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Urteile zum Öffentlichen Bau- & Umweltrecht

20 Urteile in der Woche ab 29. März 2010 - (76 in Alle Sachgebiete)

IBRRS 2010, 0994
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Artenschutz greift nur bei "signifikant erhöhtem Risiko"

VG Minden, Urteil vom 10.03.2010 - 11 K 53/09

1. Eine immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung zweier Windkraftanlagen ist zu erteilen, wenn weder Belange des Habitatschutzes nach § 34 BNatSchG noch des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG entgegenstehen.

2. Bei der Realisierung derartiger Vorhaben kann jedoch die Tötung von Vögeln oder anderen geschützten Arten bei lebensnaher Betrachtung nicht ausgeschlossen werden, sodass die Zugriffstatbestände des BNatSchG deshalb erst dann erfüllt, wenn durch das Vorhaben das Tötungsrisiko für die lokale Population in signifikanter Weise erhöht wird.

3. Bei der damit maßgeblichen Frage, ob eine lokale Population einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko ausgesetzt wird, ist auf die Ergebnisse der den konkreten Standort betreffenden naturschutzfachlichen Erhebungen einerseits und das allgemeine Gefährdungspotenzial solcher Anlagen mit Blick auf die spezifischen Arten andererseits abzustellen.

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IBRRS 2010, 0995
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Schätzungsspielraum bzgl. Vorausleistungsbescheid

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.03.2010 - 9 S 3.09

1. Zur Berechnung von Vorausleistungen steht einer Gemeinde sowohl für die Aufwandsermittlung als auch für die Aufwandsverteilung eine Schätzungsbefugnis mit einhergehendem Schätzungsspielraum zu. Maßgeblich für die Rechtmäßigkeit der Kostenschätzung ist nicht die Deckungsgleichheit mit dem noch nicht abschließend feststellbaren Erschließungsaufwand, sondern die Anwendung einer sachgerechten Schätzungsgrundlage.

2. Demzufolge kann man der Gemeinde nicht entgegenhalten, sie habe den beitragsfähigen Erschließungsaufwand nicht - wie nach § 130 Abs. 2 Satz 1 BauGB grundsätzlich gefordert - anhand der tatsächlich entstandenen Kosten für die einzelnen Anlagen unter Heranziehung der jeweiligen Unternehmerrechnungen ermittelt, sondern in Form einer "verschleierten" bzw. "faktischen" Erschließungseinheit (§ 130 Abs. 2 Satz 3 BauGB) die Gesamtkosten auf die einzelnen Erschließungsanlagen verteilt und ins Verhältnis zur Größe der veranlagten Grundstücke gesetzt. Eine detaillierte Aufstellung ist bei Vorausleistungen angesichts der regelmäßig noch offenen Kosten auch weder möglich noch entspräche es dem Charakter der Vorausleistung als Instrument der Vorfinanzierung.

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IBRRS 2010, 0996
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Grundsätzlich kein gebietsübergreifender Nachbarschutz!

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.02.2010 - 1 C 10852/09

1. Ein gebietsübergreifender Schutz des Nachbarn vor (be­haupteten) gebietsfremden Nutzungen im lediglich angrenzenden Plangebiet be­steht unabhängig von konkreten Beeinträchtigungen grundsätzlich nicht.

2. Allenfalls bei einem erkennbaren Willen des Satzungsgebers, dass Gebietsausweisungen in einem Bebauungsplan auch dem Schutz der jenseits der Gebietsgrenze liegenden benachbarten Bebauung dienen sollen, kann ein solcher gebietsübergreifender Erhaltungsanspruch eingreifen.

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IBRRS 2010, 0997
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Werbeanlage im Außenbereich unzulässig!

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.02.2010 - 10 A 2472/08

1. Außenbereich ist alles, was "außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile" liegt.

2. Angesichts dieser Begriffsbestimmung verbietet sich, den Außenbereich begrifflich mit Vorstellungen zu verbinden, die ihm anknüpfend vor allem an den Wortteil "Außen" ganz bestimmte Vorstellungsbilder zuordnen, etwa das der "freien Natur", der "Stadtferne", der "Einsamkeit" o.ä.m.

