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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: duldungspflicht

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21 Beiträge gefunden
IMR 2012, 71 BGH - Eigentümer gegen bauliche Maßnahme: Hat stets keine Kosten zu tragen!
IBR 2011, 640 OLG Brandenburg - Gebäudeschaden durch Straßenbauarbeiten: Gemeinde haftet verschuldensunabhängig!
IBR 2011, 217 OLG München - Bauträgervertrag: Muss Erwerber in seiner Wohnung Nachbesserungsarbeiten für Nachbarwohnung dulden?
IMR 2010, 338 LG München I - Bauliche Veränderung: Doch keine Haftung des Zustandsstörers?
IMR 2010, 200 LG Bonn - Muss Nachbar Katzenbesuch hinnehmen?
IMR 2010, 22 BGH - Anbringung einer Parabolantenne: Staatsangehörigkeit unerheblich!
IBR 2009, 298 KG - Beseitigung von Grundankern ist unversicherter Erfüllungsschaden!
IBR 2008, 1184 LG München I - Keine Duldungspflicht Dritter für Beweisaufnahme!
IMR 2008, 348 OLG Düsseldorf - Verjährter Beseitigungsanspruch rechtfertigt weitere bauliche Veränderungen nicht!
IMR 2008, 248 OLG Düsseldorf - Beseitigungsanspruch: Zu was ist der Zustandsstörer verpflichtet?
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1 Aufsatz gefunden
Das Direktionsrecht der Wohnungseigentümer
(Michael J. Schmid)
Dokument öffnen IMR 2011, 441

77 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2013, 0997; IMRRS 2013, 0626
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beseitigungsanspruch bei Mitbenutzungsbeeinträchtigungen

LG Hamburg, Urteil vom 17.08.2012 - 318 S 207/10

Ein Beseitigungs- und Wiederherstellungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB i. V. mit § 15 Abs. 3 WEG ist gegeben, wenn der Gebrauch des Gemeinschaftseigentums dem Gesetz, Beschlüssen oder Vereinbarungen dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen widerspricht. Das ist der Fall, wenn es sich bei der Anlage eines Beetes nebst Anpflanzung durch den Miteigentümer um eine bauliche Veränderung handelt, die der Zustimmung nach der Wohnungseigentümer bedurft hätte. Es handelt sich um einen vermeidbaren Nachteil, wenn die anderen Wohnungseigentümer durch die Maßnahme von der Mitbenutzung dieser Fläche ausgeschlossen sind.

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IBRRS 2011, 5313; IMRRS 2011, 3877
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümer gegen bauliche Maßnahme: Keine Kosten!

BGH, Urteil vom 11.11.2011 - V ZR 65/11

1. Stimmt ein Wohnungseigentümer einer baulichen Maßnahme gemäß § 22 Abs. 1 WEG nicht zu, ist er gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 WEG von den damit verbundenen Kosten befreit; es kommt nicht darauf an, ob seine Zustimmung gemäß § 22 Abs. 1 i.V.m. § 14 Nr. 1 WEG erforderlich war oder nicht.*)

2. Er kann die Kostenfreistellung auch nach Bestandskraft des Beschlusses über die Durchführung der baulichen Maßnahme verlangen, sofern der Beschluss die Kostenverteilung nicht abschließend regelt.*)

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IBRRS 2012, 1263; IMRRS 2012, 0919
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Muss Bauträger nach Vertragskündigung Objektbesichtigung dulden?

LG Aurich, Urteil vom 28.10.2011 - 5 O 854/11

Gemäß § 809 BGB kann derjenige, der gegen den Besitzer einer Sache einen Anspruch in Ansehung der Sache hat oder sich Gewissheit verschaffen will, ob ihm ein solcher Anspruch zusteht, wenn die Besichtigung der Sache aus diesem Grunde für ihn von Interesse ist, verlangen, dass der Besitzer ihm die Sache zur Besichtigung vorlegt oder die Besichtigung gestattet.

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IBRRS 2011, 5188; IMRRS 2011, 3789
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Muss Gemeinschaft die Errichtung eines Handlaufs dulden?

LG Köln, Urteil vom 30.06.2011 - 29 S 246/10

1. Ausnahmsweise ist eine eigenständige Anfechtung des Geschäftsordnungsbeschlusses möglich, wenn der rechtswidrige Beschluss zur Geschäftsordnung über die gegenwärtige Versammlung hinaus auch Rechtswirkungen für künftige Versammlungen haben soll.

2. Eine öffentlichrechtliche Verpflichtung der Gemeinschaft zur Errichtung eines Handlaufes besteht nicht.

3. Es besteht eine Verpflichtung der anderen Eigentümer, die Errichtung eines Handlaufes zur Herstellung des barrierefreien Zuganges zu genehmigen bzw. zu dulden.

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IBRRS 2011, 4537; IMRRS 2011, 3273
WohnungseigentumWohnungseigentum
Umbaumaßnahmen: Wann sind Nachteile unvermeidlich?

