeblichen EU-Schwellenwert erreicht.*)

2. Wesentliches und unverzichtbares Kennzeichen einer Auftragsvergabe im Wettbewerb ist die Gewährleistung eines Geheimwettbewerbs zwischen den an der Ausschreibung teilnehmenden Bietern. Nur dann, wenn jeder Bieter die ausgeschriebene Leistung in Unkenntnis der Angebote, Angebotsgrundlagen und Angebotskalkulation seiner Mitbewerber um den Zuschlag anbietet, ist ein echter Bieterwettbewerb möglich.*)

3. Die Dokumentation eines Wertungsergebnisses mit schlichten Zahlen ohne Verschriftlichung der das Ergebnis erläuternden Gründe verstößt gegen das Transparenzgebot (§ 97 Abs. 1 GWB), da die so erfolgte Wertung der Angebote es in keiner Weise zulässt, die Erwägungen nachzuvollziehen.*)

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IBRRS 2026, 0421
Beitrag in Kürze
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Abwägungsfehlerfreie Festsetzung von Freiflächen?

VGH Bayern, Beschluss vom 25.11.2025 - 1 N 23.932

Eine Planung kann in nicht zu beanstandender Weise zur Sicherung von Freiflächen und Sichtbeziehungen landwirtschaftliche Flächen, die von Bebauung freizuhalten sind, festsetzen. Schließt ein Bebauungsplan eine (weitere) Bebauung aus, so setzt eine ordnungsgemäße Abwägung voraus, dass nicht nur die städtebauliche Erforderlichkeit der Festsetzung in die Erwägungen eingestellt wird.*)

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IBRRS 2026, 0430
Beitrag in Kürze
GewerberaummieteGewerberaummiete
Kündigungs-Chaos: Irrender Vermieter muss Schadensersatz zahlen

OLG München, Beschluss vom 23.07.2025 - 32 U 3422/24

1. Spricht ein Vermieter eines langfristigen Mietvertrags eine - unberechtigte - Kündigung wegen eines behaupteten Schriftformmangels aus, so macht er sich nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB gegenüber dem Mieter grundsätzlich schadensersatzpflichtig, wenn dieser aufgrund der Kündigung das Mietobjekt räumt und herausgibt.*)

2. Das Verschulden des Vermieters entfällt nicht deshalb, weil zwei Großkanzleien im Rahmen einer due diligence Prüfung bei Erwerb des Anwesens die Kündigung im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung als erfolgversprechend angesehen haben.*)

3. Den Mieter trifft regelmäßig kein Mitverschulden, wenn er die Mietsache räumt und an den Vermieter herausgibt, ohne sich auf eine Auseinandersetzung mit dem Vermieter einzulassen oder einen Rechtsstreit zu führen.*)

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IBRRS 2026, 0436
Mit Beitrag
AGBAGB
Abgeänderte Klausel = Individualvereinbarung?

OLG Hamm, Urteil vom 29.01.2026 - 18 U 53/25

1. Eine im Zuge der Vertragsverhandlungen erfolgende individuelle Änderung des Wortlauts einer (ursprünglich) gemäß § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB vorformulierten Klausel steht dem AGB-Charakter der schließlich vereinbarten Klausel nicht per se entgegen, sondern stellt lediglich ein Indiz für eine Individualvereinbarung i.S.v. § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB dar.*)

2. Eine AGB-Klausel des Maklerkunden, die den Makler zur Rückzahlung der Provision für den Fall verpflichtet, dass der Hauptvertrag (Kaufvertrag) – aus welchen Gründen auch immer – nicht durchgeführt wird, widerspricht dem gesetzlichen Leitbild des Maklervertrags und kann gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam sein. Der Senat hält insoweit nicht mehr an seiner im Urteil vom 12.02.2001 - 18 U 72/00, IBRRS 2002, 1337 = IMRRS 2002, 0559, geäußerten Auffassung fest.*)

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Online seit 20. Februar

IBRRS 2026, 0396
Beitrag in Kürze
WerkvertragWerkvertrag
Überlassung eines Baggers mit Baggerführer = Werkvertrag?

OLG Schleswig, Urteil vom 03.02.2026 - 3 U 12/25

1. Ein Vertrag über die Gestellung eines Baggers nebst Baggerführer, bei dem nicht zugleich ein bestimmter Arbeitserfolg geschuldet wird, ist als kombinierter Miet- und Dienstverschaffungsvertrag zu qualifizieren.

2. Bei einem aus Miete und Dienstverschaffung zusammengesetzten Vertrag wird das zur Dienstleistung abgestellte Personal als Verrichtungsgehilfe des Überlassers sowie als Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers tätig. Der dienstverschaffende Unternehmer haftet deshalb grundsätzlich nur für Verschulden bei der Auswahl des dienstpflichtigen Personals, nicht aber für dessen Verschulden bei der Ausführung der Arbeit, die ihm von dem dienstberechtigten Auftraggeber aufgetragen wird.

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IBRRS 2026, 0310
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Ausschluss eines Bieters wegen erheblicher Schlechtleistung?

