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1040 Treffer für den Bereich Versicherungsrecht.Es gibt für Ihre Suchanfrage 1032 Treffer in Alle Sachgebiete.
| Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
| 235 Beiträge gefunden |
| IBR 2023, 1050 | LG Frankfurt/Main - Anforderungen an die Darlegung von Mängeln nach Abnahme? |
| IBR 2015, 366 | OLG Hamburg - Brandsanierer ist kein Rechtsberater! |
| IBR 2013, 1125 | LG Düsseldorf - Überprüfungs- und Hinweispflichten auch bei noch fehlenden Nachfolgegewerken! |
| IBR 2013, 19 | OLG Hamm - Rohrleitungen müssen dicht sein! |
| IBR 2013, 11 | OLG Düsseldorf - Aufschiebend bedingter Bauvertrag: Vergütung bei freier Kündigung? |
| IBR 2012, 1181 | OLG Düsseldorf - Stundenlohnarbeiten und Materialeinkauf auf Nachweis: Gebot wirtschaftlicher Betriebsführung! |
| IBR 2012, 1177 | LG Karlsruhe - Nach Sanierungsvereinbarung: Keine Selbstvornahme ohne Fristsetzung! |
| IBR 2012, 1176 | LG Dresden - § 648a BGB: Keine Aufspaltung in alte und neue Rechtslage! |
| IBR 2012, 627 | Zeitschriftenschau - Kein zweites Sicherungsverlangen nach Kündigung gemäß § 648a BGB! |
| IBR 2012, 514 | OLG Karlsruhe - Nachbesserung nur gegen Zahlung: Unternehmer riskiert Rückabwicklung des Vertrags! |
| 8 Aufsätze gefunden |
IBR 2011, 1187
IBR 2011, 1059
IBR 2009, 1451
IBR 2006, 1600
IBR 2006, 1603 | 402 Volltexturteile gefunden |
Prozessuales
AG München, Urteil vom 03.01.2025 - 231 C 21924/24
Eine Klage des Wohnungseigentümers gegen die Wohngebäudeversicherung nach einem Leitungswasserschaden am Sondereigentum ist mangels Prozessführungsbefugnis unzulässig, wenn der Versicherungsvertrag durch die Wohnungseigentümergemeinschaft auch für das Sondereigentum geschlossen wurde (Fremdversicherung) und die Versicherungsbedingungen (hier: § 12 Nr. 1 Satz 2 Teil B VGB 2008) in zulässiger Abänderung von § 44 Abs. 2 VVG bestimmen, dass die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag nur dem Versicherungsnehmer zustehen.
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Versicherungsrecht
OLG Dresden, Urteil vom 20.12.2022 - 4 U 492/22
1. Knüpfen die Versicherungsbedingungen in einer Betriebshaftpflichtversicherung den Versicherungsfall an den Eintritt eines Schadensereignisses, "als dessen Folge die Schädigung eines Dritten unmittelbar entstanden ist", ist das im Zeitpunkt der Geltendmachung des Haftpflichtanspruchs geltende intertemporale Recht anzuwenden, wenn unklar ist, wann dieses Ereignis (hier: Feuchteschäden in einer Tiefgarage) genau eingetreten ist.*)
2. Wird dem Versicherungsnehmer im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens gegen einen Dritten der Streit verkündet, bemisst es sich nach den Umständen des Einzelfalls, ob hierin bereits die ernsthafte Geltendmachung eines Anspruchs liegt, die den Lauf der Verjährungsfrist auslöst (hier: bejaht).*)
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Versicherungsrecht
OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.03.2022 - 8 U 3825/21
1. Ein Wohngebäude- und Hausratversicherer, der für die Sanierung eines Leitungswasserschadens ein Fachunternehmen auswählt, übernimmt damit grundsätzlich keine eigene Reparaturpflicht gegenüber dem Versicherungsnehmer.*)
2. Der Versicherer schuldet in einer solchen Konstellation nur die ordnungsgemäße Auswahl eines geeigneten Unternehmens, er haftet hingegen nicht für behauptete weitere Schäden, die das ausgewählte Unternehmen bei Durchführung der Sanierungsarbeiten verursacht haben soll (Fortführung von OLG Nürnberg, Urteil vom 05.05.1994 - 8 U 597/94, NJW-RR 1994, 1512).*)