LG München I, Urteil vom 20.06.2011 - 1 S 23256/10

1. Werden in mehreren hintereinander unter einem TOP gefassten Beschlüssen diverse einzelne Baumaßnahmen beschlossen, die alle das Ziel haben, eine Gewerbeeinheit umzubauen, darf nicht nur jede einzelne Teilbaumaßnahme für sich allein, isoliert betrachtet und auf Nachteile gemäß § 14 Nr. 1 WEG hin untersucht werden. Es ist dabei vielmehr auch das Gesamtvorhaben insgesamt zu beurteilen (Anschluss an BayObLG NJW-RR 1992, 272).*)

2. Nachteile infolge der Umbaumaßnahmen sind nicht allein schon deswegen unvermeidlich im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG, weil der Umbau erforderlich ist, um die betroffene Sondereigentumseinheit wirtschaftlich rentabel nutzen zu können. Das gilt auch, wenn die angestrebte Nutzung noch von der Teilungserklärung gedeckt wäre.*)

3. Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, dass bauliche Änderungen der Zustimmung des Verwalters bedürfen, ist diese Regelung regelmäßig dahin auszulegen, dass dieses Erfordernis zusätzlich zur, nicht anstelle von der Zustimmungspflicht der Eigentümer nach §§ 22 Abs. 1, 14 Nr. 1 WEG besteht.*)

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IBRRS 2011, 3159; IMRRS 2011, 2282
ImmobilienImmobilien
Vom Bergbau ausgehende Emissionen sind keine Bergbauschäden

BGH, Beschluss vom 25.05.2011 - IV ZR 17/10

Eine Auseinandersetzung über Ausgleichsansprüche gemäß § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB wegen bergbaubedingter Erschütterungen fällt nicht unter den Risikoausschluss für "Bergbauschäden" i.S. von § 3 Abs. 1 c ARB 94/2000.*)

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IBRRS 2011, 1710; IMRRS 2011, 1227
WohnungseigentumWohnungseigentum
Mehrkosten wg. Sondereigentums bei Reparatur trägt Eigentümer

AG Stuttgart, Urteil vom 22.03.2011 - 62 C 6646/10 WEG

Verursacht eine Änderung eines Sondereigentums bei einer Maßnahme der Wohnungseigentümergemeinschaft Mehrkosten, so kann die Gemeinschaft diese Mehrkosten, allerdings nur teilweise auf den Sondereigentümer übertragen. Das Maß der Übertragung orientiert sich am Einzelfall und wesentlich an den Kosten, die ohne die Änderung angefallen wären. Die Mehrkosten sowie die Zustimmungsbedürftigkeit der Änderung sind allenfalls nachrangige Kriterien.*)

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IBRRS 2011, 1091; IMRRS 2011, 0773
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zustimmungspflicht der Eigentümer bei baulichen Änderungen

LG München I, Urteil vom 28.02.2011 - 1 S 19089/10

§ 16 Abs. 6 WEG ist nicht auf einen Eigentümer anwendbar, der trotz grundsätzlicher Zustimmungspflicht nach §§ 22 Abs. 1, 14 Nr. 1 WEG einer bestandskräftig genehmigten baulichen Änderung nicht zugestimmt hat.*)

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IBRRS 2011, 0510
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Duldung der Begutachtung dem Dritten zumutbar?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.01.2011 - 10 W 56/10

1. Die Prüfung, ob der Dritte die Duldung der Begutachtung seines Gegenstandes (hier: seines Gebäudes) zu Recht wegen Unzumutbarkeit verweigert, ist gemäß §§ 144 Abs. 2 S. 2, 387 ZPO in einem Zwischenstreit mit förmlicher Beteiligung des Dritten vorzunehmen.*)

2. Wurde ohne förmliche Beteiligung des Dritten entschieden, dass er eine Maßnahme nach § 144 Abs. 1 ZPO zu dulden hat, steht dem Dritten als materiell Betroffenen das verfahrensrechtlich gegen die Entscheidung vorgesehene Rechtsmittel zu.*)

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IBRRS 2011, 0020; IMRRS 2011, 0017
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anbau von Balkonen ist eine Modernisierung gem. § 559 BGB

AG Hannover, Urteil vom 26.10.2010 - 483 C 3145/10

Zu den Modernisierungsmaßnahmen gehören solche, die den Gebrauchswert des Gebäudes nachhaltig erhöhen, die allgemeinen die Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder die nachhaltige Einwirkung von Energie oder Wasser bewirken. Unter der hier in Betracht kommenden Gebrauchswerterhöhung sind solche bauliche Maßnahmen zu verstehen, die die Nutzung des Objekts bequemer, sicherer, gesünder, angenehmer oder weniger arbeitsaufwendig machen. Hinsichtlich von Balkonen ist mittlerweile allgemein anerkannt, dass es sich um eine solche Gebrauchswerterhöhung handelt, da nicht zuletzt das Wohnen in einer Wohnung mit Balkon in der Regel als angenehmer empfunden wird als das Wohnen in einer Wohnung ohne Balkon.