VK Rheinland, Beschluss vom 02.06.2025 - VK 63/24

1. Ausreichend für einen Angebotsausschluss nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB ist, dass der Auftraggeber von der mangelhaften Erfüllung der Auftragsanforderungen Gewissheit erlangt hat, d.h. eine Überzeugung gewonnen hat, die vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet.*)

2. Ob die vorgebrachten Argumente einer vorzeitigen Vertragsbeendigung mittels außerordentlicher Kündigung entgegenstehen, lässt sich nicht in einem Nachprüfungsverfahren klären.*)

3. Erheblich ist die mangelhafte Erfüllung dann, wenn sie den öffentlichen Auftraggeber in tatsächlicher und/oder finanzieller Hinsicht deutlich belastet.*)

4. Auf der Rechtsfolgenseite eröffnet § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB nach allgemeiner Auffassung Ermessen, wobei der öffentliche Auftraggeber bei seiner Entscheidung den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des § 97 Abs. 1 S. 2 GWB zu beachten hat. Die vom öffentlichen Auftraggeber getroffene Ermessensentscheidung ist von den Nachprüfungsinstanzen nur auf die Einhaltung der Grenzen des Ermessens zu prüfen.*)

5. Der nach § 165 Abs. 1 GWB bestehende Anspruch auf Einsichtnahme in die Vergabeakten wird durch den Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens begrenzt und besteht nur bzgl. entscheidungsrelevanter Aktenbestandteile, sofern andere Möglichkeiten der Sachaufklärung nicht bestehen.*)

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IBRRS 2026, 0413
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Verlängerung der Mietpreisbremse ist verfassungskonform

BVerfG, Beschluss vom 08.01.2026 - 1 BvR 183/25

1. Weder die gesetzlichen Vorschriften zur Begrenzung der Miethöhe bei Mietbeginn (Mietpreisbremse) noch die Berliner Mietenbegrenzungsverordnung verstoßen gegen das Grundgesetz.

2. Insbesondere ist die Mietpreisbremse mit der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes vereinbar.

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IBRRS 2026, 0370
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Balkonsolaranlage darf regelmäßig bleiben

LG Hamburg, Urteil vom 13.12.2024 - 311 S 44/24

1. Auch solche an sich privilegierten Maßnahmen, die nur dem Wortlaut nach nicht in den Anwendungsbereich des § 554 Abs. 1 BGB fallen, da sie nicht mit einer - die Vermieterinteressen beeinträchtigenden - Substanzeinwirkung auf die Mietsache einhergehen, unterfallen erst Recht der vom Gesetzgeber gewollten Privilegierung.

2. Die Entscheidungshoheit des Vermieters über das ästhetische Erscheinungsbild seines Gebäudes ist zwar grundsätzlich bei der Frage der Interessenabwägung zu berücksichtigen, führt jedoch zumindest dann nicht zu einer Unzumutbarkeit, wenn es nicht mit konkreten wirtschaftlichen oder praktischen Beeinträchtigungen verbunden ist, sondern letztlich nur auf einem subjektiven Schönheitsempfinden beruht.

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Online seit 19. Februar

IBRRS 2026, 0267
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unternehmer muss Behinderung und deren Dauer (voll) beweisen!

KG, Urteil vom 05.09.2024 - 27 U 71/23

1. Der Auftragnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Behinderungstatbestandes und die Dauer der Behinderung oder Unterbrechung mit der daraus resultierenden Verlängerung der Ausführungsfristen.

2. Ob eine Behinderung tatsächlich eingetreten ist und wie lange sie andauerte, ist nach den Regeln des Vollbeweises zu beurteilen (§ 286 ZPO). Demgegenüber ist für die Folgen der konkreten Behinderung, also die Berechnung der Dauer der Verlängerung der Ausführungsfristen, die richterlichen Schätzung eröffnet (§ 287 ZPO).

3. Eine befristete Mahnung kann auch so zu verstehen sein, dass der Verzug sofort mit der Mahnung - und nicht erst mit Fristablauf - eintreten soll.

4. Gegenstand eines gerichtlichen Geständnisses können nur Tatsachenbehauptungen sein, nicht rechtliche Wertungen (hier: "Verantwortung" für eine Bauablaufstörung).

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IBRRS 2026, 0399
Beitrag in Kürze
GewerberaummieteGewerberaummiete
Kündigung per E-Mail ist regelmäßig zulässig

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2025 - 10 U 65/24

1. Da die Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften keiner bestimmten Form bedarf, handelte es sich bei einer Mietvertraglichen Regelung, wonach die Kündigung der Schriftform bedarf, um die Vereinbarung einer gewillkürten Schriftform und nicht bloß um die Wiederholung eines gesetzlichen Formerfordernisses.

2. Die Anforderungen an die Einhaltung der gewillkürten Schriftform ergeben sich aus § 127 BGB. Danach genügt grundsätzlich eine telekommunikative Übermittlung, zu der auch die Übersendung per E-Mail zählt.