3. Die Anbringung eines MegaPosters zu Werbezwecken an einem Gebäude im Außenbereich ist unzulässig.

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IBRRS 2010, 0998
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nachbarbegehren gegen genehmigten Gewerbebetrieb

OVG Saarland, Beschluss vom 16.02.2010 - 2 A 390/09

1. Es gehört nicht zu den Aufgaben des Oberverwaltungsgerichts in Zulassungsverfahren, mit eigenem Überlegungs- und Auslegungsaufwand zu ermitteln oder auch nur zu "vermuten", welchem Zulassungstatbestand im Sinne von § 124 Abs. 2 VwGO sich ein in der Form einer Berufungsbegründung gehaltener Sachvortrag zuordnen lassen könnte.*)

2. Der in der Unterschrift des Nachbarn in den Bauvorlagen zu erblickende Verzicht auf materielle nachbarliche Abwehrrechte bindet bei mehreren Miteigentümern des Nachbargrundstücks ungeachtet im Einzelfall bestehender familiärer Beziehungen, insbesondere auch bei Ehegatten, nur den jeweils Verzichtenden.*)

3. Sowohl materielle nachbarliche Verzichtserklärungen als auch die Verwirkung von Nachbarrechten sind selbst bei Gefahren für Leib und Leben des Verzichtenden wirksam, weil sie in erster Linie die Nutzbarkeit des eigenen Grundstücks betreffen.*)

4. Über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende "Auflagen" zur Baugenehmigung, die auf entsprechende Forderungen des Nachbarn im Zusammenhang mit seiner Nachbarzustimmung zur Ausräumung von Genehmigungshindernissen zurück gehen, begründen einen Anspruch des Nachbarn gegen die als Adressat der Verzichtserklärung anzusehende Bauaufsichtsbehörde, nur eine genehmigungskonforme Ausführung hinzunehmen.*)

5. Ist aber der ein entsprechendes Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde verlangende Nachbar im Besitz eines inhaltlich die zur Ausräumung seiner geltend gemachten Rechtsbeeinträchtigung von ihm für geboten erachteten Anordnung abdeckenden vollstreckbaren zivilgerichtlichen Titels und kann er sich daher selbst "zu seinem Recht verhelfen", so kommt kein Anspruch auf (zusätzliches) Tätigwerden der Bauaufsicht in Betracht. Das gilt insbesondere auch im Hinblick auf die aus Sicht des Nachbarn einfachere und vor allem "kostengünstigere" Vollstreckung einer behördlichen Anordnung im Vergleich zur Durchsetzung des Zivilurteils, bei der der private Vollstreckungsgläubiger zumindest in Vorlage treten muss.*)

6. Die öffentlich-rechtliche Wirkung der nachbarlichen Verzichtserklärung gegenüber der Genehmigungsbehörde erfasst ein genehmigungsabweichend ausgeführtes Vorhaben insgesamt nicht, so dass dem Nachbarn mit Blick auf eine Nichteinhaltung seinem Schutz dienender Vorschriften ein Anspruch der Beseitigung des Gebäudes - vorbehaltlich einer nachträglichen Herstellung des genehmigten Zustands durch den Bauherrn - zuzubilligen ist.*)

7. Wie materielle Abwehrrechte sind auch Ansprüche auf bauaufsichtsbehördliches Einschreiten aufgrund einer Nichteinhaltung von "Bedingungen" für die Nachbarzustimmung im Rahmen der Bauausführung vom Verzichtenden zeitnah geltend zu machen und unterliegen ansonsten einer Verwirkung.*)

8. Das Verwaltungsgericht verletzt nach ständiger Rechtsprechung seine Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) nicht, wenn ein in der mündlichen Verhandlung rechtskundig vertretener Beteiligter dort - wie hier die Kläger ausweislich des Sitzungsprotokolls vom 22.4.2009 - keine konkreten Beweisanträge zu dem jeweiligen Tatsachenvorbringen gestellt hat. Die Aufklärungsrüge im Berufungszulassungsverfahren dient nicht dazu, solche Beweisanträge zu ersetzen. Gleiches gilt für Ankündigungen von Beweisanträgen oder Beweisersuchen in die mündliche Verhandlung vorbereitenden Schriftsätzen.*)

9. Im Rahmen eines baurechtlichen Nachbarstreits, insbesondere hinsichtlich der Beurteilung von Lärm- und Geruchsimmissionen, kommt es nicht auf besondere Befindlichkeiten und die gesundheitliche Situation des individuellen (konkreten) Nachbarn an.*)

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IBRRS 2010, 1037
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Nachbarklage gegen Lichtimmissionen

VG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2010 - 25 K 4079/09

1. Werden bei einer Beleuchtung eines Gebäudes die immisionsschutzrechtlichen Richtwerte eingehalten, so ist eine Nachbarklage gegen etwaige Lichtimmissionen (grüne Beleuchtung eines Nachbargebäudes) grundsätzlich unbegründet.