3. Solange das Rechtsmittel in der Hauptsache bei ihm anhängig ist, ist das Berufungsgericht auch dann zur Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG befugt, wenn alle Beteiligten auf Rechtsmittel gegen den erstinstanzlichen Festsetzungsbeschluss verzichtet haben.*)
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Versicherungsrecht
OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.07.2020 - 12 U 22/20
1. Zu der Deckungserweiterung in einer Betriebshaftpflichtversicherung mit „Bauunternehmerpolice“, nach welcher die gesetzliche Haftpflicht „aus Schäden, die als Folge eines mangelhaften Werkes auftreten“, mitversichert ist.*)
2. Ein danach versicherter Folgeschaden ist beim Generalunternehmer auch ein Schaden, welcher infolge einer mangelhaften Leistung nach Abnahme oder Fertigstellung in einem anderen, von seinem Auftrag ebenfalls umfassten Gewerk verursacht wird, wenn die beiden Gewerke nicht in einem funktionalen Zusammenhang stehen.*)
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Versicherungen
OLG Rostock, Beschluss vom 31.05.2019 - 4 U 17/16
Die Mangelbeseitigungsnebenkostenklausel erfasst auch Kosten, die dadurch entstehen, dass ein Generalunternehmer zur Beseitigung eines aufgetretenen Mangels seiner Werkleistungen in Bauleistungen eingreifen muss, die er selbst erstellt hat.
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Sachverständige
OLG Hamm, Beschluss vom 21.11.2018 - 20 U 88/18
1. Ein Vertreter oder Verhandlungsgehilfe haftet ausnahmsweise dann persönlich, wenn er besonderes Vertrauen in Anspruch nimmt. Voraussetzung ist, dass er durch sein Auftreten eine über das normale Verhandlungsvertrauen hinausgehende persönliche Gewähr für die Seriosität und die Erfüllung des Vertrags übernommen hat.
2. Nicht ausreichend ist hingegen das bloße Auftreten als „ausgewiesener Fachmann“ und „Wortführer“, ebenso wenig der Hinweis auf eine besondere eigene Sachkunde.
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Versicherungen
LG München I, Urteil vom 12.01.2018 - 26 O 26320/13
1. Der Gebäudeversicherer kann die Neuwertspitzenentschädigung gem. § 93 VVG zurückfordern, wenn der Versicherungsnehmer - bei einer vereinbarten Sicherstellungsfrist von drei Jahren - auch sechs Jahre nach dem Versicherungsfall noch nicht mit der Wiederherstellung des Gebäudes begonnen hat.
2. Der Rückzahlungsanspruch nach § 93 VVG setzt weder eine Fristsetzung durch den Versicherer noch eine vertragliche Verankerung der Wiederherstellungspflicht voraus.
3. Eine in AVB geregelte Begrenzung der Entschädigungsleistung auf einen Prozentsatz der Versicherungssumme ist nicht deswegen unwirksam, weil sich die hierfür relevante Versicherungssumme nicht bereits aus der betreffenden AVB-Klausel, sondern erst aus der Multiplikation der im Versicherungsschein genannten Summe mit einem bestimmten Faktor ergibt (entgegen LG Oldenburg, r+s 1994, 468).
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Versicherungsrecht
OLG Hamm, Urteil vom 12.02.2016 - 20 U 126/15
1. Ein Wohngebäudeversicherer kann bereits gezahlte Versicherungsleistungen ("Neuwertspitze") als rechtsgrundlos erbracht vom Versicherungsnehmer zurückverlangen, wenn dieser die Wiederherstellung des Gebäudes nicht wirksam sicherstellt.
2. Eine bedingungsgemäße Sicherstellung liegt weder in einem Werkvertrag zur Wiederherstellung, bei dem der Versicherungsnehmer sowohl als Besteller als auch als Werkunternehmer Partei ist (Insichgeschäft, § 181 BGB), noch in einer Bebauungsverpflichtung in einem Kaufvertrag, wenn der Grundstückserwerber bei Zuwiderhandlung keinerlei Sanktionen zu fürchten hat.
