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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZB 62/03


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IBRRS 2004, 1406; IMRRS 2004, 0732
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vertrauen in übliche Brieflaufzeiten

BGH, Beschluss vom 13.05.2004 - V ZB 62/03

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IBRRS 2004, 1406; IMRRS 2004, 0732
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vertrauen in übliche Brieflaufzeiten

BGH, Beschluss vom 13.05.2004 - V ZB 62/03

a) Das Verschulden einer Partei oder ihres Prozeßbevollmächtigten schließt die Wiedereinsetzung nicht aus, wenn die Partei alle erforderlichen Schritte unternommen hat, die bei einem im übrigen normalen Geschehensablauf zur Fristwahrung geführt hätten (hier: Fehlschlagen einer beschleunigten Absendung bei gleichwohl rechtzeitiger Absendung).*)

b) Eine Partei darf (auch) nach Erlaß der Postuniversaldienstleistungsverordnung vom 15. Dezember 1999 (BGBl. I S. 4218) darauf vertrauen, daß werktags im Bundesgebiet aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag im Bundesgebiet ausgeliefert werden. Anders liegt es nur, wenn konkrete Umstände vorliegen, welche die ernsthafte Gefahr der Fristversäumung begründen.*)

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