2. Im Übrigen kommt es bei der Ermittlung, ob eine subjektiv empfundene Belästigung tatsächlich erheblich ist, auf das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen an; insbesondere bei Lichtimmissionen können von dem Betroffenen Maßnahmen zur Lichtdämpfung - also etwa Zuziehen der Gardinen bei Nacht - verlangt werden.

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IBRRS 2010, 0982
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nutzungsänderung einer Wohnung zu Prostitutionszwecken

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.02.2010 - 10 A 471/09

1. Bei der Beurteilung, ob ein Gewerbebetrieb sich seiner Art nach in die Umgebungsbebauung eines Mischgebiets einfügt, ist auf eine typisierende Betrachtungsweise abzustellen.

2. Von der Nutzung der Räumlichkeiten eines Wohnhauses zu Prostitutionszwecken geht typischerweise eine Beeinträchtigung der Wohnruhe aus.

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IBRRS 2010, 1038
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Normenkontrolle: Lärmimmissionen - Artenschutz

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.02.2010 - 3 S 3064/07

1. Hat ein Gemeinderat über einen Verhandlungsgegenstand entschieden, kann ein Bürger nicht mehr nachträglich mit Erfolg geltend machen, die zur Vorbereitung der Sitzung übersandten Unterlagen seien unvollständig gewesen.*)

2. Eine Gemeinde, die ein Straßenbauvorhaben plant, muss bei der Ermittlung der Gesamtlärmbelastung nur solche Lärmimmissionen eines vorhandenen Gewerbebetriebes berücksichtigen, die sich im Rahmen des bundesimmissionsschutzrechtlich zulässigen Maßes halten. Denn gegen Lärmimmissionen, die dieses Maß überschreiten, steht dem Betroffenen ein Anspruch auf Einschreiten der zuständigen Behörde gegenüber dem Betrieb zu.*)

3. Liegen zu einem Gutachtenthema bereits empirische Daten vor, darf der Gutachter diese verwerten und seinem Gutachten zugrunde legen, sofern nicht die Verhältnisse im Einzelfall so erheblich von dem den Daten zugrundeliegenden Durchschnittsfall abweichen, dass sie eine gesonderte Datenerhebung erfordern.*)

4. Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Anforderungen an Umfang und Methodik artenschutzrechtlicher Bestandsaufnahmen in straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren lässt sich auf Bebauungsplanverfahren übertragen, die ein Straßenbauvorhaben zum Gegenstand haben.*)

5. Ergibt die Bestandsaufnahme vor Ort keinen Hinweis darauf, dass eine Tierart im Plangebiet noch vorkommt und lässt sich dieses Ergebnis mit weiteren Erkenntnissen in Einklang bringen, darf der Plangeber ohne weitere Nachforschungen davon ausgehen, dass die Art im Plangebiet dauerhaft nicht mehr existiert.*)

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IBRRS 2010, 0986
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Prüfungsfristen im Architekturstudium (TFH Berlin)

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.02.2010 - 5 M 12.09

1. Eine Verlängerung einer Prüfungsfrist aufgrund des Beginns eines Auslandssemesters ist dann nicht möglich, wenn die Hochschulprüfungsordnung einen entsprechenden Verlängerungstatbestand nicht vorsieht.

2. Das Merkmal, wann eine Veranstaltung im Sinne der Prüfungsordnung "nicht angeboten wird", ist objektiv zu verstehen: Es kommt nicht darauf an, ob der Studierende aus Gründen seiner Studienplanung eine Nachklausur meint nicht wahrnehmen zu können, sondern allein darauf, ob die Hochschule die Möglichkeit des Veranstaltungsbesuchs und der Prüfung bietet.

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IBRRS 2010, 1041
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Privates Interesse an Gebietserweiterung unerheblich

BVerwG, Beschluss vom 04.02.2010 - 4 BN 68.09

1. Ist die vorinstanzliche Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und vorliegt.

2. Das bloße Interesse eines Eigentümers, das Plangebiet entgegen den bisherigen planerischen Vorstellungen auf sein Grundstück ausgedehnt zu sehen, muss von der Gemeinde nicht in die Abwägung einbezogen werden; ein derartiges Interesse an der Verbesserung des bauplanungsrechtlichen Status quo und damit an der Erweiterung des eigenen Rechtskreises ist eine bloße Erwartung, die nicht schutzwürdig und damit auch nicht abwägungserheblich ist.