Volltext
Versicherungen
OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.10.2013 - 9 U 84/12
Ein Werkunternehmer, der mangelhaft Bodenfliesen in eine Werkshalle anbringt, muss den Nutzungsausfallschaden des Bestellers begleichen, der dadurch entsteht, dass der Besteller seine Maschinen ab- und wieder aufbauen muss und für geraume Zeit seine Werkshalle räumen muss. Solche Schadensersatzansprüche wegen Nutzungsausfalls und wegen der Kosten für den Auf- und Abbau von Maschinen, die dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der Nacherfüllung entstehen, gehören im versicherungsrechtlichen Sinn zum Erfüllungsinteresse. Für diese Schäden gibt es keinen Versicherungsschutz, wenn als Gegenstand der Versicherung des Werkunternehmers eine Versicherung nur für Personen- oder Sachschäden besteht.
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Bauvertrag
OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.12.2012 - 23 U 181/11
1. Die Kündigung wegen Mängeln während der Bauausführung ist für den Auftraggeber nur bis zur Abnahme der Bauleistungen möglich. Danach verbleibt die Möglichkeit des Schadensersatzes gemäß § 13 Abs. 7 VOB/B.
2. Eine stichprobenhafte Untersuchung und Überprüfung reicht in Verbindung mit Lichtbildern aus der Bauphase und Mängelbeschreibungen des Sachverständigen aus, um eine tragfähige Grundlage für eine gerichtliche Entscheidung zu begründen.
3. Die Umstellung des Zahlungsanspruchs von der Rückzahlung des Werklohns aus dem Werkvertrag auf Schadensersatz gemäß § 13 Abs. 7 VOB/B ist bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung möglich. Es handelt sich dabei um eine Klageänderung gemäß § 533 ZPO, die wegen der Sachdienlichkeit auch ohne Einwilligung des Gegners zulässig ist.
4. Gemäß § 412 Abs. 1 ZPO ist der Tatrichter keineswegs stets gehalten, den Meinungsstreit zwischen widersprechender Partei- und Gerichtsgutachter durch Einholung eines Obergutachtens zu entscheiden.
5. § 412 Abs. 1 ZPO räumt dem Gericht einen Ermessenspielraum ein, den es nicht überschreitet, wenn es sich von der Sachkunde des gerichtlich beauftragten Gutachters überzeugt und mit einleuchtender logisch nachvollziehbarer Begründung darlegt, weshalb dem gerichtlichen Gutachten der Vorzug einzuräumen ist.
6. Die Einholung eines Obergutachtens ist erst dann geboten, wenn begründete Zweifel an der Sachkunde des zunächst eingeschalteten Sachverständigen bestehen oder anzunehmen ist, dass ein anderer Sachverständiger überlegene Forschungsmittel hat oder grobe Mängel des erstatteten Gutachtens vorliegen.
| 8 Nachrichten gefunden |
Bundesrat billigt Forderungssicherungsgesetz
(22.09.2008) Bauhandwerker können in Zukunft ihre berechtigten Werklohnforderungen zügiger und effektiver durchsetzen: Der Bundesrat hat am Freitag (19.09.2008) das Forderungssicherungsgesetz gebilligt. Es geht auf eine Länderinitiative aus dem Jahr 2004 zurück, die der Deutsche Bundestag mit Änderungen im Juni dieses Jahres verabschiedet hat.
mehr… (01.07.2008) Der Bundestag hat am 26.06.2008 mit dem Forderungssicherungsgesetz eine Reihe von baurechtlich wichtigen Gesetzesänderungen beschlossen. Das Forderungssicherungsgesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Es soll am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft treten.
mehr…
Blog-Eintrag (30.06.2008) Der Bundestag hat am 26.06.2008 mit dem Forderungssicherungsgesetz eine Reihe von baurechtlich wichtigen Gesetzesänderungen beschlossen. Das Forderungssicherungsgesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Es soll am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft treten.