3. Etwas anderes gilt nur, soweit ein anderer Wille anzunehmen ist.

4. Haben die Parteien im Verlauf des Vertragsverhältnisses wesentliche Absprachen per E-Mail getroffen bzw. bestätigt, kann ein anderer Wille, der einer Wahrung der Schriftform durch eine telekommunikative Übermittlung entgegensteht, nicht angenommen werden.

5. Eine Saldoklage wegen Mietzahlungsrückständen ist zulässig, wenn sie auf eine Forderungsaufstellung gestützt wird, in der der Vermieter die geschuldeten Bruttomieten den vom Mieter gezahlten Beträgen und diesem erteilten Gutschriften gegenüberstellt.

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Online seit 18. Februar

IBRRS 2026, 0303
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Wann schlafen verjährungshemmende Verhandlungen ein?

OLG Celle, Beschluss vom 20.05.2025 - 14 U 193/24

1. Mit der vorbehaltlosen Bezahlung der Schlussrechnung wird die Leistung des Auftragnehmers (konkludent) abgenommen, sodass die fünfjährige Verjährungsfrist für die Mängelansprüche des Auftraggebers zu laufen beginnt.

2. Führen die Parteien nach einer schriftlichen Mängelrüge des Auftraggebers einen Ortstermin durch, liegt darin die Aufnahme verjährungshemmender Verhandlungen.

3. Feste Fristen, wann Verhandlungen einschlafen, bestehen nicht. Der Zeitraum, den man der jeweiligen Gegenseite für eine Reaktion zuzugestehen hat, hängt vom Gegenstand der Verhandlungen und der konkreten Situation ab. In der Regel sind Zeiträume zwischen einem und drei Monaten als die Hemmung beendende Kommunikationspausen anzusehen.

4. Ein Anerkenntnis (hier: von Mängelansprüchen) liegt vor, wenn sich aus dem tatsächlichen Verhalten des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber klar und unzweideutig ergibt, dass dem Auftragnehmer das Bestehen der Schuld bewusst ist und angesichts dessen der Auftraggeber darauf vertrauen darf, dass sich der Auftragnehmer nicht auf den Ablauf der Verjährung berufen wird.

5. Der Auftragnehmer muss sein Wissen, zu etwas verpflichtet zu sein, klar zum Ausdruck bringen. Bei der dafür vorzunehmenden Würdigung aller Einzelfallumstände ist maßgeblich, ob der Auftragnehmer aus Sicht des Auftraggebers nicht nur aus Kulanz oder zur gütlichen Beilegung eines Streits, sondern in dem Bewusstsein handelt, zur Mängelbeseitigung verpflichtet zu sein.

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IBRRS 2026, 0359
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Gesamtvergabe von Beschaffungs- und Rechtsdienstleistungen!

LG Berlin II, Urteil vom 03.02.2026 - 34 O 146/24

1. Der öffentliche Auftraggeber verletzt die ihn treffenden Rücksichtnahmepflichten gegenüber dem Bieter, indem er unter Verstoß gegen das Gebot der Fachlosvergabe reine Beschaffungsdienstleistungen und Rechtsdienstleistungen zusammen ausschreibt.

2. Zwar erfordert auch die rein fachtechnische Unterstützung bei der Durchführung von Vergabeverfahren gewisse Grundkenntnisse des Vergaberechts, allerdings droht die verwaltungsmäßige Unterstützungstätigkeit gänzlich in den Hintergrund zu geraten, wenn zugleich umfänglich die Rechtsberatung des öffentlichen Auftraggebers "miterledigt" werden soll.

3. Die für ein Rügeschreiben angefallenen Aufwendungen können ein erstattungsfähiger Schaden im Rahmen eines auf den Ersatz des negativen Interesses gerichteten Schadensersatzanspruchs wegen rechtswidriger Aufhebung eines Vergabeverfahrens sein (hier bejaht).

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IBRRS 2026, 0307
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Verschlechterung durch stetigen Verfall: Kein außergewöhnliches Ereignis!

VGH Bayern, Beschluss vom 28.01.2026 - 1 ZB 24.2124

1. Die Verschlechterung des baulichen Zustands durch stetigen Verfall im Laufe der Zeit ist kein außergewöhnliches Ereignis i.S.d. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.

2. Maßgebend ist nicht die subjektive Sicht des Bauherrn, sondern ob es sich bei objektiver Betrachtung der baulichen Situation um ein außergewöhnliches Ereignis handelt, wie es bei einem Brand oder einem Naturereignis in der Regel der Fall ist.

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IBRRS 2026, 0397
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Ehepartner will wegen Eigenbedarfs kündigen: Muss anderer Partner zustimmen?