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IBRRS 2010, 1042
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Freihalteplanung auf ehem. Bahngelände zulässig!

BVerwG, Beschluss vom 26.01.2010 - 4 B 43.09

1. Eine kommunale "Freihalteplanung" die - nach Freistellung gemäß § 23 AEG - auf Ergänzung durch eine (erneute) eisenbahnrechtliche Planung angelegt ist, ist zulässig.

2. Planerische Vorstellungen, die an vorhandene städtische - straßenseitige - Verkehrsinfrastruktur anknüpfen und darauf zielen, in künftiger Zusammenarbeit mit einem Eisenbahnunternehmen einen zentralen Verkehrsknotenpunkt für Straße und Schiene zu entwickeln, sind Ausdruck kommunaler "Verkehrspolitik" und somit zulässig.

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IBRRS 2010, 1040
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Landesentwicklungsprogramm-NRW: Keine Bindungswirkung!

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.01.2010 - 7 D 97/09

1. Welche städtebaulichen Ziele die Gemeinde sich bei der Aufstellung eines Bebauungsplans setzt, liegt in ihrem planerischen Ermessen; der Gesetzgeber ermächtigt sie, die "Städtebaupolitik" zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspricht.

2. Der Landesgesetzgeber kann auf der Ebene des Landesentwicklungsprogramms (LEPro) für Nordrhein-Westfalen keine abschließende Entscheidung treffen, die der kommunalen Leitplanung vorgelagert ist; die abschließende Entscheidung über Lage, Größe und Funktion von zentralen Versorgungsbereichen und damit auch die Frage, wo Kerngebiete und Sondergebiete für großflächigen Einzelhandel festgesetzt werden dürfen, soll auf der kommunalen Planungsebene getroffen werden.

3. Die Gemeinde ist insoweit nicht an vorgelagerte raumordnerische Zielfestlegungen, sondern (lediglich) an ihre Zentrenkonzepte gebunden. Die Gemeinde kann zudem ihr Zentrenkonzept jederzeit ändern und damit auch die Möglichkeiten für ihre kommunale Bauleitplanung unterschiedlich ausgestalten.

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IBRRS 2010, 1043
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bezugnahme auf DIN-Maße im Bebauungsplan zulässig

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.01.2010 - 7 D 110/09

1. Eine Bebauungsplanfestsetzung wegen Verstoßes gegen das Publizitätsgebot kann rechtswidrig sein, wenn der Bebauungsplan nicht selbst festlegt, welche Regelungen in seinem Anwendungsbereich gelten sollen, sondern wenn er durch Verweisung auf technische Regelungen bewirken will, dass erst das Ergebnis der Anwendung dieser Regelungen bestimmt, was im Bebauungsplangebiet zulässig ist und was nicht.

2. Nimmt eine textliche Festsetzung eines Bebauungsplans eine technische Regelung in Bezug, bedeutet dies allerdings nicht schon für sich, der Bebauungsplan habe sich einer eigenständigen Regelung (Festsetzung) enthalten wollen.

3. Vielmehr ist die Festsetzung auf ihren entsprechenden Regelungsgehalt zu prüfen: setzt der Bebauungsplan beispielsweise für konkret bezeichnete Bereiche fest, dass dort bei Errichtung oder Nutzungsänderung von Gebäuden die Anforderungen an das für die Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 geltende Schalldämmmaß erfüllt werden müssen, bestimmt er selbst - und nicht etwa die in Bezug genommene DIN-Norm - was geltendes Recht ist und ist zulässig.

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IBRRS 2010, 1039
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Prüfungskompetenz bzgl. Bebauungsplan beim Fachgericht

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.01.2010 - 8 A 2285/09

1. Das Rechtsstaatsprinzip umfasst das Recht, aber auch die Pflicht der Gerichte, die Wirksamkeit der entscheidungserheblichen Rechtsvorschriften eigenständig zu prüfen. Die Prüfungs- und Verwerfungskompetenz in Bezug auf Verordnungen oder Satzungen überlässt das Grundgesetz dem inzident entscheidenden Fachgericht.

2. Die durch § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO eröffnete Möglichkeit, Satzungen, die aufgrund des Baugesetzbuchs ergangen sind, wie etwa einen Bebauungsplan, zum Gegenstand eines verwaltungsgerichtlichen Normenkontrollverfahrens zu machen, steht einer Inzidentkontrolle im Rahmen eines anderen Verfahrens, in dem es auf die Gültigkeit der Satzungsbestimmung ankommt, nicht entgegen.