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3 Nachrichten gefunden
BSI: SPD-Vorschläge zum Mietrecht wären das Ende für die energetische Sanierung in Deutschland
(10.05.2012) In ihrem am 09.05.2012 in Berlin verabschiedeten Antrag zum Mietrecht hat die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag unter anderem gefordert, die Umlagefähigkeit der Kosten von Modernisierungsmaßnahmen von elf auf neun Prozent jährlich zu senken sowie die Regelung zum Energiecontracting deutlich zu verkomplizieren.
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Bezahlbare Wohnungen in Ballungsgebieten fehlen
Energetische Modernisierungen vorantreiben - Mietrechtsverschlechterungen überflüssig

(09.03.2010) "Insbesondere in Ballungszentren und Universitätsstädten gibt es heute schon Wohnungsengpässe, und es fehlen bezahlbare Wohnungen. In den nächsten fünf Jahren müssen nach Gutachten des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und des Instituts der deutschen Wirtschaft 1,0 bis 1,3 Millionen Wohnungen neu gebaut werden. Tatsächlich liegt die Fertigstellungszahl zurzeit bei jährlich etwa 175.000 Wohnungen. Bis 2015 werden somit zusätzlich 100.000 bis 350.000 Wohnungen fehlen, wenn die Politik jetzt nicht gegensteuert", erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, auf einer Pressekonferenz in Heidelberg im Vorfeld von Vorstandsberatungen der Mieterorganisation. Steigende Mieten und eine noch höhere Wohnkostenbelastung gerade für einkommensschwächere Haushalte seien die Konsequenz. Verstärkt werde diese Entwicklung noch durch teure Energiepreise und Mieterhöhungen aufgrund notwendig werdender energetischer Modernisierungen im Wohnungsbestand.
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Justizminister Hessens: "Nachbarrechtsgesetz ist Beitrag zum Klimaschutz"
Landesregierung bringt Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes in den Hessischen Landtag ein

(08.07.2009) Angesichts der zunehmenden Bedeutung energiepolitischer Fragen wird der und der Hessischen Bauordnung aus der vergangenen Legislaturperiode nunmehr erneut in den Hessischen Landtag eingebracht. "Mit diesem Gesetzentwurf sollen zukünftig die Möglichkeiten der nachträglichen Anbringung einer Wärmedämmung an eine Grenzwand erleichtert werden", erklärte der Hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn heute in Wiesbaden.
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23 Normen gefunden

BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

Dokument öffnen  § 555d
Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, Ausschlussfrist (Stand: 01.05.2013)


BNatSchG 2010 (Bundesnaturschutzgesetz)

Dokument öffnen  § 65
Duldungspflicht (Stand: 01.03.2010)


HmbWoSchG (Hamburgisches Wohnraumschutzgesetz)

Dokument öffnen  § 13
Mitwirkungs- und Duldungspflicht (Stand: 01.08.2009)


NachbG-HE (Hessisches Nachbarrechtsgesetz)

Dokument öffnen  § 10a
Wärmedämmung (Stand: 23.12.2009)


NachbG-NW (Nachbarrechtsgesetz Nordrhein-Westfalen)

Dokument öffnen  § 23a
Wärmedämmung und Grenzständige Gebäude (Stand: 04.06.2011)


NatSchG-BW (Naturschutzgesetz)

Dokument öffnen  § 52
Behördliche Befugnisse, Duldungspflicht (zu § 65 BNatSchG) (Stand: 01.12.2017)


NRG-BW (Nachbarrechtsgesetz)

Dokument öffnen  § 7c
Überbau durch Wärmedämmung (Stand: 12.02.2014)


SächsNRG (Sächsisches Nachbarrechtsgesetz)

Dokument öffnen  § 19
Duldungspflicht (Stand: 01.01.2009)


ThürNRG (Thüringer Nachbarrechtsgesetz)

Dokument öffnen  § 26
Duldungspflicht (Stand: 29.09.2010)


WFNG-NW (Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen)

Dokument öffnen  § 43
Mitwirkungs- und Duldungspflicht (Stand: 27.01.2012)
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1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 10 VOB/B Haftung der Vertragsparteien (Schmitz-Gagnon)
D. § 10 Abs. 3
I. Tatbestandsvoraussetzungen


1 Abschnitt im "Ziekow/Völlink, Vergaberecht" gefunden

c) Allgemeine Verpflichtungen aus dem Grundgesetz (GWB § 134 Rn. 173a-173d)


2 Abschnitte im "Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht" gefunden

dd) Duldungspflichten ( Rn. 716-719)









2 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden

1. Die Ortsüblichkeit von Bau- und Rückbauarbeiten ( Rn. 22-24)

E. Baulärm in der Gerichtspraxis ( Rn. 12)


1 Abschnitt im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

cc) Abwägung ( Rn. 574-580)