mehr… (21.11.2007) Der Werkunternehmer, der ein Bauwerk arbeitsteilig herstellen lässt, muss die organisatorischen Voraussetzungen schaffen, um sachgerecht beurteilen zu können, ob das Bauwerk bei Ablieferung mangelfrei ist. Unterlässt er dies, so verjähren Gewährleistungsansprüche des Bestellers - wie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels - erst nach dreißig Jahren, wenn der Mangel bei richtiger Organisation entdeckt worden wäre. Soweit Leistungen zur Herstellung von Bauteilen an einen Nachunternehmer vergeben werden, die der Unternehmer mangels eigener Fachkunde oder mangels Lizenzierung nicht selbst vornehmen kann, genügt der Unternehmer grundsätzlich seinen Obliegenheiten, wenn er den Nachunternehmer sorgfältig aussucht. So der BGH in seinem gestern veröffentlichten Urteil vom 11.10.2007.
IBR 2008, 18
IBR 2008, 17
BGH, 11.10.2007 - VII ZR 99/06 (04.07.2007) Ist in einem Bauvertrag vereinbart, dass der Werkunternehmer die von ihm geschuldeten Leistungen innerhalb von 35 Tagen zu erbringen hat, ist er aber bei seiner Arbeit von anderen Gewerken ebenso abhängig wie diese Gewerke von seiner Leistung, so ist im Zweifel nicht anzunehmen, dass die Leistungen innerhalb von 35 Tagen in einem Stück zu erbringen waren, um den Anfall einer vereinbarten Vertragsstrafe zu verhindern. Dies gilt jedenfalls dann, wenn außerdem ein Fertigstellungstermin vereinbart worden ist, den der Werkunternehmer eingehalten hat. So das KG in seinem Urteil vom 01.06.2007.
IBR 2007, 415
KG, 01.06.2007 - 7 U 190/06 (07.06.2006) Die Verpflichtung des Auftraggebers, den zur Absicherung eventueller Gewährleistungsansprüche einbehaltenen Restwerklohn auf ein Sperrkonto einzuzahlen, stellt jedenfalls bei Geltung der VOB/B eine qualifizierte Vermögensbetreuungspflicht gegenüber dem Werkunternehmer dar. Unterlässt der Auftraggeber die Einzahlung auf ein Sperrkonto und kann er den Restwerklohn infolge eigener Insolvenz nicht mehr auszahlen, so kann dies Untreue nach dem Treuebruchtatbestand sein. So das OLG München in seinem Beschluss vom 23.02.2006.
IBR 2006, 394
OLG München, 23.02.2006 - 2 Ws 22/06 (18.05.2006) Der Umfang der Prüfungs- und Hinweispflichten eines Bauhandwerkers wird durch die DIN nicht abschließend umschrieben. Vielmehr obliegt dem Werkunternehmer in vollem Umfang die Prüfpflicht für sämtliche Faktoren, die sich unmittelbar auf die Qualität der Werkleistung auswirken können. So das OLG Köln in seinem Urteil vom 08.02.2006.
IBR 2006, 323
OLG Köln, 08.02.2006 - 11 U 93/04 (15.02.2006) Handwerksbetriebe sollen künftig in die Lage versetzt werden, ihre Werklohnforderung effektiv zu sichern. Für sie, wie auch für alle Werkunternehmer sollen die kaufrechtlichen Regelungen zum Eigentumsvorbehalt künftig in veränderter Form gelten, damit der Handwerker bei Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit des Bestellers sein Eigentum an eingebauten Produkten sichern kann. Der Bundesrat hat dazu einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/511) eingebracht. Kern der Initiative ist es, dass der Unternehmer eines Bauwerks oder eines einzelnen Teils besser vor Forderungsausfällen geschützt werden kann.