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IBRRS 2010, 1045
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Beseitigungsverfügung bzgl. illegaler Anlage rechtmäßig!

VG Gelsenkirchen, Urteil vom 20.01.2010 - 10 K 1951/07

Eine Beseitigungsaufforderung bezüglich eines Wohnhauses und dessen Nebenanlagen verletzt den Betroffenen (hier: Pächter des Grundstücks) nicht in seinen Rechten, wenn er die genehmigungspflichtigen Anlagen ohne Baugenehmigung errichtet hat.

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IBRRS 2010, 1046
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Beitragsfreie vorhandene Straße im Sinne von § 242 BauGB

OVG Hamburg, Beschluss vom 19.01.2010 - 1 Bf 172/06

Zu den Anforderungen an eine beitragsfreie vorhandene Straße im Gebiet des ehemaligen Königsreichs Hannover.*)

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IBRRS 2010, 1048
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
WEA auch außerhalb des Vorranggebiets zulässig

VG Minden, Urteil vom 13.01.2010 - 11 K 352/09

1. Die Planung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen stellt keine "Verhinderungsplanung" dar, wenn ihr ein gesamträumliches Planungskonzept zu Grunde liegt.

2. Sofern ein Flächennutzungsplan Konzentrationszonen für die Windkraft an anderen Stellen vorsieht, stehen diese Festsetzungen als öffentliche Belange dem Vorhaben nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB allerdings nur "in der Regel" entgegen; die Prüfung verlangt, dass unter Berücksichtigung der konkreten Gegebenheiten das private Interesse an der Errichtung einer Windkraftanlage den öffentlichen Belangen der Nutzungskonzentration an anderer Stelle gegenübergestellt wird.

3. Die Abwägung hat dann zu Gunsten der Errichtung der Anlage aus, wenn die Konzeption, die der Planung zugrunde liegt, als solche nicht in Frage gestellt wird und das allgemeine Freihalteinteresse im Außenbereich zurücktritt.

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IBRRS 2010, 0970
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nahversorgungsbereiche = zentrale Versorgungsbereiche?

BVerwG, Beschluss vom 17.12.2009 - 4 C 2.08

1. Auch Grund- und Nahversorgungszentren können zentrale Versorgungsbereiche i.S.d. § 34 Abs. 3 BauGB sein. *)

2. § 34 Abs. 3 BauGB gilt auch für Einzelhandelsbetriebe, die nicht die Schwelle der Großflächigkeit erreichen.*)

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IBRRS 2010, 0977
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Gesamtrechtsnachfolge i.S.d. § 4 Abs. 3 BBodSchG

VG Hannover, Urteil vom 24.11.2009 - 4 A 2022/09

Die Verantwortlichkeit des Gesamtrechtsnachfolgers nach § 4 Abs. 3 BBodSchG setzt den Eintritt einer zivilgesetzlich angeordneten Gesamtrechtsnachfolge voraus, die an ein tatsächliches Ereignis (Erbfall) oder an rechtsgeschäftliche Vereinbarungen (Verträge nach dem UmwG) anknüpfen kann.*)

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IBRRS 2010, 0988
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Rechtsnachfolgefähigkeit e. Antrags bei Bauherrenwechsel

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 04.11.2009 - 3 L 163/08

1. § 58 Abs. 2 LBauO M-V, wonach eine Baugenehmigung auch für und gegen den Rechtsnachfolger gilt, regelt nur die Nachfolgefähigkeit der Baugenehmigung, legt aber weder Voraussetzungen noch Umfang der von einer Rechtsnachfolge erfassten Rechtsposition fest.*)

2. Es bleibt offen, ob sich aus § 58 Abs. 2 LBauO M-V schließen lässt, dass auch ein Bauantrag rechtsnachfolgefähig ist.*)

3. Eine Rechtsnachfolge in die Genehmigung tritt nicht schon dann ein, wenn ein Wechsel in der zivilrechtlichen Verfügungsmacht über das Baugrundstück erfolgt ist.*)

4. Die nach § 53 Abs. 1 Satz 5 LBauO M-V vorgeschriebene Mitteilung des neuen Bauherrn über einen Bauherrenwechsel ist nicht konstitutiv für den Bauherrenwechsel. Die Vorschrift bedeutet lediglich, dass selbst dann, wenn ein Bauherrenwechsel eingetreten ist, die Behörde sich an den alten Bauherren halten kann, bis die entsprechende Mitteilung eingegangen.*)

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