BGH, Beschluss vom 21.01.2026 - XII ZB 142/25

1. Haben Ehegatten, die keine Ehegatteninnengesellschaft bilden, eine Immobilie zu hälftigem Miteigentum erworben und gemeinsam zu Wohnzwecken vermietet, ist jeder Teilhaber berechtigt, eine Änderung der bisherigen Verwaltungs- und Benutzungsregelung zu fordern, wenn tatsächliche Veränderungen eintreten, die ein Festhalten an der bisherigen Vereinbarung unerträglich erscheinen lassen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 25.10.2006 - VII ZB 29/06, IMRRS 2007, 0416 = FamRZ 2007, 135, und Urteil vom 04.02.1982 - IX ZR 88/80, IMRRS 2007, 2577 = NJW 1982, 1753).*)

2. Der Antrag ist auf Zustimmung zu einer konkret zu bezeichnenden Art der Benutzung zu richten (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 25.10.2006 - VII ZB 29/06, IMRRS 2007, 0416 = FamRZ 2007, 135).*)

3. Die Entscheidung, ob nach erfolgter Regelung der Benutzung tatsächliche Veränderungen eingetreten sind, die ein Festhalten an der bisherigen Verwaltungsvereinbarung unerträglich erscheinen lassen, hat der Tatrichter unter umfassender Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu treffen.*)

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IBRRS 2026, 0398
Beitrag in Kürze
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gebäudeeinsturz infolge Waschbärenbefalls: Vermieter haftet!

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.12.2025 - 3 U 5/25

1. Der Vermieter haftet nach § 836 BGB für Schäden durch den Einsturz von Gebäudeteilen, wenn er trotz Kenntnis eines Waschbärenbefalls keine ausreichenden Prüfungen zur Sicherheit der Konstruktion vornimmt.

2. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld ist durch die bereits erfolgte Zahlung der Haftpflichtversicherung abgegolten, wenn die Verletzungen als geringfügig und folgenlos ausgeheilt bewertet werden kann.

3. Ein Verdienstausfall kann nicht ersetzt werden, wenn der Verletzte keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Schadenschätzung vorlegt.

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IBRRS 2026, 0392
Beitrag in Kürze
SachverständigeSachverständige
Ungewöhnlich hoher Zeitaufwand ist herabzusetzen!

OLG Dresden, Beschluss vom 23.11.2025 - 4 W 378/25

1. Den Zeitangaben eines Sachverständigen bei der Abrechnung der Gutachtenkosten ist grundsätzlich Glauben zu schenken, eine Plausibilitätsüberprüfung hat sich darauf zu beschränken, ob der ausgewiesene Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung ungewöhnlich hoch erscheint.*)

2. Auch wenn eine Herabsetzung des angegebenen Zeitaufwands durch das Gericht voraussetzt, dass konkret angegeben werden kann, welche Zeiten zu hoch bemessen sind, kann hierfür auf allgemeine Erfahrungssätze zurückgegriffen werden. Synergieeffekte, die sich infolge der Übernahme von Tabellenwerten der Parteien durch den Sachverständigen bereits aus den Gerichtsakten ergeben, können daher herangezogen werden.*)

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Online seit 17. Februar

IBRRS 2026, 0357
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abrechnungsvorschriften der VOB/C sind (wirksame) AGB!

OLG Dresden, Beschluss vom 16.04.2024 - 22 U 35/24

1. Enthält der Vertrag (hier: in Form eines Verhandlungsprotokolls) eine klare Regelung über die Reihen- und Rangfolge der einzelnen Vertragsbestandteile, dann ist diese bei der Auflösung von Widersprüchen im Rahmen der Auslegung zu beachten.

2. Die in der VOB/C enthaltenen Abrechnungsbestimmungen, insbesondere die Übermessungsvorschriften (jeweils Abschnitt 5 der einzelnen DIN-Vorschriften), stellen Allgemeine Geschäftsbedingungen dar, hinsichtlich derer keine Wirksamkeitsbedenken veranlasst sind.

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IBRRS 2025, 3118
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Untervermietung von Sozialwohnungen nicht an jedermann!

LG Berlin II, Urteil vom 15.07.2025 - 65 S 5/25

1. Eine Untervermietung von öffentlich geförderten Wohnungen ist nur an Personen möglich, die eine Bescheinigung über die Wohnberechtigung im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau besitzen.

2. Für die Frage, ob die Wohnung mit mehr als der Hälfte der Wohnfläche untervermietet wird, kommt es auf das Verhältnis der ausschließlich von Untervermieter genutzten Räume zu den ausschließlich den Untermietern vorbehaltenen Räumen an. Die gemeinschaftlich zu nutzenden Wohnflächen bleiben unberücksichtigt.

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IBRRS 2026, 0182
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Staffelmietvereinbarung trotz entgegenstehenden Fördervertrags ist unwirksam

AG Kreuzberg, Urteil vom 10.04.2025 - 23 C 5041/24

1. Wird eine Staffelmiete erst für die Zeit nach Ende einer Mietpreisbindung während des Bindungszeitraums vereinbart, so ist sie dennoch unwirksam, wenn der zu Grunde liegende Fördervertrag das ausdrückliche Verbot einer Staffelmiete enthält.

2. Für die Anwendbarkeit der §§ 300 ff. BGB kommt es nicht darauf an, ob der Betroffene selbst Vertragspartei ist.

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Online seit 16. Februar

IBRRS 2026, 0353
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauablaufänderung nach „Behördeneingriff" ist keine Anordnung des Auftraggebers!