mehr… | 10 Materialien gefunden |
Gesetzentwürfe
WEG-ÄnderungsgesetzEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze - Gesetzentwurf der Bundesregierung [BT-Drs. 16/887] (Text-Dokument)
(vom 09.03.2006)
Text Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze
(vom 20.05.2005)
Text Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz) [BT-Drs. 16/511]
(vom 02.02.2006)
Text Diskussionsentwurf der Bundesnotarkammer über eine Regelung des Bauträgervertrages im Bürgerlichen Gesetzbuch
(vom 01.09.2005)
Text Vorschlag des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes für den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Bauforderungen
(vom 01.05.2003)
Text Stellungnahmen und Empfehlungen zu Gesetzentwürfen
Gegenäußerung der BReg zur Stellungnahme des BRat zum WEG-ÄnderungsgesetzGegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates vom 08.07.2005 zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze
(vom 08.07.2005)
Text Empfehlungen der Ausschüsse zum Entwurf eines Gesetzes zur dinglichen Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz - FoSiG) [BR-Drs. 458/04]
(vom 01.06.2004)
Text Gutachten/Empfehlungen
Verbraucherfeindliche Klauseln in BauverträgenVerbraucherfeindliche Klauseln in Bauverträgen (Auswahl) - Bauherren-Schutzbund e.V.
(vom 22.02.2007)
Text | 3 Interviews gefunden |
Am 1. Mai 2000 tritt das „Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen“ (Bundesgesetzblatt I/2000, 339) in Kraft. Im folgenden Interview werden die wichtigsten Neuregelungen vorgestellt und bewertet.
Volltext | 42 Leseranmerkungen gefunden |
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§ 241 Abs. 2 BGB untaugliche Anknüpfungsnorm! Leseranmerkung von Dr. Heiko Fuchs zu
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Freibrief für Bauträger Leseranmerkung von VRLG Martin Ihle zu
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Willensentschlüsse des Verletzten Leseranmerkung von VRLG Martin Ihle zu
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Abnahme ist Übergabependant Leseranmerkung von VRLG Martin Ihle zu
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Kein Recht auf Vergütungsabrede! Stellungnahme des Autors (Dr. Benjamin Berding) zu
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Sicherungsanspruch JA! Leseranmerkung von Dietmar Scholz zu
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Gegen Leseranmerkung Bach: Entscheidung ist richtig. Leseranmerkung von RA Walther Leitzke zu
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Alte Diskussion wird neu angefacht Leseranmerkung von RA Walther Leitzke zu
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Beweislast für Art des Werklohns Leseranmerkung von Richard Wimmer RiOLG München zu
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| 27 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
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Einführung vor § 631 BGB (Jurgeleit) |
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A. Die Reform des Bauvertragsrechts |
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I. Die Grundkonzeption des zum 1.1.1900 in Kraft getretenen BGB |
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B. Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts |
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D. Einordnung anderer Verträge als Werkvertrag |
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§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen) |
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E. Vertragspflichten des Unternehmers |
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I. Herstellungsverpflichtung |
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III. Weitere Pflichten des Unternehmers |
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F. Vertragspflichten des Bestellers |
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II. Verhältnis von Vergütung und Mängelhaftung |
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2. Verrechnung und Aufrechnung |