OLG Celle, Urteil vom 14.01.2026 - 14 U 58/25

1. Voraussetzung für einen Mehrvergütungsanspruch gemäß § 2 Abs. 5 VOB/B ist der rechtsgeschäftliche Wille, den Vertrag hinsichtlich des sog. Leistungssolls zu ändern. Es bedarf einer rechtsgeschäftlichen Erklärung des Auftraggebers, mit der einseitig eine Änderung der Vertragspflichten des Auftragnehmers herbeigeführt werden soll.*)

2. Von der Anordnung im Sinne des § 2 Abs. 5 VOB/B sind Störungen des Vertrags aufgrund von Behinderungen abzugrenzen, die faktisch zu Bauzeitverzögerungen oder Änderungen im Bauablauf führen.*)

3. Ob eine Erklärung oder ein Verhalten des Auftraggebers als Anordnung im Sinne des § 2 Abs. 5 VOB/B auszulegen ist, beurteilt sich nach §§ 133, 157 BGB.*)

4. Wird die verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 6 StVO, für deren Einholung der Auftragnehmer verantwortlich war, nicht antragsgemäß erteilt und führt dies dazu, dass einzelne Bauabschnitte nicht nach dem Bauablaufplan des Auftragnehmers ausgeführt werden können, und weist der Auftraggeber den Auftragnehmer daraufhin an, den Bauablauf zu ändern, stellt eine solche Mitteilung allein keine rechtsgeschäftliche, auf einseitige Änderung der Vertragspflichten gerichtete Erklärung des Auftraggebers dar. Denn der Auftraggeber bestätigt damit nur das, was durch die nicht erteilte verkehrsbehördliche Anordnung ohnehin gegeben ist. Je weniger Einfluss der Auftraggeber auf die veränderten Bauumstände hat, umso weniger wird ein Wille erkennbar sein, die Änderungen als neuen Gegenstand der vertraglichen Leistung anzuordnen.*)

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IBRRS 2026, 0376
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bestandsschutz erlischt bei endgültiger Nutzungsaufgabe!

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26.03.2025 - 3 LB 154/20

1. Der Bestandsschutz eines Gebäudes erlischt, wenn die Nutzung endgültig aufgegeben wird. Maßgeblich ist, ob aufgrund einer Gesamtbetrachtung aus der Sicht eines objektiven Dritten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls hinreichend eindeutig davon auszugehen ist, dass der Eigentümer auf die weitere Nutzung endgültig und dauerhaft verzichten will. Dabei sind u.a. der Zustand des Gebäudes und die Dauer des Leerstands zu berücksichtigen.*)

2. Ist nur die Nutzung des Gebäudes zu betrieblichen Wohnzwecken bestandsgeschützt, so führt der endgültige Wegfall der Koppelung an den Betrieb zum Erlöschen des Bestandsschutzes.*)

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IBRRS 2026, 0185
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Ortsübliche Vergleichsmiete bei einer Wohngemeinschaft?

LG Berlin II, Urteil vom 17.06.2025 - 65 S 9/25

1. Die Höhe der ortsüblichen Einzelvergleichsmiete darf auf der Grundlage ordnungsgemäß aufgestellter Mietspiegel festgestellt werden.

2. Die Miete eines Zimmers ist objektiv nicht vergleichbar mit der Miete einer in sich abgeschlossenen Ein-Zimmer-Wohnung, in der dem Mieter Bad und Küche zur Alleinnutzung zur Verfügung stehen.

3. Allein auf die Größe des Zimmers zuzüglich anteiliger Gemeinschaftsflächen als Mietgegenstand zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete kann nicht abgestellt werden.

4. Die Vermietung von einzelnen Zimmern einer Wohnung durch den Vermieter führt nicht dazu, dass ein Sonderteilmarkt entsteht.

5. Die (subjektive) Entscheidung des Vermieters, die Wohnung zimmerweise zu vermieten und nicht als Ganzes, ist als solche rein verwaltender Art und lässt den objektiven Wohnwert der Wohnung vollkommen unberührt.

6. Die Unwirksamkeit der Befristung des Mietvertrags führt dazu, dass eine ausfüllungsbedürftige planwidrige Lücke im Vertrag entstanden ist, die dahin zu schließen ist, dass an die Stelle der unwirksamen Befristung für deren Dauer ein beiderseitiger Kündigungsverzicht tritt.

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IBRRS 2026, 0257
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ImmobilienImmobilien
Keine generelle Offenbarungspflicht für eine Mangelbeseitigung in Eigenleistung

OLG Celle, Urteil vom 19.12.2025 - 4 U 156/25

1. Hat der Verkäufer mit der umfassenden Beseitigung eines Mangels ein Fachunternehmen beauftragt, muss er sich nicht Kenntnis vom Erfolg der Sanierungsbemühungen verschaffen.

2. Anders liegt es dagegen, wenn der Verkäufer konkrete Umstände kennt, die den Verdacht begründen, die Mangelbeseitigung habe keinen Erfolg gehabt.

3. Auch bei einer Mangelbeseitigung in Eigenregie muss sich der Verkäufer keine Kenntnis vom Erfolg der Sanierungsbemühungen verschaffen.

4. Bei einer Mangelbeseitigung in Eigenleistung geht die Offenbarungspflicht nicht derart weit, dass auch ohne Anhaltspunkte für eine nur unzureichende dauerhafte Mangelbeseitigung auf den vorherigen Mangel und die in Eigenleistung durchgeführte Mängelbeseitigung hinzuweisen ist.

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IBRRS 2026, 0378
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beschlussersetzungsklage gegen Abrechnungsbeschluss: Streitwert?

BGH, Beschluss vom 29.01.2026 - V ZB 39/25

Wird eine Klage abgewiesen, mit der der Kläger erreichen möchte, dass ein Abrechnungsbeschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG durch das Gericht ersetzt wird, bemisst sich die Beschwer des Klägers nach seinem Anteil am Nennbetrag der von ihm für zutreffend erachteten Jahresabrechnung (Fortentwicklung von Senat, IMR 2024, 173).*)

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Online seit 13. Februar

IBRRS 2026, 0354
Beitrag in Kürze
WerkvertragWerkvertrag
Kranvertrag = Frachtvertrag = Werkvertrag!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.12.2025 - 5 U 68/25

1. Die vertragliche Verpflichtung zum Abladen von Gütern von einem LKW mittels eines Krans ist als Frachtvertrag anzusehen.*)

2. Wird die zu befördernde Ware nicht durch hinreichend dimensionierte Lastaufnahmemittel ordnungsgemäß für den Transport mit dem Kran vorbereitet, kommt ein Schadensersatzanspruch nach § 414 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. HGB oder § 280 Abs. 1 BGB in Betracht.*)

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IBRRS 2026, 0300
Mit Beitrag
VergabeVergabe
„Und" ≠ „oder"!

VK Rheinland, Beschluss vom 03.12.2025 - VK 34/25

1. Maßgeblich für die Auslegung von Vergabebedingungen ist der objektive Empfängerhorizont eines verständigen und sachkundigen, mit Beschaffungsleistungen der ausgeschriebenen Art vertrauten Bieters.*)

2. Schon nach dem allgemeinen Sprachverständnis drängt es sich auf, die Formulierung "und" dahin zu verstehen, dass zwei Personenkreise angesprochen sind.*)

3. Für die reibungslose Abwicklung in organisatorischer Hinsicht ist die berufliche Befähigung des Unternehmers relevant, da er die Abläufe steuert.*)

4. Bei einer GmbH kommt die Verantwortung regelmäßig dem Geschäftsführer zu.*)

5. Der Bieter hat Sinn und Zweck von Forderungen des öffentlichen Auftraggebers nicht zu hinterfragen.*)

6. Bei Nachweisen über berufliche Befähigung von Mitbietern handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.*)

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IBRRS 2026, 0215
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mietvertrag auf drei Jahre befristet: Kein vorübergehender Gebrauch

AG Schöneberg, Urteil vom 21.05.2025 - 4 C 39/25

1. Nur zu vorübergehendem Gebrauch ist Wohnraum vermietet, wenn das Mietverhältnis nach dem Willen beider Vertragsparteien nur von einer relativ kurzen Dauer sein soll, wenn also nur ein kurzzeitiger Sonderbedarf gedeckt werden soll.

2. Bei einem Mietvertrag mit ursprünglicher Befristung auf drei Jahre ist davon auszugehen, dass allgemeiner Wohnbedarf gedeckt werden soll.

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Online seit 12. Februar

IBRRS 2026, 0322
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
GU muss NU-Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht überprüfen!

BSG, Urteil vom 24.09.2025 - B 2 U 14/23 R

1. Ein Generalunternehmer, der einen Nachunternehmer mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt, haftet für die Erfüllung der Zahlungspflicht dieses Nachunternehmers wie ein selbstschuldnerischer Bürge.

2. Ein Generalunternehmer haftet nicht für Beitragsrückstände der von ihm beauftragten Nachunternehmer, wenn er eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegt.

3. Eine über die Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigungen hinausgehende Pflicht zur inhaltlichen Prüfung der erteilten Unbedenklichkeitsbescheinigungen auf Plausibilität der Arbeitsentgelte trifft den Generalunternehmer nicht.

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IBRRS 2026, 0225
Beitrag in Kürze
GewerberaummieteGewerberaummiete
Kündigung wegen Störung des vertragsgemäßen Gebrauchs

OLG Hamburg, Urteil vom 01.08.2025 - 4 U 1/25

1. Eine außerordentliche Kündigung des Gewerbemietverhältnisses wegen Gefährdung der notwendigen wirtschaftlichen Planungssicherheit ist gem. § 543 Abs. 1 BGB erst gerechtfertigt, wenn sich konkret abzeichnet, dass der Vermieter seine Verpflichtung aus dem Mietverhältnis nicht mehr erfüllen wird.*)

2. Der Kündigungsgrund nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB erfordert eine vollständige oder teilweise Störung des vertragsgemäßen Gebrauchs, die abzugrenzen ist von der Befürchtung, es werde künftig zu einer entsprechenden Störung kommen, die das Kündigungsrecht nur begründen kann, wenn sie zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung mit einer bereits eingetretenen Störung qualitativ vergleichbar ist. Von einer Störung des vertragsgemäßen Gebrauchs im Sinne einer Nichtgewährung oder eines Entzugs kann nur gesprochen werden, wenn der Mieter im vertragsgemäßen Gebrauch konkret und aktuell eingeschränkt ist.