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c) Folgen der Rechtsprechung |
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aa) Aufrechnungsverbote |
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§ 632 BGB Vergütung (von Rintelen) |
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D. Bestimmung der Vergütung nach § 632 Abs. 2 BGB |
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E. Keine Vergütung des Kostenanschlags gem. Abs. 3 |
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§ 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln (Hannamann) |
| 3 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
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§ 8 VOB/B Kündigung durch den Auftraggeber (Jahn) |
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C. § 8 Abs. 1 VOB/B - Freie Kündigung |
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IV. § 8 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B - Kündigungsfolgen |
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4. Zweiter Rechnungsteil: Abrechnung der nicht erbrachten Leistungen |
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b) Anrechnung ersparter Kosten bzw. Aufwendungen |
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aa) Ersparte Aufwendungen („Kosten“) als Abzugsposten der Vergütung für nicht erbrachte Leistungen |
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G. § 8 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 Hs. 2 - Schadensersatz |
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§ 10 VOB/B Haftung der Vertragsparteien (Schmitz-Gagnon) |
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B. § 10 Abs. 1 - Die Haftung der Vertragsparteien untereinander |
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V. Haftung für Dritte |
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2. Erfüllungsgehilfe |
| 4 Abschnitte in Steeger/Fahrenbruch/Brenneisen, ibr-online-Kommentar HOAI gefunden |
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II. Der Architekten- und Ingenieurvertrag (Moufang/Steeger) |
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1. Vertragsentstehung und Leistungsvereinbarung (Steeger) |
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§ 10 Berechnung des Honorars bei vertraglichen Änderungen des Leistungsumfangs (Steeger) |
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III. Tatbestandvoraussetzungen des § 10 Abs.2 |
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§ 34 Leistungsbild Gebäude und Innenräume (Fahrenbruch) |
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III. Leistungsbild, Systematik und Struktur |
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1. Leistungsbild und Leistungsbeschrieb |
| 24 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden |
V. Planungsleistungen des Unternehmers im Angebotsstadium und bei Nachträgen ( Rn. 30-33)
3. Mitverantwortung anderer Baubeteiligter ( Rn. 424)
3. Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf ( Rn. 71)
V. Klage auf Eintragung einer Sicherungshypothek ( Rn. 327-328)
cc) Abweichende Verjährungsfristen nach VOB/B ( Rn. 488-493)
IV. Der Werklieferungsvertrag ( Rn. 36-39)
bb) § 10 Abs. 2 HOAI ( Rn. 213-220)
(b) Wissens-Zurechnung bei Arbeitsteilung - Organisations-Verschulden ( Rn. 479-482)
A. Ansprüche aus Lieferantenverträgen ( Rn. 1-7)
| 15 Abschnitte im "Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden |
2. Normhistorie (VOB/B § 6 Rn. 225-228)
A. Allgemeines (VOB/B § 7 Rn. 1-7)
| 48 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |
II. Lieferanten als Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers (VOB/B § 10 Abs. 1 Rn. 57-63)
a) Entstehung des Anspruchs nach § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB. ( Rn. 157-160)
c) Die Allgemeinen Geschäftskosten (AGK). (VOB/B § 2 Abs. 3 VOB/B Rn. 54a)
I. Beifügung von Nachweisen (VOB/B § 14 Abs. 1 Rn. 75)
2. Die Zurechnung der Arglist eines Erfüllungsgehilfen (VOB/B § 10 Abs. 1 Rn. 44-47)
2. Aufforderung zur Mangelbeseitigung (VOB/B § 13 Abs. 5 Rn. 87)