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IBRRS 2025, 3306
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Muss der Nachbar Schutzmaßnahmen gegen Starkregen ergreifen?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.11.2025 - 9 U 92/22

1. § 27 NachbG-NW macht den Grundstückseigentümer nicht zum Garanten dafür, dass auf das Nachbargrundstück keinerlei Niederschlag von den baulichen Anlagen auf sein Grundstück gelangt.

2. Voraussetzung für den Anspruch aus §§ 27, 29 NachbG-NW ist nicht, dass das Grundstück vollständig vor Überschwemmungen geschützt ist. Eine spürbare Verminderung ist ausreichend.

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IBRRS 2026, 0321
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Gutachten trotz Nachfrist nicht erstattet: 1.000 Euro Ordnungsgeld!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.01.2026 - 19 W 1/25

1. Versäumt ein zur Erstattung des Gutachtens verpflichteter Sachverständiger die ihm gesetzte Frist zur Gutachtenerstattung, soll gegen ihn ein Ordnungsgeld festgesetzt werden.

2. Von der Verhängung eines Ordnungsgeldes darf nur in Ausnahmefällen abgesehen werden.

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Online seit 11. Februar

IBRRS 2026, 0329
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bauherr muss „seine“ Planer koordinieren!

BGH, Urteil vom 15.01.2026 - VII ZR 119/24

1. Den Besteller trifft im Vertragsverhältnis zu dem mit der Ausführungsplanung beauftragten Architekten regelmäßig die Obliegenheit, diesem eine mangelfreie Entwurfsplanung zur Verfügung zu stellen. Überlässt der Besteller dem mit der Ausführungsplanung beauftragten Architekten fehlerhafte Pläne, verletzt er die ihn gem. § 254 Abs. 1 BGB treffende Obliegenheit zur Mitwirkung und er muss sich nach § 254 Abs. 2 Satz 2, § 278 BGB die Mitverursachung des Schadens durch den von ihm mit der Entwurfsplanung beauftragten Architekten zurechnen lassen, weil er sich dieses Architekten zur Erfüllung seiner Obliegenheit bedient hat (Fortführung von BGH, IBR 2016, 527; IBR 2013, 476; IBR 2009, 92).*)

2. Es obliegt dem Besteller, der verschiedene planende Architekten und ausführende Unternehmer mit Leistungen für ein Bauvorhaben beauftragt, den Ablauf des Bauvorhabens zu koordinieren, insbesondere die einzelnen Leistungen abzustimmen und die gegebenenfalls für die Planung und Ausführung notwendigen Entscheidungen zu treffen. Im Vertragsverhältnis zu den an dem Bauvorhaben beteiligten planenden Architekten und ausführenden Unternehmern ist die Koordinierung eine dem Besteller im eigenen Interesse obliegende notwendige Mitwirkung bei der Herstellung des Bauwerks. Bedient er sich zur Erfüllung dieser Obliegenheit eines Dritten, muss er sich dessen Verschulden gem. § 254 Abs. 2 Satz 2, § 278 BGB als Mitverschulden zurechnen lassen (Fortführung von BGH, Urteil vom 27.06.1985 - VII ZR 23/84, IBRRS 1985, 0541; Urteil vom 29.11.1971 - VII ZR 101/70, IBRRS 1971, 0275; Urteil vom 15.12.1969 - VII ZR 8/68, IBRRS 1969, 0280).*)

3. Da der mit der Koordination eines Bauvorhabens beauftragte Architekt zur Wahrnehmung von Koordinationsaufgaben keiner mangelfreien Pläne bedarf, obliegt es dem Besteller insoweit regelmäßig nicht, diesem solche Pläne zur Verfügung zu stellen. Der Besteller muss sich daher das Verschulden des planenden Architekten im Vertragsverhältnis zu dem mit der Koordination beauftragten Architekten nicht gem. § 254 Abs. 2 Satz 2, § 278 BGB als Mitverschulden zurechnen lassen.*)




IBRRS 2026, 0326
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Anerkannte Regeln der Technik sind ein Muss!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.01.2026 - 23 U 155/23

1. Bauträgerverträge sind, soweit es um den Bau des Hauses oder der Wohnung geht, auf die Ausführung werkvertraglicher Leistungen gerichtet. Bei Mängeln des Bauwerks richten sich die Gewährleistungsansprüche deshalb nach Werkvertrags- und nicht nach Kaufrecht.

2. Die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik wird grundsätzlich auch ohne ausdrückliche Erwähnung im Vertrag als Mindeststandard (stillschweigend) vereinbart.

3. Die DIN-Norm 1988-200 kann als „Bibel“ der Trinkwasserinstallation betrachtet werden und gibt die anerkannten Regeln der Technik wieder.

4. Ein Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik stellt stets einen Baumangel dar. Einer darüberhinausgehenden Beeinträchtigung der Leistung bedarf es nicht. Es kommt auch nicht darauf an, inwieweit die Gebrauchstauglichkeit eingeschränkt ist.

5. Im Falle der Minderung ist die Vergütung in dem Umfang herabzusetzen, der dem Verhältnis des Werkes in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert des Werkes entspricht.

6. Dabei können der Schätzung nicht die fiktiven Mängelbeseitigungskosten zu Grunde gelegt werden. Maßstab für die Minderung ist die Störung des Äquivalenzinteresses, die infolge des Mangels entstanden ist.

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IBRRS 2026, 0217
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Sparkonto als Mietsicherheit ist nicht vor Zugriff der Bank geschützt

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.06.2025 - 32048 C 83/25

1. Bei Begründung einer Bankverbindung durch einen Privatkunden bei der Bank ist die Annahme wirklichkeitsfremd, dass dies ohne die Einbeziehung der standardmäßig zu Grunde gelegten AGB-Banken gelingen kann.

2. Die Privatinsolvenz des Mieters berührt das Pfandrecht und die daraus entstehenden Rechte des Pfandgläubigers (hier: die Bank) nicht.

3. Ein vom Mieter bei der Bank eingerichtetes Sparguthaben, das der Mieter als Mietkaution an den Vermieter verpfändet, kann die Bank auch nach der Restschuldbefreiung des Mieters aufgrund ihres vertraglichen Pfandrechts (AGB-Banken) die Auszahlung verweigern und die Forderung verwerten.

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IBRRS 2026, 0198
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Unzulässiger Vertreter darf nicht teilnehmen: Unberechtigter Ausschluss?

LG Dortmund, Beschluss vom 29.04.2025 - 1 S 194/24

1. Lediglich ein unberechtigter Verweis aus dem Versammlungslokal oder der unberechtigte Ausschluss eines Vertreters oder Beraters kann nicht nur die Anfechtbarkeit eines Beschlusses begründen, sondern zur Nichtigkeit aller auf der Versammlung gefassten Beschlüsse führen, weil der unberechtigte Ausschluss in den Kernbereich der Mitgliedschaftsrechte der Wohnungseigentümer eingreift.

2. Sieht die Teilungserklärung keine Vertretung durch die eigenen Kinder vor, liegt in der Nichtzulassung der Kinder zur Versammlung kein unberechtigter Ausschluss von der Eigentümerversammlung.

3. Macht die Teilungserklärung die Gültigkeit der Beschlüsse der Wohnungseigentümer von der Protokollierung und der Unterzeichnung durch den Verwalter und zwei von der Versammlung bestimmte Wohnungseigentümern abhängig, ist in der Versammlung aber nur der Verwalter anwesend, der zugleich Eigentümer ist, genügt es, wenn er das Protokoll unterzeichnet.

4. Für eine verwalterlose Wohnungseigentümergemeinschaft kann nichts anderes gelten, wenn der zur Einladung ermächtigte Wohnungseigentümer das Protokoll unterschreibt.

5. Erfolgt die Protokollierung nicht ordnungsgemäß, führt dies nicht zur Nichtigkeit der in der Eigentümerversammlung getroffenen Beschlüsse, sondern lediglich zu einer Anfechtbarkeit.

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IBRRS 2026, 0319
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Wann sind Zahlungen eines insolventen Bauunternehmers anfechtbar?

OLG Schleswig, Urteil vom 04.02.2026 - 9 U 27/24

1. Erklärt der Schuldner (hier: Bauunternehmer), Mittel zur Zahlung fälliger Beträge seien nicht vorhanden und es müsse erst der nächste Zahlungseingang abgewartet werden, lässt das den sicheren Schluss auf die Zahlungseinstellung zu.

2. Zur Annahme eines Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes reicht es nur in Ausnahmefällen aus, auf die Verbindlichkeiten zu verweisen, die eine Zahlungseinstellung tragen. Vielmehr muss die Deckungslücke ein Ausmaß erreichen, das selbst bei optimistischer Einschätzung der zukünftigen Entwicklung in absehbarer Zeit keine vollständige Befriedigung der bereits vorhandenen und der absehbar hinzutretenden Gläubiger erwarten lässt; (erst) dann muss dem Schuldner klar sein, dass er nicht einzelne Gläubiger befriedigen kann, ohne andere zu benachteiligen.

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IBRRS 2026, 0317
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Kein Eigendiktat durch den Sachverständigen!

OLG Hamm, Urteil vom 19.09.2025 - 7 U 32/25

Die Übernahme der Protokollführung über die Beweisaufnahme, konkret die Protokollierung des mündlichen Gutachtens durch den Sachverständigen selbst, ist - anders als die Möglichkeit eines Wortlautprotokolls - in § 159 ZPO nicht vorgesehen, daher verfahrensfehlerhaft, und kann keine Grundlage für eine instanzbeendende Entscheidung sein, so dass entweder die Beweisaufnahme in zweiter Instanz zu wiederholen oder das erstinstanzliche Urteil auf Antrag aufzuheben und das Verfahren an das Landgericht zurückzuverweisen ist (im Anschluss an OLG Hamm, IBR 2025, 553).*)

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