2. Garantievertrag ( Rn. 19-20)
I. Kritik an bisheriger Begründung (VOB/B § 1 Abs. 4 Rn. 47-51)
b) Übergebene Gegenstände. (VOB/B § 4 Abs. 5 Rn. 13-15)
| 9 Abschnitte im "AGB-Klauseln in Bauverträgen, AGB-Klauseln in Bauverträgen" gefunden |
G. Rechtsfolge unwirksamer Klauseln ( Rn. 91-92)
1. Interessenlage der Parteien/Rechtslage ohne Klausel ( Rn. 189-192)
5. Klauselkontrolle im Einzelnen nach der Rechtsprechung ( Rn. 172-177)
j) § 309 Nr. 12 BGB (Beweislast) ( Rn. 253-254)
II. Umlageklausel für Bauleistungsversicherung ( Rn. 179-188)
II. Der gesetzliche Rahmen ( Rn. 27-28)
3. Belieferungs-/Bereitstellungvertrag ( Rn. 155-163)
| 54 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden |
2.9 Klebstoffe ( Rn. 207-DIN 18365 DIN 18365 212)
2.9 Klebstoffe ( Rn. 207-VOB/C DIN 18365 212)
3.6 Anbringen von Leisten, Stoßkanten und Profilen ( Rn. 324-VOB/C DIN 18365 330)
3.6 Anbringen von Leisten, Stoßkanten und Profilen ( Rn. 324-DIN 18365 DIN 18365 330)
3 Ausführung ( Rn. 42-DIN 18311 DIN 18311 47)
3 Ausführung ( Rn. 42-VOB/C DIN 18311 47)
2. Auftragnehmer und DIN 18361 ( Rn. 5-VOB/C DIN 18361 6)
2. Auftragnehmer und DIN 18361 ( Rn. 5-DIN 18361 DIN 18361 6)
A. Grundlagen zum Verständnis der Baugrundproblematik ( Rn. 1-3)
| 11 Abschnitte im "Cramer/Kandel/Preussner, Beck'scher Online-Kommentar VOB/B" gefunden |
a) Schaden an der baulichen Anlage (VOB/B § 13 Abs. 7 Rn. 61-63)
I. Abschlagszahlungen nach Abs. 1 (VOB/B § 16 Abs. 1 Rn. 1)
V. Beweislast (VOB/B § 4 Abs. 3 Rn. 19)
B. In sich abgeschlossene Teile der Leistung (VOB/B § 12 Abs. 2 Rn. 3-6)
1. Vertragsaufhebung (VOB/B § 8 Abs. 1 Rn. 9)
I. Inhalt der Prüfpflicht - Abgrenzung zur Hinweispflicht (VOB/B § 3 Abs. 3 Rn. 1)
E. Beweislast (VOB/B § 13 Abs. 1 Rn. 38-40)
2. Einzelfallabwägung (VOB/B § 13 Abs. 6 Rn. 24-28)
II. Einzelfallabwägung (VOB/B § 13 Abs. 6 Rn. 11-15)
| 30 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden |
3. Sicherungsmittel für den AN nach geltendem Recht ( Rn. 14)
b) Teilkündigung ( Rn. 120-122)
3. Bauabzugssteuer ( Rn. 43-46)
6. Rechtsfolgen ( Rn. 345-354)
2. Vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlung ( Rn. 613-623)
gg) Unzumutbarkeit ( Rn. 470-478)
a) Voraussetzungen des Kostenerstattungsanspruchs ( Rn. 374-382)
| 22 Abschnitte im "Korbion/Mantscheff/Vygen, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" gefunden |
e) Sicherung des Architektenhonorars ( Rn. 592-594)
(4) Die Wissenszurechnung ( Rn. 419-423)
a) Die tatsächliche und rechtliche Ausgangsituation ( Rn. 396-402)
(1) Das Verhältnis des Architekten zum Bauunternehmer ( Rn. 869-874)
(3) Der Umfang der Vertretungsmacht ( Rn. 415-418)
f) Haftung gegenüber Dritten ( Rn. 979-985)
(4) Verzögerte Bauausführung ( Rn. 974-977)
(2) Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen ( Rn. 968-971)
(1) Die ausdrückliche Bevollmächtigung ( Rn. 404-406)
| 16 Abschnitte im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden |
3. Beweislast (BGB § 650q Rn. 53)
d) Aufklärungspflicht zum Leistungsumfang (BGB § 650p Rn. 151)
aa) Die Vergütungspflicht als vertragstypische Pflicht? (BGB § 650q Rn. 9-10)
d) Grundleistungen in Anlagen 2-8 und 10-15 zur HOAI als Auslegungsmaterial (HOAI § 8 Rn. 17-21)
b) Kosten (BGB § 650p Rn. 79-88)
1. Überblick zur Abschlagszahlung (BGB § 650q Rn. 45-47)
e) Rechtsfolge: Angemessene Entschädigung (BGB § 650q Rn. 516-533a)
4. Abgrenzung zum Mangelbegriff (BGB § 650p Rn. 130-134)
bb) Gesamtschuld zwischen Planer und Bauunternehmer (BGB § 650q Rn. 288-296)
| 8 Abschnitte im "Kapellmann/Messerschmidt, VOB-Kommentar, Teil A/B" gefunden |
b) Ermittlung der ersparten Aufwendungen (VOB/B § 8 Rn. 60-61)
a) Umfang der Prüfungspflicht (VOB/B § 4 Rn. 118)
1. Leistungs? und Vergütungsgefahr folgen eigenen rechtlichen Regeln (VOB/B § 7 Rn. 9-13)
§ 10 Haftung der Vertragsparteien
II. VOB?Kündigung und modernisiertes Schuldrecht aus 2002 (VOB/B § 8 Rn. 2-6)
IV. Sachmängelhaftung nach Abnahme (VOB/B § 13 Rn. 5-10)
b) Vertragliche Vereinbarung und §§ 305 ff. BGB (VOB/B § 17 Rn. 23-56)





